Protokoll der 1028. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1028. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1028
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1028. Sitzung
Berlin, Freitag, den 25. November 2022
I n h a l t :
Begrüßung der Präsidentin des
österreichischen Bundesrates, Korinna Schumann, und
einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461
1. Ansprache des Präsidenten . . . . . . . . . . . 461
Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . . 461
Wolfgang Schmidt, Bundesminister für
besondere Aufgaben und Chef des
Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 463
2. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses
für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR –
(Drucksache 582/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 465
Beschluss: Minister Christian Meyer
(Niedersachsen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . 465
3. Gesetz zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie
weiterer Gesetze (Drucksache 575/22) . . . . . 470
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3, Artikel 106 Absatz 3 und 4,
Artikel 107 Absatz 2, Artikel 106 Absatz 5a
und 6 und Artikel 109a Absatz 1 GG –
Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 504*
4. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch
einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur
Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
(Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG)
(Drucksache 576/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471
5. Gesetz zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes (Drucksache 552/22) . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504*
6. Zweites Gesetz zur Änderung des
Infektionsschutzgesetzes (Drucksache 577/22) . . . 470
Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 505*
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 506*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504*
7. Gesetz zur Änderung des
Planungssicherstellungsgesetzes (Drucksache 578/22) . . . . 470
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72
Absatz 3 Satz 2, Artikel 84 Absatz 1
Satz 3, 5 und 6, Artikel 87c, Artikel 87d
Absatz 2, Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 und
Artikel 87f Absatz 1 GG . . . . . . . . . . . . 504*
8. Gesetz zur Änderung des
Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches
(Drucksache 553/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504*
9. Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes, der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des
Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 554/22) 470
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504*
10. Neunzehntes Gesetz zur Änderung des
Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
(Drucksache 579/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 507*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471
11. Gesetz zur Aufteilung der
Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz –
CO2KostAufG) (Drucksache 580/22) . . . . . 471
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 471
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472
12. Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und
zur Änderung anderer Vorschriften
(Wohngeld-Plus-Gesetz) (Drucksache 581/22) . . . 472
Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 472
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 473, 508*
Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 474
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 475
Klara Geywitz, Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 508*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a
Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477
13. Gesetz zu den Änderungen vom 26.
November 2015, 14. Dezember 2017 und 6.
Dezember 2019 des Römischen Statuts des
Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli
1998 (Drucksache 555/22) . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504*
14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
(BEEG) – Bemessungszeitraum – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein –
(Drucksache 421/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489
Beschluss: Anstelle der Einbringung des
Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG wird eine
Entschließung gefasst . . . . . . . . . . . . . . . 489
15. Entschließung des Bundesrates „Für
bezahlbare Mieten auch bei hoher Inflation:
Ermöglichung von Mietspiegelanpassungen
anhand des Mietpreisindex und Anpassung von
Indexmieten“ – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 571/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490
16. Entschließung des Bundesrates „Sexuellen
Kindesmissbrauch und Kinderpornografie
u. a. bekämpfen – vom EuGH benannte
Spielräume zur Speicherung von IP-Adressen
zeitnah nutzen“ – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 572/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 509*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490
17. Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung
von Lebensmitteln mit der Haltungsform der
Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen
wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz –
TierHaltKennzG) (Drucksache 505/22) . . . . 490
Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 490
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 492
Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 493
Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 494
Cem Özdemir, Bundesminister für
Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 495
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
18. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Bundesbaus – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 506/22) . . . 470
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 504*
19. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
effektiveren Durchsetzung von Sanktionen
(Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 541/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498
20. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von
Gesetzen und Verordnungen an die neue
Behördenbezeichnung des Bundesamtes für
Güterverkehr (Drucksache 507/22) . . . . . . 470
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 504*
21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Raumordnungsgesetzes und anderer
Vorschriften (ROGÄndG) (Drucksache 508/22) . 498
Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 512*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
22. Gigabitstrategie der Bundesregierung
(Drucksache 356/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 499
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 499
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 512*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 500
23. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für
Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches
Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung
der Richtlinie 2010/13/EU
COM(2022) 457 final; Ratsdok. 12413/22
(Drucksache 514/22, zu Drucksache 514/22) 465
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 466
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 467
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 468
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469
Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 503*
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 503*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 12
Buchstabe b EUV und Stellungnahme
gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . 470
24. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für
eine koordinierte Vorgehensweise der Union
zur Stärkung der Resilienz kritischer
Infrastruktur
COM(2022) 551 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 532/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 505*
25. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den
Schutz der Arbeitnehmer gegen
Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz
COM(2022) 489 final; Ratsdok. 12863/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 488/22, zu Drucksache 488/22) 500
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
26. Gemeinsame Mitteilung an das Europäische
Parlament und den Rat: Jugendaktionsplan
für das auswärtige Handeln der EU (2022–
2027) – Förderung einer echten Beteiligung
und Befähigung junger Menschen im Rahmen
des auswärtigen Handelns der EU für
nachhaltige Entwicklung, Gleichstellung und
Frieden
JOIN(2022) 53 final, Ratsdok. 13271/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 498/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 500
27. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
über den Zugang zu bezahlbarer und
hochwertiger Langzeitpflege
COM(2022) 441 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 443/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 505*
28. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Konferenz zur Zukunft Europas – Von der
Vision zu konkreten Maßnahmen
COM(2022) 404 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 282/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 506*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 505*
29. Verordnung über maßgebende Rechengrößen
der Sozialversicherung für 2023
(Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023)
(Drucksache 509/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505*
30. Verordnung zur Ermittlung des
Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft
für das Jahr 2023
(Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2023 – AELV
2023) (Drucksache 510/22, zu
Drucksache 510/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505*
31. Erste Verordnung zur Änderung der GAP-
Direktzahlungen-Verordnung
(Drucksache 530/22)
in Verbindung mit
32. Erste Verordnung zur Änderung der GAP-
Konditionalitäten-Verordnung
(Drucksache 531/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 514*
Beschluss zu 31: Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . 500
Beschluss zu 32: Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . 501
33. Verordnung über die Steuerberaterplattform
und die besonderen elektronischen
Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform-
und -postfachverordnung – StBPPV)
(Drucksache 489/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505*
34. Neunte Verordnung zur Änderung der
Energiewirtschaftskostenverordnung
(Drucksache 512/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505*
35. Vorschlag des Bundesministers der Justiz für
die Ernennung von Bundesanwältinnen
und Bundesanwälten beim
Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG –
(Drucksache 548/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 548/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 505*
36. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 545/22) . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 505*
37. Dritte Verordnung zur Änderung der
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
(Drucksache 590/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505*
38. Entschließung des Bundesrates zur
Ausgestaltung eines
Gesundheitsdatennutzungsgesetzes – Antrag des Landes Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 597/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
39. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Kappung der
Mietanpassungsmöglichkeiten von
Indexmieten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 598/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489
Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . 489
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490
40. Entschließung des Bundesrates – Dringender
Handlungsbedarf bei der Anhebung der
Schwellenwerte der Europäischen Union
im Vergaberecht – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 602/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
41. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes
(Bürgergeld-Gesetz) (Drucksache 610/22) . . . . . . . 477
Boris Rhein (Hessen), Berichterstatter . 477
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 478
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 479
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 480
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . 482
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit
und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . 485, 509*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 91e
Absatz 3 und Artikel 104a Absatz 4 GG . 487
42. Fünftes Gesetz zur Änderung des
Bundesfernstraßenmautgesetzes (Drucksache 600/22) 487
Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 487
Oliver Luksic, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489
43. Zweites Gesetz zur Änderung des
Energiesicherungsgesetzes und anderer
energiewirtschaftlicher Vorschriften
(Drucksache 601/22, zu Drucksache 601/22) . . . . . . . 501
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74
Absatz 1 Nummer 25 i.V.m. Artikel 74
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501
44. Entschließung des Bundesrates „Keine
Erhöhung der Erbschaft- und
Schenkungsteuer durch die Hintertür“ – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 612/22) . . . . . . . . . . 501
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 501
Mitteilung: Überweisung an den
Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 502
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r ,
Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der
Freien und Hansestadt Hamburg
Vizepräsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin,
Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft,
Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitale
Strategie und Entwicklung
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz,
Gleichstellung und Verbraucherschutz
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport
Daniela Behrens, Ministerin für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Bauen, Verkehr
und Digitalisierung
Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Herbert Mertin, Minister der Justiz
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft,
ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales
Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und
Verbraucherschutz
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und
Soziales
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Oliver Luksic, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
1028. Sitzung
Berlin, den 25. November 2022
Beginn: 09.32 Uhr
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1028. Sitzung des Bundesrates.
Zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die
Ehrentribüne lenken. Wir haben heute die Freude, die
Präsidentin des österreichischen Bundesrates, Ihre
Exzellenz Frau Korinna S c h u m a n n , mit einer
hochrangigen Delegation bei uns begrüßen zu können. – Frau
Präsidentin, verehrte Gäste: Herzlich willkommen!
(Beifall)
Unsere Häuser verbindet eine ausgezeichnete
Partnerschaft sowie eine hervorragende und freundschaftliche
Zusammenarbeit. Wir blicken zurück auf eine langjährige
Tradition der regelmäßigen Zusammenkünfte und
politischen Kontakte. Deshalb freue ich mich sehr, dass Ihr
heutiger Besuch uns nach einer Corona-Pause wieder die
Möglichkeit bietet, hieran anzuknüpfen. Vor dem
Hintergrund der Vielzahl an Krisen, die uns erschüttern, ist eine
enge Kooperation mit unseren unmittelbaren Nachbarn
wichtiger denn je. Nur mit verlässlichen Partnern an
unserer Seite können wir große Herausforderungen wie
den Klimawandel, die Energiekrise und nicht zuletzt die
Wiederherstellung des Friedens in Europa bewältigen.
Die starke deutsch-österreichische Freundschaft ist ein
bedeutendes Symbol für die Einigkeit und den
Zusammenhalt in Europa.
Exzellenz, liebe Gäste aus Österreich, in den letzten
Tagen hatten Sie bereits Gelegenheit, in Hamburg und
Berlin Eindrücke zu sammeln und Gespräche zu führen.
Ich freue mich, dass auch wir im Laufe des Tages erneut
zu einem Gedankenaustausch zusammentreffen. Ich
wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses weiterhin
einen angenehmen Aufenthalt!
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 44 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Das Gesetz zum Bürgergeld –
TOP 41 – kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück
und wird heute Vormittag im Deutschen Bundestag
beraten. Sobald es dort verabschiedet ist und uns hier
umgedruckt und verteilt im Saal vorliegt, werden wir es
aufrufen. Das sollte möglichst nach TOP 2 geschehen. Sollte
das Gesetz aber noch auf sich warten lassen, gehen wir
weiter in der Reihenfolge der Tagesordnung vor: Nach
TOP 2 wird der Punkt 23 beraten. Nach TOP 12 wird der
Punkt 42 behandelt. Nach TOP 14 wird der Punkt 39
aufgerufen. TOP 31 wird mit TOP 32 verbunden. Im
Übrigen gilt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Ansprache des Präsidenten
Sehr geehrte Damen und Herren, zum zweiten Mal seit
der Wiedervereinigung und zum sechsten Mal seit
Gründung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die
Freie und Hansestadt Hamburg die Präsidentschaft des
Bundesrates. Um Ihnen die Mentalität der hanseatischen
Stadtgesellschaft zu übermitteln, kann ich sagen: Es ist
uns eine Ehre.
Wir leben in bewegten Zeiten, das war der Hinweis
von Bodo Ramelow zu Beginn seiner Antrittsrede als
Bundesratspräsident vor einem Jahr. Neben den
Auswirkungen der Corona-Pandemie nannte er den Klimaschutz
und die digitale Modernisierung, die uns als
Herkulesaufgaben viel abverlangen. Hinzu trat nur wenige Monate
später der Angriffskrieg Russlands, der großes Leid über
die Menschen in der Ukraine bringt. Die Aggression des
russischen Präsidenten erschüttert die europäische
Sicherheitsordnung und verlangt schnelle Entscheidungen
für die Aufnahme von Flüchtlingen, zur Sicherstellung
der Energieversorgung und zur Abwendung von Schäden
durch explodierende Energiepreise. Es sind also
weiterhin bewegte Zeiten, in denen wir im Bundesrat in
Abstimmung mit dem Bund weitreichende Beschlüsse
fassen müssen.
Vier Sondersitzungen liegen in diesem Jahr bereits
hinter uns. Zum Vergleich: Vor der Corona-Pandemie,
2019, 2018 und 2017, gab es keine einzige. Gelegentlich
knirscht es dann auch im Getriebe des Föderalismus –
nicht, weil das System schwach ist, sondern weil die
Belastungen groß sind. Ich bedanke mich sehr herzlich
bei Bodo Ramelow für die Arbeit in seiner Amtszeit als
Bundesratspräsident und ebenso bei den Beschäftigten
des Bundesrates, die unsere Arbeit im Hintergrund sehr
professionell organisieren und unterstützen.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, in kluger Absicht sieht das
Königsteiner Abkommen von 1950 vor, dass jedes Jahr
ein anderes Land den Vorsitz im Bundesrat führt, um
hiermit die Gleichrangigkeit der Länder zum Ausdruck
zu bringen. Im Laufe eines Durchgangs kommt dabei
zugleich die Vielfalt der Länder zur Geltung, die
Deutschland ausmacht. So haben zum Beispiel meine
direkten Vorgänger Bodo Ramelow und Rainer Haseloff
in ihrer Zeit als Bundesratspräsident zu verschiedenen
Anlässen deutlich gemacht, welchen Beitrag zur
Geschichte und Kultur Deutschlands die traditionsreichen
Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt geleistet haben.
Dass wir uns der gemeinsamen Kultur und Geschichte
vergewissern, die uns weit über die deutsche Sprache
hinaus miteinander verbinden, ist ein wichtiges
Fundament für den Zusammenhalt in Deutschland, von Ost und
West, von der Nordsee bis zum Bodensee.
