Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
70 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Adam Balten (AfD): Welche Auswirkungen hatte die Einführung der CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz seit dem Jahr 2021 nach Kenntnis der Bund…
- Schriftliche Frage 2 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wie viel Gas aus Russland (bitte den Wert in US- Dollar und den Gewinn angeben) haben Gashändler mit staatlicher deutscher Beteiligung wie d…
- Schriftliche Frage 3 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Welche Fördersummen des Bundes flossen im Jahr 2024 in die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis und Saale-Holzland-Kreis (bitte…
- Schriftliche Frage 4 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie hoch ist der Anteil der direkten und indirekten Subventionen, die im Bundeshaushalt 2024 für Projekte im Bereich der sogenannten „grünen…
- Schriftliche Frage 5 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der systemgastronomischen Betriebe an allen speisegastronomischen Betrieben in Deu…
- Schriftliche Frage 6 von Dirk Brandes (AfD): Hält die Bundesregierung Maßnahmen für erforderlich, um zu gewährleisten, dass Bitcoin- Transaktionen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit…
- Schriftliche Frage 7 von Kay Gottschalk (AfD): Haben die Institutionen Leibniz-Gemeinschaft, ifo Institut, Institut der deutschen Wirtschaft, Kiel Institut für Weltwirtschaft und Heinrich…
- Schriftliche Frage 8 von Steffen Janich (AfD): Sind bei der Zollverwaltung in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder aus…
- Schriftliche Frage 9 von Pierre Lamely (AfD): Welche Position vertritt die Bundesregierung im Zuge der Äußerungen der EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque vom 5. März 2025 hinsichtlich…
- Schriftliche Frage 10 von Matthias Moosdorf (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage geschah die Festsetzung und Beschlagnahmung des aus Russland kommenden Öltankers „Eventin“ nach Auffassung der B…
- Schriftliche Frage 11 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Bundesunternehmen gibt es, und wie viele haben ihren Sitz in den ostdeutschen Bundesländern (bitte für die Jahre 2021, 2022, 2023…
- Schriftliche Frage 12 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Gesamtbetrag aller seit 2015 aufgenommenen Sondervermögen des Bundes (einschließ…
- Schriftliche Frage 13 von René Springer (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass sie in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 20/7884 und…
- Schriftliche Frage 14/15 von Peter Boehringer (AfD): Wie hoch waren die Zuwendungen, die die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann- Stiftung für die Freiheit und die Heinrich-Böll- St…
- Schriftliche Frage 16 von Dirk Brandes (AfD): Sieht die Bundesregierung es als gefährdet an, dass Bürgerinnen und Bürger sowie politische Parteien auch nach Verankerung des Ziels der Kli…
- Schriftliche Frage 17 von Stephan Brandner (AfD): Wie hoch war jeweils die Anzahl linksextremer „Gefährder“, „Relevanter Personen“ und „gewaltorientierter Personen“ in Deutschland in den Jah…
- Schriftliche Frage 18 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zum konkreten Zweck der Erstellung eines Ausbildungsprogramms für Begleitbeamte im Rahmen de…
- Schriftliche Frage 19 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Anwendung der neuen Strafvorschrift in Bezug auf unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylv…
- Schriftliche Frage 20 von Clara Bünger (DIE LINKE): Hält die Bundesregierung weiterhin an der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat fest (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine…
- Schriftliche Frage 21 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die monatlichen Personalkosten für dauerhafte Grenzkontrollen an den Außengrenzen des Saarlands, und li…
- Schriftliche Frage 22 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Liegenschaften des Technischen Hilfswerks (THW; unabhängig davon, ob Ortsverban…
- Schriftliche Frage 23 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an Lehrgängen zur Ausbildung zum Gruppenführer/zur Gruppenführerin bzw. zum Zugfüh…
- Schriftliche Frage 24 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das aktuelle Defizit an vorhandenen Fahrzeugen, Funktionen, Ausrüstungen, Verbrauchsmateriali…
- Schriftliche Frage 25 von Dr. Götz Frömming (AfD): Welche Daten wurden, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung keine Bildungsdaten zu den 208 aus Jordanien eingeflogenen Syrern im Rahm…
- Schriftliche Frage 26 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Angehörige der Bundespolizei (Vollzeitäquivalente) waren im Durchschnitt der Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und aktuell…
- Schriftliche Frage 27 von Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Wann wird die Bundespolizei am neuen Dienstsitz Kandel in das neue Dienstgebäude einziehen können (siehe Antwort der Bundesregierung auf mei…
- Schriftliche Frage 28 von Christian Görke (DIE LINKE): Hat sich die Bundesregierung zu der Einschätzung von Verfassungsrechtlern, dass die vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat jüngst beschlo…
- Schriftliche Frage 29 von Steffen Janich (AfD): Sind beim Bundeskriminalamt in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder aus…
- Schriftliche Frage 30 von Steffen Janich (AfD): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2024 bei den Polizeien der Länder Schusswaffen oder Munition aus Dienstwaffenb…
- Schriftliche Frage 31 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wie hoch waren die Gesamtkosten von Bund, Ländern und Kommunen, die wegen Klagen bereits abgelehnter Asylbewerber gegen deren Ablehnungsbesc…
- Schriftliche Frage 32 von Enrico Komning (AfD): Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 – jeweils in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Mec…
- Schriftliche Frage 33 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach welchem System die Kontingente für Dublin- Rücküberstellungen per Flugcharter in den zuständi…
- Schriftliche Frage 34 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Zuständigkeitsübernahmen des Bundes gemäß § 58a Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes im Zusa…
- Schriftliche Frage 35 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Angriffe auf Politiker wurden im Jahr 2024 bzw. im bisherigen Jahr 2025 im Beisein entsprechender Personenschützer der Sicherungsg…
- Schriftliche Frage 36 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl von im Jahr 2024 und im bisherigen Jahr 2025 ausgeübten Angriffen auf Bundesgerichte…
- Schriftliche Frage 37 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Tauscht sich das Bundesamt für Verfassungsschutz regelmäßig oder punktuell zu Koordinationszwecken mit ausländischen Behörden oder anderen s…
- Schriftliche Frage 38 von Michael Brand (Fulda): (CDU/CSU) Plant die Bundesregierung, sich bilateral und multilateral dafür einzusetzen, die Versuche der chinesischen Führung abzuwenden, di…
- Schriftliche Frage 39 von Clara Bünger (DIE LINKE): Welche (gegebenenfalls auch ungefähren oder einschätzenden) Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in wie vielen Fällen bzw. in welch…
- Schriftliche Frage 40 von Pierre Lamely (AfD): Hat die Bundesregierung die Nichtzulassung des Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu zur Wiederholungswahl in Rumänien, wie in der Wiki…
- Schriftliche Frage 41/42 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die in den vergangenen Jahren an der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock geübten K…
- Schriftliche Frage 43 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Verfahren wegen islamistisch motivierter Tötungsdelikte (auch wegen Versuchen und Verabredungen dazu), Anschläge und Anschlagsvorb…
- Schriftliche Frage 44 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Leitet die Bundesregierung Maßnahmen aus dem Umstand ab, dass die Anzahl an unerledigten Verfahren bei den Staatsanwaltschaften bundesweit,…
- Schriftliche Frage 45 von Dirk Brandes (AfD): Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, neuen Ukraine- Flüchtlingen zukünftig kei…
- Schriftliche Frage 46 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1.200…
- Schriftliche Frage 47 von René Springer (AfD): Um wie viel Euro wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelsätze nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch seit 2007 insgesamt und proz…
- Schriftliche Frage 48 von Anne Janssen (CDU/CSU): Welche Möglichkeiten und rechtlichen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung dafür, am Fliegerhorst Wittmundhafen eine öffentlich zugängli…
- Schriftliche Frage 49 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Für welche konkreten Güter der Bundeswehr wurden bzw. werden die 100 Mrd. Euro aus dem am 3. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen…
- Schriftliche Frage 50 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr haben ihre Einwilligung für die Einberufung zur Bundeswehr zurückgezogen (bitte für…
- Schriftliche Frage 51 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele der seit 2011 geschlossenen Kreiswehrersatzämter sind noch im Besitz des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Län…
- Schriftliche Frage 52 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Maßnahmen (z. B. Bundesförderungen und -programmen, Modell- und Demonstrationsvorhaben, Strategien, Gesetzen, Verordnungen) hat…
- Schriftliche Frage 53 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat das Bundesland Saarland in der 2…
- Schriftliche Frage 54 von Pierre Lamely (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung oder Streichung der EU-Entwaldungsverordnung einzusetzen, na…
- Schriftliche Frage 55 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung konkrete Studien zur Ernährungsarmut in Deutschland in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche im Zeitraum von Januar 2…
- Schriftliche Frage 56 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung als Ergebnis der Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. (vzbv) zum mangelnden Vertrauen der Verbrauch…
- Schriftliche Frage 57 von Pierre Lamely (AfD): Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Qualitätsstandards und Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ d…
- Schriftliche Frage 58 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Welche Bundesländer finanzieren nach Kenntnis der Bundesregierung den Ausbau des Angebots der Mittagsverpflegung in den Grundschulen aus Bun…
- Schriftliche Frage 59 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020 und 2023 Anzahl und Anteil der Eltern, die Elterngeld in Höhe von…
- Schriftliche Frage 60 von René Bochmann (AfD): Welche Baumaßnahmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell notwendig (z. B. der Austausch von Schienensträngen, die Sanierung von B…
- Schriftliche Frage 61 von Michael Donth (CDU/CSU): Ist dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bewusst, dass – so meine Kenntnis – Vorhaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsges…
- Schriftliche Frage 62 von Michael Donth (CDU/CSU): Wie bewertet die Bundesregierung die aus meiner Sicht gravierenden Änderungen der DB InfraGO AG bei der Digitalisierung der Schiene (vgl. ww…
- Schriftliche Frage 63 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Pünktlichkeitswerte wurden jeweils im Februar der Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 auf der Riedbahn verzeichnet (bitte getrennt nach F…
- Schriftliche Frage 64 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Ladepunkte über das Bundesprogramm „Deutschlandnetz“ des Bundesministeriums für Digitale…
- Schriftliche Frage 65 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie lautet das Ergebnis der im Oktober 2024 durchgeführten erneuten Bewertung der Franken- Sachsen-Magistrale (Ausbaustrecke (ABS) Nürnberg–…
- Schriftliche Frage 66/67 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Muss vor dem Hintergrund des mir vorliegenden Antwortschreibens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 14. Februar 2025 an den…
- Schriftliche Frage 68 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Form beabsichtigt der Bund im Rahmen der geplanten Generalsanierung von Bahn- Hochleistungskorridoren in Bayern für die von monat…
- Schriftliche Frage 69/70/71/72 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche Netzzustandsnoten nach dem Zustandsbericht 2023 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1120 Hamburg Hbf–Lübeck Hbf und die verschied…
- Schriftliche Frage 73 von Christina Stumpp (CDU/CSU): Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Rast- und Parkplätzen entlang der B 29 zwischen Waiblingen und Sch…
- Schriftliche Frage 74/75 von Johannes Volkmann (CDU/CSU): Wie viele sogenannte Behelfsausfahrten an Bundesautobahnen gibt es in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und nach welcher…
- Schriftliche Frage 76 von Dirk Brandes (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Position Deutschlands im internationalen Vergleich bezüglich der KI-Forschung und -Entwicklung (KI: Kün…
- Schriftliche Frage 77 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie viele Sozialwohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern im Jahr 2024 jeweils neu gebaut, und wie ist der Bes…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/19
21. Wahlperiode 04.04.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Zeit vom 25. März bis 4. April 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 52
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15
Brand, Michael (Fulda) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 38
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 16, 45, 76
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 18, 19, 20, 39
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 53
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 22, 23, 24
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 26, 63
Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 27
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 29, 30
Abgeordnete Nummer
der Frage
Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . 2, 3, 31, 49
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 40, 54, 57
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56, 58
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 41, 42
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . 11, 46, 50, 51
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . 35, 36, 37, 44
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 12
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 68
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . 69, 70, 71, 72
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 47, 59
Stumpp, Christina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Volkmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 74, 75
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat
Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 18
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Seite
Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Brand, Michael (Fulda) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 25
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 34
Drucksache 21/19 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Seite
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Seidler, Stefan
(fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Stumpp, Christina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Volkmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/19
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
1. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Welche Auswirkungen hatte die Einführung der
CO2-Bepreisung gemäß
Brennstoffemissionshandelsgesetz seit dem Jahr 2021 nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Entwicklung des
Bruttoinlandsprodukts in der Bundesrepublik
Deutschland, und in welchem Umfang waren nach
Einschätzung der Bundesregierung besonders
energieintensive Branchen betroffen (bitte nach
Wirtschaftssektoren differenzieren)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 2. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Studien zu den isolierten
(gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen) Auswirkungen der
Implementierung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) seit 2021 vor.
Allerdings bestätigt eine aktuelle Studie der OECD erneut, dass
ambitioniertere Klimaschutzpolitiken zu einem höheren BIP-Wachstum führen
als weniger ambitionierte Politiken (www.oecd.org/content/dam/oecd/e
n/about/projects/new-ndcs-to-deliver-climate-action-for-growth/investin
g-in-climate-for-growth-and-development-the-case-for-enhanced-NDC
s-key-messages.pdf).
2. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
Wie viel Gas aus Russland (bitte den Wert in US-
Dollar und den Gewinn angeben) haben
Gashändler mit staatlicher deutscher Beteiligung wie die
SEFE Securing Energy for Europe GmbH oder
die Uniper SE seit 2022 (aufgeschlüsselt nach
Jahren und Abnehmerländern) weiterverkauft
oder transportiert, und welche
Lieferverpflichtungen für russisches Gas bestehen noch bis 2040
(bitte nach Näherungswert in US-Dollar und
Abnehmerländern aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 3. April 2025
Uniper bezieht seit September 2022 keine Pipelinegaslieferungen aus
Russland mehr. Der Grund hierfür ist, dass Gazprom Export seinen
vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Uniper nicht mehr
nachgekommen ist und die Lieferungen eingestellt hat. Wegen der ausgebliebenen
Lieferungen hat ein internationales Schiedsgericht Uniper das Recht
zugesprochen, die Verträge mit Gazprom zu kündigen. Uniper hat dieses
Kündigungsrecht genutzt und am 12. Juni 2024 die Lieferverträge mit
der russischen Gazprom Export gekündigt (www.uniper.energy/news/d
e/uniper-kuendigt-russische-gasliefervertraege). Dementsprechend hat
Uniper heute keinerlei vertragliche Vereinbarungen mehr mit Gazprom
zur Abnahme von Erdgas.
Direkte Lieferbeziehungen zwischen Uniper und russischen
Vertragspartnern über Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) bestehen
nicht.
Die heutige SEFE Securing Energy for Europe GmbH (inklusive
Tochtergesellschaften), die sich seit 2022 im Eigentum des Bundes befindet,
vereinbarte bereits 2015 einen Vertrag mit dem russischen Hersteller
Yamal Trade Pte Ltd. Damals war die SEFE noch Teil des russischen
Gazprom-Konzerns und firmierte als Gazprom Germania. Aus diesem
Altvertrag ergeben sich Abnahmeverpflichtungen von Liquefied Natural
Gas, gemäß derer vertraglich vereinbarte Mengen auch dann bezahlt
werden müssten, wenn sie nicht abgenommen werden. Bliebe die
Abnahme aus, könnte Russland das LNG auf dem Weltmarkt verkaufen
und so ein zweites Mal für dieselben LNG-Mengen Einnahmen
generieren. Der Vertrag wird erfüllt.
Die SEFE hat 2022 2,6 Billionen Kubikmeter LNG russischen
Ursprungs in der EU angelandet und 0,1 Billionen Kubikmeter in anderen
Märkten. 2023 hat sie 0,5 Billionen Kubikmeter in der EU angelandet
und 0,2 Billionen Kubikmeter nach Indien transportiert. 2024 wurden
4,6 Billionen Kubikmeter in der EU angelandet und keine Mengen in
andere Märkte transportiert.
Bei der SEFE bestehen und bestanden keine Lieferverpflichtungen, die
auf die Herkunft des Gases/LNGs aus Russland konditioniert sind. Alle
bestehenden Lieferverträge können also mit Gas beliebiger Herkunft
erfüllt werden. Das russische LNG kann theoretisch weltweit verkauft
werden.
Das in der EU angelandete LNG wird für den europäischen
Binnengasmarkt regasifiziert und als Teil des gesamten Gasportfolios der SEFE
veräußert. Es können daher keine Verkaufspreise und -gewinne bezogen
auf das russische LNG genannt werden.
3. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
Welche Fördersummen des Bundes flossen im
Jahr 2024 in die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt,
Saale-Orla-Kreis und Saale-Holzland-Kreis (bitte
jeweils nach Förderungszweck,
Zuwendungsempfänger und Betrag aufschlüsseln)?
Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk
vom 1. April 2025
Der Wahlkreis 194 setzt sich aus den genannten Landkreisen zusammen
(Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis).
Mit dem Informationssystem Wahlkreisauswertung bietet Ihnen das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen
Service an, mit dem Sie sich in einfacher Weise darüber informieren
können, wie sich die BMWK-Förderung ab dem 1. Juli 2016 thematisch und
regional in Deutschland verteilt und z. B. konkret in Ihrem Wahlkreis
ankommt. Unter https://foerderportal.bund.de/waus können Sie sich
jederzeit informieren, welche vom BMWK geförderten Vorhaben mit
welchem Fördervolumen in den einzelnen Bundestagswahlkreisen
durchgeführt werden. Ausgenommen sind hierbei Bewilligungen der KfW, die
im jährlichen KfW-Förderreport veröffentlicht werden.
4. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Wie hoch ist der Anteil der direkten und
indirekten Subventionen, die im Bundeshaushalt 2024
für Projekte im Bereich der sogenannten „grünen
Transformation“ vorgesehen sind, die an
Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb Deutschlands
vergeben werden, und welche fünf nicht in
Deutschland ansässigen Unternehmen erhalten
dabei die höchsten Einzelbeträge?
Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk
vom 4. April 2025
Eine konkrete Zuordnung von Haushaltsmitteln, Zuwendungen oder
Fördermaßnahmen zur „grünen Transformation“ erfolgt nicht. Weiterhin
existieren auch keine haushaltsrechtlich vorgegebenen
Kennzeichnungen von Projekten und Ausgaben, die das Ziel einer „grünen
Transformation“ unterstützen (vgl. Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13031). Daher kann
auch keine Auswertung nach diesem Kriterium erfolgen.
5. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil der systemgastronomischen Betriebe
an allen speisegastronomischen Betrieben in
Deutschland (bitte für die Jahre 2022 bis 2024
angeben), und wie hoch ist der Umsatz der
systemgastronomischen Betriebe in Deutschland
gemessen am Gesamtumsatz der Speisegastronomie
(bitte für die Jahre 2022 bis 2024 und bitte auch
im Vergleich zum Umsatz von kleinen und
mittelständischen speisegastronomischen Unternehmen
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig
vom 4. April 2025
Der Bundesregierung liegen zu der Fragestellung keine Daten vor.
Die amtliche Wirtschaftsstatistik gliedert ihre Ergebnisse nach den
Wirtschaftszweigen gemäß der europäischen Wirtschaftszweigklassifikation
NACE Rev. 2, basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006, in
Verbindung mit der vom Statistischen Bundesamt daraus erstellten
nationalen Klassifikation der Wirtschaftszweige in der jeweils geltenden
Fassung. Diese Klassifikationen kennen keine gesonderte Darstellung
der Systemgastronomie.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
6. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Hält die Bundesregierung Maßnahmen für
erforderlich, um zu gewährleisten, dass Bitcoin-
Transaktionen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit
bleiben und dass das Recht auf Eigenverwahrung
der Coins in selbstverwalteten Wallets auch in
Zukunft gesichert ist, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 3. April 2025
Einzelheiten zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen im
Zusammenhang mit sog. virtuellen Währungen ergeben sich aus dem
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Februar 2018
– III C 3-S 7160-b/13/10001 (2018/0163969) –, das von der Verwaltung
unverändert angewendet wird. Weitere Maßnahmen sind für Zwecke der
Umsatzsteuer nicht erforderlich.
Seit Ende 2024 reguliert die Verordnung über Märkte für Kryptowerte
(MiCA-Verordnung) europäische Kryptomärkte einheitlich. Dabei sieht
die MiCA-Verordnung eine Erlaubnispflicht für die Verwahrung von
Kryptowerten für Kundinnen und Kunden vor. In Deutschland wird die
MiCA-Verordnung durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
durchgeführt. Im Vordergrund steht nun dessen Anwendung in der Praxis.
7. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Haben die Institutionen Leibniz-Gemeinschaft,
ifo Institut, Institut der deutschen Wirtschaft, Kiel
Institut für Weltwirtschaft und Heinrich-Heine-
Universität Düsseldorf, deren Leiter bzw.
Lehrstuhlinhaber die CDU, CSU und SPD nach der
Bundestagswahl 2025 zu finanzpolitischen
Reformen beraten haben (www.iwkoeln.de/presse/iw-n
achrichten/michael-huether-einigung-mit-bittere
m-beigeschmack.html; www.tagesspiegel.de/polit
ik/vordenker-fur-merz-klingbeil-und-co-wer-
sinddie-kopfe-hinter-den-900-milliarden-sondervermo
gen-13306909.html), in den Jahren 2021, 2022,
2023 Förderungen aus Bundesmitteln erhalten,
und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 3. April 2025
Nach dem Ergebnis einer innerhalb der vorgegebenen Frist
durchgeführten Ressortabfrage erhielten die von Ihnen erfragten Institution in den
Jahren 2021 bis 2023 folgende Fördersummen aus dem Bundeshaushalt:
Die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. erhielt
im Jahr 2021 322.000 Euro, im Jahr 2022 298.000 Euro und im Jahr
2023 51.000 Euro.
Das ifo Institut erhielt im Jahr 2021 328.000 Euro, im Jahr 2022
305.000 Euro und im Jahr 2023 507.000 Euro.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. erhielt im Jahr 2021
3.296.000 Euro, im Jahr 2022 3.231.100 Euro und im Jahr 2023
3.893.600 Euro.
Das Kiel Institut für Weltwirtschaft erhielt im Jahr 2021 917.300 Euro,
im Jahr 2022 1.312.000 Euro und im Jahr 2023 1.286.000 Euro.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erhielt im Jahr 2021
8.389.900 Euro, im Jahr 2022 9.055.800 Euro und im Jahr 2023
8.298.700 Euro.
8. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Sind bei der Zollverwaltung in den Jahren 2020
bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder
Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder
aus Asservatbeständen verloren gegangen,
gestohlen worden oder anderweitig
abhandengekommen, und wenn ja, wie viele Gegenstände
umfasst dies (bitte nach Jahren und Art der
Gegenstände aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 4. April 2025
Bei der Zollverwaltung sind in den Jahren 2020 bis 2024 Schusswaffen,
Schusswaffenteile und Munition wie nachfolgend aufgeführt
abhandengekommen:
2020: – 1 Handhabungstrainingswaffe (schussunfähig)
– 2 Patronen
2021: – 1 Handhabungstrainingswaffe (schussunfähig)
– 4 Patronen
2022: – 2 Handhabungstrainingswaffen (schussunfähig)
– 1 Patrone
2023: – 1 Patrone
2024: – Fehlanzeige
9. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Welche Position vertritt die Bundesregierung im
Zuge der Äußerungen der EU-Kommissarin
Maria Luís Albuquerque vom 5. März 2025
hinsichtlich eines möglichen direkten oder indirekten
Zugriffs auf die Sparguthaben deutscher Bürger
ohne deren ausdrückliche Zustimmung im
Rahmen der diskutierten nationalen und europäischen
Initiativen zur Mobilisierung privaten Kapitals für
Infrastrukturinvestitionen, und wie begründet sie
ihre Auffassung dazu?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 3. April 2025
Die Europäische Kommission verfolgt mit der europäischen Spar- und
Investitionsunion das Ziel, mehr privates und institutionelles Kapital für
Investitionen für die europäische Wirtschaft zu mobilisieren, um den
Kapitalmarkt, europäische Unternehmen und die Wettbewerbsfähigkeit
der Europäischen Union zu stärken. Die europäische Spar- und
Investitionsunion soll die Tiefe und Leistungsfähigkeit des Kapitalmarkts in der
Europäischen Union verbessern. Damit soll ein Beitrag geleistet werden,
um die Finanzierungsmöglichkeiten für bestehende Investitionsbedarfe
in der Europäischen Union zu verbessern. Wie die EU-Kommissarin
Maria Luís Albuquerque in ihrer Rede am 5. März 2025 in Luxemburg
bei der Europäischen Investitionsbank ausdrücklich betont hat, geht es
dabei nicht darum, dass die Europäische Kommission entscheidet, wo
Bürger ihr Geld anlegen sollen. Insbesondere hat die EU-Kommissarin
Maria Luís Albuquerque ausweislich des veröffentlichten Wortlauts
ihrer Keynote nicht die Aussage getroffen, dass auf die Sparguthaben
der Bürgerinnen und Bürger zugegriffen wird, wie in der Fragestellung
unterstellt. Vielmehr ist es Ziel, Bürgerinnen und Bürgern den Zugang
zu transparenten und günstigen Kapitalanlagen zu ermöglichen und
dabei auch die Möglichkeiten des Kapitalmarkts für sich zu nutzen, um die
für sie individuell besten Spar- und Vorsorgeentscheidungen zu treffen.
Die Bundesregierung setzt sich für zügige Fortschritte bei den Arbeiten
zur europäischen Spar- und Investitionsunion ein, von denen gerade
auch Kleinanlegerinnen und Kleinanleger profitieren können.
Verbesserte Rahmenbedingungen für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger sind
eine wichtige Priorität der Bundesregierung im Rahmen der Spar- und
Investitionsunion.
10. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Auf welcher Rechtsgrundlage geschah die
Festsetzung und Beschlagnahmung des aus Russland
kommenden Öltankers „Eventin“ nach
Auffassung der Bundesregierung, und behält sich die
Bundesregierung vor, jeden aus Russland
kommenden Tanker, der in die ausschließliche
Wirtschaftszone Deutschlands einfährt, festzusetzen
bzw. zu beschlagnahmen, und wenn ja, bitte die
Rechtsgrundlage nennen (vgl. www.german-forei
gn-policy.com/news/detail/9916)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 3. April 2025
Mit der Listung der M/S „Eventin“ als Teil der russischen Schattenflotte
ist die Verbotsnorm des Artikels 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
anzuwenden. Diese verbietet die Weiterfahrt der M/S „Eventin“ sowie
technische Dienstleistungen.
Die Sicherstellung beruht auf Artikel 198 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iv
des Zollkodex der Union in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des
Zollverwaltungsgesetzes. Die Zollbehörden sind berechtigt, erforderliche
Maßnahmen, einschließlich Einziehung oder Zerstörung, zur Verwertung der
Waren zu ergreifen.
Die Durchsetzung von EU-Sanktionen erfolgt in der 12-Seemeilen-Zone
(Hoheitsgewässer Deutschlands). Schiffe und deren Ladung, die in die
EU verbracht werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Im
Rahmen dieser Überwachung wird auch die Einhaltung der
Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, insbesondere hinsichtlich der
Embargomaßnahmen, geprüft.
11. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie viele Bundesunternehmen gibt es, und wie
viele haben ihren Sitz in den ostdeutschen
Bundesländern (bitte für die Jahre 2021, 2022, 2023
und 2024 angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 2. April 2025
Eine Übersicht zu sämtlichen unmittelbaren Bundesbeteiligungen sowie
zu den wesentlichen mittelbaren Beteiligungen – inklusive Angaben zu
Anzahl und Firmensitz – ist in den Beteiligungsberichten des Bundes
öffentlich einsehbar. Die Beteiligungsberichte des Bundes werden jährlich
veröffentlicht und sind zu den Jahren 2021, 2022 und 2023 unter
folgendem Link abrufbar: www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Theme
n/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_Beteiligungspolitik/Beteiligun
gspolitik/Beteiligungsberichte/beteiligungsberichte.html.
Der Beteiligungsbericht zum Jahr 2024 wird derzeit erstellt und
voraussichtlich Ende des Jahres 2025/Anfang 2026 veröffentlicht. Gegenüber
dem Beteiligungsbericht zum Jahr 2023 gab es seither die folgenden
Veränderungen:
Es kamen im Laufe des Jahres 2024 folgende unmittelbare
Beteiligungen hinzu: die Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische
Transformation gGmbH (Halle/Saale), die HTGF Opportunity
GmbH&Co KG; HTGF Opportunity Private GmbH&Co KG (jeweils in
Bonn) und die Meyer Werft Beteiligungs GmbH (Hamburg).
12. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der aktuelle Gesamtbetrag aller seit 2015
aufgenommenen Sondervermögen des Bundes
(einschließlich Schattenhaushalten und
kreditfinanzierter Fonds), und welche konkreten
Tilgungspläne bestehen für diese jeweils?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 4. April 2025
Seit 2015 wurden das Sondervermögen
Kommunalinvestitionsförderungsfonds (2015), das Sondervermögen Digitale Infrastruktur (2018),
das Sondervermögen Ausbau ganztägiger Bildungs‐ und
Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (2020), der
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (2020), das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 (2021), der
Wirtschaftsstabilisierungsfonds Abschnitt 2 Teil 3: Abfederung der
Folgen der Energiekrise (2022, kurz: WSF-Energie) sowie das
Sondervermögen Bundeswehr (2022) errichtet. Der aktuelle Gesamtbetrag
(Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden) aller vorgenannten
Sondervermögen kann der Haushaltsrechnung 2023, Band 1, entnommen
werden. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: www.bundesfinanzminist
erium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/haushaltsr
echnung-des-bundes-2023.html.
Der WSF-Energie ist Ende 2023, das Sondervermögen Digitale
Infrastruktur zum 31. März 2024 aufgelöst worden.
Konkrete Tilgungspläne bestehen für die Finanzierung von Ausgaben
des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 im Bundeshaushalt sowie für
den WSF-Energie. Der Deutsche Bundestag hatte am 7. Dezember 2023
auf Bundestagsdrucksache 20/9676 für die Kreditaufnahme des WSF-
Energie und für die Kreditaufnahme des Bundeshaushalts zur
Finanzierung von Ausgaben des Sondervermögens Aufbauhilfe 2021 eine
außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht
und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, festgestellt und
gleichzeitig für die notsituationsbedingten Kredite Tilgungspläne über
jeweils 31 Jahre beschlossen.
Aufgrund dieses Beschlusses sind die aufgenommenen Kredite zur
Finanzierung einer Zuweisung an das Sondervermögen Aufbauhilfe 2021
unabhängig von der Unterschreitung der zulässigen
Nettokreditaufnahme für den Bundeshaushalt zurückzuführen. Die notsituationsbedingte
Kreditaufnahme betrug im Ist rund 1,4 Mrd. Euro. Ein Einunddreißigstel
davon entspricht einem Rückführungsbetrag von rund 44 Mio. Euro pro
Jahr für den Zeitraum 2028 bis 2058. Für den WSF-Energie wurde eine
Rückführungsverpflichtung für den Zeitraum ab 2031 geregelt. Ein
Einunddreißigstel des Rückführungsbetrages der 2023 aufgenommenen
Kredite des WSF-Energie von insgesamt 41,5 Mrd. Euro bedeutet eine
jährliche Rückführung um rund 1,3 Mrd. Euro.
Neben diesen Rückführungsverpflichtungen besteht beim
Sondervermögen Bundeswehr eine Tilgungsverpflichtung. Dessen Kredite sind
gemäß § 8 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes
nach vollständiger Inanspruchnahme der Kreditermächtigung (100 Mrd.
Euro), spätestens ab dem 1. Januar 2031, innerhalb eines angemessenen
Zeitraums zurückzuführen. Ein konkreter Tilgungsplan besteht bislang
nicht.
13. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sie in ihren
Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
der AfD (Bundestagsdrucksache 20/7884 und
20/8838) für die Jahre 2022 und 2023 nicht
übereinstimmende Angaben zur Förderhöhe für die
sogenannten NGOs Deutsches Institut für
Menschenrechte (DIMR), Bucerius Law School
gGmbH, Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
e. V., n-ost e. V., Action Medeor e. V., BAfF e. V./
Bundesweite AG der psychosozialen Zentren für
Flüchtlinge, Berghof Foundation Operations
gGmbH, Centre for Feminist Foreign Policy
gGmbH, FIAN Deutschland e. V., The Gender
Research And Communication Agency (GRA-
CA), Hertie School of Governance, ISKA e. V.,
Amica e. V. und Welthungerhilfe gemacht hat,
und wie lauten die korrekten Angaben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 1. April 2025
Da dem Bundesministerium der Finanzen über die Antworten der
Bundesregierung (siehe Bundestagdrucksache 20/7884 und 20/8838)
hinausgehende Kenntnisse nicht vorliegen, wurden die betroffenen Ressorts
um Stellungnahme gebeten.
Auswärtiges Amt (AA)
In der Fördersumme des Zuwendungsempfängers Lesben- und
Schwulenverband (LSVD) e. V. hat sich auf Bundestagdrucksache 20/8838 ein
Kommafehler ergeben. Folgende Korrektur:
Kapitel/Titel Ist 2022 in Euro Soll 2023 in Euro
05 35.600 49.882
Weiterhin ergeben sich minimale Abweichungen zwischen den
Bundestagdrucksache 20/7884 und 20/8838, die aufgrund von gerundeten
Werten auf Bundestagdrucksache 20/7884 entstanden sind, da die Projekte
zum damaligen Zeitpunkt teilweise nicht abgeschlossen waren. Die
genauen Zahlen sind der Bundestagdrucksache 20/8838 zu entnehmen.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Der Zuständigkeitsbereich des BMEL ist von der Frage zur Deutschen
Welthungerhilfe e. V. betroffen. Die Angaben zu Projektförderungen für
die Deutsche Welthungerhilfe e. V. aus dem Einzelplan 10 wurden aus
nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht in die Antwort der
Bundesregierung (Bundestagdrucksache 20/8838) einbezogen, während sie auf
Bundestagdrucksache 20/7884 enthalten waren. Insoweit wird auf die
dortigen Angaben verwiesen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF hatte auf Bundestagdrucksache 20/7884 darauf verwiesen,
dass aufgrund der nicht abschließenden Definition der Fragesteller keine
entsprechende Auswertung vorgelegt werden kann. Das BMBF hat mit
entsprechendem Vorbehalt auf Bundestagdrucksache 20/8838 mit einer
Positivliste beigetragen, die Förderprojekte enthielt, die sich auf die auf
Bundestagdrucksache 20/7884 durch andere Ressorts gemeldeten
Förderempfänger bezog. Das BMBF hatte dabei darauf verwiesen, dass
diese Liste für die Frage nicht abschließend ist, solange keine
entsprechende Definition vorliegt.
