Protokoll der 57. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
Text
Protokoll der 57. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
[Plenarprotokoll 10/57
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
57. Sitzung
Bonn, Freitag, den 24. Februar 1984
Inhalt:
Aktuelle Stunde betr. Einführung der
neuen Filmförderungsrichtlinien durch
den Bundesminister des Innern zum
1. März 1984
Schäfer (Offenburg) SPD
4039 B
Weirich CDU/CSU 4040 B
Hoss GRÜNE 4041C, 4050 B
Baum FDP 4042 C
Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 4043 C
Duve SPD 4045 B
Daweke CDU/CSU 4046 A
Dr. Hirsch FDP 4047 A
Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 4047 D
Weiß CDU/CSU 4048 D
Dr. Nöbel SPD 4049 D
Broll CDU/CSU 4050 D
Wahl der Mitglieder des Gremiums zur
Genehmigung der Wirtschaftspläne der
Nachrichtendienste
— Drucksache 10/996 —
Collet SPD (Erklärung nach § 32 GO) 4052A
Ergebnis der Wahl 4060 C
Erste Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines ...
Strafrechtsänderungsgesetzes — § 303 StGB
— Drucksache 10/308 —
in Verbindung mit
Erste Beratung des von der Bundesregie
-
rung eingebrachten Entwurfs eines
Strafrechtsänderungsgesetzes — § 125
StGB
— Drucksache 10/901 —
in Verbindung mit
Erste Beratung des von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes
zum Gerichtsverfassungsgesetz
— Drucksache 10/902 —
Engelhard, Bundesminister BMJ 4052 C
Dr. Vogel SPD 4054 A
Dr. Wittmann CDU/CSU 4060 D
Fischer (Frankfurt) GRÜNE 4063 B
Kleinert (Hannover) FDP 4067 B
Dr. Schnoor, Minister des Landes
Nordrhein-Westfalen 4069 D
Dr. Olderog CDU/CSU 4073 D
Dr. de With SPD 4078 D
Dr. Hirsch FDP 4081 B
Zur Geschäftsordnung
Porzner SPD 4082 D
Dr. Bötsch CDU/CSU 4083 A
Nächste Sitzung 4083 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten 4085* A
Anlage 2
Amtliche Mitteilungen 4085* B
Anlage 3
Durchführung des Bundesbahnkonzepts
MdlAnfr 3 17.02.84 Drs 10/1017
Immer (Altenkirchen) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau
4085* C
Anlage 4
Befristung von Arbeitsverträgen nach der
Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts sowie Zulassung einer Befristung
abweichend von dieser Rechtsprechung
MdlAnfr 16, 17 17.02.84 Drs 10/1017
Frau Steinhauer SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4085* D
Anlage 5
Umgehung des Kündigungsschutzes durch
Ausweitung befristeter Arbeitsverträge,
insbesondere in Kleinbetrieben
MdlAnfr 18, 19 17.02.84 Drs 10/1017
Dreßler SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4086* C
Anlage 6
Abbau der arbeits- und sozialrechtlichen
Benachteiligungen bei
Teilzeitbeschäftigung; Umfang und Praktizierung der
Arbeit auf Abruf
MdlAnfr 26, 27 17.02.84 Drs 10/1017
Frau Fuchs (Köln) SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4087*A
Anlage 7
Gestaltung der Arbeit auf Abruf;
Verlagerung des Beschäftigungsrisikos auf den
Arbeitnehmer
MdlAnfr 28, 29 17.02.84 Drs 10/1017
Frau Schmidt (Nürnberg) SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4087* C
Anlage 8
Aufhebung der Geringfügigkeitsgrenze
bei der Gestaltung der Arbeit auf Ab
-
ruf; Gewährleistung der sozialen
Sicherheit
MdlAnfr 30, 31 17.02.84 Drs 10/1017
Weinhofer SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4088* A
Anlage 9
Modellarten, Teilnehmerzahl und Risiken
beim derzeitigen Job-Sharing;
Neugestaltungsvorschläge des Bundesministers für
Arbeit und Sozialordnung
MdlAnfr 32, 33 17.02.84 Drs 10/1017
Glombig SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4088* B
Anlage 10
Umfang der Teilzeitbeschäftigung und
Anteil der Frauen; Umwandlung von
Teilzeitarbeitsplätzen in sogenannte Kapovaz-
Arbeitsplätze
MdlAnfr 38, 39 17.02.84 Drs 10/1017
Frau Odendahl SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4088* C
Anlage 11
Entwicklung der Zahl der Arbeitsverträge
unterhalb der 390-DM-Grenze;
Zusammensetzung und soziale Sicherung des
Personenkreises mit solchen Verträgen
MdlAnfr 40, 41 17.02.84 Drs 10/1017
Frau Dr. Martiny-Glotz SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4089* A
Anlage 12
Aufstockung der Mittel für nach § 44
Abs. 2 a AFG geförderte Maßnahmen,
insbesondere für Meisterkurse
MdlAnfr 42, 43 17.02.84 Drs 10/1017
Keller CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4089* B
Anlage 13
Unterbrechung der Arbeit für ein Jahr auf
Kosten der Arbeitslosenversicherung für
Beschäftigte zwischen dem 50. und 58.
Lebensjahr
MdlAnfr 44, 45 17.02.84 Drs 10/1017
Pohlmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4090* A
Anlage 14
Nichtweiterbeschäftigung nach Ablauf der
Berufsausbildung
MdlAnfr 46 17.02.84 Drs 10/1017
Grünbeck FDP
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4090* B
Anlage 15
Konsequenzen aus dem Gutachten über
die Wirtschaftlichkeit der
Arbeitsverwaltung
MdlAnfr 47 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Vogt BMA 4090* C
Anlage 16
Erhaltung von Ausbildungsplätzen beim
Ausbesserungswerk und
Bahnbetriebswerk in Weiden
MdlAnfr 77 17.02.84 Drs 10/1017
Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV
4091* A
Anlage 17
Kostenlose Zusatzleistungen der
Bundesbahn beim Reiseangebot „Die Klasse(n)-
Tour per Bahn"
MdlAnfr 78, 79 17.02.84 Drs 10/1017
Hinsken CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 4091* B
Anlage 18
Stationierung deutscher Direkt-Satelliten
und Verteil-Satelliten im Weltraum;
Möglichkeiten für den Empfang der damit
ausgestrahlten Programme
MdlAnfr 80, 81 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Hirsch FDP
SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4091* C
Anlage 19
Umfang der Arbeit auf Abruf bei der Bun
-
despost; Werbung der Bundespost in
Mannheim mit der
Sozialversicherungsfreiheit solcher Tätigkeiten
MdlAnfr 82, 83 17.02.84 Drs 10/1017
Lutz SPD
SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4092* A
Anlage 20
Schaltung von Fernsprechanschlüssen auf
einen automatischen Drucker und
Auswertung der Daten durch das Rechenzentrum
des Fernmeldetechnischen Zentralamts;
Rechtsgrundlage für diese
Datenerhebungen
MdlAnfr 84 17.02.84 Drs 10/1017
Frau Reetz GRÜNE
SchrAntw PStSekr Rawe BMP 4092* C
Anlage 21
Umfang der nicht durch Bundesmittel
abgedeckten Kosten für
Ausbildungsmaßnahmen nach dem Sonderprogramm der
Bundesregierung zur Gewinnung
überoder außerbetrieblich organisierter
Ausbildungsplätze
MdlAnfr 87, 88 17.02.84 Drs 10/1017
Kastning SPD
SchrAntw StSekr Piazolo BMBW 4092* D
Anlage 22
Inanspruchnahme des Sonderprogramms
der Bundesregierung zur Gewinnung von
über- oder außerbetrieblich organisierten
Ausbildungsplätzen; finanzielle und
tarifrechtliche Hemmnisse bei der Übernahme
einer Trägerschaft
MdlAnfr 89, 90 17.02,84 Drs 10/1017
Weisskirchen (Wiesloch) SPD
SchrAntw StSekr Piazolo BMBW 4093* B
Anlage 23
Fortbestand des ITZ über den 31.3. 1984
hinaus
MdlAnfr 91 17.02.84 Drs 10/1017
Marschewski CDU/CSU
SchrAntw StSekr Piazolo BMBW 4093* D
Anlage 24
Austritt der USA aus der UNESCO
MdlAnfr 92 17.02.84 Drs 10/1017
Würtz SPD
SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4094* A
Anlage 25
Militärische Aktionen der SWAPO,
angolanischer und kubanischer Militärkräfte
gegen Namibia
MdlAnfr 93, 94 17.02.84 Drs 10/1017
Graf Stauffenberg CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Mertes AA
4094* C
Anlage 26
Verstoß gegen die KSZE-Vereinbarungen
von Helsinki und Madrid durch die
Nichtzulassung von Radio Free Europe zu den
Olympischen Winterspielen in Sarajewo;
Intervention der Bundesregierung
zugunsten inhaftierter Franziskanerpatres und
anderer politischer Häftlinge in
Jugoslawien
MdlAnfr 97, 98 17.02.84 Drs 10/1017
Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4094* D
Anlage 27
Erschießung des Asylbewerbers David
Aboagye in Ghana im Dezember 1983 nach
dessen Abschiebung
MdlAnfr 99 17.02.84 Drs 10/1017
Curdt SPD
SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4095* B
Anlage 28
Schicksal der ungandischen
Oppositionspolitiker Luke Kazinja und Onemos
Katalikawe
MdlAnfr 100, 101 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Hüsch CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4095* C
Anlage 29
Behandlung der Ausreisefrage und der
Gewährleistung kultureller und nationaler
Eigenart für Deutsche in der von Polen
geforderten „gemischten Kommission"
MdlAnfr 102 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Czaja CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4096* A
Anlage 30
Technische oder logistische Unterstützung
westlicher Militäreinheiten im Nahen
Osten durch die Bundesrepublik
Deutschland
MdlAnfr 103 17.02.84 Drs 10/1017
Frau Zutt SPD
SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4096* B
Anlage 31
Erörterung der Problematik einer
Rüstungskooperation mit Ägypten beim
Staatsbesuch von Bundeskanzler Kohl in
Israel
MdlAnfr 104 17.02.84 Drs 10/1017
Hiller (Lübeck) SPD
SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4096* C
Anlage 32
Reaktion Saudi-Arabiens auf die
Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom
9. Februar 1984 und die Bedingungen für
Waffenkäufe
MdlAnfr 105, 106 17.02.84 Drs 10/1017
Frau Simonis SPD
SchrAntw StMin Dr. Mertes AA 4096* C
Anlage 33
Umweltschäden durch das Verbrennen
kunststoffausgekleideter Särge in
Krematorien
MdlAnfr 107 17.02.84 Drs 10/1017
Frau Weyel SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4097* A
Anlage 34
Stellungnahme der Bundesregierung im
Asylverfahren des ghanaesischen
Staatsbürgers David Aboagye
MdlAnfr 108 17.02.84 Drs 10/1017
Curdt SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4097* A
Anlage 35
Einnahmen durch die Kostenerstattung
für den Hochwassereinsatz des
Technischen Hilfswerkes im April/Mai 1983
MdlAnfr 109 17.02.84 Drs 10/1017
Pauli SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4097* B
Anlage 36
Äußerungen des Kommandeurs des Bun
-
desgrenzschutzkommandos West, Ulrich
Wegener, über den Afrikanischen
Nationalkongreß und die EKD; Vereinbarkeit
dieser Äußerungen mit der Antwort auf die
Große Anfrage zur „Politik der
Bundesregierung im Südlichen Afrika"
MdlAnfr 110, 111 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Hauchler SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4097* C
Anlage 37
Zahl der länger als eine Amtsdauer der
Reaktorsicherheits- und
Strahlenschutzkommission angehörenden Mitglieder;
Auffassung des Bundesinnenministers über den
Adressaten der Stellungnahmen dieser
Gremien
MdlAnfr 112, 113 17.02.84 Drs 10/1017
Schäfer (Offenburg) SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4098* A
Anlage 38
Beteiligung der Bundesregierung am Kauf
des Evangeliars Heinrich des Löwen;
widersprüchliche Aussagen der
Bundesregierung über die Intentionen der TA Luft in
bezug auf den Sauren Regen und das
Waldsterben
MdlAnfr 114, 115 17.02.84 Drs 10/1017
Krizsan GRÜNE
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4098* C
Anlage 39
Menge der an die DDR gelieferten Abfälle,
insbesondere Sonderabfälle, aus der
Bundesrepublik Deutschland und anderen
europäischen Ländern; Beseitigungskosten
MdlAnfr 116, 117 17.02.84 Drs 10/1017
von Schmude CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4099* A
Anlage 40
Aufforderung des polnischen
Generalkonsulats an polnische. Ehefrauen deutscher
Aussiedler zur Rückgabe des
Bundespersonal- und Vertriebenenausweises; Zahl der
Asylgewährungen an Mitglieder der
Gewerkschaft „Solidarität" sowie Anteil der
Asylanten mit deutscher
Staatsangehörigkeit
MdlAnfr 118, 119 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Hupka CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4099* C
Anlage 41
Organisatorische Änderungen im Bereich
des Bundesverbandes für den Selbstschutz
und des THW; Konsequenzen für die
Mitarbeiter
MdlAnfr 120 17.02.84 Drs 10/1017
Stiegler SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4099* D
Anlage 42
Stand der Vorbereitungen für die
internationale Umweltkonferenz im Sommer 1984
in München
MdlAnfr 121 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Steger SPD
SchrAntw PStSekr Spranger BMI 4100* B
Anlage 43
Benachteiligung der Sparkassen durch
steuerliche und vermögenspolitische
Maßnahmen sowie durch die Nichteinführung
eines Haftungszuschlags auf das
Eigenkapital in der vorgelegten Novelle zum
Kreditwesengesetz
MdlAnfr 122, 123 17.02.84 Drs 10/1017
Stockleben SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF
4100* D
Anlage 44
Benachteiligung der von staatlichen
Sparmaßnahmen betroffenen Einkommen
-
schwachen angesichts der
Steuervergünstigungen für Großverdiener
MdlAnfr 124 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Schöfberger SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4101* B
Anlage 45
Sonderverkauf von bundeseigenen VEBA-
Aktien
MdlAnfr 125, 126 17.02.84 Drs 10/1017
Müller (Wesseling) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4101* D
Anlage 46
Unterschiedliche Definition des haftenden
Eigenkapitals bei Sparkassen und
Genossenschaftsbanken; Einräumung gleicher
Wettbewerbschancen
MdlAnfr 127, 128 17.02.84 Drs 10/1017
Eylmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF
4102* B
Anlage 47
Information des Aufsichtsrats der VEBA-
Glas über Produktions- und
Preisabsprachen
MdlAnfr 129 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Jens SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 4102* D
Anlage 48
Schädigung des Gaststättengewerbes
durch nicht gewerbsmäßig betriebene
Veranstaltungen
MdlAnfr 130, 131 17.02.84 Drs 10/1017
Rapp (Göppingen) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4103* A
Anlage 49
Staatliche Garantien für Arbed Saarstahl
als Voraussetzung für eine zügige
Abwicklung des Restrukturierungsprogramms der
saarländischen Stahlindustrie
MdlAnfr 132, 133 17.02.84 Drs 10/1017
Schreiner SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4103* C
Anlage 50
Erlaubnis für den Export kugelsicherer
Schutzwesten nach Syrien; Reaktion der
Bundesregierung auf den Druck der USA
gegen den Export von Dieselmotoren nach
Rumänien
MdlAnfr 134, 135 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Sperling SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4104* A
Anlage 51
Auswahl der Gebiete gem. EG-Verordnung
zur Beseitigung von
Entwicklungshemmnissen in von der Umstrukturierung der
Eisen- und Stahlindustrie betroffenen
Gebieten; Einbeziehung der Standorte Maxhütte
Sulzbach-Rosenberg und Haidhof
MdlAnfr 136, 137 17.02.84 Drs 10/1017
Sieler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4104* B
Anlage 52
Fortsetzung der 1979 unterbrochenen
Bauarbeiten am iranischen Atomkraftwerk
Bushir angesichts der Möglichkeit zur
Herstellung von Atomwaffen über das
anfallende Plutonium
MdlAnfr 138, 139 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Ehmke (Ettlingen) GRÜNE
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4104* D
Anlage 53
Produktions- und Preisabsprachen 1979
zwischen den Hohlglasherstellern
MdlAnfr 140 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Jens SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4105* A
Anlage 54
Amerikanisches Ausfuhrverbot für
Rohstoffe zur Herstellung kugelsicherer
Westen in der Bundesrepublik Deutschland
für den Export nach Syrien
MdlAnfr 141 17.02.84 Drs 10/1017
Schlaga SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4105* B
Anlage 55
Anstieg der Bruttoeinkommen aus
Unternehmertätigkeit und Vermögen einerseits
und aus Arbeitnehmertätigkeit
andererseits
MdlAnfr 142 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Schöfberger SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4105* C
Anlage 56
Studie über den Schuldenabbau der DDR
MdlAnfr 143 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Czaja CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4106* A
Anlage 57
Stand der Vorbereitungen für die Indu
-
strieausstellung der deutschen Wirtschaft
1984 in Japan; Kritik am offiziellen Stand
der Bundesrepublik Deutschland auf der
internationalen Touristikfachmesse 1984 in
Madrid
MdlAnfr 144, 145 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Kübler SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi
4106* B
Anlage 58
Beteiligung von Daimler-Benz und
Thyssen-Henschel an der Produktion von
Panzerfahrzeugen in Ägypten; Anforderung
einer Stellungnahme von Krauss-Maffei zur
Beantwortung parlamentarischer
Anfragen über die Zusammenarbeit mit Ägypten
beim Bau eines Kampfpanzers
MdlAnfr 146, 147 17.02.84 Drs 10/1017
Gansel SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4107* B
Anlage 59
Export von 33 000 kugelsicheren
Körperwesten nach Syrien und deren dortige
Verwendung
MdlAnfr 148, 149 17.02.84 Drs 10/1017
Antretter SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4107* C
Anlage 60
Regelung des Endverbleibs der unter
deutscher Beteiligung in Ägypten produzierten
Panzerfahrzeuge
MdlAnfr 150 17.02.84 Drs 10/1017
Hiller (Lübeck) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4107* D
Anlage 61
Widerruf von Genehmigungen zur
Produktion von Kriegswaffen bei Verstößen gegen
das Kriegswaffenkontrollgesetz,
insbesondere durch Rheinmetall
MdlAnfr 151, 152 17.02.84 Drs 10/1017
Klose SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4108* A
Anlage 62
Widersprüchliche Aussagen über die
Entwicklung eines Kampfpanzers für Ägypten
durch die Firma Krauss-Maffei vor dem
Hintergrund der Waffenexport- und
Nahostpolitik der Bundesregierung
MdlAnfr 153, 154 17.02.84 Drs 10/1017
Dr. Klejdzinski SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 4108* C
57. Sitzung
Bonn, den 24. Februar 1984
Beginn: 8.00 Uhr
Präsident Dr. Barzel: Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich rufe den
Zusatzpunkt auf:
Aktuelle Stunde
Einführung der neuen
Filmförderungsrichtlinien durch den Bundesminister des Innern
zum 1. März 1984
Die Fraktion der SPD hat gemäß Nr. lc der
Anlage 5 unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle
Stunde zu dem Thema Einführung der neuen
Filmförderungsrichtlinien durch den Bundesminister
des Innern zum 1. März 1984 verlangt.
Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich noch
einmal darauf hin, daß die Geschäftsordnung hier
strenge Einhaltung der Redezeit vorsieht.
Als erster hat der Herr Abgeordnete Schäfer
(Offenburg) das Wort.
Schäfer (Offenburg) (SPD): Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher,
formal betrachtet, nicht üblich, daß sich der Bundestag
mit einer Richtlinie im Plenum befaßt, zu der weder
die Zustimmung des Bundesrates noch die des
Bundestages erforderlich ist.
(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)
In diesem Fall ist es indessen dringend geboten. Die
Entscheidung, über die wir heute diskutieren, hat
nämlich, wie Sie wissen, weitgehende
Auswirkungen auf das politische, auf das geistige und damit
auf das kulturelle Leben in der Bundesrepublik
Deutschland und darüber hinaus. Die
Entscheidung, Herr Bundesinnenminister, ist zum Testfall
dafür geworden,
(Schwenninger [GRÜNE]: Er hört gar nicht
zu!)
wie Sie es mit der grundgesetzlich garantierten
kulturellen und künstlerischen Freiheit in diesem
Lande halten.
(Beifall bei der SPD)
Deswegen ist es notwendig, daß der Deutsche
Bundestag hier in aller Öffentlichkeit seine Auffassung
zu den von Ihnen vorgesehenen schwerwiegenden
Eingriffen in das grundgesetzlich garantierte Recht
der Meinungsfreiheit und der künstlerischen
Freiheit deutlich macht.
Herr Bundesinnenminister, Sie haben sich sonst
im Bereich der Umweltpolitik nur durch
Ankündigungen ausgezeichnet. Sie haben noch kein
einziges Gesetz durch das Plenum des Deutschen
Bundestages gebracht.
(Zurufe von der CDU/CSU)
Hier, wo es um eine Richtlinie geht, wollen Sie
handstreichartig ohne ausreichende Debatte die
bewährten Filmförderungsrichtlinien ändern.
(Lachen bei der CDU/CSU)
Die Aktuelle Stunde heute morgen soll deutlich
machen, daß Sie in dieser wichtigen Frage in
diesem Hause keine Mehrheit haben, Herr
Bundesinnenminister. Weder die Fraktion der FDP noch die
Fraktion der GRÜNEN, noch die Fraktion der
Sozialdemokratischen Partei unterstützen diese Wende
in der Filmförderungspolitik.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Dieses Hohe Haus wird heute morgen deutlich
machen, daß Sie mit Ihrer Änderung alleinstehen. Dies
ist übrigens auch für das Ansehen der
Bundesrepublik Deutschland im Ausland wichtig.
