... Strafrechtsänderungsgesetz - § 125 StGB - (... StrÄndG) (G-SIG: 10020081)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwürfe ähnlicher Materie wurden bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 255/81, BT Drs. 9/1258 und 9/628, s.a. GESTA/9. WP/S.406 und 408) Siehe auch C90 <br><br><b>Inhalt:</b> Ergänzung des Straftatbestandes des Landfriedensbruchs in § 125 StGB: Strafbarkeit der Nichtbefolgung einer polizeilichen Aufforderung zum Auseinandergehen beim Ausbruch von Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen während einer Demonstration; Änderung des § 125a StGB. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Erweiterung des § 125 StGB (Landfriedensbruch): Strafbarkeit von passiver Bewaffnung und Vermummung, wenn der Täter sich in einer gewalttätigen Menge aufhält; Einführung eines § 17a Versammlungsgesetz: Verbot von Schutzwaffen (passiver Bewaffnung) und Vermummungen, Ahndung von Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Landfriedensbruch * Demonstration * Gewaltanwendung * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 125 und 125a StGB betr. Landfriedensbruch * Öffentliche Sicherheit und Ordnung * Vermummungsverbot/Erweiterung des § 125 StGB (Landfriedensbruch): Strafbarkeit von passiver Bewaffnung und Vermummung, wenn der Täter sich in einer gewalttätigen Menge aufhält; Einführung eines § 17a Versammlungsgesetz: Verbot von Schutzwaffen (passiver Bewaffnung) und Vermummungen, Ahndung von Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit * Schutzwaffe/Erweiterung des § 125 StGB (Landfriedensbruch): Strafbarkeit von passiver Bewaffnung und Vermummung, wenn der Täter sich in einer gewalttätigen Menge aufhält; Einführung eines § 17a Versammlungsgesetz: Verbot von Schutzwaffen (passiver Bewaffnung) und Vermummungen, Ahndung von Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit * Strafgesetzbuch/ Erweiterung des § 125 StGB (Landfriedensbruch): Strafbarkeit von passiver Bewaffnung und Vermummung, wenn der Täter sich in einer gewalttätigen Menge aufhält * Landfriedensbruch/Erweiterung des § 125 StGB (Landfriedensbruch): Strafbarkeit von passiver Bewaffnung und Vermummung, wenn der Täter sich in einer gewalttätigen Menge aufhält * Versammlungsgesetz/Einführung eines § 17a Versammlungsgesetz: Verbot von Schutzwaffen (passiver Bewaffnung) und Vermummungen, Ahndung von Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit * Ordnungswidrigkeit/Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Schutzwaffen und Vermummungen bei Demonstrationen als Ordnungswidrigkeit * Demonstrationsrecht/ Verschärfung des Demonstrationsrechts (Verbot von passiver Bewaffnung und Vermummung)
Zeitachse
- 24.02.1984 plenarprotokoll 10/57 Protokoll der 57. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
- 15.03.1984 plenarprotokoll 1. Beratung 10/59 Protokoll der 59. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.