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Schriftliche Frage 22 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Liegenschaften des Technischen Hilfswerks (THW; unabhängig davon, ob Ortsverban…

dip / schriftliche_frage 04.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 22 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Liegenschaften des Technischen Hilfswerks (THW; unabhängig davon, ob Ortsverban… Frage 22 (Leon Eckert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Liegenschaften des Technischen Hilfswerks (THW; unabhängig davon, ob Ortsverband, Regionalstelle, Landesverband, Ausbildungszentrum, Logistikzentrum oder THW- Leitung), der derzeit über ausreichende Lebensmittel-, Notstrom- und Trinkwasserressourcen verfügt, um im Falle einer Krisenlage, etwa während eines Stromausfalls oder des Ausfalls einer Lieferkette, über einen Zeitraum von 14 Tagen autark betrieben werden zu können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 2. April 2025: Etwa 60 Prozent der vom Technischen Hilfswerk genutzten Liegenschaften verfügen über einen eigenen Einspeisepunkt und sind somit notstromfähig. In der Regel verfügen alle Ortsverbände bundesweit über eine Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung, zu deren zentraler Einsatzoption die Versorgung mit Notstrom in Form von kleineren mobilen Netzersatzanlagen mit bis zu 50 Kilovoltampere gehört. Ebenso werden die Lagerung und Bereitstellung von Treibstoff in Form von Diesel über diese Fachgruppe sichergestellt. Die Verfügbarkeit von Treibstoff ist hierbei dezentral über die Kontakte der Ortsverbände zu den Behörden der örtlichen Gefahrenabwehr gewährleistet. Eine Lagerung von Verpflegung oder Trinkwasserreserven wird nicht zentral erfasst, erfolgt aber im Rahmen der Auftragstaktik durch die jeweiligen ehrenamtlich betriebenen Ortsverbände. Hier wird die Einlagerung und Wälzung von Verpflegung und Trinkwasser gemäß den vorhandenen Lagermöglichkeiten für fünf Tage vorgenommen.

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