(Zurufe von der CDU/CSU)
Wir haben, meine Damen und Herren, diese
Aktuelle Stunde auch beantragt, um Ihnen, Herr
Bundesinnenminister, noch einmal die Chance zu
geben, angesichts der Mehrheitsverhältnisse in
diesem Haus Ihre vorgesehene Entscheidung zu
überdenken. Daß Sie, meine Damen und Herren von der
CDU/CSU, die Kultur gering achten, wird schon
darin deutlich, daß Sie sich hartnäckig weigern,
einer entsprechenden Arbeitsgruppe Kunst und
Kultur im Innenausschuß zuzustimmen,
(Beifall bei der SPD)
die in der letzten Legislaturperiode gut gearbeitet
hat.
Es sollte Ihnen zu denken geben, meine Damen
und Herren von der CDU/CSU, wie sich
beispielsweise das 13. Internationale Filmfestival in
Rotterdam zu der von Ihnen praktizierten
Filmförderpolitik und den vorgesehenen Änderungen stellt. Auf
diesem Internationalen Filmfestival war alles von
Rang und Namen vertreten, von den Festivals von
Cannes bis New York, von Venedig bis Sidney.
(Weiß [CDU/CSU]: Sie haben dort gefehlt!)
Ich lese Ihnen einmal vor, was dort an Herrn
Bundesinnenminister Zimmermann geschrieben
worden ist:
(Zuruf von der CDU/CSU: Von wem
denn?)
Mit Sorge betrachten die Unterzeichner dieses
Briefes die Entwicklung des neuen deutschen
Filmes, der in den vergangenen Jahren
entscheidende Impulse auch für den
internationalen Film gegeben hat. In der Tat, die bisherige
Praxis hat sich bewährt.
Dann wird auf Ihre neue Praxis hingewiesen, und
dann heißt es:
Dies ist eine gefährliche Entwicklung. Die
Tradition des neuen deutschen Filmes, Herr
Bundesinnenminister, sollte auch von Ihnen
pfleglich behandelt werden, so wie von den
Vorgängern in Ihrem Amt.
Dem stimmen wir zu. — Schließlich, Herr
Bundesinnenminister, meine Damen und Herren von der
CDU/CSU:
Die Mißachtung der künstlerischen Freiheit
kann leicht der erste Schritt zur Beschneidung
von jeglicher Freiheit und Liberalität werden.
So weit über hundert Teilnehmer am
Internationalen Filmfestival in Rotterdam.
Meine Damen und Herren, wir teilen die Sorgen.
Deswegen fordern wir Sie auf, Herr
Bundesinnenminister, die Mehrheitsmeinung in diesem Hause
in dieser Frage zu beachten und zumindest die
Neueinführung der Richtlinien bis zum 31. Dezember
1984 zurückzustellen, damit eine intensive
öffentliche Debatte über das geführt werden kann, was Sie
jetzt mit der Neufassung der
Filmförderungsrichtlinien vorhaben.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der
Abgeordnete Weirich.
Weirich (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Herr Kollege
Schäfer, der Kurzfilm, mit dem Sie bei dem Filmfestival
des Hohen Hauses heute morgen den
Bundesinnenminister zu filmen versuchen, könnte den Titel:
„Horror im Morgengrauen" tragen.
(Heiterkeit bei der CDU/CSU — Zurufe
von der SPD)
Er gehört absolut in die Kategorie der
Abenteuerfilme und ist auf keinen Fall förderungswürdig.
(Fortgesetzte Heiterkeit bei der CDU/
CSU)
Meine Damen und Herren, ein Erfolgsfilm auf
der Berlinale heißt „Zeit für Zärtlichkeit". Niemand
kann von Ihnen, von der Opposition, erwarten, daß
Sie Zeit für Zärtlichkeit für den
Bundesinnenminister aufbringen. Er würde an Ihrer
Geschmacksverirrung auch verzweifeln.
(Heiterkeit bei der CDU/CSU)
Aber mit einer vernünftigen und sachgerechten
Bewertung wären Sie eigentlich nicht überfordert. Es
ist geradezu grotesk, daß Sie von der SPD nun
plötzlich die Anwälte der Filmschaffenden spielen
wollen. Herr Duve, lassen Sie mich in allem
Freimut sagen:
(Heiterkeit)
Die Vorreiter bei der Filmförderung in der
Bundesrepublik Deutschland sind die unionsregierten
Länder, nämlich Bayern, ganz vorne, und Berlin.
Sie mögen Frühaufsteher bei der
Dauereinrichtung von Aktuellen Stunden sein, in praktischer
Förderungspolitik sind Sie Spätstarter.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)
Wie ist die Lage, meine Damen und Herren? Der
Marktanteil des deutschen Films ist dramatisch
gesunken. In den Nachbarländern Europas trägt der
deutsche Film die rote Laterne. Ein völlig
unverdächtiges Magazin, der „stern", schrieb kürzlich:
Selten schlief man beim deutschen Film so
leicht ein wie in diesem Jahr.
(Schwenninger [GRÜNE]: Und jetzt wird
es besser?)
Die simpelsten Regeln des Handwerkes würden
mißachtet. Das Organ des Deutschen
Gewerkschaftsbundes, die „Welt der Arbeit", schrieb:
Die deutschen Filmemacher verzetteln sich in
zahllose Einzelprojekte, die finanziell schwach
auf der Brust sind und oft nur die Regisseure
interessieren.
Zwar sind wir auf der Berlinale sehr stark
vertreten, meine Damen und Herren, aber Masse heißt
noch nicht Klasse. Deshalb hat gestern auch die
„FAZ" Zweifel an der künstlerischen Potenz
geäußert und gesagt: „Der deutsche Film steht alles
andere als glänzend da."
(Zuruf des Abg. Duve [SPD])
Wundert es Sie, wenn der Innenminister bei dieser
Lage bei seinen Förderungsrichtlinien den Aspekt
der Wiedergewinnung des Publikums im Auge hat,
(Kühbacher [SPD]: „Heidi"!)
wenn er die Filmemacher zu mehr
Risikobereitschaft ermuntert, was zu erhöhter Kreativität
führen dürfte, wenn er auch, aber nicht alleine
Experimentalfilme fördert und wenn er im Rahmen der
Möglichkeiten das Geld der Steuerzahler für einen
Beitrag zur Attraktivierung des deutschen Films
verwenden will.
Wir wollen den künstlerisch hochstehenden Film
fördern,
(Duve [SPD]: Und ihn zensieren!)
suchen aber dafür das Bündnis mit dem Zuschauer.
— Sie, Herr Duve, scheinen sich in Ihrem
konservativen Zelluloidschneckenhaus längst vom
Zuschauer abgewandt zu haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wer Förderungsnaturschutzparks für eine kleine
Zahl von Etablierten zu errichten versucht, der
öffnet sich zuwenig gegenüber einem breiten
Spektrum von Künstlern, er blockiert geradezu kreatives
Potential.
(Duve [SPD]: Sagen Sie das mal den jun
-
gen Künstlern! Was ist das für ein Kultur
verständnis, was Sie hier bringen?)
Sie betreiben doch nur Besitzstandsdenken.
Kraft-Wetzel hat kürzlich in der „TAZ"
geschrieben — und ich finde, das ist bezeichnend —:
Den finanziellen Spielraum, den sich der neue
deutsche Film während der sozialliberalen Ära
durch geduldige Lobbyarbeit erobert hat,
müssen wir als einen unserer sozialen Besitzstände
mit Zähnen und Klauen verteidigen.
So etwas, meine Damen und Herren, findet nicht
die Zustimmung der Union.
Und nun ein Wort zu dem, was Sie am
Innenminister als „Oberzensor" usw. kritisieren:
(Schwenninger [GRÜNE]: Stimmt doch!)
Alexander Kluge hat jüngst sinngemäß gesagt: Jede
Förderung ist im Grunde Zensur. Er wollte damit
ausdrücken: Es wird immer Auswahlausschüsse, es
wird immer Menschen geben, die Entscheidungen
über Kunst treffen, wenn das Geld der Steuerzahler
ausgegeben wird.
(Duve [SPD]: Auswahlausschüsse von
Fachleuten sind keine Beamten des Mini
steriums!)
Manche sagen — hören Sie mit Blick auf Hamburg
gut zu, Herr Duve —, Selbstverwaltungsmodelle
förderten in besonderer Weise den sogenannten Filz
unter den Etablierten und seien deswegen
besonders parteiisch. Ich sage für die Zukunft der
Filmförderung: Die Auswahlausschüsse behalten auch
zukünftig ihr Gewicht. Kann sich aber der politisch
und rechtlich verantwortliche Minister aus seiner
Verantwortung davonstehlen? Freiheit ist nur
denkbar, wenn sie gleichzeitig auch mit der
Verantwortung für die Werteordnung unserer Verfassung
verbunden ist.
(Beifall bei der CDU/CSU — Schwenninger
[GRÜNE]: Ach dafür! — Zurufe von der
SPD)
Natürlich gibt es zwischen diesen beiden Zielen
einen deutlich wahrnehmbaren Konflikt. Aber diese
werden — dafür steht dieser Bundesinnenminister
— im Gedankenaustausch, offen und frei
ausgetragen.
Es gibt in diesen Richtlinien weitere positive
Punkte wie Straffung und Entbürokratisierung.
Lassen Sie mich zum Schluß noch einen Satz an
die SPD sagen.
(Schwenninger [GRÜNE]: Da muß mehr
Demokratie in den Film hinein!)
Einer der deutschen Erfolgsfilme heißt
„Supernase".
(Duve [SPD]: Sie sind ein Supernaseweis!)
Präsident Dr. Barzel: Herr Abgeordneter, Ihre
Redezeit ist abgelaufen. Ich bin gehalten, die
Redezeit — —
Weirich (CDU/CSU): Ich komme zum Schluß.
Präsident Dr. Barzel: Nein. Es ist Schluß, Herr
Kollege.
Weirich (CDU/CSU): Danke sehr, Herr Präsident.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der
Abgeordnete Hoss.
Hoss (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Mit 5 Millionen DM hat das
Bundesinnenministerium bisher jährlich kulturelle
Filmförderung betrieben. 5 Millionen DM kosten ein
Kampfpanzer Leopard II oder drei Feldhaubitzen.
(Zuruf des Abg. Dr. Waigel [CDU/CSU])
In der Rüstung sind Sie fix, für Kultur tun Sie nix!
Trotzdem: Dieses Geld des Innenministeriums war
wichtig, damit der neue deutsche Film zwar mit
kleinem Budget, aber mit richtungsweisenden
Filmen und einer zunehmenden Vielfalt an
Dokumentarfilmen entstehen konnte. Kurz: Eine Filmkultur
entstand, die dem neuen deutschen Film ein hohes
Ansehen hierzulande und vor allem im Ausland
verschaffte.
(Zuruf von der CDU/CSU: Aber keine Zu
schauer!)
Mit den neuen Richtlinien soll dem neuen
deutschen Film der Garaus gemacht werden.
Filmarbeiten wie die von Kluge, Schlöndorff und von Trotta,
(Dr. Waigel [CDU/CSU]: Alles Bewunderer
von Zimmermann!)
Dokumentarfilme über die Zustände nicht nur in
diesem Lande, sollen verschwinden, Drehbücher
nicht mehr geschrieben werden, Filmkultur soll
nicht mehr gefördert werden.
Seit Übernahme des Ministeriums durch die CSU
hat eine kulturfeindliche Kurswende eingesetzt, die
beispiellos ist.
(Beifall des Abg. Schwenninger [GRÜNE]
— Zuruf von der CDU/CSU: Glauben Sie
das wirklich, was Sie da sagen?)
Die Filmemacher sprechen von Reichsfilmkammer.
Noch während die alten Richtlinien gelten, häufen
sich Zensurmaßnahmen und Repressalien gegen
geförderte oder zu fördernde Filme. Aus den neuen
Richtlinien spricht der Ungeist einer
Antikulturpolitik, die sich dem sogenannten gesunden
Volksempfinden verpflichtet fühlt und dem
abgewirtschafteten Kommerzkino wieder auf die Sprünge
helfen soll.
(Hört! Hört! bei der SPD — Duve [SPD]:
Sie bringen nicht mal das fertig!)
Zimmermann beteuert zwar, ihm liege der gute
deutsche Film am Herzen, und er wolle ihm zu
mehr Qualität und größerer Publikumsresonanz
verhelfen. Gleichzeitig aber sagt er: „Ich bin einfach
nicht bereit, pseudokünstlerische Experimente, die
nur der Selbstbefriedigung und
Selbstverwirklichung einzelner dienen, zu unterstützen."
(Sehr gut! bei der CDU/CSU)
Er schwingt sich zum bundesweiten
Geschmacksdiktator auf und entmündigt die Bürger, selbst zu
entscheiden.
(Lachen bei der CDU/CSU— Duve [SPD]:
Auf eine geschmacklose Art!)
Er will bestimmen, welche Filme mit
Förderungsmitteln entstehen dürfen.
Mit seinen Richtlinien ist die Bundesrepublik das
einzige europäische Land, das auf dem Gebiet des
Films Qualität nicht fördert, sondern durch
Förderung wegzuräumen versucht. Gefällt der fertige
Film dem Ministerium nicht, können die
Förderungsgelder zurückverlangt werden, womit man
jeden Filmemacher ruinieren kann. Ein
bezeichnender Hinweis dazu ist die skandalöse Verweigerung
der letzten Finanzierungsrate für den Film
„Meridian" von Rüdiger Neumann, aus dem dieser einen
Satz herausstreichen soll, in dem es um ein Zitat
von Reagan zum vorstellbaren begrenzten
Atomkrieg geht.
(Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Aha!)
Filme zwischen 20 und 78 Minuten fallen total
aus der Förderung heraus, was insbesondere
dokumentarische innovatorische Filme betrifft. Der
dokumentarische Film dürfte mit diesen Richtlinien
ohnehin der wirtschaftlichen und politischen
Gesinnung des Innenministeriums zum Opfer fallen.
Mit diesen Richtlinien hat sich Zimmermann ein
Ermächtigungsgesetz geschaffen, das die
Filmkultur nicht fördert, sondern verhindert und eine
politische Kontrolle einführt.
(Dr. Laufs [CDU/CSU]: So ein Quatsch!)
Mit diesen Richtlinien wird die Kontinuität von 20
Jahren kultureller Filmförderung des Bundes
abgewürgt. Die Verbände des neuen deutschen Films
wurden zwar um Stellungnahme gebeten, sie
benannten auch ihre Bedenken und machten
Gegenvorschläge. Dies blieb aber nahezu folgenlos und
hatte lediglich Alibifunktion. Die Mehrheit der
Verbände des neuen deutschen Films, die in der
Bundesvereinigung des Deutschen Films organisiert
sind, der Autoren-Film, die Dokumentarfilmer, die
Filmarbeiterinnen, die Verleiher und Kinomacher,
die regionalen Filmbüros und Videogruppen,
verweigert angesichts dieser Richtlinien jede
Kooperation mit dem Innenministerium, benennt keine
Mitglieder für die Gremien, macht keine Vorschläge
für Bundesfilmpreise; sie verweigert sich.
Diese Art von Kulturpolitik hat allerdings nicht
nur mit der sichtbaren Inkompetenz und dem
spießigen Geschmack im Innenministerium zu tun,
(Zuruf von der CDU/CSU: Pfui!)
sondern diese wirtschaftlich orientierte Förderung
ist ganz klar auf Filme angelegt, die den deutschen
und amerikanischen Filmkommerz mit
Produktionsgeldern versorgen sollen,
(Daweke [CDU/CSU]: Unmöglich, was Sie
da sagen!)
auch um billige Unterhaltungsware für die
Kabelkanäle des zukünftigen Privatfernsehens zu haben,
Seichtes für die Medienflut.
(Schwenninger [GRÜNE]: So ist es!)
Die GRÜNEN fordern deshalb: Zurücknahme des
Richtlinienentwurfs und Beteiligung der Verbände
des neuen deutschen Films an qualifizierten
Richtlinien; Erhöhung der Haushaltsmittel; ein
unabhängiges Auswahlgremium, das nur nach
künstlerischen Kriterien entscheidet.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der
Abgeordnete Baum.
(Schwenninger [GRÜNE]: Der ist in der
Zwickmühle!)
Baum (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! In Sachen Filmförderung bestehen
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem
Bundesinnenminister und den Liberalen. Das ist übrigens,
wie Sie aus früherer Zeit bestätigen können, in
einer Koalition unabhängiger und selbständiger
Parteien nichts Ungewöhnliches. Allerdings setze
ich mich in Form und Inhalt der Kritik von dem ab,
Herr Kollege Hoss, was Sie hier gesagt haben.
Wir wenden uns gegen einige Bestimmungen in
den neuen Richtlinien und stellen gleichzeitig fest,
daß der Bundesinnenminister in seiner bisherigen
Amtszeit die bisherigen Richtlinien anders
interpretiert und anders handhabt, als alle seine
Vorgänger dies getan haben.
(Zuruf von der SPD: Leider wahr!)
Dies betrifft vor allen Dingen die stärkere
Einschaltung des Staates, d. h. des Ministeriums und des
Ministers, in den Entscheidungsprozeß.
Wir sind der Meinung, daß sich die Vergabe von
Filmpreisen an der bewährten Praxis der
Staatsferne zu orientieren hat. In der Abwägung, ob der
Staat selbst enscheidet oder ob er diese Aufgabe
einem unabhängigen Auswahlgremium überträgt,
sind wir unbedingt der Meinung, daß dem Auswahl
-
ausschuß der Vorrang gebührt. Diese
Auswahlausschüsse haben sich bewährt. Es war, Herr Kollege
Zimmermann, in der Vergangenheit immer
möglich, die parlamentarische Verantwortung, die Sie
ungeschmälert haben, für diese Entscheidungen zu
tragen.
Vom zuständigen Minister erwartet niemand, daß
er sich mit den Entscheidungen inhaltlich
identifiziert. Der Staat fördert, er ist nicht Sinngeber und
nicht Kontrolleur.
(Beifall bei der FDP — Zustimmung bei
der SPD)
Er muß die kulturelle Vielfalt respektieren, wie sie
sich frei entwickelt. Zur Toleranz des
demokratischen und liberalen Rechtsstaats gehört, daß er
auch Fundamentalkritik zuläßt. Diese Freiheit darf
von Staats wegen nur dann und insoweit begrenzt
werden, als ihr Mißbrauch den unsere Verfassung
tragenden ethischen Grundkonsens ernsthaft
gefährden würde. Das ist in all den Jahren nie der Fall
gewesen;
(Duve [SPD]: Sehr richtig, sehr wahr!)
mir ist keine Entscheidung des Auswahlgremiums
dieser Art bekannt.
Unser zweiter Einwand richtet sich gegen die
Einführung von Elementen der
Wirtschaftsförderung anstatt der bisher ausschließlich an der
kulturellen Qualität orientierten Förderung. Es ist ja
nur ein sehr kleiner Betrag, 5 Millionen DM. Wir
schätzen, daß für Filmförderung in der
Bundesrepublik etwa 80 Millionen, 90 Millionen DM und eine
Milliarde DM für die Theaterförderung zur
Verfügung gestellt werden. Es bleiben also 5 Millionen
DM für die Förderung kultureller Spitzenleistung.
So wünschenswert es ist, dem Film ein größeres
Publikum zu erschließen, müßte man aber unserer
Meinung nach an der Verleihstruktur ansetzen,
man müßte fragen: Was machen die Amerikaner
mit ihrer großen Finanzmacht hier in unseren
Kinos? Wir sind der Meinung, daß es wichtig ist, nach
wie vor den Mut zu haben, mit diesem
bescheidenen Betrag von 5 Millionen DM die kulturelle
Kreativität und das Experiment zu fördern, auch dann,
wenn nicht sicher ist, ob der Film beim Publikum
ankommt. Dieser Grundhaltung verdanken wir den
Aufstieg des neuen deutschen Films und seine
internationale Anerkennung.
Die Berliner Filmfestspiele haben sich bewährt.
Dort hat sich auch der deutsche Film bewährt, in
diesem Jahr in einer bemerkenswerten Vielfalt
künstlerischer Ausdrucksformen. Im übrigen ist
der Anteil des deutschen Films am Verleihumsatz
keineswegs so zurückgegangen, wie hier gesagt
wird.
(Duve [SPD]: Hören Sie gut zu!)
Wir wollen die Rahmenbedingungen für Kunst
und Kultur in der Bundesrepublik Deutschland
verbessern. Aus diesem Grunde haben wir gemeinsam
mit der CDU/CSU eine umfangreiche Anfrage an
die Bundesregierung gerichtet, die zu einer
umfassenden kulturpolitischen Debatte und zu wichtigen
Entscheidungen auf diesem Gebiet führen wird.
Von dritter, neutraler Seite, nämlich von der
„Privatinitiative Kunst", ist diese Anfrage so beurteilt
worden:
Der Fragenkatalog selbst ist ungewöhnlich
umfassend, professionell, präzise formuliert und
umgeht keines der schwierigen Themen. Als
unbestreitbares Verdienst dieser Großen
Anfrage kann schon jetzt festgehalten werden,
daß sie die Bundesregierung zu einer exakten
Stellungnahme in den relevanten
Entscheidungsbereichen herausfordert. Einen besseren
Einstieg in die erste kulturpolitische Debatte
des Deutschen Bundestages
— so wird hier von neutraler Seite gesagt —
hätte man sich kaum wünschen können.
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition,
werden sich also — auch darüber darf die heutige
Debatte nicht hinwegtäuschen — auf wichtige
Gemeinsamkeiten in der Kulturpolitik zwischen den
Koalitionsparteien einrichten müssen.
Danke.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der
Bundesminister des Innern.
(Roth [SPD]: Zimmermann aus dem Silber
-
wald!)
