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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 13.09.2024 · WP 20 · 20/12862 · Schriftliche Fragen · Original ↗
148 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Heidi Reichinnek (Gruppe Die Linke): Welche Kosten sind in den einzelnen Bundesministerien seit 2022 für die Erstellung von TikTok-Videos angefallen (bitte nach Bundesministeriu…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Christiane Schenderlein (CDU/CSU): Wann und wo wird das Ergebnis der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth in Auftrag gegebenen Studie zu…
  3. Schriftliche Frage 3 von Dr. Christiane Schenderlein (CDU/CSU): Wie viele 18-Jährige haben das Angebot „Kultur- Pass“ vom 1. Januar bis zum 31. August 2024 im Freistaat Sachsen eingelöst (bitte jeweils in…
  4. Schriftliche Frage 4 von Norbert Maria Altenkamp (CDU/CSU): Inwiefern hat die Bundesnetzagentur bei der Planung der Präferenzräume im Zusammenhang mit dem Netzausbauprojekt Rhein-Main-Link die Einbezi…
  5. Schriftliche Frage 5 von Norbert Maria Altenkamp (CDU/CSU): Hat sich die Bundesregierung mit der Fragestellung befasst, unter welchen Voraussetzungen – bitte unter Nennung aller möglichen Ausnahmetatb…
  6. Schriftliche Frage 6 von Carolin Bachmann (AfD): Auf welche Summen (in Terawatt) belaufen sich die jeweiligen Stromimporte aus den stromexportierenden Ländern Belgien, Dänemark, Frankreich,…
  7. Schriftliche Frage 7 von Carolin Bachmann (AfD): Auf welche Summen (in Terawatt) belaufen sich die jeweiligen Stromexporte in die stromimportierenden Länder Belgien, Dänemark, Frankreich, N…
  8. Schriftliche Frage 8 von Marc Biadacz (CDU/CSU): Welche Gewinne bzw. Verluste haben nach Kenntnis der Bundesregierung die vier geschlossenen High-Tech-Gründerfonds (HTGF) HTGF I- IV für den…
  9. Schriftliche Frage 9 von Alexander Föhr (CDU/CSU): Kann die Bundesregierung eine Bewertung zu den Erfolgsaussichten des von der Landesregierung Baden-Württembergs angekündigten Antrags auf Mi…
  10. Schriftliche Frage 10 von Christian Görke (Gruppe Die Linke): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der potentielle Käufer der Shell-Anteile an der PCK- Raffinerie, die Prax-Gruppe, trotz Sanktion…
  11. Schriftliche Frage 11 von Leif-Erik Holm (AfD): Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, Teile der „Nord Stream 2“-Infrastruktur auf deutschem Staatsgebiet oder innerhalb deutsche…
  12. Schriftliche Frage 12 von Franziska Hoppermann (CDU/CSU): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung der European Digital Innovation Centers (EDICs), und welche Bundesmin…
  13. Schriftliche Frage 13 von Enrico Komning (AfD): Hat die EDEKA Stiftung und Co. KG und bzw. oder haben die ihr angeschlossenen Regionalgesellschaften seit 2019 Leistungen aus Förderprogramm…
  14. Schriftliche Frage 14 von Enrico Komning (AfD): Welche Subventionen oder sonstigen Förderungen und Unterstützungsleistungen hat die thyssenkrupp Steel Europe AG nach Kenntnis der Bundesreg…
  15. Schriftliche Frage 15 von Christian Leye (Gruppe BSW): In welcher Höhe sind bereits Fördermittel an die Thyssenkrupp AG für das Dekarbonisierungsprojekt „tkH2Steel“ abgeflossen (bitte nach Datum…
  16. Schriftliche Frage 16 von Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V., dass es für Direktimporte vor allem aus Asien niemand…
  17. Schriftliche Frage 17 von Mike Moncsek (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen vorläufigen Strafzölle der Europäischen Union auf chinesische E-Autos in Bezug auf ihre Wirks…
  18. Schriftliche Frage 18 von Mike Moncsek (AfD): Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die aktuellen vorläufigen Strafzölle der Europäischen Union auf chinesische…
  19. Schriftliche Frage 19 von Lars Rohwer (CDU/CSU): Wie hoch war die monatliche Einspeisevergütung für PV-Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen seit Januar 2022 (bitte in absoluten Zahlen a…
  20. Schriftliche Frage 20 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch die geplanten Steuererleichterungen für Elektroautos im Hinblick auf die Zahl der Neuzulas…
  21. Schriftliche Frage 21 von Nadine Schön (CDU/CSU): Unter welchen Bedingungen wird die Bundesregierung die laut „Saarbrücker Zeitung“ vom 14. Februar 2024 zugesagten Zuschüsse des Bundes in Hö…
  22. Schriftliche Frage 22 von Johannes Steiniger (CDU/CSU): Wie viele Bewerber gab es für die Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu einer Rahmenvereinbarung für Videod…
  23. Schriftliche Frage 23 von Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU): Wie gedenkt die Bundesregierung, die mittelständischen Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung der Pflichten aus dem Einwegkunststofffo…
  24. Schriftliche Frage 24 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): Wie hoch waren die im HKR-Verfahren (Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen) hinterlegten noch verfügbaren Mittel des Ertü…
  25. Schriftliche Frage 25 von Olav Gutting (CDU/CSU): Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass seit dem Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (A…
  26. Schriftliche Frage 26 von Matthias Hauer (CDU/CSU): Mit welchen Ergebnissen wurden die mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II (SDG I und SDG II) eingeführten Regelungen und Befugnisse…
  27. Schriftliche Frage 27 von Nicole Höchst (AfD): Wie weit sind die Konversionspläne der Bundesregierung für die ehemalige Kurpfalz-Kaserne in Speyer fortgeschritten bzw. welche Dokumente üb…
  28. Schriftliche Frage 28 von Anne Janssen (CDU/CSU): Wie will die Bundesregierung angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen die Kommunen bei der Haushaltsaufstellung unterstützen,…
  29. Schriftliche Frage 29 von Dr. Astrid Mannes (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung, verbraucherschützende Regelungen einzuführen, die Unternehmen und Banken verpflichten, der missbräuchlichen Nutzu…
  30. Schriftliche Frage 30 von Björn Simon (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung wie die schwedische Regierung, die aufgrund hoher Standortkosten und daraus resultierendem fehlenden Angebots ihre…
  31. Schriftliche Frage 31 von Kai Whittaker (CDU/CSU): Unterstützt die Bundesregierung zur Digitalisierung von Gewerbesteuerbescheiden die Einführung einer standardisierten Software?
  32. Schriftliche Frage 32 von Gökay Akbulut (Gruppe Die Linke): Wie vielen Belarussinnen und Belarussen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem belarussischen Präsidialerlass vom 4. September 202…
  33. Schriftliche Frage 33 von Peter Aumer (CDU/CSU): Wie erklärt sich die Bundesregierung für das Jahr 2023 das Verhältnis zwischen den tatsächlichen Überstellten deutschen Ersuchen an andere M…
  34. Schriftliche Frage 34 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie lange betrug bzw. beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Verfahrensdauer in der Hauptsache bei – auch abgeschlossenen – V…
  35. Schriftliche Frage 35 von Dr. Christina Baum (AfD): Wie lange betrug bzw. beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Verfahrensdauer in der Hauptsache bei – auch abgeschlossenen – V…
  36. Schriftliche Frage 36 von Dirk Brandes (AfD): Welcher Gesamtschaden ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die in Presseberichten genannten „kriminellen Klimakleber“ (vgl. www.bil d…
  37. Schriftliche Frage 37 von Dirk Brandes (AfD): Stellt das Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum subsidiären Schutz für Syrerinnen und Syrer (Pressemitteilung: „Keine bürg…
  38. Schriftliche Frage 38 von Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU): Wie viele aktive deutschsprachige islamistische Känale gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf TikTok (www.ndr.de/fernsehen/s…
  39. Schriftliche Frage 39 von Stephan Brandner (AfD): Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Ausgabe von 1.000 Euro sogenannten Handgeldes für mittels Charterfluges nach Afghanistan abgeschobene…
  40. Schriftliche Frage 40 von Stephan Brandner (AfD): Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die durch das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat am 16. Juli 2024 verhängte Ve…
  41. Schriftliche Frage 41 von Clara Bünger (Gruppe Die Linke): Was wurde den Taliban ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung versprochen bzw. dem vermittelnden Drittstaat Katar in Aussicht gestellt (nicht…
  42. Schriftliche Frage 42 von Joana Cotar (fraktionslos): Ist der Bundesregierung bewusst, dass sie mit der Plattform „Handbook Germany“ eine Organisation fördert, die zu Abschiebungen über Grundlag…
  43. Schriftliche Frage 43 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten des Abschiebeflugs der 28 afghanischen Staatsangehörigen, der durch Qatar Airways…
  44. Schriftliche Frage 44 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie viele Gewalttaten (Mord, Totschlag, Körperverletzung), die die Bundesregierung als politisch oder religiös extremistisch motiviert ansie…
  45. Schriftliche Frage 45 von Christian Görke (Gruppe Die Linke): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Brandenburg ohne gültige Arbeitserlaubni…
  46. Schriftliche Frage 46 von Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke): Wie viele der 429 Athletinnen und Athleten des Teams Deutschland Olympische Spiele Paris 2024, darunter wie viele Gewinner von Medaillen, le…
  47. Schriftliche Frage 47 von Matthias Hauer (CDU/CSU): In wie vielen Dublin-Fällen, in denen ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist und…
  48. Schriftliche Frage 48 von Martin Hess (AfD): Handelt es sich bei der Abschiebung von 28 afghanischen Straf- und Intensivtätern per Direktflug von Leipzig nach Kabul um eine einmalige Ma…
  49. Schriftliche Frage 49 von Martin Hess (AfD): Hat die Bundesrepublik Deutschland an andere Staaten oder Dritte Zahlungen geleistet (einschließlich über das Hawala-System), um die Abschie…
  50. Schriftliche Frage 50 von Steffen Janich (AfD): Aus welchem Grund sind nach Kenntnis der Bundesregierung die kurz vor dem 1. September 2024 abgeschobenen ausreisepflichtigen Afghanen, unte…
  51. Schriftliche Frage 51 von Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU): Warum hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser trotz wiederholter Ankündigungen, prioritär gegen Rechtsextremismus vo…
  52. Schriftliche Frage 52 von Norbert Kleinwächter (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Kosten der Abschiebeflug nach Kabul am 30. August 2024 mit Qatar-Airways (Flugnummer: QR743…
  53. Schriftliche Frage 53 von Enrico Komning (AfD): Ermittelt oder kennt die Bundesregierung neben der Anzahl der Fachkräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland einwandern (www.bamf.de/Sha r…
  54. Schriftliche Frage 54 von Mike Moncsek (AfD): Welche Kosten sind dem Bund durch die Abschiebung von 28 afghanischen Straftätern am 30. August 2024 (vgl. www.spiegel.de/politik/deu tschla…
  55. Schriftliche Frage 55 von Matthias Moosdorf (AfD): Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse dazu, welche Mitgliedstaaten der EU Migranten nach Syrien, in den Irak oder nach Afghanistan zur…
  56. Schriftliche Frage 56 von Matthias Moosdorf (AfD): Wie viele ukrainische Männer zwischen 18 und 60 Jahren, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind, h…
  57. Schriftliche Frage 57 von Petra Nicolaisen (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung unter den Gesichtspunkten einer resilienteren Terrorabwehr im Allgemeinen sowie Abwehr von Anschlägen auf deutsche…
  58. Schriftliche Frage 58 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein wesentlicher Teil der westlichen Fernmelde- und Cybersicherheitsarchitektur, insbesondere auch i…
  59. Schriftliche Frage 59 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Finanziert die Bundesregierung direkt oder indirekt als Kofinanzierung mit den Ländern und Kommunen freistehende Betten in Hotelzimmern als…
  60. Schriftliche Frage 60 von Eugen Schmidt (AfD): Trifft der Bericht zu, dass Natalie Pawlik, die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, die Ukraine…
  61. Schriftliche Frage 61 von Stefan Seidler (fraktionslos): Inwiefern wird vor dem Hintergrund zunehmender internationaler Spannungen die Entscheidung zur Friedensdividende von 2007 (vgl. Antwort der…
  62. Schriftliche Frage 62 von Martin Sichert (AfD): Wie viele der ausreisepflichtigen Asylbewerber (ausreisepflichtig mit Duldung und unmittelbar ausreisepflichtig) in Deutschland werden nach…
  63. Schriftliche Frage 63 von René Springer (AfD): Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer hohen Sekundärmigration abgelehnter Asylbewerber aus den Niederlanden nach Deutschland als Folge…
  64. Schriftliche Frage 64 von Max Straubinger (CDU/CSU): Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst (des Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder) haben die Inflationsausgleichspräm…
  65. Schriftliche Frage 65 von Alexander Throm (CDU/CSU): Wie viele unerlaubte Einreisen hat die Bundespolizei zwischen dem 1. und dem 31. August 2024 aus welchen Nachbarstaaten festgestellt (bitte…
  66. Schriftliche Frage 66 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie viele Rückführungen und wie viele freiwillige Ausreisen fanden in den Jahren 2019, 2022, 2023 und 2024 jeweils bis zum 31. August in Deu…
  67. Schriftliche Frage 67 von Dr. Christian Wirth (AfD): Bei wie vielen Beschäftigten des Bundes wurden mögliche Aktivitäten mit Bezügen zum Islamismus seit 2019 bekannt (bitte nach Jahren sowie Pr…
  68. Schriftliche Frage 68 von Andrej Hunko (Gruppe BSW): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob die vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj auf der Pressekonferenz…
  69. Schriftliche Frage 69 von Stefan Keuter (AfD): Wie viele afghanische Ortskräfte welcher deutschen Ressorts sind während der Kabuler Militärischen Evakuierungsoperation zwischen dem 23. un…
  70. Schriftliche Frage 70 von Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU): Mit welchen finanziellen und organisatorischen Mitteln hat das Auswärtige Amt den Workshop der sog. Klima-Koalition zum Thema „Landwirtschaf…
  71. Schriftliche Frage 71 von Andreas Bleck (AfD): Bemüht sich die Bundesregierung um die Auslieferung von Walerij Saluschnyj, der tatverdächtig ist, bei der Zerstörung der Nord-Stream-Pipeli…
  72. Schriftliche Frage 72 von Sevim Dağdelen (Gruppe BSW): Inwiefern hat die Bundesregierung ggf. Kenntnisse, dass der vom Generalbundesanwalt laut Presseberichten als Hauptverdächtiger im Anschlag a…
  73. Schriftliche Frage 73 von Martin Hess (AfD): Wie viele neue Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus h…
  74. Schriftliche Frage 74 von Leif-Erik Holm (AfD): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der von deutschen Ermittlungsbehörden seit Juni per europäischem Haftbefehl wegen der m…
  75. Schriftliche Frage 75 von Franziska Hoppermann (CDU/CSU): Weshalb unterstützt die Bundesregierung gemäß dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 nicht länger Holocaust-Überlebende innerhalb des Einze…
  76. Schriftliche Frage 76 von Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Welche genauen Erkenntnisse zur Frage einer möglichen Reform der Strafmündigkeit erwartet die Bundesregierung von der im Auftrag der Innenmi…
  77. Schriftliche Frage 77/78 von Christian Leye (Gruppe BSW): Gab es bereits Kontakt zwischen der deutschen und der polnischen Regierung bezüglich der nicht erfolgten Verhaftung und Auslieferung des ges…
  78. Schriftliche Frage 79 von Dr. Harald Weyel (AfD): Ab welchem Zeitpunkt hatte Polen nach Kenntnis der Bundesregierung Kenntnis darüber, dass ein Verdächtiger bei den Nord-Stream-Anschlägen in…
  79. Schriftliche Frage 80 von Peter Aumer (CDU/CSU): Wie hoch war die Summe aller Sanktionen beim Bürgergeld/Hartz IV in den Jahren 2018 bis 2023 (bitte jährlich in Euro angeben) sowie im Jahr…
  80. Schriftliche Frage 81 von Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Wie viele erwerbsfähige leistungsberechtigte Bürgergeldempfänger gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Südpfalz (bitte na…
  81. Schriftliche Frage 82 von Christian Görke (Gruppe Die Linke): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche inflationsbereinigte Kaufkraft des Bürgergeld-Regelsatzes bzw. des vorherigen H…
  82. Schriftliche Frage 83 von Norbert Kleinwächter (AfD): Wie viele Jobcenter-Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bundesweit im Jobcenter-Außendienst (bitte auch die Zahl…
  83. Schriftliche Frage 84 von Heidi Reichinnek (Gruppe Die Linke): Wie viel weniger Personen in Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld beziehen, dürfte es – sofern entsprechende Berechnungen vorliegen – rechn…
  84. Schriftliche Frage 85/86 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie viele von den bis zum 1. September 2024 von der Stiftung Härtefallfonds entschiedenen Anträgen wurden bewilligt (bitte nach Personengrup…
  85. Schriftliche Frage 87 von Johannes Steiniger (CDU/CSU): Wie ist die zeitliche Planung der Bundesregierung in Bezug auf die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (https://kobinet-n…
  86. Schriftliche Frage 88 von Max Straubinger (CDU/CSU): Rechnet die Bundesregierung mit zusätzlichen Belastungen für die Rentenversicherung sowie Beitragsausfällen für die Kranken- und Pflegekasse…
  87. Schriftliche Frage 89 von Alexander Ulrich (Gruppe BSW): Welche Annahme steckt angesichts realer Verwaltungskosten beim Bürgergeld im Jahr 2023 in Höhe von 6,3 Mrd. Euro hinter der im Entwurf zum B…
  88. Schriftliche Frage 90 von Alexander Ulrich (Gruppe BSW): Wie wird sich die Zahl der Bürgergeldempfänger nach Einschätzung der Bundesregierung infolge der im Rahmen der Wachstumsinitiative geplanten…
  89. Schriftliche Frage 91/92 von Kai Whittaker (CDU/CSU): Wie viele Asylbewerber mit Anspruch auf Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (nach § 2 des Asylbewerberleistungsges…
  90. Schriftliche Frage 93 von Dr. Dietmar Bartsch (Gruppe Die Linke): Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten sowie Reservistinnen und Reservisten auf dem „Marsch…
  91. Schriftliche Frage 94 von Melanie Bernstein (CDU/CSU): Stehen nach derzeitiger Einschätzung des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen des Bundeshaushalts 2024 (BHH 2024) sowie des Regieru…
  92. Schriftliche Frage 95 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Wann genau gedenkt die Bundesregierung, den Dienstposten des Wehrmedizinischen Beraters im Bundesministerium der Verteidigung in Berlin (www…
  93. Schriftliche Frage 96 von Sevim Dağdelen (Gruppe BSW): In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung der Schriftlichen Frage Militä…
  94. Schriftliche Frage 97 von Sevim Dağdelen (Gruppe BSW): Hat die Bundesregierung ggf. inzwischen Kenntnisse dazu erlangt, ob die Ukraine von Deutschland an sie gelieferte Waffen seit Anfang August…
  95. Schriftliche Frage 98 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): In welcher konkreten Höhe wurden im laufenden Jahr 2024 Ausgabemittel bei Kapitel 6002 Titel 687 03 zur Unterstützung der Ukraine verfügt (v…
  96. Schriftliche Frage 99 von Ingo Gädechens (CDU/CSU): Aus welchen Gründen plant das Bundesministerium der Verteidigung nach meiner Kenntnis im September 2024 eine erneute bzw. angepasste Wirtsch…
  97. Schriftliche Frage 100 von Norbert Kleinwächter (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob sich aus den Beständen der Bundeswehr an die Ukraine gelieferte Waffensysteme gegenwärtig u…
  98. Schriftliche Frage 101 von Rüdiger Lucassen (AfD): Wie sind im Entwurf der Bundesregierung zum Haushalt 2025 die Kosten in geschätzter Höhe von 11 Mrd. Euro für die Aufstellung der Panzerbrig…
  99. Schriftliche Frage 102 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Liegen der Bundesregierung Daten zu Todgeburten und Aborten bei Soldatinnen der Bundeswehr vor, und wenn ja, wie viele Fälle wurden in der Z…
  100. Schriftliche Frage 103 von Martin Sichert (AfD): Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die bisherigen Kosten für die Bundesrepublik Deutschland für Disziplinarverf…
  101. Schriftliche Frage 104/105 von Nicole Höchst (AfD): Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung für ihre weiteren Digitalisierungspläne aus der Erkenntnis, die sich aus internationalen und deu…
  102. Schriftliche Frage 106 von Anne Janssen (CDU/CSU): Gab es seitens der Bundesregierung Abfragen bei den Bundesländern, ob gegenüber Kommunen Rückforderungen von Fördergeldern aus dem „Investit…