Nur, was kann Hamburg dazu beitragen? Eine alte
Stadtrepublik, deren Hauptanliegen in ihrer
jahrhundertelangen Geschichte vor allem darin bestand, sich
herauszuhalten aus den Konflikten und der wechselvollen
Geschichte Deutschlands und Europas. Kein Kaiser oder
König, nicht einmal ein Herzog hat je von Hamburg aus
regiert. Auch die Reformation wurde nicht bei uns
erdacht. Was also könnten wir einbringen in ein
gemeinsames Bewusstsein, das uns stärkt in einer Welt, die sich
schnell verändert und viele Risiken in der Zukunft
erkennen lässt?
Bei allem hanseatischen Understatement darf ich
erwähnen, dass Hamburg die größte Stadt Europas ist, die
nie selbst Hauptstadt oder Sitz der Nationalregierung
ihres Landes war. Die Grundlage für die wirtschaftliche
Entwicklung, für Wachstum und Wohlstand, für ein gutes
Leben aller Bürgerinnen und Bürger war stets die
Bereitschaft, mit der Zeit zu gehen, immer wieder neue Wege
einzuschlagen und Bündnisse zu schließen mit guten
Partnern nah und fern, zum Beispiel im Bund der Hanse,
die gleichsam ein historisches Vorbild für heutige
Freihandelsabkommen darstellt.
Darauf kommt es gerade in Zeiten von Krisen und
Umbrüchen an: neue Wege zu gehen, neue Chancen zu
erkennen und zu ergreifen. „Horizonte öffnen“ lautet
deshalb das Motto unserer Bundesratspräsidentschaft und
des Tags der Deutschen Einheit, den wir im kommenden
Jahr in Hamburg feiern wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fortschritt
und Veränderung brauchen Kraft und Motivation, und
das hat auch etwas mit Psychologie und einem positiven
Mindset zu tun. Hamburg wurde gerade zum vierten Mal
in Folge als smarteste Stadt Deutschlands ausgezeichnet.
Ja, die Digitalisierung ist etwas Positives. Sie schafft
völlig neue Möglichkeiten in Verwaltung, Wirtschaft und
Gesellschaft. Sie macht das Leben einfacher und setzt
Ressourcen frei, die wir in anderen Bereichen dringend
benötigen. Digitalisierung ist keine Last, sondern
Befreiung.
Dasselbe gilt für den Klimaschutz, der oft mit
schlimmen Negativszenarien in Verbindung gebracht wird.
Auch hier sollten wir den Blick auf die Chancen richten.
Der Einsatz moderner klimafreundlicher Technologien
macht das Leben besser. Der Verkehr in den Städten wird
leiser, die Luft wird sauberer, unsere Industrie
wettbewerbsfähiger und unser Land unabhängiger, wenn es uns
gelingt, die Dekarbonisierung über technologische
Innovationen zu erreichen. Umschalten statt Abschalten ist
das Ziel.
Ich will dabei die Kosten, die soziale Dimension und
die wirtschaftlichen Komplikationen dieser großen
Transformationsprozesse nicht relativieren. Dafür brauchen wir
Pläne und starke Bündnisse. Aber die Triebkraft, die
Motivation, die gesellschaftliche Unterstützung für diese
Kraftanstrengungen ergeben sich nicht aus den
Problemen, sondern aus den Chancen. Windräder, die sich in
Hamburg drehen und Strom produzieren für
Elektrobusse, die nahezu geräuschlos durch die Stadt fahren und die
Menschen an ihr Ziel bringen, und in Zukunft für nur
49 Euro im Monat – das sind die Bilder, die schon heute
Realität sind und die Vorbilder sein können für die
Zukunft eines klimaneutralen Lebens und Wirtschaftens.
„Mut verbindet“ war das Motto der
Bundesratspräsidentschaft von Schleswig-Holstein 2018, und darum geht
es weiterhin: um Mut und Zuversicht, dass wir in
Deutschland als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt,
dass wir mit unserer wirtschaftlichen Kraft, mit
wissenschaftlicher und technologischer Exzellenz die großen
Transformationsprozesse hinbekommen und sogar
anführen können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir auf
die Antrittsreden der Bundesratspräsidenten der letzten
Jahre zurückblicken, dann zeigt sich ein gemeinsamer
Tenor: der Appell an den gesellschaftlichen
Zusammenhalt, den wir gerade in diesen bewegten Zeiten dringend
benötigen. „Wir Miteinander“ war das Motto von
Brandenburg 2019, „Gemeinsam Zukunft formen“ die
Botschaft aus Sachsen-Anhalt 2020 und „Zusammen
wachsen“ der Appell von Thüringen im vergangenen Jahr.
Dem schließe ich mich gerne an.
Die Beratungen im Bundesrat und in unseren
Ausschüssen sind stark geprägt von dem Willen, Konsens
herzustellen und Kompromisse zu finden. Das gilt seitens
des Bundesrates, sehr geehrter Herr Kanzleramtsminister,
auch im Verhältnis zum Bund. Ein aktuelles Beispiel ist
die Beratung zum Bürgergeld, dessen grundlegende
Ausrichtung mit dem Schwerpunkt auf Ausbildung und
Qualifizierung eine breite Zustimmung findet. Deshalb war es
jetzt auch wichtig, in den strittigen Nebenfragen
Lösungen zu finden und den Weg frei zu machen für sozial-
und arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Ich freue mich,
wenn die Empfehlung des Vermittlungsausschusses heute
eine breite Unterstützung erfährt in Bundestag und
Bundesrat.
Die Debatten hier im Plenum sind selten der Stoff, aus
dem Brennpunkte und Schlagzeilen gemacht werden,
aber es lohnt sich immer, hinzuhören. Eine wohltuende
Sachlichkeit bestimmt den Diskurs, der sich abhebt von
der zunehmend konfrontativen Diskussion in der
Öffentlichkeit und den sozialen Netzwerken. Wir sollten diesen
Stil weiter pflegen – gleichsam als Gegenbewegung zum
Trend der Aufregung und Eskalation. Vielleicht gelingt
es uns in Zukunft sogar noch besser, den Austausch der
Argumente hier im Plenum zu fördern, indem wir
häufiger spontane Wortmeldungen zulassen und aufnehmen,
die unsere Geschäftsordnung durchaus zulässt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte
einen letzten Punkt ansprechen, der auch etwas zu tun hat
mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und unseren
Werten von Demokratie, Toleranz und Freiheit. Die
Vielfalt Deutschlands besteht nicht nur in der Vielfalt der
Landschaften, der regionalen Prägungen und
unterschiedlichen Mentalitäten in Ost und West, Nord und Süd. Wir
leben in einer globalisierten Welt. Der internationale
Austausch ist wichtig für die Wissenschaft und Kultur,
für unsere Wirtschaft. Aus schwerwiegenden Gründen
kommen Flüchtlinge zu uns, und viele bleiben auf Dauer.
Sie bringen sich ein, schließen Freundschaften und
erhalten berufliche Perspektiven in Unternehmen, die neue
Kräfte gut gebrauchen können. In Hamburg leben
Menschen aus 180 Nationen zusammen, mit den
unterschiedlichsten Sprachen, Kulturen und Religionen. Ein Drittel
der Hamburgerinnen und Hamburger haben einen
Migrationshintergrund, das heißt, sie selbst oder ihre Eltern
sind nicht in Deutschland geboren. Bundesweit ist es jede
und jeder vierte Deutsche. Diese Vielfalt der
Lebenserfahrungen der Menschen unseres Landes ist eine Stärke
und eine Bereicherung. Wir können als Personen des
öffentlichen Lebens auch hier Zeichen setzen.