Dr. Zimmermann, Bundesminister des Innern:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist
schön, daß morgens um acht schon eine so gute
Stimmung im Plenum herrscht.
(Schwenninger [GRÜNE]: Dafür haben Sie
gesorgt!)
— Na eben, das ist doch auch was, wenn ich dafür
gesorgt habe. Seien Sie doch dankbar dafür.
Meine Damen und Herren, der
Referentenentwurf über Filmförderungsrichtlinien ist als
Diskussionsgrundlage schon im letzten Jahr einem
ungewöhnlich breiten Kreis zugeleitet und schriftlich
und mündlich diskutiert worden,
(Duve [SPD]: In den letzten Dezemberta
gen!)
zuletzt direkt mit den Filmschaffenden anläßlich
des Filmgesprächs in München,
(Dr. Nöbel [SPD]: Die sind alle sauer!)
wo etwa 700 Leute zugegen waren; 300 konnten den
Saal nicht mehr betreten. So groß war das
Interesse. Dieser Kreis war größer, als ihn die SPD bei
einem Filmgespräch jemals zusammen hatte.
(Duve [SPD]: Das war Ihr Unterhaltungs
wert, Herr Minister!)
— Ja, ich habe den deutschen Film eben wieder
interessant gemacht. Deswegen waren so viele da.
Das habe ich dort schon gesagt.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)
Wir haben im Innenausschuß zweimal diskutiert.
(Duve [SPD]: Einmal ohne Sie!)
Diese ausführliche Diskussion hat keiner meiner
Vorgänger, gleich welcher Partei, auf sich
genommen.
(Duve [SPD]: Sie boten nicht den Anlaß!
Die wollen doch nicht l'art pour l'art ma
chen!)
Ich kann Ihnen nicht verschweigen, daß ich
enttäuscht darüber bin, daß wenig konstruktive
Beiträge gekommen sind. Wo sind denn eigentlich die
Vorschläge geblieben, wie man in der
Bundesrepublik Deutschland mehr Filme von Qualität
bekommt, Filme, die die Leute auch sehen wollen, die
sie wieder ins Kino bringen?
(Schwenninger [GRÜNE]: Ins Kino? Wenn
Sie das Kabelfernsehen einführen!)
Ich sehe immer nur, daß über den Spielraum von
Ausschüssen und über die Verantwortung von
Ministern gestritten wird, während es doch allein darum
geht, dem deutschen Film vielleicht auf einem
neuen Weg wieder bessere Chancen zu
verschaffen.
(Beifall bei der CDU/CSU — Fischer
[Frankfurt] [GRÜNE]: Auf einem Holzweg!
— Duve [SPD]: Sie können ja Selbstdar
-
steller werden!)
Diesem Anspruch, der allein die Bereitstellung von
Haushaltsmitteln rechtfertigt, sollte doch die
Diskussion über die neuen Richtlinien dienen. Und da
muß man zuerst einmal unvoreingenommen eine
Analyse der Situation vornehmen.
(Duve [SPD]: Vor allem mit richtigen Zah
len!)
Ich lasse mich hier doch weder von der Magie der
Zahlen noch von der Magie der Namen blenden. Die
Zahlen, die ich genannt habe, nennt die
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, nicht irgendein
Produzent. Nach diesen Zahlen haben wir uns zu
richten. Sie richten sich j a bei statistischen Angaben
auch nach den Zahlen des Statistischen
Bundesamtes und nicht nach Zahlen irgendeines Statistikers.
Das wäre ja noch schöner! Mit 3% jedenfalls steht
der deutsche Film an der allerletzten Stelle der
Skala; weit vorne liegen die Italiener, die Franzosen
und alle anderen. Das kann doch niemand
bestreiten.
In dieser Lage
(Schwenninger [GRÜNE]: Muß man han
deln!)
unternimmt der Innenminister den Versuch, mit
ganz geringen Mitteln mehr Resonanz zu schaffen.
Diese Richtlinien entwickeln sich im übrigen aus
der Förderungssystematik der letzten Jahre. Sie
streben in keiner Weise eine reine
Wirtschaftsförderung an, erkennen aber eine Wechselwirkung von
Kultur und wirtschaftlichen
Entstehungsbedingungen. Denn der Film ist ja wohl ein Medium, und
Medien pflegen ja zwischen denen, die sie machen,
und denen, die sie sehen wollen, vermitteln zu
wollen. Aber ich bin doch nicht dazu da, zu
ermöglichen, daß Streifen gedreht werden, die außer dem
Produzenten überhaupt niemand sehen will. Das
kann doch nicht der Sinn sein.
(Beifall bei der CDU/CSU — Schwenninger
[GRÜNE]: Ein konkretes Beispiel! Haben
Sie eines?)
— Ich habe Beispiele. Würde ich sie nennen, würde
mir der Präsident das Wort entziehen, weil das
gegen die Strafgesetze verstoßen würde.
(Schäfer [Offenburg] [SPD]: Beispiel!
Beispiel! — Zurufe der Abg. Duve [SPD],
Fischer [Frankfurt] [GRÜNE] und weiterer
Abgeordneter der SPD und der GRÜNEN)
— Sie können j a einmal privat Einblick in ein
solches Drehbuch im Bundesinnenministerium
bekommen.
Die wichtigsten neuen Akzente sind: Betonung
der Förderung von wirklichen Spitzenleistungen,
Straffung beim Deutschen Filmpreis, neue
Kurzfilmlänge bis zu 15 Minuten als Animations- und
Beiprogrammfilm, bei Filmpreis- und
Produktionsprämien eine 30 %-Klausel, also ein Eigenrisiko des
Herstellers, Bemühen um Publikumsresonanz,
möglichst keine Vollfinanzierung aus öffentlichen
Mitteln.
(Sehr gut! bei der CDU/CSU)
Ich habe gesagt, warum. Ein bißchen Risiko soll
schon noch dabei sein, damit die Leute die Filme
nicht nur für sich selber drehen.
(Zustimmung bei der CDU/CSU)
Weitere wichtige Akzente sind bei der
Produktionsförderung die Koordinierung, z. B. mit der
Filmförderungsanstalt, aber keine Vorschaltung, wie ich
ausdrücklich zugesagt habe, bei Konfliktfällen eine
Rückverweisungskonstruktion und die
Nachwuchsförderung, produktbezogen, verstärkt im Drehbuch-
und Kurzfilmbereich.
(Duve [SPD]: Praxis der letzten Monate!)
Mit einigen Wünschen aus der Diskussion war
ich einverstanden, und zwar mit der Verschiebung
des Termins vom 1. Februar auf den 1. März, mit
der Verdeutlichung der kulturellen Akzente und
dem Verzicht auf eine Vorschaltung der FFA.
(Duve [SPD]: Aber natürlich! Das mit dem
Vorschalten ist doch ein verschleierndes
Argument, Herr Minister!)
Wenn ich mich verpflichte, Qualität, ja
Spitzenleistungen im Rahmen der Gesetze zu fördern,
dann trage ich dafür letztendlich die rechtliche und
auch die politisch-parlamentarische
Verantwortung. Dem kann man sich auch nicht durch Tricks
entziehen, auch nicht vollständig durch
Ausschußverantwortung und Selbstverwaltungssysteme.
(Duve [SPD]: Übertragen Sie das einmal
aufs Theater, und überlegen Sie, was das
bedeutet!)
Denn letzten Endes müssen die Systeme immer so
sein, daß sie unparteiisch und sachgerecht sind;
eine formale Distanzierung, daß man zwar Geld
gibt, aber mit dem Produkt nun gar nichts zu tun
haben will, halte ich nicht für real.
(Reents [GRÜNE]: Diese Kriterien müssen
Sie einmal auf die Bundesregierung an
wenden!)
Wenn es so ist, dann muß ich mich auch über die
eingereichten Filme informieren dürfen. Hier einen
Eingriff in die Kunstfreiheit zu sehen, ist absurd,
denn in diesem Land kann man drehen, was man
will, nur nicht alles mit staatlicher Förderung. Das
muß auch nicht sein.
(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von
der SPD)
Jemand hat den Film „Meridian" genannt. Das
Drehbuch ist wortwörtlich einem Auswahlausschuß
vorgelegt worden, aber es ist nicht so realisiert
worden, wie es dem Ausschuß vorgelegen hat, sondern
der Film erhielt einen Vorspann und einen
Nachspann. Meine Damen und Herren, wir können nicht
zulassen, daß in Zukunft abgenommene Filme
nachher durch Vor- und Nachspanne ergänzt
werden. Das können wir nicht tun, das ist eine
Grundsatzentscheidung.
(Zustimmung bei der CDU/CSU —
Schwenninger [GRÜNE]: Ein Nachspann
gehört auch zum Kunstwerk!)
Es ist keine Zensur, denn abgenommen wird durch
den Ausschuß, und dem Ausschuß hat ein anderer
Streifen vorgelegen, als dann gesendet worden ist.
(Zurufe von der SPD)
Im Interesse der Filmschaffenden meine ich
daher, daß die Richtlinien nun ihrer ersten
praktischen Erprobung zugeführt werden müssen. Auch
der Termindruck bezüglich der Verleihung des
Deutschen Filmpreises erfordert das.
Im übrigen bin ich auch nach Erlaß der
Richtlinien jederzeit bereit, über ihren Sinn und über
ihren Wert weiter zu diskutieren. Diese Richtlinien
sind kein Jahrhundertwerk. Wenn sie sich nach
einem Jahr nicht bewährt haben sollten, dann sind
sie auch jederzeit wieder änderungsfähig.
Der erste Redner in dieser Debatte hat mit Recht
gesagt, daß der Bundesinnenminister diese
Richtlinien allein erlassen kann und daß weder Bundestag
noch Bundesrat beteiligt werden müssen. Nun, Sie
haben sich in einer außerordentlich intensiven
Weise beteiligt. Meine Damen und Herren, ich weiß
nicht, wie groß die Zustimmung in diesem Hause ist
und wie allein ich hier stehe; ich weiß nur eines: In
der deutschen Bevölkerung habe ich eine
beträchtliche Mehrheit für meine Auffassungen hinter mir.
(Beifall bei der CDU/CSU — Schwenninger
[GRÜNE]: Woher wissen Sie das?)
— Das spüre ich.
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Duve.
(Zuruf von der SPD: Geh mal mit der
Schere ran!)
Duve (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Ein Zitat, Herr Minister:
Irrtum kommt von selbst, und der Mensch ist
zum irren gemacht. Einige Wahrheiten
entdeckt er nur durch unendliche Mühe.
Ich wünsche Ihnen, daß Sie in Ihrer Amtszeit diese
Wahrheiten entdecken. Dieses Zitat ist vom großen
Friedrich, Herr Minister Zimmermann. Was Sie
hier soeben ausgebreitet haben, nämlich daß der
Minister die letzte Verantwortung für kulturelle
Entscheidungen hat, ist doch genau das zentrale
Kernstück, auf das sich die gesamte Kritik der
Filmer, der Presse konzentriert. Hier wird nach
meiner Kenntnis zum erstenmal die Zensur der
Filmkultur, Kulturpolitik damit begründet, daß der Mi
-
nister gegenüber der Bevölkerung die
Verantwortung trägt. Wenn man das auf Theaterförderung,
auf Malereiförderung oder was auch immer
überträgt, dann sind wir mitten im Bereich der Zensur.
Herr Minister, die sechs Fälle, die wir und alle
deutschen Filmer Ihnen vorhalten, haben dazu geführt,
daß Ihnen alle wichtigen Gremien ihre Mitarbeit in
den künftigen Entscheidungsgremien versagen. Die
Fälle zeigen, daß Sie bereits in der bisherigen
Praxis Zensur geübt haben. Beim Spielfilm von
Herbert Achternbusch haben Sie im nachhinein
entschieden. Bei dem Dokumentarfilmprojekt von
Karin Braun haben Sie, hat Ihr Mitarbeiter
eingewirkt. Bei dem Spielfilm „Die Verführung" von Elfie
Mikesch haben Sie in unzulässiger Weise versucht,
auf die Form dieses Films Einfluß zu nehmen. Bei
dem Spielfilm von Herbert Achternbusch „Der
Wanderkrebs" haben Sie ebenfalls eingewirkt.
(Dr. Waigel [CDU/CSU]: Da wollte er mit
spielen!)
Das heißt, schon bei den bisherigen Richtlinien —
Herr Baum hat es Ihnen ja vorgeworfen — haben
Sie gezeigt, daß Sie nicht gewillt sind, das sensible
Verhältnis von staatlichen Geldern auf der einen
Seite und der Freiheit der Kunst, die in unserer
Verfassung festgelegt ist, auf der anderen Seite zu
beachten. Sie sind mit diesem wirklich schwierigen
Gebiet sehr grob umgegangen. Sie haben die
Gremien der Fachleute, die ja genannt werden,
brüskiert. Sie haben vielen von ihnen — und so
empfinden sie das auch — einen Fußtritt gegeben. Sie
stehen heute vor dem Bankrott
(Lachen bei der CDU/CSU)
eines halben Jahres Filmförderungspolitik.
(Feilcke [CDU/CSU]: Machen Sie es mal
ein bißchen kleiner!)
Der Minister steht vor dem Bankrott
(Feilcke [CDU/CSU]: Und Sie stehen da
hinter!)
einer Filmförderungspolitik, die sich in 20 Jahren
bewährt hat, Herr Kollege. Er bekommt Kritik
(Dr. Miltner [CDU/CSU]: Von internationa
ler Seite?)
von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Er
bekommt Kritik aus der internationalen Filmwelt. Es
gibt praktisch niemanden mehr in der Branche, der
dieser Änderung zustimmt. Was ich für dramatisch
und auch traurig halte, ist, daß nun die Gremien
nicht besetzt werden. Ich möchte sehen, wie in der
nächsten Woche, Herr Minister, die Besetzung der
Gremien erfolgen soll.
(Feilcke [CDU/CSU]: Mit denen, die Publi
kumsfilme machen!)
Denn all die Gruppen, die Sie aufgefordert haben,
haben erklärt, sie werden nicht mitarbeiten.
(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Das juckt ihn
nicht!)
Die eine Änderung — darauf will ich noch kurz zu
sprechen kommen — ist keine. Sie überlassen der
Filmförderungsanstalt, einer
Wirtschaftsförderungs-Institution, die Vorauswahl. Sie haben doch
nur zum Schein wieder übernommen, daß die
Filmer ihre Filmprojekte wieder in Koblenz
einsenden.
Ich wiederhole: Bankrott einer früheren guten
Praxis. Wir sehen schlechte, sehr schlechte Zeiten
für die Filmkultur in diesem Land auf uns
zukommen.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Daweke.
Daweke (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Herr Kollege Duve hat eben
gesagt, hier solle eine Filmförderungspolitik geändert
werden, die sich in 20 Jahren bewährt hat. Ich will
nicht bestreiten, daß wir in den 60er Jahren mit
verschiedenen Instrumenten, auch mit den Richtlinien
zur kulturellen Filmförderungspolitik, aber dann
auch später, allerdings erst in den 70er Jahren, mit
den Filmförderungsgesetzen Erfolg gehabt haben.
Aber die Zahlen, die jetzt vorliegen, Herr Duve,
sprechen doch eigentlich dagegen,
(Schwenninger [GRÜNE]: Das ist eine
ganz andere Dimension!)
daß wir heute noch so erfolgreich sind, wie wir es
uns wünschen. Der Bundesinnenminister hat auf
die Quote des deutschen Films im Kino
hingewiesen. Wenn Sie die Koproduktionen mitrechnen —
das ist ja immer ein Streitpunkt zwischen den
Filmemachern und den Statisten —
(Lachen bei der SPD und den GRÜNEN —
Zuruf des Abg. Schäfer [Offenburg]
[SPD])
— Entschuldigung: den Statistikern; ich kam aus
der Branche —, dann wird man feststellen, daß es
allenfalls noch 11 % sein können. Ernst zu
nehmende Kritiker sagen, das Handwerkliche beim
deutschen Film stimmt nicht mehr. Das war
übrigens ein wesentlicher Impuls in den 60er Jahren,
(Zuruf des Abg. Duve [SPD])
als eine große Zahl von Filmschaffenden nach
Frankreich gegangen war und sich dort orientiert
hatte. Viele sagen, daß die Qualität dessen, was
dann herauskommt, sich auf internationalen
Festivals nicht mehr durchsetzt. Das ist einer der
Indikatoren: die Preise, die man auf A-Festspielen
erringt; daß man dort also nicht nur beguckt wird,
sondern daß man dort mit Qualität bemerkt wird.
Ich meine, es muß doch auch Sie aufregen, wenn es
Filme gibt, die niemals einen Zuschauer erreichen
oder Zuschauerzahlen haben, die geradezu
lächerlich sind.
(Duve [SPD]: Das sind doch gerade die Fil
-me, die als Publikumsfilme gewollt sind!)
— Nein, die sind nicht als Publikumsfilme
gemeint.
Ich will Ihnen aus dem „Spiegel", der nicht gerade
von Herrn Zimmermann herausgegeben wird,
vorlesen: Die aussichtslose Lage des deutschen Films
wird auch dadurch gekennzeichnet, daß ein Drittel
der einheimischen Filme so gut wie überhaupt kein
Publikum mehr findet: „Comeback" von Christel
Buschmann 15 419 zahlende Besucher bis Ende
1982, „Dabbel Trabbel" von Dorothea Neukirchen
mit 6 131, „Logik des Gefühls" von Ingo Kratisch
mit 423 zahlenden Besuchern bis Ende 1982.
Es muß einen doch irgendwie aufregen, daß eine
solche Situation eingetreten ist und daß wir dieses
nun als Weisheit letzter Schluß verkaufen.
Übrigens: Sie erreichen damit zum Schluß, daß
man sich über den Film noch lächerlich macht.
Letzte Woche hieß es in einer großen deutschen
Sonntagszeitung:
Dienstag abend ein echter Achternbusch im
ZDF: „Herz aus Glas", bei dem die Schauspieler
angeblich nur unter Hypnose ihren Pflichten
nachzukommen imstande waren: 22.05 bis 23.35
Uhr. Wer sich das antut, wird fortan nur noch
die Partei von Bundesinnenminister
Zimmermann wählen.
(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das war
doch kein Achternbusch, das war ein
Herzog-Film!)
Meine Damen und Herren, ich finde es nicht
richtig, daß Sie hier so tun, als wolle man in die
Gestaltungsmöglichkeit der Filmemacher eingreifen.
(Schwenninger [GRÜNE]: Ja, sicher!)
Das ist doch eine völlig schiefe Betrachtungsweise.
Hier kann jeder jeden Film machen.
(Feilcke [CDU/CSU]: Richtig!)
Die Frage ist doch nur: Wie verteilen wir die
wenigen und knappen Mittel? Als einer, der seit vielen
Jahren in der Filmförderungsanstalt bei der
wirtschaftlichen Förderung des Films tätig ist, stehe ich
vor dem Problem: Welcher Film wird gefördert, und
welcher Film wird nicht gefördert? Es ist doch
eigentlich schon die subtilste Form des Eingreifens in
die freie Gestaltung des Künstlers, wenn er genau
weiß: In einer bestimmten Bewertungs- und
Auswahlkommission sitzen immer die gleichen Leute,
die sich teilweise nach dem Prinzip „Wie du mir, so
ich dir" gegenseitig helfen.
(Duve [SPD]: Die wahren Cliquen im Film
bestimmt das bayerische Wirtschaftsmini
sterium!)
Zum Schluß ist dann beispielsweise festzustellen,
daß das so verfestigt ist, daß Neue praktisch keine
Chance haben. Ein Filmemacher aus dem
Ruhrgebiet hat dies kürzlich so formuliert — ich rede von
Adolf Winkelmann —:
Die Förderung hat eigentlich schon immer die
Gefahr gehabt, daß sie tendenziell den
Filmemacher von seinem Publikum entfernt. Weil
eben nicht das Publikum, also die Kinokasse,
für den Produktionsetat eines Films zuständig
ist, sondern eine staatliche Stelle.
Das hat er doch richtig erkannt.
Nun bewegen wir uns in diesem Spannungsfeld.
Ich kann nur sagen: Eine der Änderungen, Herr
Bundesinnenminister, von denen ich glaube, daß sie
in der nächsten Zeit ganz wichtig wären, wäre, daß
wir das Rotationsprinzip bei den Auswahlgremien
einführen, so daß man nie weiß, wer denn in der
Kommission sitzt, wenn man ein Projekt einreicht.
Denn dann orientiert man sich möglicherweise
nicht mehr so stark an bestimmten Personen,
sondern macht Filme unter dem Aspekt: Kann ich sie
denn auch jemanden zum Zuschauen zumuten?
Schönen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Dr. Hirsch.
Dr. Hirsch (FDP): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Der Bundestag als Filmkritiker! Es ist
ja ganz interessant, welche Wertmaßstäbe da
angelegt werden. Ich will das nicht weiter ausführen.
Aber nach dem Geld alleine kann man wohl nicht
alles ausrichten.
Übrigens, Herr Kollege Daweke: Der Grundsatz
der Rotation ist natürlich ein alter Hut. Das wird
schon dauernd gemacht und ist auch sehr
vernünftig.
(Daweke [CDU/CSU]: Aber es soll nicht
mehr gemacht werden!)
Ich habe bei der ganzen Diskussion bisher nicht
verstanden, warum die politische Ordnung der
Bundesrepublik auf eine harte Probe gestellt wird,
wenn das Inkrafttreten dieser Richtlinien nicht am
1. März erfolgt, sondern in einem Zusammenhang
mit der Diskussion über die Große Anfrage der
Koalitionsfraktionen zur Kulturförderung.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Das könnte man ja machen.