  103. Schriftliche Frage 107 von Heidi Reichinnek (Gruppe Die Linke): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit Juli 2023 entwickelt, für die Kinderzuschlag gewä…
  104. Schriftliche Frage 108 von Franziska Hoppermann (CDU/CSU): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die durch das Kompetenzzentrum Interoperabilität (KIG) era…
  105. Schriftliche Frage 109 von Johannes Huber (fraktionslos): Wie hoch waren die Anschaffungskosten der 118.000 Impfdosen gegen Mpox, die nun an afrikanische Staaten abgegeben werden, und wie hoch sind…
  106. Schriftliche Frage 110 von Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, welches den Cannabiskonsum nicht nur unter besti…
  107. Schriftliche Frage 111 von Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU): Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet die Informations- und Aufklärungskampagne Cannabis des Bundesgesundheitsministeriums, und wie viele Me…
  108. Schriftliche Frage 112 von Dr. Astrid Mannes (CDU/CSU): Ist von der Bundesregierung angedacht, dass die Kosten (von derzeit bis zu 50 Euro), die bei der Typisierung eines potentiellen Stammzellspe…
  109. Schriftliche Frage 113 von Sepp Müller (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass es im Jahr 2023 ein hohes Maß an ungerechtfertigten Prüfanfragen gemäß § 106d des…
  110. Schriftliche Frage 114 von Dr. Stephan Pilsinger (CDU/CSU): Aus welchen Gründen will die Bundesregierung mit Blick auf ihren Gesetzentwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG, siehe ww…
  111. Schriftliche Frage 115 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Hat die Bundesregierung eine eigenständige, d. h. vom Robert Koch-Institut (RKI) unabhängige Bewertung zu der Echtheit der Ende Juli veröffe…
  112. Schriftliche Frage 116 von Manfred Schiller (AfD): Wem genau war Generalstabsarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm als Leiter der Anfang 2020 (Beginn der Pandemie) neu aufgestellten Abteilung 6 „Gesu…
  113. Schriftliche Frage 117 von Kathrin Vogler (Gruppe Die Linke): Hat die Bundesregierung Gespräche geführt, in denen der im Referentenentwurf für das Gesundes-Herz-Gesetz ausgeweitete Einsatz von Statinen…
  114. Schriftliche Frage 118 von Kathrin Vogler (Gruppe Die Linke): Wann wurde entschieden, dass der Auftrag der vom Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach eingesetzten „Aufklärungsbeauftragten“ Dr…
  115. Schriftliche Frage 119 von Dr. Maria-Lena Weiss (CDU/CSU): Sieht die Bundesregierung besondere Probleme in der Kinder- und Jugendmedizin infolge der neuen europäischen Medizinprodukte-Verordnung, und…
  116. Schriftliche Frage 120 von Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Tracken von Smartphones von großen Internet- Konzernen wie Google, Meta oder Apple laut einer Stud…
  117. Schriftliche Frage 121 von Dirk Brandes (AfD): Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Flugausfälle an den deutschen Flughäfen wegen Mangels an verfügbarem Air Traffic Control (ATC) Staf…
  118. Schriftliche Frage 122 von Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU): Wie hoch waren die Mittel des Sondervermögens Digitale Infrastruktur für die Förderung des Breitbandausbaus im Jahr 2023, und wie hoch sind…
  119. Schriftliche Frage 123 von Heike Brehmer (CDU/CSU): Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, dass mit der Autobahn GmbH des Bundes und der Deutschen Einheit Fernstraßenplanungsund -b…
  120. Schriftliche Frage 124 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An welchen Bahnhöfen in der Verantwortung der Deutschen Bahn AG werden Photovoltaikanlagen auf Bahnsteig- und anderen Dächern oder Freifläch…
  121. Schriftliche Frage 125 von Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Wann wird die Bundesregierung voraussichtlich die parlamentarische Befassung gemäß § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung zur Eisenbahn-N…
  122. Schriftliche Frage 126 von Victor Perli (Gruppe Die Linke): Mit welchen Gesamtkosten für die Generalsanierung des Bahn-Hochleistungskorridors Hamburg– Berlin (https://hamburg-berlin.deutschebahn.com/…
  123. Schriftliche Frage 127 von Bernd Riexinger (Gruppe Die Linke): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere im Schienenpe…
  124. Schriftliche Frage 128 von Lars Rohwer (CDU/CSU): Wann wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Region die bis zum Ende des Jahres…
  125. Schriftliche Frage 129 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche der von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) betriebenen Anlagen in Schleswig-Holstein waren bereits vor Um…
  126. Schriftliche Frage 130 von Björn Simon (CDU/CSU): Kann die Bundesregierung mittlerweile eine abschließende Aussage dazu treffen, ob, und wenn ja, mit welchen zukünftigen Fördermaßnahmen zur…
  127. Schriftliche Frage 131 von Uwe Witt (fraktionslos): Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahren ein, die vom möglichen Einsatz „Künstlicher Intelligenz“ im Verkehrsbereich ausgehen, etwa im B…
  128. Schriftliche Frage 132 von Dr. Astrid Mannes (CDU/CSU): Bewertet die Bundesregierung die Verbreitung von Kirschlorbeer in unseren heimischen Wäldern und die damit einhergehende Veränderung der Wal…
  129. Schriftliche Frage 133 von Björn Simon (CDU/CSU): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf europäischer Ebene vor dem Hintergrund der drohenden Wettbewerbsnachteile durch die…
  130. Schriftliche Frage 134 von Nicole Höchst (AfD): Ist der Bundesregierung, insbesondere aufgrund ihres direkten Austausches mit den Ländern im Rahmen der Kultusministerkonferenz, bekannt, we…
  131. Schriftliche Frage 135 von Thomas Jarzombek (CDU/CSU): Wie viele Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und Presse-Anfragen zu den in der Kritik stehenden Vorgängen im Bundesministerium fü…
  132. Schriftliche Frage 136 von Thomas Jarzombek (CDU/CSU): In welcher Höhe werden die im Jahr 2024 für Künstliche Intelligenz bereitgestellten Mittel im Einzelplan 30 zur Erwirtschaftung der Globalen…
  133. Schriftliche Frage 137 von Katrin Staffler (CDU/CSU): Wird es aufgrund der neuesten Erkenntnisse des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/DE/ Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_N044_ 6…
  134. Schriftliche Frage 138 von Katrin Staffler (CDU/CSU): Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Verabschiedung eines Forschungsdatengesetzes?
  135. Schriftliche Frage 139 von Katrin Staffler (CDU/CSU): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den im Juni 2024 von der Mitgliedergruppe Universitäten der Hochschulrektorenkonferenz und Jung…
  136. Schriftliche Frage 140 von Dr. Maria-Lena Weiss (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Sicherung der Anschlussfinanzierung laufender Forschungsprojekte von Hochschulen, die bisher aus dem…
  137. Schriftliche Frage 141/142/143/144 von Jochen Haug (AfD): Für welche Einzelprojekte wurden die im Jahr 2022 an Ägypten für die Finanzierung von Maßnahmen zum Klimaschutz bereitgestellten 97.071.656…
  138. Schriftliche Frage 145 von Cornelia Möhring (Gruppe Die Linke): Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der Handelsfinanzierung der International Finance Corporation (IFC)/ Mult…
  139. Schriftliche Frage 146 von Cornelia Möhring (Gruppe Die Linke): Welche Studien können nach Kenntnis der Bundesregierung die Hebelwirkungen der Instrumente IDA (1:3) und IDA PSW (1:5) im Rahmen des Private…
  140. Schriftliche Frage 147 von Cornelia Möhring (Gruppe Die Linke): Wie hat sich laut Kenntnis der Bundesregierung der Haushaltsanteil des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit…
  141. Schriftliche Frage 148 von Carolin Bachmann (AfD): Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Erweiterungsbau für das Marie-Elisabeth- Lüders-Haus fertig (bitte in bauliche Fertigstellun…
  142. Schriftliche Frage 149 von Carolin Bachmann (AfD): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten des Erweiterungsbaus für das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (www.bbr.bund.de/ BBR/DE…
  143. Schriftliche Frage 150 von Carolin Bachmann (AfD): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Baukosten pro Quadratmeter Nutzfläche für Büroräume beim Erweiterungsbau für das Marie-E…
  144. Schriftliche Frage 151 von Carolin Bachmann (AfD): War bzw. ist – sofern die Bundesregierung in die Entscheidungsfindung einbezogen war – die nicht nutzbare Bürofläche im Erweiterungsbau des…
  145. Schriftliche Frage 152 von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU): Wie viele Plätze des sog. Azubiwohnens stehen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Verfügung (bitte getrennt nach Bu…
  146. Schriftliche Frage 153 von Dr. Stefan Nacke (CDU/CSU): Wie viele Mittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 bereits bewilligt (bitte in Euro getren…
  147. Schriftliche Frage 154 von Kerstin Vieregge (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung ggf. im Hinblick auf Mieter, die keinen Zugang zu elektronischer Post haben, Maßnahmen zu ergreifen, um Kosten für…
  148. Schriftliche Frage 155 von Nicolas Zippelius (CDU/CSU): Welche waren die letzten 28 Termine konkret mit Bezug zu Smart Cities oder Regions der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 20/12862 20. Wahlperiode 13.09.2024 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Akbulut, Gökay (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 32 Altenkamp, Norbert Maria (CDU/CSU) . . . . . . . . . 4, 5 Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 80 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7, 148, 149, 150, 151 Bartsch, Dietmar, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . 93 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35 Bayram, Canan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Bernstein, Melanie (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Biadacz, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37, 121 Brandl, Reinhard, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 38, 122 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Brehmer, Heike (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Bünger, Clara (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 41 Cotar, Joana (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Dağdelen, Sevim (Gruppe BSW) . . . . . . . . . 72, 96, 97 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Föhr, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Gädechens, Ingo (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24, 98, 99 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 81 Görke, Christian (Gruppe Die Linke) . . . . . 10, 45, 82 Abgeordnete Nummer der Frage Gutting, Olav (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Hahn, André, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . 46 Hauer, Matthias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 47 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . 141, 142, 143, 144 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49, 73 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . 27, 104, 105, 134 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 74 Hoppermann, Franziska (CDU/CSU) . . . . 12, 75, 108 Huber, Johannes (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Hunko, Andrej (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 106 Jarzombek, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 135, 136 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Klein, Ottilie, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . 51, 110, 111 Kleinwächter, Norbert (AfD) . . . . . . . . . . . . 52, 83, 100 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14, 53 Krings, Günter, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Leye, Christian (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . 15, 77, 78 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Mannes, Astrid, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . 29, 112, 132 Meister, Michael, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 16, 125 Möhring, Cornelia (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145, 146, 147 Moncsek, Mike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 54 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Müller, Sepp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Nacke, Stefan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 152, 153 Abgeordnete Nummer der Frage Nicolaisen, Petra (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Perli, Victor (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 114 Reichinnek, Heidi (Gruppe Die Linke) . . . . 1, 84, 107 Riexinger, Bernd (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . 127 Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 128 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . 58, 59, 102, 115 Schenderlein, Christiane, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . 2, 3 Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 85, 86 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Schmidt, Eugen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Schön, Nadine (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 129 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 103 Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 30, 130, 133 Abgeordnete Nummer der Frage Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Staffler, Katrin (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 137, 138, 139 Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 22, 87 Straubinger, Max (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 88 Thies, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 23, 70 Throm, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Ulrich, Alexander (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . 89, 90 Vieregge, Kerstin (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 Vogler, Kathrin (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 117, 118 Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Weiss, Maria-Lena, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . 119, 140 Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Whittaker, Kai (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 31, 91, 92 Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Witt, Uwe (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Zippelius, Nicolas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 Drucksache 20/12862 – II – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Reichinnek, Heidi (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 1 Schenderlein, Christiane, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Altenkamp, Norbert Maria (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Biadacz, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Föhr, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Görke, Christian (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 8 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Hoppermann, Franziska (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 9 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 15 Leye, Christian (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Meister, Michael, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 19 Moncsek, Mike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Schön, Nadine (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Thies, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Gädechens, Ingo (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gutting, Olav (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Hauer, Matthias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Mannes, Astrid, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Whittaker, Kai (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Akbulut, Gökay (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 31 Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35 Brandl, Reinhard, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 35 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Bünger, Clara (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 38 Cotar, Joana (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Görke, Christian (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 40 Hahn, André, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . 41 Hauer, Matthias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Klein, Ottilie, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Kleinwächter, Norbert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Moncsek, Mike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Nicolaisen, Petra (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Schmidt, Eugen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Straubinger, Max (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Throm, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Wirth, Christian, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Hunko, Andrej (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Thies, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – III – Drucksache 20/12862 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Dağdelen, Sevim (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Hoppermann, Franziska (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 61 Krings, Günter, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Leye, Christian (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . 62, 63 Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 65 Görke, Christian (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 66 Kleinwächter, Norbert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Reichinnek, Heidi (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . 69 Schielke-Ziesing, Ulrike (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Straubinger, Max (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Ulrich, Alexander (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Whittaker, Kai (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bartsch, Dietmar, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . 73 Bernstein, Melanie (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Dağdelen, Sevim (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Gädechens, Ingo (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 77 Kleinwächter, Norbert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Reichinnek, Heidi (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . 82 Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürGesundheit Hoppermann, Franziska (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 83 Huber, Johannes (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Klein, Ottilie, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 85, 87 Mannes, Astrid, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Müller, Sepp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 90 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Vogler, Kathrin (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . 92, 93 Weiss, Maria-Lena, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 94 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Bayram, Canan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Brandl, Reinhard, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 96 Brehmer, Heike (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Meister, Michael, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 97 Perli, Victor (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Riexinger, Bernd (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 98 Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Witt, Uwe (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Drucksache 20/12862 – IV – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Mannes, Astrid, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 101 Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Jarzombek, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 103 Staffler, Katrin (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 104, 105 Weiss, Maria-Lena, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 105 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106, 107 Möhring, Cornelia (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110, 111, 113 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . 114, 115, 116 Nacke, Stefan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 116, 117 Vieregge, Kerstin (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Zippelius, Nicolas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – V – Drucksache 20/12862 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Gruppe Die Linke) Welche Kosten sind in den einzelnen Bundesministerien seit 2022 für die Erstellung von TikTok-Videos angefallen (bitte nach Bundesministerium und Kosten externer Dienstleister aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Steffen Hebestreit vom 9. September 2024 Für Videos auf TikTok-Accounts der Bundesministerien sind endabgerechnete Kosten im Sinne der Fragestellung zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 2. September 2024 für externe Dienstleister nicht angefallen bzw. können nicht separat angegeben werden. Dies liegt zum Teil auch daran, dass sich bei einer Mehrfachnutzung von Bewegtbildbeiträgen auf unterschiedlichen Plattformen und Kanälen separate Kosten im Sinne der Fragestellung nicht seriös ausweisen lassen. 2. Abgeordnete Dr. Christiane Schenderlein (CDU/CSU) Wann und wo wird das Ergebnis der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth in Auftrag gegebenen Studie zu Vergütungsmodellen im deutschen Musikstreamingmarkt veröffentlicht? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 9. September 2024 Die Frist für den Forschungsendbericht bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ist der 31. Dezember 2024. Anfang des Jahres 2025 soll sowohl eine deutsch- als auch eine englischsprachige Version des Berichts auf der Projektwebseite veröffentlicht werden. Es sind zudem wissenschaftliche Publikationen geplant, die auf den Ergebnissen des Forschungsprojekts basieren. 3. Abgeordnete Dr. Christiane Schenderlein (CDU/CSU) Wie viele 18-Jährige haben das Angebot „Kultur- Pass“ vom 1. Januar bis zum 31. August 2024 im Freistaat Sachsen eingelöst (bitte jeweils in absoluten Zahlen und prozentual bezogen auf die Zahl der 18-Jährigen nach Landkreisen auflisten)? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 9. September 2024 Sowohl Jugendliche des Jahrgangs 2005, als auch 2006 Geborene sind derzeit berechtigt, Angebote des KulturPasses einzulösen. Die regionale Zuordnung der Nutzenden beim KulturPass beruht auf einer freiwilligen Ortsangabe. Von den Geborenen des Jahrgangs 2005, die auch im Jahr 2024 ihre Budgets noch nutzen können, haben bundesweit 83,7 Prozent der identifizierten Jugendlichen diese Angabe gemacht. Die 16,3 Prozent der Nutzenden des Jahrgangs 2005, die keine Ortsangabe gemacht haben, wurden entlang des sich aus den Angaben der Nutzenden ergebenden regionalen Schlüssels hinzuaddiert. Für den Jahrgang 2006 sind es 80,5 Prozent mit freiwilliger Ortsangabe und 19,5 Prozent ohne Ortsangabe. Die 19,5 Prozent der Nutzenden des Jahrgangs 2006, die keine Ortsangabe gemacht haben, wurden ebenfalls entlang des sich aus den Angaben der Nutzenden ergebenden regionalen Schlüssels hinzuaddiert. Daraus ergeben sich für Sachsen die nachfolgend aufgelisteten Zahlen. Zum Stichtag 31. August 2024 sind in Sachsen 15.053 18-Jährige der Jahrgänge 2005 und 2006 zur Nutzung ihrer KulturPass-Budgets freigeschaltet und haben eine Ortsangabe gemacht. Rechnerisch entfallen zusätzlich 3.116 Personen der Jahrgänge 2005 und 2006, die keine Ortsangabe gemacht haben, ebenfalls auf Sachsen, sodass sich insgesamt für Sachsen 18.169 KulturPass-Nutzende ergeben. Dies entspricht 26,38 Prozent der in Sachsen lebenden, 2005 und 2006 geborenen Personen. Die 18.169 Nutzenden verteilen sich wie folgt auf die Landkreise in Sachsen: Kreisfreie Stadt Chemnitz 1.138 Kreisfreie Stadt Dresden 3.271 Kreisfreie Stadt Leipzig 2.858 Landkreis Bautzen 1.327 Landkreis Erzgebirgskreis 1.210 Landkreis Görlitz 1.052 Landkreis Leipzig 1.133 Landkreis Meißen 1.176 Landkreis Mittelsachsen 1.100 Landkreis Nordsachsen   725 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 1.062 Landkreis Vogtlandkreis   853 Landkreis Zwickau 1.271 Gemessen an der geschätzten Anzahl der im jeweiligen Landkreis lebenden, 2005 und 2006 geborenen Personen ergibt sich daraus folgende Nutzungsquote pro Landkreis: Kreisfreie Stadt Chemnitz 28,3 Prozent Kreisfreie Stadt Dresden 34,67 Prozent Kreisfreie Stadt Leipzig 31,2 Prozent Landkreis Bautzen 24,94 Prozent Landkreis Erzgebirgskreis 20,71 Prozent Landkreis Görlitz 24,15 Prozent Landkreis Leipzig 24,56 Prozent Landkreis Meißen 26,89 Prozent Landkreis Mittelsachsen 21,85 Prozent Landkreis Nordsachsen 21,48 Prozent Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 23,59 Prozent Landkreis Vogtlandkreis 22,89 Prozent Landkreis Zwickau 24,87 Prozent Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 4. Abgeordneter Norbert Maria Altenkamp (CDU/CSU) Inwiefern hat die Bundesnetzagentur bei der Planung der Präferenzräume im Zusammenhang mit dem Netzausbauprojekt Rhein-Main-Link die Einbeziehung einer möglichen Trasse entlang der A 3/A 67 geprüft bzw. aus welchen Gründen hat sie den Präferenzraum so eng gefasst, dass dieser oder andere konfliktarme Trassenverläufe nicht möglich sind? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 10. September 2024 Die Ermittlung von Präferenzräumen findet im Zuge der Bedarfsermittlung statt. Aus § 12c Absatz 2a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergibt sich, dass die Ermittlung anhand von vorhandenen Daten zur großräumigen Raum- und Umweltsituation zu erfolgen hatte. Alle Präferenzräume werden auf Grundlage vorhandener bundesweiter Daten und mit derselben Methode ermittelt. Die ermittelten Grenzen des Präferenzraums für den Rhein-Main-Link sind das Ergebnis eines zweistufigen Verfahrens – eines mithilfe der Software „Pathfinder“ automatisiert ermittelten vorläufigen Präferenzraums zwischen den Netzverknüpfungspunkten und einer sich anschließenden fachplanerischen Überprüfung. Die Methode zur Ermittlung von Präferenzräumen ist von der Bundesnetzagentur (BNetzA) mit dem Entwurf zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung zur Bedarfsermittlung 2023–2037/2045 konsultiert und im Mai 2023 festgelegt worden. Der für den Rhein-Main-Link ermittelte Präferenzraum ergibt sich aus den vorhandenen Raum- und Bauwiderständen und weist an seiner schmalsten Stelle im fraglichen Abschnitt eine Breite von 4,6 km auf. Eine weitergehende Aufweitung nach Osten bis an die Bundesautobahn (BAB) 67 heran schied nach Auskunft der Bundesnetzagentur aus den nachfolgenden Gründen aus. In der fachplanerischen Überprüfung des mithilfe der Software „Pathfinder“ automatisiert ermittelten Präferenzraums wurde geprüft, ob der vorläufige Präferenzraum so zu verändern ist, dass Bündelungen mit den beiden Autobahnen nicht ungerechtfertigt früh ausgeschlossen werden. Der vorläufige Präferenzraum wurde so erweitert, dass die BAB 3 von der Abgrenzung umfasst ist und somit eine Bündelung im Planfeststellungsverfahren geprüft werden kann. Dies betrifft einen Abschnitt der BAB 3 nördlich von Rüsselsheim, der zwischen Idstein und dem Mönchhof-Dreieck verläuft, von wo aus die BAB 3 weiter in östliche Richtung verläuft. Wie im Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023–2037/2045 auf Seite 90 erläutert, musste eine Alternative zu einem Verlauf des vorläufigen Präferenzraums gefunden werden, der zunächst nördlich am Ballungsraum Frankfurt am Main vorbeiführte. In der fachplanerischen Überprüfung war festgestellt worden, dass zwischen Bad Homburg v. d. Höhe und den Punkten Kriftel und Suchraum Marxheim eine außergewöhnlich große Anzahl kritischer Riegel aus Flächen der höchsten Raumwiderstandsklasse, insbesondere viele Siedlungsflächen, vorliegen. Neben der kritischen Riegelsituation war zudem die Besonderheit festzustellen, dass eine kleinräumige Aufweitung des vorläufigen Präferenzraums als Lösungsmöglichkeit ausscheidet, weil an der nördlichen und südlichen Grenze des vorläufigen Präferenzraums durchgängige Bereiche höchster Raumwiderstände anzutreffen sind und somit keine passierbaren Flächen vorliegen. Als großräumige Alternative wurde methodenstringent zum Vorgehen bei der Auflösung von Konflikten der Verlauf des geradlinigen Szenarios durch den Taunus herangezogen, bei dem die Länge ein höheres Gewicht erhält. Die äußerst kritische Riegelsituation nördlich von Frankfurt am Main kann dadurch umgangen werden. Auch dieser Verlauf durch den Taunus wurde fachplanerisch überprüft. Der vorläufige Präferenzraum wurde in westliche Richtung aufgeweitet, so dass u. a. die BAB 3 innerhalb des Präferenzraums liegt. Die BAB 67 verläuft östlich des ermittelten Präferenzraums. Südlich des Rüsselsheimer Dreiecks verläuft die BAB 67 durch Flächen, die mit extrem hohen bzw. sehr hohen Raumwiderständen belegt sind (sogenannte Raumwiderstandsklasse EH und Raumwiderstandsklasse I), die zusammenhängende Bereiche ergeben. Sie waren nach der konsultierten Methode daher nicht als geeignete Räume für eine spätere Trassierung anzusehen. Auch im Abschnitt nördlich des Rüsselsheimer Dreiecks verläuft die BAB 67 durch Flächen, die mit extrem hohen bzw. sehr hohen Raumwiderständen belegt sind. Lediglich im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Rüsselsheim und dem Mönchhof-Dreieck verläuft die BAB 67 durch Bereiche mit niedrigeren Raum- und Bauwiderständen. Allerdings drängte sich auch in diesem Bereich eine Aufweitung, mit der eine Bündelung mit der BAB 67 offengehalten wird, nicht auf. Denn die Flächen mit niedrigeren Raumwiderständen sind vollständig von Flächen mit extrem hohen bzw. sehr hohen Raumwiderständen umschlossen. Ein Verlauf entlang dieses Abschnitts der BAB 67 hätte zwangsläufig eine Querung dieser extrem hohen bzw. sehr hohen Raumwiderstände zur Folge. Östlich der BAB 67 liegt zudem ein großflächiges Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Der Abschnitt der BAB 67 zwischen dem Rüsselsheimer Dreieck und dem Mönchhof-Dreieck ist jedoch durch die Hinzunahme des Suchraums um die Netzverknüpfungspunkte im ermittelten Präferenzraum enthalten. 5. Abgeordneter Norbert Maria Altenkamp (CDU/CSU) Hat sich die Bundesregierung mit der Fragestellung befasst, unter welchen Voraussetzungen – bitte unter Nennung aller möglichen Ausnahmetatbestände – und auf welchen Wegen – ohne oder mit gesetzlichen Änderungen – aktuell noch eine Erweiterung des Präferenzraums beim Netzausbauprojekt Rhein-Main-Link möglich ist, um einen Trassenverlauf entlang der A 3/A 67, eine Bündelung mit anderen Netzausbaumaßnahmen oder andere tatsächlich konfliktarme Lösungen zu ermöglichen, die aus Sicht der kommunalen Verantwortungsträger und aus Sicht der Weinbauwirtschaft vor Ort dringend geboten sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 11. September 2024 Die Ermittlung von Präferenzräumen findet im Zuge der Bedarfsermittlung statt. Aus § 12c Absatz 2a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergibt sich, dass die Ermittlung anhand von vorhandenen Daten zur großräumigen Raum- und Umweltsituation zu erfolgen hatte. Alle Präferenzräume werden auf Grundlage vorhandener bundesweiter Daten und mit derselben Methode ermittelt. Die ermittelten Grenzen des Präferenzraums für den Rhein-Main-Link sind das Ergebnis eines zweistufigen Verfahrens. Details dieses Verfahrens sind in der Beantwortung der Frage 4 erläutert. Die Ermittlung des Präferenzraums wurde mit der Veröffentlichung des Umweltberichts zur Bedarfsermittlung 2023–2037/2045 abgeschlossen. Eine nachträgliche Veränderung bereits ermittelter Präferenzräume ist gesetzlich grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Ermittlung von Präferenzräumen dient der Verfahrensbeschleunigung. Nachträgliche Veränderungen würden die angestrebte Beschleunigungswirkung verringern. Sowohl bei der Ermittlung von Präferenzräumen als auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren werden möglichst konfliktarme Trassenverläufe angestrebt. 6. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Auf welche Summen (in Terawatt) belaufen sich die jeweiligen Stromimporte aus den stromexportierenden Ländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Tschechien, und wie hoch sind die jeweiligen Ausgaben in Euro für den Gesamtzeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 (bitte pro Land Summe der Importe in Terawatt und Summe der Ausgaben in Euro angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 13. September 2024 Die Entwicklung des Stromaußenhandels Deutschlands und daraus resultierende Zahlungsströme folgen dem gesamteuropäischen, stündlichen Zusammenspiel aus Angebot und Nachfrage. Die grenzüberschreitende Marktkopplung ermöglicht, dass Strom im europäischen Verbund immer dort erzeugt wird, wo dies am günstigsten möglich ist. Deutschland und die anderen europäischen Länder können so wechselseitig von den jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen profitieren. Ein funktionierender Strombinnenmarkt ist damit auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Denn ohne Stromimporte hätte Deutschland den Strom in eigenen fossilen Kraftwerken zu höheren Kosten und mit höheren CO2-Emissionen produzieren müssen. Die Mehrkosten hätten von den deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Form höherer Stromrechnungen getragen werden müssen. Der Stromhandel schafft somit Wohlfahrt. Eine Zunahme von Stromimporten ist vor diesem Hintergrund keineswegs ein Zeichen für eine Stromknappheit in Deutschland, vielmehr belegt sie den gut funktionierenden europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt. Außenhandelsdaten erlauben zudem keine Aussage über die Versorgungssicherheit oder die Verfügbarkeit von Kraftwerken in Deutschland. In der folgenden Tabelle sind die Stromimporte in Terawattstunden und die Ausgaben hierfür in Millionen Euro mit den an Deutschland angrenzenden Nachbarländern für den angefragten Zeitraum dargestellt. Es handelt sich um eine synthetisch konstruierte Zahl, weil die tatsächlichen durch den Außenhandel induzierten Zahlungsströme statistisch nicht erfasst werden. So weichen die Preise langfristiger Handelsgeschäfte typischerweise von den Day-Ahead-Preisen im Spotmarkt ab. Die hier vorgenommene Kostenkalkulation ist daher lediglich eine Näherung an die tatsächlichen Kosten der Stromaustausche. Die zugrundeliegenden Daten wurden der öffentlich zugänglichen ENTSO-E Transparency Platform entnommen. Die stündlich saldierten Handelsflüsse je Gebotszone wurden dazu mit den stündlichen Day- Ahead-Preisen der deutsch-luxemburgischen Gebotszone multipliziert. Die Tabelle zeigt, dass Deutschland im 1. Halbjahr 2024 insgesamt 30,76 Terawattstunden Strom für synthetisch kalkulierte 2.374,59 Mrd. Euro importiert hat. Dieser Strom hätte auch mit konventionellen Kraftwerken in Deutschland erzeugt werden können, zu höheren Kosten und verbunden mit höheren CO2-Emissionen. 01.01.24 – 30.06.24 Stromimporte in Terawattstunden Berechnete Importausgaben in Millionen Euro Belgien  2,36   174,80 Dänemark  6,45   510,70 Frankreich  7,80   558,35 Niederlande  2,95   187,31 Norwegen  3,26   274,79 Österreich  1,00    85,78 Polen  0,68    53,39 Schweden  1,29    93,77 Schweiz  4,04   357,17 Tschechien  0,93    78,53 Gesamt 30,76 2.374,59 7. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Auf welche Summen (in Terawatt) belaufen sich die jeweiligen Stromexporte in die stromimportierenden Länder Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Tschechien, und wie hoch sind die jeweiligen Einnahmen in Euro für den Gesamtzeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 (bitte pro Land Summe der Exporte in Terawatt und Summe der Ausgaben in Euro angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 13. September 2024 In der folgenden Tabelle sind die Stromexporte in Terawattstunden und die Erlöse hierfür in Millionen Euro mit den an die deutsch- luxemburgische Gebotszone angrenzenden Nachbarländern für den angefragten Zeitraum dargestellt. Bei den Erlösen handelt sich um eine synthetisch konstruierte Zahl, weil die tatsächlichen durch den Außenhandel induzierten Zahlungsströme statistisch nicht erfasst werden. So weichen die Preise langfristiger Handelsgeschäfte typischerweise von den Day- Ahead-Preisen im Spotmarkt ab. Die hier vorgenommene Kostenkalkulation ist daher lediglich eine Näherung an die tatsächlichen Kosten der Stromaustausche. Die zugrundeliegenden Daten wurden der öffentlich zugänglichen ENTSO-E Transparency Platform entnommen. Die stündlich saldierten Handelsflüsse je Gebotszone wurden dazu mit den stündlichen Day- Ahead-Preisen der deutsch-luxemburgischen Gebotszone multipliziert. Die Tabelle zeigt, dass Deutschland im 1. Halbjahr 2024 insgesamt 17,8 Terawattstunden Strom für synthetisch kalkulierte 860,73 Mio. Euro exportiert hat. 01.01.24 – 30.06.24 Stromexporte in Terawattstunden Berechnete Exporterlöse in Millionen Euro Belgien  0,91  42,16 Dänemark  1,87  51,31 Frankreich  1,46  62,75 Niederlande  1,83 122,63 Norwegen  0,84  15,72 Österreich  4,10 215,41 Polen  2,56 147,15 Schweden  0,28   6,29 Schweiz  1,52  79,41 Tschechien  2,42 117,90 Gesamt 17,80 860,73 8. Abgeordneter Marc Biadacz (CDU/CSU) Welche Gewinne bzw. Verluste haben nach Kenntnis der Bundesregierung die vier geschlossenen High-Tech-Gründerfonds (HTGF) HTGF I- IV für den öffentlichen wie für den privaten Sektor erwirtschaftet, und welche anderen auf Startup-Förderung ausgerichtete Fonds mit finanzieller Beteiligung des Bundes haben Gewinne bzw. Verluste erwirtschaftet (bitte ebenfalls die Verteilung auf den öffentlichen und den privaten Anteil angeben)? Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 11. September 2024 Für die sachgerechte Beantwortung der Frage muss auf Unternehmenskennzahlen zurückgegriffen werden, die nicht anderweitig öffentlich einsehbar sind. Die Fonds und ihre Investorinnen und Investoren haben ein schutzwürdiges Interesse, diese Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Es war daher erforderlich, die Antwort als VS-NfD einzustufen.1 Die eingestufte Antwort ist in der Anlage zu dieser Frage enthalten. 9. Abgeordneter Alexander Föhr (CDU/CSU) Kann die Bundesregierung eine Bewertung zu den Erfolgsaussichten des von der Landesregierung Baden-Württembergs angekündigten Antrags auf Ministererlaubnis für den Zusammenschluss der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim (www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/kart ellamt-gibt-zusammenschluss-der-beiden-universi taetsklinika-heidelberg-und-mannheim-nicht-fre i----partner-gehen-naechsten-schritt-und-stellen-a ntrag-auf-ministererlaubnis/%23) abgeben, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 10. September 2024 Die Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 20/12677 ist weiterhin gültig. Bislang liegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kein Antrag auf Ministererlaubnis vor. 10. Abgeordneter Christian Görke (Gruppe Die Linke) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der potentielle Käufer der Shell-Anteile an der PCK- Raffinerie, die Prax-Gruppe, trotz Sanktionen Erdöl aus Russland beziehen wird, und wie wird die Bundesregierung die Sanktionseinhaltung kontrollieren? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 10. September 2024 Der Import von Rohöl und Ölprodukten aus der Russischen Föderation nach Deutschland ist umfassend verboten, Verstöße sind strafbewehrt. Die Überwachung auch von Einfuhrverboten ist Aufgabe des Zolls. Daneben sind sämtliche nach Deutschland importierten Rohölmengen unter Nennung des Herkunftslandes an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden. Vor diesem Hintergrund sind Sanktionsverstöße zwar nicht gänzlich ausschließbar, allerdings bewertet die Bundesregierung solche Verstöße als höchst unwahrscheinlich. 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 11. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, Teile der „Nord Stream 2“-Infrastruktur auf deutschem Staatsgebiet oder innerhalb deutschen Hoheitsgebietes zurückzubauen, und wenn ja, wie ist der konkrete Stand der Planungen (bitte unter Angabe der Zuständigkeiten, beteiligten Behörden und Unternehmen sowie der zeitlich vorgesehenen Abläufe)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 13. September 2024 Derartige Planungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 12. Abgeordnete Franziska Hoppermann (CDU/CSU) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung der European Digital Innovation Centers (EDICs), und welche Bundesministerien sowie weiteren Akteure sind in die Entwicklung und Umsetzung dieser Maßnahmen eingebunden? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 9. September 2024 Es wird davon ausgegangen, dass mit Ihrer Frage die „European Digital Innovation Hubs“ (EDIHs) gemeint sind. Derzeit werden die 17 deutschen EDIHs von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Projektträger Deutsches Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) unterstützt. Dies betrifft Fragen der formalen und inhaltlichen Abwicklung im Bereich der Finanzierung, der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Vernetzung mit anderen Initiativen, insbesondere der Mittelstand-Digital Zentren. Hierzu trägt zum Beispiel die Möglichkeit bei, schon laufende, in der Zielsetzung ähnliche, national und auf Länderebene geförderte Projekte zur Darstellung des nationalen Finanzierungsanteils einzusetzen. Zudem unterstützen das BMWK und der DLR-Projektträger auch bei der Vertretung der Interessen der deutschen EDIHs gegenüber der EU-Kommission sowie dem von der Kommission beauftragten „Digital Transformation Accelerator (DTA)“, z. B. in Fragen der Reduktion und Praktikabilität von Auflagen und Anforderungen. Die Projektträgerschaft Mittelstand-Digital wird aktuell neu ausgeschrieben. In diesem Rahmen wird die Betreuung der deutschen EDIHs neu und umfassender geregelt. Die deutschen EDIHs sind aktuell auf folgender Internet-Seite verzeichnet: https://european-digital-innovation-hubs.ec.europa.eu/de/edih-catalo gue/countries/germany. 13. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Hat die EDEKA Stiftung und Co. KG und bzw. oder haben die ihr angeschlossenen Regionalgesellschaften seit 2019 Leistungen aus Förderprogrammen des Bundes erhalten, und wenn ja, aus welchen, und in welcher Höhe (bitte nach Programm, Fördergrund und Jahr einzeln aufschlüsseln)? Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 9. September 2024 Im Rahmen der verfügbaren Zeit konnten folgende Förderfälle seit 2019 in der Zuständigkeit des BMWK für die EDEKA Stiftung und Co. KG sowie angeschlossene Regionalgesellschaften durch eine Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des Bundes ermittelt werden: Zuwendungsempfänger Förderprogramm Laufzeit von Laufzeit bis Bundesmittel EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) 18.10.2023 17.10.2024 48.570,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) 01.06.2024 31.05.2025 58.200,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) 01.06.2024 31.05.2025 59.999,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) 05.04.2022 26.10.2022 39.075,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 18.02.2021 26.03.2021 3.750,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 22.03.2021 05.05.2021 3.750,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 09.07.2021 18.08.2021 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 28.07.2021 30.08.2021 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 20.10.2021 25.11.2021 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 20.10.2021 22.12.2021 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 08.11.2021 10.12.2021 4.500,00 Zuwendungsempfänger Förderprogramm Laufzeit von Laufzeit bis Bundesmittel EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 09.11.2021 10.12.2021 6.000,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 09.11.2021 10.12.2021 6.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 15.11.2021 10.12.2021 3.750,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 16.11.2021 10.12.2021 4.500,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 22.11.2021 20.12.2021 6.000,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 22.11.2021 20.12.2021 6.000,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 22.11.2021 20.12.2021 6.000,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 22.11.2021 20.12.2021 6.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 06.12.2021 04.01.2022 6.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 21.12.2021 18.01.2022 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 21.12.2021 18.01.2022 3.750,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 21.12.2021 18.01.2022 3.750,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 29.12.2021 25.01.2022 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 04.02.2022 22.02.2022 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 01.06.2022 24.06.2022 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 01.06.2022 24.06.2022 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 28.06.2022 14.07.2022 6.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 14.07.2022 28.07.2022 3.750,00 Zuwendungsempfänger Förderprogramm Laufzeit von Laufzeit bis Bundesmittel EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 30.08.2022 16.09.2022 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 08.09.2022 28.09.2022 4.500,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 24.10.2022 24.11.2022 3.750,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 09.11.2022 06.12.2022 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 09.11.2022 08.12.2022 3.750,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 19.11.2022 19.12.2022 5.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 07.12.2022 01.02.2023 3.750,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 09.12.2022 26.01.2023 6.000,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 09.12.2022 14.02.2023 5.000,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 09.12.2022 07.02.2023 6.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 21.12.2022 02.02.2023 6.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 24.12.2022 07.02.2023 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 24.12.2022 10.03.2023 3.750,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 24.12.2022 07.02.2023 6.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 24.12.2022 07.02.2023 4.500,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 24.12.2022 10.03.2023 3.750,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 24.12.2022 07.02.2023 6.000,00 EDEKA Minden-Hannover Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 25.12.2022 13.03.2023 5.000,00 Zuwendungsempfänger Förderprogramm Laufzeit von Laufzeit bis Bundesmittel EDEKA Minden-Hannover Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 25.12.2022 13.03.2023 3.750,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 29.12.2022 09.02.2023 6.000,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 22.06.2023 26.10.2023 4.500,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 18.07.2023 02.10.2023 3.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 04.08.2023 31.08.2023 3.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 04.08.2023 31.08.2023 3.000,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 22.08.2023 09.10.2023 4.500,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 28.08.2023 23.10.2023 4.500,00 EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 30.08.2023 07.11.2023 3.000,00 EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 30.08.2023 13.11.2023 4.500,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Kälte-Klima-Richtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative) 28.10.2020 11.11.2020 60.975,06 EDEKA SB- Warenhausgesellschaft Südbayern mbH Kälte-Klima-Richtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative) 01.07.2019 15.07.2019 54.922,09 EDEKA Nord Vertriebsgesellschaft mbH Kälte-Klima-Richtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative) 11.09.2019 26.09.2019 26.178,12 EDEKA Nord Vertriebsgesellschaft mbH Kälte-Klima-Richtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative) 11.11.2019 29.11.2019 47.221,79 EDEKA Nord Vertriebsgesellschaft mbH, Markt Prerow Kälte-Klima-Richtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative) 30.10.2020 04.11.2020 54.997,36 EDEKA Nord zweite Vertriebsgesellschaft mbH Kälte-Klima-Richtlinie (Nationale Klimaschutzinitiative) 31.12.2022 02.06.2023 76.300,54 EDEKA Südbayern Handels Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 14.04.2021 30.08.2022 21.426,00 EDEKA Südbayern Handels Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 16.08.2021 07.12.2023 10.115,00 EDEKA Südbayern Handels Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 16.08.2021 10.06.2024 4.394,00 Zuwendungsempfänger Förderprogramm Laufzeit von Laufzeit bis Bundesmittel EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 10.11.2021 30.11.2021 47.250,00 Edeka Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 18.01.2022 14.03.2023 6.791,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 22.03.2022 13.05.2024 20.000,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 22.03.2022 20.05.2022 17.250,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 22.03.2022 27.05.2022 22.250,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 05.08.2022 09.11.2022 2.165.000,00 EDEKA Südbayern Handels Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 15.08.2022 29.06.2023 13.739,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 14.10.2022 07.03.2023 5.933,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 18.10.2022 08.03.2023 40.612,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 14.11.2022 16.03.2023 570.319,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 02.12.2022 26.05.2023 72.131,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 02.12.2022 26.05.2023 44.392,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 12.12.2022 24.03.2023 1.097.107,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 12.12.2022 24.03.2023 24.647,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 13.12.2022 11.07.2024 660.748,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 25.01.2023 24.08.2023 756.990,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 07.02.2023 18.04.2023 106.150,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 08.02.2023 04.07.2023 22.231,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 22.03.2023 27.06.2023 37.486,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 29.03.2023 25.04.2023 25.061,00 EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 29.03.2023 25.04.2023 32.557,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 05.04.2023 26.04.2023 1.250.457,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 04.05.2023 04.05.2023 160.050,00 Edeka Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 30.06.2023 11.07.2023 294.250,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 14.07.2023 12.10.2023 320.400,00 Zuwendungsempfänger Förderprogramm Laufzeit von Laufzeit bis Bundesmittel EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 25.09.2023 28.09.2023 75.162,00 EDEKA Südwest Stiftung & Co. KG Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 18.12.2023 25.01.2024 178.403,00 14. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Welche Subventionen oder sonstigen Förderungen und Unterstützungsleistungen hat die thyssenkrupp Steel Europe AG nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten sieben Jahren vom deutschen Staat jeweils erhalten, und was war jeweils der Zweck der Leistungen? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 13. September 2024 Im Rahmen der verfügbaren Zeit konnten folgende Förderfälle in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWN), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für die thyssenkrupp Steel Europe AG durch eine Auswertung aus der Zuwendungsdatenbank des Bundes ermittelt werden, für die seit 2017 Mittel bewilligt bzw. ausgezahlt wurden. Angaben zur Höhe der einzelnen Förderfälle erfolgen in einer Anlage. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem durch Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Recht des betroffenen Unternehmens auf Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die Bundesregierung hat die erfragten Informationen daher als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.2 Sie können dort eingesehen werden. BMWK: Zuwendungsempfänger Thema bzw. Förderprogramm thyssenKrupp Steel Europe AG Verbundvorhaben: H2-DisTherPro – Vermeidung von CO2- Emissionen in der Stahlindustrie durch Einsatz von Wasserstoff an diskontinuierlich betriebenen Thermoprozessanlagen am Beispiel von Haubenglühen, Teilprojekt: Ganzheitliche Bilanzierung der CO2-Einsparung beim Einsatz von Erdgas-Wasserstoff-Gemischen thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundvorhaben: EPiCoaT – Energieeffiziente Presshärteprozesse mit innovativen Beschichtungen und fortschrittlichen Technologien; Teilvorhaben: Entwicklung und Analysen von Blechbeschichtungen für die Warmformgebung und Übertragung dieser auf kontinuierliche Bandprozesse thyssenkrupp Steel Europe AG RAD Energy: Steigerung der Energieeffizienz im Warmwalzwerk durch revolutionäre Hochpräzisionsradar-Messtechnologie; Industrielle Integration und Erprobung 2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Teil der Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Zuwendungsempfänger Thema bzw. Förderprogramm thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundvorhaben: HyPro: Hybride Prozessführung durch Integration modellbasierter, datenbasierter u. wissensbasierter Techniken zur Energieeinsparung in komplexen Prozessen. Teilprojekt: Entwicklung und Anwendung der hybriden Prozessführung an Hochöfen durch Integration modell-, daten- und wissensbasierter Techniken. thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundvorhaben: Reallabor: H2Stahl – Wasserstofftechnologien zur schrittweisen Dekarbonisierung der Stahlindustrie; Teilvorhaben: Forschungsvorhaben für den Wasserstoff-Hochofen thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt: FSCM – Future Sustainable Car Materials; Teilvorhaben: Hoch- und höchstfeste Stähle thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt: Car2Car – Kreislauffähige, nachhaltige Fahrzeugverwertungskonzepte; Teilvorhaben: Evaluierung des Einsatzes von Post- Consumer-Automobilschrotten thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt: FloatModular – Entwicklung modularer, schwimmender Fundamente für Offshore-Windenergieanlagen für flache und tiefe Gewässer; Vorhaben: Design und konstruktive Auslegung eines modularen schwimmenden Fundamentes unter Berücksichtigung der Einflüsse der Wertschöpfungskette thyssenkrupp Steel Europe AG tkH2Steel – Planung, Bau und Inbetriebnahme einer 100 % wasserstofffähigen Direktreduktionsanlage mit integrierten Einschmelzern zur Erzeugung von klimafreundlichem Roheisen als Grundlage für die Herstellung hochwertiger Stahlflachprodukte thyssenkrupp Steel Europe AG Förderung von Energieeffizienz in der Wirtschaft thyssenkrupp Steel Bundesförderung für effiziente Gebäude thyssenkrupp Steel Europe AG Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) BMBF: Zuwendungsempfänger Thema bzw. Förderprogramm thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt: Kombinationsverfahren zum Laserschneiden und zur lokalen Laserentfestigung von Bauteilen aus hochfesten pressgehärteten Stählen (KLasse) – Teilvorhaben: Einstellen partiell weicher Bauteilbereiche beim Einsatz presshärtbarer Stähle durch kombiniertes Anlassen und Schneiden mittels Laserstrahlung thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt: Oberflächenfunktionalisierte Stahlbandwerkstoffe mittels Laser-Oberflächenbehandlung im kontinuierlichen Breitbandprozess (OSLO) – Teilvorhaben: Um- und Einschmelzen von Randschichten auf Bandmaterial im kontinuierlichen Prozess thyssenkrupp Steel Europe AG EffizienzCluster LogistikRuhr: Datensouveräne Vernetzung und Zusammenarbeit in hafenbezogenen Logistikketten (DataNetPort) – Teilvorhaben C thyssenkrupp Steel Europe AG BioCOnversion – Teilvorhaben G thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt: Didaktische Gestaltung und arbeitswissenschaftliche Evaluierung von Assistenzsystemen für sicheres Handeln in komplexen Situationen (StahlAssist); Teilprojekt: Entwicklung von Lösungen für Steuerungs- und Instandhaltungstätigkeiten in der Bandverarbeitung thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt: Überbetrieblicher Tätigkeitswechsel zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit in regionalen Netzwerken (TErrA); Teilvorhaben: Überprüfung und Weiterentwicklung der betrieblichen und überbetrieblichen Instrumente zur Gestaltung von Tätigkeitswechseln thyssenkrupp Steel Europe AG Forschungscampus OHLF: LCT; Teilprojekt: Life Cycle Engineering von Hybrid und Stahl-Hybrid-Strukturen Zuwendungsempfänger Thema bzw. Förderprogramm thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt: Effiziente Mischbauweisen für Leichtbau- Karosserien (LEIKA); Teilprojekt: Serienfähige Herstellung von Magnesium- Deckschichten für neuartige hybride Halbzeuge thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt: Effiziente Mischbauweise für Leichtbau-Karosserien (LEIKA); Teilprojekt: Reproduzierbare Metall-FKV- Halbzeugherstellung und zugehörige Formgebungsverfahren thyssenkrupp Steel Europe AG SubSEEMag – Substitution von Selten-Erden-Elementen in hochfesten und duktilen Magnesium-Blechwerkstoffen thyssenkrupp Steel Europe AG KOWUB – Neuartige Korrosionsschutzsysteme für warmgeformte Blechbauteile thyssenkrupp Steel Europe AG SMILE – Systemintegrativer Multi-Material-Leichtbau für die Elektromobilität thyssenkrupp Steel Europe AG ExtraLight – Extremer Leichtbau mit Kunststoff-Metall-Hybriden thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundvorhaben SynErgie2: Synchronisierte und energieadaptive Produktionstechnik zur flexiblen Ausrichtung von Industrieprozessen auf eine fluktuierende Energieversorgung. Teilvorhaben: B3-2_ thyssenkruppAG thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundvorhaben SynErgie3: Synchronisierte und energieadaptive Produktionstechnik zur flexiblen Ausrichtung von Industrieprozessen auf eine fluktuierende Energieversorgung. Teilvorhaben: B3-3_ thyssenkrupp Steel Europe thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt KlimPro: Schaffung einer alternativen Verwendung einer auf DRI-Basis erzeugten Elektroofenschlacke für die Zementindustrie zur Verringerung der CO2-Emissionen (SAVE CO2) – Teilprojekt 5: Bereitstellung von direktreduziertem Eisenerz und Begleitung der Schmelzversuche im Elektrolichtbogenofen thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt KlimPro: Nutzung von CO2 im Heißwind zur Effizienzsteigerung im Hochofen (NuCOWin) – Teilprojekt 3: Szenarienbildung, ökobilanzielle Prozessbewertung und Umsetzung einer möglichen Anlagenkonfiguration in einem integrierten Hüttenwerk thyssenkrupp Steel Europe AG Chemische Prozesse – Verbundprojekt: Feste und fluide Produkte aus Gas – Teilprojekt 6 BMDV: Zuwendungsempfänger Thema bzw. Förderprogramm thyssenkrupp Steel Europe AG Ausbildungsförderung der deutschen Binnenschifffahrt thyssenkrupp Steel Europe AG Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt thyssenkrupp Steel Europe AG Elektromobilitätskonzept_ThyssenKrupp Steel Europe AG thyssenkrupp Steel Europe AG Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Nutzung innovativer Antriebe bei Schienenfahrzeugen im Schienennetz der thyssenkrupp Steel Europe in Duisburg thyssenkrupp Steel Europe AG Verbundprojekt: OKTOPUS – Optimierung der Logistik- und Dispositionsprozesse in der maritim basierten Transportkette durch Maschinelles Lernen in der Stahllogistik; Teilvorhaben: Anforderungsdefinition, Bereitstellung der Testumgebung bzw. -daten und Validierung der Ergebnisse 15. Abgeordneter Christian Leye (Gruppe BSW) In welcher Höhe sind bereits Fördermittel an die Thyssenkrupp AG für das Dekarbonisierungsprojekt „tkH2Steel“ abgeflossen (bitte nach Datum der Auszahlung und Höhe aufschlüsseln), und rechnet die Bundesregierung mit Verzögerungen im geplanten Vorhaben durch den aktuellen Streit zwischen der Thyssenkrupp AG und seiner Stahlsparte und wenn ja, in welchem Ausmaß? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 13. September 2024 Auszahlungen in Förderprojekten erfolgen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Zuwendungsbescheids nach Projektfortschritt und dem Nachweis der entsprechend angefallenen förderfähigen Kosten. Im Rahmen des Projektes tkH2Steel sind auf Basis dieser Vorgaben mit Fortschreiten des Projektes bereits entsprechende Mittel ausgezahlt worden. Die Förderzusage der Bundesregierung und der Landesregierung Nordrhein- Westfalen beläuft sich in ihrer Gesamthöhe auf 2 Mrd. Euro, wobei 70 Prozent der Fördersumme auf den Bund und 30 Prozent auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen. Die Zuwendung ist an die Zusage des Zuwendungsempfängers und des dahinterstehenden Konzerns gebunden, die Umsetzung des Projektes, das heißt den Bau und den Betrieb der Anlage wie geplant, sicherzustellen. Abweichungen sind anzuzeigen und mit den im Bescheid verankerten üblichen verwaltungsrechtlichen Konsequenzen verbunden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Unternehmen das Projekt der Dekarbonisierung vollständig, wie geplant und mit der Europäischen Kommission in gemeinsamen Kraftakt verhandelt, umsetzen wird – einhergehend mit den damit verbundenen Arbeitsplätzen an der neuen Produktionsroute. Eine Umsetzung am Standort Duisburg ist dabei Voraussetzung für die Zuwendung. Soweit genaue Angaben zu Datum und Höhe einzelner Auszahlungen erbeten werden, ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem durch Artikel 12 Absatz 1 GG geschützten Recht betroffenen Unternehmens auf Wahrung seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die Bundesregierung hat die erfragten Informationen daher als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.3 Sie können dort eingesehen werden. 