Aufgrund dieser zusätzlich bereitgestellten Positivliste auf
Bundestagsdrucksache 20/8838 kam es somit beim Einzelplan 30 zu einer
abweichenden Meldung beim Förderempfänger Berghof Foundation
Operations gGmbH. Eine Korrektur der Angabe ist nicht notwendig.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ)
Dem BMFSFJ ist bekannt, dass es abweichende Angaben zu
Förderungen von NGOs auf den Bundestagdrucksachen 20/7884 und 20/8838
gab. Aufgrund unterschiedlicher Interpretation der Fragestellung konnte
innerhalb der Frist zur Beantwortung der ersten Kleinen Anfrage eine
Darstellung der großen Menge an Einzelförderungen nicht rechtzeitig
erfolgen. Dies wurde in der Beantwortung entsprechend dargestellt. Zu der
Nachfrage im Rahmen der zweiten Kleinen Anfrage hat BMFSFJ die
Daten zu geförderten NGOs umfassend zugeliefert und über 5.000
Einzelförderungen (u. a. auch an einzelne der in der hiesigen Schriftlichen
Frage benannten Organisationen) gemeldet. Diese Angaben sind korrekt.
Bundesministerium für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ)
Für die BMZ-Förderungen gelten die Angaben auf
Bundestagdrucksache 20/7884. Zur Erklärung unterschiedlicher Angaben in Antworten auf
vorige Anfragen wird ausgeführt, dass die Kleine Anfrage auf
Bundestagdrucksache 20/8598 sich als Nachfrage auf die Antwort der
Bundesregierung zu einer vorigen Kleinen Anfrage (Bundestagdrucksache
20/7884) auf „eine Reihe von Ressorts“ bezog, die die Kleine Anfrage
auf Bundestagdrucksache 20/8598 namentlich nennt. Das BMZ war von
dieser Nachfrage nicht betroffen. Das BMZ hatte für seinen Bereich die
Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 20/7747 vom 13. Juli 2023
erschöpfend beantwortet (siehe Bundestagdrucksache 20/7884). In der
Folge enthält die Antwort der Bundesregierung zur Nachfrage auf
Bundestagdrucksache 20/8598 keine Angaben des BMZ (s.
Bundestagdrucksache 20/8838).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat
14. Abgeordneter
Peter Boehringer
(AfD)
Wie hoch waren die Zuwendungen, die die
Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-
Stiftung für die Freiheit und die Heinrich-Böll-
Stiftung im Jahr 2024 aus den Haushaltstiteln
685 12, 894 12 (Kapitel 0601), 687 27 (Kapitel
0502), 687 04 (Kapitel 2302) und 681 10 (Kapitel
3002) jeweils erhalten haben (bitte die Ist-Werte
nach Titeln und Zuwendungsempfängern
aufschlüsseln)?
15. Abgeordneter
Peter Boehringer
(AfD)
Wie hoch waren die Zuwendungen, die die
Hanns-Seidel-Stiftung, die Konrad-Adenauer-
Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung im
Jahr 2024 aus den Haushaltstiteln 685 12, 894 12
(Kapitel 0601), 687 27 (Kapitel 0502), 687 04
(Kapitel 2302) und 681 10 (Kapitel 3002) jeweils
erhalten haben (bitte die Ist-Werte nach Titeln und
Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 2. April 2025
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Höhe der Zuwendungen, die die politischen Stiftungen im Jahr 2024
aus den genannten Haushaltstiteln jeweils erhalten haben, sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Tabelle: Höhe der Zuwendungen im Jahr 2024 (Angabe in Euro)
Kapitel/
Haushaltstitel
Friedrich-
Ebert-
Stiftung
Friedrich-
Naumann-
Stiftung für
die Freiheit
Heinrich-
Böll-
Stiftung
Hanns-
Seidel-
Stiftung
Konrad-
Adenauer-
Stiftung
Rosa-
Luxemburg-
Stiftung
0601/685 12 39.738.000 18.174.000 18.870.000 11.636.000 44.329.000 15.253.000
0601/894 12 1.523.355 1.235.260 1.740.124 1.875.975 1.798.419 311.641
0502/687 27 20.900.000 9.120.000 9.312.500 5.548.000 23.408.000 7.524.000
2302/687 04 90.975.500 39.698.400 41.352.500 24.149.860 101.892.560 32.751.180
3002/681 10 21.769.556 9.343.580 13.464.919 10.146.909 22.830.447 13.662.444
16. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Sieht die Bundesregierung es als gefährdet an,
dass Bürgerinnen und Bürger sowie politische
Parteien auch nach Verankerung des Ziels der
Klimaneutralität im Grundgesetz ohne Risiko einer
Einstufung als verfassungsfeindlich berechtigt
bleiben, wirtschaftliche und gesellschaftliche
Auswirkungen dieses Ziels kritisch zu
hinterfragen und zu diskutieren, und wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung
Maßnahmen zu ergreifen, um dies auch weiterhin
sicherzustellen, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 2. April 2025
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich Ihre Frage auf die vom
Deutschen Bundestag am 18. März 2025 beschlossene Regelung eines
Sondervermögens in einem neuen Artikel 143h des Grundgesetzes
bezieht. Ferner geht sie davon aus, dass mit der „Einstufung als
verfassungsfeindlich“ gemeint ist, dass eine Verfassungsschutzbehörde das
beschriebene Hinterfragen und Diskutieren dieser Regelung als gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen
einstuft. Dieses Risiko besteht nach der Legaldefinition in § 4 Absatz 1
Satz 1 Buchstabe c in Verbindung mit Absatz 2 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung (z. B.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 162, 1 – Rn. 185) nicht.
17. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie hoch war jeweils die Anzahl linksextremer
„Gefährder“, „Relevanter Personen“ und
„gewaltorientierter Personen“ in Deutschland in den
Jahren von 2017 bis 2025 (bitte getrennt nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 3. April 2025
Für die Jahre 2017 bis einschließlich 2023 (im Falle des linksextremen
Personenpotenzials: 2022) wird auf die Antwort der Bundesregierung
auf Ihre Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/10926
verwiesen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung für das Jahr 2025
Informationen über zwölf Gefährder und 64 Relevante Personen im
Phänomenbereich Linksextremismus vor.
Die Zahlen zu Gefährdern und Relevanten Personen werden im
Jahresverlauf regelmäßig aktualisiert. Bei den o. g. Zahlen handelt es sich –
analog zur Systematik in der genannten Antwort auf Ihre Schriftliche
Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/10926 – um die erste Erhebung
des Jahres 2025.
Im Jahr 2023 belief sich das gewaltorientierte linksextreme
Personenpotenzial auf 11.200. Die Angaben zum gewaltbereiten Personenpotenzial
für das Jahr 2024 befinden sich in der Abstimmung und werden mit der
Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2024 bekanntgegeben.
18. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Welche näheren Angaben kann die
Bundesregierung zum konkreten Zweck der Erstellung eines
Ausbildungsprogramms für Begleitbeamte im
Rahmen des „Informations- und
Erfahrungsaustauschs Rückführung“ machen (vgl. Tabelle zu
Frage 10 in der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/15109), und bei
welchen Maßnahmen (z. B. bei welchen
Abschiebeflügen) sollen die hier künftig ausgebildeten
Beamten nach Kenntnis der Bundesregierung
eingesetzt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 31. März 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Bundespolizei mit der
algerischen Polizei über die operative Zusammenarbeit insbesondere
über die Übergabeprozesse und die jeweiligen polizeilichen
Einsatzverfahren und Ausbildungsinhalte bei Rückführungen ausgetauscht. Der
Erkenntnisgewinn kann hierbei auch den algerischen Kräften
zugutekommen, die Rückführungen ausreisepflichtiger algerischer
Staatsangehöriger von Deutschland in ihr Heimatland begleiten.
19. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Welche Angaben kann die Bundesregierung zur
Anwendung der neuen Strafvorschrift in Bezug
auf unrichtige oder unvollständige Angaben im
Asylverfahren (§ 85 Absatz 2 des Asylgesetzes)
machen (z. B. Zahl entsprechender Strafanzeigen
des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF), der Gerichte oder anderer Stellen, Zahl
entsprechender Anklagen, Gerichtsverfahren und
Verurteilungen; gegebenenfalls bitte jeweils auch
die drei wichtigsten Staatsangehörigkeiten
nennen), und welche präzisierenden
Anwendungshinweise des BAMF oder Rechtsprechungsvorgaben
der Gerichte gibt es zu dieser neuen Vorschrift,
insbesondere zu der Frage, wann unrichtige oder
unvollständige Angaben vorliegen (bitte
ausführen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 2. April 2025
Erkenntnisse in Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor. Insbesondere liegen keine belastbaren Erkenntnisse zur Zahl
eventuell gestellter Strafanzeigen durch das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) aufgrund des § 85 Absatz 2 des Asylgesetzes
(AsylG) vor. Der ergänzte § 85 Absatz 2 AsylG trat erst zum 27. Februar
2024 in Kraft, so dass für das Berichtsjahr 2024 noch keine Angaben zu
den einzelnen Absätzen des § 85 AsylG vorliegen.
Der Statistische Bericht – Strafverfolgung – für das Berichtsjahr 2025
mit den entsprechenden Angaben zu Aburteilungen und Verurteilungen
wegen Taten gemäß § 85 Absatz 2 AsylG wird erst im Spätherbst 2026
vorliegen.
Die insoweit ebenso einschlägigen vom Statistischen Bundesamt
herausgegebenen Statistiken zu Staatsanwaltschaften und Strafgerichten
erheben keine Daten zu einzelnen Straftatbeständen.
Derzeit ist die Aufnahme ergänzender Ausführungen zu der
Strafvorschrift des § 85 Absatz 2 AsylG in die Dienstanweisung Asyl des
BAMF in Bearbeitung.
20. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Hält die Bundesregierung weiterhin an der
Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat fest
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine
Mündliche Frage 26, Plenarprotokoll 20/193,
S. 25197 (B)), und wenn ja, mit welcher
Begründung, obwohl sie „äußerst besorgt“ ist „über die
aktuelle krisenhafte Entwicklung in Georgien“
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Andrej
Hunko auf Bundestagsdrucksache 20/14451) und
obwohl die Einstufung unter anderem mit der
Beitrittsperspektive Georgiens zur EU begründet
worden war (vgl. Bundestagsdrucksache 20/8629,
S. 14 ff.), während dieser Beitrittsprozess aktuell
beiderseitig und seitens des georgischen
Premierministers bis 2028 ausgesetzt ist (www.zois-berli
n.de/presse/expertinnenstimme/georgiens-ausstie
g-aus-dem-eu-beitrittsprozess), und welche der
zentralen Begründungen bzw. Annahmen der
Bundesregierung zur Einstufung Georgiens als
sicherer Herkunftsstaat (vgl. ebd.) treffen aus ihrer
Sicht aufgrund einer aktuellen Bewertung der
Lage im Land ggf. nicht mehr zu (bitte auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 2. April 2025
Die Bundesregierung hält an der Bestimmung Georgiens als sicherer
Herkunftsstaat gemäß Anlage II zu § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes
fest. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der rechtlichen
und politischen Verhältnisse in Georgien fortlaufend. Allein das
Inkrafttreten von Gesetzen oder die politische Ausrichtung einer Regierung
führt nicht dazu, dass die Bestimmung eines Herkunftsstaates als sicher
gemäß § 29a des Asylgesetzes rückgängig gemacht werden müsste. Für
die Bewertung maßgeblich ist insbesondere die Auswirkung von
Gesetzen auf die konkrete Rechtspraxis, d. h., es kommt auf die
Rechtsanwendung an. Wenn Veränderungen in den Verhältnissen die Annahme
begründen, dass die in Artikel 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes
bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind, kann die Bundesregierung
nach § 29a Absatz 3 des Asylgesetzes jederzeit durch Rechtsverordnung
ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass der betroffene Staat
nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt. Die Verordnung tritt
spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Die
Beitrittsperspektive des jeweiligen Staates zur Europäischen Union hat lediglich
Indizwirkung und ist rechtlich keine Voraussetzung für dessen
Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat.
Für die Bewertung, ob ein Staat als sicherer Herkunftsstaat gelten soll,
ist der jeweilige Bericht des Auswärtigen Amts über die asyl- und
abschiebungsrelevante Lage ein wichtiges Erkenntnismittel. Zusätzlich
wird die Entwicklung der Antragszahlen sowie der Schutzquoten im
Asylverfahren berücksichtigt. Neben der fortlaufenden Prüfung
veröffentlicht die Bundesregierung gemäß § 29a Absatz 2a des
Asylgesetzes alle zwei Jahre einen Bericht über die Situation in den als sicher
bestimmten Herkunftsstaaten.
21. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die
monatlichen Personalkosten für dauerhafte
Grenzkontrollen an den Außengrenzen des Saarlands, und
liegen der Bundesregierung Schätzungen darüber
vor, wie hoch die Kosten für den
Wirtschaftsverkehr aufgrund dieser Grenzkontrollen für die
saarländische Wirtschaft ausfallen, und wenn ja, wie
lauten diese?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 3. April 2025
Die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen
richtet sich nach den Vorgaben der Artikel 25 ff. des Schengener
Grenzkodexes in der Fassung der Verordnung (EU) 2016/399.
Die Bundespolizei setzt anlässlich der vorübergehend wieder
eingeführten Grenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen rund
11.000 Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der integrativen
Aufgabenwahrnehmung ein. Die genannte Anzahl an Polizeivollzugsbeamten
setzt sich überwiegend aus Einsatzkräften der örtlich zuständigen
Dienststellen der Bundespolizei und anlassbezogenen
Unterstützungskräften zusammen.
Es erfolgt demnach keine Differenzierung der Kosten des Kräfteansatzes
nach den jeweiligen Ländern.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14902, auf
die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Leon Eckert auf
Bundestagsdrucksache 20/14338 und 28 auf Bundestagsdrucksache 20/14810
verwiesen.
22. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil an Liegenschaften des Technischen
Hilfswerks (THW; unabhängig davon, ob
Ortsverband, Regionalstelle, Landesverband,
Ausbildungszentrum, Logistikzentrum oder THW-
Leitung), der derzeit über ausreichende
Lebensmittel-, Notstrom- und Trinkwasserressourcen
verfügt, um im Falle einer Krisenlage, etwa
während eines Stromausfalls oder des Ausfalls einer
Lieferkette, über einen Zeitraum von 14 Tagen
autark betrieben werden zu können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 2. April 2025
Etwa 60 Prozent der vom Technischen Hilfswerk genutzten
Liegenschaften verfügen über einen eigenen Einspeisepunkt und sind somit
notstromfähig. In der Regel verfügen alle Ortsverbände bundesweit über
eine Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung, zu deren
zentraler Einsatzoption die Versorgung mit Notstrom in Form von kleineren
mobilen Netzersatzanlagen mit bis zu 50 Kilovoltampere gehört. Ebenso
werden die Lagerung und Bereitstellung von Treibstoff in Form von
Diesel über diese Fachgruppe sichergestellt. Die Verfügbarkeit von
Treibstoff ist hierbei dezentral über die Kontakte der Ortsverbände zu
den Behörden der örtlichen Gefahrenabwehr gewährleistet.
Eine Lagerung von Verpflegung oder Trinkwasserreserven wird nicht
zentral erfasst, erfolgt aber im Rahmen der Auftragstaktik durch die
jeweiligen ehrenamtlich betriebenen Ortsverbände. Hier wird die
Einlagerung und Wälzung von Verpflegung und Trinkwasser gemäß den
vorhandenen Lagermöglichkeiten für fünf Tage vorgenommen.
23. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Bedarf an Lehrgängen zur Ausbildung zum
Gruppenführer/zur Gruppenführerin bzw. zum
Zugführer/zur Zugführerin, und inwieweit kann
das Technische Hilfswerk (THW) diesen Bedarf
abdecken (bitte nach Jahren, jeweiligem Bedarf
und Lehrgangsangeboten aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 2. April 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche
Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/6495 verwiesen. Derzeit besteht
ein dauerhafter Bedarf von 475 Lehrgangsplätzen jährlich und dieser
wird auch für die kommenden Jahre in dieser Höhe prognostiziert.
Davon zu unterscheiden ist der Soll-Bedarf, der sich aus der laufenden
Erhebung zu den konkret aktuellen Qualifizierungswünschen im THW
ergibt. Dieser ist überwiegend an den vielfältigen Interessen und
Fähigkeiten der Einsatzkräfte orientiert. Bei der Deckung des tatsächlichen
Bedarfs ist zudem der notwendigen terminlichen Flexibilität im Ehrenamt
Rechnung zu tragen.
Vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Bedarf an den
Ausbildungszentren aufgrund knapper Ressourcen seit Jahren nicht gedeckt werden
kann, werden nunmehr alle Lehrgangsanmeldungen aus dem Ehrenamt
einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Ziel ist, dass die richtige
Einsatzkraft zum angemessenen Zeitpunkt auf den für die Funktion
zugeschnittenen Lehrgang gemeldet wird. Vor dem Hintergrund des beschriebenen,
angepassten Prozesses ist zu erwarten, dass es nunmehr eine Korrektur
bei den gemeldeten Zahlen bzw. Statistiken geben wird. Eine
umfassende Evaluierung findet derzeit im THW statt. Aussagekräftige Zahlen
sind jedoch erst im Sommer 2025 zu erwarten.
24. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
das aktuelle Defizit an vorhandenen Fahrzeugen,
Funktionen, Ausrüstungen, Verbrauchsmaterialien
und Helferinnen und Helfern in der THW-
Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen sowie der
Fachgruppe Brückenbau gemessen an den Vorgaben
der Stärke- und Ausstattungsnachweisung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 2. April 2025
Gemessen an den Vorgaben der Stärke- und Ausstattungsnachweisung
sollen bundesweit 165 Fachgruppen Wasserschaden/Pumpen aufgestellt
werden. Aktuell sind aufgrund fehlender Haushaltsmittel für
Ausstattung und Fahrzeuge lediglich 142 Fachgruppen einsatzbereit. Innerhalb
der Fachgruppen sind die meisten Fahrzeugpositionen besetzt, ggf. aber
mit Fahrzeugen, die ihre kalkulatorische Nutzungsdauer bereits
überschritten haben. Bei den Fachgruppen Brückenbau ist mit 16
Fachgruppen das vorgeplante Soll erfüllt. In fünf Fachgruppen steht die
Zuführung der erforderlichen Mobilkräne noch aus. Im Einsatz werden daher
noch entsprechende Kräne angemietet.
25. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Welche Daten wurden, vor dem Hintergrund, dass
die Bundesregierung keine Bildungsdaten zu den
208 aus Jordanien eingeflogenen Syrern im
Rahmen des EU-Resettlement-Programms erhoben
hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache
20/15135), durch das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge im Rahmen der vor Ort
stattgefundenen Auswahlgespräche und der persönlichen
Sicherheitsinterviews erhoben, die das besondere
Schutzbedürfnis (beispielsweise
Religionszugehörigkeit) im Sinne einer Umsiedlung begründen
(vgl.: www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/as
yl-fluechtlingsschutz/resettlement/resettlement-no
de.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 1. April 2025
Die besondere Schutzbedürftigkeit und der Resettlement-Bedarf werden
vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) festgestellt
(vgl.: www.unhcr.org/de/faq-resettlement). Dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden vor den Auswahlinterviews
umfassende Dossiers mit Angaben zur Flucht- und Verfolgungsgeschichte
und weiteren Angaben wie der Religionszugehörigkeit übermittelt. Die
Auswahlkriterien des BAMF ergeben sich aus Nummer 2 der
Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für das
Resettlement-Verfahren 2024/2025 gemäß § 23 Absatz 4 des
Aufenthaltsgesetzes vom 10. April 2024 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/down
loads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/humanitaere-aufnahme
programme/resettlement/aufnahmeanordnung-bes-2024-04-10.pdf?_blo
b=publicationFile&v=3). Im Rahmen der vor Ort stattfindenden
Auswahlgespräche plausibilisiert und dokumentiert das BAMF den Grad der
Schutzbedürftigkeit anhand diverser Indikatoren, u. a.:
– rechtlicher oder physischer Schutzbedarf (z. B. drohende
Aufenthaltsbeendigung oder Verfolgung im Erstzufluchtsland);
– zurückliegende und drohende Verfolgung in Form von Gewalt und
Folter (z. B. aufgrund der Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder
religiösen Minderheit);
– besondere Gefährdung, insb. von Frauen und Mädchen, unbegleiteten
Minderjährigen und anderen gefährdeten Kindern sowie Lesbian-,
Gay-, Bisexual-, Transsexual/Transgender-, Queer-(LGBTIQ+)-
Personen (insb. aufgrund von Diskriminierung oder Gewalt);
– medizinische Bedarfe, die im Aufenthaltsland nicht behandelt werden
können.
Die Sicherheitsinterviews werden von den Sicherheitsbehörden
durchgeführt und stellen sicher, dass keine Ausschlusstatbestände nach
Nummer 3 der o. g. Anordnung vorliegen.
26. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Angehörige der Bundespolizei
(Vollzeitäquivalente) waren im Durchschnitt der Jahre
2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und aktuell
in Bahnhöfen und Zügen und wie viele für die
Sicherung der deutschen Außengrenzen im
Einsatz (bitte für die jeweiligen Jahre getrennt
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 2. April 2025
Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Bundespolizei nimmt ihre gesetzlichen Aufgaben
integrativ wahr. Daher ist die Anzahl der im bahnpolizeilichen und
grenzpolizeilichen Aufgabenbereich eingesetzten Angehörigen der
Bundespolizei im Sinne der Fragestellung nicht detailliert bezifferbar. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14959 verwiesen. Gleiches gilt für eine statistische Erfassung der
grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung.
27. Abgeordneter
Dr. Thomas
Gebhart
(CDU/CSU)
Wann wird die Bundespolizei am neuen
Dienstsitz Kandel in das neue Dienstgebäude einziehen
können (siehe Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 31 auf
Bundestagsdrucksache 20/14088)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 2. April 2025
Als Einzugstermin in das neue Dienstgebäude für das
Bundespolizeirevier am Dienstsitz Kandel ist nach aktuellem Kenntnisstand der 1. Juni
2025 vorgesehen.
28. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Hat sich die Bundesregierung zu der
Einschätzung von Verfassungsrechtlern, dass die vom
Deutschen Bundestag und vom Bundesrat jüngst
beschlossenen Verfassungsänderungen zur
Lockerung der Schuldenbremse gegen Artikel 79
Absatz 3 des Grundgesetzes verstoßen und damit
unwirksam seien, da sie bestehende landesrechtliche
Regelungen zur Regelung der Neuverschuldung
aushebeln sollen, was durch Artikel 31 des
Grundgesetzes nicht gedeckt sei (www.maz-onlin
e.de/brandenburg/brandenburg-staatsrechtler-
hatzweifel-lockerung-der-schuldenbremse-K62JQM
RAQVAAHFVVE22KHQC5BA.html), eine
eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet
diese?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 3. April 2025
Mit der Regelung wurde ein Anliegen der Länderseite aufgegriffen.
Verfassungsrechtliche Bedenken wurden dort nicht geäußert. Auch die
Bundesregierung hält die in Artikel 109 Absatz 3 Satz 9 des Grundgesetzes
(GG) eingefügte Regelung für verfassungsgemäß. Ein Verstoß gegen
Artikel 79 Absatz 3 GG ist nicht ersichtlich. Diese Einschätzung deckt sich
auch mit öffentlichen Äußerungen von führenden Verfassungsrechtlern
(vgl. etwa Möllers, FAZ.NET vom 21. März 2025). Auch in der
öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
(101. Sitzung) wurden durch die Sachverständigen Prof. Dr. Hanno
Kube und Prof. Dr. Sina Fontana hierzu keine Bedenken geäußert.
29. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Sind beim Bundeskriminalamt in den Jahren 2020
bis 2024 Schusswaffen, Schusswaffenteile oder
Munition aus Dienstwaffenbeständen und/oder
aus Asservatbeständen verloren gegangen,
gestohlen worden oder anderweitig
abhandengekommen, und wenn ja, wie viele Gegenstände
umfasst dies (bitte nach Jahren und Art der
Gegenstände aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 3. April 2025
Im erfragten Zeitraum gingen im Bundeskriminalamt (BKA) keine
Schusswaffen und Schusswaffenteile aus Dienstwaffenbeständen
verloren, wurden gestohlen oder sind anderweitig abhandengekommen.
Durch das BKA wurden in den Jahren 2022 bis 2025 folgende Verluste
von dienstlicher Munition dokumentiert:
Jahr Anzahl Munitions-Typ
2022 33 9x19mm
2023 3 9x19mm
2024 25 9x19mm
2025 13 9x19mm
Aufgrund von Aussonderungsfristen liegen für die Jahre 2021 und 2020
keine validen Informationen mehr zu ggf. weiteren Verlusten von
dienstlicher Munition vor.
Bezüglich etwaiger Verluste hinsichtlich der Asservatbestände wurde
2024 ein Fehlbestand von zwei Hülsen und fünf Patronen im Kaliber
„4mm Flobert“ festgestellt. Ob hier ein Zählfehler bei der Erfassung der
Asservate vorlag oder wann bzw. bei welchem Bearbeitungsschritt die
Asservate verlorengegangen sind, kann seitens des BKA nicht mehr
nachvollzogen werden.
30. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2020 bis 2024 bei den Polizeien der
Länder Schusswaffen oder Munition aus
Dienstwaffenbeständen und/oder aus Asservatbeständen
abhandengekommen, und wenn ja, wie viele
Gegenstände umfasst dies (bitte nach Jahren und Art der
Gegenstände aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 3. April 2025
Der Bundesregierung sind Medienberichte zum Fragegegenstand
bekannt. Statistische Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die erbetenen Informationen müssten bei
den zuständigen Ländern erfragt werden.
31. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
Wie hoch waren die Gesamtkosten von Bund,
Ländern und Kommunen, die wegen Klagen
bereits abgelehnter Asylbewerber gegen deren
Ablehnungsbescheide in den Jahren 2015 bis 2024
aufgewendet werden mussten (bitte nach Jahren
und Verwendungszwecken aufschlüsseln, z. B.
Gerichtskosten, Kosten für Verteidiger, Kosten für
Dolmetscher, Kosten für polizeiliche
Maßnahmen, Unterbringung und Versorgung für die
Dauer der Verfahren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 3. April 2025
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind im erfragten
Zeitraum Kosten durch (auch gegebenenfalls teilweise) verlorene Asyl-
Gerichtsverfahren entstanden. Diese Kosten beinhalten die anwaltlichen
Gebühren und Auslagen. Gerichtskosten werden in asylgerichtlichen
Streitigkeiten nicht erhoben (§ 83b des Asylgesetzes). Die Gesamtkosten
aller (auch gegebenenfalls teilweise) verlorenen Asyl-Gerichtsverfahren
beliefen sich im Jahr 2015 auf 5.531.306,72 Euro und im Jahr 2016 auf
11.113.334,08 Euro. Für die Jahre 2017 bis 2021 wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 20i der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2309 verwiesen. Für das
Jahr 2022 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17g der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
20/5709 verwiesen. Für das Jahr 2023 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 23f der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 20/12228 verwiesen. Für das Jahr 2024 wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24h der Kleinen Anfrage der
Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14923 verwiesen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
32. Abgeordneter
Enrico Komning
(AfD)
Wie viele Flüchtlinge sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 – jeweils in den
einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten
Mecklenburg-Vorpommerns – straffällig
geworden, und wie viele Flüchtlinge mussten
psychiatrisch betreut werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 3. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der
Fragestellung vor.
Bezogen auf den Frageteil zu straffälligen Flüchtlingen verweist die
Bundesregierung auf das jährlich erscheinende Bundeslagebild
„Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“, welches durch das
Bundeskriminalamt auf seiner Internetseite veröffentlicht wird. Dieses trifft
Aussagen für die Bundesebene. Für Informationen zu Entwicklungen in
einzelnen Ländern liegt die Zuständigkeit beim entsprechenden Land. Vor
diesem Hintergrund ist eine Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich
und es wird auf die Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-
Vorpommern verwiesen.
33. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, nach
welchem System die Kontingente für Dublin-
Rücküberstellungen per Flugcharter in den
zuständigen EU-Mitgliedstaat derzeit auf die
Bundesländer bzw. auf Dublin-Rücküberstellungen im
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei
aufgeteilt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 3. April 2025
Derzeit werden alle Flugchartermaßnahmen von den Ländern initiiert.
Die Länder melden hierzu beim für die Koordinierung der
Überstellungen zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den
Bedarf an der Durchführung einer Chartermaßnahme an. Nach
Absprache können sich auch weitere Länder mit Einzelplätzen an
Flugchartermaßnahmen beteiligen. Sofern mehr Chartermaßnahmen nachgefragt
werden als auf Grundlage der Vorgaben des Mitgliedstaates
durchführbar sind, stellt das BAMF sicher, dass alle anfragenden Länder im
Rahmen eines Rotationsverfahrens gleichrangigen Zugang zu
Chartermaßnahmen haben. Die Bundespolizei initiiert dabei aktuell keine eigenen
Flugchartermaßnahmen. Sie nutzt bei Bedarf in Abstimmung mit den
Ländern einzelne Plätze auf den Flugchartermaßnahmen, um
Überstellungen im eigenen Zuständigkeitsbereich durchzuführen.
34. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
viele Zuständigkeitsübernahmen des Bundes
gemäß § 58a Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes im
Zusammenhang mit dem Instrument der
Abschiebungsanordnung es seit der Einführung des
Instruments der Abschiebungsanordnung im Jahr
2005 gab (bitte nach Jahren differenzieren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 2. April 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 18 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache
20/15110 verwiesen.
35. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wie viele Angriffe auf Politiker wurden im Jahr
2024 bzw. im bisherigen Jahr 2025 im Beisein
entsprechender Personenschützer der
Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts verübt (bitte,
wenn möglich, nach Parteizugehörigkeit des
jeweiligen Politikers aufschlüsseln, vgl. www.bil
d.de/politik/nach-lauterbach-fehlschuss-bka-raeu
mt-ein-uns-fehlen-leibwaechter-67d9713851cbca
7 8 b 2 1 8 2 589, zuletzt abgerufen am 25. März
2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 31. März 2025
Die Bundesregierung legt dem unbestimmten Begriff „Angriffe“
folgende Sachverhaltsmerkmale zur Auslegung im Sinne der Fragestellung
zu Grunde:
• tätliche körperliche Angriffe,
• Nötigungen in Form der Einschränkung der körperlichen
Bewegungsfreiheit und
• Tomaten- und Eierwürfe, Farbangriffe etc.
Unter dieser Annahme waren für die Jahre 2024 und 2025 folgende
Sachverhalte zu verzeichnen:
Für das Jahr 2024 insgesamt drei, davon
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN,
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit SPD und
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BSW.
Für das Jahr 2025 mit Stand vom 26. März insgesamt fünf, davon
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit AfD,
• zwei Angriffe auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit FDP,
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit CDU.
36. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über
die Anzahl von im Jahr 2024 und im bisherigen
Jahr 2025 ausgeübten Angriffen auf
Bundesgerichte und ebendort tätige Richter sowie
Angestellte vor, und wenn ja, welche (vgl. www.lto.de/
recht/nachrichten/n/ag-karlsruhe-16ds280js12782
5-mann-wirft-stein-auf-bverfg, zuletzt abgerufen
am 25. März 2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 31. März 2025
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die
Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Weder in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) noch im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in
Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind die in der
Fragestellung genannten Kriterien recherchierbar.
37. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Tauscht sich das Bundesamt für
Verfassungsschutz regelmäßig oder punktuell zu
Koordinationszwecken mit ausländischen Behörden oder
anderen staatlichen Stellen aus, welche sich explizit
auf die Beobachtung verfassungsfeindlicher
Bestrebungen konzentrieren, ohne dabei polizeiliche
Befugnisse zu haben, und wenn ja, mit welchen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 2. April 2025
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitet gemäß § 22
Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) mit dem
Bundesnachrichtendienst und gemäß § 3 Absatz 1 und 3 des MAD-Gesetzes
mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) zusammen.
Die bi- und multilaterale Zusammenarbeit mit ausländischen
öffentlichen Stellen erfolgt nach Maßgabe der rechtlichen Grundlagen,
insbesondere der §§ 3, 5 Absatz 5 Satz 1 und § 25a BVerfSchG.
Im Übrigen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der
Auffassung gelangt, dass eine darüber hinausgehende Beantwortung von
Fragen zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen, welche
die Art, den Umfang und die Qualität der Zusammenarbeit auf
internationaler Ebene betreffen, aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht
in eingestufter Form – erfolgen kann, da Arbeitsmethoden,
Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile des BfV im Hinblick auf die künftige
Aufgabenerfüllung und insbesondere die Gewährleistung der
internationalen Zusammenarbeit besonders schutzbedürftig sind. Die insoweit
erbetenen Informationen zielen auf nachrichtendienstliche Methodiken
und Arbeitsweisen, welche Rückschlüsse auf die inhaltliche Ausrichtung
der betroffenen Behörden ermöglichen. Mit der Beantwortung würden
bestimmte Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des BfV sowie der
betroffenen Behörden offengelegt oder Rückschlüsse darauf ermöglicht.
Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie
sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die unter Maßgabe der vertraulichen
Behandlung von ausländischen Nachrichtendiensten an das BfV
weitergeleitet wurden.
Selbst die Bekanntgabe der erbetenen Informationen unter Wahrung des
Geheimschutzes durch die Übermittlung an die Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages birgt das Risiko des Bekanntwerdens, welches
unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Auskünfte über
diesbezügliche Details würden als Störung der wechselseitigen
Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere
Beeinträchtigung der Teilhabe des BfV am internationalen Erkenntnisaustausch
zwischen Nachrichtendiensten zur Folge (Third-Party-Rule). Hierdurch
könnten die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV erheblich
gefährdet werden. Darüber hinaus könnten hierdurch Rückschlüsse auf
den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle
Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Die Funktionsfähigkeit des BfV
wäre infolgedessen nachhaltig beeinträchtigt. Aus der sorgfältigen
Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des
Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen
Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV
sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt, dass ausnahmsweise das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt und
damit auch eine Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages ausscheidet.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
38. Abgeordneter
Michael Brand
(Fulda)
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung, sich bilateral und
multilateral dafür einzusetzen, die Versuche der
chinesischen Führung abzuwenden, die seit
Jahrhunderten festgelegten kulturellen und spirituellen
Regelungen zur Bestimmung der Nachfolge des
geistlichen Oberhaupts Tibets und der Tibeter,
Seiner Heiligkeit des Dalai Lama, zu übergehen
und stattdessen einen von der chinesischen
Führung ausgesuchten Nachfolger installieren zu
wollen, und wenn ja, wie konkret?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 2. April 2025
Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie aktuell geschäftsführend
im Amt ist. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung
vom 26. Februar 2020 auf die Schriftliche Frage 39 der Abgeordneten
Margarete Bause auf Bundestagsdrucksache 19/17407 verwiesen.