Im Frühjahr war ich gemeinsam mit unserer Bischöfin
und dem Landesrabbiner der jüdischen Gemeinde als
Gast auf einem Iftar-Fest, dem Fastenbrechen islamischer
Gemeinden. Und ich kann Ihnen sagen, es war ein
schönes Fest mit guten Gesprächen, neuen Ideen und einer
klaren Botschaft: Wir halten zusammen, wir sind eine
Gemeinschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktuellen
Probleme erscheinen uns immer als die größten. Doch
krisenhafte Zeiten mit großen Bedrohungen und Risiken
gibt es in der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland nicht zum ersten Mal. Ich erinnere mich an meine
Zeit als Schüler Ende der siebziger, Anfang der achtziger
Jahre mit einem Höhepunkt des Kalten Krieges und der
atomaren Hochrüstung auf beiden Seiten des Eisernen
Vorhangs. Im Westen Deutschlands erreichten
Arbeitslosigkeit und Inflation Rekordwerte. Es gab Ölkrisen und
Terroranschläge der RAF. In dieser ebenfalls bewegten
Zeit sagte Bundeskanzler Helmut Schmidt in einer
Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag: „Wir sind
nicht Objekte der Geschichte. Wir sind handlungsfähig –
und wir sind handlungswillig.“
Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Mut,
dieser Zuversicht und Tatkraft können wir auch heute
„Horizonte öffnen“. Wir haben alles, um unseren Kurs selbst
zu bestimmen: Stärke und Ideen aus der Vielfalt unseres
Landes, die Potenziale des technischen und sozialen
Fortschritts und gute Partner in der Welt. – Herzlichen
Dank!
(Beifall)
Jetzt haben wir eine Wortmeldung des Herrn
Bundesministers Schmidt, Bundeskanzleramt.
Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere
Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin
Schumann! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber
Peter Tschentscher, ich gratuliere sehr herzlich zum
Amtsantritt als neuer Bundesratspräsident. Ich tue das im
Namen der gesamten Bundesregierung und ausdrücklich
auch im Namen des Bundeskanzlers. Wir freuen uns auf
die Zusammenarbeit in den nächsten zwölf Monaten.
Wenn einer kommt, geht meist auch einer. Mit dem
Amtsantritt des Ersten Bürgermeisters der Freien und
Hansestadt Hamburg endet die Amtszeit des
Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen als
Bundesratspräsident. – Ihnen, lieber Bodo Ramelow, danke ich sehr
herzlich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen
zwölf Jahren.
(Heiterkeit)
– Zwölf Monaten, um Gottes willen! Das wäre was
gewesen. Er hätte es sicher gern gemacht.
Sie sind ins Amt gekommen, als die alte
Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Merkel noch
geschäftsführend im Amt war und haben dann ab Dezember die
Regierungsaufnahme der neuen Bundesregierung unter
Bundeskanzler Scholz begleitet. Sie waren also der erste
Bundesratspräsident in 16 Jahren, der zwei
unterschiedliche Bundeskanzler im Amt erlebt hat. Wirklich
Geschichte geschrieben haben Sie aber natürlich vor allem
als erster Präsident dieses Hauses, der der Partei Die
Linke angehört. Und wenn ich es richtig wahrnehme,
dann haben alle Mitglieder dieses Hauses Ihre
Amtsführung sehr geschätzt. Ich kann das für die
Bundesregierung ebenfalls sagen.
Sie haben den Bundesrat als Verfassungsorgan und
gleichzeitig die Vielfalt der 16 Länder überparteilich und
hervorragend repräsentiert. In sehr bewegten Zeiten
haben Sie mit Ihrer integrierenden Art geführt und dabei
das Motto der thüringischen Präsidentschaft „Zusammen
wachsen, um zusammenzuwachsen“ auch ganz
persönlich mit Leben gefüllt. In Ihrer Antrittsrede im November
des vergangenen Jahres haben Sie darauf hingewiesen,
dass dieses Motto daran appelliert, das Verbindende und
nicht das Trennende in den Mittelpunkt unseres Denkens
und Handelns zu stellen, Solidarität und Zusammenhalt
in Stadt und Land praktisch erfahrbar zu machen und
dazu beizutragen, die vor uns liegenden
Herausforderungen zu meistern, um gemeinsam stärker zu werden. Mein
Eindruck ist, dass das gelungen ist. Dafür, lieber Bodo
Ramelow, ganz herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, ich will nicht verhehlen,
dass es eine besondere Freude ist, heute hier im
Bundesrat erstmalig als Vertreter der Bundesregierung zu
sprechen. Dass meine Premiere ausgerechnet mit dem
Amtsantritt des Präsidenten des Senats der Freien und
Hansestadt Hamburg als Bundesratspräsident zusammenfällt,
ist für mich als Hamburger natürlich eine besonders
schöne Sache. Da ich, wie einige wissen, meine
Heimatstadt sieben Jahre lang als Bevollmächtigter beim Bund
vertreten habe und hier in diesem Rund zwischen Bremen
und Hessen Platz nehmen durfte, freut es mich sehr, nun
ein paar Worte zum Amtsantritt von Peter Tschentscher
sagen zu dürfen.
Lieber Peter Tschentscher, als gebürtiger Bremer, der
in Niedersachsen aufgewachsen ist und als Erster
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg wirkt,
bringen Sie schon mal eine unmittelbare Verbindung zu
drei der 16 Länder mit, und ich bin mir sicher, dass Sie in
Ihrem Amt als Präsident des Bundesrats auch alle
anderen Länder bestens repräsentieren werden. Für Ihre
Präsidentschaft wünsche ich Ihnen immer eine glückliche
Hand.
„Horizonte öffnen“, dieses Motto der Hamburger
Präsidentschaft steht für Neugier, für Offenheit, für einen
strategischen und auch – wir haben es eben gehört –
zuversichtlichen Blick nach vorn. Sie, Herr Präsident,
haben gerade darauf hingewiesen, dass sich die
Triebkraft, die Motivation, die breite gesellschaftliche
Unterstützung für die derzeit nötigen Kraftanstrengungen nicht
aus den Problemen ergeben, sondern aus den Chancen.
Diese in Ihrem Motto zum Ausdruck kommende
Zuversicht und dieser Optimismus sind gerade in diesen Zeiten
besonders wichtig. Sie werden in der Bundesregierung
einen Partner finden, der ebenfalls mit Zuversicht und
Optimismus an die Bewältigung der Herausforderungen
geht.