3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Teil der Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 16. Abgeordneter Dr. Michael Meister (CDU/CSU) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V., dass es für Direktimporte vor allem aus Asien niemanden gibt, der für Produktsicherheit in die Pflicht genommen werden könnte, und auch die im Dezember 2024 in Kraft tretende neue EU- Produktsicherheitsverordnung daran nichts ändert (www.r nd.de/wirtschaft/temu-und-alibaba-wie- spielzeugaus-china-an-allen-kontrollen-vorbei-in-die-eu-ge langt-HWY4J7PMM5FY3MDXFDQMJ6UML E.html), und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Online- Plattformen verpflichtet werden müssen, für Sicherheitsmängel bei von ihnen nach Europa gebrachten Produkten geradezustehen, wenn niemand anderes greifbar ist? Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 13. September 2024 Die EU-Produktsicherheitsverordnung ist im Juni 2023 in Kraft getreten und findet ab dem 13. Dezember 2024 unmittelbare Anwendung in den Mitgliedstaaten. Danach sind die Wirtschaftsakteure verpflichtet, nur sichere Produkte auf dem Markt bereitzustellen und in Verkehr zu bringen. Auch Anbieter von Online-Marktplätzen werden durch die Verordnung stärker in die Pflicht genommen. So sind diese zukünftig verpflichtet, eine Kontaktstelle einzurichten, an die sich die Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren Bedenken auch in Bezug auf die Produktsicherheit wenden können. Zudem müssen Online-Marktplätze dafür Sorge tragen, dass ihre Portale derart aufgebaut sind, dass die Wirtschaftsakteure ihren vorvertraglichen Informationspflichten nachkommen können. Online-Marktplätze müssen beispielsweise künftig anhand des EU-Schnellwarnsystems Safety Gate (https://ec.europa.eu/safety-gat e /# /screen/home) stichprobenartig prüfen, ob Angebote auf ihrem Marktplatz bereits als gefährlich identifiziert wurden. Gefährliche Produkte sind auf besondere Anordnung der Marktüberwachungsbehörden innerhalb von höchstens zwei Tagen von den Plattformen zu entfernen. Um wirksame Produktrückrufe sicherzustellen, sind Online-Marktplätze dazu verpflichtet, mit den nationalen Behörden zusammenzuarbeiten. Im Falle eines Rückrufs müssen sie die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Kontaktinformationen, die sie beispielsweise beim Kauf des Produkts hinterlegt haben, unmittelbar informieren. Händler, die häufiger auf der Plattform Produkte anbieten, die nicht mit dem Produktsicherheitsrecht übereinstimmen, sollen von dem Online-Marktplatz nach vorheriger Warnung für eine angemessene Zeit ausgeschlossen werden. Zudem muss für die unter die Produktsicherheitsverordnung fallenden Produkte – unabhängig davon, ob diese online oder im stationären Handel in Verkehr gebracht werden – nach Artikel 16 der EU- Produktsicherheitsverordnung stets ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur vorhanden sein. Grundsätzlich gilt für alle Anbieter von Online-Plattformen die Verpflichtung nach dem Digital Services Act, dass sie – wenn sie Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmen ermöglichen – sich in angemessener Weise darum bemühen müssen, stichprobenartig in amtlichen, frei zugänglichen Online- Datenbanken oder – Schnittstellen zu prüfen, ob die angebotenen Produkte als rechtswidrig eingestuft wurden. Zudem fordert die Bundesregierung angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern im Rahmen der Verhandlungen zur neuen EU-Spielzeugverordnung, dass Anbieter von Online-Marktplätzen angemessene Anstrengungen unternehmen müssen, um bereits vor dem Angebot eines Produkts auf dem Online-Marktplatz stichprobenartig zu überprüfen, ob das Spielzeug als gefährlich eingestuft wurde. Die Verpflichtung, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um Ex-ante- Stichprobenkontrollen durchzuführen, soll verhindern, dass bereits als gefährlich gemeldete Produkte auf dem Markt verbleiben oder angeboten werden. Ferner wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass der verantwortliche Wirtschaftsakteur verpflichtet wird, über die gesamte Vertriebsdauer des Produktes seine Erreichbarkeit sicherzustellen und entsprechende Kontaktdaten anzugeben. Die Bundesregierung beobachtet, dass bei Direktimporten die Prüfung durch Marktüberwachungsbehörden erschwert ist. Bei Direktimporten aus Drittstaaten an Endverbraucherinnen und -verbraucher in der EU ist die Zollverwaltung zuständig für die Zollkontrolle und wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der produktsicherheitsrechtlichen Bestimmungen mit. Bestehen bei der Zollabfertigung Anhaltspunkte für den Verdacht eines Verstoßes gegen bestimmte Produktvorschriften, informiert der Zoll die zuständige Marktüberwachungsbehörde, die dann über die Zulässigkeit der Einfuhr entscheidet. In diesen Fällen ist daher aus Sicht der Bundesregierung die Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden mit den Zollbehörden entscheidend, die risikoorientiert und stichprobenartig die an den EU-Grenzen eingeführten Waren kontrollieren. 17. Abgeordneter Mike Moncsek (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen vorläufigen Strafzölle der Europäischen Union auf chinesische E-Autos in Bezug auf ihre Wirksamkeit zum Schutz der deutschen und europäischen Wirtschaft? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 9. September 2024 Die Bundesregierung setzt sich auf Ebene der Europäischen Union (EU), der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO), der G7/G20, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) und bei den EU-Verhandlungen zu Freihandelsabkommen für einen regelgebundenen, fairen und freien Wettbewerb mit Drittstaaten auf Basis des vereinbarten WTO-Rechts und für eine globale Wettbewerbsgleichheit (Level Playing Field) ein. Gleichzeitig stehen die EU und Deutschland für offene Märkte. Eine Verhängung von Ausgleichszöllen erfordert deshalb nach der EU-Antisubventionsverordnung stets eine sorgfältige Abwägung der Interessen der EU-Hersteller, Verwender und Verbraucher im Rahmen des Unionsinteresses. Die Bundesregierung begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Kommission und China nun Gespräche über eine mögliche einvernehmliche Lösung führen. 18. Abgeordneter Mike Moncsek (AfD) Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die aktuellen vorläufigen Strafzölle der Europäischen Union auf chinesische E-Autos auf die deutsch-chinesischen Handelsbeziehungen, insbesondere in dem Bereich der Automobilindustrie? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 9. September 2024 Nach den vorläufigen endgültigen Ergebnissen der EU-Kommission in der Antisubventionsuntersuchung gegen die Einfuhren von E-Autos aus China werden die vorläufigen Ausgleichszölle nicht vereinnahmt. Die Bundesregierung setzt sich auf Ebene der Europäischen Union (EU), der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO), der G7/G20, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development – OECD) und bei den EU-Verhandlungen zu Freihandelsabkommen für einen regelgebundenen, fairen und freien Wettbewerb mit Drittstaaten auf Basis des vereinbarten WTO-Rechts und für eine globale Wettbewerbsgleichheit (Level Playing Field) ein. Gleichzeitig stehen die EU und Deutschland für offene Märkte. Eine Verhängung von Ausgleichszöllen erfordert deshalb nach der EU-Antisubventionsverordnung stets eine sorgfältige Abwägung der Interessen der EU-Hersteller, Verwender und Verbraucher im Rahmen des Unionsinteresses. Die Bundesregierung begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Kommission und China nun Gespräche über eine mögliche einvernehmliche Lösung führen. 19. Abgeordneter Lars Rohwer (CDU/CSU) Wie hoch war die monatliche Einspeisevergütung für PV-Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen seit Januar 2022 (bitte in absoluten Zahlen auflisten), und welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Stromerzeuger durch die Abnahme von Strom bei negativen Börsenstrompreisen in diesem Zeitraum entstanden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 13. September 2024 Nach geltender Rechtslage wird bei negativen Börsenpreisen in mehreren aufeinander folgenden Stunden bzw. ab 2027 ab der ersten Stunde nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 grundsätzlich keine Förderung ausgezahlt. Mit der Wachstumsinitiative hat die Bundesregierung vereinbart, die Förderung bei negativen Preisen für EE-Neuanlagen grundsätzlich bereits ab 2025 auszusetzen. Damit werden die Kosten im Bundeshaushalt reduziert. Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) erhalten je nach Größe einen individuellen Fördersatz, der für Neuanlagen abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme halbjährlich sinkt. Eine Auswertung, wie hoch die Einspeisevergütung von PV-Anlagen in Stunden mit negativen Preisen war, liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Betreibern von größeren, nicht erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen in der Regel keine Kosten entstehen. Grund hierfür ist, dass diese den Großteil ihrer Stromproduktion mit individuellen Hedging-Strategien am Terminmarkt absichern. Das bedeutet, dass sie im Fall von Strompreisen am Spotmarkt, die unterhalb ihrer variablen Betriebskosten bzw. Grenzkosten liegen, mindestens den im Termingeschäft vereinbarten Strompreis erhalten. Zusätzlich können sie sich dann in der täglichen Einsatzplanung ihres Anlagenportfolios noch am Spotmarkt optimieren. Denn sie haben die Option, eigene Anlagen nicht einzusetzen und stattdessen den Strom an der Strombörse einzukaufen. Dadurch sparen sie auch Brennstoff- und CO2- Zertifikatekosten der Anlage ein. 20. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch die geplanten Steuererleichterungen für Elektroautos im Hinblick auf die Zahl der Neuzulassungen batteriebetriebener Fahrzeuge innerhalb eines Jahres (falls möglich, bitte konkrete Prognose zur Entwicklung von Neuzulassungen angeben; www.zeit.de/mobilitaet/2024-09/elektroautos-hab eck-ankuendigung-neue-steuererleichterungen)? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 12. September 2024 Mit den Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative der Bundesregierung werden konkrete steuerliche Anreize geschaffen, um nachhaltige Mobilität in Deutschland weiter voranzubringen. Die Bundesregierung erwartet durch diese Maßnahmen einen Anstieg der Nachfrage nach Elektroautos insbesondere im Bereich der gewerblichen Fahrzeuge. Diese spielen auch für den Gebrauchtwagenmarkt eine wichtige Rolle, da sie vergleichsweise kurze Zeit gehalten werden. Der Anteil gewerblicher Neuzulassungen – zu denen auch sog. Dienstwagen zählen – beträgt in Deutschland durchschnittlich rund zwei Drittel. Durch die geplanten Steuererleichterungen soll der Absatz von Elektroautos insgesamt weiter gestärkt werden. Auch die deutsche Automobilindustrie wird von dieser Nachfragesteigerung profitieren. 21. Abgeordnete Nadine Schön (CDU/CSU) Unter welchen Bedingungen wird die Bundesregierung die laut „Saarbrücker Zeitung“ vom 14. Februar 2024 zugesagten Zuschüsse des Bundes in Höhe von 362 Mio. Euro für die Wolfspeed-Ansiedlung im Saarland zahlen, insbesondere im Hinblick auf die Verschiebung des Baubeginns der Chipfabrik, der nun nach Medienberichten frühestens im Jahr 2026 erfolgen soll (www.tagesschau.de/inland/regional/saarland/ srwieder-spaeterer-baubeginn-bei-wolfspeed-in-ens dorf-100.html), und hält die Bundesregierung eine zusätzliche Förderung über den European Chips Act für möglich (bitte dabei auch dazu ausführen, inwieweit diesbezüglich bereits Gespräche seitens der Bundesregierung etwa mit der Europäischen Kommission geführt wurden)? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 10. September 2024 Das Unternehmen Wolfspeed hat für die Förderung der Errichtung einer Halbleiterfabrik im Saarland vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Dezember 2023 einen Zuwendungsbescheid im Rahmen der europäischen Fördermaßnahme IPCEI (Important Project of Common European Interest) Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien erhalten. Der Bescheid und die Auszahlung der Förderung wurden mit Nebenbestimmungen nach § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) verknüpft, wonach seitens des Unternehmens zunächst noch Nachweise zum Projekt vorzulegen sind. Falls dies ausbleibt, könnten bereits ausgezahlte Fördermittel unter Umständen zurückgefordert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz steht mit dem Unternehmen zum bereits bewilligten Projekt und etwaigen weiteren Fördermöglichkeiten, welche derzeit geprüft werden, im Austausch. 22. Abgeordneter Johannes Steiniger (CDU/CSU) Wie viele Bewerber gab es für die Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu einer Rahmenvereinbarung für Videodienstleistungen und Video-Content- Creation – Dienstleistungen, und wie ist hier der aktuelle Stand (Zitat Ausschreibung: „Beabsichtigt ist, dass die Rahmenvereinbarung zum 1. August 2024 beginnt.“)? Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 10. September 2024 Da es sich um ein noch laufendes Vergabeverfahren handelt, kann keine Information zur Zahl der Bieter gegeben werden. Beabsichtigt ist eine Zuschlagserteilung für Los 1 im September, für Los 2 im November 2024. 23. Abgeordneter Hans-Jürgen Thies (CDU/CSU) Wie gedenkt die Bundesregierung, die mittelständischen Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung der Pflichten aus dem Einwegkunststofffondsgesetz zu unterstützen, insbesondere angesichts der zusätzlichen Belastung durch die geplante nationale Plastiksteuer, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine Verlagerung der Produktion ins Ausland zu verhindern (https://plasticseurope.org/de/nachhaltigkeit/kreisl aufwirtschaft/abfallmanagement-und-abfallvermei dung/plastiksteuer/#:~:text=Die%20EU-Plastikab gabe; www.welt.de/wirtschaft/article249843912/ Die-Plastiksteuer-kommt-die-moeglichen-Folgen- fuer-Verbraucher-und-Wirtschaft.html#:~:text=Kr itik%20kommt%20von%20den; https://plasticseu rope.org/de/wp-content/uploads/sites/3/2024/02/2 024-02-14-Vorschlaege-Plastiksteuer-Verbaendep apier.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 12. September 2024 Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) setzt die erweiterte Herstellerverantwortung und damit einhergehend eine Kostentragungspflicht nach den Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. Die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten, wie zum Beispiel von Tabakprodukten oder von To-Go-Getränke- und Lebensmittelbehältern, werden verpflichtet, eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds zu entrichten. Die genannten Produkte tragen zur Vermüllung des öffentlichen Raumes bei. In der Vergangenheit wurden die erforderlichen Reinigungs- und Entsorgungskosten von der Allgemeinheit getragen. Künftig werden die Hersteller der gelisteten Einwegkunststoffprodukte mit in die Verantwortung genommen und an diesen Kosten beteiligt. Die Gelder des Fonds werden den öffentlich-rechtlichen Anspruchsberechtigten, insbesondere den Kommunen auf Antrag für die Reinigung und Entsorgung des Einwegkunststoffabfalls im öffentlichen Raum ausgezahlt. Der Fonds wird nachschüssig ausgezahlt. Die erste Abwicklung erfolgt im Jahr 2025 auf Basis der im Jahr 2024 von den Herstellern in Verkehr gebrachten Produkte und der erbrachten Leistungen der Anspruchsberechtigten. Die Abgabesätze und erstattungsfähigen Leistungen werden in der Einwegkunststofffondsverordnung geregelt. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht vor, dass die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wie in anderen europäischen Ländern auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt wird. Die Bundesregierung stimmt sich dazu derzeit ab. Einer besonderen Unterstützung mittelständischer Unternehmen bei der Umsetzung der Pflichten des EWKFondsG bedarf es aus Sicht der Bundesregierung nicht. Im Übrigen geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass Unternehmen aufgrund des EWKFondsG Arbeitsplätze ins Ausland verlagern. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 24. Abgeordneter Ingo Gädechens (CDU/CSU) Wie hoch waren die im HKR-Verfahren (Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen) hinterlegten noch verfügbaren Mittel des Ertüchtigungstitels (Kapitel 6002 Titel 687 03) im Rahmen der Bewirtschaftung des Bundeshaushalts 2024 zu den Stichtagen 18. Mai 2024, 5. Juli 2024, 26. August 2024 sowie 5. September 2024 (bitte nach getätigten Ausgaben einerseits sowie nach bestehenden, aber noch nicht kassenwirksam gewordenen finanziellen Bindungen andererseits differenzieren), und wäre nach Einschätzung der Bundesregierung eine Verzögerung (bzw. ein Komplettausfall) der eingeplanten zusätzlichen Finanzmittel zur Ukraine-Unterstützung, wie beispielsweise der geplante G7-Kredit in Höhe von 50 Mrd. Dollar, ein hinreichender Grund, um gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes eine außergewöhnliche Notsituation festzustellen und dadurch die laut Schuldenbremse zulässige maximale Nettokreditaufnahme zu überschreiten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 9. September 2024 Die Zahlungen bei Kapitel 6002 Titel 687 03 gemäß dem automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) betragen mit Stand 17. Mai 2024: 2.150.339.776,71 Euro 5. Juli 2024: 2.987.300.325,88 Euro 26. August 2024: 3.423.817.777,01 Euro. Eine Auswertung vergangener einzelner Stände bei den Festlegungen und Anordnungen ist im HKR-Verfahren technisch nicht angelegt. Vor diesem Hintergrund kann das Bundesministerium der Finanzen hierzu keine Auskunft geben. Zum Stichtag 5. September 2024 waren im HKR-Verfahren bei Kapitel 6002 Titel 687 03 Zahlungen in Höhe von 3.768.307.338,53 Euro, Festlegungen in Höhe von 2.299.494.496,02 Euro und Anordnungen in Höhe von 19.377.626,81 Euro gebucht. In Bezug auf den G7-Kredit geht die Bundesregierung davon aus, dass der Ukraine auf diesem Wege zeitnah signifikante Mittel bereitgestellt werden. Die Frage, ob eine Verzögerung oder ein Komplettausfall als hinreichende Begründung einer außergewöhnlichen Notsituation nach Artikel 115 des Grundgesetzes zu qualifizieren sein könnte, ist deshalb hypothetisch. Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. 25. Abgeordneter Olav Gutting (CDU/CSU) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass seit dem Inkrafttreten des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) im Juni 2021, mit dem eine „Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ einhergehen sollte, die Bearbeitungszeit für diesen Steuerabzug von der Antragstellung bis zur Erteilung einer Freistellung bzw. bis zur Erstattung laut Angaben von Betroffenen auf mittlerweile bis zu 24 Monate angewachsen ist (u. a. Positionspapier Spiele-Autoren-Zunft e. V., in Pressemitteilung vom 1. August 2024), und wie ist diese Bearbeitungszeit mit § 50c Absatz 2a Satz 6 EStG vereinbar, der vorsieht, dass über einen Freistellungsantrag „innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise zu entscheiden“ ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 9. September 2024 Die seit 2019 insbesondere im Bereich der Kapitalertragsteuerentlastung gestiegenen Antragszahlen führen zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Sie resultieren im Wesentlichen aus verschärften Prüfungserfordernissen als unmittelbare Folge der Aufdeckung missbräuchlicher Gestaltungen wie „Cum/Ex“. Die sukzessive Einschränkung der Nutzung des Datenträgerverfahrens, das sich als missbrauchsanfällig herausgestellt hat und dessen vollständige Abschaffung mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) beschlossen wurde, führt zu mehr Einzelanträgen. Ziel des AbzStEntModG waren nicht nur effektivere Verfahren, sondern auch, diese weniger missbrauchs- und betrugsanfällig auszugestalten. Maßnahmen wie das flächendeckende Erfordernis einer formellen Steuerbescheinigung und die Neufassung der Antimissbrauchsvorschrift § 50d Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führten zu einem deutlichen Mehraufwand bei der Bearbeitung von Anträgen. Der Wechsel von Papieranträgen auf elektronische Antragstellung bringt die mit einer solchen Umstellung einhergehenden zusätzlichen IT-mäßigen Herausforderungen. Die Auflösung des Bearbeitungsstaus hat sowohl im Bundesministerium der Finanzen (BMF) als auch im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) höchste Priorität. Die Verbesserung der Bearbeitungszeiten erfordert dabei einen Mix an organisatorischen, personellen und gesetzgeberischen Maßnahmen. Die mit dem Wachstumschancengesetz am 28. März 2024 in Kraft getretene Erhöhung der Freigrenze des § 50c Absatz 2 Nummer 2 EStG war ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt, um sowohl für die Wirtschaft, als auch für die Finanzverwaltung nachhaltig für Entlastung zu sorgen. Als weitere Maßnahme ist beabsichtigt, mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) eine Verlängerung der Geltungsdauer von Freistellungsbescheinigungen von drei auf fünf Jahre zu bewirken. Auch dies würde langfristig zu weniger Aufwand sowohl für den beschränkt Steuerpflichtigen (Antragstellung) als auch die Verwaltung (Prüfungsvollzug) führen. Neben den gesetzgeberischen Maßnahmen ist das BMF als Aufsichtsbehörde über das BZSt mit den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ständig im Austausch und gemeinsam bestrebt, die Verwaltungsabläufe zu optimieren. Weiterer Personaleinsatz wird dazu beitragen, die Erledigungszahlen kontinuierlich zu steigern. Das sich in Entwicklung befindende neue IT-Verfahren wird zur fortschreitenden Digitalisierung beitragen und mittel- und langfristig ebenfalls zu einer nachhaltigen Verkürzung der Bearbeitungszeiten führen. 