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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 04.04.2025 · WP 21 · 21/19 · Schriftliche Fragen · Original ↗
70 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Adam Balten (AfD): Welche Auswirkungen hatte die Einführung der CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz seit dem Jahr 2021 nach Kenntnis der Bund…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wie viel Gas aus Russland (bitte den Wert in US- Dollar und den Gewinn angeben) haben Gashändler mit staatlicher deutscher Beteiligung wie d…
  3. Schriftliche Frage 3 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Welche Fördersummen des Bundes flossen im Jahr 2024 in die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis und Saale-Holzland-Kreis (bitte…
  4. Schriftliche Frage 4 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie hoch ist der Anteil der direkten und indirekten Subventionen, die im Bundeshaushalt 2024 für Projekte im Bereich der sogenannten „grünen…
  5. Schriftliche Frage 5 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der systemgastronomischen Betriebe an allen speisegastronomischen Betrieben in Deu…
  6. Schriftliche Frage 6 von Dirk Brandes (AfD): Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, um zu gewährleisten, dass Bitcoin- Transaktionen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit…
  7. Schriftliche Frage 7 von Kay Gottschalk (AfD): Haben die Institutionen Leibniz-Gemeinschaft, ifo Institut, Institut der deutschen Wirtschaft, Kiel Institut für Weltwirtschaft und Heinrich…
  8. Schriftliche Frage 8 von Steffen Janich (AfD): Sind bei der Zollverwaltung in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder aus…
  9. Schriftliche Frage 9 von Pierre Lamely (AfD): Welche Position vertritt die Bundesregierung im Zuge der Äußerungen der EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque vom 5. März 2025 hinsichtlich…
  10. Schriftliche Frage 10 von Matthias Moosdorf (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage geschah die Festsetzung und Beschlagnahmung des aus Russland kommenden Öltankers „Eventin“ nach Auffassung der B…
  11. Schriftliche Frage 11 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Bundesunternehmen gibt es, und wie viele haben ihren Sitz in den ostdeutschen Bundesländern (bitte für die Jahre 2021, 2022, 2023…
  12. Schriftliche Frage 12 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Gesamtbetrag aller seit 2015 aufgenommenen Sondervermögen des Bundes (einschließ…
  13. Schriftliche Frage 13 von René Springer (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass sie in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 20/7884 und…
  14. Schriftliche Frage 14/15 von Peter Boehringer (AfD): Wie hoch waren die Zuwendungen, die die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann- Stiftung für die Freiheit und die Heinrich-Böll- St…
  15. Schriftliche Frage 16 von Dirk Brandes (AfD): Sieht die Bundesregierung es als gefährdet an, dass Bürgerinnen und Bürger sowie politische Parteien auch nach Verankerung des Ziels der Kli…
  16. Schriftliche Frage 17 von Stephan Brandner (AfD): Wie hoch war jeweils die Anzahl linksextremer „Gefährder“, „Relevanter Personen“ und „gewaltorientierter Personen“ in Deutschland in den Jah…
  17. Schriftliche Frage 18 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zum konkreten Zweck der Erstellung eines Ausbildungsprogramms für Begleitbeamte im Rahmen de…
  18. Schriftliche Frage 19 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Anwendung der neuen Strafvorschrift in Bezug auf unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylv…
  19. Schriftliche Frage 20 von Clara Bünger (DIE LINKE): Hält die Bundesregierung weiterhin an der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat fest (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine…
  20. Schriftliche Frage 21 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die monatlichen Personalkosten für dauerhafte Grenzkontrollen an den Außengrenzen des Saarlands, und li…
  21. Schriftliche Frage 22 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Liegenschaften des Technischen Hilfswerks (THW; unabhängig davon, ob Ortsverban…
  22. Schriftliche Frage 23 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an Lehrgängen zur Ausbildung zum Gruppenführer/zur Gruppenführerin bzw. zum Zugfüh…
  23. Schriftliche Frage 24 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das aktuelle Defizit an vorhandenen Fahrzeugen, Funktionen, Ausrüstungen, Verbrauchsmateriali…
  24. Schriftliche Frage 25 von Dr. Götz Frömming (AfD): Welche Daten wurden, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung keine Bildungsdaten zu den 208 aus Jordanien eingeflogenen Syrern im Rahm…
  25. Schriftliche Frage 26 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Angehörige der Bundespolizei (Vollzeitäquivalente) waren im Durchschnitt der Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und aktuell…
  26. Schriftliche Frage 27 von Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Wann wird die Bundespolizei am neuen Dienstsitz Kandel in das neue Dienstgebäude einziehen können (siehe Antwort der Bundesregierung auf mei…
  27. Schriftliche Frage 28 von Christian Görke (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von Verfassungsrechtlern, dass die vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat jüngst beschlo…
  28. Schriftliche Frage 29 von Steffen Janich (AfD): Sind beim Bundeskriminalamt in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder aus…
  29. Schriftliche Frage 30 von Steffen Janich (AfD): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2024 bei den Polizeien der Länder Schusswaffen oder Munition aus Dienstwaffenb…
  30. Schriftliche Frage 31 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wie hoch waren die Gesamtkosten von Bund, Ländern und Kommunen, die wegen Klagen bereits abgelehnter Asylbewerber gegen deren Ablehnungsbesc…
  31. Schriftliche Frage 32 von Enrico Komning (AfD): Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 – jeweils in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Mec…
  32. Schriftliche Frage 33 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchem System die Kontingente für Dublin- Rücküberstellungen per Flugcharter in den zuständi…
  33. Schriftliche Frage 34 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Zuständigkeitsübernahmen des Bundes gemäß § 58a Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes im Zusa…
  34. Schriftliche Frage 35 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Angriffe auf Politiker wurden im Jahr 2024 bzw. im bisherigen Jahr 2025 im Beisein entsprechender Personenschützer der Sicherungsg…
  35. Schriftliche Frage 36 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl von im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 ausgeübten Angriffen auf Bundesgerichte…
  36. Schriftliche Frage 37 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Tauscht sich das Bundesamt für Verfassungsschutz regelmäßig oder punktuell zu Koordinationszwecken mit ausländischen Behörden oder anderen s…
  37. Schriftliche Frage 38 von Michael Brand (Fulda): (CDU/CSU) Plant die Bundesregierung, sich bilateral und multilateral dafür einzusetzen, die Versuche der chinesischen Führung abzuwenden, di…
  38. Schriftliche Frage 39 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche (gegebenenfalls auch ungefähren oder einschätzenden) Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in wie vielen Fällen bzw. in welch…
  39. Schriftliche Frage 40 von Pierre Lamely (AfD): Hat die Bundesregierung die Nichtzulassung des Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu zur Wiederholungswahl in Rumänien, wie in der Wiki…
  40. Schriftliche Frage 41/42 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die in den vergangenen Jahren an der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock geübten K…
  41. Schriftliche Frage 43 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Verfahren wegen islamistisch motivierter Tötungsdelikte (auch wegen Versuchen und Verabredungen dazu), Anschläge und Anschlagsvorb…
  42. Schriftliche Frage 44 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Leitet die Bundesregierung Maßnahmen aus dem Umstand ab, dass die Anzahl an unerledigten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften bundesweit,…
  43. Schriftliche Frage 45 von Dirk Brandes (AfD): Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, neuen Ukraine- Flüchtlingen zukünftig kei…
  44. Schriftliche Frage 46 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1.200…
  45. Schriftliche Frage 47 von René Springer (AfD): Um wie viel Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch seit 2007 insgesamt und proz…
  46. Schriftliche Frage 48 von Anne Janssen (CDU/CSU): Welche Möglichkeiten und rechtlichen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung dafür, am Fliegerhorst Wittmundhafen eine öffentlich zugängli…
  47. Schriftliche Frage 49 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Für welche konkreten Güter der Bundeswehr wurden bzw. werden die 100 Mrd. Euro aus dem am 3. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen…
  48. Schriftliche Frage 50 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr haben ihre Einwilligung für die Einberufung zur Bundeswehr zurückgezogen (bitte für…
  49. Schriftliche Frage 51 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele der seit 2011 geschlossenen Kreiswehrersatzämter sind noch im Besitz des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Län…
  50. Schriftliche Frage 52 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Maßnahmen (z. B. Bundesförderungen und -programmen, Modell- und Demonstrationsvorhaben, Strategien, Gesetzen, Verordnungen) hat…
  51. Schriftliche Frage 53 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat das Bundesland Saarland in der 2…
  52. Schriftliche Frage 54 von Pierre Lamely (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung oder Streichung der EU-Entwaldungsverordnung einzusetzen, na…
  53. Schriftliche Frage 55 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung konkrete Studien zur Ernährungsarmut in Deutschland in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche im Zeitraum von Januar 2…
  54. Schriftliche Frage 56 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung als Ergebnis der Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. (vzbv) zum mangelnden Vertrauen der Verbrauch…
  55. Schriftliche Frage 57 von Pierre Lamely (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Qualitätsstandards und Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ d…
  56. Schriftliche Frage 58 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Welche Bundesländer finanzieren nach Kenntnis der Bundesregierung den Ausbau des Angebots der Mittagsverpflegung in den Grundschulen aus Bun…
  57. Schriftliche Frage 59 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020 und 2023 Anzahl und Anteil der Eltern, die Elterngeld in Höhe von…
  58. Schriftliche Frage 60 von René Bochmann (AfD): Welche Baumaßnahmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell notwendig (z. B. der Austausch von Schienensträngen, die Sanierung von B…
  59. Schriftliche Frage 61 von Michael Donth (CDU/CSU): Ist dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bewusst, dass – so meine Kenntnis – Vorhaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsges…
  60. Schriftliche Frage 62 von Michael Donth (CDU/CSU): Wie bewertet die Bundesregierung die aus meiner Sicht gravierenden Änderungen der DB InfraGO AG bei der Digitalisierung der Schiene (vgl. ww…
  61. Schriftliche Frage 63 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Pünktlichkeitswerte wurden jeweils im Februar der Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 auf der Riedbahn verzeichnet (bitte getrennt nach F…
  62. Schriftliche Frage 64 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Ladepunkte über das Bundesprogramm „Deutschlandnetz“ des Bundesministeriums für Digitale…
  63. Schriftliche Frage 65 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lautet das Ergebnis der im Oktober 2024 durchgeführten erneuten Bewertung der Franken- Sachsen-Magistrale (Ausbaustrecke (ABS) Nürnberg–…
  64. Schriftliche Frage 66/67 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Muss vor dem Hintergrund des mir vorliegenden Antwortschreibens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 14. Februar 2025 an den…
  65. Schriftliche Frage 68 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Form beabsichtigt der Bund im Rahmen der geplanten Generalsanierung von Bahn- Hochleistungskorridoren in Bayern für die von monat…
  66. Schriftliche Frage 69/70/71/72 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche Netzzustandsnoten nach dem Zustandsbericht 2023 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1120 Hamburg Hbf–Lübeck Hbf und die verschied…
  67. Schriftliche Frage 73 von Christina Stumpp (CDU/CSU): Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Rast- und Parkplätzen entlang der B 29 zwischen Waiblingen und Sch…
  68. Schriftliche Frage 74/75 von Johannes Volkmann (CDU/CSU): Wie viele sogenannte Behelfsausfahrten an Bundesautobahnen gibt es in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und nach welcher…
  69. Schriftliche Frage 76 von Dirk Brandes (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Position Deutschlands im internationalen Vergleich bezüglich der KI-Forschung und -Entwicklung (KI: Kün…
  70. Schriftliche Frage 77 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern im Jahr 2024 jeweils neu gebaut, und wie ist der Bes…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/19 21. Wahlperiode 04.04.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 25. März bis 4. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 52 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Brand, Michael (Fulda) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 38 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 16, 45, 76 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 18, 19, 20, 39 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 53 Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 22, 23, 24 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 63 Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 27 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 29, 30 Abgeordnete Nummer der Frage Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . 2, 3, 31, 49 Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 40, 54, 57 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56, 58 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 41, 42 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . 11, 46, 50, 51 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . 35, 36, 37, 44 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 12 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 68 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . 69, 70, 71, 72 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 47, 59 Stumpp, Christina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Volkmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 74, 75 Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 18 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Seite Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Brand, Michael (Fulda) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 34 Drucksache 21/19 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Seite Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Stumpp, Christina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Volkmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/19 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 1. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche Auswirkungen hatte die Einführung der CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz seit dem Jahr 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in der Bundesrepublik Deutschland, und in welchem Umfang waren nach Einschätzung der Bundesregierung besonders energieintensive Branchen betroffen (bitte nach Wirtschaftssektoren differenzieren)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 2. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Studien zu den isolierten (gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen) Auswirkungen der Implementierung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) seit 2021 vor. Allerdings bestätigt eine aktuelle Studie der OECD erneut, dass ambitioniertere Klimaschutzpolitiken zu einem höheren BIP-Wachstum führen als weniger ambitionierte Politiken (www.oecd.org/content/dam/oecd/e n/about/projects/new-ndcs-to-deliver-climate-action-for-growth/investin g-in-climate-for-growth-and-development-the-case-for-enhanced-NDC s-key-messages.pdf). 2. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Wie viel Gas aus Russland (bitte den Wert in US- Dollar und den Gewinn angeben) haben Gashändler mit staatlicher deutscher Beteiligung wie die SEFE Securing Energy for Europe GmbH oder die Uniper SE seit 2022 (aufgeschlüsselt nach Jahren und Abnehmerländern) weiterverkauft oder transportiert, und welche Lieferverpflichtungen für russisches Gas bestehen noch bis 2040 (bitte nach Näherungswert in US-Dollar und Abnehmerländern aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 3. April 2025 Uniper bezieht seit September 2022 keine Pipelinegaslieferungen aus Russland mehr. Der Grund hierfür ist, dass Gazprom Export seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Uniper nicht mehr nachgekommen ist und die Lieferungen eingestellt hat. Wegen der ausgebliebenen Lieferungen hat ein internationales Schiedsgericht Uniper das Recht zugesprochen, die Verträge mit Gazprom zu kündigen. Uniper hat dieses Kündigungsrecht genutzt und am 12. Juni 2024 die Lieferverträge mit der russischen Gazprom Export gekündigt (www.uniper.energy/news/d e/uniper-kuendigt-russische-gasliefervertraege). Dementsprechend hat Uniper heute keinerlei vertragliche Vereinbarungen mehr mit Gazprom zur Abnahme von Erdgas. Direkte Lieferbeziehungen zwischen Uniper und russischen Vertragspartnern über Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) bestehen nicht. Die heutige SEFE Securing Energy for Europe GmbH (inklusive Tochtergesellschaften), die sich seit 2022 im Eigentum des Bundes befindet, vereinbarte bereits 2015 einen Vertrag mit dem russischen Hersteller Yamal Trade Pte Ltd. Damals war die SEFE noch Teil des russischen Gazprom-Konzerns und firmierte als Gazprom Germania. Aus diesem Altvertrag ergeben sich Abnahmeverpflichtungen von Liquefied Natural Gas, gemäß derer vertraglich vereinbarte Mengen auch dann bezahlt werden müssten, wenn sie nicht abgenommen werden. Bliebe die Abnahme aus, könnte Russland das LNG auf dem Weltmarkt verkaufen und so ein zweites Mal für dieselben LNG-Mengen Einnahmen generieren. Der Vertrag wird erfüllt. Die SEFE hat 2022 2,6 Billionen Kubikmeter LNG russischen Ursprungs in der EU angelandet und 0,1 Billionen Kubikmeter in anderen Märkten. 2023 hat sie 0,5 Billionen Kubikmeter in der EU angelandet und 0,2 Billionen Kubikmeter nach Indien transportiert. 2024 wurden 4,6 Billionen Kubikmeter in der EU angelandet und keine Mengen in andere Märkte transportiert. Bei der SEFE bestehen und bestanden keine Lieferverpflichtungen, die auf die Herkunft des Gases/LNGs aus Russland konditioniert sind. Alle bestehenden Lieferverträge können also mit Gas beliebiger Herkunft erfüllt werden. Das russische LNG kann theoretisch weltweit verkauft werden. Das in der EU angelandete LNG wird für den europäischen Binnengasmarkt regasifiziert und als Teil des gesamten Gasportfolios der SEFE veräußert. Es können daher keine Verkaufspreise und -gewinne bezogen auf das russische LNG genannt werden. 3. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Welche Fördersummen des Bundes flossen im Jahr 2024 in die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis und Saale-Holzland-Kreis (bitte jeweils nach Förderungszweck, Zuwendungsempfänger und Betrag aufschlüsseln)? Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 1. April 2025 Der Wahlkreis 194 setzt sich aus den genannten Landkreisen zusammen (Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis). Mit dem Informationssystem Wahlkreisauswertung bietet Ihnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Service an, mit dem Sie sich in einfacher Weise darüber informieren können, wie sich die BMWK-Förderung ab dem 1. Juli 2016 thematisch und regional in Deutschland verteilt und z. B. konkret in Ihrem Wahlkreis ankommt. Unter https://foerderportal.bund.de/waus können Sie sich jederzeit informieren, welche vom BMWK geförderten Vorhaben mit welchem Fördervolumen in den einzelnen Bundestagswahlkreisen durchgeführt werden. Ausgenommen sind hierbei Bewilligungen der KfW, die im jährlichen KfW-Förderreport veröffentlicht werden. 4. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Wie hoch ist der Anteil der direkten und indirekten Subventionen, die im Bundeshaushalt 2024 für Projekte im Bereich der sogenannten „grünen Transformation“ vorgesehen sind, die an Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb Deutschlands vergeben werden, und welche fünf nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen erhalten dabei die höchsten Einzelbeträge? Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 4. April 2025 Eine konkrete Zuordnung von Haushaltsmitteln, Zuwendungen oder Fördermaßnahmen zur „grünen Transformation“ erfolgt nicht. Weiterhin existieren auch keine haushaltsrechtlich vorgegebenen Kennzeichnungen von Projekten und Ausgaben, die das Ziel einer „grünen Transformation“ unterstützen (vgl. Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13031). Daher kann auch keine Auswertung nach diesem Kriterium erfolgen. 5. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der systemgastronomischen Betriebe an allen speisegastronomischen Betrieben in Deutschland (bitte für die Jahre 2022 bis 2024 angeben), und wie hoch ist der Umsatz der systemgastronomischen Betriebe in Deutschland gemessen am Gesamtumsatz der Speisegastronomie (bitte für die Jahre 2022 bis 2024 und bitte auch im Vergleich zum Umsatz von kleinen und mittelständischen speisegastronomischen Unternehmen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 4. April 2025 Der Bundesregierung liegen zu der Fragestellung keine Daten vor. Die amtliche Wirtschaftsstatistik gliedert ihre Ergebnisse nach den Wirtschaftszweigen gemäß der europäischen Wirtschaftszweigklassifikation NACE Rev. 2, basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006, in Verbindung mit der vom Statistischen Bundesamt daraus erstellten nationalen Klassifikation der Wirtschaftszweige in der jeweils geltenden Fassung. Diese Klassifikationen kennen keine gesonderte Darstellung der Systemgastronomie. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 6. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, um zu gewährleisten, dass Bitcoin- Transaktionen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit bleiben und dass das Recht auf Eigenverwahrung der Coins in selbstverwalteten Wallets auch in Zukunft gesichert ist, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 3. April 2025 Einzelheiten zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen im Zusammenhang mit sog. virtuellen Währungen ergeben sich aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Februar 2018 – III C 3-S 7160-b/13/10001 (2018/0163969) –, das von der Verwaltung unverändert angewendet wird. Weitere Maßnahmen sind für Zwecke der Umsatzsteuer nicht erforderlich. Seit Ende 2024 reguliert die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) europäische Kryptomärkte einheitlich. Dabei sieht die MiCA-Verordnung eine Erlaubnispflicht für die Verwahrung von Kryptowerten für Kundinnen und Kunden vor. In Deutschland wird die MiCA-Verordnung durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz durchgeführt. Im Vordergrund steht nun dessen Anwendung in der Praxis. 7. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Haben die Institutionen Leibniz-Gemeinschaft, ifo Institut, Institut der deutschen Wirtschaft, Kiel Institut für Weltwirtschaft und Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf, deren Leiter bzw. Lehrstuhlinhaber die CDU, CSU und SPD nach der Bundestagswahl 2025 zu finanzpolitischen Reformen beraten haben (www.iwkoeln.de/presse/iw-n achrichten/michael-huether-einigung-mit-bittere m-beigeschmack.html; www.tagesspiegel.de/polit ik/vordenker-fur-merz-klingbeil-und-co-wer- sinddie-kopfe-hinter-den-900-milliarden-sondervermo gen-13306909.html), in den Jahren 2021, 2022, 2023 Förderungen aus Bundesmitteln erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 3. April 2025 Nach dem Ergebnis einer innerhalb der vorgegebenen Frist durchgeführten Ressortabfrage erhielten die von Ihnen erfragten Institution in den Jahren 2021 bis 2023 folgende Fördersummen aus dem Bundeshaushalt: Die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. erhielt im Jahr 2021 322.000 Euro, im Jahr 2022 298.000 Euro und im Jahr 2023 51.000 Euro. Das ifo Institut erhielt im Jahr 2021 328.000 Euro, im Jahr 2022 305.000 Euro und im Jahr 2023 507.000 Euro. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. erhielt im Jahr 2021 3.296.000 Euro, im Jahr 2022 3.231.100 Euro und im Jahr 2023 3.893.600 Euro. Das Kiel Institut für Weltwirtschaft erhielt im Jahr 2021 917.300 Euro, im Jahr 2022 1.312.000 Euro und im Jahr 2023 1.286.000 Euro. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erhielt im Jahr 2021 8.389.900 Euro, im Jahr 2022 9.055.800 Euro und im Jahr 2023 8.298.700 Euro. 8. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Sind bei der Zollverwaltung in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder aus Asservatbeständen verloren gegangen, gestohlen worden oder anderweitig abhandengekommen, und wenn ja, wie viele Gegenstände umfasst dies (bitte nach Jahren und Art der Gegenstände aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 4. April 2025 Bei der Zollverwaltung sind in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile und Munition wie nachfolgend aufgeführt abhandengekommen: 2020: – 1 Handhabungstrainingswaffe (schussunfähig) – 2 Patronen 2021: – 1 Handhabungstrainingswaffe (schussunfähig) – 4 Patronen 2022: – 2 Handhabungstrainingswaffen (schussunfähig) – 1 Patrone 2023: – 1 Patrone 2024: – Fehlanzeige 9. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Welche Position vertritt die Bundesregierung im Zuge der Äußerungen der EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque vom 5. März 2025 hinsichtlich eines möglichen direkten oder indirekten Zugriffs auf die Sparguthaben deutscher Bürger ohne deren ausdrückliche Zustimmung im Rahmen der diskutierten nationalen und europäischen Initiativen zur Mobilisierung privaten Kapitals für Infrastrukturinvestitionen, und wie begründet sie ihre Auffassung dazu? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 3. April 2025 Die Europäische Kommission verfolgt mit der europäischen Spar- und Investitionsunion das Ziel, mehr privates und institutionelles Kapital für Investitionen für die europäische Wirtschaft zu mobilisieren, um den Kapitalmarkt, europäische Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken. Die europäische Spar- und Investitionsunion soll die Tiefe und Leistungsfähigkeit des Kapitalmarkts in der Europäischen Union verbessern. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die Finanzierungsmöglichkeiten für bestehende Investitionsbedarfe in der Europäischen Union zu verbessern. Wie die EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque in ihrer Rede am 5. März 2025 in Luxemburg bei der Europäischen Investitionsbank ausdrücklich betont hat, geht es dabei nicht darum, dass die Europäische Kommission entscheidet, wo Bürger ihr Geld anlegen sollen. Insbesondere hat die EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque ausweislich des veröffentlichten Wortlauts ihrer Keynote nicht die Aussage getroffen, dass auf die Sparguthaben der Bürgerinnen und Bürger zugegriffen wird, wie in der Fragestellung unterstellt. Vielmehr ist es Ziel, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu transparenten und günstigen Kapitalanlagen zu ermöglichen und dabei auch die Möglichkeiten des Kapitalmarkts für sich zu nutzen, um die für sie individuell besten Spar- und Vorsorgeentscheidungen zu treffen. Die Bundesregierung setzt sich für zügige Fortschritte bei den Arbeiten zur europäischen Spar- und Investitionsunion ein, von denen gerade auch Kleinanlegerinnen und Kleinanleger profitieren können. Verbesserte Rahmenbedingungen für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger sind eine wichtige Priorität der Bundesregierung im Rahmen der Spar- und Investitionsunion. 10. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Auf welcher Rechtsgrundlage geschah die Festsetzung und Beschlagnahmung des aus Russland kommenden Öltankers „Eventin“ nach Auffassung der Bundesregierung, und behält sich die Bundesregierung vor, jeden aus Russland kommenden Tanker, der in die ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands einfährt, festzusetzen bzw. zu beschlagnahmen, und wenn ja, bitte die Rechtsgrundlage nennen (vgl. www.german-forei gn-policy.com/news/detail/9916)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 3. April 2025 Mit der Listung der M/S „Eventin“ als Teil der russischen Schattenflotte ist die Verbotsnorm des Artikels 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 anzuwenden. Diese verbietet die Weiterfahrt der M/S „Eventin“ sowie technische Dienstleistungen. Die Sicherstellung beruht auf Artikel 198 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iv des Zollkodex der Union in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Zollverwaltungsgesetzes. Die Zollbehörden sind berechtigt, erforderliche Maßnahmen, einschließlich Einziehung oder Zerstörung, zur Verwertung der Waren zu ergreifen. Die Durchsetzung von EU-Sanktionen erfolgt in der 12-Seemeilen-Zone (Hoheitsgewässer Deutschlands). Schiffe und deren Ladung, die in die EU verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Im Rahmen dieser Überwachung wird auch die Einhaltung der Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, insbesondere hinsichtlich der Embargomaßnahmen, geprüft. 11. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie viele Bundesunternehmen gibt es, und wie viele haben ihren Sitz in den ostdeutschen Bundesländern (bitte für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 2. April 2025 Eine Übersicht zu sämtlichen unmittelbaren Bundesbeteiligungen sowie zu den wesentlichen mittelbaren Beteiligungen – inklusive Angaben zu Anzahl und Firmensitz – ist in den Beteiligungsberichten des Bundes öffentlich einsehbar. Die Beteiligungsberichte des Bundes werden jährlich veröffentlicht und sind zu den Jahren 2021, 2022 und 2023 unter folgendem Link abrufbar: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Theme n/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligun gspolitik/Beteiligungsberichte/beteiligungsberichte.html. Der Beteiligungsbericht zum Jahr 2024 wird derzeit erstellt und voraussichtlich Ende des Jahres 2025/Anfang 2026 veröffentlicht. Gegenüber dem Beteiligungsbericht zum Jahr 2023 gab es seither die folgenden Veränderungen: Es kamen im Laufe des Jahres 2024 folgende unmittelbare Beteiligungen hinzu: die Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation gGmbH (Halle/Saale), die HTGF Opportunity GmbH&Co KG; HTGF Opportunity Private GmbH&Co KG (jeweils in Bonn) und die Meyer Werft Beteiligungs GmbH (Hamburg). 12. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Gesamtbetrag aller seit 2015 aufgenommenen Sondervermögen des Bundes (einschließlich Schattenhaushalten und kreditfinanzierter Fonds), und welche konkreten Tilgungspläne bestehen für diese jeweils? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 4. April 2025 Seit 2015 wurden das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds (2015), das Sondervermögen Digitale Infrastruktur (2018), das Sondervermögen Ausbau ganztägiger Bildungs‐ und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (2020), der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (2020), das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 (2021), der Wirtschaftsstabilisierungsfonds Abschnitt 2 Teil 3: Abfederung der Folgen der Energiekrise (2022, kurz: WSF-Energie) sowie das Sondervermögen Bundeswehr (2022) errichtet. Der aktuelle Gesamtbetrag (Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden) aller vorgenannten Sondervermögen kann der Haushaltsrechnung 2023, Band 1, entnommen werden. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundesfinanzminist erium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/haushaltsr echnung-des-bundes-2023.html. Der WSF-Energie ist Ende 2023, das Sondervermögen Digitale Infrastruktur zum 31. März 2024 aufgelöst worden. Konkrete Tilgungspläne bestehen für die Finanzierung von Ausgaben des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 im Bundeshaushalt sowie für den WSF-Energie. Der Deutsche Bundestag hatte am 7. Dezember 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/9676 für die Kreditaufnahme des WSF- Energie und für die Kreditaufnahme des Bundeshaushalts zur Finanzierung von Ausgaben des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, festgestellt und gleichzeitig für die notsituationsbedingten Kredite Tilgungspläne über jeweils 31 Jahre beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses sind die aufgenommenen Kredite zur Finanzierung einer Zuweisung an das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 unabhängig von der Unterschreitung der zulässigen Nettokreditaufnahme für den Bundeshaushalt zurückzuführen. Die notsituationsbedingte Kreditaufnahme betrug im Ist rund 1,4 Mrd. Euro. Ein Einunddreißigstel davon entspricht einem Rückführungsbetrag von rund 44 Mio. Euro pro Jahr für den Zeitraum 2028 bis 2058. Für den WSF-Energie wurde eine Rückführungsverpflichtung für den Zeitraum ab 2031 geregelt. Ein Einunddreißigstel des Rückführungsbetrages der 2023 aufgenommenen Kredite des WSF-Energie von insgesamt 41,5 Mrd. Euro bedeutet eine jährliche Rückführung um rund 1,3 Mrd. Euro. Neben diesen Rückführungsverpflichtungen besteht beim Sondervermögen Bundeswehr eine Tilgungsverpflichtung. Dessen Kredite sind gemäß § 8 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes nach vollständiger Inanspruchnahme der Kreditermächtigung (100 Mrd. Euro), spätestens ab dem 1. Januar 2031, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen. Ein konkreter Tilgungsplan besteht bislang nicht. 13. Abgeordneter René Springer (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sie in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 20/7884 und 20/8838) für die Jahre 2022 und 2023 nicht übereinstimmende Angaben zur Förderhöhe für die sogenannten NGOs Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), Bucerius Law School gGmbH, Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e. V., n-ost e. V., Action Medeor e. V., BAfF e. V./ Bundesweite AG der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge, Berghof Foundation Operations gGmbH, Centre for Feminist Foreign Policy gGmbH, FIAN Deutschland e. V., The Gender Research And Communication Agency (GRA- CA), Hertie School of Governance, ISKA e. V., Amica e. V. und Welthungerhilfe gemacht hat, und wie lauten die korrekten Angaben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 1. April 2025 Da dem Bundesministerium der Finanzen über die Antworten der Bundesregierung (siehe Bundestagdrucksache 20/7884 und 20/8838) hinausgehende Kenntnisse nicht vorliegen, wurden die betroffenen Ressorts um Stellungnahme gebeten. Auswärtiges Amt (AA) In der Fördersumme des Zuwendungsempfängers Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e. V. hat sich auf Bundestagdrucksache 20/8838 ein Kommafehler ergeben. Folgende Korrektur: Kapitel/Titel Ist 2022 in Euro Soll 2023 in Euro 05 35.600 49.882 Weiterhin ergeben sich minimale Abweichungen zwischen den Bundestagdrucksache 20/7884 und 20/8838, die aufgrund von gerundeten Werten auf Bundestagdrucksache 20/7884 entstanden sind, da die Projekte zum damaligen Zeitpunkt teilweise nicht abgeschlossen waren. Die genauen Zahlen sind der Bundestagdrucksache 20/8838 zu entnehmen. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Der Zuständigkeitsbereich des BMEL ist von der Frage zur Deutschen Welthungerhilfe e. V. betroffen. Die Angaben zu Projektförderungen für die Deutsche Welthungerhilfe e. V. aus dem Einzelplan 10 wurden aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht in die Antwort der Bundesregierung (Bundestagdrucksache 20/8838) einbezogen, während sie auf Bundestagdrucksache 20/7884 enthalten waren. Insoweit wird auf die dortigen Angaben verwiesen. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Das BMBF hatte auf Bundestagdrucksache 20/7884 darauf verwiesen, dass aufgrund der nicht abschließenden Definition der Fragesteller keine entsprechende Auswertung vorgelegt werden kann. Das BMBF hat mit entsprechendem Vorbehalt auf Bundestagdrucksache 20/8838 mit einer Positivliste beigetragen, die Förderprojekte enthielt, die sich auf die auf Bundestagdrucksache 20/7884 durch andere Ressorts gemeldeten Förderempfänger bezog. Das BMBF hatte dabei darauf verwiesen, dass diese Liste für die Frage nicht abschließend ist, solange keine entsprechende Definition vorliegt. Aufgrund dieser zusätzlich bereitgestellten Positivliste auf Bundestagsdrucksache 20/8838 kam es somit beim Einzelplan 30 zu einer abweichenden Meldung beim Förderempfänger Berghof Foundation Operations gGmbH. Eine Korrektur der Angabe ist nicht notwendig. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Dem BMFSFJ ist bekannt, dass es abweichende Angaben zu Förderungen von NGOs auf den Bundestagdrucksachen 20/7884 und 20/8838 gab. Aufgrund unterschiedlicher Interpretation der Fragestellung konnte innerhalb der Frist zur Beantwortung der ersten Kleinen Anfrage eine Darstellung der großen Menge an Einzelförderungen nicht rechtzeitig erfolgen. Dies wurde in der Beantwortung entsprechend dargestellt. Zu der Nachfrage im Rahmen der zweiten Kleinen Anfrage hat BMFSFJ die Daten zu geförderten NGOs umfassend zugeliefert und über 5.000 Einzelförderungen (u. a. auch an einzelne der in der hiesigen Schriftlichen Frage benannten Organisationen) gemeldet. Diese Angaben sind korrekt. Bundesministerium für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Für die BMZ-Förderungen gelten die Angaben auf Bundestagdrucksache 20/7884. Zur Erklärung unterschiedlicher Angaben in Antworten auf vorige Anfragen wird ausgeführt, dass die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 20/8598 sich als Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung zu einer vorigen Kleinen Anfrage (Bundestagdrucksache 20/7884) auf „eine Reihe von Ressorts“ bezog, die die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 20/8598 namentlich nennt. Das BMZ war von dieser Nachfrage nicht betroffen. Das BMZ hatte für seinen Bereich die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 20/7747 vom 13. Juli 2023 erschöpfend beantwortet (siehe Bundestagdrucksache 20/7884). In der Folge enthält die Antwort der Bundesregierung zur Nachfrage auf Bundestagdrucksache 20/8598 keine Angaben des BMZ (s. Bundestagdrucksache 20/8838). Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 14. Abgeordneter Peter Boehringer (AfD) Wie hoch waren die Zuwendungen, die die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann- Stiftung für die Freiheit und die Heinrich-Böll- Stiftung im Jahr 2024 aus den Haushaltstiteln 685 12, 894 12 (Kapitel 0601), 687 27 (Kapitel 0502), 687 04 (Kapitel 2302) und 681 10 (Kapitel 3002) jeweils erhalten haben (bitte die Ist-Werte nach Titeln und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)? 15. Abgeordneter Peter Boehringer (AfD) Wie hoch waren die Zuwendungen, die die Hanns-Seidel-Stiftung, die Konrad-Adenauer- Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung im Jahr 2024 aus den Haushaltstiteln 685 12, 894 12 (Kapitel 0601), 687 27 (Kapitel 0502), 687 04 (Kapitel 2302) und 681 10 (Kapitel 3002) jeweils erhalten haben (bitte die Ist-Werte nach Titeln und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 2. April 2025 Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Höhe der Zuwendungen, die die politischen Stiftungen im Jahr 2024 aus den genannten Haushaltstiteln jeweils erhalten haben, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle: Höhe der Zuwendungen im Jahr 2024 (Angabe in Euro) Kapitel/ Haushaltstitel Friedrich- Ebert- Stiftung Friedrich- Naumann- Stiftung für die Freiheit Heinrich- Böll- Stiftung Hanns- Seidel- Stiftung Konrad- Adenauer- Stiftung Rosa- Luxemburg- Stiftung 0601/685 12 39.738.000 18.174.000 18.870.000 11.636.000  44.329.000 15.253.000 0601/894 12  1.523.355  1.235.260  1.740.124  1.875.975   1.798.419    311.641 0502/687 27 20.900.000  9.120.000  9.312.500  5.548.000  23.408.000  7.524.000 2302/687 04 90.975.500 39.698.400 41.352.500 24.149.860 101.892.560 32.751.180 3002/681 10 21.769.556  9.343.580 13.464.919 10.146.909  22.830.447 13.662.444 16. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Sieht die Bundesregierung es als gefährdet an, dass Bürgerinnen und Bürger sowie politische Parteien auch nach Verankerung des Ziels der Klimaneutralität im Grundgesetz ohne Risiko einer Einstufung als verfassungsfeindlich berechtigt bleiben, wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen dieses Ziels kritisch zu hinterfragen und zu diskutieren, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um dies auch weiterhin sicherzustellen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 2. April 2025 Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich Ihre Frage auf die vom Deutschen Bundestag am 18. März 2025 beschlossene Regelung eines Sondervermögens in einem neuen Artikel 143h des Grundgesetzes bezieht. Ferner geht sie davon aus, dass mit der „Einstufung als verfassungsfeindlich“ gemeint ist, dass eine Verfassungsschutzbehörde das beschriebene Hinterfragen und Diskutieren dieser Regelung als gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen einstuft. Dieses Risiko besteht nach der Legaldefinition in § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung (z. B. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 162, 1 – Rn. 185) nicht. 17. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie hoch war jeweils die Anzahl linksextremer „Gefährder“, „Relevanter Personen“ und „gewaltorientierter Personen“ in Deutschland in den Jahren von 2017 bis 2025 (bitte getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 3. April 2025 Für die Jahre 2017 bis einschließlich 2023 (im Falle des linksextremen Personenpotenzials: 2022) wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/10926 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung für das Jahr 2025 Informationen über zwölf Gefährder und 64 Relevante Personen im Phänomenbereich Linksextremismus vor. Die Zahlen zu Gefährdern und Relevanten Personen werden im Jahresverlauf regelmäßig aktualisiert. Bei den o. g. Zahlen handelt es sich – analog zur Systematik in der genannten Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/10926 – um die erste Erhebung des Jahres 2025. Im Jahr 2023 belief sich das gewaltorientierte linksextreme Personenpotenzial auf 11.200. Die Angaben zum gewaltbereiten Personenpotenzial für das Jahr 2024 befinden sich in der Abstimmung und werden mit der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2024 bekanntgegeben. 18. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zum konkreten Zweck der Erstellung eines Ausbildungsprogramms für Begleitbeamte im Rahmen des „Informations- und Erfahrungsaustauschs Rückführung“ machen (vgl. Tabelle zu Frage 10 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/15109), und bei welchen Maßnahmen (z. B. bei welchen Abschiebeflügen) sollen die hier künftig ausgebildeten Beamten nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 31. März 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Bundespolizei mit der algerischen Polizei über die operative Zusammenarbeit insbesondere über die Übergabeprozesse und die jeweiligen polizeilichen Einsatzverfahren und Ausbildungsinhalte bei Rückführungen ausgetauscht. Der Erkenntnisgewinn kann hierbei auch den algerischen Kräften zugutekommen, die Rückführungen ausreisepflichtiger algerischer Staatsangehöriger von Deutschland in ihr Heimatland begleiten. 19. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Anwendung der neuen Strafvorschrift in Bezug auf unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren (§ 85 Absatz 2 des Asylgesetzes) machen (z. B. Zahl entsprechender Strafanzeigen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Gerichte oder anderer Stellen, Zahl entsprechender Anklagen, Gerichtsverfahren und Verurteilungen; gegebenenfalls bitte jeweils auch die drei wichtigsten Staatsangehörigkeiten nennen), und welche präzisierenden Anwendungshinweise des BAMF oder Rechtsprechungsvorgaben der Gerichte gibt es zu dieser neuen Vorschrift, insbesondere zu der Frage, wann unrichtige oder unvollständige Angaben vorliegen (bitte ausführen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 2. April 2025 Erkenntnisse in Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Insbesondere liegen keine belastbaren Erkenntnisse zur Zahl eventuell gestellter Strafanzeigen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgrund des § 85 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) vor. Der ergänzte § 85 Absatz 2 AsylG trat erst zum 27. Februar 2024 in Kraft, so dass für das Berichtsjahr 2024 noch keine Angaben zu den einzelnen Absätzen des § 85 AsylG vorliegen. Der Statistische Bericht – Strafverfolgung – für das Berichtsjahr 2025 mit den entsprechenden Angaben zu Aburteilungen und Verurteilungen wegen Taten gemäß § 85 Absatz 2 AsylG wird erst im Spätherbst 2026 vorliegen. Die insoweit ebenso einschlägigen vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Statistiken zu Staatsanwaltschaften und Strafgerichten erheben keine Daten zu einzelnen Straftatbeständen. Derzeit ist die Aufnahme ergänzender Ausführungen zu der Strafvorschrift des § 85 Absatz 2 AsylG in die Dienstanweisung Asyl des BAMF in Bearbeitung. 20. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Hält die Bundesregierung weiterhin an der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat fest (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 26, Plenarprotokoll 20/193, S. 25197 (B)), und wenn ja, mit welcher Begründung, obwohl sie „äußerst besorgt“ ist „über die aktuelle krisenhafte Entwicklung in Georgien“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 20/14451) und obwohl die Einstufung unter anderem mit der Beitrittsperspektive Georgiens zur EU begründet worden war (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8629, S. 14 ff.), während dieser Beitrittsprozess aktuell beiderseitig und seitens des georgischen Premierministers bis 2028 ausgesetzt ist (www.zois-berli n.de/presse/expertinnenstimme/georgiens-ausstie g-aus-dem-eu-beitrittsprozess), und welche der zentralen Begründungen bzw. Annahmen der Bundesregierung zur Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat (vgl. ebd.) treffen aus ihrer Sicht aufgrund einer aktuellen Bewertung der Lage im Land ggf. nicht mehr zu (bitte auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 2. April 2025 Die Bundesregierung hält an der Bestimmung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat gemäß Anlage II zu § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes fest. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der rechtlichen und politischen Verhältnisse in Georgien fortlaufend. Allein das Inkrafttreten von Gesetzen oder die politische Ausrichtung einer Regierung führt nicht dazu, dass die Bestimmung eines Herkunftsstaates als sicher gemäß § 29a des Asylgesetzes rückgängig gemacht werden müsste. Für die Bewertung maßgeblich ist insbesondere die Auswirkung von Gesetzen auf die konkrete Rechtspraxis, d. h., es kommt auf die Rechtsanwendung an. Wenn Veränderungen in den Verhältnissen die Annahme begründen, dass die in Artikel 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind, kann die Bundesregierung nach § 29a Absatz 3 des Asylgesetzes jederzeit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass der betroffene Staat nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt. Die Verordnung tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Die Beitrittsperspektive des jeweiligen Staates zur Europäischen Union hat lediglich Indizwirkung und ist rechtlich keine Voraussetzung für dessen Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat. Für die Bewertung, ob ein Staat als sicherer Herkunftsstaat gelten soll, ist der jeweilige Bericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage ein wichtiges Erkenntnismittel. Zusätzlich wird die Entwicklung der Antragszahlen sowie der Schutzquoten im Asylverfahren berücksichtigt. Neben der fortlaufenden Prüfung veröffentlicht die Bundesregierung gemäß § 29a Absatz 2a des Asylgesetzes alle zwei Jahre einen Bericht über die Situation in den als sicher bestimmten Herkunftsstaaten. 21. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die monatlichen Personalkosten für dauerhafte Grenzkontrollen an den Außengrenzen des Saarlands, und liegen der Bundesregierung Schätzungen darüber vor, wie hoch die Kosten für den Wirtschaftsverkehr aufgrund dieser Grenzkontrollen für die saarländische Wirtschaft ausfallen, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 3. April 2025 Die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen richtet sich nach den Vorgaben der Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodexes in der Fassung der Verordnung (EU) 2016/399. Die Bundespolizei setzt anlässlich der vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen rund 11.000 Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung ein. Die genannte Anzahl an Polizeivollzugsbeamten setzt sich überwiegend aus Einsatzkräften der örtlich zuständigen Dienststellen der Bundespolizei und anlassbezogenen Unterstützungskräften zusammen. Es erfolgt demnach keine Differenzierung der Kosten des Kräfteansatzes nach den jeweiligen Ländern. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14902, auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Leon Eckert auf Bundestagsdrucksache 20/14338 und 28 auf Bundestagsdrucksache 20/14810 verwiesen. 22. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Liegenschaften des Technischen Hilfswerks (THW; unabhängig davon, ob Ortsverband, Regionalstelle, Landesverband, Ausbildungszentrum, Logistikzentrum oder THW- Leitung), der derzeit über ausreichende Lebensmittel-, Notstrom- und Trinkwasserressourcen verfügt, um im Falle einer Krisenlage, etwa während eines Stromausfalls oder des Ausfalls einer Lieferkette, über einen Zeitraum von 14 Tagen autark betrieben werden zu können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 2. April 2025 Etwa 60 Prozent der vom Technischen Hilfswerk genutzten Liegenschaften verfügen über einen eigenen Einspeisepunkt und sind somit notstromfähig. In der Regel verfügen alle Ortsverbände bundesweit über eine Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung, zu deren zentraler Einsatzoption die Versorgung mit Notstrom in Form von kleineren mobilen Netzersatzanlagen mit bis zu 50 Kilovoltampere gehört. Ebenso werden die Lagerung und Bereitstellung von Treibstoff in Form von Diesel über diese Fachgruppe sichergestellt. Die Verfügbarkeit von Treibstoff ist hierbei dezentral über die Kontakte der Ortsverbände zu den Behörden der örtlichen Gefahrenabwehr gewährleistet. Eine Lagerung von Verpflegung oder Trinkwasserreserven wird nicht zentral erfasst, erfolgt aber im Rahmen der Auftragstaktik durch die jeweiligen ehrenamtlich betriebenen Ortsverbände. Hier wird die Einlagerung und Wälzung von Verpflegung und Trinkwasser gemäß den vorhandenen Lagermöglichkeiten für fünf Tage vorgenommen. 23. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an Lehrgängen zur Ausbildung zum Gruppenführer/zur Gruppenführerin bzw. zum Zugführer/zur Zugführerin, und inwieweit kann das Technische Hilfswerk (THW) diesen Bedarf abdecken (bitte nach Jahren, jeweiligem Bedarf und Lehrgangsangeboten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 2. April 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/6495 verwiesen. Derzeit besteht ein dauerhafter Bedarf von 475 Lehrgangsplätzen jährlich und dieser wird auch für die kommenden Jahre in dieser Höhe prognostiziert. Davon zu unterscheiden ist der Soll-Bedarf, der sich aus der laufenden Erhebung zu den konkret aktuellen Qualifizierungswünschen im THW ergibt. Dieser ist überwiegend an den vielfältigen Interessen und Fähigkeiten der Einsatzkräfte orientiert. Bei der Deckung des tatsächlichen Bedarfs ist zudem der notwendigen terminlichen Flexibilität im Ehrenamt Rechnung zu tragen. Vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Bedarf an den Ausbildungszentren aufgrund knapper Ressourcen seit Jahren nicht gedeckt werden kann, werden nunmehr alle Lehrgangsanmeldungen aus dem Ehrenamt einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Ziel ist, dass die richtige Einsatzkraft zum angemessenen Zeitpunkt auf den für die Funktion zugeschnittenen Lehrgang gemeldet wird. Vor dem Hintergrund des beschriebenen, angepassten Prozesses ist zu erwarten, dass es nunmehr eine Korrektur bei den gemeldeten Zahlen bzw. Statistiken geben wird. Eine umfassende Evaluierung findet derzeit im THW statt. Aussagekräftige Zahlen sind jedoch erst im Sommer 2025 zu erwarten. 24. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das aktuelle Defizit an vorhandenen Fahrzeugen, Funktionen, Ausrüstungen, Verbrauchsmaterialien und Helferinnen und Helfern in der THW- Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen sowie der Fachgruppe Brückenbau gemessen an den Vorgaben der Stärke- und Ausstattungsnachweisung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 2. April 2025 Gemessen an den Vorgaben der Stärke- und Ausstattungsnachweisung sollen bundesweit 165 Fachgruppen Wasserschaden/Pumpen aufgestellt werden. Aktuell sind aufgrund fehlender Haushaltsmittel für Ausstattung und Fahrzeuge lediglich 142 Fachgruppen einsatzbereit. Innerhalb der Fachgruppen sind die meisten Fahrzeugpositionen besetzt, ggf. aber mit Fahrzeugen, die ihre kalkulatorische Nutzungsdauer bereits überschritten haben. Bei den Fachgruppen Brückenbau ist mit 16 Fachgruppen das vorgeplante Soll erfüllt. In fünf Fachgruppen steht die Zuführung der erforderlichen Mobilkräne noch aus. Im Einsatz werden daher noch entsprechende Kräne angemietet. 25. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Welche Daten wurden, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung keine Bildungsdaten zu den 208 aus Jordanien eingeflogenen Syrern im Rahmen des EU-Resettlement-Programms erhoben hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/15135), durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen der vor Ort stattgefundenen Auswahlgespräche und der persönlichen Sicherheitsinterviews erhoben, die das besondere Schutzbedürfnis (beispielsweise Religionszugehörigkeit) im Sinne einer Umsiedlung begründen (vgl.: www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/as yl-fluechtlingsschutz/resettlement/resettlement-no de.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 1. April 2025 Die besondere Schutzbedürftigkeit und der Resettlement-Bedarf werden vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) festgestellt (vgl.: www.unhcr.org/de/faq-resettlement). Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden vor den Auswahlinterviews umfassende Dossiers mit Angaben zur Flucht- und Verfolgungsgeschichte und weiteren Angaben wie der Religionszugehörigkeit übermittelt. Die Auswahlkriterien des BAMF ergeben sich aus Nummer 2 der Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für das Resettlement-Verfahren 2024/2025 gemäß § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes vom 10. April 2024 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/down loads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/humanitaere-aufnahme programme/resettlement/aufnahmeanordnung-bes-2024-04-10.pdf?_blo b=publicationFile&v=3). Im Rahmen der vor Ort stattfindenden Auswahlgespräche plausibilisiert und dokumentiert das BAMF den Grad der Schutzbedürftigkeit anhand diverser Indikatoren, u. a.: – rechtlicher oder physischer Schutzbedarf (z. B. drohende Aufenthaltsbeendigung oder Verfolgung im Erstzufluchtsland); – zurückliegende und drohende Verfolgung in Form von Gewalt und Folter (z. B. aufgrund der Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Minderheit); – besondere Gefährdung, insb. von Frauen und Mädchen, unbegleiteten Minderjährigen und anderen gefährdeten Kindern sowie Lesbian-, Gay-, Bisexual-, Transsexual/Transgender-, Queer-(LGBTIQ+)- Personen (insb. aufgrund von Diskriminierung oder Gewalt); – medizinische Bedarfe, die im Aufenthaltsland nicht behandelt werden können. Die Sicherheitsinterviews werden von den Sicherheitsbehörden durchgeführt und stellen sicher, dass keine Ausschlusstatbestände nach Nummer 3 der o. g. Anordnung vorliegen. 26. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Angehörige der Bundespolizei (Vollzeitäquivalente) waren im Durchschnitt der Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und aktuell in Bahnhöfen und Zügen und wie viele für die Sicherung der deutschen Außengrenzen im Einsatz (bitte für die jeweiligen Jahre getrennt angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 2. April 2025 Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundespolizei nimmt ihre gesetzlichen Aufgaben integrativ wahr. Daher ist die Anzahl der im bahnpolizeilichen und grenzpolizeilichen Aufgabenbereich eingesetzten Angehörigen der Bundespolizei im Sinne der Fragestellung nicht detailliert bezifferbar. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14959 verwiesen. Gleiches gilt für eine statistische Erfassung der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung. 27. Abgeordneter Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU) Wann wird die Bundespolizei am neuen Dienstsitz Kandel in das neue Dienstgebäude einziehen können (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/14088)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 2. April 2025 Als Einzugstermin in das neue Dienstgebäude für das Bundespolizeirevier am Dienstsitz Kandel ist nach aktuellem Kenntnisstand der 1. Juni 2025 vorgesehen. 28. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von Verfassungsrechtlern, dass die vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat jüngst beschlossenen Verfassungsänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse gegen Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes verstoßen und damit unwirksam seien, da sie bestehende landesrechtliche Regelungen zur Regelung der Neuverschuldung aushebeln sollen, was durch Artikel 31 des Grundgesetzes nicht gedeckt sei (www.maz-onlin e.de/brandenburg/brandenburg-staatsrechtler- hatzweifel-lockerung-der-schuldenbremse-K62JQM RAQVAAHFVVE22KHQC5BA.html), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 3. April 2025 Mit der Regelung wurde ein Anliegen der Länderseite aufgegriffen. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden dort nicht geäußert. Auch die Bundesregierung hält die in Artikel 109 Absatz 3 Satz 9 des Grundgesetzes (GG) eingefügte Regelung für verfassungsgemäß. Ein Verstoß gegen Artikel 79 Absatz 3 GG ist nicht ersichtlich. Diese Einschätzung deckt sich auch mit öffentlichen Äußerungen von führenden Verfassungsrechtlern (vgl. etwa Möllers, FAZ.NET vom 21. März 2025). Auch in der öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (101. Sitzung) wurden durch die Sachverständigen Prof. Dr. Hanno Kube und Prof. Dr. Sina Fontana hierzu keine Bedenken geäußert. 29. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Sind beim Bundeskriminalamt in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder aus Asservatbeständen verloren gegangen, gestohlen worden oder anderweitig abhandengekommen, und wenn ja, wie viele Gegenstände umfasst dies (bitte nach Jahren und Art der Gegenstände aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 3. April 2025 Im erfragten Zeitraum gingen im Bundeskriminalamt (BKA) keine Schusswaffen und Schusswaffenteile aus Dienstwaffenbeständen verloren, wurden gestohlen oder sind anderweitig abhandengekommen. Durch das BKA wurden in den Jahren 2022 bis 2025 folgende Verluste von dienstlicher Munition dokumentiert: Jahr Anzahl Munitions-Typ 2022 33 9x19mm 2023  3 9x19mm 2024 25 9x19mm 2025 13 9x19mm Aufgrund von Aussonderungsfristen liegen für die Jahre 2021 und 2020 keine validen Informationen mehr zu ggf. weiteren Verlusten von dienstlicher Munition vor. Bezüglich etwaiger Verluste hinsichtlich der Asservatbestände wurde 2024 ein Fehlbestand von zwei Hülsen und fünf Patronen im Kaliber „4mm Flobert“ festgestellt. Ob hier ein Zählfehler bei der Erfassung der Asservate vorlag oder wann bzw. bei welchem Bearbeitungsschritt die Asservate verlorengegangen sind, kann seitens des BKA nicht mehr nachvollzogen werden. 30. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2024 bei den Polizeien der Länder Schusswaffen oder Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder aus Asservatbeständen abhandengekommen, und wenn ja, wie viele Gegenstände umfasst dies (bitte nach Jahren und Art der Gegenstände aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 3. April 2025 Der Bundesregierung sind Medienberichte zum Fragegegenstand bekannt. Statistische Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Die erbetenen Informationen müssten bei den zuständigen Ländern erfragt werden. 31. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Wie hoch waren die Gesamtkosten von Bund, Ländern und Kommunen, die wegen Klagen bereits abgelehnter Asylbewerber gegen deren Ablehnungsbescheide in den Jahren 2015 bis 2024 aufgewendet werden mussten (bitte nach Jahren und Verwendungszwecken aufschlüsseln, z. B. Gerichtskosten, Kosten für Verteidiger, Kosten für Dolmetscher, Kosten für polizeiliche Maßnahmen, Unterbringung und Versorgung für die Dauer der Verfahren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 3. April 2025 Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind im erfragten Zeitraum Kosten durch (auch gegebenenfalls teilweise) verlorene Asyl- Gerichtsverfahren entstanden. Diese Kosten beinhalten die anwaltlichen Gebühren und Auslagen. Gerichtskosten werden in asylgerichtlichen Streitigkeiten nicht erhoben (§ 83b des Asylgesetzes). Die Gesamtkosten aller (auch gegebenenfalls teilweise) verlorenen Asyl-Gerichtsverfahren beliefen sich im Jahr 2015 auf 5.531.306,72 Euro und im Jahr 2016 auf 11.113.334,08 Euro. Für die Jahre 2017 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20i der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2309 verwiesen. Für das Jahr 2022 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17g der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5709 verwiesen. Für das Jahr 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23f der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12228 verwiesen. Für das Jahr 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24h der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14923 verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 32. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 – jeweils in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns – straffällig geworden, und wie viele Flüchtlinge mussten psychiatrisch betreut werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 3. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Bezogen auf den Frageteil zu straffälligen Flüchtlingen verweist die Bundesregierung auf das jährlich erscheinende Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“, welches durch das Bundeskriminalamt auf seiner Internetseite veröffentlicht wird. Dieses trifft Aussagen für die Bundesebene. Für Informationen zu Entwicklungen in einzelnen Ländern liegt die Zuständigkeit beim entsprechenden Land. Vor diesem Hintergrund ist eine Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich und es wird auf die Zuständigkeit des Landes Mecklenburg- Vorpommern verwiesen. 33. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchem System die Kontingente für Dublin- Rücküberstellungen per Flugcharter in den zuständigen EU-Mitgliedstaat derzeit auf die Bundesländer bzw. auf Dublin-Rücküberstellungen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei aufgeteilt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 3. April 2025 Derzeit werden alle Flugchartermaßnahmen von den Ländern initiiert. Die Länder melden hierzu beim für die Koordinierung der Überstellungen zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Bedarf an der Durchführung einer Chartermaßnahme an. Nach Absprache können sich auch weitere Länder mit Einzelplätzen an Flugchartermaßnahmen beteiligen. Sofern mehr Chartermaßnahmen nachgefragt werden als auf Grundlage der Vorgaben des Mitgliedstaates durchführbar sind, stellt das BAMF sicher, dass alle anfragenden Länder im Rahmen eines Rotationsverfahrens gleichrangigen Zugang zu Chartermaßnahmen haben. Die Bundespolizei initiiert dabei aktuell keine eigenen Flugchartermaßnahmen. Sie nutzt bei Bedarf in Abstimmung mit den Ländern einzelne Plätze auf den Flugchartermaßnahmen, um Überstellungen im eigenen Zuständigkeitsbereich durchzuführen. 34. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Zuständigkeitsübernahmen des Bundes gemäß § 58a Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes im Zusammenhang mit dem Instrument der Abschiebungsanordnung es seit der Einführung des Instruments der Abschiebungsanordnung im Jahr 2005 gab (bitte nach Jahren differenzieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 2. April 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 18 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 20/15110 verwiesen. 35. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie viele Angriffe auf Politiker wurden im Jahr 2024 bzw. im bisherigen Jahr 2025 im Beisein entsprechender Personenschützer der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts verübt (bitte, wenn möglich, nach Parteizugehörigkeit des jeweiligen Politikers aufschlüsseln, vgl. www.bil d.de/politik/nach-lauterbach-fehlschuss-bka-raeu mt-ein-uns-fehlen-leibwaechter-67d9713851cbca 7 8 b 2 1 8 2 589, zuletzt abgerufen am 25. März 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 31. März 2025 Die Bundesregierung legt dem unbestimmten Begriff „Angriffe“ folgende Sachverhaltsmerkmale zur Auslegung im Sinne der Fragestellung zu Grunde: • tätliche körperliche Angriffe, • Nötigungen in Form der Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit und • Tomaten- und Eierwürfe, Farbangriffe etc. Unter dieser Annahme waren für die Jahre 2024 und 2025 folgende Sachverhalte zu verzeichnen: Für das Jahr 2024 insgesamt drei, davon • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit SPD und • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BSW. Für das Jahr 2025 mit Stand vom 26. März insgesamt fünf, davon • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit AfD, • zwei Angriffe auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit FDP, • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit CDU. 36. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl von im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 ausgeübten Angriffen auf Bundesgerichte und ebendort tätige Richter sowie Angestellte vor, und wenn ja, welche (vgl. www.lto.de/ recht/nachrichten/n/ag-karlsruhe-16ds280js12782 5-mann-wirft-stein-auf-bverfg, zuletzt abgerufen am 25. März 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 31. März 2025 Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) noch im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind die in der Fragestellung genannten Kriterien recherchierbar. 37. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Tauscht sich das Bundesamt für Verfassungsschutz regelmäßig oder punktuell zu Koordinationszwecken mit ausländischen Behörden oder anderen staatlichen Stellen aus, welche sich explizit auf die Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen konzentrieren, ohne dabei polizeiliche Befugnisse zu haben, und wenn ja, mit welchen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 2. April 2025 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitet gemäß § 22 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) mit dem Bundesnachrichtendienst und gemäß § 3 Absatz 1 und 3 des MAD-Gesetzes mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) zusammen. Die bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit ausländischen öffentlichen Stellen erfolgt nach Maßgabe der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der §§ 3, 5 Absatz 5 Satz 1 und § 25a BVerfSchG. Im Übrigen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine darüber hinausgehende Beantwortung von Fragen zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen, welche die Art, den Umfang und die Qualität der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene betreffen, aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile des BfV im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung und insbesondere die Gewährleistung der internationalen Zusammenarbeit besonders schutzbedürftig sind. Die insoweit erbetenen Informationen zielen auf nachrichtendienstliche Methodiken und Arbeitsweisen, welche Rückschlüsse auf die inhaltliche Ausrichtung der betroffenen Behörden ermöglichen. Mit der Beantwortung würden bestimmte Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des BfV sowie der betroffenen Behörden offengelegt oder Rückschlüsse darauf ermöglicht. Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das BfV weitergeleitet wurden. Selbst die Bekanntgabe der erbetenen Informationen unter Wahrung des Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das Risiko des Bekanntwerdens, welches unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Auskünfte über diesbezügliche Details würden als Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des BfV am internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge (Third-Party-Rule). Hierdurch könnten die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV erheblich gefährdet werden. Darüber hinaus könnten hierdurch Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Die Funktionsfähigkeit des BfV wäre infolgedessen nachhaltig beeinträchtigt. Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass ausnahmsweise das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und damit auch eine Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 38. Abgeordneter Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU) Plant die Bundesregierung, sich bilateral und multilateral dafür einzusetzen, die Versuche der chinesischen Führung abzuwenden, die seit Jahrhunderten festgelegten kulturellen und spirituellen Regelungen zur Bestimmung der Nachfolge des geistlichen Oberhaupts Tibets und der Tibeter, Seiner Heiligkeit des Dalai Lama, zu übergehen und stattdessen einen von der chinesischen Führung ausgesuchten Nachfolger installieren zu wollen, und wenn ja, wie konkret? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 2. April 2025 Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie aktuell geschäftsführend im Amt ist. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 26. Februar 2020 auf die Schriftliche Frage 39 der Abgeordneten Margarete Bause auf Bundestagsdrucksache 19/17407 verwiesen. Ergänzend ist festzuhalten: Die 2023 veröffentlichte China-Strategie der Bundesregierung betont den Einsatz für die Einhaltung der Menschenrechte ethnischer und religiöser Gemeinschaften in China, u. a. in Tibet. Öffentlich forderte die Bundesregierung zuletzt im März 2025 im 58. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sowohl gemeinsam mit ihren europäischen Partnern als auch in ihrem nationalen Statement China explizit dazu auf, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu respektieren. Am 22. Oktober 2024 unterstützte die Bundesregierung ein von Australien vorgetragenes gemeinsames Statement von 15 Staaten im Menschenrechtsausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in dem die Menschenrechtslage in China thematisiert wurde, u. a. die Erosion des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Tibet. Am 25. April 2024 rief zudem der Beauftragte der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Frank Schwabe die chinesische Regierung in einem Statement auf, sicherzustellen, dass tibetische Buddhisten ihre Religion, Traditionen und Kultur frei und ohne Einmischung im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen ausüben können (https://x.com/religionbund/status/1783361360438473053? s=46). 39. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Welche (gegebenenfalls auch ungefähren oder einschätzenden) Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in wie vielen Fällen bzw. in welchen Fallkonstellationen seit Inkrafttreten der Kontingentregelung für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 36a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Visa bzw. Aufenthaltserlaubnisse zur Familienzusammenführung in Härtefällen nach § 22 oder § 23 AufenthG erteilt wurden (bitte gegebenenfalls auch nach Jahren bzw. den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), und welche (auch internen) Vorgaben gibt es zu der Frage, in welchen Fällen bzw. Fallkonstellationen Visa nach § 22 AufenthG zur Familienzusammenführung mit subsidiär Schutzberechtigten zusätzlich zur Kontingentregelung nach § 36a AufenthG erteilt werden (bitte so genau und ausführlich wie möglich darlegen, im Besonderen, welche Kriterien bei einer etwaigen Einzelfallabwägung gelten sollen, und zwar insbesondere auch in Fällen, in denen es nicht um ein singuläres Einzelfallschicksal geht, das sich von der vergleichbaren Situationen anderer wesentlich unterscheidet)? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 3. April 2025 Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erhoben. Nach § 22 AufenthG kann einem Ausländer für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufnahme ist auf besonders gelagerte Einzel- und Ausnahmefälle beschränkt. 40. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Hat die Bundesregierung die Nichtzulassung des Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu zur Wiederholungswahl in Rumänien, wie in der Wikipedia-Dokumentation zur Präsidentschaftswahl in Rumänien 2024 dargestellt, zur Kenntnis genommen, und wenn ja, hat sie sich hierzu unter Berücksichtigung der europäischen Verträge, insbesondere des Rechts auf freie Wahlen gemäß Artikel 3 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention, eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 3. April 2025 Die Bundesregierung hat die vom rumänischen Verfassungsgericht bestätigte Entscheidung der rumänischen Wahlbehörde, die Kandidatur von Călin Georgescu zur Wahl des Staatsoberhauptes von Rumänien im Mai 2025 nicht zuzulassen, zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung über eine Zulassung zur Wahl liegt in den Händen der rumänischen Behörden und des rumänischen Verfassungsgerichts. Die Bundesregierung setzt Vertrauen in die rumänischen Behörden und die rumänische Justiz, bei diesen Prüfungen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu handeln. 41. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die in den vergangenen Jahren an der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock geübten Kritik, wonach etwa „frustrierte Spitzendiplomaten aus dem Auswärtigen Amt“ sich „hinter vorgehaltener Hand mitunter die Frage“ gestellt hätten, „ob sie überhaupt das Wesen ihres Amtes verstanden habe“ sowie deren Vorwurf, sie mache „vom Standpunkt der moralischen Überlegenheit immer wieder Regierungen anderer Länder öffentlich Vorhaltungen“ (www.cicero.de/aussenpol itik/annalena-baerbock-un-generalversammlung-a uswartiges-amt) zu der Frage eine Auffassung gebildet, ob künftig, so wie es die Einigung der Bundesregierung vorsieht (www.merkur.de/politi k/neuer-job-als-un-praesidentin-merz-gab-baerbo ck-gruenes-licht-zr-93635460.html), eine Tätigkeit von Annalena Baerbock als Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen dem Ansehen Deutschlands in der Welt zuträglich ist und sie in der Lage wäre, dort auch die Interessen von Deutschland zu vertreten, und wenn ja, was besagt sie? 42. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Was waren die genauen Gründe der Bundesregierung dafür, entgegen der ursprünglichen Absicht und mit Blick auf die daran vom früheren Präsidenten der Münchner Sicherheitskonferenz Christoph Heusgen geäußerten Kritik, es handele sich dabei um eine „Unverschämtheit“ (www.mer kur.de/politik/baerbock-will-zur-un-wechseln-exp erte-sieht-ungewoehnlichen-vorgang-zr-9363788 1 .html), nicht die deutsche Diplomatin Helga Schmid für den ab Herbst dieses Jahres vakanten Posten der Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu benennen, sondern die noch amtierende Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 3. April 2025 Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung macht sich die in den Fragestellungen gemachten Behauptungen nicht zu eigen. Die Bundesregierung hat die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock am 19. März 2025 als Kandidatin für das Amt der Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) für deren 80. Sitzungsperiode nominiert. Damit unterstreicht die Bundesregierung ihr starkes Bekenntnis zu den Vereinten Nationen und die Bereitschaft, in schwierigen Zeiten besondere Verantwortung für die multilaterale Ordnung zu übernehmen. Zahlreiche Vorgänger im Amt des Präsidenten/der Präsidentin der VN-Generalversammlung waren zuvor Außen- bzw. Premierminister ihrer jeweiligen Länder. Im Übrigen wird auf die Äußerungen des Regierungssprechers und des Sprechers des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz am 19. März 2025 (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungsp ressekonferenz-vom-19-maerz-2025-2338310) verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz 43. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Verfahren wegen islamistisch motivierter Tötungsdelikte (auch wegen Versuchen und Verabredungen dazu), Anschläge und Anschlagsvorbereitungen im Inland hat der Generalbundesanwalt seit 2015 eingeleitet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 31. März 2025 Die Bundesregierung gibt generell zu verdeckt geführten Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) aus Gründen des Staatswohls keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine Auskunft würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments daher insoweit hinter die berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück. Im Hinblick auf den Bereich der offen geführten Ermittlungsverfahren steht einer abschließenden Beantwortung entgegen, dass wesentliche von der Frage zugrunde gelegte Kriterien („Tötungsdelikte“, „Anschläge“ und „Anschlagsvorbereitungen“) nicht in den Verfahrensregistern des GBA erfasst werden und über die Verwendung von Hilfskriterien (§§ 211, 212, 22, 23, 30 des Strafgesetzbuches (StGB), bzw. § 89a StGB) nur Annährungen möglich sind. Für eine abschließende Beantwortung wäre die händische Auswertung eines immensen Aktenbestandes erforderlich. Eine solche Recherche würde die entsprechenden Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum in einer Weise beanspruchen, dass diesen eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer Ermittlungsaufgaben nicht mehr möglich wäre. Im Ergebnis würde eine Sichtung der Dokumente demnach einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen. Unter Anwendung der vorgenannten Hilfskriterien werden daher im Hinblick auf wegen islamistisch motivierter Taten im Inland eingeleiteter Ermittlungsverfahren des GBA seit dem Jahr 2015 folgende Zahlen mitgeteilt: 0 (2015); 4 (2016); 8 (2017); 3 (2018); 3 (2019); 5 (2020); 2 (2021); 1 (2022); 3 (2023); 2 (2024); 3 (2025). 44. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Leitet die Bundesregierung Maßnahmen aus dem Umstand ab, dass die Anzahl an unerledigten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften bundesweit, aus meiner Sicht rasant, ansteigt, und wenn ja, welche (www.lto.de/recht/justiz/j/anzahl-unerledi gter-ermittlungsverfahren-bundesweit-gestiegen-s taatsanwaltschaften-justiz-ueberlastung, zuletzt abgerufen am 25. März 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 28. März 2025 Der zitierte Presseartikel bezieht sich auf eine Umfrage, die die „Deutsche Richterzeitung“ bei den Landesjustizverwaltungen durchgeführt hat. Dementsprechend wurde Auskunft über die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften der Länder gegeben. Der Bundesregierung stehen gegenüber den Staatsanwaltschaften der Länder keine Weisungs- oder Aufsichtsbefugnisse zu. Unabhängig davon beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung und wird diese sowie gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen mit den Ländern erörtern. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 45. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, neuen Ukraine- Flüchtlingen zukünftig kein Bürgergeld mehr zu zahlen, sondern Asylbewerberleistungen (vgl. www.presseportal.de/pm/5 8964/5996356, abgerufen am 24. März 2025) für ihr eigenes Handeln, und wenn ja, welche, und warum hat die Bundesregierung diese Forderung bisher nicht umgesetzt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 3. April 2025 Mit der am 25. März 2025 stattgefundenen konstituierenden Sitzung des neu gewählten 21. Deutschen Bundestages ist die bisherige Bundesregierung geschäftsführend im Amt. Die Wahl eines neuen Bundeskanzlers oder einer neuen Bundeskanzlerin und damit die Zusammensetzung einer neuen Bundesregierung steht noch aus. Aussagen zu politischen Vorhaben und gesetzgeberischen Maßnahmen einer neuen Bundesregierung kann die geschäftsführende Bundesregierung nicht treffen. 46. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1.200 Euro und über 1.200 Euro (bitte für neue Länder gesamt, alte Länder gesamt, Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen aufschlüsseln und außerdem für 45 Versicherungsjahre angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 2. April 2025 Die Zahl der Renten in der erbetenen Differenzierung für 40 und 45 Versicherungsjahre kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für die Anzahl der Renten wegen Alters mit mindestens 45 Versicherungsjahren in Brandenburg, Sachsen und Thüringen wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 69 der Abgeordneten Dr. Sahra Wagenknecht (Gruppe BSW) auf Bundestagsdrucksache 20/12293 verwiesen. Versicherungsjahre umfassen sowohl Beitragszeiten als auch Zeiten, für die keine Beiträge entrichtet wurden. Grundsätzlich kann aus der Höhe der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf die Höhe des Alterseinkommens geschlossen werden, da weitere Einkommen und der Haushaltskontext in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt sind. Daten für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor. Tabelle: Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1.200 Euro/ Monat und über 1.200 Euro/Monat nach Höhe der Versicherungsjahre – Zahlungen ins Inland, Nichtvertragsrenten, Rentenbestand am 31. Dezember 2023 Wohnort Renten mit 40 und mehr Versicherungsjahren* und einem Rentenzahlbetrag unter 1.200 Euro/Monat Renten mit 40 und mehr Versicherungsjahren* und einem Rentenzahlbetrag von 1.200 Euro/Monat und höher Deutschland, West 1.421.627 4.030.234 Deutschland, Ost   869.950 1.632.989 darunter   Brandenburg   140.975   299.698   Mecklenburg-Vorpommern   102.838   186.536   Sachsen   281.755   491.786   Sachsen-Anhalt   157.715   268.768   Thüringen   149.149   257.432 Renten mit 45 und mehr Versicherungsjahren* und einem Rentenzahlbetrag unter 1.200 Euro/Monat Renten mit 45 und mehr Versicherungsjahren* und einem Rentenzahlbetrag von 1.200 Euro/Monat und höher Deutschland, West 642.546 2.987.459 Deutschland, Ost 435.773 1.172.120 darunter   Mecklenburg-Vorpommern  51.231   126.746   Sachsen-Anhalt  77.656   194.866 * Beitrags- und beitragsfreie Zeiten bei Rentenberechnung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 47. Abgeordneter René Springer (AfD) Um wie viel Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch seit 2007 insgesamt und prozentual erhöht, und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Elterngeld seit 2007 nicht erhöht wurde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 3. April 2025 Die Regelbedarfe sind Bestandteil der Leistungen zur Sicherung des im Grundgesetz garantierten menschenwürdigen Existenzminimums. Es besteht daher die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Höhe der Regelbedarfe entsprechend der Veränderung des existenznotwendigen Bedarfs fortwährend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dies erfolgt sach- und realitätsgerecht durch die regelmäßige Neuermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage von Sonderauswertungen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sowie durch die jährliche Fortschreibung zum 1. Januar anhand der relevanten Preis- und Nettoentgeltentwicklung. Der Eurobetrag der Regelbedarfsstufe 1 (bis 31. Dezember 2010 als Eckregelsatz bezeichnet) für alleinstehende oder alleinerziehende Erwachsene, die in einer Wohnung leben, hat sich seit Januar 2007 von 345 Euro auf aktuell 563 Euro und damit um 218 Euro bzw. 63 Prozent erhöht. Das Elterngeld wurde im Jahr 2007 insbesondere mit dem Ziel eingeführt, das Einkommen und damit die wirtschaftliche Stabilität von Familien zu stützen. Studien zeigen, dass dieses Ziel erreicht wurde. Denn die Mehrheit der Familien hat durch das Elterngeld ein höheres Nettoeinkommen. Seit 2007 hat sich an der Höhe des Höchstbetrages nichts geändert. Für Eltern, deren Elterngeld zwischen dem Mindest- und Höchstbetrag liegt, ist aber der Auszahlungsbetrag über die Jahre gestiegen, da das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen in der Regel zu 65 Prozent ersetzt und sich die Löhne und Gehälter, die der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegen, erhöht haben. Mit dem Höchstbetrag des Elterngeldes von 1.800 Euro, der bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.770 Euro im Bemessungszeitraum erreicht wird, wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei zunehmender Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes die Möglichkeit der eigenständigen Vorsorge für einen begrenzten Zeitraum zunimmt. Ab dieser Einkommenshöhe entfällt die Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes, da ab dieser Einkommenshöhe nicht mehr von einem existenziellen Bedarf ausgegangen wird, für den eine Leistung der öffentlichen Fürsorge gerechtfertigt wäre. Es bleibt abzuwarten, ob der Höchstbetrag im Elterngeld in dieser Legislaturperiode erhöht wird. Hierzu kann die geschäftsführende Bundesregierung keine Aussagen treffen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 48. Abgeordnete Anne Janssen (CDU/CSU) Welche Möglichkeiten und rechtlichen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung dafür, am Fliegerhorst Wittmundhafen eine öffentlich zugängliche Aussichtsplattform einzurichten – analog zu der bestehenden Aussichtsplattform am Flugplatz Laage? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 4. April 2025 Am militärischen Flugplatz Wittmundhafen gibt es im Gegensatz zum Flugplatz Laage keine zivil-gewerbliche Mitbenutzung. Eine Baumaßnahme im Sinne der Fragestellung ist insofern nicht vorgesehen. 49. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Für welche konkreten Güter der Bundeswehr wurden bzw. werden die 100 Mrd. Euro aus dem am 3. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Sondervermögen ausgegeben (bitte die sechs finanziell volumenstärksten Aufträge nach Art und Menge der Rüstungsgüter, Auftragnehmern und Investitionssummen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 3. April 2025 Es wird auf die als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuften Haushaltsausschussdrucksachen 20(8)3461, 20(8)3907, 20(8)3755, 20(8)4414, 20(8)5706 sowie 20(8)6302 verwiesen. 50. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie viele Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr haben ihre Einwilligung für die Einberufung zur Bundeswehr zurückgezogen (bitte für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben; www.augsburger-allgemeine.de/po litik/wer-ist-in-deutschland-reservist-anzahl-alter- einberufung-id65367821.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 2. April 2025 Die Informationen im Sinne der Fragestellung können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Widerruf Einverständnis Gesamt 2024 2023 2022 2021 2020 2019 679 108 148 148 105 93 77 51. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie viele der seit 2011 geschlossenen Kreiswehrersatzämter sind noch im Besitz des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Länder, und wie viele davon sind ungenutzt bzw. stehen leer (https://regionalheute.de/braunschwei g/wie-geht-es-weiter-mit-dem-ehemaligen-kreisw ehrersatzamt-braunschweig-1727093889/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 2. April 2025 Aktuell werden 21 Liegenschaften, in denen sich ehemals Kreiswehrersatzämter befunden haben, durch die Bundeswehr weiterhin aktiv genutzt. Ungenutzte Liegenschaften im Sinne der Fragestellung wurden im Rahmen der vom damaligen Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maiziere beschlossenen Bundeswehrstrukturreform an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verwertung hinsichtlich ihres gesetzlichen Auftrags zurückgegeben. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 52. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen Maßnahmen (z. B. Bundesförderungen und -programmen, Modell- und Demonstrationsvorhaben, Strategien, Gesetzen, Verordnungen) hat die Bundesregierung regionale Wertschöpfung im Ernährungsbereich sowie kleine und Kleinstbetriebe in der Lebensmittelwertschöpfungskette (z. B. kleine und mittlere Höfe, Lebensmittelhandwerk, Kantinen) in der 20. Legislaturperiode unterstützt und damit meiner Ansicht nach eine resiliente Ernährungsinfrastruktur und ländliche Räume gestärkt sowie dem Betriebesterben entgegengewirkt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 4. April 2025 Die Landwirtschaft befindet sich seit Jahren in einem Veränderungsprozess, der die Betriebe teils erheblich herausfordert. So ist die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe zwischen den Jahren 2010 und 2023 um 44.000 auf 255.000 gesunken. Die Bundesregierung hat sich in der 20. Legislaturperiode mit einer Vielzahl von Maßnahmen für die Stärkung regionaler Lebensmittelwertschöpfungsketten eingesetzt. Die Förderung von kleinen und Kleinstbetrieben der Agrar- und Ernährungswirtschaft findet insbesondere über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union statt. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umfassen die Maßnahmen zur Stärkung der Regionalvermarktung insbesondere Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie Forschungsvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus), die Weiterentwicklung des Förderbereichs 3A der GAK, Fördermaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) sowie die modellhafte Förderung gesunder und nachhaltiger Ernährungssysteme in der Gemeinschaftsverpflegung im Rahmen des Modellregionenwettbewerbs „Ernährungswende in der Region“. Auch die Ernährungsstrategie der Bundesregierung und die Bio-Strategie 2030 leisten einen Beitrag, um regionale und resiliente Wertschöpfungsketten zu stärken. Die Maßnahmen im Einzelnen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Maßnahme Anmerkungen/Link Bekanntmachung „Initialisierungsmanagement – Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel“ im Rahmen des BULEplus www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung -des-laendlichen-raumes/bundesprogramm-laendliche-ent wicklung/regionale-lebensmittel-buleplus.html Bekanntmachung „RegioKost – Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel“ im Rahmen des BULEplus www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung -des-laendlichen-raumes/bundesprogramm-laendliche-ent wicklung/regiokost.html Vergabe eines Forschungsvorhabens zu den „Erfolgsfaktoren der Regionalverarbeitung und ‑vermarktung von Lebensmitteln“ im Rahmen des BULEplus Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden die Erfolgsfaktoren der Regionalverarbeitung und ‑vermarktung von Lebensmitteln in Deutschland systematisch erhoben und analysiert (Laufzeit 2023–2024). Vergabe eines Forschungsvorhabens zur Verbraucherakzeptanz der Regionalkennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln mit mehreren Zutaten im Rahmen des BULEplus Ziel des Forschungsvorhabens ist die Stärkung transparenter Kennzeichnungssysteme für regionale Lebensmittel (Ausschreibung vom 24. März 2025). Veröffentlichung des Praxisleitfadens „Erfolgsfaktoren der Regionalverarbeitung und ‑vermarktung von Lebensmitteln“ www.bmel.de/leitfaden_regionalvermarktung Modellregionenwettbewerb „Ernährungswende in der Region” www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung /ernaehrungswende-modellregionen.html Bekanntmachung „Regionale Bio- Wertschöpfungsketten“ im Rahmen des BÖL Über die Bekanntmachung Nr. 28/21/31 über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Bereich „Regionale Bio-Wertschöpfungsketten“ wurden seit 2023 insgesamt 17 Forschungs- und Entwicklungsverbünde gefördert. Bio verbindet – Wissensvermittlung und Vernetzung von BioRegionen und BioStädten www.bundesprogramm.de (Dialogforum „Bio Verbindet“) Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus (RIBE-AHV) im Rahmen des BÖL www.bundesprogramm.de/foerderung/foerderung-der-bera tung-von-ahv-unternehmen Bio verarbeiten: Praxis-Workshops zur Stärkung der ökologischen Lebensmittelverarbeitung im Rahmen des BÖL www.bundesprogramm.de/das-bundesprogramm/weiterbil dungsangebote/lebensmittelverarbeitung Richtlinie über die Förderung von Projekten zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über regionale Wertschöpfungsketten zur Erzeugung von Bioprodukten sowie zur Umsetzung von begleitenden pädagogischen Angeboten (RIGE) im Rahmen des BÖL www.bundesprogramm.de/foerderung/foerderung-von-inf ormationen-zu-bio-wertschoepfungsketten Richtlinien Förderung des Aufbaus von Bio- Wertschöpfungsketten (RIWERT) im Rahmen des BÖL www.bundesprogramm.de/foerderung/foerderung-des-auf baus-von-bio-wertschoepfungsketten Maßnahme Anmerkungen/Link GAK-Förderbereich 3A – Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse Der Förderbereich 3A bietet Fördermöglichkeiten für Erzeugerzusammenschlüsse und Kleinst-, kleine und mittlere sowie mittelgroße Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Seit dem GAK- Rahmenplan 2024 besteht die Möglichkeit eines um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhten Zuschusses für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wenn diese in regionalen Wertschöpfungsketten erfasst, verarbeitet und vermarktet werden. Anwendung und Durchführung dieser Fördermöglichkeiten liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. GAK-Förderbereich 2A – Einzelbetriebliche Förderung Im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung (AFP) und der Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen der GAK werden Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung unterstützt, darunter beispielsweise Fördermöglichkeiten für den Aufbau einer Hofverarbeitung oder einer Ab-Hof-Vermarktung. Anwendung und Durchführung dieser Fördermöglichkeiten liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. GAK-Förderbereich 1 – Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) Mit den ILE-Maßnahmen 7.0 (Kleinstunternehmen der Grundversorgung) und 8.0 (Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen) können die Länder bspw. Investitionen für Dorfläden oder kleine Handwerksbetriebe fördern und damit einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Ernährungsstrategie der Bundesregierung www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsstrategi e/ernaehrungsstrategie_node.html Darüber hinaus gibt es weitere Ansätze, die seit Längerem bestehen und zur Stärkung der regionalen Vermarktung beitragen, beispielsweise die fortgesetzte institutionelle Förderung des Bundesverbands der Regionalbewegung e. V. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe insbesondere bei den EU- Direktzahlungen über das Instrument der Umverteilungseinkommensgrundstützung gezielt gestärkt. Zudem wurden Betriebe mit bis zu 10 Hektar landwirtschaftlicher Fläche von den Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität der EU-Agrarförderung befreit. Innerhalb der 2. Säule der GAP wird der im GAP-Strategieplan identifizierte Bedarf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen insbesondere über die Investitionsförderung (siehe auch oben Ausführungen zur GAK) adressiert. Daneben hat die Bundesregierung für umfangreiche Vereinfachungen im Rahmen der GAP gesorgt und ist in einem strukturierten Prozess in enger Abstimmung mit den Ländern den Abbau unnötiger Bürokratie angegangen. Ein Arbeitsfortschritt wurde mit der Initiative des BMEL zum Bürokratieabbau vorgelegt. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind Investitionen von Betrieben im Ernährungsbereich sowie von kleinen und Kleinstbetrieben in der Lebensmittelwertschöpfungskette im Rahmen der GRW grundsätzlich förderfähig, sofern sie die Voraussetzungen des GRW-Koordinierungsrahmens erfüllen. Nähere Informationen können unter dem Link www.bmwk.de/Redaktion/DE/Do wnloads/J-L/koordinierungsrahmen-gemeinschaftsaufgabe-verbesserun g-regionale-wirtschaftsstruktur.pdf?__blob=publicationFile&v=1 eingesehen werden. Hinsichtlich etwaiger weiterer Fördermöglichkeiten des BMWK wird auf die Förderdatenbank verwiesen, die als ein Instrument zur Eigenrecherche unter dem Link www.foerderdatenbank.de aufgerufen werden kann. Hier finden sich neben den Bundes- auch Landes- und EU-Förderprogramme. Zudem berät die BMWK-Finanzierungs- und Förderberatung unter anderem per Hotline (030/186158000) auch Betriebe der Lebensmittelwertschöpfungskette mit passgenauen Informationen/Lösungsansätzen zur Finanzierung/Förderung von Aktivitäten. 53. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat das Bundesland Saarland in der 20. Wahlperiode für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen erhalten (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt absolut und anteilig an Gesamtausgaben angeben), und wie hoch waren die gesamten finanziellen Hilfsmittel, die die Bundesregierung dem Saarland für das sogenannte Pfingsthochwasser 2024 zur Verfügung gestellt hat (bitte auch die Bereitstellung von Kräften von THW, Bundeswehr und Bundespolizei inkludieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 3. April 2025 Das Bundesland Saarland hat für den Förderbereich 7 „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen“ Maßnahme 1.0 „Hochwasserschutz" und den Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ der GAK in den Jahren 2021 bis 2023 und im Jahr 2024 für den Förderbereich 7 Maßnahmen 1.0 „Hochwasserschutz“ und 2.0 „Präventiver Hochwasserschutz im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)“ keine Bundesmittel angemeldet und demnach auch keine Bundesmittel erhalten. Für das Jahr 2025 hat das Bundesland Saarland erstmals Bundesmittel in Höhe von 511.280 Euro für den Förderbereich 7 Maßnahme 1.0 „Hochwasserschutz“ angemeldet und im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 230.076 Euro als Vorauszahlung erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 0,4 Prozent an den gesamten Vorauszahlungen für die Maßnahmen 1.0 und 2.0 des Förderbereichs 7. Für das Pfingsthochwasser 2024 erfolgten seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft an das Bundesland Saarland keine Zahlungen. Im Zuge des Hochwassers waren durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) rund 1.600 Helferinnen und Helfer im Einsatz. Im Saarland entstanden dem THW Einsatzkosten in Höhe von rund 6 Mio. Euro. Eine abschließende Schlussrechnung liegt derzeit noch nicht vor. Auf eine Kostenerstattung gegenüber den anfordernden Stellen des Saarlandes hat das THW verzichtet und die Einsatzkosten aus dem durch den Bund verstärkten THW-Haushalt getragen. Die Bundeswehr unterstützte beim Pfingsthochwasser 2024 im Saarland auf Antrag in drei Landkreisen (Saar-Pfalz-Kreis, Neunkirchen, Saarlouis) mit insgesamt 35 Soldatinnen und Soldaten und zwölf Lkw. Die Kosten für die Unterstützungsleistungen betrugen 13.350,88 Euro (Vollkosten). Die gegenüber dem Antragsteller anrechenbaren amtshilfebedingten Mehrkosten betrugen insgesamt 96,27 Euro. Diese Kosten wurden durch die begünstigten Landkreise erstattet. 54. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung oder Streichung der EU-Entwaldungsverordnung einzusetzen, nachdem laut Medienberichten die technischen Anforderungen der Geolokalisierung für einzelne Kooperativen Kosten von bis zu 40.000 US-Dollar verursachen können, viele Kaffeeproduzenten erwägen, ihre Handelsbeziehungen nach Asien zu verlagern und demnach zu erwarten ist, dass die erhöhten Kosten zu höheren Verbraucherpreisen führen werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 3. April 2025 Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich im Zuge der Verschiebung des Anwendungsbeginns der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) im Dezember des vergangenen Jahres darauf geeinigt, keine inhaltlichen Änderungen an der seit dem 29. Juni 2023 geltenden EUDR vorzunehmen. Ziel war und ist, Planungssicherheit für Wirtschaft und Verwaltung in der EU und ihren Mitgliedstaaten, aber auch für Produzentinnen und Produzenten in Drittstaaten zu gewährleisten, damit diese sich zielgerichtet auf den Anwendungsbeginn der EUDR vorbereiten können. Die Bundesregierung hält weiterhin an dieser Einigung fest. Bezüglich der Auswirkungen der EUDR auf Kaffeepreise und Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Kaffee-Produzentenländern bei der EUDR-Umsetzung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12164 verwiesen. 55. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Hat die Bundesregierung konkrete Studien zur Ernährungsarmut in Deutschland in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche im Zeitraum von Januar 2022 bis Februar 2025 (bitte die einzelnen Studien jeweils mit Inhalt, Auftragnehmer und Laufzeit auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 1. April 2025 Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat als zuständiger Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 13. November 2024 die Bekanntmachung Nr. 24/24/32 über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im Bereich Entscheidungshilfe zum Thema Ernährungsarmut veröffentlicht, die unter dem Link www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoer derung/Entscheidungshilfe/Bekanntmachung_24-24-32_Ernaehrungsar mut.pdf abrufbar ist. Mit dem Forschungsvorhaben sollen Ursachen, Determinanten und Auswirkungen von Ernährungsarmut in Deutschland untersucht und politische Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Zudem ist vorgesehen, den Fragestellungen nachzugehen, ob ein eigenständiges Monitoring zur Erfassung der Prävalenz und der Formen von Ernährungsarmut geboten ist, welche Grundlagen dafür vorhanden sind bzw. geschaffen werden müssen und wie dieses Monitoring ausgestaltet sein müsste. Das auf 36 Monate angelegte Forschungsvorhaben, in dem die erwähnten Fragestellungen ausführlich erforscht werden sollen, befindet sich derzeit im Vergabeprozess. Die Festlegung der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer steht somit noch aus. Am Max Rubner-Institut (MRI), einer Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMEL, wird das transformationsorientierte Forschungsprojekt „ELSina – Ernährungs- und Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren in Armut“ durchgeführt. In dem Projekt wird die persönliche Ernährungs- und Lebenssituation von zehn Seniorinnen und Senioren untersucht und anschließend gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft ein Aktionsplan entwickelt, anhand dessen die Ernährungs- und Lebenssituation verbessert werden kann. Das Projekt ist von Mitte des Jahres 2023 bis Ende des Jahres 2026 angesetzt und wird am MRI – Institut für Ernährungsverhalten – umgesetzt. Darüber hinaus fand auch im Rahmen des Nationalen Ernährungsmonitorings (nemo) im Sommer/Herbst 2024 eine Online-Befragung mit 3.100 deutschsprachigen Erwachsenen im Alter von 18 bis 80 Jahren zu ihren Ernährungsgewohnheiten statt. Mit der Durchführung der Studie wurde die GIM Gesellschaft für Innovative Marktforschung mbH beauftragt. Ein Schwerpunkt dieser Befragung lag unter anderem auf dem Thema Ernährungsarmut. Aspekte, die hierzu abgefragt wurden, waren beispielsweise die Einschränkung beim Lebensmitteleinkauf, das Auslassen von Mahlzeiten beziehungsweise das Reduzieren, Tafelbesuche und auswärts essen/trinken gehen. Erste Ergebnisse werden im Frühjahr 2025 erwartet. 56. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Hat die Bundesregierung als Ergebnis der Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. (vzbv) zum mangelnden Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei sozialverträglichen Werbeaussagen auf Lebensmittelverpackungen Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche („Social Claims: vzbv fordert klare Vorgaben für soziale Werbeaussagen“, www.vzbv.de/pressemittei lungen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 1. April 2025 Im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung gelten die allgemeinen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel- Informationsverordnung, LMIV), die EU-weit einheitlich geregelt sind. Die Vorschriften dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie vor Irreführung und Täuschung und kommen zur Anwendung, sofern keine der LMIV vorgehenden, spezialrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften einschlägig sind. Werbeaussagen zur Sozialverträglichkeit von Lebensmitteln sind nicht im Spezialrecht geregelt. Nach der LMIV sind den Unternehmen freiwillige Lebensmittelinformationen grundsätzlich gestattet. Die Anforderung an die Unternehmen besteht darin, dass die Werbeaussagen nicht irreführend oder missverständlich für die Verbraucherinnen und Verbraucher sein dürfen sowie gegebenenfalls auf einschlägigen wissenschaftlichen Daten beruhen. Für die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften sind die Länder zuständig. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 57. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Qualitätsstandards und Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ die Förderung des Vereins „Bündnis Fulda stellt sich quer“, insbesondere hinsichtlich seiner öffentlichen Erklärung in einem Facebook-Post vom 29. Dezember 2021 („Unser Auftrag ist, die AfD kaputt zu machen. Endlich hat es die AfD verstanden“), seiner Selbstbezeichnung als „Antifa“ in einem weiteren Facebook-Post („Wir haben keine Nähe zur Antifa. Wir sind Antifa. Wir sind Antifaschisten“) sowie angesichts seiner engen personellen Verflechtungen mit der SPD (der Vereinsvorsitzende Andreas Görke ist ehemaliger langjähriger SPD-Vorsitzender und aktueller Beisitzer im Fuldaer SPD-Vorstand, die stellvertretende Vereinsvorsitzende Christine Fischer war SPD-Direktkandidatin zur Bundestagswahl)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 3. April 2025 Der Verein „Fulda stellt sich quer e. V.“ hat keine direkte Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten. Im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie Stadt Fulda hat der gemeinnützige Verein bis zum Ende der 2. Förderperiode Fördermittel zur Umsetzung einiger konkreter Projekte erhalten. Im Rahmen dieser Tätigkeit sind dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Aktivitäten bekannt, die nicht mit den Grundsätzen der Förderung im Handlungsbereich oder der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vereinbar waren. Die Überprüfung der Eignung eines Vereins zur Übernahme von Projekten und die Sicherstellung, dass Bundesmittel im Rahmen der Förderung des Bundesprogramms nur an Organisationen fließen, die auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, ist Aufgabe der antragstellenden Kommune. 58. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Welche Bundesländer finanzieren nach Kenntnis der Bundesregierung den Ausbau des Angebots der Mittagsverpflegung in den Grundschulen aus Bundesmitteln über das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 2. April 2025 Der Bund stellt den Ländern gemäß dem Ganztagsfinanzhilfegesetz Finanzhilfen für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Finanzhilfen teilen sich auf zwei Investitionsprogramme auf: Im Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder für die Jahre 2020 bis 2022 wurden die Finanzhilfen insbesondere für Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte sowie für Investitionen in Hygienemaßnahmen genutzt. Etwa 15 Prozent der Mittel wurden durch die Länder für den Bereich Küchen/Mensen verausgabt. Im derzeitigen Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind bis Ende 2027 Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote förderfähig. Die Länder können in ihren Länderprogrammen eine Auswahl der förderfähigen Maßnahmen treffen und damit eigene Schwerpunkte setzen. Eine Förderung von Mittagsverpflegung ist über das Investitionsprogramm nicht möglich. Jedoch können Investitionen in bauliche Maßnahmen, die der Mittagsverpflegung im Ganztag dienen, wie beispielsweise der Bau von Kantinen/Mensen, grundsätzlich ebenso förderfähig sein wie die Ausstattung von Küchenbereichen. Einige Länder haben in ihren Landesprogrammen neben der Förderung von baulichen Investitionsmaßnahmen im Bereich der Förderung von Ausstattungsinvestitionen explizit den Küchenbereich genannt. Die Verfahren zur Antragstellung in den Ländern sind noch nicht abgeschlossen. 59. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020 und 2023 Anzahl und Anteil der Eltern, die Elterngeld in Höhe von 47 bis 64 Prozent ihres „Elterngeld-Nettos“ erhielten, und wie hoch waren in diesen Jahren Anzahl und Anteil der Eltern, die Basiselterngeld in Höhe von 300 bis 396 Euro erhielten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 4. April 2025 In nachstehender Tabelle sind die Elterngeldbeziehenden, deren Höhe des durchschnittlichen monatlichen Elterngeldanspruchs zwischen 47 und 64 Prozent ihres monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt betrug, für die Jahre 2015, 2020 und 2023 dargestellt. Berücksichtigt ist das durchschnittlich erzielte und bereinigte monatliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes bis zu einem Höchstbetrag von 2.770 Euro nach § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes – BEEG – (Quelle: Statistisches Bundesamt). Enthalten sind ElterngeldPlus-Beziehende (halbierter Auszahlungsbetrag) und Eltern, die Einkommen im Elterngeldbezug haben. Auch alle anrechenbaren Leistungen, die den Elterngeld- Auszahlungsbetrag mindern, sind berücksichtigt (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2025). Jahr Elterngeldbeziehende, deren Höhe des durchschnittlichen monatlichen Elterngeldanspruchs zwischen 47 und 65 Prozent ihres monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt betrug Anteil an allen Elterngeldbeziehenden (in %) 2015 347.358 29,8 2020 505.262 34,1 2023 514.166 35,8 In folgender Tabelle sind die Elterngeldbeziehenden, die Basiselterngeld in Höhe von 300 bis 396 Euro erhalten haben, für die Jahre 2015, 2020 und 2023 dargestellt. Berücksichtigt ist das durchschnittlich erzielte und bereinigte monatliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes bis zu einem Höchstbetrag von 2.770 Euro nach § 2 BEEG (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2025). Jahr Elterngeldbeziehende, die Basiselterngeld in Höhe von 300 bis 396 Euro erhalten haben Anteil an allen Elterngeldbeziehenden (in %) 2015 108.559 9,3 2020 114.726 7,7 2023  86.557 6,0 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 60. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Welche Baumaßnahmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell notwendig (z. B. der Austausch von Schienensträngen, die Sanierung von Bahnübergängen, Sicherheitstechnik, Signalanlagen) zur Reaktivierung der Strecke durch die Dübener Heide für den Personen- und Güterverkehr, um insbesondere die Straße zu entlasten, von der sogenannten Heidebahn zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Eilenburg, deren Betrieb aufgrund von Mängeln von der Eisenbahnaufsicht Ende 2019 untersagt wurde (www.dieheidebah n.de/), und welche geschätzten Kosten würden dabei entstehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 4. April 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13940 verwiesen. 61. Abgeordneter Michael Donth (CDU/CSU) Ist dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bewusst, dass – so meine Kenntnis – Vorhaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes im Netz der DB InfraGO AG, die in den 2030er Jahren in Betrieb genommen werden, ohne eine förderrechtliche Vorgabe des BMDV mit veralteter konventioneller Leit- und Sicherungstechnik (punktförmige Zugbeeinflussung) in Betrieb genommen würden und kurze Zeit später aufgrund des bundesweiten Rollouts im Rahmen der Digitalen Schiene Deutschland (DSD) die Leit- und Sicherungstechnik herausgerissen und mit Technik entsprechend dem DSD-Zielbild ersetzt werden müsste, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht das BMDV daraus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 1. April 2025 Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) kann der Bund Investitionszuschüsse für Nahverkehrsvorhaben der DB InfraGO AG gewähren. Das GVFG macht keine förderrechtlichen Vorgaben im Bereich der Digitalisierung. Inwiefern eine diesbezügliche gesetzliche Änderung zweckmäßig und erforderlich ist, wäre zu prüfen. 