Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks (Antwort zu Drs. 21/2957)
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Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks (Antwort zu Drs. 21/2957)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3244
21. Wahlperiode 08.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas
Korell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2957 –
Baulicher Zustand aller Standorte des Technischen Hilfswerks
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Technische Hilfswerk (THW) leistet einen unverzichtbaren Beitrag im
Bevölkerungsschutz und bei Katastrophenlagen im In- und Ausland. Um seine
Einsatzfähigkeit dauerhaft sicherzustellen, ist eine intakte Infrastruktur ebenso
notwendig wie eine ausreichende personelle und materielle Ausstattung.
Nach aktuellen Angaben nutzt das THW rund 1 200 Gebäude im gesamten
Bundesgebiet, die im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) stehen. Bei etwa 28 Prozent dieser Gebäude besteht ein erhöhter
Instandsetzungsbedarf, weitere 16 Prozent gelten als sanierungsbedürftig oder
stark sanierungsbedürftig. Für rund 2 Prozent der genutzten Liegenschaften ist
zu prüfen, ob eine Instandsetzung wirtschaftlich sinnvoll oder ein Neubau
erforderlich ist (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 17 auf
Bundestagsdrucksache 21/29).
Auch die personelle und materielle Ausstattung des THW zeigt strukturelle
Defizite. Der Besetzungsgrad liegt mit 7 838 besetzten Stellen bei etwa
91 Prozent. Von den insgesamt 3 346 Fahrzeugpositionen sind derzeit nur
1 529 tatsächlich besetzt, was einem Anteil von rund 46 Prozent entspricht
(vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache
21/119).
Diese Zahlen verdeutlichen die anhaltenden Herausforderungen im Bereich
der Infrastruktur, der Personalgewinnung und der materiellen Ausstattung des
THW. Ziel der Kleinen Anfrage ist es, den aktuellen Stand der baulichen und
organisatorischen Rahmenbedingungen zu ermitteln und bestehende Engpässe
im Hinblick auf die Einsatzbereitschaft und Zukunftsfähigkeit des THW
transparent zu machen.
1. Wie viele Standorte des THW verfügen über eine unabhängige
Notstromversorgung (z. B. durch eigene Notstromaggregate), und wie viele
nicht?
Etwa 70 Prozent der Standorte der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
(THW) verfügen über eine unabhängige Notstromversorgung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. Dezember 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Gibt es Pläne, die Notstromversorgung an weiteren Standorten des THW
nachzurüsten?
Die Notstromversorgung wird zeitnah an allen Standorten nachgerüstet werden.
3. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der genutzten Gebäude an den
Standorten des THW?
Der Liegenschaftsbestand des THW ist sehr heterogen und wird von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Dem THW liegen zu den
Baujahren der Gebäude keine Daten vor.
4. Wie groß ist der aktuelle Investitions- und Sanierungsstau bei den
Gebäuden und der Infrastruktur an den THW-Standorten (Kosten und
Maßnahmen)?
Das THW hat bundesweit rund 750 Standorte. Etwa 70 Prozent davon haben
Bedarf an einer Neuunterbringung oder einem Umbau bzw. einer Erweiterung.
Das THW setzt – in Zusammenarbeit mit der BImA – eine Vielzahl von
Baumaßnahmen um und wird diesen Prozess weiter intensivieren.
5. Wie viele der vorhandenen Fahrzeuge beim THW überschreiten die
empfohlene Nutzungsdauer?
1 530 Fahrzeuge des THW von insgesamt 7 833 auf Ausstattungspositionen des
THW geführten Fahrzeugen haben die vorgesehene Nutzungsdauer
überschritten.
6. Welche Engpässe bestehen aktuell bei den Fachgruppen des THW?
Die Fachgruppen des THW sind auf den gesetzlichen Auftrag des Zivil- und
Katastrophenschutzes ausgerichtet und bundesweit disloziert. Nicht besetzte
Positionen der Stärke und Ausstattungsnachweisung werden im Rahmen der
aktuellen Bereichsausnahme prioritär beschafft.