26. Abgeordneter Matthias Hauer (CDU/CSU) Mit welchen Ergebnissen wurden die mit den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II (SDG I und SDG II) eingeführten Regelungen und Befugnisse durch die Bundesregierung evaluiert, und wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Evaluierungsbericht zu den SDG I und II übermitteln, der dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages spätestens bis Ende Juni 2024 vorgelegt werden sollte (vgl. Bundestagsdrucksachen 20/1892, 20/4534, 20/11496)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 11. September 2024 Der Entwurf des Evaluierungsberichts zu den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II, der gemäß dem Auftrag der Koalitionsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (Bundestagsdrucksache 20/1892, S. 28) und gemäß dem Regierungsentwurf zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz II zu erstellen ist, befindet sich derzeit in der finalen Hausabstimmung innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen. Die Ressortabstimmung steht kurz bevor. Der Bericht wird dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages unmittelbar nach Abschluss der Ressortabstimmung übersandt. Die Arbeiten an dem Evaluierungsbericht haben mehr Zeit in Anspruch genommen als ursprünglich geplant. Dies liegt an der Vielzahl und der Komplexität der zu evaluierenden Aspekte sowie auch an der Richtlinie (EU) 2024/1226 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union (Richtlinie Sanktionsstrafrecht), deren mögliche Auswirkungen intensiv geprüft werden. 27. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie weit sind die Konversionspläne der Bundesregierung für die ehemalige Kurpfalz-Kaserne in Speyer fortgeschritten bzw. welche Dokumente über Beschlüsse oder Entscheidungen etc. liegen der Bundesregierung vor (bitte Dokumentenname/ Abkürzung oder Schlüssel nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 9. September 2024 Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin der ehemaligen Kurpfalz-Kaserne in Speyer, deren überwiegender Teil von der Bundeswehr an die BImA zurückgegeben wurde. Lediglich ein kleiner Teilbereich, auf dem sich das Bundeswehrdienstleistungszentrum befindet, wird noch von der Bundeswehr genutzt. Daneben werden drei Gebäude vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die übrige Liegenschaft vom Land Rheinland-Pfalz für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden genutzt. Die BImA befindet sich in Gesprächen mit der Stadt Speyer über den Verkauf eines Teilbereiches (sogenannter ehemaliger Technik-Bereich) an die Stadt. Grundlage des Handelns der auf Seiten des Bundes im Rahmen der Konversion tätigen BImA sind das BImA-Gesetz sowie die im Bundeshaushalt im Kapitel 6004 Titel 12101 ausgebrachten Haushaltsvermerke Nummer 3.6 und 60.3. Der zukünftige Umgang mit der Liegenschaft und die weitere Entwicklung selbst wird durch die bauplanungsrechtlichen Vorgaben der Stadt Speyer als Trägerin der Planungshoheit geregelt. 28. Abgeordnete Anne Janssen (CDU/CSU) Wie will die Bundesregierung angesichts der aktuellen finanziellen Herausforderungen die Kommunen bei der Haushaltsaufstellung unterstützen, und wie ist der aktuelle Stand der Reform der Altschuldenregelung, insbesondere in Bezug auf die geplanten Maßnahmen zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen, durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zur wirtschaftlichen Stabilität einer nachhaltigen Sicherung kommunaler Handlungsspielräume? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 6. September 2024 Finanzverfassungsrechtlich obliegt es in erster Linie den Ländern, ihren Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung zur nachhaltigen Sicherung kommunaler Handlungsspielräume zur Verfügung zu stellen. Trotz der grundgesetzlichen Finanzverantwortung der Länder für ihre Kommunen unterstützt der Bund die Kommunen bereits in erheblichem Umfang im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Nennenswerte Maßnahmen sind unter anderem das sogenannte 5 Milliarden- Entlastungspaket zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft, die vollständige Erstattung der Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder die erhöhte Bundesbeteiligung an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Die Bundesregierung sieht aber auch die Herausforderungen, vor denen vor allem finanzschwache Kommunen aktuell und in den kommenden Jahren stehen. Sie hält daher weiter an ihrem Vorhaben fest, übermäßig verschuldete Kommunen gemeinsam mit den betroffenen Ländern einmalig von ihren Altschulden zu befreien. Für eine gezielte Beteiligung des Bundes an einer Entschuldung der Kommunen bedarf es jedoch zwingend einer Grundgesetzänderung mit den hierfür notwendigen Mehrheiten im Deutschen Bundestag und Bundesrat. Trotz zahlreicher Sondierungsgespräche mit den Ländern und der CDU/CSU- Bundestagsfraktion ist nach wie vor nicht erkennbar, ob diese Mehrheiten erreicht werden können. 29. Abgeordnete Dr. Astrid Mannes (CDU/CSU) Plant die Bundesregierung, verbraucherschützende Regelungen einzuführen, die Unternehmen und Banken verpflichten, der missbräuchlichen Nutzung von personenbezogenen Daten beim Bezahlvorgang mit dem SEPA-Lastschriftverfahren entgegenzuwirken (www.mdr.de/ratgeber/finanzen/s epa-lastschrift-betrug-deutschlandticket-10 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 19. September 2024 Zahlungsdienstnutzer genießen bei SEPA-Lastschriften einen hohen Schutz: Erfolgt eine Abbuchung unautorisiert, ist der Kontoinhaber bzw. Zahler gesetzlich zunächst generell durch seinen Wertstellungsanspruch aus § 675u Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschützt. Danach hat der Zahlungsdienstleister im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs gegen den Zahler keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Der Zahler muss hierfür lediglich einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang seinerseits unverzüglich an seinen Zahlungsdienstleister melden; nach spätestens 13 Monaten nach dem Tag der Belastung sind Ansprüche gegen den Zahlungsdienstleister ausgeschlossen (§ 676b Absatz 1, 2 BGB). Speziell bei SEPA-Basislastschriften ist noch ein über diese generellen Vorschriften hinausgehender Schutz geregelt: § 675x Absatz 2 und 4 BGB enthält unabhängig von der Autorisierung für SEPA-Lastschriften ein bedingungsloses Erstattungsrecht binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags. Eine Angabe von Gründen durch den Zahler ist hierbei nicht erforderlich. Diese zivilrechtlichen Vorgaben beruhen weitgehend auf Artikel 73, Artikel 76 sowie Artikel 77 der unionsrechtlichen Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD2-Richtlinie). Diese Richtlinie ist grundsätzlich vollharmonisierend. Gesetzliche Änderungen können insoweit nur auf europäischer Ebene erfolgen. Auf EU-Ebene wird derzeit die Fortschreibung der einschlägigen unionsrechtlichen Regelungswerke zu Zahlungsdiensten auf Grundlage der Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zu einer Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR) vom 28. Juni 2023 verhandelt. Gegenstand des Vorschlags ist auch eine Reihe von Regelungen zur Betrugsprävention. Diese Vorschläge sind derzeit Gegenstand intensiver Beratungen im Europäischen Rat und bilden nach Auffassung der Bundesregierung eine geeignete Grundlage, um eine Verbesserung der Sicherheit des digitalen Zahlungsverkehrs und in der Betrugsbekämpfung zu erzielen. 30. Abgeordneter Björn Simon (CDU/CSU) Plant die Bundesregierung wie die schwedische Regierung, die aufgrund hoher Standortkosten und daraus resultierendem fehlenden Angebots ihre nationale Luftverkehrssteuer abschafft, eine Reduzierung bzw. Abschaffung der nationalen Luftverkehrssteuer, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 13. September 2024 Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine Änderung der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes. 31. Abgeordneter Kai Whittaker (CDU/CSU) Unterstützt die Bundesregierung zur Digitalisierung von Gewerbesteuerbescheiden die Einführung einer standardisierten Software? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 13. September 2024 Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer ist eine kommunale Aufgabe. Die Bundesregierung begrüßt die inzwischen im Vorhaben KONSENS fortgeführten Aktivitäten zur Unterstützung der Kommunen bei der Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides. Die Entscheidung über den Einsatz von bestimmten Softwareprodukten zur Erzeugung digitaler Gewerbesteuerbescheide obliegt jedoch allein den Kommunen. Das Vorhaben KONSENS ist bestrebt, mit einer nutzerorientierten Lösung und mit digitaler Zustellung des Gewerbesteuerbescheids in das ELSTER-Unternehmenskonto der Unternehmen ein hohes Maß an Akzeptanz zu finden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 32. Abgeordnete Gökay Akbulut (Gruppe Die Linke) Wie vielen Belarussinnen und Belarussen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem belarussischen Präsidialerlass vom 4. September 2023, wonach belarussische Ausweisdokumente nicht mehr in den konsularischen Vertretungen, sondern nur noch im Inland beantragt oder verlängert werden können, deutsche Passersatzpapiere wegen der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung wegen politischer Verfolgung im Heimatstaat erhalten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln und auch die Zahl der abgelehnten Anträge angeben), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie der erforderliche Nachweis einer besonderen Gefährdung bei einer möglichen Passbeschaffung erbracht werden kann, insbesondere bei Personen, die für gewöhnlich in Deutschland leben und schon einen längeren Zeitraum nicht mehr in Belarus waren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. September 2024 Zum Stichtag 31. Juli 2024 waren im Ausländerzentralregister (AZR) bei 113 belarussischen Staatsbürgern Reiseausweise für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) erfasst, die seit dem 4. September 2023 ausgestellt wurden. Die Verteilung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Land Anzahl Personen Baden-Württemberg 11 Bayern 25 Berlin 9 Brandenburg 3 Hamburg 1 Hessen 8 Niedersachsen 14 Nordrhein-Westfalen 26 Rheinland-Pfalz 3 Saarland 2 Sachsen 5 Sachsen-Anhalt 3 Thüringen 3 Gesamt 113 Die Anzahl abgelehnter Anträge wird im AZR nicht erfasst. Die Prüfung der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung erfolgt im Einzelfall und am Maßstab der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 5 AufenthV). Die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei nachweislich politisch verfolgten Belarussinnen und Belarussen kann angenommen werden. Von einer besonderen Gefährdung dürfte insbesondere bei Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes und bei Personen der belarussischen Diaspora und Aktivistinnen und Aktivisten mit herausgehobener (exil-) politischer Aktivität angenommen werden. Auch Kultur- und Medienschaffende sowie regierungskritische Journalistinnen und Journalisten sind häufig besonderer Gefährdung ausgesetzt. Die kommunalen Ausländerbehörden in den Ländern entscheiden stets im Einzelfall und in eigener Zuständigkeit, ob Passersatzpapiere ausgestellt werden und ob der Nachweis der Gefährdung erbracht worden ist. 33. Abgeordneter Peter Aumer (CDU/CSU) Wie erklärt sich die Bundesregierung für das Jahr 2023 das Verhältnis zwischen den tatsächlichen Überstellten deutschen Ersuchen an andere Mitgliedstaaten entsprechend des Dublin-Verfahrens (5.053 Personen) und den Ersuchen insgesamt (74.622) im Vergleich zu den tatsächlich Überstellten Ersuchen anderer Mitgliedstaaten an Deutschland entsprechend des Dublin-Verfahrens (4.275) und den Ersuchen insgesamt (15.568), und welche Gründe gibt es für die geringe Anzahl an tatsächlich Überstellten Ersuchen aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten im Vergleich zu den Zahlen vor 2020? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. September 2024 Ein Vergleich zwischen den gestellten Übernahmeersuchen und den erfolgten Überstellungen stellt nicht das korrekte Verhältnis dar, da ausschließlich auf eine Zustimmung hin eine Überstellung möglich ist. Für den Rückgang der Überstellungszahlen aus der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Zahlen aus 2020 gibt es verschiedene Gründe. Es gibt Länder, die keine Dublin-Überstellungen mehr annehmen. Bei anderen Ländern wiederum stehen einer Rücküberstellung verwaltungsgerichtliche Urteile aufgrund systematischer Mängel in dem betreffenden Land entgegen. 34. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Wie lange betrug bzw. beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Verfahrensdauer in der Hauptsache bei – auch abgeschlossenen – Vereinsverbotsverfahren am Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2023 (bitte die jeweilige Vereinigung, das Aktenzeichen, das Datum der Klageerhebung, das Datum der Anberaumung der mündlichen Verhandlung durch das Gericht, das Datum der anberaumten mündlichen Verhandlung, das Datum des Urteils und den Umfang der Sache, konkret durch Nennung der Seitenanzahl der dem Gericht übermittelten Verwaltungsvorgänge, angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 10. September 2024 Die Dauer von Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bei Vereinsverboten hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, die Verfahrensleitung obliegt dem BVerwG. Im Hinblick auf bereits durch Urteil des BVerwG abgeschlossene Hauptsacheverfahren besteht kein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung der Bundesregierung und infolgedessen keine Pflicht zur Beauskunftung, da wesentliche Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung aus öffentlich zugänglichen Quellen wie z. B. juristischen Datenbanken recherchierbar sind. Mit Blick auf einschlägige laufende Verfahren, an denen das Bundesministerium des Innern und für Heimat als Verbotsbehörde beteiligt ist, kann die Bundesregierung bis zum Abschluss jener Verfahren keine Auskunft geben. Trotz ihrer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an der Durchführung eines ordnungsgemäßen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Rechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. 35. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Wie lange betrug bzw. beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Verfahrensdauer in der Hauptsache bei – auch abgeschlossenen – Vereinsverbotsverfahren am Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2022 (bitte die jeweilige Vereinigung, das Aktenzeichen, das Datum der Klageerhebung, das Datum der Anberaumung der mündlichen Verhandlung durch das Gericht, das Datum der anberaumten mündlichen Verhandlung, das Datum des Urteils und den Umfang der Sache, konkret durch Nennung der Seitenanzahl der dem Gericht übermittelten Verwaltungsvorgänge, angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 10. September 2024 Die Dauer von Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bei Vereinsverboten hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, die Verfahrensleitung obliegt dem BVerwG. Im Hinblick auf bereits durch Urteil des BVerwG abgeschlossene Hauptsacheverfahren besteht kein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung der Bundesregierung und infolgedessen keine Pflicht zur Beauskunftung. Nach Kenntnis der Bundesregierung lassen sich die erfragten Informationen nicht sämtlich aus einer einheitlichen Statistik heraus generieren, wesentliche Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung sind jedoch aus öffentlich zugänglichen Quellen wie z. B. juristischen Datenbanken oder Verlautbarungen des BVerwG selbst recherchierbar sind. Mit Blick auf einschlägige laufende Verfahren, an denen das Bundesministerium des Innern und für Heimat als Verbotsbehörde beteiligt ist, kann die Bundesregierung bis zum Abschluss jener Verfahren keine Auskunft geben. Trotz ihrer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an der Durchführung eines ordnungsgemäßen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Rechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. 36. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Welcher Gesamtschaden ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die in Presseberichten genannten „kriminellen Klimakleber“ (vgl. www.bil d.de/news/seit-donnerstagmorgen-klima- chaotenblockieren-flughafen-frankfurt-66a1ccf33710813 7b458c15b?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de% 2Fnews%2Fseit-donnerstagmorgen-klima-chaote n-blockieren-flughafen-frankfurt-66a1ccf3371081 37b458c15b, abgerufen am 22. Juli 2024) entstanden, die auf das Gelände des Frankfurter Flughafens eingedrungen sind und sich auf der Rollbahn festgeklebt haben, und plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftig derartiger Angriffe auf die deutsche Verkehrsinfrastruktur und solcher vorsätzlichen Gefährdungen des Flugverkehrs besser Herr zu werden, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024 Zur Schadenhöhe durch Klimaaktivisten kann hier keine Stellung genommen werden. Sowohl die Flughafenbetreiber, als auch die betroffenen Fluggesellschaften sind Wirtschaftsunternehmen. Derartige Fragen müssen an die Geschädigten gerichtet werden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vorgelegt, der vom Bundeskabinett am 17. Juli 2024 beschlossen wurde. Damit wird ein neuer Straftatbestand eingeführt, um das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die sog. Luftseite eines Flughafens (u. a. auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen) unter Strafe zu stellen, wenn durch die Tat die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Der Gesetzentwurf sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Der Versuch soll ebenfalls strafbar sein. Bislang ist der unberechtigte Zugang zur Luftseite lediglich bußgeldbewehrt. Eine Person, die bei der oben genannten Tat einen nach dem Luftsicherheitsgesetz genannten verbotenen Gegenstand bei sich führt oder in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, kann in Zukunft sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Des Weiteren wird derzeit zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr der Entwurf einer Rechtsverordnung erarbeitet, der die Sicherheitsstandards an deutschen Flughäfen erhöhen soll. 37. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Stellt das Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum subsidiären Schutz für Syrerinnen und Syrer (Pressemitteilung: „Keine bürgerkriegsbedingte ernsthafte allgemeine Gefahr für Leib und Leben der Zivilbevölkerung in Syrien“; www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/presse mitteilungen/37_240722/index.php) nach Ansicht der Bundesregierung eine Grundlage für eine Neubewertung nach § 73 des Asylgesetzes dar, und wie groß ist der Personenkreis, den das betrifft? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 11. September 2024 Die Bundesregierung hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Kenntnis genommen. Das für die Prüfung von Asylanträgen zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird dieses auswerten und in seine Lagebeurteilung einfließen lassen. 