Schriftliche Frage 151 von Carolin Bachmann (AfD): War bzw. ist – sofern die Bundesregierung in die Entscheidungsfindung einbezogen war – die nicht nutzbare Bürofläche im Erweiterungsbau des…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 151 von Carolin Bachmann (AfD): War bzw. ist – sofern die Bundesregierung in die Entscheidungsfindung einbezogen war – die nicht nutzbare Bürofläche im Erweiterungsbau des…
Frage 151 (Carolin Bachmann, AfD):
War bzw. ist – sofern die Bundesregierung in die Entscheidungsfindung einbezogen war – die nicht nutzbare Bürofläche im Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (www. b b r . b u n d.de/BBR/DE/Bauprojekte/Berlin/Politik/deutsch er-bundestag/marie-elisabeth-lueders-haus/erweit erung.html) ein Grund für die Errichtung des Luisenblocks West und die Errichtung weiterer Büroräume (bitte ausführen;www.sueddeutsche.de/poli tik/bundestag-marie-elisabeth-lueders-haus-1.558 0517), und wenn ja, um welche Gebäude handelt es sich dabei (bitte in die Nutzflächen für Büroräume je Gebäude und die Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche für Büroräume je Gebäude aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 9. September 2024:
Entscheidungen zu notwendigen Raumbedarfen und zur Liegenschaftsstrategie werden vom Deutschen Bundestag getroffen. Insofern kann vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hierzu keine Aussage getätigt werden.
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