Es ist richtig: Über die Richtlinien entscheidet
der Bundesminister des Innern. Er braucht dazu
nicht die Zustimmung des Bundestages. Aber sie
wäre ja nicht unerfreulich, muß man sagen. Er
entscheidet über Auszeichnung, Produktionsförderung,
Verleihprämien. Es geht nicht um große Beträge.
Das ist gesagt worden. Kulturelle Filmförderung ist
ja in der Tat der Gegenwert von ein paar hundert
Metern Autobahn oder zweieinhalb
Polizeihubschraubern; mehr ist es nicht. Auch das könnte
Gegenstand einer Erörterung sein.
Worum geht hier der Streit? Er geht einmal um
die Sorge, daß auch bei der Novellierung des
Filmförderungsgesetzes die Möglichkeiten des
staatlichen Einflusses vergrößert werden könnten. Wir
beabsichtigen eine solche Novellierung nicht.
Zweitens. Vor allem geht es um die Grundfrage,
wo die Grenze verläuft zwischen einer
Kunstförderung des Staates und seiner Versuchung, bei dieser
Gelegenheit zwischen genehmer und
unangenehmer Kunst zu unterscheiden, sich eine
Definitionsmacht anzueignen,
(Beifall bei der SPD)
die Kunst in die Richtung zu lenken, die ihm gut
und angemessen und für den Bürger förderlich zu
sein scheint. Ich stelle mir den Kämmerer einer
Stadt vor, der die Subventionierung des kommuna
-
len Theaters davon abhängig machen will, daß ihm
der Spielplan gefällt. Wir würden ihn zumindest für
ungeschickt und seine Vorstellungen für überholt
halten.
Wenn Kunstförderung die staatliche Erziehung
des Künstlers sein sollte, dann müßte man sie in
einem freien Staat besser unterlassen.
(Duve [SPD]: Wahrscheinlich verbieten!)
Viele Menschen in unserem Land beklagen das
Gefühl der Einengung, der Gängelung, der
schwindenden Toleranz. Das ist es ja, was uns so sensibel
macht: wenn man die Befürchtung haben muß, daß
der Bereich der kulturellen Freiheit in der
Filmförderung, die Toleranz in diesem Bereich eingeengt
werden könnten.
Unsere vier Grundpositionen hat Gerhart Baum
genannt: Die Vergabe von Filmpreisen sollte
staatsfern entschieden werden. Es sollte bei den
Entscheidungen eines Auswahlgremiums bleiben, dabei, daß
es frei und autonom entscheiden kann. Die
kulturelle Filmförderung des Bundes sollte frei bleiben von
Elementen der Wirtschaftsförderung. Große Filme
sollten nicht besser behandelt werden als Filme, die
nur auf einem kleinen Etat beruhen und deren
Regisseure häufig bereit sind, neue Wege zu gehen
und kulturelle Anreize zu schaffen.
Eigentlich sollte es nicht schwer sein, sich auf
diese vier Selbstverständlichkeiten zu einigen.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat Frau
Abgeordnete Dr. Martiny-Glotz.
Frau Dr. Martiny -Glotz (SPD): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Herr Zimmermann ist
ein taktisch kluger Politiker, kein Zweifel. Warum
macht er sich diesen Ärger beim Film?
(Feilcke [CDU/CSU]: Und bei Ihnen!)
Was hat er gegen den deutschen Film, daß er so
flott eine Entwicklung in Gang setzt, bei der am
Ende nur noch der amerikanische Einheitsfilm fürs
Einheitspublikum übrigbleibt, den sich nur die
schwächer werdenden Jahrgänge von 14 bis 29 im
Kino, alle anderen aber im Fernsehen oder über
Video angucken?
(Feilcke [CDU/CSU]: Was haben Sie ei
gentlich gegen das Publikum?)
Daß der deutsche Film sein Publikum nicht
erreicht, liegt nicht nur an der Produktion, Herr
Zimmermann, sondern das liegt auch an der
Infrastruktur des Verleihs und der Kinos. Von denen sollte
man bei der Filmförderung vor allen Dingen einmal
genauer sprechen.
(Beifall bei der SPD)
Dazu ist heute aber nicht die Zeit.
Wenn Sie, Herr Zimmermann, die
Filmförderungsanstalt nicht vorschalten wollen, dann
streichen Sie doch bitte diese Kann-Bestimmung; denn
vielleicht will sich die FFA möglicherweise gar
nicht vorschalten lassen — jedenfalls war das am
vergangenen Dienstag sogar die Meinung Ihres
Beraters, Herrn Casparys. Zweitens hat auch die
wirtschaftliche Filmförderung bei der
Filmförderungsanstalt nicht verhindert, daß viele Flops gefördert
worden sind,
(Duve [SPD]: Hört, hört, Herr Dawecke!)
und zwar aus den eben bereits angedeuteten
Gründen.
Was will der Innenminister also wirklich? Strebt
er eine Bavarisierung der Filmpolitik an,
(Lachen bei der CDU/CSU)
so eine Art „Bayern gegen den Rest der Welt",
damit's ein Prachtfilm wird, der dem „Bayernkurier"
und der „Passauer Neuen Presse" gefällt?
(Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/CSU])
Na, dann „Gott mit dir, du Land der Bayern". Über
die diesjährigen bayerischen Filmpreise — eine
geballte Ladung von Belanglosigkeiten — schwieg des
Sängers Höflichkeit bereits weitgehend.
Will der Innenminister „Schweinkram"
verhindern? Dafür gibt es bereits im
Filmförderungsgesetz einen einschlägigen Paragraphen. Dazu
bestünde kein Anlaß.
Will er die unabhängigen Gremien zähmen?
Dafür muß man Verständnis haben; denn diese
Feministinnen von Katrin Seybold über Dagmar Hirtz,
von Elke Kummer bis zu Gabriele Wohmann — von
mir einmal ganz zu schweigen — sind wirklich
schwer erträglich für ein gestandenes
konservatives Mannsbild.
(Beifall bei der SPD)
Und die Gremien-Herren von Herrn Schobert bis zu
Herrn Patalas könnten womöglich bei den GRÜ-
NEN sein. In jedem Fall müßten sie sich erst einmal
die Haare schneiden lassen, bevor sie zu einer
Sitzung des Innenminister kommen. Oder sehen Sie
das anders?
Nur, Herr Zimmermann, es ist doch ein Irrtum zu
glauben., daß sich diese Damen und Herren in den
Gremien zähmen lassen. Das bißchen Positiv-
Image, das Sie sich beim Umweltschutz durch
Flexibilität zu erkaufen suchen, wird von denen schnell
kaputtgemacht; denn die können nicht nur denken, sie
schreiben auch noch darüber, und es gibt Medien,
die das drucken, so daß es andere lesen können.
(Zurufe von der CDU/CSU)
Da liest man dann: Zimmermann, der Mann für das
verschärfte Demonstrationsstrafrecht; .
Zimmermann, der Mann gegen die liberale Handhabung
beim § 218; Zimmermann, der Mann gegen die
Ausländerkinder; Zimmermann, der Mann, der den
deutschen Film zensiert.
Und dieser Innenminister wollte seinen
schillernden Ruf doch gerade loswerden.
(Dr. Waigel [CDU/CSU]: Das ist eine
schlechte Vorführung!)
Letztes Argument: Dieser Innenminister ist
geradezu inbrünstig proamerikanisch. Daß Reagan für
Raketen in Deutschland ist, soll man im Vorspann
eines im übrigen textlosen Films — es handelt sich
um einen Dokumentarfilm; was in dem Drehbuch
gestanden hat, weiß ich nicht, aber ich habe den
Film gesehen, und da wurde kein Wort gesprochen
— nicht sagen, obgleich es stimmt — denn das
könnte als Antiamerikanismus verstanden werden.
Filme über vietnamesische Kinder oder über die
Friedensbewegung sind gleichfalls unerwünscht.
Die Amerikaner sind halt sehr empfindlich.
Vielleicht möchte also der Innenminister
bayerischen Freunden behilflich sein, die am
amerikanischen Film verdienen.
(Duve [SPD]: Hört! Hört! — Dr. Waigel
[CDU/CSU]: Duve, Duve!)
Auf diese Weise sind allerdings der englische Film
und das englische Kino schon kaputtgemacht
worden, da dort auch noch dieselbe Sprache mit den
Amerikanern hinzukommt. Wollen wir das in
Deutschland genauso? Deutsch nur noch als
Synchronsprache? Deutsche Filmhelden bloß noch als
böse Soldaten bei amerikanischen Kriegsfilmen?
(Zurufe von der CDU/CSU)
Das brauchen wir auf keinen Fall, denn Europa
braucht nationale Kulturen: deutsche, französische,
italienische, schweizerische und andere. Die
müssen wir stärken, und zwar sowohl finanziell als
auch ideell. Weder „Kramer against Kramer" noch
„the day after", weder Woody Allen noch E.T.
spiegeln deutsche Wirklichkeit wider oder sind auch
nur europäisch. Müssen wir nicht achtgeben, daß
wir den europäischen und den deutschen Film
gegen die Marktmacht der Amerikaner verteidigen?
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordnen
-
ten der GRÜNEN)
Wir verteidigen schließlich auch italienischen
Tafelwein, deutsches Bauernbrot und französischen
Käse und wollen dagegen nicht die Fast-food-
Hamburger eintauschen. Die CSU war mit dem Wort
vom Ausverkauf deutscher Interessen immer
schnell bei der Hand. Bei den Filmrichtlinien
könnte das ein Bumerang werden.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der GRÜNEN — Zurufe von der CDU/
CSU)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der
Abgeordnete Weiß.
Weiß (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen! Meine Herren! Nach dieser etwas
hektischen Aufgeregtheit sollten wir, glaube ich,
wieder in etwas ruhigere Bahnen kommen und
etwas gründlicher über das Problem nachdenken. Sie
wissen, Herr Schäfer und Herr Duve, ich schätze
Sie sehr. Wir kennen uns aus der gemeinsamen
Ausschußarbeit. Aber ich muß Ihnen folgendes
sagen. Bei allem Eifer ist es mehr blinder Eifer, der
bei Ihnen mitspricht, und Sie wissen: Blinder Eifer
schadet oft der Sache. Das nicht zu beseitigende
Mißtrauen bei Herrn Duve ist auch keine günstige
Voraussetzung für eine vertrauensvolle Arbeit und
für eine Abwägung dieser Problematik.
(Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sehr gut!)
Ich möchte einige Aussagen machen zu Ihrer
Bemerkung, Herr Duve, bezüglich der Beurteilung der
Filme durch den Auswahlausschuß und durch den
Innenminister. Im zweiten Halbjahr 1983 sind 252
Vorschläge eingereicht worden. 30 hat der Auswahl
-
ausschuß ausgewählt. Davon sind 27 positiv
entschieden. Ein Fall ist noch in der Diskussion, ein
Projekt wurde zurückgezogen, und ein Projekt ist
jetzt entschieden worden, und zwar positiv.
Da können Sie doch nicht unterstellen, daß hier
üble Oberzensoren an der Macht seien und ihr
Handwerk ausübten.
(Dr. Laufs [CDU/CSU]: So ist es! — Zuruf
des Abg. Schwenninger [GRÜNE])
Herr Kollege Hirsch, Sie haben hier einige
grundsätzliche Ausführungen gemacht. Ich möchte, wenn
Sie mir erlauben, dazu auch noch einige
Anmerkungen machen. Ich glaube, daß jeder Fachmann und
jeder, der sich um Kunst bemüht, weiß, daß die
staatliche Kunstförderung nicht unproblematisch
ist. Da stimmen Sie mit mir hoffentlich überein. Für
den Staat, für die Exekutive, geht es aber
zuallererst um zwei Grundsatzfragen, die geklärt werden
müssen: Erstens. Was ist unter „Kunst" zu
verstehen?
(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das sagen
Sie mal!)
Zweitens. Was kann aus dem als Kunst
erkannten oder anerkannten Bereich gefördert werden?
(Zuruf des Abg. Duve [SPD])
Sie stimmen mir sicher zu, wenn ich behaupte,
daß die Entscheidung darüber, was Kunst ist,
besonders problematisch ist. Alle Versuche
(Zurufe von der SPD)
— jetzt müssen Sie einmal zuhören —, Kunst zu
definieren, müssen scheitern, weil es in unserer
pluralistischen Gesellschaft einen objektiven,
allgemeinen Begriff der Kunst nicht gibt und auch nicht
geben kann.
(Schwenninger [GRÜNE]: Wer die Macht
hat entscheidet also, was Kunst ist!)
Eine inhaltlich fixierte Definition gibt das
Bundesverfassungsgericht. Es umschreibt Kunst als — ich
zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —:
das Ergebnis freier, schöpferischer Gestaltung,
in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse
des Künstlers durch das Medium einer
bestimmten Formensprache zu unmittelbarer
Anschauung gebracht werden.
Trotz einer solchen Definition der Kunst stellt
sich im Einzelfall immer wieder die Frage, ob man
es mit einem Kunstwerk zu tun hat oder nicht. Die
Definition des Bundesverfassungsgerichtes und
auch die sonstigen Umschreibungen von Kunst,
beispielsweise in der höchstrichterlichen
Rechtsprechung, sind einerseits von dem Bemühen getragen,
Kunst von Nichtkunst inhaltlich zu scheiden,
andererseits wird der Begriff der Kunst so weit gefaßt —
da bitte ich, gut zuzuhören —, daß alle denkbaren
künstlerischen Äußerungen Anteil an der
Kunstfreiheitsgarantie haben.
Ich sage dies, weil dies Folgen für die konkreten
Förderungsrichtlinien und -praxis hat. Weil aber die
Mittel für die Förderung nur begrenzt zur
Verfügung stehen, kann staatliche Förderung nur
auswählende Förderung sein, wobei für uns das
wichtigste Kriterium der Gesichtspunkt der Qualität ist.
Herr Duve, da stimmen wir mit Sicherheit überein.
(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: So sehen
Sie gerade aus!)
Nach dem uns vorliegenden Richtlinienentwurf
ist dafür ein Auswahlausschuß, der aus Experten
besteht, eingerichtet. Zwar üben der
Auswahlausschuß und die verschiedenen Kommissionen
rechtlich nur eine beratende Funktion aus, sie
bestimmen jedoch, da der Staat äußerst selten von ihrem
Urteil abweicht, weitgehend die staatliche
Entscheidung. Es muß aber auch klar herausgestellt werden,
daß dieses Expertengremium dem Innenminister
das Wagnis der Entscheidung und auch das Risiko
einer Fehlentscheidung nicht abnehmen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die
uns vorliegenden Richtlinien stimmen mit unseren
Vorstellungen von Filmförderung überein.
Präsident Dr. Barzel: Herr Kollege, Ihre Redezeit
ist abgelaufen.
Weiß (CDU/CSU): Sie sichern den Künstlern die
notwendige Freiheit vom Staat und die erwünschte
Hilfe durch den Staat. Dies ist der richtige Weg.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Dr. Nöbel.
Dr. Nöbel (SPD): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Die wirtschaftliche Situation bei den
Filmherstellern ist durch eine starke Unrentabilität
und durch hohe Subventionierung gekennzeichnet.
Filmhersteller, filmtechnische Betriebe,
Filmverleiher, Filmhändler und Filmtheater sind die
eigentlich filmwirtschaftlichen Bereiche, zu denen
weitere Personengruppen kommen, die einen Teil ihrer
Einkünfte aus der Filmproduktion beziehen. Hier
geht es also nicht um einen ganz kleinen Bereich,
sondern es geht schon um etwas:
Unterhaltungsmusiker, Foto- und Bildjournalisten, Designer,
Regisseure, künstlerisch-technische Mitarbeiter,
Komponisten, Schauspieler, um nur einige zu nennen.
Hinzu kommt die gefährliche Konkurrenz für die
Filmverleiher und Filmtheater durch die neuen
Medien. Es ist keineswegs auszuschließen, daß sich die
Wettbewerbsposition der deutschen Produzenten
gegenüber den ausländischen Herstellern von
Unterhaltungsfilmen und Unterhaltungsserien —
insbesondere aus USA und Fernost — trotz absoluter
Steigerungen verschlechtert. Die zunehmende
Nachfrage nach Video und Bildplatte kommt hinzu.
Die Besucherzahlen werden bestenfalls gehalten.
Der Trend zu kleineren Kinos verstärkt sich. Das
ist, meine Damen und Herren, unbestritten die
künftige Situation, um die es hier geht.
In diesem breiten Risikorahmen soll nun der
Produzent, der finanziell ohnehin nicht zurecht kommt,
70% von diesem Risiko selber tragen. Meine Damen
und Herren, das heißt: Der künstlerische Film ist
tot.
(Zustimmung bei der SPD)
Nun genehmigt sich der Innenminister die
Ausnahme, die Vollförderung. Er bestimmt die
Ausnahme, bestimmt, was ganz gefördert wird. Er gibt sich
Richtlinienkompetenz, indem er Richtlinien für
andere erläßt, und er bestimmt auf einem Gebiet,
nämlich auf dem der Kultur, das für meine Begriffe
in der freiheitlichen Demokratie den größten
Freiraum beanspruchen darf und muß,
(Beifall bei der SPD)
falls wir unter Kultur und Filmschaffen noch das
gleiche verstehen.
Eine Regierung, deren Chef ansonsten alles
auszusitzen pflegt, eine Tu-nix-Regierung, erweist sich
gerade hier als ungeheuerlich aktiv. Der
Bundesminister des Innern nimmt sich den Vorsitz, statt sich
herauszuhalten. Bisher hat die Regierung nicht
mitgestimmt. Warum wohl nicht? Meine Damen und
Herren, weil Kunst und Kultur so etwas wie ein
unantastbares Gut waren!
(Beifall bei der SPD)
Wenn Freiheitssymbole gefragt sind, dann doch
zuallererst hier!
Nun bestimmt ein Minister — das ist noch nicht
gesagt worden —, ausgerechnet der, der auch für
Polizei
(Zuruf von der SPD: Pfui!)
und Verfassungsschutz zuständig ist, darüber, was
förderungswürdige Kunst und Kultur ist. Er macht
sich zum Richter, statt sich herauszuhalten.
(Zustimmung bei Abgeordneten der
GRÜNEN)
Das Parlament ist machtlos, kann das nicht
verhindern. Meine Damen und Herren, es geht
sozusagen ums Ganze. Dieser Bundesminister des Innern
erläßt Richtlinien über das, was das Ganze ist. Er
verfügt auf dem Erlaßwege, was Werte sind, und
das ist das Schlimme und Furchtbare.
(Dr. Laufs [CDU/CSU]: Aber Herr Nöbel!)
Dabei redet hier einer meiner Vorredner von der
CDU von blindem Eifer. Wir sind — das habe ich
heute morgen hier feststellen müssen — weit
auseinander. Der große Unterschied ist der, daß wir auf
seiten der freiheitlichen Kultur stehen.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN —
Zurufe von der CDU/CSU)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der
Abgeordnete Hoss.
Hoss (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Ich möchte doch noch einige Worte zu
Minister Zimmermann sagen, der zu Eingang
seiner Rede mit der spaßigen Bemerkung, daß er nicht
daran interessiert ist, Filme zu unterstützen und zu
fördern, die außer dem Produzenten niemand sieht,
von dem wesentlichen Punkt ablenkt, nämlich da
-
von, daß es darum geht, daß er politisch-kulturelle
Zensur ausüben will.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeord
neten der SPD — Dr. Laufs [CDU/CSU]:
Das ist doch nicht zutreffend!)
Er spricht davon, daß es um Filme geht, die nur
der Produzent selbst sieht. Wir bringen aber den
Fall einer politischen Zensur über einen Film,
„Meridian" von Neumann, wo ein Zitat von Reagan über
den vorstellbaren begrenzten Krieg in Europa
herausgestrichen wird.
(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Unglaub
lich!)
Es handelt sich hier um eine Zensur, die sich
dagegen richtet, daß doch immerhin Millionen
Menschen, die der Friedensbewegung angehören, solche
Filme sehen wollen. Damit wird ganz deutlich, daß
Minister Zimmermann mit seiner Art, wie er die
Richtlinien gegenüber dem neuen deutschen Film
vorgibt, eine politische Zensur ausübt.
Es geht im Grunde darum, daß wir Gefahr laufen,
daß nach 20 Jahren einer liberalen Kulturpolitik
jetzt die Kulturpolitik unter das Regime eines
Mannes kommt, der sich, ausgestattet mit der Arroganz
der Macht, anmaßt, unsere Künstler zu
reglementieren.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeord
neten der SPD)
Ich denke, wir alle in diesem Hause sollten
erkennen, daß es darum geht, daß für den neuen
deutschen Film mit diesen 5 Millionen, die sage und
schreibe der Gegenwert von drei Feldhaubitzen
sind,
(Zuruf von den GRÜNEN: Ein Panzer!)
die Chance erhalten bleibt, sich in der Konkurrenz,
in der Auseinandersetzung mit dem Kommerzfilm
der Amerikaner und der Italiener, zu behaupten
und durchzusetzen.
Wir können bei dem, was unsere Künstler mit
den neuen deutschen Filmen hervorgebracht
haben, davon ausgehen, daß trotz dieser Ränke, die im
Innenministerium geschmiedet werden, der neue
deutsche Film immer noch besser ist als der derzeit
amtierende Innenminister.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeord
neten der SPD)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der
Abgeordnete Broll.
Broil (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Vor mir steht ein
faszinierendes heroisches Bild: Im tiefen Forst reitet ein
schon angegrauter Recke, das Visier
heruntergezogen, die Augenschlitze verstopft, mit gesenkter
Lanze, hinter jedem Baum ein Filmemacher, der den
mutigen Angriff mit Pfiffen begleitet.
(Schwenninger [GRÜNE]: Den brauchen
Sie nicht zu karikieren, der ist eine Karika
tur!)