7. Wie viele Fahrzeuge und Geräte des THW konnten in den letzten fünf
Jahren erneuert oder neu beschafft werden?
Das THW verfügt über 3 571 Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2021 neu
zugelassen wurden. Das THW verfügt über 336 912 Geräte, die innerhalb der
letzten fünf Jahre angeschafft wurden.
8. Wie viele vom Technischen Hilfswerk als Altfahrzeuge bzw. Altgeräte
eingestufte Einsatzmittel sind aktuell noch im Einsatz?
Im Technischen Hilfswerk sind keine als Altfahrzeuge bzw. Altgeräte
eingestuften Einsatzmittel im Einsatz.
9. Gibt es Pläne, um den Fahrzeugbestand an den aktuellen personellen
Besetzungsgrad des THW anzupassen?
Die Zahl der Fahrzeuge richtet sich nach aufgestellten Einheiten gemäß Stärke-
und Ausstattungsnachweisung (StAN). Insofern die StAN im Zuge eines
Personalaufwuchses angepasst werden sollte, wird sich dies auch auf die Anzahl der
Fahrzeugpositionen auswirken.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Einsatzbereitschaft der einzelnen
THW-Ortsverbände hinsichtlich Personal, Ausstattung und Infrastruktur?
Die Einsatzbereitschaft des THW ist gewährleistet. Regionale Unterschiede im
Hinblick auf die personelle und materielle Einsatzbereitschaft werden durch die
deutschlandweite Dislozierung ausgeglichen.
11. Wie hoch ist die aktuelle Einsatzbereitschaft des THW in Prozent?
Die Einsatzbereitschaft des THW ist gewährleitet. Eine prozentuale Angabe ist
nicht möglich.
12. Welche Maßnahmen sind in Planung, um Standortmängel und
Ausstattungsdefizite zu beheben, und mit welchem Finanzbedarf rechnet die
Bundesregierung hierfür für das THW in den nächsten fünf Jahren?
Das THW plant die
– Verstärkung der Material- und Ausstattungsreserve für den Zivilschutz;
– Ergänzung ausgewählter, bestehender, Einheiten um für den Zivilschutz
relevante Ausstattung;
– stärkere Ausrichtung auf neue Bedrohungslagen im Bereich chemischer,
biologischer, radiologischer und nuklearer Gefahren (CBRN);
– Modernisierung der Ausstattung ausgewählter Teileinheiten.
Zudem werden im Rahmen eines Bauprogrammes zahlreiche THW-
Liegenschaften ertüchtigt oder durch Neubauten ersetzt.
Vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde im Rahmen der
Bereinigungssitzung am 13. November 2025 beschlossen, dem THW für 2026
weitere 86 Mio. Euro sowie ab 2027 zusätzliche 2,7 Mrd. Euro
Verpflichtungsermächtigungen für dringend notwendige Baumaßnahmen im THW in den
kommenden drei Jahrzehnten bereitzustellen.
13. Gab es in den letzten fünf Jahren Einsatzsituationen, in denen der
Zustand der Liegenschaften oder Fahrzeuge die Einsatzfähigkeit des THW
eingeschränkt hat, und wenn ja, an welchen Standorten, und mit welchen
Auswirkungen?
Derartige Einsatzsituationen, in denen die Einsatzfähigkeit des THW
eingeschränkt war, sind nicht bekannt. Aufgrund der bundesweiten Dislozierung
standardisierter (Teil-)Einheiten ist das THW in der Lage, mögliche lokale
Ausfälle zu kompensieren.
14. Wie wird sichergestellt, dass in Notfällen eine sichere Einsatzfähigkeit
der THW bundesweit gewährleistet ist?
Die Interoperabilität der bundesweit dislozierten (Teil-)Einheiten gewährleistet
die permanente Einsatzfähigkeit des THW.
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ISSN 0722-8333
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