Meine Damen und Herren, das konstruktive
Miteinander von Bund, Ländern und Kommunen ist immer wieder
Gegenstand von Reden zur Übergabe der
Bundesratspräsidentschaft. Ganz zu Recht, denn dieses Miteinander
macht unseren Föderalismus stark – ein Föderalismus,
der auch unser Land stark macht. Dabei spielt der
Bundesrat natürlich eine zentrale Rolle, nicht nur, um die
Länder untereinander zu koordinieren, sondern auch, um
die Interessen zwischen Bund und Ländern
auszugleichen. Der Bundeskanzler hat es in seiner Antrittsrede
Anfang Februar hier von dieser Stelle aus gesagt: Der
Bundesrat ist die Herzkammer des Föderalismus in
Deutschland. Der neue Bundesratspräsident hat in seiner
Rede davon gesprochen, dass es gelegentlich auch
knirsche im Gebälk des Föderalismus, weil die Belastungen,
unter denen gearbeitet wird, so groß sind. Ich will jetzt
nicht beide Bilder vermengen und ausgehend von der
Herzkammer und dem Knirschen im Gebälk dann von
irgendwelchen Herzrhythmusstörungen sprechen,
sondern ich will eine Sache im aktuellen Miteinander
zwischen Bund und Ländern erwähnen, die uns nach acht
Jahren Großer Koalition auf Bundesebene vielleicht
gelegentlich wieder in Erinnerung gerufen werden muss.
Während der Großen Koalition waren 14 der
16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
parteipolitisch mit einem der beiden Koalitionspartner im
Bund verbunden. Um es einmal ganz praktisch zu sagen
und auf den anderen Ort zu verweisen, an dem neben
dem Bundesrat immer wieder die Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern organisiert wird, die Konferenz
der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit
dem Bundeskanzler beziehungsweise der
Bundeskanzlerin: Da nahmen auf der einen Seite die damals sieben
Ministerpräsidenten von CDU und CSU und auf der
anderen Seite ihre sieben Kolleginnen und Kollegen der
SPD an den Vorbesprechungen der B- beziehungsweise
A-Seite mit der Bundeskanzlerin beziehungsweise dem
Vizekanzler teil. Und Bodo Ramelow war gern gesehener
Gast in den A-Runden, so wie Winfried Kretschmann
gern gesehener Gast bei der B-Runde war – und das sind
sie natürlich jeweils auch heute. Damit hatten alle 16
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
einen unmittelbaren und direkten Austausch mit der
Kanzlerin beziehungsweise dem Vizekanzler im Vorfeld
der dann formalen Beratungen und Besprechungen. Und
die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien
haben das Gleiche mit dem Chef des Bundeskanzleramtes
und dem A-Koordinator in der Bundesregierung gemacht.
Durch die neue Koalition im Bund hat sich die Art und
Weise der Vorbereitung dieser MPKs nun deutlich
verändert. Aber wenn wir uns zurückerinnern, ist das
eigentlich nichts Ungewöhnliches. So war es ja auch 1998 bis
2005 und dann 2009 bis 2013 schon einmal in jeweils
wechselnden Rollen. Im Bundesrat kennen wir das seit
einigen Jahren, diese Herausforderung, Mehrheiten über
Parteigrenzen hinweg zu finden. Und wir erleben ja die
Ausdifferenzierung der Parteienlandschaft in der großen
Vielfalt an Regierungskonstellationen in den Ländern.
Aktuell sind es zwölf verschiedene Konstellationen in 16
Ländern. Wie im Bund ist auch in den Ländern die Zeit
der Großen Koalitionen derzeit zu Ende.
Abstimmungen der politischen Entscheidungen und
Mehrheitsfindung sind sowohl im jeweiligen Land als
auch hier im Bundesrat über die Ländergrenzen hinweg
immer wieder in dieser ganzen Vielfalt eine besondere
Herausforderung. Dennoch gelingt Ihnen das sowohl in
den Ländern als auch hier im Bundesrat immer wieder.
Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir das auch im
Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und
Regierungschefs von Bund und Ländern hinbekommen. Auch
nach der langen Zeit der Großen Koalition im Bund
werden Bund und Länder in dieser neuen Konstellation gut
und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Mir persönlich ist der enge Draht des
Bundeskanzleramtes und der Bundesregierung zu den Ländern sehr
wichtig. Es gibt in Ihrem Kreis ja die eine oder den
anderen, der oder die früher selbst schon einmal im Bund tätig
war, und es gibt einen Bundeskanzler, der sieben Jahre
lang einer der Ihren war. Das Verständnis füreinander
und für die jeweilige Situation sollte uns helfen, auch in
Zukunft die schwierigen Fragen gemeinschaftlich zu
lösen. Ich finde, dass uns das in den vergangenen
Monaten ganz gut gelungen ist. Zu Beginn der
Legislaturperiode im Bund stand die Bekämpfung der Corona-Pandemie
im Mittelpunkt. Wir haben die Omikron-Welle im letzten
Winter gemeinsam gut überstanden und im Sommer in
sehr intensivem Austausch ein Infektionsschutzgesetz
erarbeitet, das den Ländern nun für diesen Winter die
Möglichkeit gibt, auf eine sich ändernde Lage je nach
Betroffenheit angemessen zu reagieren.
Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf
die Ukraine am 24. Februar beschäftigt uns jetzt eine
nächste, die viel größere Krise. Jetzt geht es um die
Unterbringung und Versorgung der Vertriebenen aus der
Ukraine. Es geht darum, uns bei der Energieversorgung
in Rekordzeit unabhängig von Russland zu machen, und
es geht darum, den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie
den Unternehmen zur Seite zu stehen bei den hohen
Energiekosten und bei der Inflation. Bei all diesen sehr
konkreten und zum Teil kurzfristig zu lösenden Aufgaben
bleibt die Transformation unseres Landes hin zu einer
klimaneutralen Industriegesellschaft die drängende
Herausforderung. Wir alle wissen, dass derzeit gigantische
Kraftanstrengungen dafür nötig sind. Und diese
gigantischen Kraftanstrengungen werden in den Kommunen, in
den Ländern und im Bund gleichermaßen unternommen.
So bereiten wir unser Land gemeinsam auf die Zukunft
und die sich verändernde Welt vor.
Jetzt, zu Beginn des Winters, können wir sagen, dass
wir unser Land gemeinsam winterfest gemacht haben.
Die Gasspeicher sind voll, und die in Rekordzeit
angeschlossen Flüssiggasterminals werden in Kürze die ersten
Gaslieferungen nach Deutschland sehen. Gemeinsam
haben wir beispiellose Hilfsmaßnahmen auf den Weg
gebracht. Jetzt folgen die Gesetzentwürfe für die Strom-
und Gaspreisbremse, über die wir an anderer Stelle
intensiv gesprochen haben. Gemeinsam haben wir außerdem
große Sozialreformen auf den Weg gebracht, nicht zuletzt
mit dem Bürgergeld, das heute hier im Bundesrat nach
einer konstruktiven Beratung im Vermittlungsausschuss
beschlossen werden soll. Für dieses konstruktive
Miteinander danke ich Ihnen sehr herzlich.
Wir zeigen durch unser Handeln, dass sich der
russische Präsident auch hier geirrt hat: Der „kollektive
Westen“, wie er uns nennt, ist nicht schwach. Im Gegenteil:
Wir stehen in Krisen zusammen, wir sind in der Lage,
schnell und entschlossen zu handeln. Unsere Demokratie
lebt, unser Föderalismus funktioniert. – Vielen Dank!