Was sucht der Uwe Beyer, der Jung-Siegfried des
deutschen Films, was sucht Herr Freimut Duve auf
dem Schlachtfeld? Nicht einen feuerspeienden
Lindwurm namens Zimmermann, nein, eine
Milchkuh, die mit jährlich 5 Millionen DM zu melken
ist.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)
Es geht nicht einmal darum, daß sie nicht mehr
bereit wäre, Milch zu geben. Wie gemolken wird
und wer melken soll, das ist die Frage.
(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)
Wenn im letzten Jahr 252 Filme eingereicht
worden sind und 222 davon von der Kommission nicht
angenommen worden sind, dann ist das Freiheit.
Wird ein weiterer vielleicht nicht zugelassen, weil
sich der Minister in bestimmten Augenblicken ein
letztes Votum, da er doch den Preis verleiht,
vorbehalten will, dann ist das Zensur, dann geht die
deutsche Freiheit unter.
Herr Duve und meine Damen und Herren, finden
Sie nicht auch, daß Sie mit diesem Dampf den
deutschen Film lächerlich machen?
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Winston Churchill war sein Leben lang glücklich
darüber, daß er in der Schule ein Versager gewesen
war. Doch was war aus ihm geworden! Wenn einmal
ein junger deutscher Film käme, der den Filmpreis
nicht erhalten hätte und dennoch am Markt
reüssierte, was für ein Stolz für den Regisseur, der
bestätigt wäre in seinen Anschauungen, in seinen
Bildern, in seiner Deutung der Wirklichkeit! Wie sehr
hätte sich das Risiko des Produzenten bestätigt!
Was ist das, was wäre das, frage ich, Herr Duve,
denn Sie kennen den deutschen Film nur
unzulänglich, scheint mir, für ein deutscher Film, der sich in
spießbürgerlicher Subventionsmentalität um
Verteilungsprozeduren kümmerte und glaubte, allein
davon seine Existenz abhängig machen zu können!
Machen Sie doch endlich einmal dem deutschen
Film Mut, machen Sie aus dem Pudding einen
Stahl, der Funken schlägt! Wann ist es endlich so
weit, daß es der deutsche Film einmal nicht mehr
nötig hat, vorher Prämien zu bekommen, damit er
überhaupt Kredit bekommt, sondern nach
gelungenem Erfolg einen Preis des Ministers erhält? Das
wäre doch die Zukunft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn
ein Beamter oder der Minister selbst als einer von
25 in Zukunft Stimmrecht in der Kommission hat,
ist denn das ein solcher Zusammenbruch der
Freiheit der deutschen Kunst? Ist vielleicht ein solcher
Beamter, wenn er auch wahrscheinlich für die dort
Tätigen zu korrekt aussieht, nicht vielleicht
genauso wie manche andere, die sich Profis nennen,
in der Lage, zu beurteilen, wann ein Film gut ist?
Wann wird es der deutsche Film endlich schaffen,
zu der handwerklichen Kunst, die er wohl noch
beherrscht, auch jene Themen zu finden, die das
deutsche Publikum interessieren, die unsere Lage
spiegeln, nicht in Beschönigung, aber auch nicht, indem
man Themen heraussucht und Deutungen bringt,
die nur eine ganz kleine Minderheit, die mit ihren
eigenen Problemen nicht fertig wird, interessieren.
Das wäre die Zukunft des Films.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Machen Sie ihn endlich frei von dem ewigen
Genörgele, dem Suchen nach Subventionen! Sie schaden
dem deutschen Film, Sie schaden dem Ansehen der
Filmemacher selbst — bedenken Sie das — mit
Ihren Kampagnen.
(Beifall bei der CDU/CSU — Duve [SPD]:
Auch dem Ansehen der Kulturpolitik!)
Präsident Dr. Barzel: Meine Damen und Herren,
die Aktuelle Stunde ist beendet.
(Unruhe)
— Ich bitte um Aufmerksamkeit, weil hier
technische Dinge zu beachten sind.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Wahl der Mitglieder des Gremiums zur
Genehmigung der Wirtschaftspläne der
Nachrichtendienste
— Drucksache 10/996 —
Meine Damen und Herren, die Fraktionen der
CDU/CSU und der FDP schlagen Ihnen auf
Drucksache 10/996 die Abgeordneten Carstens (Emstek),
Dr. Riedl (München) und Hoppe vor. Die Fraktion
der SPD benennt auf Drucksache 10/1045 die
Abgeordneten Walther und Kühbacher. Von der Fraktion
DIE GRÜNEN wird auf Drucksache 10/1038 der
Abgeordnete Kleinert (Marburg) vorgeschlagen.
Ich bitte Sie nun um Aufmerksamkeit für einige
Hinweise zum Wahlverfahren. Nach, dem gestrigen
Beschluß des Deutschen Bundestages ist ein
Gremium einzusetzen, das aus bis zu fünf Mitgliedern
besteht. Die Mitglieder müssen dem
Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages angehören. Ich
stelle fest, die vorgeschlagenen Abgeordneten
gehören dem Haushaltsausschuß an.
Nach § 4 Abs. 9 des Haushaltsgesetzes 1984 in
Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die
parlamentarische Kontrolle
nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes ist gewählt, wer die
Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages
auf sich vereint, d. h. mindestens 261 Stimmen
erhält.
Auf Ihren Pulten befinden sich ein Wahlausweis
und ein Stimmzettel mit den Namen der
vorgeschlagenen Abgeordneten. Sie können — und
darauf weise ich besonders hin — auf dem Stimmzettel
höchstens fünf Namensvorschläge ankreuzen.
Ungültig sind Stimmzettel, die mehr als fünf Kreuze,
andere Namen oder Zusätze enthalten. Wer sich der
Stimme enthalten will, macht keine Eintragung auf
dem Stimmzettel. Da eine geheime Wahl nicht
vorgeschrieben ist, können Sie die Stimmzettel auf den
Pulten ankreuzen.
Bevor Sie die Stimmzettel in eine der
aufgestellten Wahlurnen geben, müssen Sie den Wahlausweis
dem Schriftführer an der Wahlurne übergeben. —
Ich bitte jetzt die Schriftführer, die vorgesehenen
Plätze einzunehmen.
Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, erteile
ich das Wort zu einer persönlichen Erklärung nach
§ 32 der Geschäftsordnung dem Abgeordneten
Collet.
Collet (SPD): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Ich will hier nur zum
Ausdruck bringen, daß ich mich an dieser sogenannten
Wahl nur unter Vorbehalt der rechtlichen
Nachprüfung und unter Protest beteilige.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei
den GRÜNEN)
Wenn ich mich beteilige, so aus Loyalität gegenüber
meiner Fraktion und aus Solidarität mit den von
meiner Fraktion vorgeschlagenen Kollegen.
Warum der Protest? Es ist das erstemal, seit ich
nach 1945 in unserem Land das Recht habe, zu
wählen, daß vor einer Wahl nicht feststeht, wie viele
Kandidaten gewählt werden. Durch die
Formulierung „bis zu fünf" behält sich die Mehrheit vor, mit
der Wahl zu entscheiden, wie groß das Gremium
sein wird.
(Zuruf von den GRÜNEN: So ist es!)
Das ist ein Novum. Das gibt es nicht bei Wahlen zu
Betriebsräten, zu Kommunalparlamenten, zu
Ausschüssen innerhalb von Parlamenten und
Betriebsräten, zu Kommissionen, daß man im voraus nicht
weiß, sondern erst aus dem Ergebnis sieht, wie viele
gewählt werden. Deshalb mein Protest.
Ich habe gesagt, warum ich mich trotzdem
beteiligen werde.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und bei
den GRÜNEN)
Präsident Dr. Barzel: Meine Damen und Herren,
Sie haben die persönliche Erklärung gehört.
Die Schriftführer haben ihre Plätze
eingenommen. Ich eröffne die Wahl und bitte, die Stimmzettel
anzukreuzen und sie anschließend, nach Übergabe
des Wahlausweises an die Schriftführer, in eine der
aufgestellten Wahlurnen zu geben.
Meine Damen und Herren, haben Sie jetzt alle
Gelegenheit gehabt, sich an der Wahl zu beteiligen?
— Ich sehe keinen Widerspruch. Ich schließe diese
Wahl und bitte, mit der Auszählung der
abgegebenen Stimmen zu beginnen.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir eine
Mitteilung. Die Auszählung wird ungefähr 45
Minuten dauern. Wenn Sie wollen, können wir mit der
Abwicklung der Tagesordnung fortfahren, so daß
wir nicht zu unterbrechen brauchen. — Ich stelle
fest, Sie sind damit einverstanden.
Ich rufe daher die Tagesordnungspunkte 12 bis 14
auf:
12. Erste Beratung des vom Bundesrat
eingebrachten Entwurfs eines ...
Strafrechtsänderungsgesetzes — § 303 StGB — (...StrÄndG)
— Drucksache 10/308 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)
Innenausschuß
13. Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines ...
Strafrechtsänderungsgesetzes — § 125 StGB —
(...StrÄndG)
— Drucksache 10/901 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)
Innenausschuß
14. Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Einführungsgesetzes zum
Gerichtsverfassungsgesetz
— Drucksache 10/902 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)
Innenausschuß
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind
gemeinsame Beratung dieser Tagesordnungspunkte
und eine Aussprache von drei Stunden
vorgeschlagen. — Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so
beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? —
Das Wort hat der Bundesminister der Justiz.
Engelhard, Bundesminister der Justiz: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! In der
Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 4. Mai
1983 heißt es:
Die Zunahme der Gewalt ist auch in der
Bundesrepublik besorgniserregend. Wir werden
Gewalt, unter welchem Namen und mit welcher
Begründung sie auch auftreten mag, in
unserem Rechtsstaat nicht dulden.
(Beifall der Abg. Dr. Weng [FDP] und
Dr. Wittmann [CDU/CSU])
Die Bundesregierung ist entschlossen, ihr
Handeln an dieser Leitlinie zu orientieren. Die Bürger
neigen heute immer stärker dazu, ihre Anliegen
und Wünsche auch durch die Wahrnehmung des
verfassungsrechtlich verbrieften
Demonstrationsrechts zum Ausdruck zu bringen. So haben 1983
rund sechsmal so viele Demonstrationen
stattgefunden, wie dies im Jahre 1971 der Fall war. Dabei
weisen die Zahlen sehr deutlich aus, daß sich die
Demonstranten in ihrer überwältigenden Mehrheit
an Recht und Gesetz halten.
Die politisch Verantwortlichen können und
dürfen aber andererseits nicht die Augen davor
verschließen, daß nahezu alljährlich mehrere hundert
Demonstrationen unfriedlich verlaufen. Hier ist in
-
den letzten Jahren eine zunehmende Intensität und
Brutalität der Gewaltausübung festzustellen. Meist
ist es nur eine relativ kleine, von vornherein zur
Gewaltausübung entschlossene Gruppe von
teilweise eigens zu diesem Zweck angereisten Chaoten,
die dem Demonstationsgeschehen ihren negativen
Stempel aufdrücken.
(Zuruf des Abg. Horacek [GRÜNE])
Durch die Berichterstattung der Medien werden
dann der Bevölkerung Eindrücke vermittelt, die es
vielen in der Bevölkerung geraten erscheinen
lassen, sich von öffentlichen Kundgebungen
überhaupt fernzuhalten, und die geeignet sind,
Demonstrationen und den Teilnehmer an
Demonstrationen schlechthin in Mißkredit zu bringen.
Bei unfriedlichen Demonstrationen werden
immer wieder friedliche Bürger und eine Vielzahl von
Polizisten — teilweise schwer — verletzt und
beträchtliche Sachschäden verursacht. Obwohl oft
mehrere Hundertschaften von Polizeibeamten im
Einsatz sind, kommt es nur zu wenigen
Festnahmen. Es kommt zu ganz wenigen Anklagen, und es
kommt selten zu Verurteilungen. Der Grund dafür
ist, daß die Polizei keine ausreichende rechtliche
Handhabe hat, rechtzeitig an die Gewalttäter
heranzukommen, weil diese von einem breiten
schützenden Gürtel friedlicher Demonstranten und
Neugieriger umgeben sind. Die Erfahrungen der letzten
Jahre zeigen, daß polizeitaktische Maßnahmen
nicht ausgereicht haben, die Probleme zu
bewältigen.
Niemand wird bestreiten können, daß unter
diesen Umständen auch der Gesetzgeber zum
Nachdenken aufgerufen ist. Die Bundesregierung
schlägt deshalb heute vor, den Straftatbestand des
Landfriedensbruchs den veränderten
Erfordernissen anzupassen.
Wer ehedem seine Lektion gelernt hat, der wird
eine Rückkehr zum alten Landfriedensbruch von
vor 1970 von vornherein ablehnen. Der
Gesetzentwurf sieht daher vor, den derzeit geltenden Absatz 1
des § 125 StGB unverändert zu lassen und ihn
lediglich durch einen neuen Abs. 2 mit einer niedrigeren
Strafdrohung zu ergänzen. Künftig sollen danach
auch diejenigen, die beim Ausbruch von
Gewalttätigkeiten oder Bedrohung in einer Menschenmenge
eine polizeiliche Aufforderung zum
Auseinandergehen nicht befolgen und durch ihre bloße
Anwesenheit den polizeilichen Einsatz behindern, bestraft
werden. Gerechtfertigt und damit nicht strafbar
sollen Personen sein, die ausschließlich dienstliche
oder berufliche Pflichten ausüben. Ein
Strafausschließungsgrund soll für Personen gelten, die sich
als sogenannte Abwiegler erweislich darum
bemühen, Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen zu
verhindern. Und schließlich soll das Gericht die
Möglichkeit haben, bei geringer Schuld des Täters von
Strafe abzusehen.
Bekanntermaßen, meine Damen und Herren, hat
die Voraussetzung der Erweislichkeit für die
Abwieglereigenschaft in der öffentlichen Diskussion
zu großen Mißverständnissen geführt. Bei aller
Problematik, die ganz unbestritten sei: Recht
betrachtet hat die Figur des Abwieglers mit dem Grundsatz
in dubio pro reo nichts zu tun. Wer trotz der
Aufforderung der Polizei am Tatort verbleibt, handelt
tatbestandsmäßig, er handelt rechtswidrig, und er
handelt schuldhaft. All dies muß ihm Punkt für Punkt
nachgewiesen werden. Dem auf diese Weise bereits
Überführten bietet der Entwurf mit der
Abwieglerregelung eine Rechtswohltat, wie sie unser
Strafgesetzbuch sonst kaum kennt.
(Lachen und Zurufe von der SPD und den
GRÜNEN)
Die Rechtsstellung des Beschuldigten wird also in
Wahrheit nicht eingeschränkt, sondern sie wird
gestärkt. Diese Rechtswohltat soll natürlich nur dem
zugutekommen, dessen Verbleiben am Platz im
ursprünglichen Sinne notwendig ist, nämlich um die
Not zu wenden.
Ich habe besonderen Wert darauf gelegt, daß
bereits im Tatbestand verdeutlicht wird, daß bei einer
unfriedlich gewordenen Demonstration nicht
unbedingt die ganze Menschenmenge, sondern — wie
dies nach den örtlichen Gegebenenheiten möglich
ist — auch ein bestimmter, räumlich abgrenzbarer
Teil der Menge zum Auseinandergehen
aufgefordert werden kann.
(Dr. Emmerlich [SPD]: Der Minister will
die Mengenlehre im Strafrecht einführen!)
Dies gebietet der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit. Dies ermöglicht den rationellen und
konzentrierten Einsatz der Polizeikräfte und läßt den
Betroffenen diesen Einsatz auch einsichtig werden.
Meine Damen und Herren, wie bereits erwähnt,
entsteht gerade bei unfriedlichen Demonstrationen,
aber auch durch Akte des Vandalismus bei
Massenveranstaltungen vielfältiger Art oft hoher
Sachschaden.
(Zuruf von der SPD: Schlimme Argumen
-
te!)
Vor allem bei solchen Krawallschäden kann ein
Interesse an der Strafverfolgung bestehen, das über
das Interesse des Verletzten an der Unversehrtheit
seines Eigentums hinausgeht. Deshalb spricht viel
für den Vorschlag des Bundesrates, ein
Einschreiten bei Sachbeschädigungen von Amts wegen zu
ermöglichen, wenn die Staatsanwaltschaft ein
besonderes öffentliches Interesse an der
Strafverfolgung bejaht.
Der Rechtsstaat kann und muß Gesetze dort
korrigieren, wo Erfahrungen oder bessere
Erkenntnisse zeigen, daß Verbesserungen notwendig sind.
Dies gilt nicht nur auf dem Gebiete der
Strafverfolgung, sondern es gilt ebenso, wenn es darum geht,
die Rechtsgarantien für mutmaßliche Straftäter
sicherzustellen.
Schon bei der Beratung des
Kontaktsperregesetzes wurde seinerzeit intensiv, wenn auch zeitlich
gedrängt, darüber nachgedacht, wie dem von allen
Kontakten zur Außenwelt einschließlich seines
Verteidigers abgeschnittenen Gefangenen ein
Ansprechpartner außerhalb der Haftanstalt zur
Verfügung gestellt werden könnte. In den folgenden
Jahren ist dieser Plan weiterverfolgt worden, aber er
war nie durchsetzbar.
Es erfüllt mich deshalb mit besonderer
Befriedigung, daß diese Bundesregierung auch hier zu einer
Korrektur bereit ist. Mit dem Entwurf, der Ihnen
vorliegt, soll die Möglichkeit eröffnet werden, dem
Gefangenen auf seinen Wunsch einen Rechtsanwalt
als Kontaktperson beizuordnen, der den
Gefangenen während der Kontaktsperre in allen
rechtlichen Angelegenheiten betreut, soweit hierfür ein
Bedürfnis besteht. Sicherheitsbelange werden
durch die Beiordnung der Kontaktperson nicht
beeinträchtigt. Dafür bürgt, daß die Kontaktperson
von dem zuständigen Landgerichtspräsidenten
ohne Rücksicht auf den etwaigen Wunsch des
Gefangenen, ihm eine bestimmte Person beizuordnen,
ausgewählt wird und daß diese Kontaktperson ihre
Aufgabe unter strikter Wahrung der besonderen
Zwecke der Kontaktsperre zu erfüllen hat.
Wir alle wünschen ganz dringend und hoffen, uns
nie mehr durch eine schreckliche Situation wie im
Herbst 1977 nach der Entführung von Hanns
Martin Schleyer zur Anwendung des
Kontaktsperregesetzes gezwungen zu sehen. Trotzdem ist es richtig
und notwendig, dafür Sorge zu tragen, daß der
Rechtsstaat auch in Zeiten größter Herausforde
-
rung ohne Beeinträchtigung der
Sicherheitsinteressen ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit
gewährleistet.
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU —
Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sie können
doch nicht einfach aufhören, Herr Mini
ster!)
Präsident Dr. Barzel: Das Wort hat der
Abgeordnete Dr. Vogel.
Dr. Vogel (SPD): Herr Präsident! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Der heutige Tag wird in
die rechtspolitische Geschichte der Bundesrepublik
eingehen.
(Broll [CDU/CSU]: Richtig!)
nicht als strahlender allerdings, sondern als ein
schwarzer Tag, als ein Tag, an dem ein
Justizminister, der sich liberal nennt, einen zutiefst illiberalen
Gesetzentwurf vorlegt, einen Gesetzentwurf, der
auch handwerklich einen Verfall unserer
Rechtskultur markiert,
(Zuruf von der SPD)
einen Entwurf, dessen sich das
Bundesjustizministerium, dessen Arbeit Gustav Radbruch einmal mit
dem Blick auf seine Tätigkeit als
Reichsjustizminister als die einer Bauhütte des Rechts bezeichnet
hat, schämen müßte, wenn er ihm nicht von der
politischen Spitze des Hauses oktroyiert worden
wäre.
(Beifall bei der SPD)
Denn, Herr Kollege Engelhard, was immer Sie
vorbringen mögen: Dieser Entwurf, der Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des § 125 StGB, ist Ihr
Entwurf. Sie haben ihn politisch zu vertreten.
Sie haben vorhin von einer Rechtswohltat
gesprochen. Sie, Herr Kollege, sind mit diesem Entwurf
kein Rechtswohltäter. Im Gegenteil. Sie
beschädigen das Recht.
(Beifall bei der SPD)
Worum geht es? Das geltende Strafrecht
unterscheidet sorgfältig zwischen friedlichen
Demonstranten und Personen, die im Zusammenhang mit
einer Demonstration Gewalt anwenden. Der
Gewalttäter macht sich strafbar. Ihm droht
Freiheitsentzug bis zu drei Jahren, in besonders schweren
Fällen bis zu zehn Jahren. Nach seiner Verurteilung
ist er vorbestraft. Der friedliche Demonstrant, der
sich trotz Aufforderung vom Ort der Demonstration
nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Er
kann von der Verwaltungsbehörde mit einem
Bußgeld belegt werden. Strafbar macht er sich nicht. Er
bleibt unbescholten.
Diesen Unterschied will die Bundesregierung,
wollen Sie, Herr Kollege Engelhard, beseitigen. Sie
wollen den friedlichen Demonstranten ebenso
behandeln wie den Gewalttäter.
(Zuruf von der CDU/CSU: Stimmt doch
nicht!)
Sie wollen das Verbleiben am Ort der
Demonstration ebenso kriminalisieren wie die
Gewaltanwendung gegen Personen oder Sachen. Sie wollen eine
Strafdrohung, die sich heute gegen einige wenige
potentielle Gewalttäter richtet und für diese auch
erforderlich ist, auf Zehntausende, nein, auf
Hunderttausende von friedlichen Demonstranten
erstrecken, die einer behördlichen Aufforderung nicht
sogleich Folge leisten. Das ist der Inhalt Ihrer
Vorlage.
(Zurufe von der SPD: Leider!)
Ich sage: der Inhalt. Denn der Zweck, die
eigentliche Absicht, die Sie mit dieser Vorlage verfolgen,
reicht viel weiter. Sie zielt auf das politisch-geistige
Klima unseres Landes. Darauf komme ich noch
zurück.