Ergänzend ist festzuhalten:
Die 2023 veröffentlichte China-Strategie der Bundesregierung betont
den Einsatz für die Einhaltung der Menschenrechte ethnischer und
religiöser Gemeinschaften in China, u. a. in Tibet.
Öffentlich forderte die Bundesregierung zuletzt im März 2025 im
58. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sowohl gemeinsam mit
ihren europäischen Partnern als auch in ihrem nationalen Statement
China explizit dazu auf, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu
respektieren. Am 22. Oktober 2024 unterstützte die Bundesregierung ein
von Australien vorgetragenes gemeinsames Statement von 15 Staaten im
Menschenrechtsausschuss der Generalversammlung der Vereinten
Nationen, in dem die Menschenrechtslage in China thematisiert wurde, u. a.
die Erosion des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit in
Tibet.
Am 25. April 2024 rief zudem der Beauftragte der Bundesregierung für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit Frank Schwabe die chinesische
Regierung in einem Statement auf, sicherzustellen, dass tibetische
Buddhisten ihre Religion, Traditionen und Kultur frei und ohne
Einmischung im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen ausüben
können (https://x.com/religionbund/status/1783361360438473053?
s=46).
39. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Welche (gegebenenfalls auch ungefähren oder
einschätzenden) Angaben kann die
Bundesregierung dazu machen, in wie vielen Fällen bzw. in
welchen Fallkonstellationen seit Inkrafttreten der
Kontingentregelung für den Nachzug zu subsidiär
Schutzberechtigten nach § 36a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Visa bzw.
Aufenthaltserlaubnisse zur Familienzusammenführung in
Härtefällen nach § 22 oder § 23 AufenthG erteilt wurden
(bitte gegebenenfalls auch nach Jahren bzw. den
fünf wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren),
und welche (auch internen) Vorgaben gibt es zu
der Frage, in welchen Fällen bzw.
Fallkonstellationen Visa nach § 22 AufenthG zur
Familienzusammenführung mit subsidiär Schutzberechtigten
zusätzlich zur Kontingentregelung nach § 36a
AufenthG erteilt werden (bitte so genau und
ausführlich wie möglich darlegen, im Besonderen,
welche Kriterien bei einer etwaigen
Einzelfallabwägung gelten sollen, und zwar insbesondere
auch in Fällen, in denen es nicht um ein
singuläres Einzelfallschicksal geht, das sich von der
vergleichbaren Situationen anderer wesentlich
unterscheidet)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 3. April 2025
Daten im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erhoben.
Nach § 22 AufenthG kann einem Ausländer für die Aufnahme aus dem
Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufnahme ist auf
besonders gelagerte Einzel- und Ausnahmefälle beschränkt.
40. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Hat die Bundesregierung die Nichtzulassung des
Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu zur
Wiederholungswahl in Rumänien, wie in der
Wikipedia-Dokumentation zur Präsidentschaftswahl
in Rumänien 2024 dargestellt, zur Kenntnis
genommen, und wenn ja, hat sie sich hierzu unter
Berücksichtigung der europäischen Verträge,
insbesondere des Rechts auf freie Wahlen gemäß
Artikel 3 des Zusatzprotokolls zur Europäischen
Menschenrechtskonvention, eine Auffassung
gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 3. April 2025
Die Bundesregierung hat die vom rumänischen Verfassungsgericht
bestätigte Entscheidung der rumänischen Wahlbehörde, die Kandidatur
von Călin Georgescu zur Wahl des Staatsoberhauptes von Rumänien im
Mai 2025 nicht zuzulassen, zur Kenntnis genommen.
Die Entscheidung über eine Zulassung zur Wahl liegt in den Händen der
rumänischen Behörden und des rumänischen Verfassungsgerichts.
Die Bundesregierung setzt Vertrauen in die rumänischen Behörden und
die rumänische Justiz, bei diesen Prüfungen nach rechtsstaatlichen
Grundsätzen zu handeln.
41. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die in
den vergangenen Jahren an der Bundesministerin
des Auswärtigen Annalena Baerbock geübten
Kritik, wonach etwa „frustrierte
Spitzendiplomaten aus dem Auswärtigen Amt“ sich „hinter
vorgehaltener Hand mitunter die Frage“ gestellt
hätten, „ob sie überhaupt das Wesen ihres Amtes
verstanden habe“ sowie deren Vorwurf, sie mache
„vom Standpunkt der moralischen Überlegenheit
immer wieder Regierungen anderer Länder
öffentlich Vorhaltungen“ (www.cicero.de/aussenpol
itik/annalena-baerbock-un-generalversammlung-a
uswartiges-amt) zu der Frage eine Auffassung
gebildet, ob künftig, so wie es die Einigung der
Bundesregierung vorsieht (www.merkur.de/politi
k/neuer-job-als-un-praesidentin-merz-gab-baerbo
ck-gruenes-licht-zr-93635460.html), eine
Tätigkeit von Annalena Baerbock als Präsidentin der
Generalversammlung der Vereinten Nationen dem
Ansehen Deutschlands in der Welt zuträglich ist
und sie in der Lage wäre, dort auch die Interessen
von Deutschland zu vertreten, und wenn ja, was
besagt sie?
42. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Was waren die genauen Gründe der
Bundesregierung dafür, entgegen der ursprünglichen Absicht
und mit Blick auf die daran vom früheren
Präsidenten der Münchner Sicherheitskonferenz
Christoph Heusgen geäußerten Kritik, es handele
sich dabei um eine „Unverschämtheit“ (www.mer
kur.de/politik/baerbock-will-zur-un-wechseln-exp
erte-sieht-ungewoehnlichen-vorgang-zr-9363788
1 .html), nicht die deutsche Diplomatin Helga
Schmid für den ab Herbst dieses Jahres vakanten
Posten der Präsidentin der Generalversammlung
der Vereinten Nationen zu benennen, sondern die
noch amtierende Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 3. April 2025
Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung macht sich die in den Fragestellungen gemachten
Behauptungen nicht zu eigen.
Die Bundesregierung hat die Bundesministerin des Auswärtigen
Annalena Baerbock am 19. März 2025 als Kandidatin für das Amt der
Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) für
deren 80. Sitzungsperiode nominiert. Damit unterstreicht die
Bundesregierung ihr starkes Bekenntnis zu den Vereinten Nationen und die
Bereitschaft, in schwierigen Zeiten besondere Verantwortung für die
multilaterale Ordnung zu übernehmen. Zahlreiche Vorgänger im Amt des
Präsidenten/der Präsidentin der VN-Generalversammlung waren zuvor
Außen- bzw. Premierminister ihrer jeweiligen Länder.
Im Übrigen wird auf die Äußerungen des Regierungssprechers und des
Sprechers des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz am
19. März 2025 (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungsp
ressekonferenz-vom-19-maerz-2025-2338310) verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
43. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Verfahren wegen islamistisch
motivierter Tötungsdelikte (auch wegen Versuchen und
Verabredungen dazu), Anschläge und
Anschlagsvorbereitungen im Inland hat der
Generalbundesanwalt seit 2015 eingeleitet (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 31. März 2025
Die Bundesregierung gibt generell zu verdeckt geführten
Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA)
aus Gründen des Staatswohls keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter
Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird
insoweit durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige
Interesse des Staatswohls sowie durch das Interesse der
verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer funktionsgerechten und
organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden
begrenzt. Eine Auskunft würde konkret weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter
Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des
Parlaments daher insoweit hinter die berechtigten Interessen an einer
effektiven Strafverfolgung zurück.
Im Hinblick auf den Bereich der offen geführten Ermittlungsverfahren
steht einer abschließenden Beantwortung entgegen, dass wesentliche
von der Frage zugrunde gelegte Kriterien („Tötungsdelikte“,
„Anschläge“ und „Anschlagsvorbereitungen“) nicht in den Verfahrensregistern
des GBA erfasst werden und über die Verwendung von Hilfskriterien
(§§ 211, 212, 22, 23, 30 des Strafgesetzbuches (StGB), bzw. § 89a
StGB) nur Annährungen möglich sind. Für eine abschließende
Beantwortung wäre die händische Auswertung eines immensen
Aktenbestandes erforderlich. Eine solche Recherche würde die entsprechenden
Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum in einer Weise
beanspruchen, dass diesen eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer
Ermittlungsaufgaben nicht mehr möglich wäre. Im Ergebnis würde eine
Sichtung der Dokumente demnach einen unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand verursachen. Unter Anwendung der vorgenannten
Hilfskriterien werden daher im Hinblick auf wegen islamistisch motivierter
Taten im Inland eingeleiteter Ermittlungsverfahren des GBA seit dem
Jahr 2015 folgende Zahlen mitgeteilt: 0 (2015); 4 (2016); 8 (2017);
3 (2018); 3 (2019); 5 (2020); 2 (2021); 1 (2022); 3 (2023); 2 (2024);
3 (2025).
44. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Leitet die Bundesregierung Maßnahmen aus dem
Umstand ab, dass die Anzahl an unerledigten
Verfahren bei den Staatsanwaltschaften bundesweit,
aus meiner Sicht rasant, ansteigt, und wenn ja,
welche (www.lto.de/recht/justiz/j/anzahl-unerledi
gter-ermittlungsverfahren-bundesweit-gestiegen-s
taatsanwaltschaften-justiz-ueberlastung, zuletzt
abgerufen am 25. März 2025)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 28. März 2025
Der zitierte Presseartikel bezieht sich auf eine Umfrage, die die
„Deutsche Richterzeitung“ bei den Landesjustizverwaltungen durchgeführt
hat. Dementsprechend wurde Auskunft über die Anzahl der
Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften der Länder gegeben. Der
Bundesregierung stehen gegenüber den Staatsanwaltschaften der Länder
keine Weisungs- oder Aufsichtsbefugnisse zu.
Unabhängig davon beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung
und wird diese sowie gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen mit den
Ländern erörtern.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
45. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der
Forderung des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, neuen Ukraine- Flüchtlingen zukünftig
kein Bürgergeld mehr zu zahlen, sondern
Asylbewerberleistungen (vgl. www.presseportal.de/pm/5
8964/5996356, abgerufen am 24. März 2025) für
ihr eigenes Handeln, und wenn ja, welche, und
warum hat die Bundesregierung diese Forderung
bisher nicht umgesetzt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 3. April 2025
Mit der am 25. März 2025 stattgefundenen konstituierenden Sitzung des
neu gewählten 21. Deutschen Bundestages ist die bisherige
Bundesregierung geschäftsführend im Amt. Die Wahl eines neuen
Bundeskanzlers oder einer neuen Bundeskanzlerin und damit die Zusammensetzung
einer neuen Bundesregierung steht noch aus. Aussagen zu politischen
Vorhaben und gesetzgeberischen Maßnahmen einer neuen
Bundesregierung kann die geschäftsführende Bundesregierung nicht treffen.
46. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie viele Rentnerinnen und Rentner haben
mindestens 40 Versicherungsjahre erreicht und
erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter
1.200 Euro und über 1.200 Euro (bitte für neue
Länder gesamt, alte Länder gesamt, Mecklenburg-
Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt,
Sachsen, Thüringen aufschlüsseln und außerdem
für 45 Versicherungsjahre angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 2. April 2025
Die Zahl der Renten in der erbetenen Differenzierung für 40 und 45
Versicherungsjahre kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Für die Anzahl der Renten wegen Alters mit mindestens 45
Versicherungsjahren in Brandenburg, Sachsen und Thüringen wird auf die
Antwort auf die Schriftliche Frage 69 der Abgeordneten Dr. Sahra
Wagenknecht (Gruppe BSW) auf Bundestagsdrucksache 20/12293
verwiesen. Versicherungsjahre umfassen sowohl Beitragszeiten als auch
Zeiten, für die keine Beiträge entrichtet wurden. Grundsätzlich kann aus
der Höhe der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht
auf die Höhe des Alterseinkommens geschlossen werden, da weitere
Einkommen und der Haushaltskontext in der Statistik der Deutschen
Rentenversicherung nicht berücksichtigt sind. Daten für das Jahr 2024
liegen noch nicht vor.
Tabelle: Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1.200 Euro/
Monat und über 1.200 Euro/Monat nach Höhe der Versicherungsjahre – Zahlungen ins Inland,
Nichtvertragsrenten, Rentenbestand am 31. Dezember 2023
Wohnort Renten mit 40 und mehr
Versicherungsjahren* und
einem Rentenzahlbetrag
unter 1.200 Euro/Monat
Renten mit 40 und mehr
Versicherungsjahren* und
einem Rentenzahlbetrag
von 1.200 Euro/Monat
und höher
Deutschland, West 1.421.627 4.030.234
Deutschland, Ost 869.950 1.632.989
darunter
Brandenburg 140.975 299.698
Mecklenburg-Vorpommern 102.838 186.536
Sachsen 281.755 491.786
Sachsen-Anhalt 157.715 268.768
Thüringen 149.149 257.432
Renten mit 45 und mehr
Versicherungsjahren* und
einem Rentenzahlbetrag
unter 1.200 Euro/Monat
Renten mit 45 und mehr
Versicherungsjahren* und
einem Rentenzahlbetrag
von 1.200 Euro/Monat
und höher
Deutschland, West 642.546 2.987.459
Deutschland, Ost 435.773 1.172.120
darunter
Mecklenburg-Vorpommern 51.231 126.746
Sachsen-Anhalt 77.656 194.866
* Beitrags- und beitragsfreie Zeiten bei Rentenberechnung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
47. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Um wie viel Euro wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung die Regelsätze nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch seit 2007 insgesamt und
prozentual erhöht, und wie bewertet die
Bundesregierung die Tatsache, dass das Elterngeld seit
2007 nicht erhöht wurde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 3. April 2025
Die Regelbedarfe sind Bestandteil der Leistungen zur Sicherung des im
Grundgesetz garantierten menschenwürdigen Existenzminimums. Es
besteht daher die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Höhe der
Regelbedarfe entsprechend der Veränderung des existenznotwendigen Bedarfs
fortwährend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dies erfolgt sach-
und realitätsgerecht durch die regelmäßige Neuermittlung der
Regelbedarfe auf der Grundlage von Sonderauswertungen einer neuen
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe sowie durch die jährliche
Fortschreibung zum 1. Januar anhand der relevanten Preis- und
Nettoentgeltentwicklung.
Der Eurobetrag der Regelbedarfsstufe 1 (bis 31. Dezember 2010 als
Eckregelsatz bezeichnet) für alleinstehende oder alleinerziehende
Erwachsene, die in einer Wohnung leben, hat sich seit Januar 2007 von
345 Euro auf aktuell 563 Euro und damit um 218 Euro bzw. 63 Prozent
erhöht.
Das Elterngeld wurde im Jahr 2007 insbesondere mit dem Ziel
eingeführt, das Einkommen und damit die wirtschaftliche Stabilität von
Familien zu stützen. Studien zeigen, dass dieses Ziel erreicht wurde. Denn die
Mehrheit der Familien hat durch das Elterngeld ein höheres
Nettoeinkommen.
Seit 2007 hat sich an der Höhe des Höchstbetrages nichts geändert. Für
Eltern, deren Elterngeld zwischen dem Mindest- und Höchstbetrag liegt,
ist aber der Auszahlungsbetrag über die Jahre gestiegen, da das
Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen in der Regel zu
65 Prozent ersetzt und sich die Löhne und Gehälter, die der Berechnung
des Elterngeldes zugrunde liegen, erhöht haben. Mit dem Höchstbetrag
des Elterngeldes von 1.800 Euro, der bei einem monatlichen
Nettoeinkommen von 2.770 Euro im Bemessungszeitraum erreicht wird, wird
dem Umstand Rechnung getragen, dass bei zunehmender Höhe des
Einkommens vor der Geburt des Kindes die Möglichkeit der eigenständigen
Vorsorge für einen begrenzten Zeitraum zunimmt. Ab dieser
Einkommenshöhe entfällt die Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes, da
ab dieser Einkommenshöhe nicht mehr von einem existenziellen Bedarf
ausgegangen wird, für den eine Leistung der öffentlichen Fürsorge
gerechtfertigt wäre.
Es bleibt abzuwarten, ob der Höchstbetrag im Elterngeld in dieser
Legislaturperiode erhöht wird. Hierzu kann die geschäftsführende
Bundesregierung keine Aussagen treffen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
48. Abgeordnete
Anne Janssen
(CDU/CSU)
Welche Möglichkeiten und rechtlichen
Voraussetzungen sieht die Bundesregierung dafür, am
Fliegerhorst Wittmundhafen eine öffentlich
zugängliche Aussichtsplattform einzurichten – analog zu
der bestehenden Aussichtsplattform am Flugplatz
Laage?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 4. April 2025
Am militärischen Flugplatz Wittmundhafen gibt es im Gegensatz zum
Flugplatz Laage keine zivil-gewerbliche Mitbenutzung. Eine
Baumaßnahme im Sinne der Fragestellung ist insofern nicht vorgesehen.
49. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
Für welche konkreten Güter der Bundeswehr
wurden bzw. werden die 100 Mrd. Euro aus dem am
3. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag
beschlossenen Sondervermögen ausgegeben (bitte die
sechs finanziell volumenstärksten Aufträge nach
Art und Menge der Rüstungsgüter,
Auftragnehmern und Investitionssummen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 3. April 2025
Es wird auf die als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestuften Haushaltsausschussdrucksachen 20(8)3461, 20(8)3907,
20(8)3755, 20(8)4414, 20(8)5706 sowie 20(8)6302 verwiesen.
50. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie viele Reservistinnen und Reservisten der
Bundeswehr haben ihre Einwilligung für die
Einberufung zur Bundeswehr zurückgezogen (bitte
für die Jahre 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und
2024 angeben; www.augsburger-allgemeine.de/po
litik/wer-ist-in-deutschland-reservist-anzahl-alter-
einberufung-id65367821.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 2. April 2025
Die Informationen im Sinne der Fragestellung können nachfolgender
Tabelle entnommen werden.
Widerruf Einverständnis Gesamt 2024 2023 2022 2021 2020 2019
679 108 148 148 105 93 77
51. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie viele der seit 2011 geschlossenen
Kreiswehrersatzämter sind noch im Besitz des Bundes oder
– nach Kenntnis der Bundesregierung – der
Länder, und wie viele davon sind ungenutzt bzw.
stehen leer (https://regionalheute.de/braunschwei
g/wie-geht-es-weiter-mit-dem-ehemaligen-kreisw
ehrersatzamt-braunschweig-1727093889/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 2. April 2025
Aktuell werden 21 Liegenschaften, in denen sich ehemals
Kreiswehrersatzämter befunden haben, durch die Bundeswehr weiterhin aktiv
genutzt. Ungenutzte Liegenschaften im Sinne der Fragestellung wurden im
Rahmen der vom damaligen Bundesminister der Verteidigung
Dr. Thomas de Maiziere beschlossenen Bundeswehrstrukturreform an
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verwertung hinsichtlich
ihres gesetzlichen Auftrags zurückgegeben.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
52. Abgeordneter
Karl Bär
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen Maßnahmen (z. B.
Bundesförderungen und -programmen, Modell- und
Demonstrationsvorhaben, Strategien, Gesetzen,
Verordnungen) hat die Bundesregierung regionale
Wertschöpfung im Ernährungsbereich sowie kleine
und Kleinstbetriebe in der
Lebensmittelwertschöpfungskette (z. B. kleine und mittlere Höfe,
Lebensmittelhandwerk, Kantinen) in der 20.
Legislaturperiode unterstützt und damit meiner
Ansicht nach eine resiliente Ernährungsinfrastruktur
und ländliche Räume gestärkt sowie dem
Betriebesterben entgegengewirkt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 4. April 2025
Die Landwirtschaft befindet sich seit Jahren in einem
Veränderungsprozess, der die Betriebe teils erheblich herausfordert. So ist die Zahl der
landwirtschaftlichen Betriebe zwischen den Jahren 2010 und 2023 um
44.000 auf 255.000 gesunken.
Die Bundesregierung hat sich in der 20. Legislaturperiode mit einer
Vielzahl von Maßnahmen für die Stärkung regionaler
Lebensmittelwertschöpfungsketten eingesetzt. Die Förderung von kleinen und
Kleinstbetrieben der Agrar- und Ernährungswirtschaft findet insbesondere über
die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK), die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie die Gemeinsame
Agrarpolitik der Europäischen Union statt.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) umfassen die Maßnahmen zur Stärkung der
Regionalvermarktung insbesondere Modell- und Demonstrationsvorhaben
sowie Forschungsvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms
Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus), die
Weiterentwicklung des Förderbereichs 3A der GAK, Fördermaßnahmen im
Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) sowie die
modellhafte Förderung gesunder und nachhaltiger Ernährungssysteme in
der Gemeinschaftsverpflegung im Rahmen des
Modellregionenwettbewerbs „Ernährungswende in der Region“. Auch die Ernährungsstrategie
der Bundesregierung und die Bio-Strategie 2030 leisten einen Beitrag,
um regionale und resiliente Wertschöpfungsketten zu stärken. Die
Maßnahmen im Einzelnen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Maßnahme Anmerkungen/Link
Bekanntmachung „Initialisierungsmanagement
– Unterstützung bei der Vorbereitung
innovativer Projekte zur Verarbeitung und
Vermarktung regionaler Lebensmittel“ im
Rahmen des BULEplus
www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung
-des-laendlichen-raumes/bundesprogramm-laendliche-ent
wicklung/regionale-lebensmittel-buleplus.html
Bekanntmachung „RegioKost – Aufbau von
Verarbeitungsstrukturen für regionale
Lebensmittel“ im Rahmen des BULEplus
www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung
-des-laendlichen-raumes/bundesprogramm-laendliche-ent
wicklung/regiokost.html
Vergabe eines Forschungsvorhabens zu den
„Erfolgsfaktoren der Regionalverarbeitung
und ‑vermarktung von Lebensmitteln“ im
Rahmen des BULEplus
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden die
Erfolgsfaktoren der Regionalverarbeitung und ‑vermarktung von
Lebensmitteln in Deutschland systematisch erhoben und
analysiert (Laufzeit 2023–2024).
Vergabe eines Forschungsvorhabens zur
Verbraucherakzeptanz der
Regionalkennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln mit
mehreren Zutaten im Rahmen des BULEplus
Ziel des Forschungsvorhabens ist die Stärkung
transparenter Kennzeichnungssysteme für regionale Lebensmittel
(Ausschreibung vom 24. März 2025).
Veröffentlichung des Praxisleitfadens
„Erfolgsfaktoren der Regionalverarbeitung und
‑vermarktung von Lebensmitteln“
www.bmel.de/leitfaden_regionalvermarktung
Modellregionenwettbewerb
„Ernährungswende in der Region”
www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung
/ernaehrungswende-modellregionen.html
Bekanntmachung „Regionale Bio-
Wertschöpfungsketten“ im Rahmen des BÖL
Über die Bekanntmachung Nr. 28/21/31 über die
Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für
den Bereich „Regionale Bio-Wertschöpfungsketten“
wurden seit 2023 insgesamt 17 Forschungs- und
Entwicklungsverbünde gefördert.
Bio verbindet – Wissensvermittlung und
Vernetzung von BioRegionen und BioStädten
www.bundesprogramm.de (Dialogforum „Bio Verbindet“)
Richtlinie zur Förderung der Beratung von
Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung
zum vermehrten Einsatz von Produkten des
ökologischen Landbaus (RIBE-AHV) im
Rahmen des BÖL
www.bundesprogramm.de/foerderung/foerderung-der-bera
tung-von-ahv-unternehmen
Bio verarbeiten: Praxis-Workshops zur
Stärkung der ökologischen
Lebensmittelverarbeitung im Rahmen des BÖL
www.bundesprogramm.de/das-bundesprogramm/weiterbil
dungsangebote/lebensmittelverarbeitung
Richtlinie über die Förderung von Projekten
zur Information von Verbraucherinnen und
Verbrauchern über regionale
Wertschöpfungsketten zur Erzeugung von Bioprodukten
sowie zur Umsetzung von begleitenden
pädagogischen Angeboten (RIGE) im Rahmen des
BÖL
www.bundesprogramm.de/foerderung/foerderung-von-inf
ormationen-zu-bio-wertschoepfungsketten
Richtlinien Förderung des Aufbaus von Bio-
Wertschöpfungsketten (RIWERT) im Rahmen
des BÖL
www.bundesprogramm.de/foerderung/foerderung-des-auf
baus-von-bio-wertschoepfungsketten
Maßnahme Anmerkungen/Link
GAK-Förderbereich 3A – Verbesserung der
Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen
landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Der Förderbereich 3A bietet Fördermöglichkeiten für
Erzeugerzusammenschlüsse und Kleinst-, kleine und mittlere
sowie mittelgroße Betriebe der Verarbeitung und
Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Seit dem GAK-
Rahmenplan 2024 besteht die Möglichkeit eines um bis zu
10 Prozentpunkte erhöhten Zuschusses für Investitionen in
die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse, wenn diese in regionalen Wertschöpfungsketten
erfasst, verarbeitet und vermarktet werden. Anwendung
und Durchführung dieser Fördermöglichkeiten liegen im
Zuständigkeitsbereich der Länder.
GAK-Förderbereich 2A – Einzelbetriebliche
Förderung
Im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung (AFP) und der
Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher
Unternehmen der GAK werden Maßnahmen zur Verarbeitung
und Vermarktung unterstützt, darunter beispielsweise
Fördermöglichkeiten für den Aufbau einer Hofverarbeitung
oder einer Ab-Hof-Vermarktung. Anwendung und
Durchführung dieser Fördermöglichkeiten liegen im
Zuständigkeitsbereich der Länder.
GAK-Förderbereich 1 – Integrierte ländliche
Entwicklung (ILE)
Mit den ILE-Maßnahmen 7.0 (Kleinstunternehmen der
Grundversorgung) und 8.0 (Einrichtungen für lokale
Basisdienstleistungen) können die Länder bspw.
Investitionen für Dorfläden oder kleine Handwerksbetriebe
fördern und damit einen Beitrag zur regionalen
Wertschöpfung beitragen.
Ernährungsstrategie der Bundesregierung www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsstrategi
e/ernaehrungsstrategie_node.html
Darüber hinaus gibt es weitere Ansätze, die seit Längerem bestehen und
zur Stärkung der regionalen Vermarktung beitragen, beispielsweise die
fortgesetzte institutionelle Förderung des Bundesverbands der
Regionalbewegung e. V.
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden kleinere und
mittlere landwirtschaftliche Betriebe insbesondere bei den EU-
Direktzahlungen über das Instrument der
Umverteilungseinkommensgrundstützung gezielt gestärkt. Zudem wurden Betriebe mit bis zu 10 Hektar
landwirtschaftlicher Fläche von den Kontrollen und Sanktionen bei der
Konditionalität der EU-Agrarförderung befreit. Innerhalb der 2. Säule
der GAP wird der im GAP-Strategieplan identifizierte Bedarf der
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen
insbesondere über die Investitionsförderung (siehe auch oben
Ausführungen zur GAK) adressiert.
Daneben hat die Bundesregierung für umfangreiche Vereinfachungen im
Rahmen der GAP gesorgt und ist in einem strukturierten Prozess in
enger Abstimmung mit den Ländern den Abbau unnötiger Bürokratie
angegangen. Ein Arbeitsfortschritt wurde mit der Initiative des BMEL zum
Bürokratieabbau vorgelegt.
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz sind Investitionen von Betrieben im Ernährungsbereich
sowie von kleinen und Kleinstbetrieben in der
Lebensmittelwertschöpfungskette im Rahmen der GRW grundsätzlich förderfähig, sofern sie
die Voraussetzungen des GRW-Koordinierungsrahmens erfüllen. Nähere
Informationen können unter dem Link www.bmwk.de/Redaktion/DE/Do
wnloads/J-L/koordinierungsrahmen-gemeinschaftsaufgabe-verbesserun
g-regionale-wirtschaftsstruktur.pdf?__blob=publicationFile&v=1
eingesehen werden. Hinsichtlich etwaiger weiterer Fördermöglichkeiten des
BMWK wird auf die Förderdatenbank verwiesen, die als ein Instrument
zur Eigenrecherche unter dem Link www.foerderdatenbank.de
aufgerufen werden kann. Hier finden sich neben den Bundes- auch Landes- und
EU-Förderprogramme. Zudem berät die BMWK-Finanzierungs- und
Förderberatung unter anderem per Hotline (030/186158000) auch
Betriebe der Lebensmittelwertschöpfungskette mit passgenauen
Informationen/Lösungsansätzen zur Finanzierung/Förderung von Aktivitäten.
53. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Mittel der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) hat das Bundesland Saarland in der
20. Wahlperiode für präventive
Hochwasserschutzmaßnahmen erhalten (bitte nach Jahren
aufgeschlüsselt absolut und anteilig an
Gesamtausgaben angeben), und wie hoch waren die
gesamten finanziellen Hilfsmittel, die die
Bundesregierung dem Saarland für das sogenannte
Pfingsthochwasser 2024 zur Verfügung gestellt
hat (bitte auch die Bereitstellung von Kräften von
THW, Bundeswehr und Bundespolizei
inkludieren)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 3. April 2025
Das Bundesland Saarland hat für den Förderbereich 7
„Wasserwirtschaftliche Maßnahmen“ Maßnahme 1.0 „Hochwasserschutz" und den
Sonderrahmenplan „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“
der GAK in den Jahren 2021 bis 2023 und im Jahr 2024 für den
Förderbereich 7 Maßnahmen 1.0 „Hochwasserschutz“ und 2.0 „Präventiver
Hochwasserschutz im Rahmen des Nationalen
Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)“ keine Bundesmittel angemeldet und demnach auch
keine Bundesmittel erhalten. Für das Jahr 2025 hat das Bundesland
Saarland erstmals Bundesmittel in Höhe von 511.280 Euro für den
Förderbereich 7 Maßnahme 1.0 „Hochwasserschutz“ angemeldet und im
Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 230.076 Euro als
Vorauszahlung erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 0,4 Prozent an den
gesamten Vorauszahlungen für die Maßnahmen 1.0 und 2.0 des
Förderbereichs 7.
Für das Pfingsthochwasser 2024 erfolgten seitens des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft an das Bundesland Saarland
keine Zahlungen.
Im Zuge des Hochwassers waren durch die Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW) rund 1.600 Helferinnen und Helfer im Einsatz. Im
Saarland entstanden dem THW Einsatzkosten in Höhe von rund 6 Mio.
Euro. Eine abschließende Schlussrechnung liegt derzeit noch nicht vor.
Auf eine Kostenerstattung gegenüber den anfordernden Stellen des
Saarlandes hat das THW verzichtet und die Einsatzkosten aus dem durch den
Bund verstärkten THW-Haushalt getragen. Die Bundeswehr unterstützte
beim Pfingsthochwasser 2024 im Saarland auf Antrag in drei
Landkreisen (Saar-Pfalz-Kreis, Neunkirchen, Saarlouis) mit insgesamt 35
Soldatinnen und Soldaten und zwölf Lkw. Die Kosten für die
Unterstützungsleistungen betrugen 13.350,88 Euro (Vollkosten). Die gegenüber dem
Antragsteller anrechenbaren amtshilfebedingten Mehrkosten betrugen
insgesamt 96,27 Euro. Diese Kosten wurden durch die begünstigten
Landkreise erstattet.
54. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auf
europäischer Ebene für eine Änderung oder
Streichung der EU-Entwaldungsverordnung
einzusetzen, nachdem laut Medienberichten die
technischen Anforderungen der Geolokalisierung für
einzelne Kooperativen Kosten von bis zu
40.000 US-Dollar verursachen können, viele
Kaffeeproduzenten erwägen, ihre
Handelsbeziehungen nach Asien zu verlagern und demnach zu
erwarten ist, dass die erhöhten Kosten zu höheren
Verbraucherpreisen führen werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 3. April 2025
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat
der Europäischen Union haben sich im Zuge der Verschiebung des
Anwendungsbeginns der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte
(EUDR) im Dezember des vergangenen Jahres darauf geeinigt, keine
inhaltlichen Änderungen an der seit dem 29. Juni 2023 geltenden EUDR
vorzunehmen. Ziel war und ist, Planungssicherheit für Wirtschaft und
Verwaltung in der EU und ihren Mitgliedstaaten, aber auch für
Produzentinnen und Produzenten in Drittstaaten zu gewährleisten, damit diese
sich zielgerichtet auf den Anwendungsbeginn der EUDR vorbereiten
können. Die Bundesregierung hält weiterhin an dieser Einigung fest.
Bezüglich der Auswirkungen der EUDR auf Kaffeepreise und
Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung von Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern in Kaffee-Produzentenländern bei der EUDR-Umsetzung
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12164 verwiesen.
55. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung konkrete Studien zur
Ernährungsarmut in Deutschland in Auftrag
gegeben, und wenn ja, welche im Zeitraum von Januar
2022 bis Februar 2025 (bitte die einzelnen
Studien jeweils mit Inhalt, Auftragnehmer und
Laufzeit auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 1. April 2025
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat als
zuständiger Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) am 13. November 2024 die Bekanntmachung
Nr. 24/24/32 über die Durchführung eines Forschungsvorhabens im
Bereich Entscheidungshilfe zum Thema Ernährungsarmut veröffentlicht,
die unter dem Link www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoer
derung/Entscheidungshilfe/Bekanntmachung_24-24-32_Ernaehrungsar
mut.pdf abrufbar ist.
Mit dem Forschungsvorhaben sollen Ursachen, Determinanten und
Auswirkungen von Ernährungsarmut in Deutschland untersucht und
politische Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Zudem ist vorgesehen, den
Fragestellungen nachzugehen, ob ein eigenständiges Monitoring zur
Erfassung der Prävalenz und der Formen von Ernährungsarmut geboten
ist, welche Grundlagen dafür vorhanden sind bzw. geschaffen werden
müssen und wie dieses Monitoring ausgestaltet sein müsste. Das auf
36 Monate angelegte Forschungsvorhaben, in dem die erwähnten
Fragestellungen ausführlich erforscht werden sollen, befindet sich derzeit im
Vergabeprozess. Die Festlegung der Auftragnehmerinnen und
Auftragnehmer steht somit noch aus.