38. Abgeordneter Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) Wie viele aktive deutschsprachige islamistische Känale gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf TikTok (www.ndr.de/fernsehen/s endungen/panorama3/Islamistische-Influencer-Sel bsternannte-Koran-Prediger-hetzen-auf-TikTok,p anoramadrei4652.html), und wie viele Anordnungen zum Vorgehen gegen einen oder mehrere bestimmte rechtswidrige Inhalte auf diesen aktiven deutschsprachigen islamistischen TikTok-Kanälen wurden bisher auf Grundlage des Digital Services Act nach Kenntnis der Bundesregierung erlassen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 10. September 2024 Durch die Volatilität von Inhalten und Kanälen in sozialen Netzwerken wie TikTok, beispielsweise durch Löschung oder häufige Profilwechsel, können keine belastbaren Zahlen zu aktiven deutschsprachigen islamistischen Kanälen angegeben werden. Eine statistische Erfassung der durch die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachteten Kanäle erfolgt nicht. Nach dem Digital Services Act hat der Digital Services Coordinator (DSC) keine Befugnis, die Löschung bestimmter rechtswidriger Inhalte, darunter solche auf TikTok, anzuordnen. Um der digitalen Verbreitung von islamistisch-terroristischer Propaganda zu begegnen, hat das Bundeskriminalamt (BKA) auf Grundlage der EU-Verordnung zur Bekämpfung terroristischer Inhalte (TCO-VO) seit dem 7. Juni 2022 die Möglichkeit, sogenannte Entfernungsanordnungen in Bezug auf terroristische Online-Inhalte zu erlassen. Unter Berufung auf Artikel 3 TCO-VO kann das BKA diese Entfernungsanordnungen an Unternehmen erlassen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten und diese zur Sperrung bzw. Löschung einschlägiger Inhalte innerhalb von einer Stunde verpflichten. Darüber hinaus meldet die beim BKA angesiedelte nationale Internet Referral Unit (IRU) Links zu einschlägiger Propaganda an Online Service Provider mit der Anregung, die dazugehörigen Inhalte wegen Verstoßes gegen die Geschäftsbedingungen des entsprechenden Providers zu entfernen (sog. Referrals). Das BKA hat seit dem 1. Januar 2024 insgesamt 43 Entfernungsanordnungen und 6.977 Referrals gegen Inhalte oder Kanäle auf TikTok erlassen (Stand: 2. September 2024). 39. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Ausgabe von 1.000 Euro sogenannten Handgeldes für mittels Charterfluges nach Afghanistan abgeschobene kriminelle Migranten (www.t-online.de/nachri chten/deutschland/innenpolitik/id_100478760/abs chiebung-nach-afghanistan-warum-abgeschoben e-handgeld-bekommen-.html), und auf welche Gesamtsumme beläuft sich die Ausgabe von Handgeld für abgeschobene oder freiwillig heimgekehrte Migranten seit dem Jahr 2015 jährlich (bitte Haushaltstitel angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024 Die Zahlung von Handgeld verfolgt in diesem Fall das Ziel, ein Abschiebungsverbot aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland auszuschließen. Dazu müssen die Handgeldmittel die Versorgung einer betreffenden Person in den ersten Monaten gewährleisten. Hieraus folgt die Höhe des Handgeldes. Die abschließende Entscheidung über das Ob und die Höhe des Handgelds lag und liegt bei den Ländern. Das Bund-Länder-Programm REAG/GARP unterstützt mittellose Migrantinnen und Migranten finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat. Mögliche Unterstützungsleistungen können dabei Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfen, medizinische Zusatzkosten sowie eine einmalige finanzielle Starthilfe abhängig von der jeweiligen Staatsangehörigkeit – sog. „GARP-Starthilfe“ – (1.000 Euro pro Person [500 Euro pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 Euro]) umfassen. Von 2015 bis 2023 sind über das Bund-Länder-Programm REAG/ GARP 179.145 freiwillig Rückkehrende gefördert worden Insgesamt wurden in neun Jahren (2015 – 2023) GARP-Starthilfen i. H. v. 38.129.147,19 Euro an 69.287 Rückkehrende ausgezahlt. 2024 sind bislang 6.484 Rückkehrende über das Programm gefördert worden (Stand: 3. September 2024). Davon erhielten 3.636 Personen eine finanzielle Starthilfe. Hierfür wurden bislang Ausgaben in Höhe von 3.784.400 Euro bewilligt. Es handelt sich um vorläufige Zahlen. Die tatsächlichen Ausgaben können erst im Rahmen der Abrechnung ermittelt werden. Der Bundesanteil des Bund-Länder-Programms REAG/GARP wird aus dem Haushaltstitel 0603 685 19 finanziert. 40. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die durch das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat am 16. Juli 2024 verhängte Verbot der „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie der „CONSPECT FILM GmbH“ bislang dem deutschen Staat entstanden sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 12. September 2024 Die Durchsuchungen und Beschlagnahmen wurden von den jeweiligen Ländern auf eigene Kosten vollzogen. Transportkosten und bestimmte weitere Kosten werden vom Bund übernommen. Hierzu liegt bislang keine vollständige Kostenübersicht im Sinne der Fragestellung vor. Dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sind im Rahmen des derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahrens der COMPACT Magazin GmbH u. a. gegen die Bundesrepublik Deutschland bislang anteilige Verfahrenskosten in Höhe von 450,73 Euro entstanden. Zum Schutz des Geschäftsgeheimnisses der vom BMI beauftragten Prozessvertretung kann die Antwort der Bundesregierung bezüglich der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten nicht offen erfolgen, sondern wird als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft und gesondert übermittelt.4 Die dem BMI durch das Verfahren entstehenden Gesamtkosten können derzeit noch nicht belastbar beziffert werden. 4 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 41. Abgeordnete Clara Bünger (Gruppe Die Linke) Was wurde den Taliban ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung versprochen bzw. dem vermittelnden Drittstaat Katar in Aussicht gestellt (nicht unbedingt durch die Bundesregierung, gegebenenfalls durch Mittelsleute oder vermittelnde Drittstaaten wie Katar), um die Einreise und Landung des Abschiebefliegers mit 28 afghanischen Straftätern am 30. August 2024 zu ermöglichen (bitte so genau wie möglich ausführen), und auf welche Weise haben deutsche Behörden sichergestellt, dass den Betroffenen in Afghanistan keine unmenschliche Behandlung, Folter oder Tod droht, obwohl den Taliban nach meiner Einschätzung vermutlich im Vorfeld bekannt gemacht worden sein dürfte, um welche Personen es sich namentlich handelt und welche Straftaten sie begangen haben, sodass ihre erneute Bestrafung nach „Taliban-Recht“ jedenfalls möglich erscheint (bitte ausführen, ob etwa entsprechende Zusicherungen der Taliban abgegeben wurden, die Betroffenen nicht zu misshandeln und nicht erneut zu bestrafen wegen in Deutschland begangener, bereits verbüßter Straftaten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024 Im Rahmen der Abstimmungen zu den Abschiebungen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Personen in Afghanistan Verfolgung zu erwarten haben. Die Bundesregierung hat keine direkten Gespräche mit der De-facto-Regierung Afghanistans geführt oder eine Gegenleistung für die Ermöglichung der Abschiebungsmaßnahme vom 30. August 2024 in Aussicht gestellt. 42. Abgeordnete Joana Cotar (fraktionslos) Ist der Bundesregierung bewusst, dass sie mit der Plattform „Handbook Germany“ eine Organisation fördert, die zu Abschiebungen über Grundlagen, Ablauf und Rechtsschutzmöglichkeiten informiert, und wenn nein, wird sie diese Förderung einstellen, und wenn ja, warum fördert sie so eine Plattform, obwohl der Bundeskanzler Olaf Scholz bereits 2023 Abschiebungen im großen Stil angekündigt hat (https://apollo-news.net/bundesregier ung-frdert-webseite-die-illegalen-migranten-tipp s-gibt-wie-man-sich-einer-abschiebung-entziehe n-kann/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 6. September 2024 Die Plattform „Handbook Germany“ ist ein Projekt des „Neue deutsche Medienmacher*innen e. V.“. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration hat diese Plattform vom 1. September 2016 bis zum 31. Dezember 2022 gefördert. Im Rahmen dieses Projektes sind die asylbezogenen Inhalte der Plattform entstanden. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Folgeprojekt „Handbook Germany: Together – zentrale, digitale Anlaufstelle“. Dieses Projekt wird zu 90 Prozent durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU gefördert und von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie dem International Rescue Committee kofinanziert. Dieses Folgeprojekt hat vor allem Inhalte zur Integration (kulturelle Orientierung und rechtliche Pflichten in Deutschland) zum Schwerpunkt. Die Bundesregierung verweist auf die am 2. September 2024 erfolgte „Klarstellung“ des Neuen deutschen Medienmacher*innen e. V. auf der Plattform Handbook Germany: „Die asylbezogenen Inhalte auf unserer Website sind im Rahmen von Projektförderungen entstanden, welche ausschließlich durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert wurden. Diese Förderungen fanden im Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 31. Dezember 2022 statt. Aufgrund eines Redaktionsfehlers wurden einzelne Themenseiten mit asylbezogenen Inhalten mit unzutreffenden Förderlogos (BMI, AMIF EU sowie IRC) versehen - diese Förderlogos beziehen sich auf die seit dem 1. Januar 2023 laufende Förderung für das Projekt „Handbook Germany: Together – zentrale, digitale Anlaufstelle“. Die Korrektur der Logos auf Themenseiten mit asylbezogenen Inhalten wurde am 2. September 2024 vorgenommen.“ Siehe auch https://handbookgermany.de/de/asylum. 43. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten des Abschiebeflugs der 28 afghanischen Staatsangehörigen, der durch Qatar Airways durchgeführt wurde, einschließlich der Ausgaben für Sicherheitspersonal, und an welche Stellen wurden diese Kosten entrichtet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 12. September 2024 Seitens des Bundes können die entstandenen Kosten der Rückführungsmaßnahme derzeit nicht abschließend beziffert werden. 44. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie viele Gewalttaten (Mord, Totschlag, Körperverletzung), die die Bundesregierung als politisch oder religiös extremistisch motiviert ansieht, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 2015 und 2024 mittels „waffenscheinpflichtiger“ Waffen verübt worden, und wie viele der Täter besaßen zum Tatzeitpunkt einen Waffenschein (bitte für jedes Jahr einzeln aufführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 13. September 2024 Politisch motivierte Straftaten mit „waffenscheinpflichtigen Waffen“ werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) allgemein registriert. Das bedeutet, dass sie in den Fallzahlen KPMD-PMK insgesamt enthalten sind, jedoch nicht trennscharf dargestellt werden können. Hintergrund ist, dass bei der Erfassung der PMK-Straftaten das Tatmittel Waffe/Gefährliches Werkzeug mit weiteren Differenzierungen (Untertatmittel) zur Waffengattung mittels eines recherchefähigen Katalogwertes in der Fallzahlendatei des Bundeskriminalamtes (BKA) zwar abgefragt werden kann, aber nicht verpflichtend nach legalem/illegalem Waffenbesitz zu differenzieren ist. Hinweise zu Tatverdächtigen im Allgemeinen, die im Besitz eines Waffenscheins sind, werden in der Fallzahlenanwendung des BKA ebenfalls nicht gesondert erfasst. Aus diesen Gründen ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung im Hinblick auf die erfragten Kriterien und damit eine Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich. 45. Abgeordneter Christian Görke (Gruppe Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Brandenburg ohne gültige Arbeitserlaubnis, und wie lange dauert es im Durchschnitt in Brandenburg, bis Anträge auf Beschäftigungserlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit beschieden werden (bitte angeben für die Jahre 2020, 2021, 2023 und 2024)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024 Bezogen auf die Fragestellung erfasst das Ausländerzentralregister (AZR), in welchen Fällen Gestatteten eine Erwerbstätigkeit erlaubt bzw. versagt worden ist. Allerdings lassen diese Daten keine Aussage darüber zu, ob die Erwerbstätigkeit, zu der die Erlaubnis erteilt wurde, auch tatsächlich aufgenommen wurde bzw. zum Stichtag noch bestand. Zudem können belastbare Daten nur aus dem jeweils aktuellen AZR- Datenbestand ermittelt werden, nicht aber retrospektiv für vergangene Stichtage. Daher liegen entsprechende Angaben für die erfragten Vorjahre nicht vor. Ausweislich des AZR gab es zum aktuellen Stichtag 31. Juli 2024 insgesamt 9.700 in Brandenburg aufhältige Personen mit einer Aufenthaltsgestattung. Bei 869 dieser Personen lag eine von der Ausländerbehörde erteilte Beschäftigungserlaubnis vor (ohne selbstständige Tätigkeit), zu der die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Zustimmung gegeben hat. 55 Personen waren mit einer Erlaubnis zu einer zustimmungsfreien Beschäftigung erfasst, bei der die Zustimmung der BA nicht erforderlich ist. Bei 51 Personen war eine abgelehnte Beschäftigungserlaubnis gespeichert. Die Dauer der Verfahren selbst wird im AZR nicht erfasst. Die Zustimmung der BA nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gilt als erteilt, wenn die BA nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung der Zustimmungsanfrage mitteilt, dass die übermittelten Informationen für die Entscheidung über die Zustimmung nicht ausreichen oder dass der Arbeitgeber die erforderlichen Auskünfte nicht oder nicht rechtzeitig erteilt hat (Zustimmungsfiktion, § 36 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung [BeschV]). Aufgrund der Einführung einer neuen IT-Software liegen nur Bearbeitungszeiten ab Mai 2023 vor. Seit Mai 2023 haben die Bearbeitungszeiten (Zeit von Antragseingang bis Entscheidung inklusive Rückfragen bei Arbeitgeber und anderen Stellen) im Land Brandenburg die zwei Wochen-Frist nicht überstiegen. 46. Abgeordneter Dr. André Hahn (Gruppe Die Linke) Wie viele der 429 Athletinnen und Athleten des Teams Deutschland Olympische Spiele Paris 2024, darunter wie viele Gewinner von Medaillen, leben bzw. trainieren und studieren aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in den USA, und welche Überlegungen bzw. Aktivitäten gibt es seitens der Bundesregierung, um im Zusammenwirken mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh), dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), den Ländern und weiteren Partnern dafür zu sorgen, dass an den Universitäten und Hochschulen in Deutschland ähnlich gute Voraussetzungen für studierende Spitzensportlerinnen und -sportler geschaffen werden, wie an den Universitäten und Hochschulen in den USA? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. September 2024 Die Bundesregierung hat keine über die aus den Medien allgemein bekannten Informationen hinausgehende Kenntnis darüber, welche Athletinnen und Athleten des Teams Deutschland in den Vereinigten Staaten (USA) leben bzw. trainieren. Im Januar 2023 haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Länder und der organisierte Sport einen Prozess für die Erarbeitung eines Feinkonzepts zur Nachsteuerung und Optimierung der Förderung des Leistungs- und Spitzensports in Deutschland gestartet. In diesem Zusammenhang wurde u. a. die weitere konsequente Umsetzung des 10-Punkte-Programms des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zur Dualen Karriere 2021 bis 2028 beschlossen. Die beschlossenen Maßnahmen im Feinkonzept sind unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlich ungen/2023/langkonzept-sportfoerderung.pdf?_blob=publicationFile &v=4 abrufbar. Es gibt keine speziellen Aktivitäten oder Maßnahmen seitens der Bundesregierung, die zu einer „Angleichung“ der Hochschulsystematiken aus den USA in Deutschland führen. 47. Abgeordneter Matthias Hauer (CDU/CSU) In wie vielen Dublin-Fällen, in denen ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrages auf internationalen Schutz zuständig ist und für die der betreffende EU-Mitgliedstaat einem Übernahmeersuchen bereits zugestimmt hat, wird nach Inkrafttreten des am 29. August 2024 vorgestellten sicherheitspolitischen Maßnahmenpakets nach Einschätzung der Bundesregierung der weitere Bezug von Leistungen ausgeschlossen werden (bitte die Einschätzung für die Jahre 2024 und 2025 getrennt darlegen; vgl. www.bmi.bund.de/S haredDocs/kurzmeldungen/DE/2024/08/Sicherhei tspaket-Solingen.html), und wie berechnen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 1.000 Euro, die die abgeschobenen Personen jeweils vor ihrer Abschiebung erhalten haben (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/1000-euro- handgeldfur-jeden-deutschland-schiebt-28-straftater-nach-a fghanistan-ab-12283310.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024 Grundsätzlich erhalten alle Personen, deren Asylverfahren in einem anderen Mitgliedstaat zu betreiben ist und bei denen eine Übernahmeerklärung des zuständigen Mitgliedstaates vorliegt, zwei Wochen nach Eintritt der Ausreisepflicht keine Leistungen mehr. Wie viele Personen dies künftig konkret betreffen wird, lässt sich aufgrund der dynamischen Entwicklungen des Migrationsgeschehens sowie der Vielzahl von externen Einflussfaktoren nicht belastbar prognostizieren. Die Zahlung von Handgeld folgt in diesem Fall dem Ziel, Abschiebehindernisse aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland nicht entstehen zu lassen. Dazu müssen die Handgeldmittel die Versorgung einer betreffenden Person in den ersten Monaten gewährleisten. Hieraus folgt die Höhe des Handgeldes. Die abschließende Entscheidung über das Ob und die Höhe des Handgelds lag und liegt bei den Ländern. 48. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Handelt es sich bei der Abschiebung von 28 afghanischen Straf- und Intensivtätern per Direktflug von Leipzig nach Kabul um eine einmalige Maßnahme oder sind grundsätzlich weitere Direktabschiebeflüge von afghanischen Straf- und Intensivtätern von Deutschland nach Kabul geplant (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttember g/straftaeter-bw-abschiebung-afghanistan-illerkirc hberg-vergewaltigung-100.html; www.zdf.de/nac hrichten/politik/deutschland/faeser-abschiebung-a fghanistan-taliban-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 12. September 2024 Die Bundesregierung prüft fortlaufend, wie die für den Vollzug des Aufenthaltsrechts zuständigen Länder unterstützt werden können. Dies gilt auch für Abschiebungen nach Afghanistan. 49. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Hat die Bundesrepublik Deutschland an andere Staaten oder Dritte Zahlungen geleistet (einschließlich über das Hawala-System), um die Abschiebung der 28 Afghanen von Leipzig/Halle nach Kabul zu ermöglichen, und wenn ja, an wen (bitte neben dem Empfänger auch die Höhe und den Zahlungsweg angeben; zur Abschiebung s. www.lto.de/recht/nachrichten/n/abschiebung-afgh anistan-taliban-straftaeter)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 12. September 2024 Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Zahlung im Sinne der Fragestellung geleistet. 50. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Aus welchem Grund sind nach Kenntnis der Bundesregierung die kurz vor dem 1. September 2024 abgeschobenen ausreisepflichtigen Afghanen, unter denen sich Sexualstraftäter und Gefährder befunden haben, vor ihrer Abschiebung jeweils mit einem sogenannten Handgeld von 1.000 Euro ausgestattet worden, was etwa dem Dreifachen eines Jahreseinkommens in Afghanistan entspricht (https://jungefreiheit.de/debatte/kommenta r/2024/geld-fuer-afghanische-kinderschaender-a m-tiefpunkt-angekommen/), und hat die Bundesregierung Überlegungen dazu angestellt, ob die Verteilung derartiger Geldsummen an abzuschiebende afghanische Sexualstraftäter einen Pull- Effekt nach Deutschland für weitere in Afghanistan befindliche Sexualstraftäter auslösen wird, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024 Die Zahlung von Handgeld verfolgt in diesem Fall das Ziel, ein Abschiebungsverbot aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland auszuschließen. Dazu müssen die Handgeldmittel die Versorgung einer betreffenden Person in den ersten Monaten gewährleisten. Hieraus folgt die Höhe des Handgeldes. Die abschließende Entscheidung über das Ob und die Höhe des Handgelds lag und liegt bei den Ländern. 51. Abgeordnete Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) Warum hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser trotz wiederholter Ankündigungen, prioritär gegen Rechtsextremismus vorgehen zu wollen, eine der größten rechtsextremen Organisationen in Deutschland, die Grauen Wölfe, bisher nicht verboten, und was hat die Bundesinnenministerin seit ihrer Ankündigung im Februar 2024, Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen zu wollen, gegen die Grauen Wölfe unternommen (www.bmi.bund.de/Share dDocs/pressemitteilungen/DE/2024/02/massnahm en-gegen-rechtsextremismus.