(Beifall)
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
lieber Wolfgang Schmidt!
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(Drucksache 582/22)
Wortmeldungen gibt es dazu nicht.
Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird
vorgeschlagen, Herrn Minister Christian M e y e r
(Niedersachsen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das
laufende Geschäftsjahr zu wählen.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23:
TOP 23
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Schaffung eines
gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im
Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und
zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU
COM(2022) 457 final; Ratsdok. 12413/22
(Drucksache 514/22, zu Drucksache 514/22)
Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. Zunächst Frau
Ministerpräsidentin Dreyer, Rheinland-Pfalz!
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich gratuliere Herrn
Tschentscher zur Präsidentschaft.
Es hat mich jetzt etwas kalt erwischt, ich war ganz auf
das Thema Bürgergeld eingestellt. Aber jetzt rede ich
auch gern zum EMFA, das wollte ich ohnehin.
Der EMFA, liebe Kollegen und Kolleginnen, ist ein
sehr wichtiger europäischer Akt. Der Bundesrat hat sich
entschieden, heute die Subsidiaritätsrüge zu ziehen. Das
ist auch richtig so. In einer Zeit, in der Krise das neue
Normal ist, ist es umso wichtiger, dass wir
vertrauensvolle Informationen haben und unabhängige
Berichterstattung. Diese ist wichtiger als jemals zuvor. Das bietet
selbstverständlich nur eine pluralistische
Medienlandschaft in Deutschland. Unser starker privater und
öffentlicher Rundfunk und unsere vielfältigen Zeitungen und
Zeitschriften versorgen unsere Bürger und Bürgerinnen
mit zahlreichen medialen Angeboten auf
unterschiedlichsten, vielen Verbreitungswegen. Und das ist wichtig,
das ist notwendig, denn Medienpolitik ist eben aus
meiner Sicht unbedingt auch Demokratiepolitik. Freie und
unabhängige Medien sind unabdingbar für den
demokratischen Meinungsbildungsprozess. Sie sind Grundlage für
Vielfalt und einen offenen gesellschaftlichen Diskurs
sowie wichtig im Kampf gegen Desinformation und
Propaganda.
Wir als Länder tragen eine gemeinsame
Verantwortung dafür, dass wir die entsprechenden
Rahmenbedingungen schaffen. Wir haben viele Diskussionen darüber,
aber insgesamt kann man doch durchaus sagen, dass
unser Mediensystem in Deutschland sehr gut aufgestellt
ist. Als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder
sage ich auch ein bisschen mit Stolz, dass Deutschland
hier an manchen Stellen wirklich Vorreiter ist. Mit dem
2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag haben wir
Leitplanken geschaffen, die Meinungsvielfalt und
kommunikative Chancengleichheit fördern,
Qualitätsjournalismus sichtbar machen und journalistische Standards
auch im Netz stärken. Wir haben europaweit, wenn nicht
weltweit, die vielfältigste und pluralistischste
Medienlandschaft überhaupt.
Leider sind freie und unabhängige Medien in vielen
Teilen der Welt und auch in einigen europäischen
Ländern alles andere als selbstverständlich. Deshalb müssen
wir diese Freiheit immer wieder aufs Neue verteidigen,
auch innerhalb Europas. Der Bundesrat teilt das Ziel,
vielfältige und unabhängige Medien in Europa zu
gewährleisten und zu bewahren. Aus einem legitimen Ziel
folgt aber noch lange keine korrespondierende
Ermächtigung der Europäischen Union, dies im Wege einer
Verordnung zu regeln. Die hierzu angestrebte
Harmonisierung und vor allem Zentralisierung, die mit dem
Verordnungsvorschlag vorgenommen werden soll, ist aus
unserer Sicht nicht die richtige Lösung.
Wir hatten das Vergnügen, bei der Content
Convention in Mainz die Vizepräsidentin der Europäischen
Kommission, Věra Jourová, zu treffen, die ja für die Werte
zuständig ist. Ihr Anliegen nachzuvollziehen fällt nicht
schwer, denn sie sagt natürlich: Ich bin für Werte
zuständig in der Kommission, und ich sehe, was in Europa
stattfindet, dass es Mitgliedstaaten gibt, wo es keinen
freien Journalismus mehr gibt, wo es keine
Medienvielfalt mehr gibt, und es gibt einen dringenden
Handlungsbedarf innerhalb Europas. – Die Lösung, die vorgelegt
wurde, kann allerdings nicht in unserem Interesse sein,
denn wir wollen mit unserer Medienfreiheit und -vielfalt
auf einem hohen Standard bleiben, und wir wollen nicht
der Gefahr ausgesetzt sein, dass wir uns anpassen
müssen – und zwar nach unten.
Die Bedrohungen für die Medienfreiheit sind vielfältig
und – ich habe es eben gesagt – beispielsweise in
politischer Einflussnahme, Polarisierung, wirtschaftlichem
Druck begründet. Mit dem Verordnungsvorschlag
können diese Missstände aus unserer Sicht in einigen
Mitgliedstaaten kaum rückgängig gemacht werden.
Gleichzeitig sehen wir aber die sehr realistische Gefahr, dass
existierende, gut funktionierende Medienregelungen
beschädigt werden können. „One size fits all“, sagt man
gern auf der europäischen Ebene. Das funktioniert
wahrscheinlich bei technischer Harmonisierung und auch oft,
wenn es etwa um Frequenzen geht, aber eben nicht bei
Kultur und bei Medien. Eine rein binnenmarktbezogene
und wirtschaftliche Betrachtungsweise des
Mediensektors wird den Medien und ihren Inhalten nicht gerecht.
Deshalb wurden die Kulturhoheit und die
Medienregulierung bewusst in die Hände der Mitgliedstaaten gegeben.
Medien sind kein reines Wirtschaftsgut. Dies gilt es zu
berücksichtigen.
Die Stärke Europas liegt in seiner kulturellen Vielfalt
auf der Basis gemeinsamer Regeln und Werte. Diese
gemeinsamen Regeln und Werte müssen wir überall in
Europa einfordern, gleichzeitig müssen wir aber auch die
kulturelle Vielfalt unseres Kontinents pflegen und
fördern. Bei aller Harmonisierung wollen wir die föderale
und die dezentrale Medienaufsicht, die Systeme der
freiwilligen Selbstkontrolle und die medienpolitischen
Reformen, die wir in Deutschland schon angegangen sind,
fortführen. Ja, wir müssen sie sogar sichern.
Wir haben bisher immer sehr konstruktiv an
medienspezifischen Regelungen auf europäischer Ebene
mitgewirkt – wie beispielsweise bei der AVMD-Richtlinie –
und sie in nationales Recht, angepasst an das deutsche
System, umgesetzt. Die AVMD-Richtlinie enthält
beispielsweise schon jetzt die Verpflichtung, dass in den
Mitgliedstaaten unabhängige und angemessen finanzierte
Medienaufsichtsbehörden und -stellen existieren müssen.