62. Abgeordneter Michael Donth (CDU/CSU) Wie bewertet die Bundesregierung die aus meiner Sicht gravierenden Änderungen der DB InfraGO AG bei der Digitalisierung der Schiene (vgl. www.heise.de/news/Interne-Aufnahmen-enthuelle n-Bahn-streicht-bei-der-Digitalstrategie-1032643 7.html), obwohl eine neue Bundesregierung noch nicht im Amt ist, und welche Konsequenzen ergeben sich laut Bundesregierung für die Zukunftsfähigkeit der Schiene (insbesondere durch den Stopp des Projekts Advanced Digital Infrastructure (ADI) sowie des voll automatisierten fahrerlosen Zugbetriebs GoA4)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 4. April 2025 Die Bundesregierung hält die Digitalisierung der Schiene für unerlässlich und treibt aufgrund dessen eine Neuorganisation bestehender Strukturen voran. Der Bestandsnetzerhalt und die Bestandsnetzmodernisierung mit kurzfristig verfügbaren Komponenten rücken in den Vordergrund. So sollen zunächst konkrete Projekte mit kurzfristig verfügbaren Produkten realisiert werden. Die Entwicklung neuer Technologien wird zeitlich gestreckt, aber nicht aufgegeben. Herausforderungen bei GoA4 sind z. B. die fehlende Zugvollständigkeitsüberwachung von Güterzügen in Echtzeit und die fehlende EU-Spezifikation für einen einheitlichen europäischen Ansatz. Bei der Bestandsnetzmodernisierung wird die DB AG das European Train Control System (ETCS) Level 2 möglichst umfangreich ausrollen, weil die Altsysteme abgängig sind und eine europäische ETCS- Ausrüstungsverpflichtung besteht. So werden absehbar Strecken auf der Riedbahn, dem Korridor Rhein–Alpen sowie des Digitalen Knotens Stuttgart mit ETCS in Betrieb gehen und die Planungen für den Korridor Skandinavien–Mittelmeer weiter vorangetrieben. 63. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Pünktlichkeitswerte wurden jeweils im Februar der Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 auf der Riedbahn verzeichnet (bitte getrennt nach Fern- und Regionalverkehr angeben), und wie viele infrastrukturbedingte Störungen hat es in den genannten Monaten jeweils insgesamt gegeben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 3. April 2025 Die Pünktlichkeitswerte haben sich durch die Generalsanierung der Riedbahn deutlich verbessert. Seit Februar 2025 sind noch weitere messbare Verbesserungen eingetreten. In der folgenden Tabelle ist die Ein- und Ausbruchspünktlichkeit für die Durchfahrt der Riedbahn (Strecke 4010, Frankfurt (Main) Zeppelinheim bis Mannheim-Waldhof, beide Fahrtrichtungen) für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angegeben. Feb 22 Feb 23 Feb 24 Feb 25 SPFV Beginn 79,3 % * 61,8 % 61,6 % 64,9 % Ende 68,7 % * 36,6 % 47,0 % 54,5 % SPNV Beginn 93,7 % * 82,5 % 75,9 % 86,4 % Ende 87,8 % * 70,4 % 58,4 % 79,8 % * Bei einem Vergleich mit Februar 2022 sind die damaligen Corona-Beschränkungen zu beachten. Fachlich lassen die Anzahl der Zugfahrten und die der Fahrgäste eine Vergleichbarkeit nicht zu, da aufgrund einer gesunkenen Nachfrage weniger Zugfahrten durchgeführt wurden, die Infrastruktur damit weniger belastet war, was sich positiv auf die Pünktlichkeit der Züge auswirkt. Quelle: Deutsche Bahn AG (DB AG) Nachstehend wird die Anzahl der infrastrukturbedingten Störfälle jeweils im Monat Februar seit 2022 übermittelt. Feb 22 Feb 23 Feb 24 Feb 25 Alle EVU Anzahl infrastrukturbedingter Störfälle 130 * 122 ** 199 159 * Bei einem Vergleich mit Februar 2022 sind die damaligen Corona-Beschränkungen zu beachten. Die geringe Nachfrage und damit einhergehende gesunkene Anzahl an Zugfahrten hat sich unmittelbar auf das Störgeschehen ausgewirkt. ** Zahl nicht vergleichbar, da der Verkehr auf der Riedbahn vom 13. Februar 2023 bis 31. März 2023 baustellenbedingt deutlich reduziert verlief (eingleisige Sperrungen und Totalsperrungen), während bei den anderen Zahlen keine baustellenbedingten Beeinträchtigungen vorlagen. Quelle: Deutsche Bahn AG (DB AG) 64. Abgeordneter Axel Knoerig (CDU/CSU) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Ladepunkte über das Bundesprogramm „Deutschlandnetz“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr im Landkreis Diepholz gefördert werden und wie hoch die gesamte Fördersumme ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 1. April 2025 Im Landkreis Diepholz entstehen im Rahmen des Deutschlandnetzes 32 High-Power-Charging-Ladepunkte (4 Standorte der Kategorie M mit jeweils 8 HPC-Ladepunkten). Beim Deutschlandnetz handelt es sich nicht um ein Förderprogramm, sondern um eine öffentliche Vergabe zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeinfrastruktur. Die Vergabe dieser Aufträge erfolgte in wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren unter Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Die Betreiber erhalten zeitlich gestaffelt Entgelte für den Aufbau der Standorte und deren Betrieb über die Vertragslaufzeit von acht Jahren. Insgesamt investiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr 2,3 Mrd. Euro in das Deutschlandnetz. 65. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie lautet das Ergebnis der im Oktober 2024 durchgeführten erneuten Bewertung der Franken- Sachsen-Magistrale (Ausbaustrecke (ABS) Nürnberg–Marktredwitz–Hof/Grenze D/CZ–Prag; Zeitplan siehe Ausschussdrucksachen 20(8)6163 sowie 20(8)6037) – Medienberichten zufolge liegen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr aktualisierte Nutzen-Kosten- Berechnungen nach der Methodik des Bundesverkehrswegeplans für die neuen Vorhaben des Investitionsrahmenplans (IRP) und des Finanzierungs- und Realisierungsplans (FRP) vor (siehe TAGESSPIE- GEL BACKGROUND vom 29. April 2025, „A 20: Küstenautobahn wirtschaftlicher als bisher angenommen“) –, und was sind die nächsten Schritte hin zu einer Realisierung der Ausbaustrecke Nürnberg–Marktredwitz–Hof/Grenze D/ CZ(–Prag), vor dem Hintergrund, dass dem Vernehmen nach die Neuberechnung der Franken- Sachsen-Magistrale einen Nutzen-Kosten-Faktor von über 1 erreicht hat? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 4. April 2025 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat auf Grundlage der am 24. Oktober 2024 veröffentlichten Basisprognose 2040 die volkswirtschaftliche Bewertung der ABS Nürnberg–Marktredwitz–Hof/ Grenze D/CZ in Auftrag gegeben. Neben den zugrunde zu legenden neuen Verkehrsmengen wurden auch aktualisierte Kosten- und Wertansätze für die Bewertung berücksichtigt. Im Ergebnis ist ein positives Nutzen- Kosten-Verhältnis (NKV 1,06) für die Ausbaustrecke ermittelt worden. Mit einem wirtschaftlichen Bewertungsergebnis kann die DB InfraGO AG die Planungen des Bedarfsplanvorhabens weiterführen, sofern die Haushaltslage dies zulässt. 66. Abgeordneter Stefan Rouenhoff (CDU/CSU) Muss vor dem Hintergrund des mir vorliegenden Antwortschreibens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 14. Februar 2025 an den Vertreter der Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“, Hans-Jörgen Wernicke, (Az.: Z25-165070101#00001#0279-2568) die Machbarkeitsstudie zur optimierten Gleisbettvariante ausgeschrieben werden, und wenn ja, muss diese etwaige Ausschreibung europaweit stattfinden? 67. Abgeordneter Stefan Rouenhoff (CDU/CSU) Hat vor dem Hintergrund des mir vorliegenden Antwortschreibens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 14. Februar 2025 an den Vertreter der Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“, Hans-Jörgen Wernicke, (Az.: Z25-165070101#00001#0279-2568) die Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie zur optimierten Gleisbettvariante bereits stattgefunden, und wenn nein, was sind die Gründe dafür? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 3. April 2025 Die Fragen 66 und 67 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen Auswirkungen sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der Ausbaustrecke 46/2 (BETUWE-Linie Emmerich-Oberhausen) im Bauabschnitt 5C, Planfeststellungsabschnitt 3.5, im Sinne der „Optimierten Gleisbettvariante“ wurde bisher nicht ausgeschrieben. Gründe hierfür sind die Haushaltslage zum Ende des Jahres 2024 sowie die derzeitige vorläufige Haushaltsführung und die damit verbundenen Einschränkungen. Eine Ausschreibung würde nach den geltenden (Vergabe-)Regeln erfolgen. Hierzu gehört ab einem festgelegten Schwellenwert die europaweite Ausschreibung. 68. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Form beabsichtigt der Bund im Rahmen der geplanten Generalsanierung von Bahn- Hochleistungskorridoren in Bayern für die von monatelangen Vollsperrungen betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) eine auskömmliche Lösung zu finden, und inwiefern finden dazu Gespräche mit den zuständigen Stellen im Land Bayern statt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 3. April 2025 Die DB InfraGO AG ist Eigentümerin der Schieneninfrastruktur des Bundes. Die Durchführung von Baumaßnahmen unterliegt dem unternehmerischen Verantwortungsbereich. Die DB InfraGO AG hat die Verpflichtung, längere Sperrpausen z. B. aufgrund von Generalsanierungen von Hochleistungskorridoren rechtzeitig anzukündigen. Hierfür gelten besondere Fristen (Delegierter Beschluss (EU) 2017/2075 der Kommission vom 4. September 2017, Anhang VII Nr. 8). Im Vorfeld von Generalsanierungen stimmt sich die DB InfraGO AG mit den jeweiligen Ländern, Aufgabenträgern und den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen ab. Dabei werden Konzepte für Umleitungsverkehre und Schienenersatzverkehr abgestimmt. Insofern bedarf es aus Sicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr keiner ergänzenden Bund-/ Ländergespräche. 69. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche Netzzustandsnoten nach dem Zustandsbericht 2023 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1120 Hamburg Hbf–Lübeck Hbf und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Dämme, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung), und wie viele Erneuerungsmaßnahmen sind in den genannten Kategorien bis einschließlich Ende 2025 für deren Verbesserung geplant? 70. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche Netzzustandsnoten nach dem Zustandsbericht 2023 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1023 Kiel–Eutin und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Dämme, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung), und wie viele Erneuerungsmaßnahmen sind in den genannten Kategorien bis einschließlich Ende 2025 für deren Verbesserung geplant? 71. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche Netzzustandsnoten nach dem Zustandsbericht 2023 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1011 Husum–Jübek und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Dämme, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung), und wie viele Erneuerungsmaßnahmen sind in den genannten Kategorien bis einschließlich Ende 2025 für deren Verbesserung geplant? 72. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche Netzzustandsnoten nach dem Zustandsbericht 2023 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1022 Kiel–Osterrönfeld und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Dämme, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung), und wie viele Erneuerungsmaßnahmen sind in den genannten Kategorien bis einschließlich Ende 2025 für deren Verbesserung geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 3. April 2025 Die Fragen 69 bis 72 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der DB InfraGO AG. Nachfolgend aufgeführt sind die von der DB InfraGO AG mitgeteilten Netzzustandsnoten der erfragten Strecken 1120, 1023, 1011 und 1022: Objektgruppe Strecke 1120 Strecke 1023 Strecke 1011 Strecke 1022 Bahnübergänge 4.5 3.1 3.1 3.0 Brücken 2.5 2.9 1.7 3.7 Gleise 3.8 3.8 4.0 3.5 Oberleitung 2.2 * * * Stellwerke 4.0 * * * Stützbauwerke 2.6 * 2.1 3.4 Weichen 3.2 3.1 1.9 2.7 Gesamt 3.2 3.3 3.5 3.4 * Nicht vorhanden. Nach Angaben der DB InfraGO AG sind bis einschließlich Ende 2025 folgende Erneuerungsmaßnahmen geplant: • Strecke 1011: 1x Durchlass, • Strecke 1022: 1x Brücke, • Strecke 1023: 2x Weichen, • Strecke 1120: 6x Weichen, 7 km Gleiserneuerung, 1 km Schienenwechsel, 1x Durchlass, 1x Auflassung Bahnübergang. 73. Abgeordnete Christina Stumpp (CDU/CSU) Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Rast- und Parkplätzen entlang der B 29 zwischen Waiblingen und Schwäbisch Gmünd, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um den Mangel an fest installierten WC-Anlagen in diesem Abschnitt zeitnah zu beheben und die bedarfsgerechte Versorgung – insbesondere von Fernfahrern – zu gewährleisten (bitte Zeitrahmen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 3. April 2025 Das Land Baden-Württemberg und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben sich zum Ziel gesetzt, an hoch belasteten autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen die Situation für Lkw- Fahrende durch den Um- und Neubau von Rastanlagen mit festen Toilettenanlagen zu verbessern. Im Rahmen der bisherigen Abstimmungen zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem BMDV wurden fünf Streckenzüge ermittelt, welche die Vorgaben der Empfehlungen für die Realisierung von Rastanlagen an Bundesstraßen erfüllen. Hierzu zählt auch der Streckenzug der B 29 von Stuttgart bis Aufhausen. Für den gesamten Streckenabschnitt Stuttgart bis Aufhausen hat das BMDV drei Rastanlagenstandorten inklusive WC-Anlagen pro Fahrtrichtung zugestimmt. Um den konkreten Parkstandsbedarf der zukünftigen Rastanlagenstandorte zu bestimmen und nachzuweisen, wird aktuell vom Land Baden- Württemberg in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen die Prognose des Lkw-Parkstandbedarfs mit dem Prognosehorizont 2040 erstellt, die bis Ende Juni 2025 abgeschlossen sein soll. Auf Basis der Ergebnisse der Prognose werden die zukünftigen Rastanlagenstandorte dimensioniert und geplant. Im Rahmen der Standortfindung gibt es seitens des Landes Baden- Württemberg im Abschnitt zwischen Waiblingen und Schwäbisch Gmünd erste Untersuchungen und Planungen, die beiden vorhandenen Rastanlagenstandorte Plüderhausen 1 und 2 auszubauen, um zukünftig den Lkw- Parkstandsbedarf in dem Abschnitt decken zu können. Hierbei würde jeder Standort auch eine feste Toilettenanlage erhalten. 74. Abgeordneter Johannes Volkmann (CDU/CSU) Wie viele sogenannte Behelfsausfahrten an Bundesautobahnen gibt es in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und nach welcher Rechtsgrundlage bestehen sie allgemein? 75. Abgeordneter Johannes Volkmann (CDU/CSU) Wie lange bestehen sogenannte Behelfsausfahrten an Bundesautobahnen in Deutschland jeweils (bitte nach den Zeitabschnitten unter fünf Jahre, fünf bis zehn Jahre und über zehn Jahre aufschlüsseln), und welche Behelfsausfahrt besteht am längsten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 1. April 2025 Die Fragen 74 und 75 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Autobahn GmbH des Bundes führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 76. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Position Deutschlands im internationalen Vergleich bezüglich der KI-Forschung und -Entwicklung (KI: Künstliche Intelligenz), und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Gründung und Etablierung von KI-Startups in Deutschland zu fördern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 3. April 2025 Eingangs wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 der Abgeordneten Canan Bayram auf Bundestagsdrucksache 20/15087 verwiesen. Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung von KI-Startups für die Zukunftsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bewusst. Startups können KI schnell in die Praxis bringen und entwickeln neue Lösungen und Anwendungsfälle. Die Zahl der aktiven KI-Startups ist in Deutschland in den letzten 15 Jahren deutlich gestiegen, von rund 1.200 im Jahr 2007 auf rund 3.000 im Jahr 2021. Die Bundesregierung unterstützt Startups und Scaleups mit einer Reihe von Finanzierungsinstrumenten, Förderprogrammen und Initiativen, wie zum Beispiel mFUnd, SPRIND, MISSION KI, de:hub Initiative und dem Gründungswettbewerb „Digitale Innovationen“. Diese kommen auch den stetig zunehmenden KI-Startups zugute. Die Startup- Finanzierungsprogramme wie der HTGF, der DTCF und die verschiedenen Dachfondsprogramme des Bundes finanzieren KI-Unternehmen entlang ihrer gesamten Entwicklung, von der Seed-Phase bis hin zur kapitalintensiven Wachstumsphase. Wie zukünftig KI-Startups unterstützt werden können, ist Gegenstand der derzeitigen Koalitionsverhandlungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 77. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern im Jahr 2024 jeweils neu gebaut, und wie ist der Bestand an Sozialwohnungen in den Bundesländern (bitte alle der Bundesregierung bekannten Daten nach Bundesländern auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elisabeth Kaiser vom 31. März 2025 Zu den Förderergebnissen im sozialen Wohnungsbau für das Kalenderjahr 2024 liegen der Bundesregierung noch keine endgültig geprüften Zahlenwerte vor. Die eingegangenen Meldungen der Länder werden derzeit abschließend bearbeitet. Berlin, den 4. April 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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