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Protokoll der 57. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 24.02.1984 · WP 10 · 10/57 · Original ↗

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Protokoll der 57. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages [Plenarprotokoll 10/57 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 57. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. Einführung der neuen Filmförderungsrichtlinien durch den Bundesminister des Innern zum 1. März 1984 Schäfer (Offenburg) SPD 4039 B Weirich CDU/CSU 4040 B Hoss GRÜNE 4041C, 4050 B Baum FDP 4042 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 4043 C Duve SPD 4045 B Daweke CDU/CSU 4046 A Dr. Hirsch FDP 4047 A Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 4047 D Weiß CDU/CSU 4048 D Dr. Nöbel SPD 4049 D Broll CDU/CSU 4050 D Wahl der Mitglieder des Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/996 — Collet SPD (Erklärung nach § 32 GO) 4052A Ergebnis der Wahl 4060 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 303 StGB — Drucksache 10/308 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregie - rung eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — § 125 StGB — Drucksache 10/901 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz — Drucksache 10/902 — Engelhard, Bundesminister BMJ 4052 C Dr. Vogel SPD 4054 A Dr. Wittmann CDU/CSU 4060 D Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4063 B Kleinert (Hannover) FDP 4067 B Dr. Schnoor, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 4069 D Dr. Olderog CDU/CSU 4073 D Dr. de With SPD 4078 D Dr. Hirsch FDP 4081 B Zur Geschäftsordnung Porzner SPD 4082 D Dr. Bötsch CDU/CSU 4083 A Nächste Sitzung 4083 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4085* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 4085* B Anlage 3 Durchführung des Bundesbahnkonzepts MdlAnfr 3 17.02.84 Drs 10/1017 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau 4085* C Anlage 4 Befristung von Arbeitsverträgen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie Zulassung einer Befristung abweichend von dieser Rechtsprechung MdlAnfr 16, 17 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4085* D Anlage 5 Umgehung des Kündigungsschutzes durch Ausweitung befristeter Arbeitsverträge, insbesondere in Kleinbetrieben MdlAnfr 18, 19 17.02.84 Drs 10/1017 Dreßler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4086* C Anlage 6 Abbau der arbeits- und sozialrechtlichen Benachteiligungen bei Teilzeitbeschäftigung; Umfang und Praktizierung der Arbeit auf Abruf MdlAnfr 26, 27 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4087*A Anlage 7 Gestaltung der Arbeit auf Abruf; Verlagerung des Beschäftigungsrisikos auf den Arbeitnehmer MdlAnfr 28, 29 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Schmidt (Nürnberg) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4087* C Anlage 8 Aufhebung der Geringfügigkeitsgrenze bei der Gestaltung der Arbeit auf Ab - ruf; Gewährleistung der sozialen Sicherheit MdlAnfr 30, 31 17.02.84 Drs 10/1017 Weinhofer SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4088* A Anlage 9 Modellarten, Teilnehmerzahl und Risiken beim derzeitigen Job-Sharing; Neugestaltungsvorschläge des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung MdlAnfr 32, 33 17.02.84 Drs 10/1017 Glombig SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4088* B Anlage 10 Umfang der Teilzeitbeschäftigung und Anteil der Frauen; Umwandlung von Teilzeitarbeitsplätzen in sogenannte Kapovaz- Arbeitsplätze MdlAnfr 38, 39 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4088* C Anlage 11 Entwicklung der Zahl der Arbeitsverträge unterhalb der 390-DM-Grenze; Zusammensetzung und soziale Sicherung des Personenkreises mit solchen Verträgen MdlAnfr 40, 41 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4089* A Anlage 12 Aufstockung der Mittel für nach § 44 Abs. 2 a AFG geförderte Maßnahmen, insbesondere für Meisterkurse MdlAnfr 42, 43 17.02.84 Drs 10/1017 Keller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4089* B Anlage 13 Unterbrechung der Arbeit für ein Jahr auf Kosten der Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte zwischen dem 50. und 58. Lebensjahr MdlAnfr 44, 45 17.02.84 Drs 10/1017 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4090* A Anlage 14 Nichtweiterbeschäftigung nach Ablauf der Berufsausbildung MdlAnfr 46 17.02.84 Drs 10/1017 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4090* B Anlage 15 Konsequenzen aus dem Gutachten über die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsverwaltung MdlAnfr 47 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4090* C Anlage 16 Erhaltung von Ausbildungsplätzen beim Ausbesserungswerk und Bahnbetriebswerk in Weiden MdlAnfr 77 17.02.84 Drs 10/1017 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 4091* A Anlage 17 Kostenlose Zusatzleistungen der Bundesbahn beim Reiseangebot „Die Klasse(n)- Tour per Bahn" MdlAnfr 78, 79 17.02.84 Drs 10/1017 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 4091* B Anlage 18 Stationierung deutscher Direkt-Satelliten und Verteil-Satelliten im Weltraum; Möglichkeiten für den Empfang der damit ausgestrahlten Programme MdlAnfr 80, 81 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4091* C Anlage 19 Umfang der Arbeit auf Abruf bei der Bun - despost; Werbung der Bundespost in Mannheim mit der Sozialversicherungsfreiheit solcher Tätigkeiten MdlAnfr 82, 83 17.02.84 Drs 10/1017 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4092* A Anlage 20 Schaltung von Fernsprechanschlüssen auf einen automatischen Drucker und Auswertung der Daten durch das Rechenzentrum des Fernmeldetechnischen Zentralamts; Rechtsgrundlage für diese Datenerhebungen MdlAnfr 84 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Reetz GRÜNE SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4092* C Anlage 21 Umfang der nicht durch Bundesmittel abgedeckten Kosten für Ausbildungsmaßnahmen nach dem Sonderprogramm der Bundesregierung zur Gewinnung überoder außerbetrieblich organisierter Ausbildungsplätze MdlAnfr 87, 88 17.02.84 Drs 10/1017 Kastning SPD SchrAntw StSekr Piazolo BMBW 4092* D Anlage 22 Inanspruchnahme des Sonderprogramms der Bundesregierung zur Gewinnung von über- oder außerbetrieblich organisierten Ausbildungsplätzen; finanzielle und tarifrechtliche Hemmnisse bei der Übernahme einer Trägerschaft MdlAnfr 89, 90 17.02,84 Drs 10/1017 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw StSekr Piazolo BMBW 4093* B Anlage 23 Fortbestand des ITZ über den 31.3. 1984 hinaus MdlAnfr 91 17.02.84 Drs 10/1017 Marschewski CDU/CSU SchrAntw StSekr Piazolo BMBW 4093* D Anlage 24 Austritt der USA aus der UNESCO MdlAnfr 92 17.02.84 Drs 10/1017 Würtz SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4094* A Anlage 25 Militärische Aktionen der SWAPO, angolanischer und kubanischer Militärkräfte gegen Namibia MdlAnfr 93, 94 17.02.84 Drs 10/1017 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4094* C Anlage 26 Verstoß gegen die KSZE-Vereinbarungen von Helsinki und Madrid durch die Nichtzulassung von Radio Free Europe zu den Olympischen Winterspielen in Sarajewo; Intervention der Bundesregierung zugunsten inhaftierter Franziskanerpatres und anderer politischer Häftlinge in Jugoslawien MdlAnfr 97, 98 17.02.84 Drs 10/1017 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4094* D Anlage 27 Erschießung des Asylbewerbers David Aboagye in Ghana im Dezember 1983 nach dessen Abschiebung MdlAnfr 99 17.02.84 Drs 10/1017 Curdt SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4095* B Anlage 28 Schicksal der ungandischen Oppositionspolitiker Luke Kazinja und Onemos Katalikawe MdlAnfr 100, 101 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4095* C Anlage 29 Behandlung der Ausreisefrage und der Gewährleistung kultureller und nationaler Eigenart für Deutsche in der von Polen geforderten „gemischten Kommission" MdlAnfr 102 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4096* A Anlage 30 Technische oder logistische Unterstützung westlicher Militäreinheiten im Nahen Osten durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 103 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Zutt SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4096* B Anlage 31 Erörterung der Problematik einer Rüstungskooperation mit Ägypten beim Staatsbesuch von Bundeskanzler Kohl in Israel MdlAnfr 104 17.02.84 Drs 10/1017 Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4096* C Anlage 32 Reaktion Saudi-Arabiens auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 9. Februar 1984 und die Bedingungen für Waffenkäufe MdlAnfr 105, 106 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Simonis SPD SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4096* C Anlage 33 Umweltschäden durch das Verbrennen kunststoffausgekleideter Särge in Krematorien MdlAnfr 107 17.02.84 Drs 10/1017 Frau Weyel SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4097* A Anlage 34 Stellungnahme der Bundesregierung im Asylverfahren des ghanaesischen Staatsbürgers David Aboagye MdlAnfr 108 17.02.84 Drs 10/1017 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4097* A Anlage 35 Einnahmen durch die Kostenerstattung für den Hochwassereinsatz des Technischen Hilfswerkes im April/Mai 1983 MdlAnfr 109 17.02.84 Drs 10/1017 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4097* B Anlage 36 Äußerungen des Kommandeurs des Bun - desgrenzschutzkommandos West, Ulrich Wegener, über den Afrikanischen Nationalkongreß und die EKD; Vereinbarkeit dieser Äußerungen mit der Antwort auf die Große Anfrage zur „Politik der Bundesregierung im Südlichen Afrika" MdlAnfr 110, 111 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Hauchler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4097* C Anlage 37 Zahl der länger als eine Amtsdauer der Reaktorsicherheits- und Strahlenschutzkommission angehörenden Mitglieder; Auffassung des Bundesinnenministers über den Adressaten der Stellungnahmen dieser Gremien MdlAnfr 112, 113 17.02.84 Drs 10/1017 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4098* A Anlage 38 Beteiligung der Bundesregierung am Kauf des Evangeliars Heinrich des Löwen; widersprüchliche Aussagen der Bundesregierung über die Intentionen der TA Luft in bezug auf den Sauren Regen und das Waldsterben MdlAnfr 114, 115 17.02.84 Drs 10/1017 Krizsan GRÜNE SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4098* C Anlage 39 Menge der an die DDR gelieferten Abfälle, insbesondere Sonderabfälle, aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Ländern; Beseitigungskosten MdlAnfr 116, 117 17.02.84 Drs 10/1017 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4099* A Anlage 40 Aufforderung des polnischen Generalkonsulats an polnische. Ehefrauen deutscher Aussiedler zur Rückgabe des Bundespersonal- und Vertriebenenausweises; Zahl der Asylgewährungen an Mitglieder der Gewerkschaft „Solidarität" sowie Anteil der Asylanten mit deutscher Staatsangehörigkeit MdlAnfr 118, 119 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4099* C Anlage 41 Organisatorische Änderungen im Bereich des Bundesverbandes für den Selbstschutz und des THW; Konsequenzen für die Mitarbeiter MdlAnfr 120 17.02.84 Drs 10/1017 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4099* D Anlage 42 Stand der Vorbereitungen für die internationale Umweltkonferenz im Sommer 1984 in München MdlAnfr 121 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4100* B Anlage 43 Benachteiligung der Sparkassen durch steuerliche und vermögenspolitische Maßnahmen sowie durch die Nichteinführung eines Haftungszuschlags auf das Eigenkapital in der vorgelegten Novelle zum Kreditwesengesetz MdlAnfr 122, 123 17.02.84 Drs 10/1017 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4100* D Anlage 44 Benachteiligung der von staatlichen Sparmaßnahmen betroffenen Einkommen - schwachen angesichts der Steuervergünstigungen für Großverdiener MdlAnfr 124 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4101* B Anlage 45 Sonderverkauf von bundeseigenen VEBA- Aktien MdlAnfr 125, 126 17.02.84 Drs 10/1017 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4101* D Anlage 46 Unterschiedliche Definition des haftenden Eigenkapitals bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken; Einräumung gleicher Wettbewerbschancen MdlAnfr 127, 128 17.02.84 Drs 10/1017 Eylmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4102* B Anlage 47 Information des Aufsichtsrats der VEBA- Glas über Produktions- und Preisabsprachen MdlAnfr 129 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4102* D Anlage 48 Schädigung des Gaststättengewerbes durch nicht gewerbsmäßig betriebene Veranstaltungen MdlAnfr 130, 131 17.02.84 Drs 10/1017 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4103* A Anlage 49 Staatliche Garantien für Arbed Saarstahl als Voraussetzung für eine zügige Abwicklung des Restrukturierungsprogramms der saarländischen Stahlindustrie MdlAnfr 132, 133 17.02.84 Drs 10/1017 Schreiner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4103* C Anlage 50 Erlaubnis für den Export kugelsicherer Schutzwesten nach Syrien; Reaktion der Bundesregierung auf den Druck der USA gegen den Export von Dieselmotoren nach Rumänien MdlAnfr 134, 135 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4104* A Anlage 51 Auswahl der Gebiete gem. EG-Verordnung zur Beseitigung von Entwicklungshemmnissen in von der Umstrukturierung der Eisen- und Stahlindustrie betroffenen Gebieten; Einbeziehung der Standorte Maxhütte Sulzbach-Rosenberg und Haidhof MdlAnfr 136, 137 17.02.84 Drs 10/1017 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4104* B Anlage 52 Fortsetzung der 1979 unterbrochenen Bauarbeiten am iranischen Atomkraftwerk Bushir angesichts der Möglichkeit zur Herstellung von Atomwaffen über das anfallende Plutonium MdlAnfr 138, 139 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4104* D Anlage 53 Produktions- und Preisabsprachen 1979 zwischen den Hohlglasherstellern MdlAnfr 140 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4105* A Anlage 54 Amerikanisches Ausfuhrverbot für Rohstoffe zur Herstellung kugelsicherer Westen in der Bundesrepublik Deutschland für den Export nach Syrien MdlAnfr 141 17.02.84 Drs 10/1017 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4105* B Anlage 55 Anstieg der Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen einerseits und aus Arbeitnehmertätigkeit andererseits MdlAnfr 142 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4105* C Anlage 56 Studie über den Schuldenabbau der DDR MdlAnfr 143 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4106* A Anlage 57 Stand der Vorbereitungen für die Indu - strieausstellung der deutschen Wirtschaft 1984 in Japan; Kritik am offiziellen Stand der Bundesrepublik Deutschland auf der internationalen Touristikfachmesse 1984 in Madrid MdlAnfr 144, 145 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Kübler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4106* B Anlage 58 Beteiligung von Daimler-Benz und Thyssen-Henschel an der Produktion von Panzerfahrzeugen in Ägypten; Anforderung einer Stellungnahme von Krauss-Maffei zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen über die Zusammenarbeit mit Ägypten beim Bau eines Kampfpanzers MdlAnfr 146, 147 17.02.84 Drs 10/1017 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4107* B Anlage 59 Export von 33 000 kugelsicheren Körperwesten nach Syrien und deren dortige Verwendung MdlAnfr 148, 149 17.02.84 Drs 10/1017 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4107* C Anlage 60 Regelung des Endverbleibs der unter deutscher Beteiligung in Ägypten produzierten Panzerfahrzeuge MdlAnfr 150 17.02.84 Drs 10/1017 Hiller (Lübeck) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4107* D Anlage 61 Widerruf von Genehmigungen zur Produktion von Kriegswaffen bei Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, insbesondere durch Rheinmetall MdlAnfr 151, 152 17.02.84 Drs 10/1017 Klose SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4108* A Anlage 62 Widersprüchliche Aussagen über die Entwicklung eines Kampfpanzers für Ägypten durch die Firma Krauss-Maffei vor dem Hintergrund der Waffenexport- und Nahostpolitik der Bundesregierung MdlAnfr 153, 154 17.02.84 Drs 10/1017 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4108* C 57. Sitzung Bonn, den 24. Februar 1984 Beginn: 8.00 Uhr Präsident Dr. Barzel: Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, ich rufe den Zusatzpunkt auf: Aktuelle Stunde Einführung der neuen Filmförderungsrichtlinien durch den Bundesminister des Innern zum 1. März 1984 Die Fraktion der SPD hat gemäß Nr. lc der Anlage 5 unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema Einführung der neuen Filmförderungsrichtlinien durch den Bundesminister des Innern zum 1. März 1984 verlangt. Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich noch einmal darauf hin, daß die Geschäftsordnung hier strenge Einhaltung der Redezeit vorsieht. Als erster hat der Herr Abgeordnete Schäfer (Offenburg) das Wort. Schäfer (Offenburg) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher, formal betrachtet, nicht üblich, daß sich der Bundestag mit einer Richtlinie im Plenum befaßt, zu der weder die Zustimmung des Bundesrates noch die des Bundestages erforderlich ist. (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) In diesem Fall ist es indessen dringend geboten. Die Entscheidung, über die wir heute diskutieren, hat nämlich, wie Sie wissen, weitgehende Auswirkungen auf das politische, auf das geistige und damit auf das kulturelle Leben in der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus. Die Entscheidung, Herr Bundesinnenminister, ist zum Testfall dafür geworden, (Schwenninger [GRÜNE]: Er hört gar nicht zu!) wie Sie es mit der grundgesetzlich garantierten kulturellen und künstlerischen Freiheit in diesem Lande halten. (Beifall bei der SPD) Deswegen ist es notwendig, daß der Deutsche Bundestag hier in aller Öffentlichkeit seine Auffassung zu den von Ihnen vorgesehenen schwerwiegenden Eingriffen in das grundgesetzlich garantierte Recht der Meinungsfreiheit und der künstlerischen Freiheit deutlich macht. Herr Bundesinnenminister, Sie haben sich sonst im Bereich der Umweltpolitik nur durch Ankündigungen ausgezeichnet. Sie haben noch kein einziges Gesetz durch das Plenum des Deutschen Bundestages gebracht. (Zurufe von der CDU/CSU) Hier, wo es um eine Richtlinie geht, wollen Sie handstreichartig ohne ausreichende Debatte die bewährten Filmförderungsrichtlinien ändern. (Lachen bei der CDU/CSU) Die Aktuelle Stunde heute morgen soll deutlich machen, daß Sie in dieser wichtigen Frage in diesem Hause keine Mehrheit haben, Herr Bundesinnenminister. Weder die Fraktion der FDP noch die Fraktion der GRÜNEN, noch die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei unterstützen diese Wende in der Filmförderungspolitik. