Rede von Hans-Joachim Fuchtel (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 60. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 3: Fragestunde.
Text
Rede von Hans-Joachim Fuchtel (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft) – Fragestunde
Erster Teil der Antwort: Der derzeitige Zeitplan für die Beratungen des Gesetzentwurfs liegt in der Hand des Parlaments. Damit die Fristverlängerung rechtzeitig in Kraft treten kann, ist es wichtig, dass eine Befassung des Bundesrates am 14. Dezember 2018 erfolgt.
Im zweiten Teil der Frage geht es um juristische Dinge. Dafür habe ich noch ein bisschen Zeit. – Grundsätzlich ist der parlamentarische Gesetzgeber nicht nur bei der Wahl der Mittel zur Erreichung von Tierschutzzielen frei, sondern er ist auch nicht gehindert, in Reaktion auf auftretende Problemlagen Änderungen an einem bereits bestehenden Tierschutzgesetz vorzunehmen und in diesem Rahmen beispielsweise eine festgelegte Übergangsfrist in einem angemessenen Ausmaß zu verlängern.
Der Gesetzgeber hat hier einen Spielraum eröffnet. Das wissen alle Fachleute, und davon wird Gebrauch gemacht.