Ihre Vorlage, Herr Kollege Engelhard, ist
unzweckmäßig. Sie isoliert den Gewalttäter nicht,
sondern führt zur Solidarisierung friedlicher
Demonstranten mit Gewalttätern.
(Beifall bei der SPD)
Ihre Vorlage stellt die Polizei vor unlösbare
Aufgaben. Sie überlastet die jetzt schon überlastete
Justiz mit einer Flut zusätzlicher schwieriger
Verfahren.
Ihre Vorlage ist aber nicht nur unzweckmäßig.
Sie verstößt darüber hinaus massiv gegen
Grundprinzipien unserer demokratischen und
rechtsstaatlichen Ordnung. Sie erschwert die
Wahrnehmung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und
der Versammlungsfreiheit. Sie beeinträchtigt das
Legalitätsprinzip. Und sie mißachtet den
Grundsatz, daß niemand verurteilt werden kann, dessen
Schuld nicht zur Überzeugung des Gerichts
erwiesen ist. Und das ist die Magna Charta unserer
Strafprozeßordnung.
(Beifall bei der SPD)
Ich komme zu den Einzelheiten.
Zunächst: Der Entwurf ist auch handwerklich
schludrig. In der Neufassung des Abs. 2 heißt es:
Werden Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen
im Sinne des Absatzes 1 begangen ...
Herr Bundesjustizminister, welchen Charakter hat
diese Norm? Ist das ein Tatbestandsmerkmal oder
eine objektive Bedingung der Strafbarkeit? Soll
auch der bestraft werden, der nicht wußte und auch
nicht wissen mußte, daß Gewalttätigkeiten oder
Bedrohungen begangen werden? Ist das auch eine
Rechtswohltat?
In Abs. 3 wollen Sie diejenigen straflos lassen, die
ausschließlich dienstliche oder berufliche Pflichten
ausüben oder die auf die Menschenmenge oder
einzelne Personen erweislich einwirken, um sie von
Taten im Sinne des Abs. 1 abzuhalten.
Die erste Alternative konstruieren Sie als
Rechtfertigungsgrund, die zweite als
Strafausschließungsgrund. Welche strafrechtsdogmatische
Konfusion! Und welche Fülle von Unklarheiten für die
Praxis! Handelt der Abwiegler nun nach Ihrer
Vorstellung rechtmäßig oder rechtswidrig? Sind gegen
den Abwiegler polizeirechtliche Maßnahmen, etwa
ein Platzverweis, zulässig?
Das alles hat doch nicht nur theoretische
Bedeutung. Viele Versicherungen — Sie wissen das —
kennen beispielsweise Leistungseinschränkungen
oder Leistungsausschlüsse für Schäden, die im
Zusammenhang mit inneren Unruhen eingetreten
sind. Versicherungsrechtlich fällt unter den Begriff
der inneren Unruhe auch der Landfriedensbruch,
und zwar reicht es für den Verlust des
Versicherungsschutzes schon aus, daß der Geschädigte
tatbestandsmäßig und rechtswidrig gehandelt hat.
Nach Ihrer Konstruktion ist der Abwiegler objektiv
ein Landfriedensbrecher. Er handelt auch
rechtswidrig. Ist er jetzt nach Ihrer Auffassung ohne
Versicherungsschutz? Soll selbst der nicht gewalttätige
Abwiegler nach Ihrer Auffassung wirklich nicht
mehr unfallversichert sein? Soll er seine Arzt- und
Kostenrechnungen aus eigener Tasche bezahlen?
Lauter offene Fragen! Noch einmal: Mein
Vorwurf gilt dabei nicht den Beamten des
Bundesjustizministeriums. Er gilt denen, die durch ihre
politischen Vorgaben, durch das, was in wenigen
Minuten in Koalitionsverhandlungen auf Papier
geschrieben wird, derart verquälte Formulierungen
erzwungen haben, Formulierungen, aus denen auch
das schlechte Gewissen der Beteiligten spricht.
(Beifall bei der SPD)
Dann zur Zweckmäßigkeit, Herr
Bundesjustizminister. Sie behaupten, in der letzten Zeit habe die
Gewalt bei Demonstrationen zugenommen, es habe
eine Eskalation der Gewalt gegeben. Und Sie
behaupten, Ihr Entwurf werde die Zahl der
Gewaltakte vermindern. Wenn das so wäre, könnte man
mit uns durchaus reden. Wir bejahen das staatliche
Gewaltmonopol schon auf Grund unserer eigenen
leidvollen geschichtlichen Erfahrung.
Gewaltanwendung fördert den Prozeß der Meinungsbildung
nicht, sondern stört, ja blockiert ihn.
Gewaltanwendung schwächt auch die Botschaften, die von
großen Demonstrationen ausgehen. Gewaltanwendung
hilft in der Regel denen, die sich gar nicht mit den
Botschaften auseinandersetzen wollen, sondern viel
lieber über die Verwerflichkeit von Gewaltakten
reden als sich inhaltlich mit dem Anliegen der
Menschen beschäftigen.
(Beifall bei der SPD)
Aber, Herr Bundesjustizminister, Ihre
Behauptungen sind falsch. Sie haben doch selbst die Zahlen
verfügbar. Nach der amtlichen Statistik des
Bundesinnenministers ist der Anteil der unfriedlich
verlaufenden Demonstrationen nicht gestiegen,
sondern gesunken. Er betrug 1981 6,2 %, 1982
hingegen 4,3 %. Und der Anteil der Gewalttäter an der
Gesamtzahl der Demonstranten ist so gering, daß
er sich noch nicht einmal in Promillesätzen,
geschweige in Prozentsätzen ausdrücken läßt.
Außerdem, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der
Herbst 1983, für den die neuen Strafdrohungen
doch vor allem gedacht waren, hat sie doch
zusätzlich widerlegt. Es war doch gar kein heißer Herbst,
obwohl Mitglieder der Bundesregierung ihn in
unverantwortlicher Weise ständig an die Wand
gemalt
(Beifall bei der SPD)
und dabei denen erst Aufmerksamkeit verschafft
haben, die aus ganz anderen Gründen
Gewalttätigkeiten befürworteten. Nein, die größten
Demonstrationen in der Geschichte unserer Republik waren
zugleich die friedlichsten.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Die jüngste Statistik aus dem
Bundesinnenministerium belegt dies eindeutig.
Von den 9 237 Demonstrationen des Jahres 1983
waren ganze 274 unfriedlich. Das sind 2,96%. Polizei
und Demonstranten haben ihre Reife, ihre
demokratische Verantwortung, ihren Respekt vor
unserem Grundgesetz in überzeugender Weise unter
Beweis gestellt; überzeugender, als es dieser Entwurf
tut.
(Beifall bei der SPD)
Aber davon ganz abgesehen: Ihre Behauptung,
der Entwurf werde die Strafverfolgung von
Gewalttätern erleichtern und so die Gewaltanwendung
eindämmen, ist doch schlicht abwegig. Das
Gegenteil ist der Fall. Glauben Sie denn wirklich, daß sich
alle friedlichen Demonstranten nach einer
Auflösungsanordnung unverzüglich entfernen? Gibt es
dafür irgendeinen praktischen Anhalt? Ja, glauben
Sie, daß sie sich in vielen Fällen überhaupt
entfernen können, selbst wenn sie sich entfernen wollten,
um der Aufforderung nachzukommen? Das
widerspricht doch jeder Lebenserfahrung.
Die Folge ist, daß die Polizei nicht nur gegen die
Gewalttäter, sondern nach dem Legalitätsprinzip
gegen Tausende, wenn nicht Zehntausende
Demonstranten einschreiten muß, d. h. ihre Personalien
feststellen und sie gegebenenfalls in Gewahrsam
nehmen muß. Wie soll die Polizei das denn
eigentlich leisten, Herr Kollege? Das zersplittert doch die
Kräfte der Polizei. Das führt doch zwangsläufig zu
einer Solidarisierung derer, gegen die die Polizei
dann in gleicher Weise vorgehen muß, also zur
Solidarisierung friedlicher Demonstranten mit
gewalttätigen Demonstrationsteilnehmern.
Wenn Sie mir das nicht glauben, dann hören Sie
doch wenigstens auf den Verstand der Gewerk-
Schaft der Polizei und deren Vorsitzenden, Herrn
Schröder.
(Zuruf von der CDU/CSU: Ausgerechnet! —
Dr. Olderog [CDU/CSU]: Das ist doch eine
Filiale Ihrer Partei!)
— Entschuldigung, aber diesem Vorstand gehört
doch — das wissen Sie ganz genau — eine Anzahl
von CDU-Mitgliedern an. Die denken in dieser
Frage doch genauso.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ein gro
-
ßer Irrtum!)
Das ist doch nicht die Privatmeinung von Herrn
Schröder.
(Beifall bei der SPD — Erneute Zurufe von
der CDU/CSU)
Außerdem: Ich empfinde es ja fast als eine — wenn
auch verkappte — Anerkennung, wenn Sie sagen,
die gewerkschaftliche Vertretung von
Hunderttausenden von Polizeibeamten in dieser Republik
stehe uns in besonderer Weise nahe. Das ist ja eine
Äußerung, die man durchaus akzeptieren kann.
(Beifall bei der SPD — Widerspruch bei
der CDU/CSU)
— Herr Schröder hat gesagt:
Jeder Polizeipraktiker sagt uns, daß das
— was Sie jetzt vorhaben —
Unsinn ist. Man denke nur an
Demonstrationen in Großstädten. Manche Politiker haben
sich von unseren Argumenten überzeugen
lassen. Andere
— damit hat er Sie gemeint —
schwadronieren unverdrossen weiter. Wenn es
nach ihnen geht, dann muß die Polizei unter
Umständen 10 000 Leute verhaften, nur weil sie
an 100 Randalierer herankommen will. Man
zündelt am politischen Feuer, die Polizei soll
dann löschen.
Aber vielleicht — das haben Sie schon bewiesen —
wollen Sie auch auf Herrn Schröder nicht hören,
weil er Sozialdemokrat ist.
Deshalb bringe ich Ihnen jetzt eine Stimme, mit
der Sie es vielleicht ein bißchen schwerer haben,
nämlich die Stimme des bisherigen Innenministers
des Landes Baden-Württemberg, Professor für
Staatslehre und Politik, angesehener Kommentator
des Grundgesetzes und über jeden Verdacht, in
einem nahen Verhältnis zu uns zu stehen, völlig
erhaben, Herrn Roman Herzog, jetzt Vizepräsident des
Bundesverfassungsgerichts, und das wohl nicht
gegen Ihren Willen. Herr Herzog sagte, als es 1970 um
die Umwandlung des Straftatbestandes der
Nichtentfernung trotz Aufforderung in eine
Ordnungswidrigkeit ging — wörtlich —:
Sie
— die Polizei —
wäre zwar nach wie vor berechtigt einzugrei
fen, es bestände für sie aber nicht mehr die
Schwierigkeit bezüglich des Legalitätsprinzips
bei der Strafverfolgung ...
(Dr. Olderog [CDU/CSU]: Wann war das?)
Für die Polizei
— so sagte Herr Herzog —
würde sich die Schwierigkeit entkrampfen,
nach dem Polizeirecht eingreifen zu können,
aus polizeitaktischen Erwägungen oder aus
Großzügigkeit nicht eingreifen zu wollen, nach
dem Strafverfolgungsrecht aber eingreifen zu
müssen.
Dann fuhr Herr Herzog fort:
Ich würde es aber vom Gesetzgeber für
unredlich halten, einen mittleren Polizeiführer mit
dem Legalitätsprinzip, dem Übermaßverbot
und all diesen Dingen in einer Situation, in der
er Demonstranten gegenübersteht, die
Molotowcocktails werfen, in Verlegenheit zu
bringen. Der Gesetzgeber hätte dann seine Aufgabe
nicht erfüllt.
Nämlich dann, wenn er den Polizeiführer in diese
Situation bringt. Und genau das wollen Sie tun.
(Beifall bei der SPD)
Herr Herzog hat doch recht. Es hat doch im
Herbst nicht eine einzige Situation gegeben —
nicht eine einzige —, die von der Polizei besser
bewältigt worden wäre, wenn Ihr Entwurf schon
gegolten hätte. Nicht eine einzige! Treten Sie hier
an das Rednerpult und schildern Sie hier die
Situation des Herbstes, die mit diesem Entwurf besser
hätte bewältigt werden können, friedlicher und
ohne Eskalation. Im Gegenteil: Der Herbst, der die
größte Belastungsprobe für dieses Rechtsgebiet
war, lief deshalb friedlich ab, weil die Polizei so
handeln konnte, wie Herr Herzog — und er ist nicht
irgendwer — das beschreibt. Genau das, wovor
Herr Herzog warnt, was er ablehnt, wollen Sie
heute tun.
Warum denn eigentlich? Bringen Sie doch einen
sachlichen Grund für diese Machtdemonstration,
die Sie vorhaben!
(Beifall bei der SPD)
Meine Herren, Sie bewirken aber nicht nur das
Gegenteil von dem, was Sie zu erreichen behaupten,
Sie zahlen dafür auch noch einen hohen Preis. Sie
verstopfen die Staatsanwaltschaften und die
Strafgerichte mit einer Unzahl zusätzlicher Verfahren.
Natürlich wird die Polizei bei einer aufgelösten
Großdemonstration nur einen Bruchteil derer
identifizieren können, die sich nicht entfernt haben,
aber einige Hunderte werden es dann jeweils schon
sein. Für die ganze Republik sind es Tausende,
wenn nicht Zehntausende von Verfahren, darunter
nicht wenige mit Beweisschwierigkeiten. In Berlin
läuft ein Prozeß — Sie haben das in der Zeitung
verfolgt — wegen dieser Beweisschwierigkeiten,
ohne daß ich das im übrigen billigen will, jetzt seit
20 Monaten mit den Gegenüberstellungen, den
Schwierigkeiten der Wiedererkennung, mit
Alibiüberprüfungen.
Warum muten Sie das einer Justiz zu, die schon
jetzt unter ihrer Arbeitslast stöhnt? Wenn Sie
wirklich meinen, die Justiz habe freie Kapazitäten,
warum setzen Sie diese Kapazitäten nicht bei der
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ein,
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten
der GRÜNEN)
bei der Verfolgung von Subventions- und
Steuerbetrügern oder bei Preisabsprachen?
(Lattmann [CDU/CSU]: Warum haben Sie
das nicht getan? — Weitere Zurufe von der
CDU/CSU)
Apropos Preisabsprachen in der Bauwirtschaft:
Das sind heute nur Ordnungswidrigkeiten. Wir
haben immer wieder vorgeschlagen, sie als Straftaten
zu ahnden, als kriminellen Betrug. Da machen Sie
nicht mit. Daran erkennt man Ihre Prioritäten. Für
uns sind Bauunternehmer, die ihre Auftraggeber
um Millionenbeträge schädigen, strafwürdiger als
ein friedlicher Demonstrant, der einer
Aufforderung nicht Folge leistet. Das ist der Unterschied.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN —
Zurufe von der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie
nehmen noch mehr in Kauf. Sie nehmen in Kauf,
daß das Legalitätsprinzip Schaden leidet; denn Sie
wissen doch ganz genau, daß Ihre Strafdrohung nur
gegen einen Bruchteil derer durchgeführt werden
kann, die den neuen Tatbestand erfüllen. Damit
entscheidet nicht das Gesetz, sondern der Zufall
darüber, wer mit einer Strafsanktion belegt wird.
Das ist gegen die Intention des Grundgesetzes, und
das schwächt das Vertrauen in die gesamte
Rechtsordnung.
Sie rühren ferner — ich erwähnte das schon —
an ein Grundprinzip, das die Magna Charta des
Strafprozesses darstellt, nämlich an den Satz „in
dubio pro reo", zu deutsch: im Zweifel für den
Angeklagten. Dieser Satz besagt, daß niemand
verurteilt werden darf, dem nicht seine Schuld zur
Überzeugung des Gerichts nachgewiesen worden ist.
Der Bundesgerichtshof hat diesen Grundsatz erst
vor wenigen Wochen erneut dick unterstrichen. Er
hat in seinem Urteil vom 27. Januar 1984 zur
zivilrechtlichen Haftung von
Demonstrationsteilnehmern festgestellt: Für Schäden bei einer
Demonstration haftet nur der, der sie nachweislich
angerichtet hat, und nicht jeder beliebig
herausgegriffene friedliche Teilnehmer. Sie werden das absurde
Ergebnis herbeiführen, daß ein Teilnehmer bestraft
wird, aber nicht schadensersatzpflichtig gemacht
werden kann, weil diese vernünftige Regelung des
Bundesgerichtshofs dem entgegensteht. Sie wollen
auch dann strafen, wenn dem Angeklagten nicht
nachgewiesen werden kann, daß er nicht
abgewiegelt hat, daß er nicht um Mäßigung bemüht war,
wenn dies zweifelhaft bleibt.
Herr Bundesjustizminister, Leute, die so etwas
behaupten, sie hätten abgewiegelt, sind Ihnen eben
verdächtig. Wahrscheinlich sind Ihnen Leute allein
schon deshalb verdächtig, weil sie überhaupt an
Demonstrationen teilnehmen.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Deshalb greifen Sie — dies ist in der
Rechtsgeschichte ein Novum — zum Instrument der
Verdachtsstrafe.
(Lattmann [CDU/CSU]: So eine billige Po
-
lemik! — Schwarz [CDU/CSU]: So habt ihr
in Berlin Häuser besetzen lassen! — Wei
tere Zurufe von der CDU/CSU)
In Fest- und Gedenkreden wird Anselm von
Feuerbach doch auch von Ihnen deshalb gefeiert, weil er
die Verdachtsstrafen abgeschafft hat. Sind Sie sich
dieses Widerspruchs denn wenigstens bewußt mit
dem, was Sie hier vorlegen und beschlossen haben
wollen?
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Schließlich erschweren Sie die Ausübung zweier
Grundrechte, die für unsere Staatsordnung
konstitutiv sind, nämlich das Grundrecht der
Meinungsfreiheit und das der Versammlungsfreiheit, in
einem Maße, das ernste verfassungsrechtliche
Bedenken rechtfertigt. Wieder kann ich mich auf den
Christdemokraten Roman Herzog berufen.
(Dr. Olderog [CDU/CSU]: Wann war das?)
— Entschuldigung, Herr Roman Herzog ändert
seine Meinungen doch nicht nach Ihren politischen
Zweckmäßigkeiten.
(Beifall bei der SPD — Schwarz [CDU/
CSU]: Aber lernfähig ist er! — Dr. Olderog
[CDU/CSU]: Haben Sie schon einmal etwas
von Lernfähigkeit gehört?)
— Er sagt doch seine Meinung als Mann des
Rechtes. Im übrigen: Setzen Sie sich doch mit Roman
Herzog auseinander. Er ist doch ein Mann, der
Ihnen sicherlich zum Gespräch zur Verfügung steht.
Wenn er die Auffassung nicht mehr teilt, wird er
das morgen in Ihrem Pressedient bekanntgeben.
Meine Herren, ich lade Sie ein, den Test zu
machen.
(Beifall bei der SPD)
Roman Herzog sagt — übrigens in der jüngsten
Auflage seines Kommentars, es ist also noch gar
nicht lange her —:
Als friedlicher Teilnehmer an einer
Versammlung genieße ich den Schutz des Art. 9 des
Grundgesetzes grundsätzlich auch, wenn
andere zu randalieren beginnen ... Man kann
also nicht einfach sagen, daß die friedlichen
Teilnehmer an einer Versammlung, bei der
einige unfriedlich sind, nicht den Schutz des
Grundgesetzes genießen.
Das ist eine klare und präzise Aussage.
Das geltende Recht gewährt diesen Schutz. Es
gibt der Polizei die Befugnis, eine Demonstration
aufzulösen, wenn sie einen unfriedlichen Verlauf
nimmt. Aber das geltende Recht erlaubt nicht,
friedliche Demonstranten zu bestrafen. Das war
der große Fortschritt der Reform des Jahres 1970.
Diesen Schutz vor Strafe nehmen Sie dem
friedlichen Demonstranten. Sie stellen ihn strafrechtlich
mit dem Gewalttäter auf eine Stufe.
(Dr. Olderog [CDU/CSU]: Das stimmt doch
nicht!)
Sie wollen das Risiko für Demonstranten erhöhen.
Sie wollen erreichen, daß mehr Menschen auf die
Ausübung ihres Grundrechts verzichten,
(Beifall bei der SPD)
daß der Widerspruch gegen die Politik — ich sage
nicht nur: gegen Ihre Politik —, gegen Politik
schlechthin, gegen politische Entscheidungen
überhaupt leiser wird, daß mehr Menschen ruhig zu
Hause bleiben und sich nicht mehr in die Politik
einmischen. Das sind Ihre wirklichen Motive.
Darum nehmen Sie alle Mängel, Ungereimtheiten
und Prinzipienverstöße in Kauf. Das ist Ihnen die
Sache wert.
(Beifall bei der SPD)
Aus all dem spricht tiefes Mißtrauen, Mißtrauen
gegen Bürgerinnen und Bürger, die eine der Ihren
entgegengesetzte Meinung haben, die diese
zusammen mit anderen unüberhörbar und unübersehbar
äußern und dafür sogar auf die Straße gehen.
(Dr. Götz [CDU/CSU] meldet sich zu einer
Zwischenfrage)
Präsident Dr. Barzel: Herr Abgeordneter, gestatten
Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Vogel (SPD): Aber gerne.
Dr. Götz (CDU/CSU): Gestatten Sie mir eine
Frage: Halten Sie einen Demonstranten der sich
bemüht, einen kriminellen Demonstranten vor dem
Zugriff der Polizei zu schützen, auch für einen
friedliebenden Demonstranten?
