Schriftliche Frage 148 von Carolin Bachmann (AfD): Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Erweiterungsbau für das Marie-Elisabeth- Lüders-Haus fertig (bitte in bauliche Fertigstellun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 148 von Carolin Bachmann (AfD): Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Erweiterungsbau für das Marie-Elisabeth- Lüders-Haus fertig (bitte in bauliche Fertigstellun…
Frage 148 (Carolin Bachmann, AfD):
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Erweiterungsbau für das Marie-Elisabeth- Lüders-Haus fertig (bitte in bauliche Fertigstellung, Inbetriebnahmephase und Übergabe an den Deutschen Bundestag aufschlüsseln), und welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, die zu den Verzögerungen der Übergabe bis in das vierte Quartal 2024 (www.spiegel.de/politik/deutschlan d/bundestag-erweiterung-des-marie-elisabeth-lued ers-hauses-wird-nochmals-deutlich-teurer-a-c8b1 70bd-0883-416c-af85-d812b226e840) oder, nach Kenntnis der Bundesregierung, darüber hinaus, führen/geführt haben (bitte bei der Angabe der Gründe ebenfalls wenn möglich in bauliche Fertigstellung, Inbetriebnahmephase und Übergabe an den Deutschen Bundestag aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 9. September 2024:
Der Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses wird 2025 an den Deutschen Bundestag übergeben und zum Wahlperiodenwechsel in Nutzung gehen. Die bauliche Fertigstellung ist bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen. Derzeit läuft die Inbetriebnahme-Phase. Die Gründe für eingetretene Verzögerungen waren insbesondere • ein Großschaden an der als wasserundurchlässig geplanten und ausgeschriebenen Bodenplatte, • ein juristisches Nachprüfungsverfahren über mehrere Instanzen vor Vergabe der Sanierung der mangelhaften Bodenplatte, • notwendige Planungsanpassungen der technischen Anlagen infolge von baubegleitend eingeführten neuen Vorschriften und Gesetzesänderungen, z. B. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), • Lieferketten-Engpässe auch für einfachste Komponenten infolge globaler Ereignisse sowie • unzureichende Mitarbeiterressourcen, insbesondere der spezialisierten Fachkräfte der ausführenden Unternehmen.
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