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Dieses Hohe Haus wird heute morgen deutlich machen, daß Sie mit Ihrer Änderung alleinstehen. Dies ist übrigens auch für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland wichtig. (Zurufe von der CDU/CSU) Wir haben, meine Damen und Herren, diese Aktuelle Stunde auch beantragt, um Ihnen, Herr Bundesinnenminister, noch einmal die Chance zu geben, angesichts der Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus Ihre vorgesehene Entscheidung zu überdenken. Daß Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, die Kultur gering achten, wird schon darin deutlich, daß Sie sich hartnäckig weigern, einer entsprechenden Arbeitsgruppe Kunst und Kultur im Innenausschuß zuzustimmen, (Beifall bei der SPD) die in der letzten Legislaturperiode gut gearbeitet hat. Es sollte Ihnen zu denken geben, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wie sich beispielsweise das 13. Internationale Filmfestival in Rotterdam zu der von Ihnen praktizierten Filmförderpolitik und den vorgesehenen Änderungen stellt. Auf diesem Internationalen Filmfestival war alles von Rang und Namen vertreten, von den Festivals von Cannes bis New York, von Venedig bis Sidney. (Weiß [CDU/CSU]: Sie haben dort gefehlt!) Ich lese Ihnen einmal vor, was dort an Herrn Bundesinnenminister Zimmermann geschrieben worden ist: (Zuruf von der CDU/CSU: Von wem denn?) Mit Sorge betrachten die Unterzeichner dieses Briefes die Entwicklung des neuen deutschen Filmes, der in den vergangenen Jahren entscheidende Impulse auch für den internationalen Film gegeben hat. In der Tat, die bisherige Praxis hat sich bewährt. Dann wird auf Ihre neue Praxis hingewiesen, und dann heißt es: Dies ist eine gefährliche Entwicklung. Die Tradition des neuen deutschen Filmes, Herr Bundesinnenminister, sollte auch von Ihnen pfleglich behandelt werden, so wie von den Vorgängern in Ihrem Amt. Dem stimmen wir zu. — Schließlich, Herr Bundesinnenminister, meine Damen und Herren von der CDU/CSU: Die Mißachtung der künstlerischen Freiheit kann leicht der erste Schritt zur Beschneidung von jeglicher Freiheit und Liberalität werden. So weit über hundert Teilnehmer am Internationalen Filmfestival in Rotterdam. Meine Damen und Herren, wir teilen die Sorgen. Deswegen fordern wir Sie auf, Herr Bundesinnenminister, die Mehrheitsmeinung in diesem Hause in dieser Frage zu beachten und zumindest die Neueinführung der Richtlinien bis zum 31. Dezember 1984 zurückzustellen, damit eine intensive öffentliche Debatte über das geführt werden kann, was Sie jetzt mit der Neufassung der Filmförderungsrichtlinien vorhaben. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Abgeordnete Weirich. Weirich (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schäfer, der Kurzfilm, mit dem Sie bei dem Filmfestival des Hohen Hauses heute morgen den Bundesinnenminister zu filmen versuchen, könnte den Titel: „Horror im Morgengrauen" tragen. (Heiterkeit bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD) Er gehört absolut in die Kategorie der Abenteuerfilme und ist auf keinen Fall förderungswürdig. (Fortgesetzte Heiterkeit bei der CDU/ CSU) Meine Damen und Herren, ein Erfolgsfilm auf der Berlinale heißt „Zeit für Zärtlichkeit". Niemand kann von Ihnen, von der Opposition, erwarten, daß Sie Zeit für Zärtlichkeit für den Bundesinnenminister aufbringen. Er würde an Ihrer Geschmacksverirrung auch verzweifeln. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Aber mit einer vernünftigen und sachgerechten Bewertung wären Sie eigentlich nicht überfordert. Es ist geradezu grotesk, daß Sie von der SPD nun plötzlich die Anwälte der Filmschaffenden spielen wollen. Herr Duve, lassen Sie mich in allem Freimut sagen: (Heiterkeit) Die Vorreiter bei der Filmförderung in der Bundesrepublik Deutschland sind die unionsregierten Länder, nämlich Bayern, ganz vorne, und Berlin. Sie mögen Frühaufsteher bei der Dauereinrichtung von Aktuellen Stunden sein, in praktischer Förderungspolitik sind Sie Spätstarter. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) Wie ist die Lage, meine Damen und Herren? Der Marktanteil des deutschen Films ist dramatisch gesunken. In den Nachbarländern Europas trägt der deutsche Film die rote Laterne. Ein völlig unverdächtiges Magazin, der „stern", schrieb kürzlich: Selten schlief man beim deutschen Film so leicht ein wie in diesem Jahr. (Schwenninger [GRÜNE]: Und jetzt wird es besser?) Die simpelsten Regeln des Handwerkes würden mißachtet. Das Organ des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die „Welt der Arbeit", schrieb: Die deutschen Filmemacher verzetteln sich in zahllose Einzelprojekte, die finanziell schwach auf der Brust sind und oft nur die Regisseure interessieren. Zwar sind wir auf der Berlinale sehr stark vertreten, meine Damen und Herren, aber Masse heißt noch nicht Klasse. Deshalb hat gestern auch die „FAZ" Zweifel an der künstlerischen Potenz geäußert und gesagt: „Der deutsche Film steht alles andere als glänzend da." (Zuruf des Abg. Duve [SPD]) Wundert es Sie, wenn der Innenminister bei dieser Lage bei seinen Förderungsrichtlinien den Aspekt der Wiedergewinnung des Publikums im Auge hat, (Kühbacher [SPD]: „Heidi"!) wenn er die Filmemacher zu mehr Risikobereitschaft ermuntert, was zu erhöhter Kreativität führen dürfte, wenn er auch, aber nicht alleine Experimentalfilme fördert und wenn er im Rahmen der Möglichkeiten das Geld der Steuerzahler für einen Beitrag zur Attraktivierung des deutschen Films verwenden will. Wir wollen den künstlerisch hochstehenden Film fördern, (Duve [SPD]: Und ihn zensieren!) suchen aber dafür das Bündnis mit dem Zuschauer. — Sie, Herr Duve, scheinen sich in Ihrem konservativen Zelluloidschneckenhaus längst vom Zuschauer abgewandt zu haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Wer Förderungsnaturschutzparks für eine kleine Zahl von Etablierten zu errichten versucht, der öffnet sich zuwenig gegenüber einem breiten Spektrum von Künstlern, er blockiert geradezu kreatives Potential. (Duve [SPD]: Sagen Sie das mal den jun - gen Künstlern! Was ist das für ein Kultur verständnis, was Sie hier bringen?) Sie betreiben doch nur Besitzstandsdenken. Kraft-Wetzel hat kürzlich in der „TAZ" geschrieben — und ich finde, das ist bezeichnend —: Den finanziellen Spielraum, den sich der neue deutsche Film während der sozialliberalen Ära durch geduldige Lobbyarbeit erobert hat, müssen wir als einen unserer sozialen Besitzstände mit Zähnen und Klauen verteidigen. So etwas, meine Damen und Herren, findet nicht die Zustimmung der Union. Und nun ein Wort zu dem, was Sie am Innenminister als „Oberzensor" usw. kritisieren: (Schwenninger [GRÜNE]: Stimmt doch!) Alexander Kluge hat jüngst sinngemäß gesagt: Jede Förderung ist im Grunde Zensur. Er wollte damit ausdrücken: Es wird immer Auswahlausschüsse, es wird immer Menschen geben, die Entscheidungen über Kunst treffen, wenn das Geld der Steuerzahler ausgegeben wird. (Duve [SPD]: Auswahlausschüsse von Fachleuten sind keine Beamten des Mini steriums!) Manche sagen — hören Sie mit Blick auf Hamburg gut zu, Herr Duve —, Selbstverwaltungsmodelle förderten in besonderer Weise den sogenannten Filz unter den Etablierten und seien deswegen besonders parteiisch. Ich sage für die Zukunft der Filmförderung: Die Auswahlausschüsse behalten auch zukünftig ihr Gewicht. Kann sich aber der politisch und rechtlich verantwortliche Minister aus seiner Verantwortung davonstehlen? Freiheit ist nur denkbar, wenn sie gleichzeitig auch mit der Verantwortung für die Werteordnung unserer Verfassung verbunden ist. (Beifall bei der CDU/CSU — Schwenninger [GRÜNE]: Ach dafür! — Zurufe von der SPD) Natürlich gibt es zwischen diesen beiden Zielen einen deutlich wahrnehmbaren Konflikt. Aber diese werden — dafür steht dieser Bundesinnenminister — im Gedankenaustausch, offen und frei ausgetragen. Es gibt in diesen Richtlinien weitere positive Punkte wie Straffung und Entbürokratisierung. Lassen Sie mich zum Schluß noch einen Satz an die SPD sagen. (Schwenninger [GRÜNE]: Da muß mehr Demokratie in den Film hinein!) Einer der deutschen Erfolgsfilme heißt „Supernase". (Duve [SPD]: Sie sind ein Supernaseweis!) Präsident Dr. Barzel: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Ich bin gehalten, die Redezeit — — Weirich (CDU/CSU): Ich komme zum Schluß. Präsident Dr. Barzel: Nein. Es ist Schluß, Herr Kollege. Weirich (CDU/CSU): Danke sehr, Herr Präsident. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Abgeordnete Hoss. Hoss (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit 5 Millionen DM hat das Bundesinnenministerium bisher jährlich kulturelle Filmförderung betrieben. 5 Millionen DM kosten ein Kampfpanzer Leopard II oder drei Feldhaubitzen. (Zuruf des Abg. Dr. Waigel [CDU/CSU]) In der Rüstung sind Sie fix, für Kultur tun Sie nix! Trotzdem: Dieses Geld des Innenministeriums war wichtig, damit der neue deutsche Film zwar mit kleinem Budget, aber mit richtungsweisenden Filmen und einer zunehmenden Vielfalt an Dokumentarfilmen entstehen konnte. Kurz: Eine Filmkultur entstand, die dem neuen deutschen Film ein hohes Ansehen hierzulande und vor allem im Ausland verschaffte. (Zuruf von der CDU/CSU: Aber keine Zu schauer!) Mit den neuen Richtlinien soll dem neuen deutschen Film der Garaus gemacht werden. Filmarbeiten wie die von Kluge, Schlöndorff und von Trotta, (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Alles Bewunderer von Zimmermann!) Dokumentarfilme über die Zustände nicht nur in diesem Lande, sollen verschwinden, Drehbücher nicht mehr geschrieben werden, Filmkultur soll nicht mehr gefördert werden. Seit Übernahme des Ministeriums durch die CSU hat eine kulturfeindliche Kurswende eingesetzt, die beispiellos ist. (Beifall des Abg. Schwenninger [GRÜNE] — Zuruf von der CDU/CSU: Glauben Sie das wirklich, was Sie da sagen?) Die Filmemacher sprechen von Reichsfilmkammer. Noch während die alten Richtlinien gelten, häufen sich Zensurmaßnahmen und Repressalien gegen geförderte oder zu fördernde Filme. Aus den neuen Richtlinien spricht der Ungeist einer Antikulturpolitik, die sich dem sogenannten gesunden Volksempfinden verpflichtet fühlt und dem abgewirtschafteten Kommerzkino wieder auf die Sprünge helfen soll. (Hört! Hört! bei der SPD — Duve [SPD]: Sie bringen nicht mal das fertig!) Zimmermann beteuert zwar, ihm liege der gute deutsche Film am Herzen, und er wolle ihm zu mehr Qualität und größerer Publikumsresonanz verhelfen. Gleichzeitig aber sagt er: „Ich bin einfach nicht bereit, pseudokünstlerische Experimente, die nur der Selbstbefriedigung und Selbstverwirklichung einzelner dienen, zu unterstützen." (Sehr gut! bei der CDU/CSU) Er schwingt sich zum bundesweiten Geschmacksdiktator auf und entmündigt die Bürger, selbst zu entscheiden. (Lachen bei der CDU/CSU— Duve [SPD]: Auf eine geschmacklose Art!) Er will bestimmen, welche Filme mit Förderungsmitteln entstehen dürfen. Mit seinen Richtlinien ist die Bundesrepublik das einzige europäische Land, das auf dem Gebiet des Films Qualität nicht fördert, sondern durch Förderung wegzuräumen versucht. Gefällt der fertige Film dem Ministerium nicht, können die Förderungsgelder zurückverlangt werden, womit man jeden Filmemacher ruinieren kann. Ein bezeichnender Hinweis dazu ist die skandalöse Verweigerung der letzten Finanzierungsrate für den Film „Meridian" von Rüdiger Neumann, aus dem dieser einen Satz herausstreichen soll, in dem es um ein Zitat von Reagan zum vorstellbaren begrenzten Atomkrieg geht. (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Aha!) Filme zwischen 20 und 78 Minuten fallen total aus der Förderung heraus, was insbesondere dokumentarische innovatorische Filme betrifft. Der dokumentarische Film dürfte mit diesen Richtlinien ohnehin der wirtschaftlichen und politischen Gesinnung des Innenministeriums zum Opfer fallen. Mit diesen Richtlinien hat sich Zimmermann ein Ermächtigungsgesetz geschaffen, das die Filmkultur nicht fördert, sondern verhindert und eine politische Kontrolle einführt. (Dr. Laufs [CDU/CSU]: So ein Quatsch!) Mit diesen Richtlinien wird die Kontinuität von 20 Jahren kultureller Filmförderung des Bundes abgewürgt. Die Verbände des neuen deutschen Films wurden zwar um Stellungnahme gebeten, sie benannten auch ihre Bedenken und machten Gegenvorschläge. Dies blieb aber nahezu folgenlos und hatte lediglich Alibifunktion. Die Mehrheit der Verbände des neuen deutschen Films, die in der Bundesvereinigung des Deutschen Films organisiert sind, der Autoren-Film, die Dokumentarfilmer, die Filmarbeiterinnen, die Verleiher und Kinomacher, die regionalen Filmbüros und Videogruppen, verweigert angesichts dieser Richtlinien jede Kooperation mit dem Innenministerium, benennt keine Mitglieder für die Gremien, macht keine Vorschläge für Bundesfilmpreise; sie verweigert sich. Diese Art von Kulturpolitik hat allerdings nicht nur mit der sichtbaren Inkompetenz und dem spießigen Geschmack im Innenministerium zu tun, (Zuruf von der CDU/CSU: Pfui!) sondern diese wirtschaftlich orientierte Förderung ist ganz klar auf Filme angelegt, die den deutschen und amerikanischen Filmkommerz mit Produktionsgeldern versorgen sollen, (Daweke [CDU/CSU]: Unmöglich, was Sie da sagen!) auch um billige Unterhaltungsware für die Kabelkanäle des zukünftigen Privatfernsehens zu haben, Seichtes für die Medienflut. (Schwenninger [GRÜNE]: So ist es!) Die GRÜNEN fordern deshalb: Zurücknahme des Richtlinienentwurfs und Beteiligung der Verbände des neuen deutschen Films an qualifizierten Richtlinien; Erhöhung der Haushaltsmittel; ein unabhängiges Auswahlgremium, das nur nach künstlerischen Kriterien entscheidet. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Abgeordnete Baum. (Schwenninger [GRÜNE]: Der ist in der Zwickmühle!) Baum (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Sachen Filmförderung bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesinnenminister und den Liberalen. Das ist übrigens, wie Sie aus früherer Zeit bestätigen können, in einer Koalition unabhängiger und selbständiger Parteien nichts Ungewöhnliches. Allerdings setze ich mich in Form und Inhalt der Kritik von dem ab, Herr Kollege Hoss, was Sie hier gesagt haben. Wir wenden uns gegen einige Bestimmungen in den neuen Richtlinien und stellen gleichzeitig fest, daß der Bundesinnenminister in seiner bisherigen Amtszeit die bisherigen Richtlinien anders interpretiert und anders handhabt, als alle seine Vorgänger dies getan haben. (Zuruf von der SPD: Leider wahr!) Dies betrifft vor allen Dingen die stärkere Einschaltung des Staates, d. h. des Ministeriums und des Ministers, in den Entscheidungsprozeß. Wir sind der Meinung, daß sich die Vergabe von Filmpreisen an der bewährten Praxis der Staatsferne zu orientieren hat. In der Abwägung, ob der Staat selbst enscheidet oder ob er diese Aufgabe einem unabhängigen Auswahlgremium überträgt, sind wir unbedingt der Meinung, daß dem Auswahl - ausschuß der Vorrang gebührt. Diese Auswahlausschüsse haben sich bewährt. Es war, Herr Kollege Zimmermann, in der Vergangenheit immer möglich, die parlamentarische Verantwortung, die Sie ungeschmälert haben, für diese Entscheidungen zu tragen. Vom zuständigen Minister erwartet niemand, daß er sich mit den Entscheidungen inhaltlich identifiziert. Der Staat fördert, er ist nicht Sinngeber und nicht Kontrolleur. (Beifall bei der FDP — Zustimmung bei der SPD) Er muß die kulturelle Vielfalt respektieren, wie sie sich frei entwickelt. Zur Toleranz des demokratischen und liberalen Rechtsstaats gehört, daß er auch Fundamentalkritik zuläßt. Diese Freiheit darf von Staats wegen nur dann und insoweit begrenzt werden, als ihr Mißbrauch den unsere Verfassung tragenden ethischen Grundkonsens ernsthaft gefährden würde. Das ist in all den Jahren nie der Fall gewesen; (Duve [SPD]: Sehr richtig, sehr wahr!) mir ist keine Entscheidung des Auswahlgremiums dieser Art bekannt. Unser zweiter Einwand richtet sich gegen die Einführung von Elementen der Wirtschaftsförderung anstatt der bisher ausschließlich an der kulturellen Qualität orientierten Förderung. Es ist ja nur ein sehr kleiner Betrag, 5 Millionen DM. Wir schätzen, daß für Filmförderung in der Bundesrepublik etwa 80 Millionen, 90 Millionen DM und eine Milliarde DM für die Theaterförderung zur Verfügung gestellt werden. Es bleiben also 5 Millionen DM für die Förderung kultureller Spitzenleistung. So wünschenswert es ist, dem Film ein größeres Publikum zu erschließen, müßte man aber unserer Meinung nach an der Verleihstruktur ansetzen, man müßte fragen: Was machen die Amerikaner mit ihrer großen Finanzmacht hier in unseren Kinos? Wir sind der Meinung, daß es wichtig ist, nach wie vor den Mut zu haben, mit diesem bescheidenen Betrag von 5 Millionen DM die kulturelle Kreativität und das Experiment zu fördern, auch dann, wenn nicht sicher ist, ob der Film beim Publikum ankommt. Dieser Grundhaltung verdanken wir den Aufstieg des neuen deutschen Films und seine internationale Anerkennung. Die Berliner Filmfestspiele haben sich bewährt. Dort hat sich auch der deutsche Film bewährt, in diesem Jahr in einer bemerkenswerten Vielfalt künstlerischer Ausdrucksformen. Im übrigen ist der Anteil des deutschen Films am Verleihumsatz keineswegs so zurückgegangen, wie hier gesagt wird. (Duve [SPD]: Hören Sie gut zu!) Wir wollen die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur in der Bundesrepublik Deutschland verbessern. Aus diesem Grunde haben wir gemeinsam mit der CDU/CSU eine umfangreiche Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die zu einer umfassenden kulturpolitischen Debatte und zu wichtigen Entscheidungen auf diesem Gebiet führen wird. Von dritter, neutraler Seite, nämlich von der „Privatinitiative Kunst", ist diese Anfrage so beurteilt worden: Der Fragenkatalog selbst ist ungewöhnlich umfassend, professionell, präzise formuliert und umgeht keines der schwierigen Themen. Als unbestreitbares Verdienst dieser Großen Anfrage kann schon jetzt festgehalten werden, daß sie die Bundesregierung zu einer exakten Stellungnahme in den relevanten Entscheidungsbereichen herausfordert. Einen besseren Einstieg in die erste kulturpolitische Debatte des Deutschen Bundestages — so wird hier von neutraler Seite gesagt — hätte man sich kaum wünschen können. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, werden sich also — auch darüber darf die heutige Debatte nicht hinwegtäuschen — auf wichtige Gemeinsamkeiten in der Kulturpolitik zwischen den Koalitionsparteien einrichten müssen. Danke. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Bundesminister des Innern. (Roth [SPD]: Zimmermann aus dem Silber - wald!) Dr. Zimmermann, Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schön, daß morgens um acht schon eine so gute Stimmung im Plenum herrscht. (Schwenninger [GRÜNE]: Dafür haben Sie gesorgt!) — Na eben, das ist doch auch was, wenn ich dafür gesorgt habe. Seien Sie doch dankbar dafür. Meine Damen und Herren, der Referentenentwurf über Filmförderungsrichtlinien ist als Diskussionsgrundlage schon im letzten Jahr einem ungewöhnlich breiten Kreis zugeleitet und schriftlich und mündlich diskutiert worden, (Duve [SPD]: In den letzten Dezemberta gen!) zuletzt direkt mit den Filmschaffenden anläßlich des Filmgesprächs in München, (Dr. Nöbel [SPD]: Die sind alle sauer!) wo etwa 700 Leute zugegen waren; 300 konnten den Saal nicht mehr betreten. So groß war das Interesse. Dieser Kreis war größer, als ihn die SPD bei einem Filmgespräch jemals zusammen hatte. (Duve [SPD]: Das war Ihr Unterhaltungs wert, Herr Minister!) — Ja, ich habe den deutschen Film eben wieder interessant gemacht. Deswegen waren so viele da. Das habe ich dort schon gesagt. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben im Innenausschuß zweimal diskutiert. (Duve [SPD]: Einmal ohne Sie!) Diese ausführliche Diskussion hat keiner meiner Vorgänger, gleich welcher Partei, auf sich genommen. (Duve [SPD]: Sie boten nicht den Anlaß! Die wollen doch nicht l'art pour l'art ma chen!) Ich kann Ihnen nicht verschweigen, daß ich enttäuscht darüber bin, daß wenig konstruktive Beiträge gekommen sind. Wo sind denn eigentlich die Vorschläge geblieben, wie man in der Bundesrepublik Deutschland mehr Filme von Qualität bekommt, Filme, die die Leute auch sehen wollen, die sie wieder ins Kino bringen? (Schwenninger [GRÜNE]: Ins Kino? Wenn Sie das Kabelfernsehen einführen!) Ich sehe immer nur, daß über den Spielraum von Ausschüssen und über die Verantwortung von Ministern gestritten wird, während es doch allein darum geht, dem deutschen Film vielleicht auf einem neuen Weg wieder bessere Chancen zu verschaffen. (Beifall bei der CDU/CSU — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Auf einem Holzweg! — Duve [SPD]: Sie können ja Selbstdar - steller werden!) Diesem Anspruch, der allein die Bereitstellung von Haushaltsmitteln rechtfertigt, sollte doch die Diskussion über die neuen Richtlinien dienen. Und da muß man zuerst einmal unvoreingenommen eine Analyse der Situation vornehmen. (Duve [SPD]: Vor allem mit richtigen Zah len!) Ich lasse mich hier doch weder von der Magie der Zahlen noch von der Magie der Namen blenden. Die Zahlen, die ich genannt habe, nennt die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, nicht irgendein Produzent. Nach diesen Zahlen haben wir uns zu richten. Sie richten sich j a bei statistischen Angaben auch nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes und nicht nach Zahlen irgendeines Statistikers. Das wäre ja noch schöner! Mit 3% jedenfalls steht der deutsche Film an der allerletzten Stelle der Skala; weit vorne liegen die Italiener, die Franzosen und alle anderen. Das kann doch niemand bestreiten. In dieser Lage (Schwenninger [GRÜNE]: Muß man han deln!) unternimmt der Innenminister den Versuch, mit ganz geringen Mitteln mehr Resonanz zu schaffen. Diese Richtlinien entwickeln sich im übrigen aus der Förderungssystematik der letzten Jahre. Sie streben in keiner Weise eine reine Wirtschaftsförderung an, erkennen aber eine Wechselwirkung von Kultur und wirtschaftlichen Entstehungsbedingungen. Denn der Film ist ja wohl ein Medium, und Medien pflegen ja zwischen denen, die sie machen, und denen, die sie sehen wollen, vermitteln zu wollen. Aber ich bin doch nicht dazu da, zu ermöglichen, daß Streifen gedreht werden, die außer dem Produzenten überhaupt niemand sehen will. Das kann doch nicht der Sinn sein. (Beifall bei der CDU/CSU — Schwenninger [GRÜNE]: Ein konkretes Beispiel! Haben Sie eines?) — Ich habe Beispiele. Würde ich sie nennen, würde mir der Präsident das Wort entziehen, weil das gegen die Strafgesetze verstoßen würde. (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Beispiel! Beispiel! — Zurufe der Abg. Duve [SPD], Fischer [Frankfurt] [GRÜNE] und weiterer Abgeordneter der SPD und der GRÜNEN) — Sie können j a einmal privat Einblick in ein solches Drehbuch im Bundesinnenministerium bekommen. Die wichtigsten neuen Akzente sind: Betonung der Förderung von wirklichen Spitzenleistungen, Straffung beim Deutschen Filmpreis, neue Kurzfilmlänge bis zu 15 Minuten als Animations- und Beiprogrammfilm, bei Filmpreis- und Produktionsprämien eine 30 %-Klausel, also ein Eigenrisiko des Herstellers, Bemühen um Publikumsresonanz, möglichst keine Vollfinanzierung aus öffentlichen Mitteln. (Sehr gut! bei der CDU/CSU) Ich habe gesagt, warum. Ein bißchen Risiko soll schon noch dabei sein, damit die Leute die Filme nicht nur für sich selber drehen. (Zustimmung bei der CDU/CSU) Weitere wichtige Akzente sind bei der Produktionsförderung die Koordinierung, z. B. mit der Filmförderungsanstalt, aber keine Vorschaltung, wie ich ausdrücklich zugesagt habe, bei Konfliktfällen eine Rückverweisungskonstruktion und die Nachwuchsförderung, produktbezogen, verstärkt im Drehbuch- und Kurzfilmbereich. (Duve [SPD]: Praxis der letzten Monate!) Mit einigen Wünschen aus der Diskussion war ich einverstanden, und zwar mit der Verschiebung des Termins vom 1. Februar auf den 1. März, mit der Verdeutlichung der kulturellen Akzente und dem Verzicht auf eine Vorschaltung der FFA. (Duve [SPD]: Aber natürlich! Das mit dem Vorschalten ist doch ein verschleierndes Argument, Herr Minister!) Wenn ich mich verpflichte, Qualität, ja Spitzenleistungen im Rahmen der Gesetze zu fördern, dann trage ich dafür letztendlich die rechtliche und auch die politisch-parlamentarische Verantwortung. Dem kann man sich auch nicht durch Tricks entziehen, auch nicht vollständig durch Ausschußverantwortung und Selbstverwaltungssysteme. (Duve [SPD]: Übertragen Sie das einmal aufs Theater, und überlegen Sie, was das bedeutet!) Denn letzten Endes müssen die Systeme immer so sein, daß sie unparteiisch und sachgerecht sind; eine formale Distanzierung, daß man zwar Geld gibt, aber mit dem Produkt nun gar nichts zu tun haben will, halte ich nicht für real. (Reents [GRÜNE]: Diese Kriterien müssen Sie einmal auf die Bundesregierung an wenden!) Wenn es so ist, dann muß ich mich auch über die eingereichten Filme informieren dürfen. Hier einen Eingriff in die Kunstfreiheit zu sehen, ist absurd, denn in diesem Land kann man drehen, was man will, nur nicht alles mit staatlicher Förderung. Das muß auch nicht sein. (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD) Jemand hat den Film „Meridian" genannt. Das Drehbuch ist wortwörtlich einem Auswahlausschuß vorgelegt worden, aber es ist nicht so realisiert worden, wie es dem Ausschuß vorgelegen hat, sondern der Film erhielt einen Vorspann und einen Nachspann. Meine Damen und Herren, wir können nicht zulassen, daß in Zukunft abgenommene Filme nachher durch Vor- und Nachspanne ergänzt werden. Das können wir nicht tun, das ist eine Grundsatzentscheidung. (Zustimmung bei der CDU/CSU — Schwenninger [GRÜNE]: Ein Nachspann gehört auch zum Kunstwerk!) Es ist keine Zensur, denn abgenommen wird durch den Ausschuß, und dem Ausschuß hat ein anderer Streifen vorgelegen, als dann gesendet worden ist. (Zurufe von der SPD) Im Interesse der Filmschaffenden meine ich daher, daß die Richtlinien nun ihrer ersten praktischen Erprobung zugeführt werden müssen. Auch der Termindruck bezüglich der Verleihung des Deutschen Filmpreises erfordert das. Im übrigen bin ich auch nach Erlaß der Richtlinien jederzeit bereit, über ihren Sinn und über ihren Wert weiter zu diskutieren. Diese Richtlinien sind kein Jahrhundertwerk. Wenn sie sich nach einem Jahr nicht bewährt haben sollten, dann sind sie auch jederzeit wieder änderungsfähig. Der erste Redner in dieser Debatte hat mit Recht gesagt, daß der Bundesinnenminister diese Richtlinien allein erlassen kann und daß weder Bundestag noch Bundesrat beteiligt werden müssen. Nun, Sie haben sich in einer außerordentlich intensiven Weise beteiligt. Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie groß die Zustimmung in diesem Hause ist und wie allein ich hier stehe; ich weiß nur eines: In der deutschen Bevölkerung habe ich eine beträchtliche Mehrheit für meine Auffassungen hinter mir. (Beifall bei der CDU/CSU — Schwenninger [GRÜNE]: Woher wissen Sie das?) — Das spüre ich. Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Duve. (Zuruf von der SPD: Geh mal mit der Schere ran!) Duve (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Zitat, Herr Minister: Irrtum kommt von selbst, und der Mensch ist zum irren gemacht. Einige Wahrheiten entdeckt er nur durch unendliche Mühe. Ich wünsche Ihnen, daß Sie in Ihrer Amtszeit diese Wahrheiten entdecken. Dieses Zitat ist vom großen Friedrich, Herr Minister Zimmermann. Was Sie hier soeben ausgebreitet haben, nämlich daß der Minister die letzte Verantwortung für kulturelle Entscheidungen hat, ist doch genau das zentrale Kernstück, auf das sich die gesamte Kritik der Filmer, der Presse konzentriert. Hier wird nach meiner Kenntnis zum erstenmal die Zensur der Filmkultur, Kulturpolitik damit begründet, daß der Mi - nister gegenüber der Bevölkerung die Verantwortung trägt. Wenn man das auf Theaterförderung, auf Malereiförderung oder was auch immer überträgt, dann sind wir mitten im Bereich der Zensur. Herr Minister, die sechs Fälle, die wir und alle deutschen Filmer Ihnen vorhalten, haben dazu geführt, daß Ihnen alle wichtigen Gremien ihre Mitarbeit in den künftigen Entscheidungsgremien versagen. Die Fälle zeigen, daß Sie bereits in der bisherigen Praxis Zensur geübt haben. Beim Spielfilm von Herbert Achternbusch haben Sie im nachhinein entschieden. Bei dem Dokumentarfilmprojekt von Karin Braun haben Sie, hat Ihr Mitarbeiter eingewirkt. Bei dem Spielfilm „Die Verführung" von Elfie Mikesch haben Sie in unzulässiger Weise versucht, auf die Form dieses Films Einfluß zu nehmen. Bei dem Spielfilm von Herbert Achternbusch „Der Wanderkrebs" haben Sie ebenfalls eingewirkt. (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Da wollte er mit spielen!) Das heißt, schon bei den bisherigen Richtlinien — Herr Baum hat es Ihnen ja vorgeworfen — haben Sie gezeigt, daß Sie nicht gewillt sind, das sensible Verhältnis von staatlichen Geldern auf der einen Seite und der Freiheit der Kunst, die in unserer Verfassung festgelegt ist, auf der anderen Seite zu beachten. Sie sind mit diesem wirklich schwierigen Gebiet sehr grob umgegangen. Sie haben die Gremien der Fachleute, die ja genannt werden, brüskiert. Sie haben vielen von ihnen — und so empfinden sie das auch — einen Fußtritt gegeben. Sie stehen heute vor dem Bankrott (Lachen bei der CDU/CSU) eines halben Jahres Filmförderungspolitik. (Feilcke [CDU/CSU]: Machen Sie es mal ein bißchen kleiner!) Der Minister steht vor dem Bankrott (Feilcke [CDU/CSU]: Und Sie stehen da hinter!) einer Filmförderungspolitik, die sich in 20 Jahren bewährt hat, Herr Kollege. Er bekommt Kritik (Dr. Miltner [CDU/CSU]: Von internationa ler Seite?) von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er bekommt Kritik aus der internationalen Filmwelt. Es gibt praktisch niemanden mehr in der Branche, der dieser Änderung zustimmt. Was ich für dramatisch und auch traurig halte, ist, daß nun die Gremien nicht besetzt werden. Ich möchte sehen, wie in der nächsten Woche, Herr Minister, die Besetzung der Gremien erfolgen soll. (Feilcke [CDU/CSU]: Mit denen, die Publi kumsfilme machen!) Denn all die Gruppen, die Sie aufgefordert haben, haben erklärt, sie werden nicht mitarbeiten. (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Das juckt ihn nicht!) Die eine Änderung — darauf will ich noch kurz zu sprechen kommen — ist keine. Sie überlassen der Filmförderungsanstalt, einer Wirtschaftsförderungs-Institution, die Vorauswahl. Sie haben doch nur zum Schein wieder übernommen, daß die Filmer ihre Filmprojekte wieder in Koblenz einsenden. Ich wiederhole: Bankrott einer früheren guten Praxis. Wir sehen schlechte, sehr schlechte Zeiten für die Filmkultur in diesem Land auf uns zukommen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Daweke. Daweke (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Duve hat eben gesagt, hier solle eine Filmförderungspolitik geändert werden, die sich in 20 Jahren bewährt hat. Ich will nicht bestreiten, daß wir in den 60er Jahren mit verschiedenen Instrumenten, auch mit den Richtlinien zur kulturellen Filmförderungspolitik, aber dann auch später, allerdings erst in den 70er Jahren, mit den Filmförderungsgesetzen Erfolg gehabt haben. Aber die Zahlen, die jetzt vorliegen, Herr Duve, sprechen doch eigentlich dagegen, (Schwenninger [GRÜNE]: Das ist eine ganz andere Dimension!) daß wir heute noch so erfolgreich sind, wie wir es uns wünschen. Der Bundesinnenminister hat auf die Quote des deutschen Films im Kino hingewiesen. Wenn Sie die Koproduktionen mitrechnen — das ist ja immer ein Streitpunkt zwischen den Filmemachern und den Statisten — (Lachen bei der SPD und den GRÜNEN — Zuruf des Abg. Schäfer [Offenburg] [SPD]) — Entschuldigung: den Statistikern; ich kam aus der Branche —, dann wird man feststellen, daß es allenfalls noch 11 % sein können. Ernst zu nehmende Kritiker sagen, das Handwerkliche beim deutschen Film stimmt nicht mehr. Das war übrigens ein wesentlicher Impuls in den 60er Jahren, (Zuruf des Abg. Duve [SPD]) als eine große Zahl von Filmschaffenden nach Frankreich gegangen war und sich dort orientiert hatte. Viele sagen, daß die Qualität dessen, was dann herauskommt, sich auf internationalen Festivals nicht mehr durchsetzt. Das ist einer der Indikatoren: die Preise, die man auf A-Festspielen erringt; daß man dort also nicht nur beguckt wird, sondern daß man dort mit Qualität bemerkt wird. Ich meine, es muß doch auch Sie aufregen, wenn es Filme gibt, die niemals einen Zuschauer erreichen oder Zuschauerzahlen haben, die geradezu lächerlich sind. (Duve [SPD]: Das sind doch gerade die Fil -me, die als Publikumsfilme gewollt sind!) — Nein, die sind nicht als Publikumsfilme gemeint. Ich will Ihnen aus dem „Spiegel", der nicht gerade von Herrn Zimmermann herausgegeben wird, vorlesen: Die aussichtslose Lage des deutschen Films wird auch dadurch gekennzeichnet, daß ein Drittel der einheimischen Filme so gut wie überhaupt kein Publikum mehr findet: „Comeback" von Christel Buschmann 15 419 zahlende Besucher bis Ende 1982, „Dabbel Trabbel" von Dorothea Neukirchen mit 6 131, „Logik des Gefühls" von Ingo Kratisch mit 423 zahlenden Besuchern bis Ende 1982. Es muß einen doch irgendwie aufregen, daß eine solche Situation eingetreten ist und daß wir dieses nun als Weisheit letzter Schluß verkaufen. Übrigens: Sie erreichen damit zum Schluß, daß man sich über den Film noch lächerlich macht. Letzte Woche hieß es in einer großen deutschen Sonntagszeitung: Dienstag abend ein echter Achternbusch im ZDF: „Herz aus Glas", bei dem die Schauspieler angeblich nur unter Hypnose ihren Pflichten nachzukommen imstande waren: 22.05 bis 23.35 Uhr. Wer sich das antut, wird fortan nur noch die Partei von Bundesinnenminister Zimmermann wählen. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das war doch kein Achternbusch, das war ein Herzog-Film!) Meine Damen und Herren, ich finde es nicht richtig, daß Sie hier so tun, als wolle man in die Gestaltungsmöglichkeit der Filmemacher eingreifen. (Schwenninger [GRÜNE]: Ja, sicher!) Das ist doch eine völlig schiefe Betrachtungsweise. Hier kann jeder jeden Film machen. (Feilcke [CDU/CSU]: Richtig!) Die Frage ist doch nur: Wie verteilen wir die wenigen und knappen Mittel? Als einer, der seit vielen Jahren in der Filmförderungsanstalt bei der wirtschaftlichen Förderung des Films tätig ist, stehe ich vor dem Problem: Welcher Film wird gefördert, und welcher Film wird nicht gefördert? Es ist doch eigentlich schon die subtilste Form des Eingreifens in die freie Gestaltung des Künstlers, wenn er genau weiß: In einer bestimmten Bewertungs- und Auswahlkommission sitzen immer die gleichen Leute, die sich teilweise nach dem Prinzip „Wie du mir, so ich dir" gegenseitig helfen. (Duve [SPD]: Die wahren Cliquen im Film bestimmt das bayerische Wirtschaftsmini sterium!) Zum Schluß ist dann beispielsweise festzustellen, daß das so verfestigt ist, daß Neue praktisch keine Chance haben. Ein Filmemacher aus dem Ruhrgebiet hat dies kürzlich so formuliert — ich rede von Adolf Winkelmann —: Die Förderung hat eigentlich schon immer die Gefahr gehabt, daß sie tendenziell den Filmemacher von seinem Publikum entfernt. Weil eben nicht das Publikum, also die Kinokasse, für den Produktionsetat eines Films zuständig ist, sondern eine staatliche Stelle. Das hat er doch richtig erkannt. Nun bewegen wir uns in diesem Spannungsfeld. Ich kann nur sagen: Eine der Änderungen, Herr Bundesinnenminister, von denen ich glaube, daß sie in der nächsten Zeit ganz wichtig wären, wäre, daß wir das Rotationsprinzip bei den Auswahlgremien einführen, so daß man nie weiß, wer denn in der Kommission sitzt, wenn man ein Projekt einreicht. Denn dann orientiert man sich möglicherweise nicht mehr so stark an bestimmten Personen, sondern macht Filme unter dem Aspekt: Kann ich sie denn auch jemanden zum Zuschauen zumuten? Schönen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hirsch. Dr. Hirsch (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag als Filmkritiker! Es ist ja ganz interessant, welche Wertmaßstäbe da angelegt werden. Ich will das nicht weiter ausführen. Aber nach dem Geld alleine kann man wohl nicht alles ausrichten. Übrigens, Herr Kollege Daweke: Der Grundsatz der Rotation ist natürlich ein alter Hut. Das wird schon dauernd gemacht und ist auch sehr vernünftig. (Daweke [CDU/CSU]: Aber es soll nicht mehr gemacht werden!) Ich habe bei der ganzen Diskussion bisher nicht verstanden, warum die politische Ordnung der Bundesrepublik auf eine harte Probe gestellt wird, wenn das Inkrafttreten dieser Richtlinien nicht am 1. März erfolgt, sondern in einem Zusammenhang mit der Diskussion über die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zur Kulturförderung. (Beifall bei der FDP und der SPD) Das könnte man ja machen. Es ist richtig: Über die Richtlinien entscheidet der Bundesminister des Innern. Er braucht dazu nicht