Solche Vorschriften dienen gerade der Freiheit und
Unabhängigkeit der Medien und achten gleichzeitig die aus
Vielfaltsgesichtspunkten so wichtige Regelungshoheit
der Mitgliedstaaten im Bereich der Medienregulierung. In
Deutschland hat beispielsweise „Russia Today“ eben
keine Lizenz erhalten, weil es als propagandistischer
Staatssender eingestuft wurde. Das zeigt doch, dass
Medienregulierung in Deutschland funktioniert.
Es wäre schön, wenn alle 27 Mitgliedstaaten diese
Richtlinie entsprechend umgesetzt hätten. Darüber zu
wachen, dass diese Regeln in jedem Mitgliedstaat in der
EU umgesetzt und eingehalten werden, ist eben Aufgabe
der Kommission, die als Hüterin der Verträge zuständig
ist. Ich vermisse aber, dass Missstände in einzelnen
Mitgliedstaaten von ihr mit den bestehenden Instrumenten
entsprechend aufgezeigt werden.
Nun schlägt die Kommission mit dem vorliegenden
Verordnungsvorschlag eine neue Aufsichtsstruktur im
Medienbereich vor, bei der sie selbst eine bedeutende
Rolle einnimmt. Diese faktische Zentralisierung der
Medienaufsicht auf europäischer Ebene über ein der
europäischen Kommission zugeordnetes Gremium ist aufgrund
der fehlenden Staatsferne jedoch nach deutschem
Verfassungsrecht nicht zulässig und auch nach dem Unionsrecht
unverhältnismäßig. Kurzum: Die Kommission schwingt
sich nicht nur zum Mediengesetzgeber auf, sondern will
gleichzeitig auch noch die Medienaufsicht übernehmen.
Daher entscheiden wir heute im Bundesrat darüber,
zum European Media Freedom Act gegenüber der
Europäischen Kommission eine Subsidiaritätsrüge
auszusprechen.
Wir tun dies ausdrücklich nicht, weil wir die mit dem
Entwurf verfolgten Ziele nicht unterstützen. Ich denke,
ich habe das ausführlich dargestellt. Wir tun es in erster
Linie deshalb, weil das von der Kommission gewählte
Mittel der unmittelbar geltenden Verordnung in nationale
Hoheitsrechte eingreift und nicht mit den Grundsätzen
der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im
Einklang steht. Deshalb erscheint die Form einer Richtlinie,
die eine nationale Ausgestaltung vorsieht, das geeignete
Instrument. Davon bin ich überzeugt.
Wenn die Europäische Kommission etwas bewegen
möchte, dann könnte ein Vorgehen ähnlich wie bei der
AVMD-Richtlinie stattfinden, sodass dann auch die
nationalen Medienlandschaften entsprechend ihrer
Gegebenheiten ausgestaltet werden können. Daher werbe ich um
die Unterstützung der Subsidiaritätsrüge sowie der
Stellungnahme zum European Media Freedom Act. – Ich
danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Dreyer! – Das Wort erhält nun Herr Bürgermeister
Bovenschulte, Bremen.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die
Europäische Kommission hat am 16. September dieses Jahres
ihren Entwurf eines europäischen
Medienfreiheitsgesetzes vorgelegt. Um es gleich vorweg zu sagen: Bremen
unterstützt ausdrücklich die Ziele, die die Europäische
Kommission damit verfolgt, nämlich, die Presse-, die
Medien- und die Rundfunkfreiheit in Europa und seinen
Mitgliedstaaten zu stärken. Das ist mit Blick auf einige
Mitgliedstaaten wirklich bitter notwendig; da kann ich
mich den Ausführungen der Kollegin Dreyer nur
anschließen. Wir glauben allerdings, dass das gewählte
Instrument das falsche ist und der beschrittene Weg in die
Irre führt. Der Bundesrat hat deshalb frühzeitig die
Bundesregierung aufgefordert, den Ländern die
Verhandlungsführung im Rat zu übertragen.
Die Kommission geht davon aus, dass das zentrale und
im Prinzip auch einzige Instrument zur Sicherung der
Medienfreiheit die Gewährleistung weitgehender
Marktfreiheit für Medienunternehmen ist. Dementsprechend
bestimmt die Zentralnorm des Artikels 4, Absatz 1 des
Entwurfs, dass alle Medien das Recht haben, ihre
wirtschaftliche Tätigkeit im Binnenmarkt grundsätzlich
ungehindert auszuüben. Damit sind auch solche Medien
gemeint, die primär lokal und regional ausgerichtet sind,
und auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten,
die als Marktteilnehmer im Binnenmarkt und damit
erstmals rein wirtschaftlich betrachtet werden. Der Vorschlag
der Kommission hätte damit gravierende Auswirkungen
auf die regionale Verankerung von Medienvielfalt im
deutschen Mediensystem, denn die deutsche duale
Rundfunkordnung, in der marktwirtschaftliche und
öffentlichrechtliche Prinzipien genauso sorgfältig wie regionale,
nationale und europäische Perspektiven austariert
werden, würde in ein Mediensystem überführt, das allein auf
einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt
ausgerichtet wäre.
Meine Damen und Herren, der Medienmarkt ist aber
kein Markt wie jeder andere, denn ein vielfältiges
Medienangebot ist essenziell für unsere freiheitliche
Demokratie. Ein föderal organisierter Staat wie Deutschland muss
die verschiedenen Meinungen und politischen
Strömungen in ihrer gesamten Breite nicht nur auf der nationalen,
sondern auch auf der subnationalen Ebene darstellen. Für
europaweit agierende Medienkonzerne ist es kaum
relevant, aber die auf die Länder ausgerichteten
öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten sowie die zahlreichen
regionalen und lokalen Presseorgane und Medien in
Deutschland sind entscheidend für eine funktionierende
föderal organisierte Demokratie. Das ist heute genauso
der Fall, wie es zur Zeit der Entstehung der
Bundesrepublik Deutschland der Fall war.
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
eine Grundversorgung zu gewährleisten, ist ein zentraler
Baustein der dualen Rundfunkordnung in Deutschland.
Wenn das Europäische Medienfreiheitsgesetz in seinem
Entwurf jetzt eine abschließende marktwirtschaftliche
Regelung festschreibt, dann nimmt das auf diese föderale
Struktur Deutschlands nicht ausreichend Rücksicht – eine
föderale Struktur, die sich eben auch im dualen
Mediensystem widerspiegelt. Die vorgesehene Verordnung
würde damit die Kultur- und Medienhoheit verletzen, die
nach den europäischen Verträgen den Mitgliedstaaten
und in Deutschland den Ländern zugewiesen ist. Es ist
daher wichtig und richtig, wenn der Bundesrat
ausdrücklich, klar und unmissverständlich hervorhebt: Das
Europäische Medienfreiheitsgesetz kann nicht auf die
Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 114 AEUV gestützt
werden.