Dr. Vogel (SPD): Ich habe die Frage nicht erörtert
und beantworte sie, indem ich sage, daß er sich
unter Umständen der Beihilfe oder Begünstigung
nach dem geltenden Recht strafbar macht und daß
für diesen Fall eine Gesetzesänderung überhaupt
nicht nötig ist.
(Beifall bei der SPD)
Ihre Frage zeigt erneut, daß Sie keinen
vernünftigen Grund für diese Gesetzesänderung haben.
(Dr. Kübler [SPD]: Armer Götz!)
Ich wiederhole: Sie finden es beschwerlich, meine
Damen und Herren, sich mit diesen Bürgern
auseinanderzusetzen, mit ihnen argumentativ zu
ringen. Sie finden es leichter, sie auszugrenzen aus der
Staatsloyalität, aus dem demokratischen Konsens,
aus der Loyalität zum eigenen Staat. Und der
Entwurf, den Sie zum Gesetz erheben wollen, setzt die
Ausgrenzung fort, und zwar mit dem Mittel der
Androhung von Kriminalstrafen.
Konservative — das ist ja nicht neu — haben zu
allen Zeiten gewußt, wie man mit
obrigkeitsstaatlichen Mitteln störender Kritik begegnet.
(Dr. Olderog [CDU/CSU]: Sie sind unfähig,
der Gewalt den Riegel vorzuschieben!)
In den Tagen der bürgerlichen Revolution von 1848
hieß die Parole: „Gegen Demokraten helfen nur
Soldaten". Heinrich Heine, auf den wir uns alle
miteinander gerne bei feierlicher Gelegenheit berufen,
(Lattmann [CDU/CSU]: Auf solche alten
Klamotten müssen Sie zurückgreifen!)
beschrieb wenig später diese konservativen
Maximen an Hand des Beispiels von Krähwindel so:
Vertrauet Eurem Magistrat,
der fromm und liebend schützt den Staat
durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und
den GRÜNEN)
— Einen Moment Geduld, er hat noch etwas viel
passenderes für diesen Fall. Er fährt nämlich fort:
Wo ihrer drei beisammenstehen,
da soll man auseinandergehen.
— Soweit gehen Sie noch nicht. Drei reichen noch
nicht. Weiter also:
Wo ihrer drei beisammenstehen
da soll man auseinandergehen.
Wer auf der Straße räsoniert,
wird unverzüglich füsiliert;
das Räsonieren durch Gebärden
soll gleichfalls hart gestrafet werden.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und
den GRÜNEN)
Gewiß, meine Herren von der Koalition, genauso
wird es sich heute nicht mehr machen lassen,
genauso nicht mehr, aber, Herr Kollege Mertes und
meine Damen und Herren, daß kritische
Meinungen „hart gestrafet" werden, das hätten Sie schon
ganz gerne, und manchmal sagen Sie das j a auch.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN —
Dr. Olderog [CDU/CSU]: Eine Unver
-
schämtheit! — Bohl [CDU/CSU]: Da müs
sen Sie aber selbst lachen, Herr Vogel!)
Manchmal sagen Sie das ja auch!
Offenbar haben Sie in Ihrem Eifer ganz
vergessen, daß ein Teil Ihrer eigenen politischen
Vorfahren, nämlich das Zentrum unter Windthorst,
(Zuruf von der CDU/CSU: Eine Frechheit!)
in der Zeit des Kulturkampfes, in der Zeit des
Kampfes gegen die Bismarckschen Maigesetze des
Jahres 1873, zu denen gehörte, die diffamiert und
mit Strafdrohungen aus der damaligen Gesellschaft
ausgegrenzt wurden.
Sie haben offenbar auch vergessen, daß die
Demokratie ihre Stärke aus der Freiheit der
Meinungen, aus der Offenheit der Kritik,
(Zuruf von der CDU/CSU: Aus Gewalt ge
gen Personen!)
aus der Möglichkeit friedlicher Veränderungen
(Bohl [CDU/CSU]: Friedlicher! Sehr rich
-
tig!)
politischer Zielsetzungen und politischer
Machtverhältnisse herleitet, nicht aus der Vielzahl und der
Höhe der Strafdrohungen, die im Gesetzbuch
stehen.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, eine Demokratie wird
schwächer, wenn die Politik beginnt, Probleme, die
sie zu lösen, Lasten, die sie zu tragen hat, der
Polizei und den Gerichten aufzubürden, statt daß die
Politik mit politischen Mitteln nach diesen
Lösungen sucht.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN —
Zuruf von der CDU/CSU: Wie in Berlin! —
Bohl [CDU/CSU]: Ein Haus nach dem an
deren besetzen!)
Meine Damen und Herren, bei dem
Gesetzentwurf, den wir heute beraten — —
(Weitere Zurufe von der CDU/CSU)
— Der Bundeskanzler würde an dieser Stelle sagen:
Wie Sie mit Ihrem Geschrei zeigen, welch
schlechtes Gewissen Sie haben und wie Sie es nicht
ertragen können, andere Meinungen zu hören!
(Beifall bei der SPD — Zurufe von der
CDU/CSU)
Ich bin da wesentlich unempfindlicher und möchte
Sie bei der Darbietung Ihrer akustischen
Argumente — sachliche haben Sie nämlich nicht — gar
nicht stören, weil dies auch einen Beitrag zur
Meinungsbildung in unserem Volk darstellt.
(Beifall bei der SPD — Dr. Miltner [CDU/
CSU]: Wir sind doch ganz ruhig und gelas
sen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)
Bei dem Gesetzentwurf, den wir heute beraten,
handelt es sich nicht um rechtspolitische Routine;
ich hätte dann auch nicht das Wort in einer ersten
Lesung genommen. Es handelt sich um einen
gefährlichen Anschlag auf die Rechtskultur, nein,
mehr noch,
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
es handelt sich um einen Anschlag auf die
politische Kultur
(Dr. Olderog [CDU/CSU]: Das glauben Sie
doch selbst nicht!)
unserer Republik,
(Weitere Zurufe von der CDU/CSU)
die Sie, meine Damen und Herren, im Zeichen der
„geistig-politischen Erneuerung" in den letzten
Wochen und Monaten durch eine Vielzahl
unverständlicher Entscheidungen ohnehin auf das schwerste
beschädigt haben.
(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/
CSU: Das ist nicht mal eine Sonntags
rede!)
Dabei ist bemerkenswert, daß dieser Anschlag
nicht von Herrn Zimmermann verantwortet wird;
das würde niemanden überraschen. Nein, die
Vorlage verantwortet ein Freier Demokrat,
verantwortet der Justizminister einer Partei, die sich auf
Theodor Heuss — jedenfalls in Feierstunden —, auf
Thomas Dehler, auf Karl-Hermann Flach beruft,
(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Es war ein
mal!)
der Justizminister einer Partei, die ihren Wählern
vor der letzten Bundestagswahl in ihrem
Wahlprogramm folgendes ausdrücklich versprochen hat:
Die Forderungen des Wahlprogramms von 1980
zur Innen- und Rechtspolitik bleiben für die
FDP unverzichtbar.
(Zurufe von der SPD: Ha! — Hört! Hört!)
Wir werden die Grundrechte wahren. Eine
Einschränkung des Demonstrationsrechts z. B.
über eine Verschärfung des
Versammlungsrechts lehnen wir ab.
Der Justizminister dieser Partei, die dieses
Versprechen gegeben hat, legt hier diese Vorlage vor!
(Schily [GRÜNE]: Das war Wählerbetrug!)
Herr Kollege Engelhard, gestatten Sie mir dazu
eine persönliche Bemerkung. Einer Ihrer
Vorgänger aus dem Bereich der Freien Demokraten ist als
Justizminister zurückgetreten, weil er in einer
Grundfrage glaubte, nicht mit der Mehrheit seiner
Partei stimmen und votieren zu können. Das war
der Kollege Bucher, als es um die Verlängerung der
Verjährungsfrist ging. Ich teile seine Meinung
inhaltlich nicht, aber ich respektiere, wie er sich in
einer solchen Konfliktlage verhalten hat.
(Beifall bei der SPD)
Denken Sie einmal nach, ob das nicht auch für Sie
Orientierung geben könnte.
(Zuruf von der SPD: Es kann j a keiner
mehr zurücktreten!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der
FDP, lieber Kollege Engelhard, es ist schlimm
genug, daß Sie dieses Versprechen brechen.
(Vo r s i t z: Vizepräsident Westphal)
Schlimmer aber ist, daß Sie liberalen Traditionen in
einem zentralen Punkt abschwören — um nicht
eine stärkere Vokabel zu wählen — , daß Sie sich
Herrn Zimmermann beugen, daß Sie sich — ich
muß das sagen — in dieser Frage geradezu
demütigen lassen. Wohin ist die Partei gekommen, die
einmal stolz darauf war, daß Walter Scheel und Willy
Brandt gemeinsam gerade die Paragraphen des
Strafgesetzbuchs liberalisiert haben, denen Sie
jetzt mit Herrn Zimmermann zusammen wieder die
Fassung des Jahres 1871,
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
nein, die Fassung des Preußischen
Strafgesetzbuchs von 1851, drei Jahre nach der liberalen und
bürgerlichen Revolution, geben wollen!
Wenn Sie nicht noch in letzter Minute innehalten,
meine Damen und Herren von den Freien
Demokraten, wenn Sie diesem Entwurf dann schließlich
auch zustimmen, dann werden Sie endgültig eine
andere Partei geworden sein, eine Partei, die im
Kernbereich liberale Identität verloren hat,
(Beifall bei der SPD)
eine Partei, die vielleicht deshalb gewählt wird, weil
bestimmte Kreise unseres Volkes ihre eigenen
wirtschaftlichen Interessen dort besser aufgehoben
fühlen, oder die gewählt wird, weil Spitzenkandidaten
einer anderen Partei zu ihrer Wahl auffordern —
Herr Kollege Dregger weiß, wovon ich rede —, aber
nicht mehr deshalb gewählt wird, weil sie für
Liberalität und für Meinungsfreiheit unerschütterlich
und unbedingt auch da eintritt, wo es seinen Preis
kostet.
(Beifall bei der SPD)
Das könnte vom Parteistandpunkt aus betrachtet,
für uns sogar ein Vorteil sein. Für unseren Staat,
für seine freiheitlich liberale Substanz wäre es ein
Verlust. Deshalb apelliere ich an Sie, meine Damen
und Herren von der FDP: Widersetzen Sie sich dem,
was vielen, wahrscheinlich den meisten von Ihnen
— wenn ich an manches Gespräch in den
vergangenen Jahren, Kollege Detlef Kleinert, denke, wohl
auch Ihnen — gegen Ihre Überzeugung zugemutet
wird! Sonst hätten Sie auch nicht dem
Wahlprogramm in dieser Phase und in diesem Punkt
zugestimmt. Machen Sie aus liberalen Kernpositionen
nicht koalitionspolitische Handelsware! Darunter
leidet nicht nur Ihre Partei, darunter leidet unser
Staat.
(Beifall bei der SPD)
Die Kolleginnen und Kollegen von der Union
frage ich: Warum lassen Sie sich eigentlich die
Chance entgehen, nach dem friedlichen Verlauf des
Meinungskampfes im Herbst 1983 durch den
Verzicht auf diesen Entwurf ein Zeichen der inneren
Versöhnung zu geben?
(Beifall bei der SPD)
Wäre das nicht ein Gebot der Vernunft, oder ist
Ihnen wirklich das justament, die Demonstration
Ihrer Macht, Ihrer Gesetzgebungsmacht, die
Demonstration Ihres Triumphes über den liberalen
Partner in der Koalition wichtiger als diese Chance
der Versöhnung und der erneuten Festigung des
Konsenses?
(Beifall bei der SPD)
Wir reden soviel von Lernfähigkeit. Wir bestreiten
nicht, daß wir zu lernen haben. Können Sie nicht
den jungen Menschen in dieser Situation auch
einen Beweis Ihrer Lernfähigkeit geben?
(Beifall bei der SPD)
Wir Sozialdemokraten stehen ein für Liberalität
und Meinungsfreiheit, wir stehen ein für die
Gewaltfreiheit der Meinungsbildung und für die
Festigung des inneren Friedens über alle
Meinungsgegensätze hinweg. Wir halten an der
rechtspolitischen Linie fest, die Adolf Arndt und Gustav
Heinemann vorgezeichnet haben. Deshalb werden wir
diesen Entwurf, diese Lex Engelhard — diesen
Namen verdient sie —, ablehnen und diesem Entwurf
auch in der Diskussion außerhalb des Parlaments
mit aller Entschiedenheit entgegentreten. Ich bin
sicher, es wird uns an wohlmeinenden und aktiven
Bundesgenossen nicht fehlen.
(Anhaltender Beifall bei der SPD — Zuruf
von der CDU/CSU: An Genossen nicht!)
Vizepräsident Westphal: Meine Damen und
Herren, bevor ich das Wort weitergebe, will ich das
Ergebnis der Wahl der Mitglieder des Gremiums
zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der
Nachrichtendienste bekanntgeben. Von der
Mitgliederzahl von 520 Abgeordneten sind 452 Stimmen
abgegeben worden. Davon waren 452 gültig. Es hat eine
Enthaltung gegeben. Also keine ungültigen
Stimmen. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den
Abgeordneten Carstens (Emstek) 365 Stimmen, den
Abgeordneten Dr. Riedl (München) 352 Stimmen,
den Abgeordneten Hoppe 356 Stimmen, den
Abgeordneten Walther 410 Stimmen, den Abgeordneten
Kühbacher 409 Stimmen, den Abgeordneten
Kleinert (Marburg) 95 Stimmen. Damit sind die
Abgeordneten Walther, Kühbacher, Carstens (Emstek),
Hoppe und Dr. Riedl gewählt. Sie haben die nach § 4
Abs. 9 des Haushaltsgesetzes 1984 in Verbindung
mit § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die
parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit
des Bundes erforderliche Mehrheit von 261
Stimmen erreicht. Sie sind damit als Mitglieder des
Gremiums zur Genehmigung der Wirtschaftspläne der
Nachrichtendienste gewählt.
Meine Damen und Herren, wir fahren nunmehr
in der Debatte fort. Das Wort hat der Abgeordnete
Dr. Wittmann.
Dr. Wittmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege
Vogel — er ist jetzt gerade abgehalten zuzuhören;
ich werde es dann später einfügen —, wenn wir uns
nicht so gut aus unserer Münchener Zeit kennen
würden, würde ich Ihre Rede wirklich ernst
nehmen. Aber ich kann sie angesichts der Art, wie Sie
das vorgetragen haben, leider nicht ernstnehmen.
Sie haben sich hier künstlich aufgeregt und meines
Erachtens die Tatbestände in diesem
Gesetzentwurf vielleicht nicht oder nur oberflächlich
studieren und prüfen können. Ich will nur ein Beispiel
nennen. Sie sagten, der Demonstrant, der sich trotz
Aufforderung der Polizei nicht aus der Menge
entferne, würde genauso bestraft wie der Gewalttäter.
Sie haben übersehen, daß es einen Abs. 1 der
Bestimmung gibt, der unangetastet bleibt, und einen
neuen Abs. 2, der sich deutlich von der
Strafbestimmung des Abs. 1 absetzt und noch weitere
Einschränkungen enthält.
(Schily [GRÜNE]: Das ist doch kein Wider
-
spruch! Strafmaß!)
— Ich komme schon darauf. Herr Schily, mit Ihnen
über diese Frage zu diskutieren ist sinnlos, weil Sie
von Axiomen ausgehen, die Sie sich nicht
widerlegen lassen. Also braucht man mit Ihnen darüber
nicht zu diskutieren.
(Schily [GRÜNE]: Das habe ich nicht ver
standen! Können Sie mir das noch einmal
erklären?)
— Das verstehen Sie nicht. Das weiß ich.
Herr Vogel, Sie sprachen heute von einem
schwarzen Tag der Justiz- und der Rechtspolitik.
(Dr. de With [SPD]: Kohlschwarz ist der!)
Ich werde Ihnen eines sagen: Wir hatten oft den
Eindruck, daß die Zeit, als Sie Justizminister waren,
eine dunkle Zeit der Rechtspolitik war, weil Sie aus
ideologischen Vorgaben heraus Rechtspolitik
betrieben haben. Das erleben wir jetzt doch laufend,
z. B. im Ehescheidungsfolgenrecht, wo eine
Bestimmung nach der anderen vom
Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird.
(Beifall bei der CDU/CSU — Schily [GRÜ
-
NE]: Passen Sie mal mit Ihrem Parteienfi
nanzierungsgesetz auf, was da noch alles
aufgehoben wird!)
Sie sprachen von Rechtskultur, Herr Vogel.
Gehört es nicht auch zur Rechtskultur, daß der
friedliche Demonstrant, daß der Polizeibeamte, der seine
Pflicht tut, daß der Passant vor Straftaten und vor
Gewalttätigkeiten geschützt werden? Das möchte
ich Sie einmal fragen.
(Dr. de With [SPD]: Unstreitig!)
Der Rechtsstaat bewährt sich eben darin, daß er
den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit wahrt.
Zum Rechtsstaat — Sie haben es selber gesagt —
gehört auch das Gewaltmonopol. Dieses
Gewaltmonopol muß eben dafür eingesetzt werden, daß die
Freiheiten, zu denen auch die Freiheit der
Demonstration gehört, für den Bürger gewahrt und nicht
von einigen wenigen — und nur darum kann es sich
handeln — Gewalttätern mißbraucht werden.
(Schily [GRÜNE]: Deshalb müssen die Bür
ger bestraft werden?)
Meine Damen und Herren, die CDU und die CSU
halten seit langem eine Verbesserung des
Tatbestandes des Landfriedensbruchs für erforderlich.
Wir haben in den 70er Jahren entsprechende
Gesetzesvorschläge eingebracht. Ich gebe zu, daß der
jetzige Vorschlag nicht dem entspricht, was sich CDU
und CSU ursprünglich vorgestellt hatten. Er ist ein
Kompromiß in der Koalition der Mitte, und wir
tragen diesen Kompromiß mit.
Natürlich müssen wir auch prüfen, ob es etwa in
den Bereichen, zu denen wir noch keine
Gesetzesvorlage haben, Regelungen bedarf, etwa eines
gesetzlichen Vermummungsverbots. Das werden wir
noch sorgfältig prüfen; denn wir mußten leider
feststellen, daß die meisten Gewalttätigkeiten dann
verübt wurden, wenn sich die Gewalttäter
unkenntlich gemacht hatten, also nicht identifiziert werden
konnten.
Wir diskutieren heute einen Tatbestand, der es
ermöglichen soll, Gewalttaten bei Demonstrationen
zu verhindern bzw. wenigstens zu begrenzen. Das
ist keine Rückkehr — Herr Vogel, Sie haben diese
Behauptung wider besseres Wissen aufgestellt —
zu dem alten Straftatbestand, der bis 1970, bis zum
sogenannten 3. Strafrechtsreformgesetz, galt. Allein
die Lektüre des Gesetzentwurfes oder ein
Vergleich, den Sie wahrscheinlich nicht angestellt
haben — dieser Satz wurde Ihnen wahrscheinlich
aufgeschrieben —, würde Ihnen das zeigen.
Eine zunehmende Zahl von Demonstrationen
verläuft unfriedlich.
(Schily [GRÜNE]: Das ist die Unwahrheit!)
Sie, Herr Vogel, haben nur Prozentsätze genannt.
(Schily [GRÜNE]: Gucken Sie sich die Sta
tistik an! — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]:
Die Abwiegler gab es damals noch nicht!
Da haben Sie recht!)
— Herr Fischer, daß Sie ein Abwiegler sind, hat
noch niemand behauptet. Ich habe Sie immer nur
als Aufwiegler erlebt.
(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Ich auch
nicht!)
— Eben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP —
Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sie sind
aber ein Abturner!)
— Schreien Sie nicht dauernd! Sie können es
woanders besser.
Die Demonstrationen haben im vergangenen
Jahr zugenommen. Sie haben sich fast verdoppelt.
Die unfriedlichen Demonstrationen haben ebenfalls
zugenommen.
(Dr. Jannsen [GRÜNE]: Das ist kein Wun
der bei Ihrer Regierung!)
Da haben Sie, Herr Vogel, damit es nicht auffällt,
mit Prozentzahlen gearbeitet. Die Zahl der
unfriedlichen Demonstrationen ist von 229 auf 274
gestiegen.
(Dr. de With [SPD]: Stellen Sie doch einmal
einen Vergleich an! — Dr. Hirsch [FDP]:
Vor allem in Baden-Württemberg und Hes
sen!)
Auch etwas anderes hat zugenommen. Das haben
Sie ebenfalls verschwiegen, Herr Vogel. Die
eingesetzten Mittel wurden nämlich immer brutaler.
Auch die menschliche Brutalität, die bei diesen
Demonstrationen von den Gewalttätern an den Tag
gelegt wurde, wurde immer schlimmer, so daß man
Polizeibeamte, friedliche Demonstranten und
friedliche Passanten wie Freiwild jagte. Nur ein Beispiel:
Im September 1981 wurden in Berlin aus Anlaß des
Besuchs des Außenministers Haig 151
Polizeibeamte verletzt. Bei der Räumung des
Startbahngeländes West im Oktober 1981 wurden 350
Polizeibeamte zum Teil schwer verletzt.
(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Und wie
viele Demonstranten?)
Es entstand ein Sachschaden von 2 Millionen DM.
(Schily [GRÜNE]: Wie viele Demonstran
ten sind denn verletzt worden? — Weitere
Zurufe von den GRÜNEN)
— Sie waren j a nicht dabei, also sind Sie nicht
verletzt.
Als US-Präsident Reagan 1982 in Berlin war, wur
den 180 Polizeibeamte schwer verletzt, 100
Polizeifahrzeuge schwer beschädigt oder zerstört. Bei den
Krefelder Krawallen gab es 43 verletzte
Polizeibeamte. Eine unbeteiligte Passantin starb infolge
eines Steinwurfs aus der gewalttätigen Menge
heraus.
