Schriftliche Frage 3 von Dr. Michael Blos (AfD): Plant die Bundesregierung Einschnitte/ Sparmaßnahmen beim Erwerb bzw. bezüglich des Umund Neubaus von Liegenschaften der Bundesministerien u…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 3 von Dr. Michael Blos (AfD): Plant die Bundesregierung Einschnitte/ Sparmaßnahmen beim Erwerb bzw. bezüglich des Umund Neubaus von Liegenschaften der Bundesministerien u…
Frage 3 (Dr. Michael Blos, AfD):
Plant die Bundesregierung Einschnitte/ Sparmaßnahmen beim Erwerb bzw. bezüglich des Umund Neubaus von Liegenschaften der Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes, und wenn ja, in welchem Kostenrahmen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. Juni 2025:
Die Bundesregierung richtet ihre Liegenschaftsunterbringung an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit aus. Ein wichtiger Baustein besteht in dem Bestreben, die Büroflächen von Bundesbehörden bei Neuunterbringungen und bei Bestandsimmobilien wegen der höheren Nutzung mobiler bzw. flexibler Arbeitsformen zu reduzieren. Hierzu hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Reduktion der Flächen bei neuen Bedarfen (unter anderem durch Einführung eines Flächenbudgets) und zur Reduktion der Flächen im Bestand erarbeitet; diese befinden sich bereits in der Umsetzung. In diesem Zusammenhang wurde die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes gebeten, die Ressorts und Bundesdienststellen bei der Optimierung ihrer Büroflächennutzung zu beraten und in Abstimmung mit den Nutzern freiwerdende Flächen einer anderen Verwendung zuzuführen. Die Unterbringungsaufgaben des Bundeskanzleramtes werden eigenverantwortlich wahrgenommen. Die in Planung oder im Bau befindlichen Neubauten verfolgen dabei übergeordnet die Ziele der Reduzierung bestehender Anmietungen und der flächeneffizienten, energiesparenden und wirtschaftlichen Unterbringung der Bundeseinrichtungen. Ein konkreter Kostenrahmen ergibt sich aus der jeweiligen künftigen Inanspruchnahme bzw. Reduzierung von Flächen und ist derzeit nicht bezifferbar.
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