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 10. September 2024 Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gehen Hinweisen zu möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich sämtliche Bekämpfungsmöglichkeiten, die der Rechtsstaat bereithält. Bei einem Vereinsverbotsverfahren handelt es sich um eine Entscheidung in alleiniger Hoheit der Exekutive. Die Bundesregierung äußert sich generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder diese vereitelt werden könnten. Eine Gesamtorganisation der „Grauen Wölfe“ gibt es im türkischen Rechtsextremismus in Deutschland genauso wenig wie eine entsprechende Gesamtorganisation im deutschen Rechtsextremismus. Die von den Verfassungsschutzbehörden beobachtete „Ülkücü“-Bewegung ist mit 12.500 Anhängerinnen und Anhängern in Deutschland (Stand: Verfassungsschutzbericht 2023) eine heterogene türkisch- rechtsextremistische Bewegung, die hierzulande aus drei Dachverbänden mit jeweils eigenen Ortsverbänden und einer lose organisierten, freien Szene besteht. Seit mehreren Jahren erfolgt eine nochmals verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegenüber türkischem Rechtsextremismus durch die Bundessicherheitsbehörden; so werden im Verfassungsschutzbericht des Bundes zusätzlich zur bereits seit Ende der 1970er-Jahren genannten „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V.“ (ADÜTDF) seit 2019 auch die „Union der Türkisch- Islamischen Kulturvereine in Europa e. V.“ (ATIB) und seit 2020 die „Föderation der Weltordnung in Europa“ (ANF) als verbandlich organisierte Teile der „Ülkücü“-Bewegung genannt. Die öffentliche Berichterstattung sowohl im Verfassungsschutzbericht des Bundes als auch auf der Internetpräsenz des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) wurde somit deutlich ausgeweitet. Zuletzt wurde im Jahr 2023 die Publikation „Türkischer Rechtsextremismus – Die „Grauen Wölfe“ in Deutschland: Ideologie, Organisation, Kennzeichen“ dort veröffentlicht. Zudem beschäftigt sich die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) seit mehreren Jahren mit dem türkischen Rechtsextremismus, insbesondere mit den sogenannten „Grauen Wölfen“ und klärt entsprechend auf; so u. a. mitfolgende Aktivitäten: • „Graue Wölfe und ihr Einfluss in Schule und Bildung - Sensibilisierung von Lehrkräften für den Umgang mit türkischem Rechtsextremismus im Schulalltag“, 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024. • Podcastreihe „Dimensionen des aktuellen Rechtsextremismus“, 2024, u. a. zum Thema der ,,größte[n] rechtsextremen Bewegung in Deutschland[.] Die Grauen Wölfe, auch „Ülkücü“-Bewegung genannt. Türkische Rechtsextremisten, die auch hierzulande die Demokratie bedrohen.“ • Eigenpublikation der BpB (Herausgeber: Lobna Jamal und Yaşar Aydın), „Graue Wölfe“- Türkischer Ultranationalismus in Deutschland, 2022. • Online-Fachportal „Infodienst Radikalisierungsprävention. Herausforderung Islamismus“, 2023. • Kemal Bozay, „Graue Wölfe – eine der größten rechtsextremen Organisationen in Deutschland“ im Dossier Rechtsextremismus auf bpb.de, veröffentlicht 19. August 2024. 52. Abgeordneter Norbert Kleinwächter (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Kosten der Abschiebeflug nach Kabul am 30. August 2024 mit Qatar-Airways (Flugnummer: QR7431) verursacht hat, und wenn ja, was hat der Abschiebeflug Bund und Länder inklusive Rückflug insgesamt gekostet und welche Kosten wären bei gleicher Auslastung durch die Nutzung einer Bundeswehr-Maschine entstanden (bitte die Kostenstruktur des Abschiebefluges nach: Gesamtkosten für alle Polizeikräfte und Begleitpersonen von Bund und Ländern, sowie den jeweils gebuchten Sitzplatzkategorien bzw. Beförderungsklassen für Bundes- und Landesbeamte, Beamte anderer Staaten, Abgeschobene, medizinische und psychologische Begleitpersonen, sowie sonstige Begleitpersonen, sowie dem an Qatar- Airways überwiesenen Rechnungsbetrag aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024 Seitens des Bundes können die entstandenen Kosten der Rückführungsmaßnahme derzeit nicht abschließend beziffert werden. 53. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Ermittelt oder kennt die Bundesregierung neben der Anzahl der Fachkräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland einwandern (www.bamf.de/Sha redDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberic hte/fb45-feg.pdf), auch die Anzahl der Fachkräfte, die aus Deutschland auswandern, und wenn ja, wie gestaltete sich nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die Nettoeinwanderung von Fachkräften nach Deutschland jeweils in den Jahren 2010 bis 2023? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 12. September 2024 Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach der Anzahl auswandernder Fachkräfte mit deutscher Staatsangehörigkeit gefragt wird. Zur Antwort wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12277 sowie auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 25 ff. der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12406 verwiesen. 54. Abgeordneter Mike Moncsek (AfD) Welche Kosten sind dem Bund durch die Abschiebung von 28 afghanischen Straftätern am 30. August 2024 (vgl. www.spiegel.de/politik/deu tschland/flug-nach-kabul-gestartet-deutschland-sc hiebt-afghanische-straftaeter-in-ihr-heimatland-a b-a-f01c0bb1-b5a8-41cd-977d-098a0c165ca6) entstanden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 9. September 2024 Seitens des Bundes können die entstandenen Kosten der Rückführungsmaßnahme derzeit nicht abschließend beziffert werden. 55. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse dazu, welche Mitgliedstaaten der EU Migranten nach Syrien, in den Irak oder nach Afghanistan zurückführen bzw. deren freiwillige Ausreise fördern, und wenn ja, hat sie sich mit den Regierungen der betreffenden Staaten in Verbindung gesetzt, um für die potentielle Rückführung dieser Migranten aus Deutschland relevante Informationen zu erhalten (vgl. https://de.euronews.com/my- europe/2024/05/18/migrationskrise-acht-eu-staate n-fur-ruckfuhrungen-nach-syrien)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024 Die Bundesregierung ist mit allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in unterschiedlichen Gremien und auf verschiedenen Ebenen im Austausch über Rückführungen und freiwillige Rückkehr in alle relevanten Herkunftsländer, dazu zählen auch Syrien, Irak und Afghanistan. 56. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Wie viele ukrainische Männer zwischen 18 und 60 Jahren, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind, hielten sich zum 30. August 2024 in Deutschland auf, und wie viele sind insgesamt zum 30. August 2024 nach Deutschland eingereist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 10. September 2024 Seit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 sind ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) 294.926 männliche ukrainische Staatsangehörige nach Deutschland eingereist, die zum Stichtag 31. Juli 2024 zwischen 18 und 60 Jahre alt waren. Von diesen hielten sich nach Angaben des AZR zum genannten Stichtag noch 239.650 Personen in Deutschland auf. Daten zum Stichtag 30. oder 31. August 2024 liegen aktuell noch nicht vor. 57. Abgeordnete Petra Nicolaisen (CDU/CSU) Plant die Bundesregierung unter den Gesichtspunkten einer resilienteren Terrorabwehr im Allgemeinen sowie Abwehr von Anschlägen auf deutsche kritische (Energie-)Infrastruktur in Nord- und Ostsee im Speziellen, neben den aktuellen Standorten Sankt Augustin-Hangelar und Berlin auch am Standort Neustadt (Holstein), der unter anderem aufgrund seines Maritimen Schulungs- und Trainingszentrums (MaST) und dem Hauptsitz der Bundespolizei See einen besonderen Wert für deutsche maritime Einsatzkräfte hat, einen zusätzlichen Sitz der GSG 9 der Bundespolizei, und sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Terroranschlags von Solingen am 23. August 2024 eine Notwendigkeit, die Antiterroreinheit mit neuen Standorten zu erweitern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 9. September 2024 Die Einsatzfähigkeit der Grenzschutzgruppe (GSG) 9 der Bundespolizei im Kampf gegen Terrorismus, Extremismus und Organisierter Kriminalität im In- und Ausland ist mit der bestehenden räumlichen Organisationsstruktur gewährleistet. Dies gilt unabhängig vom Terroranschlag in Solingen. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus für die GSG 9 die Einrichtung einer Einsatzeinheit mit Standort in räumlicher Nähe zur Nord- und Ostsee. Ziel ist die Stärkung der Krisen- und Reaktionsfähigkeit im maritimen Bereich. 58. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein wesentlicher Teil der westlichen Fernmelde- und Cybersicherheitsarchitektur, insbesondere auch im Banken- und Finanzwesen, auf die in der Mathematik unbewiesene Annahme gestützt, dass eine Primfaktorzerlegung (Faktorisierungsverfahren) einer großen Zahl nur langsam und ineffizient gelingen kann, obwohl nach meiner Ansicht gerade die Mathematik der einzige Wissenschaftsbereich ist, welcher definitive und unwiderlegbare Beweisführung pro oder contra einer These erlaubt und es daher meiner Ansicht nach mindestens unklug oder gefährlich erscheint, große Teile der Sicherheit auf eine unklare mathematische Sachlage aufgrund fehlender Beweise zu stützen, und hätte es nach Einschätzung der Bundesregierung das Bekanntwerden einer schnellen und effizienten Methode zur Primfaktorzerlegung großer Zahlen mittels beispielsweise des dem „Qubit“ zu Grunde liegenden geometrischen Zahlensystems, d. h. also auch ohne „Quanten“-Computer, Auswirkungen für die Integrität des gesamten westlichen Wirtschafts-, Finanz- und Kommunikationswesens, falls dieses Wissen den Weg zu Hackergruppen findet, und wenn ja, welche (www.cybersecur ity.blog.aisec.fraunhofer.de/post-quanten-kryptog rafie/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 10. September 2024 Verschlüsselungsalgorithmen bestehen in der Regel aus der Kombination eines symmetrischen Verfahrens mit einem asymmetrischen Verfahren. Asymmetrische Verfahren dienen dabei dem Austausch eines symmetrischen Schlüssels, den die Kommunikationspartner dann für die eigentliche Verschlüsselung ihrer Daten nutzen können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt in der Technischen Richtlinie TR-02102 (www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehme n-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlin ien/TR-nach-Thema-sortiert/tr02102/tr02102_node.html) unter anderem auch den Algorithmus RSA (benannt nach seinen Erfindern Ronald Rivest, Adi Shamir und Leonard Adleman), neben einer Reihe weiterer asymmetrischer Verschlüsselungsverfahren. Die Sicherheit all dieser asymmetrischer kryptografischer Verfahren basiert auf speziellen mathematischen Problemen, von denen man annimmt, dass sie sehr schwierig zu lösen sind. Mit dem Faktorisierungsproblem, die Grundlage von RSA, beschäftigen sich seit Jahrzehnten viele exzellente Mathematiker und nach wie vor ist kein effizienter Faktorisierungsalgorithmus für so große Zahlen, wie sie bei RSA verwendet werden, bekannt. Asymmetrische Kryptographie, insbesondere RSA und Verfahren basierend auf dem diskreten Logarithmus-Problem, sind weltweit seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil zur Absicherung digitaler Kommunikationswege. Es ist bekannt, dass ein ausreichend starker Quantencomputer das Faktorisierungsproblem und das diskrete Logarithmus-Problem effizient lösen kann. Um dieser potentiellen Bedrohung zu begegnen, werden derzeit auf internationaler Ebene neue asymmetrische Algorithmen standardisiert. Auch die Sicherheit dieser neuen Algorithmen basiert auf mathematischen Problemen, für die die weltweite Forschungsgemeinschaft nach aktuellem Stand keine effizienten Lösungsalgorithmen kennt. 59. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Finanziert die Bundesregierung direkt oder indirekt als Kofinanzierung mit den Ländern und Kommunen freistehende Betten in Hotelzimmern als Verfügungsreserve, analog der Vorgänge im Vereinigten Königreich, wo 5.000 Hotelbetten jeden Tag aus öffentlichen Geldern bezahlt werden, um leerzustehen und damit Verfügungsreserven für etwaige legal und illegal eingereiste Migranten zu haben (www.independent.co.uk/news/uk/h ome-news/home-office-hotels-migrants-cost-b237 2715.html), und falls ja, wie viele solcher leerstehenden Hotelzimmer-Betten werden in Deutschland mit wie viel Geld pro Tag aus Bundesmitteln bezuschusst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 13. September 2024 Die Unterbringung von Flüchtlingen ist nach § 44 des Asylgesetzes Aufgabe der Länder. Dies umfasst auch die Form der Unterbringung. Inwieweit Hotelbetten vorgehalten werden, um Flüchtlinge im Bedarfsfall unterbringen zu können, wäre in den Ländern zu erfragen. 60. Abgeordneter Eugen Schmidt (AfD) Trifft der Bericht zu, dass Natalie Pawlik, die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, die Ukraine in den rund zweieinhalb Jahren ihrer Amtszeit bislang noch nicht besucht hat, trotz der sehr schwierigen bis katastrophalen Lage der deutschen Minderheit in diesem Land, und wenn ja, warum, wenn nein, wann hat sie sich in der Ukraine aufgehalten („Was Migranten von der Massenmigration halten“, in: „Junge Freiheit“ vom 17. August 2024)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 6. September 2024 Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Natalie Pawlik, steht seit ihrem Amtsantritt im April 2022 in einem engen und regelmäßigen Kontakt mit der deutschen Minderheit in der Ukraine. Insbesondere pflegt die Beauftragte Natalie Pawlik einen intensiven Austausch mit dem Vorsitzenden des Rates der Deutschen in der Ukraine Wladimir Leysle. Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges steht die Bundesregierung fest an der Seite der Ukraine und damit auch der deutschen Minderheit vor Ort. Die Beauftragte Natalie Pawlik beabsichtigt, noch in diesem Jahr die deutsche Minderheit in der Ukraine zu besuchen, falls und soweit die Sicherheitslage vor Ort dies zulässt. 61. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Inwiefern wird vor dem Hintergrund zunehmender internationaler Spannungen die Entscheidung zur Friedensdividende von 2007 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 80 auf Bundestagsdrucksache 20/12484) durch die Bundesregierung überdacht und an einem neuen Schutzbaukonzept gemeinsam mit den Ländern gearbeitet (bitte ausführen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. September 2024 Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Zivilbevölkerung vor den potentiellen Gefahren militärischer Angriffe durch bauliche Maßnahmen zu schützen bzw. das Schadensausmaß solcher Angriffe zu verringern. Bund und Länder haben sich in der 221. Sitzung der Innenministerkonferenz (19. bis 21. Juni 2024) auf wesentliche Grundelemente eines nationalen Schutzraumkonzeptes verständigt. Grundlage dieses Konzeptes bildet der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erstellte Sachstandsbericht zur Entwicklung eines bedarfsgerechten und effizienten Schutzraumkonzeptes. Die Erarbeitung und Umsetzung dieses Konzeptes erfolgt in enger Kooperation zwischen Bund und Ländern. 62. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Wie viele der ausreisepflichtigen Asylbewerber (ausreisepflichtig mit Duldung und unmittelbar ausreisepflichtig) in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung einem extremistischen Spektrum zugeordnet (bitte nach Linksextremismus, Rechtsextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus getrennt aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 12. September 2024 Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren zum Stichtag 31. Juli 2024 insgesamt 224.811 Personen ausreisepflichtig, darunter 181.513 Personen mit einer Duldung. Personen im laufenden Asylverfahren sind im Regelfall nicht ausreisepflichtig, sondern besitzen eine Aufenthaltsgestattung. Wie viele Personen aufgrund eines abgelehnten Asylverfahrens oder aber aus anderen Gründen ausreisepflichtig wurden, lässt sich aus den Daten des AZR nicht differenziert ermitteln. Im AZR werden zudem keine Angaben dazu gespeichert, ob Personen einem extremistischen Spektrum zugeordnet werden können. 63. Abgeordneter René Springer (AfD) Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer hohen Sekundärmigration abgelehnter Asylbewerber aus den Niederlanden nach Deutschland als Folge einer verschärften Asylpolitik in den Niederlanden (z. B. https://rp-online.de/politik/ausland/nied erlande-neue-koalition-kuendigt-verschaerfung-de r-asylpolitik-an_aid-112795905), und wenn ja, plant sie hierzu konkrete Maßnahmen, um diese zu verhindern, wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind dies, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 13. September 2024 Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung und deren Geschäftsbereichsbehörden werden das irreguläre Migrationsgeschehen weiterhin sorgfältig beobachten und analysieren sowie daraufhin entsprechende Maßnahmen initiieren und ergreifen. Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser hat ausgehend von der Migrations- und Sicherheitslage unabhängig von den Ankündigungen der niederländischen Regierung entschieden, mit Wirkung zum 16. September 2024 Binnengrenzkontrollen auch an den landseitigen deutschen Binnengrenzen zu den Niederlanden, Luxemburg, Belgien, Frankreich und Dänemark vorübergehend wiedereinzuführen. 64. Abgeordneter Max Straubinger (CDU/CSU) Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst (des Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder) haben die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro (steuer- und abgabefrei) bislang erhalten (bitte nach Kalenderjahr aufschlüsseln), und wie hoch sind die dadurch entstandenen Beitragsausfälle in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 9. September 2024 Die Bundesregierung beschränkt sich in ihrer Antwort auf die Tarifbeschäftigten des Bundes. Informationen zu den Beschäftigten der Länder liegen der Bundesregierung nicht vor. Da nach Beiträgen zur Sozialversicherung gefragt ist, wurden Beamte, Richter und Soldaten nicht einbezogen, weil sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Für die Tarifbeschäftigten des Bundes gilt der Tarifvertrag (TV) über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich), wonach der Bezug von Sonderzahlungen in Abhängigkeit von der Erfüllung der Voraussetzungen und von dem Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit steht. Demnach erhielten den Inflationsausgleich 2023 i. H. v. bis zu 1.240 Euro nur Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zum Bund am 1. Mai 2023 Bestand hatte und bei denen an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 ein Entgeltanspruch gegeben war (§ 2 Absatz 1 TV Inflationsausgleich). Die monatlichen Sonderzahlungen i. H. v. bis zu 220 Euro erhielten Beschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate), sofern in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat (§ 3 Absatz 1 TV Inflationsausgleich). Daten zur Gewährung der Sonderzahlungen an Tarifbeschäftigte des Bundes im Jahr 2023 oder 2024 werden durch das Statistische Bundesamt nicht erhoben. Zur Einschätzung der Größenordnung des Leistungsvolumens kann auf die Beschäftigtenzahlen der Bundesverwaltung zurückgegriffen werden. Zum Stichtag 30. Juni 2022 betrug die Anzahl der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bundesbereich rund 156.700 Personen. Die Beschäftigtenzahlen zum Stichtag 30. Juni 2023 hat das Statistische Bundesamt noch nicht veröffentlicht. Sobald sie vorliegen, können sie der Datenbank GENESIS-Online (www-genesis.desta tis.de/genesis/online) entnommen werden. Nach Auffassung der Bundesregierung sind keine Beitragsausfälle entstanden, da die Sonderzahlungen kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn sind. Es handelt sich um Leistungen des Arbeitgebers zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Sinne von § 3 Nummer 11c des Einkommensteuergesetzes, die in Form von Zuschüssen gezahlt werden (§ 4 Absatz 1 TV Inflationsausgleich). Die Ansprüche nach dem Tarifvertrag bestanden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ergab sich aus § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung. 65. Abgeordneter Alexander Throm (CDU/CSU) Wie viele unerlaubte Einreisen hat die Bundespolizei zwischen dem 1. und dem 31. August 2024 aus welchen Nachbarstaaten festgestellt (bitte nach den neun Staaten aufschlüsseln, die eine Landgrenze mit Deutschland teilen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Sch

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