(Zuruf des Abg. Schily [GRÜNE])
In den meisten Fällen wurden die Gewalttaten,
deren Aufzählung sich noch fortführen ließe, in
einer Weise begangen, daß die Taten aus der Menge
heraus verübt wurden und nur ein geringer
Prozentsatz der Straftäter überhaupt ermittelt und
überführt werden konnte, weil sie durch eine
umgebende Menge geschützt oder getarnt waren. Dabei
hat die um die Gewalttäter herumstehende Menge
die Gewalttaten nicht nur erkannt, sondern zum
Teil gebilligt oder billigend in Kauf genommen. Ein
solches Verhalten, das zugegebenermaßen vom
geltenden Strafrecht nicht erfaßt ist
(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: So ein
Schmarren!)
— es handelt sich weder um Begünstigung noch um
Strafvereitelung —, kann aber ein Rechtsstaat
meines Erachtens nicht billigen.
(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Vielleicht
sind wir ein Unrechtsstaat!)
Die Organe des Rechtsstaates dürfen nicht passiv
daran gehindert werden, Gewalttaten zu
verhindern oder Gewalttäter zu überführen.
(Dr. Dregger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Gewalt wird nicht dadurch weniger, daß man vor
ihr die Augen verschließt, sich ihr beugt
(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
oder sie ungeahndet läßt.
(Dr. de With [SPD]: Wer tut denn das?)
— Das tut man dann, wenn man Gewalttäter durch
eine diese Gewalt billigend in Kauf nehmende
Menge weiterhin schützen läßt.
(Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Kommt alles
von der Engelhard-Höhe!)
Meine Damen und Herren, man kann nicht
übersehen, daß die Gewalttäter es bei den unfriedlichen
Demonstrationen und Auseinandersetzungen der
letzten Jahre immer wieder verstanden haben,
friedliche Demonstrationen für ihre Zwecke zu
mißbrauchen, daß sie sich — in genauer Kenntnis der
Tatbestandsvoraussetzungen des
Landfriedensbruchs — so verhalten haben, daß eine
Täterüberführung, eine Beweissicherung oder gar eine
Festnahme nicht möglich war; eine geänderte
Polizeitaktik nützt hier auch nichts.
(Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Sie müssen
es j a wissen!)
Mit der Neuregelung wollen wir erreichen, daß
rechtstreue Bürger erkennen, in welcher Lage sie
sich befinden, nämlich in der Lage eines
Schutzschildes für Gewalttäter, wenn sie an solchen
Demonstrationen teilnehmen. Sie stehen noch
diesseits der Gehilfentätigkeit, der Begünstigung oder
der Strafvereitelung. Trotzdem liefern sie einen
Tatbeitrag. Diese Lücke muß nach unserer
Auffassung geschlossen werden. Wer bösgläubig am Ort
des Geschehens bleibt, muß mit den Folgen seines
Tuns rechnen, nämlich sich strafbar zu machen,
aber nicht strafbar wie der Gewalttäter selbst, wie
Herr Vogel irrtümlich behauptet, sondern weit
darunter. Es ist keine Kriminalisierung der
Demonstranten im allgemeinen. Es geht nur darum,
denjenigen ihr Tun vor Augen zu halten, die das
Geschehen, die die Gewalttat in ihrer Kenntnis decken, sie
billigend in Kauf nehmen.
Herr Vogel, Sie sprechen in diesem
Zusammenhang von Zehntausenden von Verhaftungen, die da
vorgenommen werden müßten, und davon, daß da
nur wenige herausgegriffen werden. Wenn ich Ihrer
Logik weiter folge, dann müßten wir dazu
übergehen, keinen Dieb mehr dingfest zu machen, weil die
Aufklärungsquote beim Diebstahl unter 50 % liegt.
Das wäre die Konsequenz Ihrer Auffassung.
(Dr. Kübler [SPD]: Ist das schwach, ist das
schwach! — Weitere Zurufe von der SPD
und den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, nicht nur bei
Gewaltdemonstrationen, sondern auch bei anderen
Gelegenheiten werden in letzter Zeit immer mehr
Schäden angerichtet, und zwar nicht nur Schäden an
Leben und Gesundheit, sondern auch Schäden an
Eigentum, die in die Millionen gehen. Meine Damen
und Herren, diese Schäden werden zum Teil bei
Menschen verursacht, die sich nicht mehr trauen,
z. B. einen Strafantrag zu stellen. Wir begrüßen
daher den Vorschlag des Bundesrates, die
Strafverfolgung nach § 303 des Strafgesetzbuches nicht in
allen Fällen von einem Strafantrag abhängig zu
machen, sondern auch die Möglichkeit dafür zu
schaffen, daß bestimmte Fälle von Sachbeschädigung,
bei denen dies im öffentlichen Interesse liegt, als
Offizialdelikt, ohne Strafantrag verfolgt werden.
Meine Damen und Herren, allein bei
Gewaltdemonstrationen in Berlin ist im Jahre 1982 ein Schaden
von 40 Millionen DM entstanden, und zwar nicht
nur an öffentlichem Eigentum, sondern auch an
Privateigentum. Diese Art der Sachbeschädigung, die
immer wieder erfolgt, und zwar nicht nur bei
Gewaltdemonstrationen, sondern auch mutwillig
durch Rockerbanden, ist auch eine Art von
Wirtschaftskriminalität, die wir verfolgen müssen. Denn
hier wird wertvollstes Vermögen unserer Bürger
sinnlos und mutwillig vernichtet.
(Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das macht
Herr Flick doch mit links!)
Meine Damen und Herren, die geplanten
Neuregelungen werden maßgeblich zur inneren
Befriedung, zu mehr Demokratie und zur Stärkung
unseres Rechtsbewußtseins führen.
(Dr. Diederich [Berlin] [SPD]: Das ist doch
zynisch! — Widerspruch bei den GRÜ
-
NEN)
Friedliche Demonstranten werden ihre Meinung
künftig eher ohne Bedrohung und ohne Erpressung
durch gewalttätige Störer kundtun können.
(Dr. Diederich [Berlin] [SPD]: Sie haben
ein seltsames Demokratieverständnis!)
Die Neuregelung ist ein Kompromiß.
(Dr. de With [SPD]: Eine Mißgeburt!)
Wichtige Vorschläge der Union konnten nicht
verwirklicht werden. Die Union bietet allen
Gutwilligen, die diesen Gesetzentwurf beraten, an, daß wir
uns im Rechtsausschuß über die eine oder andere
Frage, auch über den einen oder anderen Vorschlag,
der im Bundesrat zur Präzisierung der
Bestimmungen gemacht wurde, noch unterhalten und das eine
oder andere vielleicht noch verbessern. Noch nie
wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der so gut
war, daß man ihn nicht noch besser machen könnte;
wir bieten unsere Hand dazu an. Aber eines werden
wir nicht zulassen: daß weiterhin auf unseren
Straßen die Demonstrationen durch Gewalttäter
mißbraucht werden und der friedliche Demonstrant
überhaupt nicht mehr zum Zuge kommt, seine
Meinung zu äußern.
(Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Friedhofs
-
ruhe!)
Allé diejenigen, die jetzt jegliche Neuregelung
ablehnen, sollten sich bewußt sein, daß sie für den Fall
des Scheiterns Verantwortung auf sich nehmen. Es
ist nicht auszuschließen, daß wir dann, wie es
Krefeld gezeigt hat, den Zuständen auf unseren
Straßen mehr oder weniger wehrlos zusehen müssen.
Meine Damen und Herren, parteitaktische
Spielereien zum Nachteil des inneren Friedens und der
Rechtsordnung wird die Union nicht mittragen. Wir
werden eines tun: Regelungen schaffen, die die
Demonstrationsfreiheit der friedliebenden Bürger,
derjenigen, die zu einer politischen Entwicklung
oder zu was auch immer ihre Meinung sagen wollen
durch eine Demonstration, schützen, damit diese
Demonstrationen nicht mißbraucht werden können
von Krawallmachern, Gewalttätern und Leuten,
denen es nur um die Anwendung ihrer brutalen
Energie geht.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP —
Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Eine Zombie
Rede!)
Vizepräsident Westphal: Das Wort hat der
Abgeordnete Fischer (Frankfurt).
Fischer (Frankfurt) (GRÜNE): Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor
ich zu den eigentlichen Tagesordnungspunkten hier
spreche, auf eine Gerichtsentscheidung
zurückkommen, welche zwar nicht unmittelbar mit der Sache
hier zu tun hat, wohl aber mit den dafür
zuständigen Ministern, den Herren Engelhard und
Zimmermann.
Letzte Woche entschied die 19. Kammer des
Berliner Verwaltungsgerichtes abschließend mit einer
Kostenentscheidung den Fall Kemal Altun. Die
Kammer kam dabei zu dem Schluß, daß — ich
zitiere —
unbeschadet des Umstandes, daß noch viele
Punkte aufklärungsbedürftig waren, die
Kammer sich bereits bei der Beweislage zum
Zeitpunkt des Todes für die Bestätigung der
Asylgewährung ausgesprochen hätte.
Das Verwaltungsgericht weist darauf hin, daß
wegen des Altun gemachten Vorwurfs bereits jemand
anders in der Türkei verurteilt worden war. Es
bestätigt Manipulationen seitens der türkischen
Strafverfolgungsbehörden bei der Datierung des
Haftbefehls und mittels Nachbesserungen des
Tatvorwurfs und kommt insgesamt zu der
Überzeugung, daß der türkische Staat strafrechtliche
Motive vorgeschoben habe, um eines politischen
Gegners habhaft zu werden.
Diese Tatsachen waren bereits bekannt, als das
Kammergericht Berlin die Rechtmäßigkeit des
türkischen Auslieferungsbegehrens zustimmend
entschied. Diese Tatsachen waren ebenso den Herren
Zimmermann und Engelhard bekannt, als sie ihre
verhängnisvollen Briefe abfaßten, um die sofortige
Auslieferung Altuns zu betreiben. Weitaus
schlimmer noch: Gerade wegen der vom Berliner
Verwaltungsgericht nunmehr bestätigten Asylgründe
wollten diese beiden Minister, verantwortlich für die
Verfassung und das Recht, die sofortige
Auslieferung Kemal Altuns an das türkische Militärregime
bewerkstelligen.
(Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/CSU])
Kemal Altun ist tot. Herr Engelhard und Herr
Zimmermann sind weiter Minister.
(Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Bötsch [CDU/
CSU])
Wo das Recht in diesem Falle bleibt, wagt man
kaum noch zu fragen. Von Gerechtigkeit, Herr
Engelhard, redet hier eh niemand mehr.
In der Verantwortlichkeit dieser beiden Minister
— jenes Duo infernale der Regierung Kohl — liegt
nun auch ein sorgsam geschnürtes Gesetzespaket
zur sogenannten inneren Sicherheit, angereichert
noch mit einem Gesetzentwurf zur Verfeinerung
der Kontaktsperre. Man hat von seiten der SPD
dazu wenig gehört. Handelte es sich bei dem
bisherigen Gesetz zur Kontaktsperre von Gefangenen
bereits um ein schlimmes Sondergesetz, welches
entscheidenden rechtsstaatlichen Grundsätzen
Hohn spricht, um ein rechtsstaatliches Monstrum
also, welches man mit Fug und Recht ein
Notstandsgesetz nennen darf, so ist der vorliegende
Gesetzentwurf der Bundesregierung der untaugliche
Versuch, dieses Notstandsgesetz rechtsstaatlich
aufzumotzen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Da soll also in Zukunft auf Antrag des
kontaktgesperrten, d. h. völlig isolierten und jeder freien
Verteidigung beraubten Gefangenen der Präsident des
jeweils zuständigen Landgerichts einen Anwalt
seines und nicht etwa des Gefangenen Vertrauens
benennen. Dieser Vertrauensanwalt des
Landgerichtspräsidenten darf sich dann anwaltlich um den
Gefangenen kümmern, allerdings unter peinlicher
Beachtung der bei Terrorismusverdächtigen
üblichen Sicherheitskautelen wie Trennscheibe und
ähnliche Monstrositäten des herrschenden
Sicherheitswahns. Art. 1 (§ 34 a Abs. 5) des Gesetzentwurfs
weist ausdrücklich darauf hin.
Ebenso verbleibt dem Landgerichtspräsidenten
die jederzeitige Abberufung seines
Vertrauensanwaltes wegen — so wörtlich — Schlecht- oder
Nichterfüllung seines Auftrags. — Im Klartext heißt dies:
„Funktioniert" die Kontaktperson nicht im Sinne
der Justiz und der Verfolgungsbehörden, so ist sie
jederzeit zu entfernen.
Liest man die vorliegende Drucksache, vor allem
die Stellungnahme des Bundesrates, so scheint man
dort bei dem Gedanken, daß selbst ein zum bloßen
Werkzeug des Staates degradierter Anwalt sich mit
einem kontaktgesperrten Gefangenen unterhalten
kann, nachgerade in Panik zu verfallen. Fürwahr,
die bundesdeutsche Anwaltschaft kann einem bei
so viel staatlichem Mißtrauen und bei so vielen
Ängsten leid tun. Mit rechtsstaatlichen Verfahren
hat dies allerdings nichts mehr zu tun.
(Zuruf von der CDU/CSU: Absoluter
Quatsch!)
Wir GRÜNEN halten es für dringend notwendig,
die damals mit exekutiv-legislativen Kurzschlüssen
fabrizierten Antiterrorgesetze insgesamt einer
gründlichen Revision zu unterziehen, d. h. zu
streichen. Denn sie sind nicht Ausdruck demokratischer
Rechtsstaatlichkeit, sondern Ergebnis staatlicher
Panik und Brutalität.
Daß diese neudeutsche Liberalisierung eines
Sondergesetzes mit der Wiedereinführung des
altwilhelminischen Landfriedensbruchs sowie mit der
Erhebung der Sachbeschädigung in den Stand
eines Offizialdelikts, sofern nur Demonstranten
daran beteiligt sind, einhergeht, zeigt nicht nur die
politische Absicht, Terrorismus und
Demonstrationen psychologisch zu verknüpfen, sondern dies
weist auch auf die Qualität des gewendeten
Liberalismus der FDP hin. Man erkennt hier den sinistren
Kuhhandel einer Koalitionsabsprache, welcher die
liberalen Grundsätze von gestern in den Orkus
wirft, sofern dies der Machterhalt von heute
erforderlich macht. Zudem, welch ein Handel! Das
verdorrte Feigenblatt namens Kontaktperson gegen
den obrigkeitsstaatlichen Kahlschlag namens
Landfriedensbruch.
Der CDU/CSU war die teilweise Abschaffung des
Landfriedensbruchstatbestandes von Anfang an ein
Dorn im Auge.
(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)
Seit dessen teilweiser Streichung im Jahre 1970
versuchten die Unionschristen insgesamt sechsmal,
den § 125 des Strafgesetzbuches wieder in die alte
Fassung zu bringen. Für diese obrigkeitsseligen
Stammtischpolitiker — Herr Miltner, Sie sind ein
herausragendes Beispiel — hatte die Beseitigung
des einfachen Landfriedensbruchs offensichtlich
allerhöchsten ideologischen Stellenwert. Was immer
es da an politischen Auseinandersetzungen und
sozialer Unruhe geben mochte: Die Christenunion
forderte monoton die Verschärfung des § 125 StGB.
Vor nicht allzu langer Zeit hat es Ihr Parteifreund
Friedrich Zimmermann, der Polizeiminister, in
brutaler Plattheit wie folgt formuliert — ich zitiere —:
Wenn der örtliche Polizeieinsatzleiter sagt:
Bitte entfernen Sie sich, und er entfernt sich
nicht, dann ist er schon kein normaler Bürger.
(Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Hört! Hört!)
Der Mann ist zugleich unser
Verfassungsminister, und was Wunder, wenn der nunmehr
regierende Stammtisch in Bonn dieses autoritäre
Herzensanliegen in die Tat umsetzen will! Die Beihilfe
eines bis zur Unkenntlichkeit gebrochenen
Liberalismus ist ihm dabei gewiß. Nun packt der Minister
seine Vorurteile und manch hintersinnige Absicht,
von welcher er offen nicht spricht, in scheinbar
rationale Argumente, auch wenn es sich dabei
meistens um die Rationalität von Polizei und Justiz
handelt.
Zwar gesteht auch der Gesetzentwurf in seiner
Begründung gleich zu Beginn zu, daß
Demonstrationen weit überwiegend friedlich verlaufen, aber
andererseits würden die friedlichen Demonstranten
von den sogenannten Gewalttätern als Schutz für
ihr böses Tun verwendet, dies auch noch ohne
größeres Risiko, so daß es — ich zitiere — „zum Schutz
der Gemeinschaft und der einzelnen Bürger
unerläßlich (ist), dem geltenden, weitgehend
wirkungslosen Tatbestand des Landfriedensbruchs seine den
öffentlichen Frieden sichernde Funktion
wiederzugeben". So heißt es in der hier zu debattierenden
Vorlage.
In unserem Grundgesetz findet sich jener schöne
Art. 8 Abs. 1, der jedem und jeder Deutschen das
Recht zur friedlichen Versammlung unter freiem
Himmel garantiert. Aber, so schließen messerscharf
die Autoren des vorliegenden Entwurfs: „Dagegen
können sich diejenigen, die Gewalttätigkeiten
fördern, nicht auf diese Grundrechte berufen"; das war
ein wörtliches Zitat.
(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das ist auch rich
-
tig!)
Daß nach den vorliegenden Gesetzestexten bester
preußischer Bütteltradition fortan jeder, der dieses
Grundrecht friedlich in Anspruch nimmt, im Falle
von Randale sofort zu verschwinden hat, ansonsten
er dieses Grundrecht — frei nach dem Hause
Zimmermann und Engelhard — verwirkt hat, weil er
durch dessen Wahrnehmung, durch die
Wahrnehmung eines Grundrechts, j a möglicherweise
Gewalttätigkeiten fördert und sich daher strafbar
macht, ohne allerdings wirklich etwas gemacht zu
haben, das lehrt, wie man politische Grundrechte
bis zur Unkenntlichkeit aushöhlen kann.
(Beifall bei den GRÜNEN)
So wird aus einem Grundrecht unversehens die
altdeutsche Grundpflicht, den Anweisungen der
Obrigkeit wort- und widerstandslos Folge zu leisten.
„Gesetzestreuer Bürger" nennt Friedrich Zimmermann
solche Art Kadavergehorsam.
Da man nun aber nicht die Absicht hat, gemäß
dem Legalitätsprinzip ganze Großdemonstrationen
in Fußballstadien zu verfrachten, um sie dort
polizeilich verarbeiten zu können — was würde das
Ausland schließlich dazu sagen? —, so greift man
mit Hilfe der von leisen Skrupeln geplagten
Liberalen auf die mathematischen Ergebnisse der
ansonsten so verpönten „Konfliktpädagogik" zurück. Die
Mengenlehre feiert in dem vorliegenden
Gesetzentwurf fröhliche Urständ. Teilmenge und
Gesamtmenge werden hier bemüht, um
Grundrechtsbesitzer und Grundrechtsverlorene
(Heiterkeit bei den GRÜNEN)
voneinander zu scheiden.
(Dr. Jannsen [GRÜNE]: In der Schule wird
die Mengenlehre gestrichen!)
Zudem gibt es professionell begründete
Aufenthaltsrechte im Wirkungsbereich des Art. 8 Abs. 1
des Grundgesetzes, für die Journalisten etwa, und
es taucht das Negativ des Aufwieglers auf: der
Abwiegler.
(Heiterkeit bei den GRÜNEN)
Allerdings trägt der schwer an der Umkehrung der
Beweispflicht. Ein Abwiegler muß über seine
staatstragende Tätigkeit Nachweis führen können.
(Heiterkeit bei den GRÜNEN)
Sonst geht er leicht als Aufwiegler mit allen fatalen
Folgen durch. Man stelle sich die Dinge einmal
praktisch vor,
(Dr. Olderog [CDU/CSU]: Alles Unsinn, was
Sie verlesen!)
auch wenn dies nicht gerade die Stärke, Herr
Olderog, des Hohen Hauses und unseres werten
Innenausschusses ist.
(Dr. Olderog [CDU/CSU]: Lesen Sie den
Entwurf doch einmal durch!)
— Hören Sie doch einmal zu!
(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das kann der doch
nicht verstehen! — Weiterer Zuruf des Abg.
Dr. Olderog [CDU/CSU])
— Am besten gehen wir zusammen einmal auf eine
Demo. Sie wiegeln ab, ich wiegle auf. Mal sehen,
wer von uns beiden dabei erwischt wird. Dann
wollen wir sehen, wer von uns beiden nach Ihrem
Gesetz wie verurteilt wird.
(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)
Ein Abwiegler nimmt einem Aufwiegler einen Stein
oder einen Holzprügel ab, da er weiter im
Geltungsbereich von Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes
demonstrieren und nicht nach Hause geschickt werden
will. In diesem Moment greifen die Träger von
Hoheitsbefugnissen zu, d. h. die Polizei. Es ist wohl
nicht zuviel gewagt, wenn man animmt, daß dieser
Abwiegler nie wieder abwiegeln wird, nachdem er
seine Strafe als Aufwiegler hinter sich gebracht
hat.
(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN
und der SPD)
Überhaup
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Relationen
- part_of_vorgang → 6. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Berichtszeitraum 1982/83 (G-SIG: 10001015)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (G-SIG: 10020082)
- part_of_vorgang → ... Strafrechtsänderungsgesetz - § 125 StGB - (... StrÄndG) (G-SIG: 10020081)
- part_of_vorgang → ... Strafrechtsänderungsgesetz - § 303 StGB (... StrÄndG) (G-SIG: 10020038)
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