die Zustimmung des Bundestages. Aber sie wäre ja nicht unerfreulich, muß man sagen. Er entscheidet über Auszeichnung, Produktionsförderung, Verleihprämien. Es geht nicht um große Beträge. Das ist gesagt worden. Kulturelle Filmförderung ist ja in der Tat der Gegenwert von ein paar hundert Metern Autobahn oder zweieinhalb Polizeihubschraubern; mehr ist es nicht. Auch das könnte Gegenstand einer Erörterung sein. Worum geht hier der Streit? Er geht einmal um die Sorge, daß auch bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes die Möglichkeiten des staatlichen Einflusses vergrößert werden könnten. Wir beabsichtigen eine solche Novellierung nicht. Zweitens. Vor allem geht es um die Grundfrage, wo die Grenze verläuft zwischen einer Kunstförderung des Staates und seiner Versuchung, bei dieser Gelegenheit zwischen genehmer und unangenehmer Kunst zu unterscheiden, sich eine Definitionsmacht anzueignen, (Beifall bei der SPD) die Kunst in die Richtung zu lenken, die ihm gut und angemessen und für den Bürger förderlich zu sein scheint. Ich stelle mir den Kämmerer einer Stadt vor, der die Subventionierung des kommuna - len Theaters davon abhängig machen will, daß ihm der Spielplan gefällt. Wir würden ihn zumindest für ungeschickt und seine Vorstellungen für überholt halten. Wenn Kunstförderung die staatliche Erziehung des Künstlers sein sollte, dann müßte man sie in einem freien Staat besser unterlassen. (Duve [SPD]: Wahrscheinlich verbieten!) Viele Menschen in unserem Land beklagen das Gefühl der Einengung, der Gängelung, der schwindenden Toleranz. Das ist es ja, was uns so sensibel macht: wenn man die Befürchtung haben muß, daß der Bereich der kulturellen Freiheit in der Filmförderung, die Toleranz in diesem Bereich eingeengt werden könnten. Unsere vier Grundpositionen hat Gerhart Baum genannt: Die Vergabe von Filmpreisen sollte staatsfern entschieden werden. Es sollte bei den Entscheidungen eines Auswahlgremiums bleiben, dabei, daß es frei und autonom entscheiden kann. Die kulturelle Filmförderung des Bundes sollte frei bleiben von Elementen der Wirtschaftsförderung. Große Filme sollten nicht besser behandelt werden als Filme, die nur auf einem kleinen Etat beruhen und deren Regisseure häufig bereit sind, neue Wege zu gehen und kulturelle Anreize zu schaffen. Eigentlich sollte es nicht schwer sein, sich auf diese vier Selbstverständlichkeiten zu einigen. (Beifall bei der FDP und der SPD) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Martiny-Glotz. Frau Dr. Martiny -Glotz (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmermann ist ein taktisch kluger Politiker, kein Zweifel. Warum macht er sich diesen Ärger beim Film? (Feilcke [CDU/CSU]: Und bei Ihnen!) Was hat er gegen den deutschen Film, daß er so flott eine Entwicklung in Gang setzt, bei der am Ende nur noch der amerikanische Einheitsfilm fürs Einheitspublikum übrigbleibt, den sich nur die schwächer werdenden Jahrgänge von 14 bis 29 im Kino, alle anderen aber im Fernsehen oder über Video angucken? (Feilcke [CDU/CSU]: Was haben Sie ei gentlich gegen das Publikum?) Daß der deutsche Film sein Publikum nicht erreicht, liegt nicht nur an der Produktion, Herr Zimmermann, sondern das liegt auch an der Infrastruktur des Verleihs und der Kinos. Von denen sollte man bei der Filmförderung vor allen Dingen einmal genauer sprechen. (Beifall bei der SPD) Dazu ist heute aber nicht die Zeit. Wenn Sie, Herr Zimmermann, die Filmförderungsanstalt nicht vorschalten wollen, dann streichen Sie doch bitte diese Kann-Bestimmung; denn vielleicht will sich die FFA möglicherweise gar nicht vorschalten lassen — jedenfalls war das am vergangenen Dienstag sogar die Meinung Ihres Beraters, Herrn Casparys. Zweitens hat auch die wirtschaftliche Filmförderung bei der Filmförderungsanstalt nicht verhindert, daß viele Flops gefördert worden sind, (Duve [SPD]: Hört, hört, Herr Dawecke!) und zwar aus den eben bereits angedeuteten Gründen. Was will der Innenminister also wirklich? Strebt er eine Bavarisierung der Filmpolitik an, (Lachen bei der CDU/CSU) so eine Art „Bayern gegen den Rest der Welt", damit's ein Prachtfilm wird, der dem „Bayernkurier" und der „Passauer Neuen Presse" gefällt? (Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/CSU]) Na, dann „Gott mit dir, du Land der Bayern". Über die diesjährigen bayerischen Filmpreise — eine geballte Ladung von Belanglosigkeiten — schwieg des Sängers Höflichkeit bereits weitgehend. Will der Innenminister „Schweinkram" verhindern? Dafür gibt es bereits im Filmförderungsgesetz einen einschlägigen Paragraphen. Dazu bestünde kein Anlaß. Will er die unabhängigen Gremien zähmen? Dafür muß man Verständnis haben; denn diese Feministinnen von Katrin Seybold über Dagmar Hirtz, von Elke Kummer bis zu Gabriele Wohmann — von mir einmal ganz zu schweigen — sind wirklich schwer erträglich für ein gestandenes konservatives Mannsbild. (Beifall bei der SPD) Und die Gremien-Herren von Herrn Schobert bis zu Herrn Patalas könnten womöglich bei den GRÜ- NEN sein. In jedem Fall müßten sie sich erst einmal die Haare schneiden lassen, bevor sie zu einer Sitzung des Innenminister kommen. Oder sehen Sie das anders? Nur, Herr Zimmermann, es ist doch ein Irrtum zu glauben., daß sich diese Damen und Herren in den Gremien zähmen lassen. Das bißchen Positiv- Image, das Sie sich beim Umweltschutz durch Flexibilität zu erkaufen suchen, wird von denen schnell kaputtgemacht; denn die können nicht nur denken, sie schreiben auch noch darüber, und es gibt Medien, die das drucken, so daß es andere lesen können. (Zurufe von der CDU/CSU) Da liest man dann: Zimmermann, der Mann für das verschärfte Demonstrationsstrafrecht; . Zimmermann, der Mann gegen die liberale Handhabung beim § 218; Zimmermann, der Mann gegen die Ausländerkinder; Zimmermann, der Mann, der den deutschen Film zensiert. Und dieser Innenminister wollte seinen schillernden Ruf doch gerade loswerden. (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Das ist eine schlechte Vorführung!) Letztes Argument: Dieser Innenminister ist geradezu inbrünstig proamerikanisch. Daß Reagan für Raketen in Deutschland ist, soll man im Vorspann eines im übrigen textlosen Films — es handelt sich um einen Dokumentarfilm; was in dem Drehbuch gestanden hat, weiß ich nicht, aber ich habe den Film gesehen, und da wurde kein Wort gesprochen — nicht sagen, obgleich es stimmt — denn das könnte als Antiamerikanismus verstanden werden. Filme über vietnamesische Kinder oder über die Friedensbewegung sind gleichfalls unerwünscht. Die Amerikaner sind halt sehr empfindlich. Vielleicht möchte also der Innenminister bayerischen Freunden behilflich sein, die am amerikanischen Film verdienen. (Duve [SPD]: Hört! Hört! — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Duve, Duve!) Auf diese Weise sind allerdings der englische Film und das englische Kino schon kaputtgemacht worden, da dort auch noch dieselbe Sprache mit den Amerikanern hinzukommt. Wollen wir das in Deutschland genauso? Deutsch nur noch als Synchronsprache? Deutsche Filmhelden bloß noch als böse Soldaten bei amerikanischen Kriegsfilmen? (Zurufe von der CDU/CSU) Das brauchen wir auf keinen Fall, denn Europa braucht nationale Kulturen: deutsche, französische, italienische, schweizerische und andere. Die müssen wir stärken, und zwar sowohl finanziell als auch ideell. Weder „Kramer against Kramer" noch „the day after", weder Woody Allen noch E.T. spiegeln deutsche Wirklichkeit wider oder sind auch nur europäisch. Müssen wir nicht achtgeben, daß wir den europäischen und den deutschen Film gegen die Marktmacht der Amerikaner verteidigen? (Beifall bei der SPD und bei Abgeordnen - ten der GRÜNEN) Wir verteidigen schließlich auch italienischen Tafelwein, deutsches Bauernbrot und französischen Käse und wollen dagegen nicht die Fast-food- Hamburger eintauschen. Die CSU war mit dem Wort vom Ausverkauf deutscher Interessen immer schnell bei der Hand. Bei den Filmrichtlinien könnte das ein Bumerang werden. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN — Zurufe von der CDU/ CSU) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Abgeordnete Weiß. Weiß (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Nach dieser etwas hektischen Aufgeregtheit sollten wir, glaube ich, wieder in etwas ruhigere Bahnen kommen und etwas gründlicher über das Problem nachdenken. Sie wissen, Herr Schäfer und Herr Duve, ich schätze Sie sehr. Wir kennen uns aus der gemeinsamen Ausschußarbeit. Aber ich muß Ihnen folgendes sagen. Bei allem Eifer ist es mehr blinder Eifer, der bei Ihnen mitspricht, und Sie wissen: Blinder Eifer schadet oft der Sache. Das nicht zu beseitigende Mißtrauen bei Herrn Duve ist auch keine günstige Voraussetzung für eine vertrauensvolle Arbeit und für eine Abwägung dieser Problematik. (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sehr gut!) Ich möchte einige Aussagen machen zu Ihrer Bemerkung, Herr Duve, bezüglich der Beurteilung der Filme durch den Auswahlausschuß und durch den Innenminister. Im zweiten Halbjahr 1983 sind 252 Vorschläge eingereicht worden. 30 hat der Auswahl - ausschuß ausgewählt. Davon sind 27 positiv entschieden. Ein Fall ist noch in der Diskussion, ein Projekt wurde zurückgezogen, und ein Projekt ist jetzt entschieden worden, und zwar positiv. Da können Sie doch nicht unterstellen, daß hier üble Oberzensoren an der Macht seien und ihr Handwerk ausübten. (Dr. Laufs [CDU/CSU]: So ist es! — Zuruf des Abg. Schwenninger [GRÜNE]) Herr Kollege Hirsch, Sie haben hier einige grundsätzliche Ausführungen gemacht. Ich möchte, wenn Sie mir erlauben, dazu auch noch einige Anmerkungen machen. Ich glaube, daß jeder Fachmann und jeder, der sich um Kunst bemüht, weiß, daß die staatliche Kunstförderung nicht unproblematisch ist. Da stimmen Sie mit mir hoffentlich überein. Für den Staat, für die Exekutive, geht es aber zuallererst um zwei Grundsatzfragen, die geklärt werden müssen: Erstens. Was ist unter „Kunst" zu verstehen? (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das sagen Sie mal!) Zweitens. Was kann aus dem als Kunst erkannten oder anerkannten Bereich gefördert werden? (Zuruf des Abg. Duve [SPD]) Sie stimmen mir sicher zu, wenn ich behaupte, daß die Entscheidung darüber, was Kunst ist, besonders problematisch ist. Alle Versuche (Zurufe von der SPD) — jetzt müssen Sie einmal zuhören —, Kunst zu definieren, müssen scheitern, weil es in unserer pluralistischen Gesellschaft einen objektiven, allgemeinen Begriff der Kunst nicht gibt und auch nicht geben kann. (Schwenninger [GRÜNE]: Wer die Macht hat entscheidet also, was Kunst ist!) Eine inhaltlich fixierte Definition gibt das Bundesverfassungsgericht. Es umschreibt Kunst als — ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —: das Ergebnis freier, schöpferischer Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Trotz einer solchen Definition der Kunst stellt sich im Einzelfall immer wieder die Frage, ob man es mit einem Kunstwerk zu tun hat oder nicht. Die Definition des Bundesverfassungsgerichtes und auch die sonstigen Umschreibungen von Kunst, beispielsweise in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, sind einerseits von dem Bemühen getragen, Kunst von Nichtkunst inhaltlich zu scheiden, andererseits wird der Begriff der Kunst so weit gefaßt — da bitte ich, gut zuzuhören —, daß alle denkbaren künstlerischen Äußerungen Anteil an der Kunstfreiheitsgarantie haben. Ich sage dies, weil dies Folgen für die konkreten Förderungsrichtlinien und -praxis hat. Weil aber die Mittel für die Förderung nur begrenzt zur Verfügung stehen, kann staatliche Förderung nur auswählende Förderung sein, wobei für uns das wichtigste Kriterium der Gesichtspunkt der Qualität ist. Herr Duve, da stimmen wir mit Sicherheit überein. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: So sehen Sie gerade aus!) Nach dem uns vorliegenden Richtlinienentwurf ist dafür ein Auswahlausschuß, der aus Experten besteht, eingerichtet. Zwar üben der Auswahlausschuß und die verschiedenen Kommissionen rechtlich nur eine beratende Funktion aus, sie bestimmen jedoch, da der Staat äußerst selten von ihrem Urteil abweicht, weitgehend die staatliche Entscheidung. Es muß aber auch klar herausgestellt werden, daß dieses Expertengremium dem Innenminister das Wagnis der Entscheidung und auch das Risiko einer Fehlentscheidung nicht abnehmen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die uns vorliegenden Richtlinien stimmen mit unseren Vorstellungen von Filmförderung überein. Präsident Dr. Barzel: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Weiß (CDU/CSU): Sie sichern den Künstlern die notwendige Freiheit vom Staat und die erwünschte Hilfe durch den Staat. Dies ist der richtige Weg. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Nöbel. Dr. Nöbel (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wirtschaftliche Situation bei den Filmherstellern ist durch eine starke Unrentabilität und durch hohe Subventionierung gekennzeichnet. Filmhersteller, filmtechnische Betriebe, Filmverleiher, Filmhändler und Filmtheater sind die eigentlich filmwirtschaftlichen Bereiche, zu denen weitere Personengruppen kommen, die einen Teil ihrer Einkünfte aus der Filmproduktion beziehen. Hier geht es also nicht um einen ganz kleinen Bereich, sondern es geht schon um etwas: Unterhaltungsmusiker, Foto- und Bildjournalisten, Designer, Regisseure, künstlerisch-technische Mitarbeiter, Komponisten, Schauspieler, um nur einige zu nennen. Hinzu kommt die gefährliche Konkurrenz für die Filmverleiher und Filmtheater durch die neuen Medien. Es ist keineswegs auszuschließen, daß sich die Wettbewerbsposition der deutschen Produzenten gegenüber den ausländischen Herstellern von Unterhaltungsfilmen und Unterhaltungsserien — insbesondere aus USA und Fernost — trotz absoluter Steigerungen verschlechtert. Die zunehmende Nachfrage nach Video und Bildplatte kommt hinzu. Die Besucherzahlen werden bestenfalls gehalten. Der Trend zu kleineren Kinos verstärkt sich. Das ist, meine Damen und Herren, unbestritten die künftige Situation, um die es hier geht. In diesem breiten Risikorahmen soll nun der Produzent, der finanziell ohnehin nicht zurecht kommt, 70% von diesem Risiko selber tragen. Meine Damen und Herren, das heißt: Der künstlerische Film ist tot. (Zustimmung bei der SPD) Nun genehmigt sich der Innenminister die Ausnahme, die Vollförderung. Er bestimmt die Ausnahme, bestimmt, was ganz gefördert wird. Er gibt sich Richtlinienkompetenz, indem er Richtlinien für andere erläßt, und er bestimmt auf einem Gebiet, nämlich auf dem der Kultur, das für meine Begriffe in der freiheitlichen Demokratie den größten Freiraum beanspruchen darf und muß, (Beifall bei der SPD) falls wir unter Kultur und Filmschaffen noch das gleiche verstehen. Eine Regierung, deren Chef ansonsten alles auszusitzen pflegt, eine Tu-nix-Regierung, erweist sich gerade hier als ungeheuerlich aktiv. Der Bundesminister des Innern nimmt sich den Vorsitz, statt sich herauszuhalten. Bisher hat die Regierung nicht mitgestimmt. Warum wohl nicht? Meine Damen und Herren, weil Kunst und Kultur so etwas wie ein unantastbares Gut waren! (Beifall bei der SPD) Wenn Freiheitssymbole gefragt sind, dann doch zuallererst hier! Nun bestimmt ein Minister — das ist noch nicht gesagt worden —, ausgerechnet der, der auch für Polizei (Zuruf von der SPD: Pfui!) und Verfassungsschutz zuständig ist, darüber, was förderungswürdige Kunst und Kultur ist. Er macht sich zum Richter, statt sich herauszuhalten. (Zustimmung bei Abgeordneten der GRÜNEN) Das Parlament ist machtlos, kann das nicht verhindern. Meine Damen und Herren, es geht sozusagen ums Ganze. Dieser Bundesminister des Innern erläßt Richtlinien über das, was das Ganze ist. Er verfügt auf dem Erlaßwege, was Werte sind, und das ist das Schlimme und Furchtbare. (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Aber Herr Nöbel!) Dabei redet hier einer meiner Vorredner von der CDU von blindem Eifer. Wir sind — das habe ich heute morgen hier feststellen müssen — weit auseinander. Der große Unterschied ist der, daß wir auf seiten der freiheitlichen Kultur stehen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Zurufe von der CDU/CSU) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Abgeordnete Hoss. Hoss (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch einige Worte zu Minister Zimmermann sagen, der zu Eingang seiner Rede mit der spaßigen Bemerkung, daß er nicht daran interessiert ist, Filme zu unterstützen und zu fördern, die außer dem Produzenten niemand sieht, von dem wesentlichen Punkt ablenkt, nämlich da - von, daß es darum geht, daß er politisch-kulturelle Zensur ausüben will. (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeord neten der SPD — Dr. Laufs [CDU/CSU]: Das ist doch nicht zutreffend!) Er spricht davon, daß es um Filme geht, die nur der Produzent selbst sieht. Wir bringen aber den Fall einer politischen Zensur über einen Film, „Meridian" von Neumann, wo ein Zitat von Reagan über den vorstellbaren begrenzten Krieg in Europa herausgestrichen wird. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Unglaub lich!) Es handelt sich hier um eine Zensur, die sich dagegen richtet, daß doch immerhin Millionen Menschen, die der Friedensbewegung angehören, solche Filme sehen wollen. Damit wird ganz deutlich, daß Minister Zimmermann mit seiner Art, wie er die Richtlinien gegenüber dem neuen deutschen Film vorgibt, eine politische Zensur ausübt. Es geht im Grunde darum, daß wir Gefahr laufen, daß nach 20 Jahren einer liberalen Kulturpolitik jetzt die Kulturpolitik unter das Regime eines Mannes kommt, der sich, ausgestattet mit der Arroganz der Macht, anmaßt, unsere Künstler zu reglementieren. (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeord neten der SPD) Ich denke, wir alle in diesem Hause sollten erkennen, daß es darum geht, daß für den neuen deutschen Film mit diesen 5 Millionen, die sage und schreibe der Gegenwert von drei Feldhaubitzen sind, (Zuruf von den GRÜNEN: Ein Panzer!) die Chance erhalten bleibt, sich in der Konkurrenz, in der Auseinandersetzung mit dem Kommerzfilm der Amerikaner und der Italiener, zu behaupten und durchzusetzen. Wir können bei dem, was unsere Künstler mit den neuen deutschen Filmen hervorgebracht haben, davon ausgehen, daß trotz dieser Ränke, die im Innenministerium geschmiedet werden, der neue deutsche Film immer noch besser ist als der derzeit amtierende Innenminister. (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeord neten der SPD) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Abgeordnete Broll. Broil (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor mir steht ein faszinierendes heroisches Bild: Im tiefen Forst reitet ein schon angegrauter Recke, das Visier heruntergezogen, die Augenschlitze verstopft, mit gesenkter Lanze, hinter jedem Baum ein Filmemacher, der den mutigen Angriff mit Pfiffen begleitet. (Schwenninger [GRÜNE]: Den brauchen Sie nicht zu karikieren, der ist eine Karika tur!) Was sucht der Uwe Beyer, der Jung-Siegfried des deutschen Films, was sucht Herr Freimut Duve auf dem Schlachtfeld? Nicht einen feuerspeienden Lindwurm namens Zimmermann, nein, eine Milchkuh, die mit jährlich 5 Millionen DM zu melken ist. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) Es geht nicht einmal darum, daß sie nicht mehr bereit wäre, Milch zu geben. Wie gemolken wird und wer melken soll, das ist die Frage. (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) Wenn im letzten Jahr 252 Filme eingereicht worden sind und 222 davon von der Kommission nicht angenommen worden sind, dann ist das Freiheit. Wird ein weiterer vielleicht nicht zugelassen, weil sich der Minister in bestimmten Augenblicken ein letztes Votum, da er doch den Preis verleiht, vorbehalten will, dann ist das Zensur, dann geht die deutsche Freiheit unter. Herr Duve und meine Damen und Herren, finden Sie nicht auch, daß Sie mit diesem Dampf den deutschen Film lächerlich machen? (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Winston Churchill war sein Leben lang glücklich darüber, daß er in der Schule ein Versager gewesen war. Doch was war aus ihm geworden! Wenn einmal ein junger deutscher Film käme, der den Filmpreis nicht erhalten hätte und dennoch am Markt reüssierte, was für ein Stolz für den Regisseur, der bestätigt wäre in seinen Anschauungen, in seinen Bildern, in seiner Deutung der Wirklichkeit! Wie sehr hätte sich das Risiko des Produzenten bestätigt! Was ist das, was wäre das, frage ich, Herr Duve, denn Sie kennen den deutschen Film nur unzulänglich, scheint mir, für ein deutscher Film, der sich in spießbürgerlicher Subventionsmentalität um Verteilungsprozeduren kümmerte und glaubte, allein davon seine Existenz abhängig machen zu können! Machen Sie doch endlich einmal dem deutschen Film Mut, machen Sie aus dem Pudding einen Stahl, der Funken schlägt! Wann ist es endlich so weit, daß es der deutsche Film einmal nicht mehr nötig hat, vorher Prämien zu bekommen, damit er überhaupt Kredit bekommt, sondern nach gelungenem Erfolg einen Preis des Ministers erhält? Das wäre doch die Zukunft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ein Beamter oder der Minister selbst als einer von 25 in Zukunft Stimmrecht in der Kommission hat, ist denn das ein solcher Zusammenbruch der Freiheit der deutschen Kunst? Ist vielleicht ein solcher Beamter, wenn er auch wahrscheinlich für die dort Tätigen zu korrekt aussieht, nicht vielleicht genauso wie manche andere, die sich Profis nennen, in der Lage, zu beurteilen, wann ein Film gut ist? Wann wird es der deutsche Film endlich schaffen, zu der handwerklichen Kunst, die er wohl noch beherrscht, auch jene Themen zu finden, die das deutsche Publikum interessieren, die unsere Lage spiegeln, nicht in Beschönigung, aber auch nicht, indem man Themen heraussucht und Deutungen bringt, die nur eine ganz kleine Minderheit, die mit ihren eigenen Problemen nicht fertig wird, interessieren. Das wäre die Zukunft des Films. (Beifall bei der CDU/CSU) Machen Sie ihn endlich frei von dem ewigen Genörgele, dem Suchen nach Subventionen! Sie schaden dem deutschen Film, Sie schaden dem Ansehen der Filmemacher selbst — bedenken Sie das — mit Ihren Kampagnen. (Beifall bei der CDU/CSU — Duve [SPD]: Auch dem Ansehen der Kulturpolitik!) Präsident Dr. Barzel: Meine Damen und Herren, die Aktuelle Stunde ist beendet. (Unruhe) — Ich bitte um Aufmerksamkeit, weil hier technische Dinge zu beachten sind. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Wahl der Mitglieder des Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste — Drucksache 10/996 — Meine Damen und Herren, die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP schlagen Ihnen auf Drucksache 10/996 die Abgeordneten Carstens (Emstek), Dr. Riedl (München) und Hoppe vor. Die Fraktion der SPD benennt auf Drucksache 10/1045 die Abgeordneten Walther und Kühbacher. Von der Fraktion DIE GRÜNEN wird auf Drucksache 10/1038 der Abgeordnete Kleinert (Marburg) vorgeschlagen. Ich bitte Sie nun um Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Wahlverfahren. Nach, dem gestrigen Beschluß des Deutschen Bundestages ist ein Gremium einzusetzen, das aus bis zu fünf Mitgliedern besteht. Die Mitglieder müssen dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages angehören. Ich stelle fest, die vorgeschlagenen Abgeordneten gehören dem Haushaltsausschuß an. Nach § 4 Abs. 9 des Haushaltsgesetzes 1984 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, d. h. mindestens 261 Stimmen erhält. Auf Ihren Pulten befinden sich ein Wahlausweis und ein Stimmzettel mit den Namen der vorgeschlagenen Abgeordneten. Sie können — und darauf weise ich besonders hin — auf dem Stimmzettel höchstens fünf Namensvorschläge ankreuzen. Ungültig sind Stimmzettel, die mehr als fünf Kreuze, andere Namen oder Zusätze enthalten. Wer sich der Stimme enthalten will, macht keine Eintragung auf dem Stimmzettel. Da eine geheime Wahl nicht vorgeschrieben ist, können Sie die Stimmzettel auf den Pulten ankreuzen. Bevor Sie die Stimmzettel in eine der aufgestellten Wahlurnen geben, müssen Sie den Wahlausweis dem Schriftführer an der Wahlurne übergeben. — Ich bitte jetzt die Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, erteile ich das Wort zu einer persönlichen Erklärung nach § 32 der Geschäftsordnung dem Abgeordneten Collet. Collet (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will hier nur zum Ausdruck bringen, daß ich mich an dieser sogenannten Wahl nur unter Vorbehalt der rechtlichen Nachprüfung und unter Protest beteilige. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei den GRÜNEN) Wenn ich mich beteilige, so aus Loyalität gegenüber meiner Fraktion und aus Solidarität mit den von meiner Fraktion vorgeschlagenen Kollegen. Warum der Protest? Es ist das erstemal, seit ich nach 1945 in unserem Land das Recht habe, zu wählen, daß vor einer Wahl nicht feststeht, wie viele Kandidaten gewählt werden. Durch die Formulierung „bis zu fünf" behält sich die Mehrheit vor, mit der Wahl zu entscheiden, wie groß das Gremium sein wird. (Zuruf von den GRÜNEN: So ist es!) Das ist ein Novum. Das gibt es nicht bei Wahlen zu Betriebsräten, zu Kommunalparlamenten, zu Ausschüssen innerhalb von Parlamenten und Betriebsräten, zu Kommissionen, daß man im voraus nicht weiß, sondern erst aus dem Ergebnis sieht, wie viele gewählt werden. Deshalb mein Protest. Ich habe gesagt, warum ich mich trotzdem beteiligen werde. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei den GRÜNEN) Präsident Dr. Barzel: Meine Damen und Herren, Sie haben die persönliche Erklärung gehört. Die Schriftführer haben ihre Plätze eingenommen. Ich eröffne die Wahl und bitte, die Stimmzettel anzukreuzen und sie anschließend, nach Übergabe des Wahlausweises an die Schriftführer, in eine der aufgestellten Wahlurnen zu geben. Meine Damen und Herren, haben Sie jetzt alle Gelegenheit gehabt, sich an der Wahl zu beteiligen? — Ich sehe keinen Widerspruch. Ich schließe diese Wahl und bitte, mit der Auszählung der abgegebenen Stimmen zu beginnen. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir eine Mitteilung. Die Auszählung wird ungefähr 45 Minuten dauern. Wenn Sie wollen, können wir mit der Abwicklung der Tagesordnung fortfahren, so daß wir nicht zu unterbrechen brauchen. — Ich stelle fest, Sie sind damit einverstanden. Ich rufe daher die Tagesordnungspunkte 12 bis 14 auf: 12. Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 303 StGB — (...StrÄndG) — Drucksache 10/308 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend) Innenausschuß 13. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — § 125 StGB — (...StrÄndG) — Drucksache 10/901 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend) Innenausschuß 14. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz — Drucksache 10/902 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß (federführend) Innenausschuß Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind gemeinsame Beratung dieser Tagesordnungspunkte und eine Aussprache von drei Stunden vorgeschlagen. — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das Wort hat der Bundesminister der Justiz. Engelhard, Bundesminister der Justiz: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 4. Mai 1983 heißt es: Die Zunahme der Gewalt ist auch in der Bundesrepublik besorgniserregend. Wir werden Gewalt, unter welchem Namen und mit welcher Begründung sie auch auftreten mag, in unserem Rechtsstaat nicht dulden. (Beifall der Abg. Dr. Weng [FDP] und Dr. Wittmann [CDU/CSU]) Die Bundesregierung ist entschlossen, ihr Handeln an dieser Leitlinie zu orientieren. Die Bürger neigen heute immer stärker dazu, ihre Anliegen und Wünsche auch durch die Wahrnehmung des verfassungsrechtlich verbrieften Demonstrationsrechts zum Ausdruck zu bringen. So haben 1983 rund sechsmal so viele Demonstrationen stattgefunden, wie dies im Jahre 1971 der Fall war. Dabei weisen die Zahlen sehr deutlich aus, daß sich die Demonstranten in ihrer überwältigenden Mehrheit an Recht und Gesetz halten. Die politisch Verantwortlichen können und dürfen aber andererseits nicht die Augen davor verschließen, daß nahezu alljährlich mehrere hundert Demonstrationen unfriedlich verlaufen. Hier ist in - den letzten Jahren eine zunehmende Intensität und Brutalität der Gewaltausübung festzustellen. Meist ist es nur eine relativ kleine, von vornherein zur Gewaltausübung entschlossene Gruppe von teilweise eigens zu diesem Zweck angereisten Chaoten, die dem Demonstationsgeschehen ihren negativen Stempel aufdrücken. (Zuruf des Abg. Horacek [GRÜNE]) Durch die Berichterstattung der Medien werden dann der Bevölkerung Eindrücke vermittelt, die es vielen in der Bevölkerung geraten erscheinen lassen, sich von öffentlichen Kundgebungen überhaupt fernzuhalten, und die geeignet sind, Demonstrationen und den Teilnehmer an Demonstrationen schlechthin in Mißkredit zu bringen. Bei unfriedlichen Demonstrationen werden immer wieder friedliche Bürger und eine Vielzahl von Polizisten — teilweise schwer — verletzt und beträchtliche Sachschäden verursacht. Obwohl oft mehrere Hundertschaften von Polizeibeamten im Einsatz sind, kommt es nur zu wenigen Festnahmen. Es kommt zu ganz wenigen Anklagen, und es kommt selten zu Verurteilungen. Der Grund dafür ist, daß die Polizei keine ausreichende rechtliche Handhabe hat, rechtzeitig an die Gewalttäter heranzukommen, weil diese von einem breiten schützenden Gürtel friedlicher Demonstranten und Neugieriger umgeben sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, daß polizeitaktische Maßnahmen nicht ausgereicht haben, die Probleme zu bewältigen. Niemand wird bestreiten können, daß unter diesen Umständen auch der Gesetzgeber zum Nachdenken aufgerufen ist. Die Bundesregierung schlägt deshalb heute vor, den Straftatbestand des Landfriedensbruchs den veränderten Erfordernissen anzupassen. Wer ehedem seine Lektion gelernt hat, der wird eine Rückkehr zum alten Landfriedensbruch von vor 1970 von vornherein ablehnen. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, den derzeit geltenden Absatz 1 des § 125 StGB unverändert zu lassen und ihn lediglich durch einen neuen Abs. 2 mit einer niedrigeren Strafdrohung zu ergänzen. Künftig sollen danach auch diejenigen, die beim Ausbruch von Gewalttätigkeiten oder Bedrohung in einer Menschenmenge eine polizeiliche Aufforderung zum Auseinandergehen nicht befolgen und durch ihre bloße Anwesenheit den polizeilichen Einsatz behindern, bestraft werden. Gerechtfertigt und damit nicht strafbar sollen Personen sein, die ausschließlich dienstliche oder berufliche Pflichten ausüben. Ein Strafausschließungsgrund soll für Personen gelten, die sich als sogenannte Abwiegler erweislich darum bemühen, Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen zu verhindern. Und schließlich soll das Gericht die Möglichkeit haben, bei geringer Schuld des Täters von Strafe abzusehen. Bekanntermaßen, meine Damen und Herren, hat die Voraussetzung der Erweislichkeit für die Abwieglereigenschaft in der öffentlichen Diskussion zu großen Mißverständnissen geführt. Bei aller Problematik, die ganz unbestritten sei: Recht betrachtet hat die Figur des Abwieglers mit dem Grundsatz in dubio pro reo nichts zu tun. Wer trotz der Aufforderung der Polizei am Tatort verbleibt, handelt tatbestandsmäßig, er handelt rechtswidrig, und er handelt schuldhaft. All dies muß ihm Punkt für Punkt nachgewiesen werden. Dem auf diese Weise bereits Überführten bietet der Entwurf mit der Abwieglerregelung eine Rechtswohltat, wie sie unser Strafgesetzbuch sonst kaum kennt. (Lachen und Zurufe von der SPD und den GRÜNEN) Die Rechtsstellung des Beschuldigten wird also in Wahrheit nicht eingeschränkt, sondern sie wird gestärkt. Diese Rechtswohltat soll natürlich nur dem zugutekommen, dessen Verbleiben am Platz im ursprünglichen Sinne notwendig ist, nämlich um die Not zu wenden. Ich habe besonderen Wert darauf gelegt, daß bereits im Tatbestand verdeutlicht wird, daß bei einer unfriedlich gewordenen Demonstration nicht unbedingt die ganze Menschenmenge, sondern — wie dies nach den örtlichen Gegebenenheiten möglich ist — auch ein bestimmter, räumlich abgrenzbarer Teil der Menge zum Auseinandergehen aufgefordert werden kann. (Dr. Emmerlich [SPD]: Der Minister will die Mengenlehre im Strafrecht einführen!) Dies gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dies ermöglicht den rationellen und konzentrierten Einsatz der Polizeikräfte und läßt den Betroffenen diesen Einsatz auch einsichtig werden. Meine Damen und Herren, wie bereits erwähnt, entsteht gerade bei unfriedlichen Demonstrationen, aber auch durch Akte des Vandalismus bei Massenveranstaltungen vielfältiger Art oft hoher Sachschaden. (Zuruf von der SPD: Schlimme Argumen - te!) Vor allem bei solchen Krawallschäden kann ein Interesse an der Strafverfolgung bestehen, das über das Interesse des Verletzten an der Unversehrtheit seines Eigentums hinausgeht. Deshalb spricht viel für den Vorschlag des Bundesrates, ein Einschreiten bei Sachbeschädigungen von Amts wegen zu ermöglichen, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Der Rechtsstaat kann und muß Gesetze dort korrigieren, wo Erfahrungen oder bessere Erkenntnisse zeigen, daß Verbesserungen notwendig sind. Dies gilt nicht nur auf dem Gebiete der Strafverfolgung, sondern es gilt ebenso, wenn es darum geht, die Rechtsgarantien für mutmaßliche Straftäter sicherzustellen. Schon bei der Beratung des Kontaktsperregesetzes wurde seinerzeit intensiv, wenn auch zeitlich gedrängt, darüber nachgedacht, wie dem von allen Kontakten zur Außenwelt einschließlich seines Verteidigers abgeschnittenen Gefangenen ein Ansprechpartner außerhalb der Haftanstalt zur Verfügung gestellt werden könnte. In den folgenden Jahren ist dieser Plan weiterverfolgt worden, aber er war nie durchsetzbar. Es erfüllt mich deshalb mit besonderer Befriedigung, daß diese Bundesregierung auch hier zu einer Korrektur bereit ist. Mit dem Entwurf, der Ihnen vorliegt, soll die Möglichkeit eröffnet werden, dem Gefangenen auf seinen Wunsch einen Rechtsanwalt als Kontaktperson beizuordnen, der den Gefangenen während der Kontaktsperre in allen rechtlichen Angelegenheiten betreut, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht. Sicherheitsbelange werden durch die Beiordnung der Kontaktperson nicht beeinträchtigt. Dafür bürgt, daß die Kontaktperson von dem zuständigen Landgerichtspräsidenten ohne Rücksicht auf den etwaigen Wunsch des Gefangenen, ihm eine bestimmte Person beizuordnen, ausgewählt wird und daß diese Kontaktperson ihre Aufgabe unter strikter Wahrung der besonderen Zwecke der Kontaktsperre zu erfüllen hat. Wir alle wünschen ganz dringend und hoffen, uns nie mehr durch eine schreckliche Situation wie im Herbst 1977 nach der Entführung von Hanns Martin Schleyer zur Anwendung des Kontaktsperregesetzes gezwungen zu sehen. Trotzdem ist es richtig und notwendig, dafür Sorge zu tragen, daß der Rechtsstaat auch in Zeiten größter Herausforde - rung ohne Beeinträchtigung der Sicherheitsinteressen ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit gewährleistet. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sie können doch nicht einfach aufhören, Herr Mini ster!) Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Vogel. Dr. Vogel (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heutige Tag wird in die rechtspolitische Geschichte der Bundesrepublik eingehen. (Broll [CDU/CSU]: Richtig!) nicht als strahlender allerdings, sondern als ein schwarzer Tag, als ein Tag, an dem ein Justizminister, der sich liberal nennt, einen zutiefst illiberalen Gesetzentwurf vorlegt, einen Gesetzentwurf, der auch handwerklich einen Verfall unserer Rechtskultur markiert, (Zuruf von der SPD) einen Entwurf, dessen sich das Bundesjustizministerium, dessen Arbeit Gustav Radbruch einmal mit dem Blick auf seine Tätigkeit als Reichsjustizminister als die einer Bauhütte des Rechts bezeichnet hat, schämen müßte, wenn er ihm nicht von der politischen Spitze des Hauses oktroyiert worden wäre. (Beifall bei der SPD) Denn, Herr Kollege Engelhard, was immer Sie vorbringen mögen: Dieser Entwurf, der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 125 StGB, ist Ihr Entwurf. Sie haben ihn politisch zu vertreten. Sie haben vorhin von einer Rechtswohltat gesprochen. Sie, Herr Kollege, sind mit diesem Entwurf kein Rechtswohltäter. Im Gegenteil. Sie beschädigen das Recht. (Beifall bei der SPD) Worum geht es? Das geltende Strafrecht unterscheidet sorgfältig zwischen friedlichen Demonstranten und Personen, die im Zusammenhang mit einer Demonstration Gewalt anwenden. Der Gewalttäter macht sich strafbar. Ihm droht Freiheitsentzug bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Nach seiner Verurteilung ist er vorbestraft. Der friedliche Demonstrant, der sich trotz Aufforderung vom Ort der Demonstration nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Er kann von der Verwaltungsbehörde mit einem Bußgeld belegt werden. Strafbar macht er sich nicht. Er bleibt unbescholten. Diesen Unterschied will die Bundesregierung, wollen Sie, Herr Kollege Engelhard, beseitigen. Sie wollen den friedlichen Demonstranten ebenso behandeln wie den Gewalttäter. (Zuruf von der CDU/CSU: Stimmt doch nicht!) Sie wollen das Verbleiben am Ort der Demonstration ebenso kriminalisieren wie die Gewaltanwendung gegen Personen oder Sachen. Sie wollen eine Strafdrohung, die sich heute gegen einige wenige potentielle Gewalttäter richtet und für diese auch erforderlich ist, auf Zehntausende, nein, auf Hunderttausende von friedlichen Demonstranten erstrecken, die einer behördlichen Aufforderung nicht sogleich Folge leisten. Das ist der Inhalt Ihrer Vorlage. (Zurufe von der SPD: Leider!) Ich sage: der Inhalt. Denn der Zweck, die eigentliche Absicht, die Sie mit dieser Vorlage verfolgen, reicht viel weiter. Sie zielt auf das politisch-geistige Klima unseres Landes. Darauf komme ich noch zurück. Ihre Vorlage, Herr Kollege Engelhard, ist unzweckmäßig. Sie isoliert den Gewalttäter nicht, sondern führt zur Solidarisierung friedlicher Demonstranten mit Gewalttätern. (Beifall bei der SPD) Ihre Vorlage stellt die Polizei vor unlösbare Aufgaben. Sie überlastet die jetzt schon überlastete Justiz mit einer Flut zusätzlicher schwieriger Verfahren. Ihre Vorlage ist aber nicht nur unzweckmäßig. Sie verstößt darüber hinaus massiv gegen Grundprinzipien unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung. Sie erschwert die Wahrnehmung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit. Sie beeinträchtigt das Legalitätsprinzip. Und sie mißachtet den Grundsatz, daß niemand verurteilt werden kann, dessen Schuld nicht zur Überzeugung des Gerichts erwiesen ist. Und das ist die Magna Charta unserer Strafprozeßordnung. (Beifall bei der SPD) Ich komme zu den Einzelheiten. Zunächst: Der Entwurf ist auch handwerklich schludrig. In der Neufassung des Abs. 2 heißt es: Werden Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen im Sinne des Absatzes 1 begangen ... Herr Bundesjustizminister, welchen Charakter hat diese Norm? Ist das ein Tatbestandsmerkmal oder eine objektive Bedingung der Strafbarkeit? Soll auch der bestraft werden, der nicht wußte und auch nicht wissen mußte, daß Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen begangen werden? Ist das auch eine Rechtswohltat? In Abs. 3 wollen Sie diejenigen straflos lassen, die ausschließlich dienstliche oder berufliche Pflichten ausüben oder die auf die Menschenmenge oder einzelne Personen erweislich einwirken, um sie von Taten im Sinne des Abs. 1 abzuhalten. Die erste Alternative konstruieren Sie als Rechtfertigungsgrund, die zweite als Strafausschließungsgrund. Welche strafrechtsdogmatische Konfusion! Und welche Fülle von Unklarheiten für die Praxis! Handelt der Abwiegler nun nach Ihrer Vorstellung rechtmäßig oder rechtswidrig? Sind gegen den Abwiegler polizeirechtliche Maßnahmen, etwa ein Platzverweis, zulässig? Das alles hat doch nicht nur theoretische Bedeutung. Viele Versicherungen — Sie wissen das — kennen beispielsweise Leistungseinschränkungen oder Leistungsausschlüsse für Schäden, die im Zusammenhang mit inneren Unruhen eingetreten sind. Versicherungsrechtlich fällt unter den Begriff der inneren Unruhe auch der Landfriedensbruch, und zwar reicht es für den Verlust des Versicherungsschutzes schon aus, daß der Geschädigte tatbestandsmäßig und rechtswidrig gehandelt hat. Nach Ihrer Konstruktion ist der Abwiegler objektiv ein Landfriedensbrecher. Er handelt auch rechtswidrig. Ist er jetzt nach Ihrer Auffassung ohne Versicherungsschutz? Soll selbst der nicht gewalttätige Abwiegler nach Ihrer Auffassung wirklich nicht mehr unfallversichert sein? Soll er seine Arzt- und Kostenrechnungen aus eigener Tasche bezahlen? Lauter offene Fragen! Noch einmal: Mein Vorwurf gilt dabei nicht den Beamten des Bundesjustizministeriums. Er gilt denen, die durch ihre politischen Vorgaben, durch das, was in wenigen Minuten in Koalitionsverhandlungen auf Papier geschrieben wird, derart verquälte Formulierungen erzwungen haben, Formulierungen, aus denen auch das schlechte Gewissen der Beteiligten spricht. (Beifall bei der SPD) Dann zur Zweckmäßigkeit, Herr Bundesjustizminister. Sie behaupten, in der letzten Zeit habe die Gewalt bei Demonstrationen zugenommen, es habe eine Eskalation der Gewalt gegeben. Und Sie behaupten, Ihr Entwurf werde die Zahl der Gewaltakte vermindern. Wenn das so wäre, könnte man mit uns durchaus reden. Wir bejahen das staatliche Gewaltmonopol schon auf Grund unserer eigenen leidvollen geschichtlichen Erfahrung. Gewaltanwendung fördert den Prozeß der Meinungsbildung nicht, sondern stört, ja blockiert ihn. Gewaltanwendung schwächt auch die Botschaften, die von großen Demonstrationen ausgehen. Gewaltanwendung hilft in der Regel denen, die sich gar nicht mit den Botschaften auseinandersetzen wollen, sondern viel lieber über die Verwerflichkeit von Gewaltakten reden als sich inhaltlich mit dem Anliegen der Menschen beschäftigen. (Beifall bei der SPD) Aber, Herr Bundesjustizminister, Ihre Behauptungen sind falsch. Sie haben doch selbst die Zahlen verfügbar. Nach der amtlichen Statistik des Bundesinnenministers ist der Anteil der unfriedlich verlaufenden Demonstrationen nicht gestiegen, sondern gesunken. Er betrug 1981 6,2 %, 1982 hingegen 4,3 %. Und der Anteil der Gewalttäter an der Gesamtzahl der Demonstranten ist so gering, daß er sich noch nicht einmal in Promillesätzen, geschweige in Prozentsätzen ausdrücken läßt. Außerdem, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der Herbst 1983, für den die neuen Strafdrohungen doch vor allem gedacht waren, hat sie doch zusätzlich widerlegt. Es war doch gar kein heißer Herbst, obwohl Mitglieder der Bundesregierung ihn in unverantwortlicher Weise ständig an die Wand gemalt (Beifall bei der SPD) und dabei denen erst Aufmerksamkeit verschafft haben, die aus ganz anderen Gründen Gewalttätigkeiten befürworteten. Nein, die größten Demonstrationen in der Geschichte unserer Republik waren zugleich die friedlichsten. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Die jüngste Statistik aus dem Bundesinnenministerium belegt dies eindeutig. Von den 9 237 Demonstrationen des Jahres 1983 waren ganze 274 unfriedlich. Das sind 2,96%. Polizei und Demonstranten haben ihre Reife, ihre demokratische Verantwortung, ihren Respekt vor unserem Grundgesetz in überzeugender Weise unter Beweis gestellt; überzeugender, als es dieser Entwurf tut. (Beifall bei der SPD) Aber davon ganz abgesehen: Ihre Behauptung, der Entwurf werde die Strafverfolgung von Gewalttätern erleichtern und so die Gewaltanwendung eindämmen, ist doch schlicht abwegig. Das Gegenteil ist der Fall. Glauben Sie denn wirklich, daß sich alle friedlichen Demonstranten nach einer Auflösungsanordnung unverzüglich entfernen? Gibt es dafür irgendeinen praktischen Anhalt? Ja, glauben Sie, daß sie sich in vielen Fällen überhaupt entfernen können, selbst wenn sie sich entfernen wollten, um der Aufforderung nachzukommen? Das widerspricht doch jeder Lebenserfahrung. Die Folge ist, daß die Polizei nicht nur gegen die Gewalttäter, sondern nach dem Legalitätsprinzip gegen Tausende, wenn nicht Zehntausende Demonstranten einschreiten muß, d. h. ihre Personalien feststellen und sie gegebenenfalls in Gewahrsam nehmen muß. Wie soll die Polizei das denn eigentlich leisten, Herr Kollege? Das zersplittert doch die Kräfte der Polizei. Das führt doch zwangsläufig zu einer Solidarisierung derer, gegen die die Polizei dann in gleicher Weise vorgehen muß, also zur Solidarisierung friedlicher Demonstranten mit gewalttätigen Demonstrationsteilnehmern. Wenn Sie mir das nicht glauben, dann hören Sie doch wenigstens auf den Verstand der Gewerk- Schaft der Polizei und deren Vorsitzenden, Herrn Schröder. (Zuruf von der CDU/CSU: Ausgerechnet! — Dr. Olderog [CDU/CSU]: Das ist doch eine Filiale Ihrer Partei!) — Entschuldigung, aber diesem Vorstand gehört doch — das wissen Sie ganz genau — eine Anzahl von CDU-Mitgliedern an. Die denken in dieser Frage doch genauso. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ein gro - ßer Irrtum!) Das ist doch nicht die Privatmeinung von Herrn Schröder. (Beifall bei der SPD — Erneute Zurufe von der CDU/CSU) Außerdem: Ich empfinde es ja fast als eine — wenn auch verkappte — Anerkennung, wenn Sie sagen, die gewerkschaftliche Vertretung von Hunderttausenden von Polizeibeamten in dieser Republik stehe uns in besonderer Weise nahe. Das ist ja eine Äußerung, die man durchaus akzeptieren kann. (Beifall bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU) — Herr Schröder hat gesagt: Jeder Polizeipraktiker sagt uns, daß das — was Sie jetzt vorhaben — Unsinn ist. Man denke nur an Demonstrationen in Großstädten. Manche Politiker haben sich von unseren Argumenten überzeugen lassen. Andere — damit hat er Sie gemeint — schwadronieren unverdrossen weiter. Wenn es nach ihnen geht, dann muß die Polizei unter Umständen 10 000 Leute verhaften, nur weil sie an 100 Randalierer herankommen will. Man zündelt am politischen Feuer, die Polizei soll dann löschen. Aber vielleicht — das haben Sie schon bewiesen — wollen Sie auch auf Herrn Schröder nicht hören, weil er Sozialdemokrat ist. Deshalb bringe ich Ihnen jetzt eine Stimme, mit der Sie es vielleicht ein bißchen schwerer haben, nämlich die Stimme des bisherigen Innenministers des Landes Baden-Württemberg, Professor für Staatslehre und Politik, angesehener Kommentator des Grundgesetzes und über jeden Verdacht, in einem nahen Verhältnis zu uns zu stehen, völlig erhaben, Herrn Roman Herzog, jetzt Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, und das wohl nicht gegen Ihren Willen. Herr Herzog sagte, als es 1970 um die Umwandlung des Straftatbestandes der Nichtentfernung trotz Aufforderung in eine Ordnungswidrigkeit ging — wörtlich —: Sie — die Polizei — wäre zwar nach wie vor berechtigt einzugrei fen, es bestände für sie aber nicht mehr die Schwierigkeit bezüglich des Legalitätsprinzips bei der Strafverfolgung ... (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Wann war das?) Für die Polizei — so sagte Herr Herzog — würde sich die Schwierigkeit entkrampfen, nach dem Polizeirecht eingreifen zu können, aus polizeitaktischen Erwägungen oder aus Großzügigkeit nicht eingreifen zu wollen, nach dem Strafverfolgungsrecht aber eingreifen zu müssen. Dann fuhr Herr Herzog fort: Ich würde es aber vom Gesetzgeber für unredlich halten, einen mittleren Polizeiführer mit dem Legalitätsprinzip, dem Übermaßverbot und all diesen Dingen in einer Situation, in der er Demonstranten gegenübersteht, die Molotowcocktails werfen, in Verlegenheit zu bringen. Der Gesetzgeber hätte dann seine Aufgabe nicht erfüllt. Nämlich dann, wenn er den Polizeiführer in diese Situation bringt. Und genau das wollen Sie tun. (Beifall bei der SPD) Herr Herzog hat doch recht. Es hat doch im Herbst nicht eine einzige Situation gegeben — nicht eine einzige —, die von der Polizei besser bewältigt worden wäre, wenn Ihr Entwurf schon gegolten hätte. Nicht eine einzige! Treten Sie hier an das Rednerpult und schildern Sie hier die Situation des Herbstes, die mit diesem Entwurf besser hätte bewältigt werden können, friedlicher und ohne Eskalation. Im Gegenteil: Der Herbst, der die größte Belastungsprobe für dieses Rechtsgebiet war, lief deshalb friedlich ab, weil die Polizei so handeln konnte, wie Herr Herzog — und er ist nicht irgendwer — das beschreibt. Genau das, wovor Herr Herzog warnt, was er ablehnt, wollen Sie heute tun. Warum denn eigentlich? Bringen Sie doch einen sachlichen Grund für diese Machtdemonstration, die Sie vorhaben! (Beifall bei der SPD) Meine Herren, Sie bewirken aber nicht nur das Gegenteil von dem, was Sie zu erreichen behaupten, Sie zahlen dafür auch noch einen hohen Preis. Sie verstopfen die Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte mit einer Unzahl zusätzlicher Verfahren. Natürlich wird die Polizei bei einer aufgelösten Großdemonstration nur einen Bruchteil derer identifizieren können, die sich nicht entfernt haben, aber einige Hunderte werden es dann jeweils schon sein. Für die ganze Republik sind es Tausende, wenn nicht Zehntausende von Verfahren, darunter nicht wenige mit Beweisschwierigkeiten. In Berlin läuft ein Prozeß — Sie haben das in der Zeitung verfolgt — wegen dieser Beweisschwierigkeiten, ohne daß ich das im übrigen billigen will, jetzt seit 20 Monaten mit den Gegenüberstellungen, den Schwierigkeiten der Wiedererkennung, mit Alibiüberprüfungen. Warum muten Sie das einer Justiz zu, die schon jetzt unter ihrer Arbeitslast stöhnt? Wenn Sie wirklich meinen, die Justiz habe freie Kapazitäten, warum setzen Sie diese Kapazitäten nicht bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ein, (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN) bei der Verfolgung von Subventions- und Steuerbetrügern oder bei Preisabsprachen? (Lattmann [CDU/CSU]: Warum haben Sie das nicht getan? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) Apropos Preisabsprachen in der Bauwirtschaft: Das sind heute nur Ordnungswidrigkeiten. Wir haben immer wieder vorgeschlagen, sie als Straftaten zu ahnden, als kriminellen Betrug. Da machen Sie nicht mit. Daran erkennt man Ihre Prioritäten. Für uns sind Bauunternehmer, die ihre Auftraggeber um Millionenbeträge schädigen, strafwürdiger als ein friedlicher Demonstrant, der einer Aufforderung nicht Folge leistet. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Zurufe von der CDU/CSU) Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie nehmen noch mehr in Kauf. Sie nehmen in Kauf, daß das Legalitätsprinzip Schaden leidet; denn Sie wissen doch ganz genau, daß Ihre Strafdrohung nur gegen einen Bruchteil derer durchgeführt werden kann, die den neuen Tatbestand erfüllen. Damit entscheidet nicht das Gesetz, sondern der Zufall darüber, wer mit einer Strafsanktion belegt wird. Das ist gegen die Intention des Grundgesetzes, und das schwächt das Vertrauen in die gesamte Rechtsordnung. Sie rühren ferner — ich erwähnte das schon — an ein Grundprinzip, das die Magna Charta des Strafprozesses darstellt, nämlich an den Satz „in dubio pro reo", zu deutsch: im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Satz besagt, daß niemand verurteilt werden darf, dem nicht seine Schuld zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen worden ist. Der Bundesgerichtshof hat diesen Grundsatz erst vor wenigen Wochen erneut dick unterstrichen. Er hat in seinem Urteil vom 27. Januar 1984 zur zivilrechtlichen Haftung von Demonstrationsteilnehmern festgestellt: Für Schäden bei einer Demonstration haftet nur der, der sie nachweislich angerichtet hat, und nicht jeder beliebig herausgegriffene friedliche Teilnehmer. Sie werden das absurde Ergebnis herbeiführen, daß ein Teilnehmer bestraft wird, aber nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden kann, weil diese vernünftige Regelung des Bundesgerichtshofs dem entgegensteht. Sie wollen auch dann strafen, wenn dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, daß er nicht abgewiegelt hat, daß er nicht um Mäßigung bemüht war, wenn dies zweifelhaft bleibt. Herr Bundesjustizminister, Leute, die so etwas behaupten, sie hätten abgewiegelt, sind Ihnen eben verdächtig. Wahrscheinlich sind Ihnen Leute allein schon deshalb verdächtig, weil sie überhaupt an Demonstrationen teilnehmen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Deshalb greifen Sie — dies ist in der Rechtsgeschichte ein Novum — zum Instrument der Verdachtsstrafe. (Lattmann [CDU/CSU]: So eine billige Po - lemik! — Schwarz [CDU/CSU]: So habt ihr in Berlin Häuser besetzen lassen! — Wei tere Zurufe von der CDU/CSU) In Fest- und Gedenkreden wird Anselm von Feuerbach doch auch von Ihnen deshalb gefeiert, weil er die Verdachtsstrafen abgeschafft hat. Sind Sie sich dieses Widerspruchs denn wenigstens bewußt mit dem, was Sie hier vorlegen und beschlossen haben wollen? (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Schließlich erschweren Sie die Ausübung zweier Grundrechte, die für unsere Staatsordnung konstitutiv sind, nämlich das Grundrecht der Meinungsfreiheit und das der Versammlungsfreiheit, in einem Maße, das ernste verfassungsrechtliche Bedenken rechtfertigt. Wieder kann ich mich auf den Christdemokraten Roman Herzog berufen. (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Wann war das?) — Entschuldigung, Herr Roman Herzog ändert seine Meinungen doch nicht nach Ihren politischen Zweckmäßigkeiten. (Beifall bei der SPD — Schwarz [CDU/ CSU]: Aber lernfähig ist er! — Dr. Olderog [CDU/CSU]: Haben Sie schon einmal etwas von Lernfähigkeit gehört?) — Er sagt doch seine Meinung als Mann des Rechtes. Im übrigen: Setzen Sie sich doch mit Roman Herzog auseinander. Er ist doch ein Mann, der Ihnen sicherlich zum Gespräch zur Verfügung steht. Wenn er die Auffassung nicht mehr teilt, wird er das morgen in Ihrem Pressedient bekanntgeben. Meine Herren, ich lade Sie ein, den Test zu machen. (Beifall bei der SPD) Roman Herzog sagt — übrigens in der jüngsten Auflage seines Kommentars, es ist also noch gar nicht lange her —: Als friedlicher Teilnehmer an einer Versammlung genieße ich den Schutz des Art. 9 des Grundgesetzes grundsätzlich auch, wenn andere zu randalieren beginnen ... Man kann also nicht einfach sagen, daß die friedlichen Teilnehmer an einer Versammlung, bei der einige unfriedlich sind, nicht den Schutz des Grundgesetzes genießen. Das ist eine klare und präzise Aussage. Das geltende Recht gewährt diesen Schutz. Es gibt der Polizei die Befugnis, eine Demonstration aufzulösen, wenn sie einen unfriedlichen Verlauf nimmt. Aber das geltende Recht erlaubt nicht, friedliche Demonstranten zu bestrafen. Das war der große Fortschritt der Reform des Jahres 1970. Diesen Schutz vor Strafe nehmen Sie dem friedlichen Demonstranten. Sie stellen ihn strafrechtlich mit dem Gewalttäter auf eine Stufe. (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!) Sie wollen das Risiko für Demonstranten erhöhen. Sie wollen erreichen, daß mehr Menschen auf die Ausübung ihres Grundrechts verzichten, (Beifall bei der SPD) daß der Widerspruch gegen die Politik — ich sage nicht nur: gegen Ihre Politik —, gegen Politik schlechthin, gegen politische Entscheidungen überhaupt leiser wird, daß mehr Menschen ruhig zu Hause bleiben und sich nicht mehr in die Politik einmischen. Das sind Ihre wirklichen Motive. Darum nehmen Sie alle Mängel, Ungereimtheiten und Prinzipienverstöße in Kauf. Das ist Ihnen die Sache wert. (Beifall bei der SPD) Aus all dem spricht tiefes Mißtrauen, Mißtrauen gegen Bürgerinnen und Bürger, die eine der Ihren entgegengesetzte Meinung haben, die diese zusammen mit anderen unüberhörbar und unübersehbar äußern und dafür sogar auf die Straße gehen. (Dr. Götz [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Präsident Dr. Barzel: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. Vogel (SPD): Aber gerne. Dr. Götz (CDU/CSU): Gestatten Sie mir eine Frage: Halten Sie einen Demonstranten der sich bemüht, einen kriminellen Demonstranten vor dem Zugriff der Polizei zu schützen, auch für einen friedliebenden Demonstranten? Dr. Vogel (SPD): Ich habe die Frage nicht erörtert und beantworte sie, indem ich sage, daß er sich unter Umständen der Beihilfe oder Begünstigung nach dem geltenden Recht strafbar macht und daß für diesen Fall eine Gesetzesänderung überhaupt nicht nötig ist. (Beifall bei der SPD) Ihre Frage zeigt erneut, daß Sie keinen vernünftigen Grund für diese Gesetzesänderung haben. (Dr. Kübler [SPD]: Armer Götz!) Ich wiederhole: Sie finden es beschwerlich, meine Damen und Herren, sich mit diesen Bürgern auseinanderzusetzen, mit ihnen argumentativ zu ringen. Sie finden es leichter, sie auszugrenzen aus der Staatsloyalität, aus dem demokratischen Konsens, aus der Loyalität zum eigenen Staat. Und der Entwurf, den Sie zum Gesetz erheben wollen, setzt die Ausgrenzung fort, und zwar mit dem Mittel der Androhung von Kriminalstrafen. Konservative — das ist ja nicht neu — haben zu allen Zeiten gewußt, wie man mit obrigkeitsstaatlichen Mitteln störender Kritik begegnet. (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Sie sind unfähig, der Gewalt den Riegel vorzuschieben!) In den Tagen der bürgerlichen Revolution von 1848 hieß die Parole: „Gegen Demokraten helfen nur Soldaten". Heinrich Heine, auf den wir uns alle miteinander gerne bei feierlicher Gelegenheit berufen, (Lattmann [CDU/CSU]: Auf solche alten Klamotten müssen Sie zurückgreifen!) beschrieb wenig später diese konservativen Maximen an Hand des Beispiels von Krähwindel so: Vertrauet Eurem Magistrat, der fromm und liebend schützt den Staat durch huldreich hochwohlweises Walten; Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) — Einen Moment Geduld, er hat noch etwas viel passenderes für diesen Fall. Er fährt nämlich fort: Wo ihrer drei beisammenstehen, da soll man auseinandergehen. — Soweit gehen Sie noch nicht. Drei reichen noch nicht. Weiter also: Wo ihrer drei beisammenstehen da soll man auseinandergehen. Wer auf der Straße räsoniert, wird unverzüglich füsiliert; das Räsonieren durch Gebärden soll gleichfalls hart gestrafet werden. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Gewiß, meine Herren von der Koalition, genauso wird es sich heute nicht mehr machen lassen, genauso nicht mehr, aber, Herr Kollege Mertes und meine Damen und Herren, daß kritische Meinungen „hart gestrafet" werden, das hätten Sie schon ganz gerne, und manchmal sagen Sie das j a auch. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Dr. Olderog [CDU/CSU]: Eine Unver - schämtheit! — Bohl [CDU/CSU]: Da müs sen Sie aber selbst lachen, Herr Vogel!) Manchmal sagen Sie das ja auch! Offenbar haben Sie in Ihrem Eifer ganz vergessen, daß ein Teil Ihrer eigenen politischen Vorfahren, nämlich das Zentrum unter Windthorst, (Zuruf von der CDU/CSU: Eine Frechheit!) in der Zeit des Kulturkampfes, in der Zeit des Kampfes gegen die Bismarckschen Maigesetze des Jahres 1873, zu denen gehörte, die diffamiert und mit Strafdrohungen aus der damaligen Gesellschaft ausgegrenzt wurden. Sie haben offenbar auch vergessen, daß die Demokratie ihre Stärke aus der Freiheit der Meinungen, aus der Offenheit der Kritik, (Zuruf von der CDU/CSU: Aus Gewalt ge gen Personen!) aus der Möglichkeit friedlicher Veränderungen (Bohl [CDU/CSU]: Friedlicher! Sehr rich - tig!) politischer Zielsetzungen und politischer Machtverhältnisse herleitet, nicht aus der Vielzahl und der Höhe der Strafdrohungen, die im Gesetzbuch stehen. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, eine Demokratie wird schwächer, wenn die Politik beginnt, Probleme, die sie zu lösen, Lasten, die sie zu tragen hat, der Polizei und den Gerichten aufzubürden, statt daß die Politik mit politischen Mitteln nach diesen Lösungen sucht. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Zuruf von der CDU/CSU: Wie in Berlin! — Bohl [CDU/CSU]: Ein Haus nach dem an deren besetzen!) Meine Damen und Herren, bei dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten — — (Weitere Zurufe von der CDU/CSU) — Der Bundeskanzler würde an dieser Stelle sagen: Wie Sie mit Ihrem Geschrei zeigen, welch schlechtes Gewissen Sie haben und wie Sie es nicht ertragen können, andere Meinungen zu hören! (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU) Ich bin da wesentlich unempfindlicher und möchte Sie bei der Darbietung Ihrer akustischen Argumente — sachliche haben Sie nämlich nicht — gar nicht stören, weil dies auch einen Beitrag zur Meinungsbildung in unserem Volk darstellt. (Beifall bei der SPD — Dr. Miltner [CDU/ CSU]: Wir sind doch ganz ruhig und gelas sen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) Bei dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten, handelt es sich nicht um rechtspolitische Routine; ich hätte dann auch nicht das Wort in einer ersten Lesung genommen. Es handelt sich um einen gefährlichen Anschlag auf die Rechtskultur, nein, mehr noch, (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) es handelt sich um einen Anschlag auf die politische Kultur (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selbst nicht!) unserer Republik, (Weitere Zurufe von der CDU/CSU) die Sie, meine Damen und Herren, im Zeichen der „geistig-politischen Erneuerung" in den letzten Wochen und Monaten durch eine Vielzahl unverständlicher Entscheidungen ohnehin auf das schwerste beschädigt haben. (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Das ist nicht mal eine Sonntags rede!) Dabei ist bemerkenswert, daß dieser Anschlag nicht von Herrn Zimmermann verantwortet wird; das würde niemanden überraschen. Nein, die Vorlage verantwortet ein Freier Demokrat, verantwortet der Justizminister einer Partei, die sich auf Theodor Heuss — jedenfalls in Feierstunden —, auf Thomas Dehler, auf Karl-Hermann Flach beruft, (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Es war ein mal!) der Justizminister einer Partei, die ihren Wählern vor der letzten Bundestagswahl in ihrem Wahlprogramm folgendes ausdrücklich versprochen hat: Die Forderungen des Wahlprogramms von 1980 zur Innen- und Rechtspolitik bleiben für die FDP unverzichtbar. (Zurufe von der SPD: Ha! — Hört! Hört!) Wir werden die Grundrechte wahren. Eine Einschränkung des Demonstrationsrechts z. B. über eine Verschärfung des Versammlungsrechts lehnen wir ab. Der Justizminister dieser Partei, die dieses Versprechen gegeben hat, legt hier diese Vorlage vor! (Schily [GRÜNE]: Das war Wählerbetrug!) Herr Kollege Engelhard, gestatten Sie mir dazu eine persönliche Bemerkung. Einer Ihrer Vorgänger aus dem Bereich der Freien Demokraten ist als Justizminister zurückgetreten, weil er in einer Grundfrage glaubte, nicht mit der Mehrheit seiner Partei stimmen und votieren zu können. Das war der Kollege Bucher, als es um die Verlängerung der Verjährungsfrist ging. Ich teile seine Meinung inhaltlich nicht, aber ich respektiere, wie er sich in einer solchen Konfliktlage verhalten hat. (Beifall bei der SPD) Denken Sie einmal nach, ob das nicht auch für Sie Orientierung geben könnte. (Zuruf von der SPD: Es kann j a keiner mehr zurücktreten!) Meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP, lieber Kollege Engelhard, es ist schlimm genug, daß Sie dieses Versprechen brechen. (Vo r s i t z: Vizepräsident Westphal) Schlimmer aber ist, daß Sie liberalen Traditionen in einem zentralen Punkt abschwören — um nicht eine stärkere Vokabel zu wählen — , daß Sie sich Herrn Zimmermann beugen, daß Sie sich — ich muß das sagen — in dieser Frage geradezu demütigen lassen. Wohin ist die Partei gekommen, die einmal stolz darauf war, daß Walter Scheel und Willy Brandt gemeinsam gerade die Paragraphen des Strafgesetzbuchs liberalisiert haben, denen Sie jetzt mit Herrn Zimmermann zusammen wieder die Fassung des Jahres 1871, (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) nein, die Fassung des Preußischen Strafgesetzbuchs von 1851, drei Jahre nach der liberalen und bürgerlichen Revolution, geben wollen! Wenn Sie nicht noch in letzter Minute innehalten, meine Damen und Herren von den Freien Demokraten, wenn Sie diesem Entwurf dann schließlich auch zustimmen, dann werden Sie endgültig eine andere Partei geworden sein, eine Partei, die im Kernbereich liberale Identität verloren hat, (Beifall bei der SPD) eine Partei, die vielleicht deshalb gewählt wird, weil bestimmte Kreise unseres Volkes ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen dort besser aufgehoben fühlen, oder die gewählt wird, weil Spitzenkandidaten einer anderen Partei zu ihrer Wahl auffordern — Herr Kollege Dregger weiß, wovon ich rede —, aber nicht mehr deshalb gewählt wird, weil sie für Liberalität und für Meinungsfreiheit unerschütterlich und unbedingt auch da eintritt, wo es seinen Preis kostet. (Beifall bei der SPD) Das könnte vom Parteistandpunkt aus betrachtet, für uns sogar ein Vorteil sein. Für unseren Staat, für seine freiheitlich liberale Substanz wäre es ein Verlust. Deshalb apelliere ich an Sie, meine Damen und Herren von der FDP: Widersetzen Sie sich dem, was vielen, wahrscheinlich den meisten von Ihnen — wenn ich an manches Gespräch in den vergangenen Jahren, Kollege Detlef Kleinert, denke, wohl auch Ihnen — gegen Ihre Überzeugung zugemutet wird! Sonst hätten Sie auch nicht dem Wahlprogramm in dieser Phase und in diesem Punkt zugestimmt. Machen Sie aus liberalen Kernpositionen nicht koalitionspolitische Handelsware! Darunter leidet nicht nur Ihre Partei, darunter leidet unser Staat. (Beifall bei der SPD) Die Kolleginnen und Kollegen von der Union frage ich: Warum lassen Sie sich eigentlich die Chance entgehen, nach dem friedlichen Verlauf des Meinungskampfes im Herbst 1983 durch den Verzicht auf diesen Entwurf ein Zeichen der inneren Versöhnung zu geben? (Beifall bei der SPD) Wäre das nicht ein Gebot der Vernunft, oder ist Ihnen wirklich das justament, die Demonstration Ihrer Macht, Ihrer Gesetzgebungsmacht, die Demonstration Ihres Triumphes über den liberalen Partner in der Koalition wichtiger als diese Chance der Versöhnung und der erneuten Festigung des Konsenses? (Beifall bei der SPD) Wir reden soviel von Lernfähigkeit. Wir bestreiten nicht, daß wir zu lernen haben. Können Sie nicht den jungen Menschen in dieser Situation auch einen Beweis Ihrer Lernfähigkeit geben? (Beifall bei der SPD) Wir Sozialdemokraten stehen ein für Liberalität und Meinungsfreiheit, wir stehen ein für die Gewaltfreiheit der Meinungsbildung und für die Festigung des inneren Friedens über alle Meinungsgegensätze hinweg. Wir halten an der rechtspolitischen Linie fest, die Adolf Arndt und Gustav Heinemann vorgezeichnet haben. Deshalb werden wir diesen Entwurf, diese Lex Engelhard — diesen Namen verdient sie —, ablehnen und diesem Entwurf auch in der Diskussion außerhalb des Parlaments mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Ich bin sicher, es wird uns an wohlmeinenden und aktiven Bundesgenossen nicht fehlen. (Anhaltender Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: An Genossen nicht!) Vizepräsident Westphal: Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weitergebe, will ich das Ergebnis der Wahl der Mitglieder des Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste bekanntgeben. Von der Mitgliederzahl von 520 Abgeordneten sind 452 Stimmen abgegeben worden. Davon waren 452 gültig. Es hat eine Enthaltung gegeben. Also keine ungültigen Stimmen. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Abgeordneten Carstens (Emstek) 365 Stimmen, den Abgeordneten Dr. Riedl (München) 352 Stimmen, den Abgeordneten Hoppe 356 Stimmen, den Abgeordneten Walther 410 Stimmen, den Abgeordneten Kühbacher 409 Stimmen, den Abgeordneten Kleinert (Marburg) 95 Stimmen. Damit sind die Abgeordneten Walther, Kühbacher, Carstens (Emstek), Hoppe und Dr. Riedl gewählt. Sie haben die nach § 4 Abs. 9 des Haushaltsgesetzes 1984 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes erforderliche Mehrheit von 261 Stimmen erreicht. Sie sind damit als Mitglieder des Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste gewählt. Meine Damen und Herren, wir fahren nunmehr in der Debatte fort. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wittmann. Dr. Wittmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Vogel — er ist jetzt gerade abgehalten zuzuhören; ich werde es dann später einfügen —, wenn wir uns nicht so gut aus unserer Münchener Zeit kennen würden, würde ich Ihre Rede wirklich ernst nehmen. Aber ich kann sie angesichts der Art, wie Sie das vorgetragen haben, leider nicht ernstnehmen. Sie haben sich hier künstlich aufgeregt und meines Erachtens die Tatbestände in diesem Gesetzentwurf vielleicht nicht oder nur oberflächlich studieren und prüfen können. Ich will nur ein Beispiel nennen. Sie sagten, der Demonstrant, der sich trotz Aufforderung der Polizei nicht aus der Menge entferne, würde genauso bestraft wie der Gewalttäter. Sie haben übersehen, daß es einen Abs. 1 der Bestimmung gibt, der unangetastet bleibt, und einen neuen Abs. 2, der sich deutlich von der Strafbestimmung des Abs. 1 absetzt und noch weitere Einschränkungen enthält. (Schily [GRÜNE]: Das ist doch kein Wider - spruch! Strafmaß!) — Ich komme schon darauf. Herr Schily, mit Ihnen über diese Frage zu diskutieren ist sinnlos, weil Sie von Axiomen ausgehen, die Sie sich nicht widerlegen lassen. Also braucht man mit Ihnen darüber nicht zu diskutieren. (Schily [GRÜNE]: Das habe ich nicht ver standen! Können Sie mir das noch einmal erklären?) — Das verstehen Sie nicht. Das weiß ich. Herr Vogel, Sie sprachen heute von einem schwarzen Tag der Justiz- und der Rechtspolitik. (Dr. de With [SPD]: Kohlschwarz ist der!) Ich werde Ihnen eines sagen: Wir hatten oft den Eindruck, daß die Zeit, als Sie Justizminister waren, eine dunkle Zeit der Rechtspolitik war, weil Sie aus ideologischen Vorgaben heraus Rechtspolitik betrieben haben. Das erleben wir jetzt doch laufend, z. B. im Ehescheidungsfolgenrecht, wo eine Bestimmung nach der anderen vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird. (Beifall bei der CDU/CSU — Schily [GRÜ - NE]: Passen Sie mal mit Ihrem Parteienfi nanzierungsgesetz auf, was da noch alles aufgehoben wird!) Sie sprachen von Rechtskultur, Herr Vogel. Gehört es nicht auch zur Rechtskultur, daß der friedliche Demonstrant, daß der Polizeibeamte, der seine Pflicht tut, daß der Passant vor Straftaten und vor Gewalttätigkeiten geschützt werden? Das möchte ich Sie einmal fragen. (Dr. de With [SPD]: Unstreitig!) Der Rechtsstaat bewährt sich eben darin, daß er den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit wahrt. Zum Rechtsstaat — Sie haben es selber gesagt — gehört auch das Gewaltmonopol. Dieses Gewaltmonopol muß eben dafür eingesetzt werden, daß die Freiheiten, zu denen auch die Freiheit der Demonstration gehört, für den Bürger gewahrt und nicht von einigen wenigen — und nur darum kann es sich handeln — Gewalttätern mißbraucht werden. (Schily [GRÜNE]: Deshalb müssen die Bür ger bestraft werden?) Meine Damen und Herren, die CDU und die CSU halten seit langem eine Verbesserung des Tatbestandes des Landfriedensbruchs für erforderlich. Wir haben in den 70er Jahren entsprechende Gesetzesvorschläge eingebracht. Ich gebe zu, daß der jetzige Vorschlag nicht dem entspricht, was sich CDU und CSU ursprünglich vorgestellt hatten. Er ist ein Kompromiß in der Koalition der Mitte, und wir tragen diesen Kompromiß mit. Natürlich müssen wir auch prüfen, ob es etwa in den Bereichen, zu denen wir noch keine Gesetzesvorlage haben, Regelungen bedarf, etwa eines gesetzlichen Vermummungsverbots. Das werden wir noch sorgfältig prüfen; denn wir mußten leider feststellen, daß die meisten Gewalttätigkeiten dann verübt wurden, wenn sich die Gewalttäter unkenntlich gemacht hatten, also nicht identifiziert werden konnten. Wir diskutieren heute einen Tatbestand, der es ermöglichen soll, Gewalttaten bei Demonstrationen zu verhindern bzw. wenigstens zu begrenzen. Das ist keine Rückkehr — Herr Vogel, Sie haben diese Behauptung wider besseres Wissen aufgestellt — zu dem alten Straftatbestand, der bis 1970, bis zum sogenannten 3. Strafrechtsreformgesetz, galt. Allein die Lektüre des Gesetzentwurfes oder ein Vergleich, den Sie wahrscheinlich nicht angestellt haben — dieser Satz wurde Ihnen wahrscheinlich aufgeschrieben —, würde Ihnen das zeigen. Eine zunehmende Zahl von Demonstrationen verläuft unfriedlich. (Schily [GRÜNE]: Das ist die Unwahrheit!) Sie, Herr Vogel, haben nur Prozentsätze genannt. (Schily [GRÜNE]: Gucken Sie sich die Sta tistik an! — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Die Abwiegler gab es damals noch nicht! Da haben Sie recht!) — Herr Fischer, daß Sie ein Abwiegler sind, hat noch niemand behauptet. Ich habe Sie immer nur als Aufwiegler erlebt. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Ich auch nicht!) — Eben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sie sind aber ein Abturner!) — Schreien Sie nicht dauernd! Sie können es woanders besser. Die Demonstrationen haben im vergangenen Jahr zugenommen. Sie haben sich fast verdoppelt. Die unfriedlichen Demonstrationen haben ebenfalls zugenommen. (Dr. Jannsen [GRÜNE]: Das ist kein Wun der bei Ihrer Regierung!) Da haben Sie, Herr Vogel, damit es nicht auffällt, mit Prozentzahlen gearbeitet. Die Zahl der unfriedlichen Demonstrationen ist von 229 auf 274 gestiegen. (Dr. de With [SPD]: Stellen Sie doch einmal einen Vergleich an! — Dr. Hirsch [FDP]: Vor allem in Baden-Württemberg und Hes sen!) Auch etwas anderes hat zugenommen. Das haben Sie ebenfalls verschwiegen, Herr Vogel. Die eingesetzten Mittel wurden nämlich immer brutaler. Auch die menschliche Brutalität, die bei diesen Demonstrationen von den Gewalttätern an den Tag gelegt wurde, wurde immer schlimmer, so daß man Polizeibeamte, friedliche Demonstranten und friedliche Passanten wie Freiwild jagte. Nur ein Beispiel: Im September 1981 wurden in Berlin aus Anlaß des Besuchs des Außenministers Haig 151 Polizeibeamte verletzt. Bei der Räumung des Startbahngeländes West im Oktober 1981 wurden 350 Polizeibeamte zum Teil schwer verletzt. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Und wie viele Demonstranten?) Es entstand ein Sachschaden von 2 Millionen DM. (Schily [GRÜNE]: Wie viele Demonstran ten sind denn verletzt worden? — Weitere Zurufe von den GRÜNEN) — Sie waren j a nicht dabei, also sind Sie nicht verletzt. Als US-Präsident Reagan 1982 in Berlin war, wur den 180 Polizeibeamte schwer verletzt, 100 Polizeifahrzeuge schwer beschädigt oder zerstört. Bei den Krefelder Krawallen gab es 43 verletzte Polizeibeamte. Eine unbeteiligte Passantin starb infolge eines Steinwurfs aus der gewalttätigen Menge heraus. (Zuruf des Abg. Schily [GRÜNE]) In den meisten Fällen wurden die Gewalttaten, deren Aufzählung sich noch fortführen ließe, in einer Weise begangen, daß die Taten aus der Menge heraus verübt wurden und nur ein geringer Prozentsatz der Straftäter überhaupt ermittelt und überführt werden konnte, weil sie durch eine umgebende Menge geschützt oder getarnt waren. Dabei hat die um die Gewalttäter herumstehende Menge die Gewalttaten nicht nur erkannt, sondern zum Teil gebilligt oder billigend in Kauf genommen. Ein solches Verhalten, das zugegebenermaßen vom geltenden Strafrecht nicht erfaßt ist (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: So ein Schmarren!) — es handelt sich weder um Begünstigung noch um Strafvereitelung —, kann aber ein Rechtsstaat meines Erachtens nicht billigen. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Vielleicht sind wir ein Unrechtsstaat!) Die Organe des Rechtsstaates dürfen nicht passiv daran gehindert werden, Gewalttaten zu verhindern oder Gewalttäter zu überführen. (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Gewalt wird nicht dadurch weniger, daß man vor ihr die Augen verschließt, sich ihr beugt (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr richtig!) oder sie ungeahndet läßt. (Dr. de With [SPD]: Wer tut denn das?) — Das tut man dann, wenn man Gewalttäter durch eine diese Gewalt billigend in Kauf nehmende Menge weiterhin schützen läßt. (Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Kommt alles von der Engelhard-Höhe!) Meine Damen und Herren, man kann nicht übersehen, daß die Gewalttäter es bei den unfriedlichen Demonstrationen und Auseinandersetzungen der letzten Jahre immer wieder verstanden haben, friedliche Demonstrationen für ihre Zwecke zu mißbrauchen, daß sie sich — in genauer Kenntnis der Tatbestandsvoraussetzungen des Landfriedensbruchs — so verhalten haben, daß eine Täterüberführung, eine Beweissicherung oder gar eine Festnahme nicht möglich war; eine geänderte Polizeitaktik nützt hier auch nichts. (Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Sie müssen es j a wissen!) Mit der Neuregelung wollen wir erreichen, daß rechtstreue Bürger erkennen, in welcher Lage sie sich befinden, nämlich in der Lage eines Schutzschildes für Gewalttäter, wenn sie an solchen Demonstrationen teilnehmen. Sie stehen noch diesseits der Gehilfentätigkeit, der Begünstigung oder der Strafvereitelung. Trotzdem liefern sie einen Tatbeitrag. Diese Lücke muß nach unserer Auffassung geschlossen werden. Wer bösgläubig am Ort des Geschehens bleibt, muß mit den Folgen seines Tuns rechnen, nämlich sich strafbar zu machen, aber nicht strafbar wie der Gewalttäter selbst, wie Herr Vogel irrtümlich behauptet, sondern weit darunter. Es ist keine Kriminalisierung der Demonstranten im allgemeinen. Es geht nur darum, denjenigen ihr Tun vor Augen zu halten, die das Geschehen, die die Gewalttat in ihrer Kenntnis decken, sie billigend in Kauf nehmen. Herr Vogel, Sie sprechen in diesem Zusammenhang von Zehntausenden von Verhaftungen, die da vorgenommen werden müßten, und davon, daß da nur wenige herausgegriffen werden. Wenn ich Ihrer Logik weiter folge, dann müßten wir dazu übergehen, keinen Dieb mehr dingfest zu machen, weil die Aufklärungsquote beim Diebstahl unter 50 % liegt. Das wäre die Konsequenz Ihrer Auffassung. (Dr. Kübler [SPD]: Ist das schwach, ist das schwach! — Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, nicht nur bei Gewaltdemonstrationen, sondern auch bei anderen Gelegenheiten werden in letzter Zeit immer mehr Schäden angerichtet, und zwar nicht nur Schäden an Leben und Gesundheit, sondern auch Schäden an Eigentum, die in die Millionen gehen. Meine Damen und Herren, diese Schäden werden zum Teil bei Menschen verursacht, die sich nicht mehr trauen, z. B. einen Strafantrag zu stellen. Wir begrüßen daher den Vorschlag des Bundesrates, die Strafverfolgung nach § 303 des Strafgesetzbuches nicht in allen Fällen von einem Strafantrag abhängig zu machen, sondern auch die Möglichkeit dafür zu schaffen, daß bestimmte Fälle von Sachbeschädigung, bei denen dies im öffentlichen Interesse liegt, als Offizialdelikt, ohne Strafantrag verfolgt werden. Meine Damen und Herren, allein bei Gewaltdemonstrationen in Berlin ist im Jahre 1982 ein Schaden von 40 Millionen DM entstanden, und zwar nicht nur an öffentlichem Eigentum, sondern auch an Privateigentum. Diese Art der Sachbeschädigung, die immer wieder erfolgt, und zwar nicht nur bei Gewaltdemonstrationen, sondern auch mutwillig durch Rockerbanden, ist auch eine Art von Wirtschaftskriminalität, die wir verfolgen müssen. Denn hier wird wertvollstes Vermögen unserer Bürger sinnlos und mutwillig vernichtet. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das macht Herr Flick doch mit links!) Meine Damen und Herren, die geplanten Neuregelungen werden maßgeblich zur inneren Befriedung, zu mehr Demokratie und zur Stärkung unseres Rechtsbewußtseins führen. (Dr. Diederich [Berlin] [SPD]: Das ist doch zynisch! — Widerspruch bei den GRÜ - NEN) Friedliche Demonstranten werden ihre Meinung künftig eher ohne Bedrohung und ohne Erpressung durch gewalttätige Störer kundtun können. (Dr. Diederich [Berlin] [SPD]: Sie haben ein seltsames Demokratieverständnis!) Die Neuregelung ist ein Kompromiß. (Dr. de With [SPD]: Eine Mißgeburt!) Wichtige Vorschläge der Union konnten nicht verwirklicht werden. Die Union bietet allen Gutwilligen, die diesen Gesetzentwurf beraten, an, daß wir uns im Rechtsausschuß über die eine oder andere Frage, auch über den einen oder anderen Vorschlag, der im Bundesrat zur Präzisierung der Bestimmungen gemacht wurde, noch unterhalten und das eine oder andere vielleicht noch verbessern. Noch nie wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der so gut war, daß man ihn nicht noch besser machen könnte; wir bieten unsere Hand dazu an. Aber eines werden wir nicht zulassen: daß weiterhin auf unseren Straßen die Demonstrationen durch Gewalttäter mißbraucht werden und der friedliche Demonstrant überhaupt nicht mehr zum Zuge kommt, seine Meinung zu äußern. (Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Friedhofs - ruhe!) Allé diejenigen, die jetzt jegliche Neuregelung ablehnen, sollten sich bewußt sein, daß sie für den Fall des Scheiterns Verantwortung auf sich nehmen. Es ist nicht auszuschließen, daß wir dann, wie es Krefeld gezeigt hat, den Zuständen auf unseren Straßen mehr oder weniger wehrlos zusehen müssen. Meine Damen und Herren, parteitaktische Spielereien zum Nachteil des inneren Friedens und der Rechtsordnung wird die Union nicht mittragen. Wir werden eines tun: Regelungen schaffen, die die Demonstrationsfreiheit der friedliebenden Bürger, derjenigen, die zu einer politischen Entwicklung oder zu was auch immer ihre Meinung sagen wollen durch eine Demonstration, schützen, damit diese Demonstrationen nicht mißbraucht werden können von Krawallmachern, Gewalttätern und Leuten, denen es nur um die Anwendung ihrer brutalen Energie geht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Eine Zombie Rede!) Vizepräsident Westphal: Das Wort hat der Abgeordnete Fischer (Frankfurt). Fischer (Frankfurt) (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich zu den eigentlichen Tagesordnungspunkten hier spreche, auf eine Gerichtsentscheidung zurückkommen, welche zwar nicht unmittelbar mit der Sache hier zu tun hat, wohl aber mit den dafür zuständigen Ministern, den Herren Engelhard und Zimmermann. Letzte Woche entschied die 19. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichtes abschließend mit einer Kostenentscheidung den Fall Kemal Altun. Die Kammer kam dabei zu dem Schluß, daß — ich zitiere — unbeschadet des Umstandes, daß noch viele Punkte aufklärungsbedürftig waren, die Kammer sich bereits bei der Beweislage zum Zeitpunkt des Todes für die Bestätigung der Asylgewährung ausgesprochen hätte. Das Verwaltungsgericht weist darauf hin, daß wegen des Altun gemachten Vorwurfs bereits jemand anders in der Türkei verurteilt worden war. Es bestätigt Manipulationen seitens der türkischen Strafverfolgungsbehörden bei der Datierung des Haftbefehls und mittels Nachbesserungen des Tatvorwurfs und kommt insgesamt zu der Überzeugung, daß der türkische Staat strafrechtliche Motive vorgeschoben habe, um eines politischen Gegners habhaft zu werden. Diese Tatsachen waren bereits bekannt, als das Kammergericht Berlin die Rechtmäßigkeit des türkischen Auslieferungsbegehrens zustimmend entschied. Diese Tatsachen waren ebenso den Herren Zimmermann und Engelhard bekannt, als sie ihre verhängnisvollen Briefe abfaßten, um die sofortige Auslieferung Altuns zu betreiben. Weitaus schlimmer noch: Gerade wegen der vom Berliner Verwaltungsgericht nunmehr bestätigten Asylgründe wollten diese beiden Minister, verantwortlich für die Verfassung und das Recht, die sofortige Auslieferung Kemal Altuns an das türkische Militärregime bewerkstelligen. (Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/CSU]) Kemal Altun ist tot. Herr Engelhard und Herr Zimmermann sind weiter Minister. (Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/ CSU]) Wo das Recht in diesem Falle bleibt, wagt man kaum noch zu fragen. Von Gerechtigkeit, Herr Engelhard, redet hier eh niemand mehr. In der Verantwortlichkeit dieser beiden Minister — jenes Duo infernale der Regierung Kohl — liegt nun auch ein sorgsam geschnürtes Gesetzespaket zur sogenannten inneren Sicherheit, angereichert noch mit einem Gesetzentwurf zur Verfeinerung der Kontaktsperre. Man hat von seiten der SPD dazu wenig gehört. Handelte es sich bei dem bisherigen Gesetz zur Kontaktsperre von Gefangenen bereits um ein schlimmes Sondergesetz, welches entscheidenden rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn spricht, um ein rechtsstaatliches Monstrum also, welches man mit Fug und Recht ein Notstandsgesetz nennen darf, so ist der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung der untaugliche Versuch, dieses Notstandsgesetz rechtsstaatlich aufzumotzen. (Beifall bei den GRÜNEN) Da soll also in Zukunft auf Antrag des kontaktgesperrten, d. h. völlig isolierten und jeder freien Verteidigung beraubten Gefangenen der Präsident des jeweils zuständigen Landgerichts einen Anwalt seines und nicht etwa des Gefangenen Vertrauens benennen. Dieser Vertrauensanwalt des Landgerichtspräsidenten darf sich dann anwaltlich um den Gefangenen kümmern, allerdings unter peinlicher Beachtung der bei Terrorismusverdächtigen üblichen Sicherheitskautelen wie Trennscheibe und ähnliche Monstrositäten des herrschenden Sicherheitswahns. Art. 1 (§ 34 a Abs. 5) des Gesetzentwurfs weist ausdrücklich darauf hin. Ebenso verbleibt dem Landgerichtspräsidenten die jederzeitige Abberufung seines Vertrauensanwaltes wegen — so wörtlich — Schlecht- oder Nichterfüllung seines Auftrags. — Im Klartext heißt dies: „Funktioniert" die Kontaktperson nicht im Sinne der Justiz und der Verfolgungsbehörden, so ist sie jederzeit zu entfernen. Liest man die vorliegende Drucksache, vor allem die Stellungnahme des Bundesrates, so scheint man dort bei dem Gedanken, daß selbst ein zum bloßen Werkzeug des Staates degradierter Anwalt sich mit einem kontaktgesperrten Gefangenen unterhalten kann, nachgerade in Panik zu verfallen. Fürwahr, die bundesdeutsche Anwaltschaft kann einem bei so viel staatlichem Mißtrauen und bei so vielen Ängsten leid tun. Mit rechtsstaatlichen Verfahren hat dies allerdings nichts mehr zu tun. (Zuruf von der CDU/CSU: Absoluter Quatsch!) Wir GRÜNEN halten es für dringend notwendig, die damals mit exekutiv-legislativen Kurzschlüssen fabrizierten Antiterrorgesetze insgesamt einer gründlichen Revision zu unterziehen, d. h. zu streichen. Denn sie sind nicht Ausdruck demokratischer Rechtsstaatlichkeit, sondern Ergebnis staatlicher Panik und Brutalität. Daß diese neudeutsche Liberalisierung eines Sondergesetzes mit der Wiedereinführung des altwilhelminischen Landfriedensbruchs sowie mit der Erhebung der Sachbeschädigung in den Stand eines Offizialdelikts, sofern nur Demonstranten daran beteiligt sind, einhergeht, zeigt nicht nur die politische Absicht, Terrorismus und Demonstrationen psychologisch zu verknüpfen, sondern dies weist auch auf die Qualität des gewendeten Liberalismus der FDP hin. Man erkennt hier den sinistren Kuhhandel einer Koalitionsabsprache, welcher die liberalen Grundsätze von gestern in den Orkus wirft, sofern dies der Machterhalt von heute erforderlich macht. Zudem, welch ein Handel! Das verdorrte Feigenblatt namens Kontaktperson gegen den obrigkeitsstaatlichen Kahlschlag namens Landfriedensbruch. Der CDU/CSU war die teilweise Abschaffung des Landfriedensbruchstatbestandes von Anfang an ein Dorn im Auge. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU) Seit dessen teilweiser Streichung im Jahre 1970 versuchten die Unionschristen insgesamt sechsmal, den § 125 des Strafgesetzbuches wieder in die alte Fassung zu bringen. Für diese obrigkeitsseligen Stammtischpolitiker — Herr Miltner, Sie sind ein herausragendes Beispiel — hatte die Beseitigung des einfachen Landfriedensbruchs offensichtlich allerhöchsten ideologischen Stellenwert. Was immer es da an politischen Auseinandersetzungen und sozialer Unruhe geben mochte: Die Christenunion forderte monoton die Verschärfung des § 125 StGB. Vor nicht allzu langer Zeit hat es Ihr Parteifreund Friedrich Zimmermann, der Polizeiminister, in brutaler Plattheit wie folgt formuliert — ich zitiere —: Wenn der örtliche Polizeieinsatzleiter sagt: Bitte entfernen Sie sich, und er entfernt sich nicht, dann ist er schon kein normaler Bürger. (Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Hört! Hört!) Der Mann ist zugleich unser Verfassungsminister, und was Wunder, wenn der nunmehr regierende Stammtisch in Bonn dieses autoritäre Herzensanliegen in die Tat umsetzen will! Die Beihilfe eines bis zur Unkenntlichkeit gebrochenen Liberalismus ist ihm dabei gewiß. Nun packt der Minister seine Vorurteile und manch hintersinnige Absicht, von welcher er offen nicht spricht, in scheinbar rationale Argumente, auch wenn es sich dabei meistens um die Rationalität von Polizei und Justiz handelt. Zwar gesteht auch der Gesetzentwurf in seiner Begründung gleich zu Beginn zu, daß Demonstrationen weit überwiegend friedlich verlaufen, aber andererseits würden die friedlichen Demonstranten von den sogenannten Gewalttätern als Schutz für ihr böses Tun verwendet, dies auch noch ohne größeres Risiko, so daß es — ich zitiere — „zum Schutz der Gemeinschaft und der einzelnen Bürger unerläßlich (ist), dem geltenden, weitgehend wirkungslosen Tatbestand des Landfriedensbruchs seine den öffentlichen Frieden sichernde Funktion wiederzugeben". So heißt es in der hier zu debattierenden Vorlage. In unserem Grundgesetz findet sich jener schöne Art. 8 Abs. 1, der jedem und jeder Deutschen das Recht zur friedlichen Versammlung unter freiem Himmel garantiert. Aber, so schließen messerscharf die Autoren des vorliegenden Entwurfs: „Dagegen können sich diejenigen, die Gewalttätigkeiten fördern, nicht auf diese Grundrechte berufen"; das war ein wörtliches Zitat. (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das ist auch rich - tig!) Daß nach den vorliegenden Gesetzestexten bester preußischer Bütteltradition fortan jeder, der dieses Grundrecht friedlich in Anspruch nimmt, im Falle von Randale sofort zu verschwinden hat, ansonsten er dieses Grundrecht — frei nach dem Hause Zimmermann und Engelhard — verwirkt hat, weil er durch dessen Wahrnehmung, durch die Wahrnehmung eines Grundrechts, j a möglicherweise Gewalttätigkeiten fördert und sich daher strafbar macht, ohne allerdings wirklich etwas gemacht zu haben, das lehrt, wie man politische Grundrechte bis zur Unkenntlichkeit aushöhlen kann. (Beifall bei den GRÜNEN) So wird aus einem Grundrecht unversehens die altdeutsche Grundpflicht, den Anweisungen der Obrigkeit wort- und widerstandslos Folge zu leisten. „Gesetzestreuer Bürger" nennt Friedrich Zimmermann solche Art Kadavergehorsam. Da man nun aber nicht die Absicht hat, gemäß dem Legalitätsprinzip ganze Großdemonstrationen in Fußballstadien zu verfrachten, um sie dort polizeilich verarbeiten zu können — was würde das Ausland schließlich dazu sagen? —, so greift man mit Hilfe der von leisen Skrupeln geplagten Liberalen auf die mathematischen Ergebnisse der ansonsten so verpönten „Konfliktpädagogik" zurück. Die Mengenlehre feiert in dem vorliegenden Gesetzentwurf fröhliche Urständ. Teilmenge und Gesamtmenge werden hier bemüht, um Grundrechtsbesitzer und Grundrechtsverlorene (Heiterkeit bei den GRÜNEN) voneinander zu scheiden. (Dr. Jannsen [GRÜNE]: In der Schule wird die Mengenlehre gestrichen!) Zudem gibt es professionell begründete Aufenthaltsrechte im Wirkungsbereich des Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes, für die Journalisten etwa, und es taucht das Negativ des Aufwieglers auf: der Abwiegler. (Heiterkeit bei den GRÜNEN) Allerdings trägt der schwer an der Umkehrung der Beweispflicht. Ein Abwiegler muß über seine staatstragende Tätigkeit Nachweis führen können. (Heiterkeit bei den GRÜNEN) Sonst geht er leicht als Aufwiegler mit allen fatalen Folgen durch. Man stelle sich die Dinge einmal praktisch vor, (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Alles Unsinn, was Sie verlesen!) auch wenn dies nicht gerade die Stärke, Herr Olderog, des Hohen Hauses und unseres werten Innenausschusses ist. (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Lesen Sie den Entwurf doch einmal durch!) — Hören Sie doch einmal zu! (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das kann der doch nicht verstehen! — Weiterer Zuruf des Abg. Dr. Olderog [CDU/CSU]) — Am besten gehen wir zusammen einmal auf eine Demo. Sie wiegeln ab, ich wiegle auf. Mal sehen, wer von uns beiden dabei erwischt wird. Dann wollen wir sehen, wer von uns beiden nach Ihrem Gesetz wie verurteilt wird. (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN) Ein Abwiegler nimmt einem Aufwiegler einen Stein oder einen Holzprügel ab, da er weiter im Geltungsbereich von Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes demonstrieren und nicht nach Hause geschickt werden will. In diesem Moment greifen die Träger von Hoheitsbefugnissen zu, d. h. die Polizei. Es ist wohl nicht zuviel gewagt, wenn man animmt, daß dieser Abwiegler nie wieder abwiegeln wird, nachdem er seine Strafe als Aufwiegler hinter sich gebracht hat. (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Überhaup

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