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Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (G-SIG: 10020082)

Vorgang 188573 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 26.07.2022 · DIP ↗

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<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf ähnlicher Materie wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BT Drs. 9/2088, s.a. GESTA/9.WP/S.466) Siehe auch C49 und C53 <br><br><b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 34a Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz: Verbesserung der strafprozessualen Garantien für von einer Kontaktsperre betroffene Gefangene ohne Beeinträchtigung der Terrorismusbekämpfung durch Beiordnung eines Rechtsanwalts als Kontaktperson seitens des Landgerichtspräsidenten, in dessen Bezirk die Justizvollzugsanstalt liegt. Der Bundeshaushalt wird nicht mit Kosten belastet; die Etats der Länder nur in bedeutungslosem Umfang. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Entsprechend einer Anregung des Bundesrates kann der Rechtsanwalt aus wichtigen Gründen die Aufhebung der Beiordnung beantragen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Justizvollzugsanstalt * Innere Sicherheit * Strafprozeß * Strafgefangener * Terrorismus * Rechtsanwalt * Landgericht

Zeitachse

  1. 24.02.1984 plenarprotokoll 10/57 Protokoll der 57. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages
  2. 15.03.1984 plenarprotokoll 1. Beratung 10/59 Protokoll der 59. Sitzung des 10. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.