Am Max Rubner-Institut (MRI), einer Ressortforschungseinrichtung im
Geschäftsbereich des BMEL, wird das transformationsorientierte
Forschungsprojekt „ELSina – Ernährungs- und Lebenssituation von
Seniorinnen und Senioren in Armut“ durchgeführt. In dem Projekt wird die
persönliche Ernährungs- und Lebenssituation von zehn Seniorinnen und
Senioren untersucht und anschließend gemeinsam mit Akteurinnen und
Akteuren aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft ein
Aktionsplan entwickelt, anhand dessen die Ernährungs- und
Lebenssituation verbessert werden kann. Das Projekt ist von Mitte des Jahres 2023
bis Ende des Jahres 2026 angesetzt und wird am MRI – Institut für
Ernährungsverhalten – umgesetzt.
Darüber hinaus fand auch im Rahmen des Nationalen
Ernährungsmonitorings (nemo) im Sommer/Herbst 2024 eine Online-Befragung mit
3.100 deutschsprachigen Erwachsenen im Alter von 18 bis 80 Jahren zu
ihren Ernährungsgewohnheiten statt. Mit der Durchführung der Studie
wurde die GIM Gesellschaft für Innovative Marktforschung mbH
beauftragt. Ein Schwerpunkt dieser Befragung lag unter anderem auf dem
Thema Ernährungsarmut. Aspekte, die hierzu abgefragt wurden, waren
beispielsweise die Einschränkung beim Lebensmitteleinkauf, das
Auslassen von Mahlzeiten beziehungsweise das Reduzieren, Tafelbesuche
und auswärts essen/trinken gehen. Erste Ergebnisse werden im Frühjahr
2025 erwartet.
56. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung als Ergebnis der
Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V.
(vzbv) zum mangelnden Vertrauen der
Verbraucherinnen und Verbraucher bei sozialverträglichen
Werbeaussagen auf Lebensmittelverpackungen
Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche
(„Social Claims: vzbv fordert klare Vorgaben für
soziale Werbeaussagen“, www.vzbv.de/pressemittei
lungen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 1. April 2025
Im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung gelten die allgemeinen
Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information
der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittel-
Informationsverordnung, LMIV), die EU-weit einheitlich geregelt sind. Die Vorschriften
dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor
Gesundheitsgefahren sowie vor Irreführung und Täuschung und kommen zur
Anwendung, sofern keine der LMIV vorgehenden, spezialrechtlichen
Kennzeichnungsvorschriften einschlägig sind. Werbeaussagen zur
Sozialverträglichkeit von Lebensmitteln sind nicht im Spezialrecht geregelt.
Nach der LMIV sind den Unternehmen freiwillige
Lebensmittelinformationen grundsätzlich gestattet. Die Anforderung an die Unternehmen
besteht darin, dass die Werbeaussagen nicht irreführend oder
missverständlich für die Verbraucherinnen und Verbraucher sein dürfen sowie
gegebenenfalls auf einschlägigen wissenschaftlichen Daten beruhen. Für die
Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften sind die Länder zuständig.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
57. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Qualitätsstandards und
Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ die Förderung des Vereins „Bündnis Fulda
stellt sich quer“, insbesondere hinsichtlich seiner
öffentlichen Erklärung in einem Facebook-Post
vom 29. Dezember 2021 („Unser Auftrag ist, die
AfD kaputt zu machen. Endlich hat es die AfD
verstanden“), seiner Selbstbezeichnung als
„Antifa“ in einem weiteren Facebook-Post („Wir haben
keine Nähe zur Antifa. Wir sind Antifa. Wir sind
Antifaschisten“) sowie angesichts seiner engen
personellen Verflechtungen mit der SPD (der
Vereinsvorsitzende Andreas Görke ist ehemaliger
langjähriger SPD-Vorsitzender und aktueller
Beisitzer im Fuldaer SPD-Vorstand, die
stellvertretende Vereinsvorsitzende Christine Fischer war
SPD-Direktkandidatin zur Bundestagswahl)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 3. April 2025
Der Verein „Fulda stellt sich quer e. V.“ hat keine direkte Förderung
durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erhalten.
Im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie Stadt Fulda hat der
gemeinnützige Verein bis zum Ende der 2. Förderperiode Fördermittel zur
Umsetzung einiger konkreter Projekte erhalten. Im Rahmen dieser
Tätigkeit sind dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend keine Aktivitäten bekannt, die nicht mit den Grundsätzen der
Förderung im Handlungsbereich oder der Förderrichtlinie des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vereinbar waren.
Die Überprüfung der Eignung eines Vereins zur Übernahme von
Projekten und die Sicherstellung, dass Bundesmittel im Rahmen der Förderung
des Bundesprogramms nur an Organisationen fließen, die auf dem
Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen, ist
Aufgabe der antragstellenden Kommune.
58. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Welche Bundesländer finanzieren nach Kenntnis
der Bundesregierung den Ausbau des Angebots
der Mittagsverpflegung in den Grundschulen aus
Bundesmitteln über das Gesetz zur ganztägigen
Förderung von Kindern im Grundschulalter
(Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 2. April 2025
Der Bund stellt den Ländern gemäß dem Ganztagsfinanzhilfegesetz
Finanzhilfen für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur
zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Höhe
von bis zu 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
Die Finanzhilfen teilen sich auf zwei Investitionsprogramme auf:
Im Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder für die Jahre 2020 bis 2022
wurden die Finanzhilfen insbesondere für Ausstattungsinvestitionen wie
Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte sowie für Investitionen in
Hygienemaßnahmen genutzt. Etwa 15 Prozent der Mittel wurden durch die Länder
für den Bereich Küchen/Mensen verausgabt.
Im derzeitigen Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind bis Ende
2027 Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung –
einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die
Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote förderfähig. Die Länder
können in ihren Länderprogrammen eine Auswahl der förderfähigen
Maßnahmen treffen und damit eigene Schwerpunkte setzen. Eine
Förderung von Mittagsverpflegung ist über das Investitionsprogramm nicht
möglich. Jedoch können Investitionen in bauliche Maßnahmen, die der
Mittagsverpflegung im Ganztag dienen, wie beispielsweise der Bau von
Kantinen/Mensen, grundsätzlich ebenso förderfähig sein wie die
Ausstattung von Küchenbereichen. Einige Länder haben in ihren
Landesprogrammen neben der Förderung von baulichen Investitionsmaßnahmen
im Bereich der Förderung von Ausstattungsinvestitionen explizit den
Küchenbereich genannt. Die Verfahren zur Antragstellung in den
Ländern sind noch nicht abgeschlossen.
59. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020 und 2023 Anzahl
und Anteil der Eltern, die Elterngeld in Höhe von
47 bis 64 Prozent ihres „Elterngeld-Nettos“
erhielten, und wie hoch waren in diesen Jahren
Anzahl und Anteil der Eltern, die Basiselterngeld in
Höhe von 300 bis 396 Euro erhielten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 4. April 2025
In nachstehender Tabelle sind die Elterngeldbeziehenden, deren Höhe
des durchschnittlichen monatlichen Elterngeldanspruchs zwischen 47
und 64 Prozent ihres monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt
betrug, für die Jahre 2015, 2020 und 2023 dargestellt. Berücksichtigt ist
das durchschnittlich erzielte und bereinigte monatliche Nettoeinkommen
aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des
Kindes bis zu einem Höchstbetrag von 2.770 Euro nach § 2 des
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes – BEEG – (Quelle: Statistisches
Bundesamt). Enthalten sind ElterngeldPlus-Beziehende (halbierter
Auszahlungsbetrag) und Eltern, die Einkommen im Elterngeldbezug haben.
Auch alle anrechenbaren Leistungen, die den Elterngeld-
Auszahlungsbetrag mindern, sind berücksichtigt (Quelle: Statistisches Bundesamt,
2025).
Jahr Elterngeldbeziehende, deren Höhe des
durchschnittlichen monatlichen Elterngeldanspruchs zwischen 47
und 65 Prozent ihres monatlichen Erwerbseinkommens
vor der Geburt betrug
Anteil an allen
Elterngeldbeziehenden
(in %)
2015 347.358 29,8
2020 505.262 34,1
2023 514.166 35,8
In folgender Tabelle sind die Elterngeldbeziehenden, die Basiselterngeld
in Höhe von 300 bis 396 Euro erhalten haben, für die Jahre 2015, 2020
und 2023 dargestellt. Berücksichtigt ist das durchschnittlich erzielte und
bereinigte monatliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den
zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes bis zu einem
Höchstbetrag von 2.770 Euro nach § 2 BEEG (Quelle: Statistisches Bundesamt,
2025).
Jahr Elterngeldbeziehende, die Basiselterngeld in Höhe
von 300 bis 396 Euro erhalten haben
Anteil an allen
Elterngeldbeziehenden
(in %)
2015 108.559 9,3
2020 114.726 7,7
2023 86.557 6,0
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr
60. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche Baumaßnahmen wären nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell notwendig (z. B. der
Austausch von Schienensträngen, die Sanierung
von Bahnübergängen, Sicherheitstechnik,
Signalanlagen) zur Reaktivierung der Strecke durch die
Dübener Heide für den Personen- und
Güterverkehr, um insbesondere die Straße zu entlasten,
von der sogenannten Heidebahn zwischen der
Lutherstadt Wittenberg und Eilenburg, deren Betrieb
aufgrund von Mängeln von der Eisenbahnaufsicht
Ende 2019 untersagt wurde (www.dieheidebah
n.de/), und welche geschätzten Kosten würden
dabei entstehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 4. April 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
20/13940 verwiesen.
61. Abgeordneter
Michael Donth
(CDU/CSU)
Ist dem Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) bewusst, dass – so meine Kenntnis
– Vorhaben des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes im Netz der DB InfraGO AG, die in den
2030er Jahren in Betrieb genommen werden,
ohne eine förderrechtliche Vorgabe des BMDV
mit veralteter konventioneller Leit- und
Sicherungstechnik (punktförmige Zugbeeinflussung) in
Betrieb genommen würden und kurze Zeit später
aufgrund des bundesweiten Rollouts im Rahmen
der Digitalen Schiene Deutschland (DSD) die
Leit- und Sicherungstechnik herausgerissen und
mit Technik entsprechend dem DSD-Zielbild
ersetzt werden müsste, und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht das BMDV daraus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 1. April 2025
Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) kann der
Bund Investitionszuschüsse für Nahverkehrsvorhaben der DB InfraGO
AG gewähren. Das GVFG macht keine förderrechtlichen Vorgaben im
Bereich der Digitalisierung. Inwiefern eine diesbezügliche gesetzliche
Änderung zweckmäßig und erforderlich ist, wäre zu prüfen.
62. Abgeordneter
Michael Donth
(CDU/CSU)
Wie bewertet die Bundesregierung die aus meiner
Sicht gravierenden Änderungen der DB InfraGO
AG bei der Digitalisierung der Schiene (vgl.
www.heise.de/news/Interne-Aufnahmen-enthuelle
n-Bahn-streicht-bei-der-Digitalstrategie-1032643
7.html), obwohl eine neue Bundesregierung noch
nicht im Amt ist, und welche Konsequenzen
ergeben sich laut Bundesregierung für die
Zukunftsfähigkeit der Schiene (insbesondere durch den
Stopp des Projekts Advanced Digital
Infrastructure (ADI) sowie des voll automatisierten
fahrerlosen Zugbetriebs GoA4)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 4. April 2025
Die Bundesregierung hält die Digitalisierung der Schiene für
unerlässlich und treibt aufgrund dessen eine Neuorganisation bestehender
Strukturen voran. Der Bestandsnetzerhalt und die
Bestandsnetzmodernisierung mit kurzfristig verfügbaren Komponenten rücken in den
Vordergrund. So sollen zunächst konkrete Projekte mit kurzfristig verfügbaren
Produkten realisiert werden.
Die Entwicklung neuer Technologien wird zeitlich gestreckt, aber nicht
aufgegeben. Herausforderungen bei GoA4 sind z. B. die fehlende
Zugvollständigkeitsüberwachung von Güterzügen in Echtzeit und die
fehlende EU-Spezifikation für einen einheitlichen europäischen Ansatz.
Bei der Bestandsnetzmodernisierung wird die DB AG das European
Train Control System (ETCS) Level 2 möglichst umfangreich ausrollen,
weil die Altsysteme abgängig sind und eine europäische ETCS-
Ausrüstungsverpflichtung besteht. So werden absehbar Strecken auf der
Riedbahn, dem Korridor Rhein–Alpen sowie des Digitalen Knotens Stuttgart
mit ETCS in Betrieb gehen und die Planungen für den Korridor
Skandinavien–Mittelmeer weiter vorangetrieben.
63. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Pünktlichkeitswerte wurden jeweils im
Februar der Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 auf
der Riedbahn verzeichnet (bitte getrennt nach
Fern- und Regionalverkehr angeben), und wie
viele infrastrukturbedingte Störungen hat es in
den genannten Monaten jeweils insgesamt
gegeben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 3. April 2025
Die Pünktlichkeitswerte haben sich durch die Generalsanierung der
Riedbahn deutlich verbessert. Seit Februar 2025 sind noch weitere
messbare Verbesserungen eingetreten.
In der folgenden Tabelle ist die Ein- und Ausbruchspünktlichkeit für die
Durchfahrt der Riedbahn (Strecke 4010, Frankfurt (Main) Zeppelinheim
bis Mannheim-Waldhof, beide Fahrtrichtungen) für den
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
angegeben.
Feb 22 Feb 23 Feb 24 Feb 25
SPFV Beginn 79,3 % * 61,8 % 61,6 % 64,9 %
Ende 68,7 % * 36,6 % 47,0 % 54,5 %
SPNV Beginn 93,7 % * 82,5 % 75,9 % 86,4 %
Ende 87,8 % * 70,4 % 58,4 % 79,8 %
* Bei einem Vergleich mit Februar 2022 sind die damaligen Corona-Beschränkungen zu beachten. Fachlich lassen die Anzahl der
Zugfahrten und die der Fahrgäste eine Vergleichbarkeit nicht zu, da aufgrund einer gesunkenen Nachfrage weniger Zugfahrten durchgeführt
wurden, die Infrastruktur damit weniger belastet war, was sich positiv auf die Pünktlichkeit der Züge auswirkt.
Quelle: Deutsche Bahn AG (DB AG)
Nachstehend wird die Anzahl der infrastrukturbedingten Störfälle
jeweils im Monat Februar seit 2022 übermittelt.
Feb 22 Feb 23 Feb 24 Feb 25
Alle EVU Anzahl infrastrukturbedingter
Störfälle 130 * 122 ** 199 159
* Bei einem Vergleich mit Februar 2022 sind die damaligen Corona-Beschränkungen zu beachten. Die geringe Nachfrage und damit
einhergehende gesunkene Anzahl an Zugfahrten hat sich unmittelbar auf das Störgeschehen ausgewirkt.
** Zahl nicht vergleichbar, da der Verkehr auf der Riedbahn vom 13. Februar 2023 bis 31. März 2023 baustellenbedingt deutlich
reduziert verlief (eingleisige Sperrungen und Totalsperrungen), während bei den anderen Zahlen keine baustellenbedingten
Beeinträchtigungen vorlagen.
Quelle: Deutsche Bahn AG (DB AG)
64. Abgeordneter
Axel Knoerig
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
viele Ladepunkte über das Bundesprogramm
„Deutschlandnetz“ des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr im Landkreis Diepholz
gefördert werden und wie hoch die gesamte
Fördersumme ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 1. April 2025
Im Landkreis Diepholz entstehen im Rahmen des Deutschlandnetzes
32 High-Power-Charging-Ladepunkte (4 Standorte der Kategorie M mit
jeweils 8 HPC-Ladepunkten).
Beim Deutschlandnetz handelt es sich nicht um ein Förderprogramm,
sondern um eine öffentliche Vergabe zur Errichtung und zum Betrieb
von Ladeinfrastruktur. Die Vergabe dieser Aufträge erfolgte in
wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren unter Einhaltung des
Wirtschaftlichkeitsgebots. Die Betreiber erhalten zeitlich gestaffelt Entgelte für
den Aufbau der Standorte und deren Betrieb über die Vertragslaufzeit
von acht Jahren. Insgesamt investiert das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr 2,3 Mrd. Euro in das Deutschlandnetz.
65. Abgeordnete
Dr. Paula
Piechotta
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie lautet das Ergebnis der im Oktober 2024
durchgeführten erneuten Bewertung der Franken-
Sachsen-Magistrale (Ausbaustrecke (ABS)
Nürnberg–Marktredwitz–Hof/Grenze D/CZ–Prag;
Zeitplan siehe Ausschussdrucksachen 20(8)6163
sowie 20(8)6037) – Medienberichten zufolge
liegen dem Bundesministerium für Digitales und
Verkehr aktualisierte Nutzen-Kosten-
Berechnungen nach der Methodik des
Bundesverkehrswegeplans für die neuen Vorhaben des
Investitionsrahmenplans (IRP) und des Finanzierungs- und
Realisierungsplans (FRP) vor (siehe TAGESSPIE-
GEL BACKGROUND vom 29. April 2025,
„A 20: Küstenautobahn wirtschaftlicher als bisher
angenommen“) –, und was sind die nächsten
Schritte hin zu einer Realisierung der
Ausbaustrecke Nürnberg–Marktredwitz–Hof/Grenze D/
CZ(–Prag), vor dem Hintergrund, dass dem
Vernehmen nach die Neuberechnung der Franken-
Sachsen-Magistrale einen Nutzen-Kosten-Faktor
von über 1 erreicht hat?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 4. April 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat auf Grundlage der
am 24. Oktober 2024 veröffentlichten Basisprognose 2040 die
volkswirtschaftliche Bewertung der ABS Nürnberg–Marktredwitz–Hof/
Grenze D/CZ in Auftrag gegeben. Neben den zugrunde zu legenden neuen
Verkehrsmengen wurden auch aktualisierte Kosten- und Wertansätze für
die Bewertung berücksichtigt. Im Ergebnis ist ein positives Nutzen-
Kosten-Verhältnis (NKV 1,06) für die Ausbaustrecke ermittelt worden. Mit
einem wirtschaftlichen Bewertungsergebnis kann die DB InfraGO AG
die Planungen des Bedarfsplanvorhabens weiterführen, sofern die
Haushaltslage dies zulässt.
66. Abgeordneter
Stefan Rouenhoff
(CDU/CSU)
Muss vor dem Hintergrund des mir vorliegenden
Antwortschreibens des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr vom 14. Februar 2025 an
den Vertreter der Bürgerinitiative „Rettet den
Eltenberg“, Hans-Jörgen Wernicke, (Az.:
Z25-165070101#00001#0279-2568) die
Machbarkeitsstudie zur optimierten Gleisbettvariante
ausgeschrieben werden, und wenn ja, muss diese
etwaige Ausschreibung europaweit stattfinden?
67. Abgeordneter
Stefan Rouenhoff
(CDU/CSU)
Hat vor dem Hintergrund des mir vorliegenden
Antwortschreibens des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr vom 14. Februar 2025 an
den Vertreter der Bürgerinitiative „Rettet den
Eltenberg“, Hans-Jörgen Wernicke, (Az.:
Z25-165070101#00001#0279-2568) die
Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie zur
optimierten Gleisbettvariante bereits stattgefunden,
und wenn nein, was sind die Gründe dafür?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 3. April 2025
Die Fragen 66 und 67 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen
Auswirkungen sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der
Ausbaustrecke 46/2 (BETUWE-Linie Emmerich-Oberhausen) im
Bauabschnitt 5C, Planfeststellungsabschnitt 3.5, im Sinne der „Optimierten
Gleisbettvariante“ wurde bisher nicht ausgeschrieben. Gründe hierfür
sind die Haushaltslage zum Ende des Jahres 2024 sowie die derzeitige
vorläufige Haushaltsführung und die damit verbundenen
Einschränkungen.
Eine Ausschreibung würde nach den geltenden (Vergabe-)Regeln
erfolgen. Hierzu gehört ab einem festgelegten Schwellenwert die
europaweite Ausschreibung.
68. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Form beabsichtigt der Bund im
Rahmen der geplanten Generalsanierung von Bahn-
Hochleistungskorridoren in Bayern für die von
monatelangen Vollsperrungen betroffenen
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) eine
auskömmliche Lösung zu finden, und inwiefern finden
dazu Gespräche mit den zuständigen Stellen im
Land Bayern statt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 3. April 2025
Die DB InfraGO AG ist Eigentümerin der Schieneninfrastruktur des
Bundes. Die Durchführung von Baumaßnahmen unterliegt dem
unternehmerischen Verantwortungsbereich. Die DB InfraGO AG hat die
Verpflichtung, längere Sperrpausen z. B. aufgrund von Generalsanierungen
von Hochleistungskorridoren rechtzeitig anzukündigen. Hierfür gelten
besondere Fristen (Delegierter Beschluss (EU) 2017/2075 der
Kommission vom 4. September 2017, Anhang VII Nr. 8). Im Vorfeld von
Generalsanierungen stimmt sich die DB InfraGO AG mit den jeweiligen
Ländern, Aufgabenträgern und den betroffenen
Eisenbahnverkehrsunternehmen ab. Dabei werden Konzepte für Umleitungsverkehre und
Schienenersatzverkehr abgestimmt. Insofern bedarf es aus Sicht des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr keiner ergänzenden Bund-/
Ländergespräche.
69. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Welche Netzzustandsnoten nach dem
Zustandsbericht 2023 der DB InfraGO AG erhielten die
Strecke 1120 Hamburg Hbf–Lübeck Hbf und die
verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Dämme,
Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge,
Stellwerke, Oberleitung), und wie viele
Erneuerungsmaßnahmen sind in den genannten
Kategorien bis einschließlich Ende 2025 für deren
Verbesserung geplant?
70. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Welche Netzzustandsnoten nach dem
Zustandsbericht 2023 der DB InfraGO AG erhielten die
Strecke 1023 Kiel–Eutin und die verschiedenen
Gewerke jeweils (Brücken, Dämme, Stützbauwerke,
Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke,
Oberleitung), und wie viele
Erneuerungsmaßnahmen sind in den genannten Kategorien bis
einschließlich Ende 2025 für deren Verbesserung
geplant?
71. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Welche Netzzustandsnoten nach dem
Zustandsbericht 2023 der DB InfraGO AG erhielten die
Strecke 1011 Husum–Jübek und die verschiedenen
Gewerke jeweils (Brücken, Dämme,
Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke,
Oberleitung), und wie viele
Erneuerungsmaßnahmen sind in den genannten Kategorien bis
einschließlich Ende 2025 für deren Verbesserung
geplant?
72. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Welche Netzzustandsnoten nach dem
Zustandsbericht 2023 der DB InfraGO AG erhielten die
Strecke 1022 Kiel–Osterrönfeld und die
verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Dämme,
Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge,
Stellwerke, Oberleitung), und wie viele
Erneuerungsmaßnahmen sind in den genannten
Kategorien bis einschließlich Ende 2025 für deren
Verbesserung geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 3. April 2025
Die Fragen 69 bis 72 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der
DB InfraGO AG. Nachfolgend aufgeführt sind die von der DB InfraGO
AG mitgeteilten Netzzustandsnoten der erfragten Strecken 1120, 1023,
1011 und 1022:
Objektgruppe Strecke 1120 Strecke 1023 Strecke 1011 Strecke 1022
Bahnübergänge 4.5 3.1 3.1 3.0
Brücken 2.5 2.9 1.7 3.7
Gleise 3.8 3.8 4.0 3.5
Oberleitung 2.2 * * *
Stellwerke 4.0 * * *
Stützbauwerke 2.6 * 2.1 3.4
Weichen 3.2 3.1 1.9 2.7
Gesamt 3.2 3.3 3.5 3.4
* Nicht vorhanden.
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind bis einschließlich Ende 2025
folgende Erneuerungsmaßnahmen geplant:
• Strecke 1011: 1x Durchlass,
• Strecke 1022: 1x Brücke,
• Strecke 1023: 2x Weichen,
• Strecke 1120: 6x Weichen, 7 km Gleiserneuerung, 1 km
Schienenwechsel, 1x Durchlass, 1x Auflassung Bahnübergang.
73. Abgeordnete
Christina Stumpp
(CDU/CSU)
Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen
und zukünftigen Bedarf an Rast- und Parkplätzen
entlang der B 29 zwischen Waiblingen und
Schwäbisch Gmünd, und welche konkreten
Maßnahmen plant sie, um den Mangel an fest
installierten WC-Anlagen in diesem Abschnitt zeitnah
zu beheben und die bedarfsgerechte Versorgung –
insbesondere von Fernfahrern – zu gewährleisten
(bitte Zeitrahmen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 3. April 2025
Das Land Baden-Württemberg und das Bundesministerium für Digitales
und Verkehr (BMDV) haben sich zum Ziel gesetzt, an hoch belasteten
autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen die Situation für Lkw-
Fahrende durch den Um- und Neubau von Rastanlagen mit festen
Toilettenanlagen zu verbessern.
Im Rahmen der bisherigen Abstimmungen zwischen dem Land Baden-
Württemberg und dem BMDV wurden fünf Streckenzüge ermittelt,
welche die Vorgaben der Empfehlungen für die Realisierung von
Rastanlagen an Bundesstraßen erfüllen. Hierzu zählt auch der Streckenzug
der B 29 von Stuttgart bis Aufhausen. Für den gesamten
Streckenabschnitt Stuttgart bis Aufhausen hat das BMDV drei
Rastanlagenstandorten inklusive WC-Anlagen pro Fahrtrichtung zugestimmt.
Um den konkreten Parkstandsbedarf der zukünftigen
Rastanlagenstandorte zu bestimmen und nachzuweisen, wird aktuell vom Land Baden-
Württemberg in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßen-
und Verkehrswesen die Prognose des Lkw-Parkstandbedarfs mit dem
Prognosehorizont 2040 erstellt, die bis Ende Juni 2025 abgeschlossen
sein soll. Auf Basis der Ergebnisse der Prognose werden die zukünftigen
Rastanlagenstandorte dimensioniert und geplant.
Im Rahmen der Standortfindung gibt es seitens des Landes Baden-
Württemberg im Abschnitt zwischen Waiblingen und Schwäbisch Gmünd
erste Untersuchungen und Planungen, die beiden vorhandenen
Rastanlagenstandorte Plüderhausen 1 und 2 auszubauen, um zukünftig den Lkw-
Parkstandsbedarf in dem Abschnitt decken zu können. Hierbei würde
jeder Standort auch eine feste Toilettenanlage erhalten.
74. Abgeordneter
Johannes
Volkmann
(CDU/CSU)
Wie viele sogenannte Behelfsausfahrten an
Bundesautobahnen gibt es in Deutschland (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln), und nach welcher
Rechtsgrundlage bestehen sie allgemein?
75. Abgeordneter
Johannes
Volkmann
(CDU/CSU)
Wie lange bestehen sogenannte Behelfsausfahrten
an Bundesautobahnen in Deutschland jeweils
(bitte nach den Zeitabschnitten unter fünf Jahre,
fünf bis zehn Jahre und über zehn Jahre
aufschlüsseln), und welche Behelfsausfahrt besteht
am längsten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 1. April 2025
Die Fragen 74 und 75 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Autobahn GmbH des Bundes führt keine Statistiken im Sinne der
Fragestellungen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung
76. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die Position
Deutschlands im internationalen Vergleich
bezüglich der KI-Forschung und -Entwicklung (KI:
Künstliche Intelligenz), und welche Maßnahmen
unternimmt die Bundesregierung, um die
Gründung und Etablierung von KI-Startups in
Deutschland zu fördern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 3. April 2025
Eingangs wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 73 der Abgeordneten Canan Bayram auf Bundestagsdrucksache
20/15087 verwiesen.
Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung von KI-Startups für die
Zukunftsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes
Deutschland bewusst. Startups können KI schnell in die Praxis bringen
und entwickeln neue Lösungen und Anwendungsfälle. Die Zahl der
aktiven KI-Startups ist in Deutschland in den letzten 15 Jahren deutlich
gestiegen, von rund 1.200 im Jahr 2007 auf rund 3.000 im Jahr 2021. Die
Bundesregierung unterstützt Startups und Scaleups mit einer Reihe von
Finanzierungsinstrumenten, Förderprogrammen und Initiativen, wie zum
Beispiel mFUnd, SPRIND, MISSION KI, de:hub Initiative und dem
Gründungswettbewerb „Digitale Innovationen“. Diese kommen auch
den stetig zunehmenden KI-Startups zugute. Die Startup-
Finanzierungsprogramme wie der HTGF, der DTCF und die verschiedenen
Dachfondsprogramme des Bundes finanzieren KI-Unternehmen entlang ihrer
gesamten Entwicklung, von der Seed-Phase bis hin zur kapitalintensiven
Wachstumsphase.
Wie zukünftig KI-Startups unterstützt werden können, ist Gegenstand
der derzeitigen Koalitionsverhandlungen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
77. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Wie viele Sozialwohnungen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern im
Jahr 2024 jeweils neu gebaut, und wie ist der
Bestand an Sozialwohnungen in den Bundesländern
(bitte alle der Bundesregierung bekannten Daten
nach Bundesländern auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elisabeth Kaiser
vom 31. März 2025
Zu den Förderergebnissen im sozialen Wohnungsbau für das
Kalenderjahr 2024 liegen der Bundesregierung noch keine endgültig geprüften
Zahlenwerte vor. Die eingegangenen Meldungen der Länder werden
derzeit abschließend bearbeitet.
Berlin, den 4. April 2025
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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- part_of_vorgang → Änderungen der DB InfraGO AG bei der Digitalisierung der Schiene (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Änderung oder Streichung der EU-Entwaldungsverordnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Angaben zur Förderhöhe bestimmter Nichtregierungsorganisationen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Angriffe auf Politiker und Bundesgerichte seit Anfang 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anteil und Umsatz systemgastronomischer Betriebe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anwendung der neuen Strafvorschrift in Bezug auf unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der linksextremen Gefährder, relevanten Personen und gewaltorientierten Personen in den Jahren 2017 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von erteilten Visa bzw. Aufenthaltserlaubnissen zur Familienzusammenführung in Härtefällen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von seit 2011 geschlossenen Kreiswehrersatzämtern im Besitz des Bundes bzw. der Länder (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aufteilung der Kontingente für Dublin-Rücküberstellungen per Flugcharter (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausbildungsprogramm für Begleitbeamte im Rahmen des "Informations- und Erfahrungsaustauschs Rückführung" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausgleichslösungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen bei Vollsperrungen im Zuge der Generalsanierung von Bahn-Hochleistungskorridoren in Baye (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausstattungen und Bedarfe beim THW (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Austausch des BfV mit ausländischen Stellen zur Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen der CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz auf das Bruttoinlandsprodukt seit 2021 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Baumaßnahmen zur Reaktivierung der Strecke durch die Dübener Heide für den Personen- und Güterverkehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bedarf an Rast- und Parkplätzen entlang der B 29 zwischen Waiblingen und Schwäbisch Gmünd (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Behelfsausfahrten an Bundesautobahnen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bestimmung der Nachfolge des Dalai Lama (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung der Franken-Sachsen-Magistrale (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel für die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla-Kreis und Saale-Holzland-Kreis im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel zur "grünen Transformation" an Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb Deutschlands im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesunternehmen mit Sitz in ostdeutschen Bundesländern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Datenerhebung zu den über das Resettlement-Verfahren aufgenommenen Syrer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einrichtung einer Aussichtsplattform am militärischen Flugplatz Wittmundhafen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einsatz konventioneller Leit- und Sicherungstechnik bei Vorhaben der DB InfraGO AG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einsatz von Bundespolizisten in Bahnhöfen und Zügen seit 2019 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einzug der Bundespolizei in das neuen Dienstgebäude am Standort in Kandel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Elterngeldbeziehende in den Jahren 2015, 2020 und 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende seit 2007 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen islamistischen Terror seit 2015 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ernennung von Bundesministerin Annalena Baerbock als Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Etwaige Auswirkungen eines kritischen Umgangs mit der Verankerung des Ziels der Klimaneutralität im Grundgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung des Ausbaus des Angebots der Mittagsverpflegung in den Grundschulen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzpolitische Beratung von CDU/CSU und SPD durch bestimmte mit Bundesmitteln geförderte Institutionen nach der Bundestagswahl 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung des Vereins "Bündnis Fulda stellt sich quer" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Forderung nach Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld für neue Ukraine-Flüchtlinge (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Ladepunkten im Landkreis Diepholz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gesamtbetrag aller seit 2015 aufgenommenen Sondervermögen des Bundes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Internationale Position Deutschlands bei der KI-Forschung und -Entwicklung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kauf von Gütern aus dem Bundeswehr-Sondervermögen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten im Zusammenhang mit Klagen abgelehnter Asylbewerber gegen den Ablehnungsbescheid (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Machbarkeitsstudie zur Ausbaustrecke 46/2 - Emmerich-Oberhausen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mangelndes Vertrauen der Verbraucher bei sozialverträglichen Werbeaussagen auf Lebensmittelverpackungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Stärkung von regionalen Lebensmittel-Wertschöpfungsketten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen des Lan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglicher Zugriff auf Sparguthaben deutscher Bürger im Rahmen der Mobilisierung von Privatkapital für Infrastrukturinvestitionen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Netzzustandsnoten für bestimmte Bahnstrecken in Schleswig-Holstein (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Neu gebaute Sozialwohnungen im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nichtzulassung des Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu zur Wiederholungswahl in Rumänien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personalkosten für Grenzkontrollen an den Außengrenzen des Saarlands (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Pünktlichkeitswerte bei der Riedbahn seit 2022 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtsgrundlage bezüglich der Festsetzung und Beschlagnahmung des aus Russland kommenden Öltankers Eventin (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rentner mit 40 Versicherungsjahren und einer Rente von unter bzw. über 1200 Euro (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Steigende Anzahl von unerledigten Ermittlungsverfahren bei Staatsanwaltschaften (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Straffälligkeit und psychische Betreuung von Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Studien zur Ernährungsarmut in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen mit Bitcoins (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfassungskonformität der in Artikel 109 Absatz 3 Satz 9 GG eingefügten Regelung zur Schuldenbremse (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verlorengegangene Schusswaffen und Munition beim BKA oder den Polizeien der Bundesländer seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verlust von Schusswaffen und Zubehör bei der Zollverwaltung in den Jahren 2020 bis 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weiterverkauf und Transport von russischem Gas durch deutsche Gashändler mit staatlicher Beteiligung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Widerruf des Einverständnisses zur Einberufung in die Bundeswehr durch Reservisten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuständigkeitsübernahmen des Bundes im Zusammenhang mit dem Instrument der Abschiebungsanordnung seit 2005 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuwendungen an bestimmte politische Stiftungen im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)