Bremen, wie alle anderen Länder auch, will in
Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union eine möglichst große Medienvielfalt
erhalten. Was passiert, wenn man die Medien
ausschließlich nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten
organisiert, kann man in vielen Staaten weltweit und auch in
Europa beobachten. Um es deutlich zu sagen: Frei
wirkende Marktkräfte führen für sich genommen nicht
automatisch zu mehr Meinungsfreiheit, sondern bergen die
Gefahr fortschreitender Medienkonzentration in sich und
damit eine Verfestigung privater Meinungsmacht, die am
Ende ebenso demokratiegefährdend sein kann wie
staatliche Zensur. Das hat das Bundesverfassungsgericht in
seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag vom 18. Juli 2018
ausdrücklich festgehalten, auch mit Blick auf die
fortschreitenden Digitalisierungstendenzen der Medien.
Diese, so das Verfassungsgericht – Zitat –, „begünstigen
Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen bei
Anbietern, Verbreitern und Vermittlern von Inhalten“.
Das Problem ist also nicht die Gewährleistung freier
wirtschaftlicher Betätigung von Medienunternehmen,
sondern die Absolutsetzung dieses Prozesses, was gerade
durch die duale Rundfunkordnung vermieden wird.
Meine Damen und Herren, die Länder haben mit dem
Medienstaatsvertrag die duale Rundfunkordnung,
bestehend aus privaten und öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanbietern, zukunftsfest gemacht und sie auf Plattformen
und Intermediäre erstreckt. Es ist nicht die Aufgabe der
Europäischen Kommission, diese und weitere
Leitentscheidungen unter Verweis auf den Binnenmarkt
zurückzudrängen.
Hinweisen möchte ich abschließend noch auf ein
weiteres Problem des Vorschlags der Kommission, zu dem
sich Malu Dreyer schon eingehend geäußert hat: Bei der
Medienaufsicht auf europäischer Ebene wird dem Gebot
der Staatsferne nicht hinreichend Rechnung getragen. Die
wichtige Wächteraufgabe sollte keinem Gremium mit
staatlichen Vertretern zugewiesen werden.
Fazit: Die Länder sprechen sich nicht gegen
zielgerichtete und wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung
der Medienfreiheit auf europäischer Ebene aus. Im
Gegenteil: Wir haben bereits im bilateralen Austausch mit
der Kommission zahlreiche Änderungsvorschläge
unterbreitet, die das Europäische Medienfreiheitsgesetz
fortentwickeln würden. Es wäre im Interesse aller, wenn die
Kommission auf diese Vorschläge einginge, und – diese
Bemerkung sei mir abschließend erlaubt – ich würde
mich freuen, wenn der Bund in Zukunft die Länder bei
der Wahrung ihrer grundgesetzlich gesicherten Aufgabe
umfassend unterstützen würde. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank,
Kollege Bovenschulte! – Ich darf jetzt aufrufen: Herrn
Staatsminister Schenk aus Sachsen.
Oliver Schenk (Sachsen): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Es ist eher die Ausnahme, dass wir
im Bundesrat über Medienpolitik diskutieren. Doch die
Tatsache, dass wir heute gleich mehrere Debattenbeiträge
zum European Media Freedom Act haben, zeigt, dass es
sich dabei offensichtlich nicht um eine Randnotiz
europäischer Politik handelt. Im Gegenteil: Es gibt nicht nur
unter uns Ländern große politische Bedenken, sondern
auch in der gesamten Medienbranche große Sorgen über
den Entwurf, den die Kommission uns im September
vorgelegt hat.
Damit es nicht zu Missverständnissen kommt – meine
Vorrednerin und mein Vorredner haben es
angesprochen –: Die Absicht der Europäischen Kommission,
vielfältige und unabhängige Medien in ganz Europa zu
gewährleisten, ist auch unser Anliegen. Das ist völlig
unstrittig. Mit ihrem konkreten Vorschlag schießt die EU-
Kommission jedoch deutlich über das Ziel hinaus. Die
Kompetenz für die Medienregulierung und -aufsicht
obliegt den Mitgliedstaaten und in Deutschland uns
Ländern. Der Vorschlag der Kommission beinhaltet jedoch
kompetenzüberschreitende Eingriffe in den Kernbereich
der nationalen Medienordnungen.
Wir haben in Deutschland eine sehr wohl austarierte
dezentrale Rundfunkordnung mit unabhängiger Aufsicht,
ein System, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat und
zum Kern der Länderkompetenzen gehört. Deshalb ist es
gut, dass wir hier heute dazu sprechen. Ich finde, wir
Länder können das auch sehr selbstbewusst tun, denn in
den letzten Jahren haben wir mehrere wegweisende
Entscheidungen getroffen. Wir haben sie für eine Branche
getroffen, die sich wie viele andere in einer starken, vor
allem digitalen Transformation befindet. Wir haben eine
europa- und weltweit viel beachtete Regulierung von
Onlineplattformen auf den Weg gebracht. Wir arbeiten
daran, einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz auf den
Weg zu bringen. Und wir kümmern uns um Fragen der
regionalen Vielfalt von Medien. Das zeigt: An allen
Themen der Medienpolitik sind wir sehr nah dran.
Leider beinhaltet der Vorschlag der Kommission, der
uns jetzt vorliegt, aber nichts anderes als die
Aushebelung dieses bewährten Systems, unter anderem durch eine
neue Aufsichtsstruktur, in der das sogenannte Board als
eine Art europäische Superbehörde fungieren soll. Diese
soll bei wichtigen Entscheidungen an die Zustimmung
der EU-Kommission gebunden sein. Das ist nicht das,
was wir in Deutschland unter staatsfern organisierter
Aufsicht verstehen. Im Gegenteil: Damit schafft sich die
Kommission einen Steuerungsmechanismus für Fragen
der Medienregulierung, der unmittelbar in die Hoheit der
Länder eingreift. Das ist ein übergroßer Eingriff in die
Kompetenz der Mitgliedstaaten und konterkariert
sämtliche Aufsichtsstrukturen in den Ländern, indem diese dem
Board untergeordnet werden.
Wer den Spruch „Einheit in Vielfalt“ ernst meint,
sichert nicht nur eine pluralistische Medienlandschaft,
sondern respektiert auch die föderalen Strukturen in
Europa. Der europäische Föderalismus hat sich schließlich
bewährt. Es ist unsere Aufgabe, ihn mit allen rechtlichen
Mitteln zu verteidigen.
Meine Damen und Herren, es ist sicherlich eine gute
Idee der Kommission, neben Rundfunk und Presse auch
Onlinemedien, insbesondere beim Thema Transparenz,
verstärkt in den Blick zu nehmen. Allerdings: Alle
Mediengattungen gleichzubehandeln, ohne auf einen
grenzüberschreitenden Bezug abzustellen, geht über das Ziel
des europäischen Binnenmarktes hinaus. Hier ist eine
differenzierte Betrachtungsweise notwendig. Ich denke
dabei insbesondere an den Hörfunk und die Presse, die
regional und lokal geprägt sind. Der Fokus des
Verordnungsentwurfs auf eine wirtschaftliche Betrachtung der
Medien und ihrer Akteure ist nicht sachgerecht, denn
Medien sind in erster Linie Kulturgut und kein
Wirtschaftsgut. Deshalb muss man sie differenzierter
betrachten. Zum Beispiel trägt unsere vielfältige Situation von
Hörfunk, Presse und Fernsehen in allen Regionen
wesentlich zur Stärkung demokratischer Prozesse bei. Sie
sind für das Überleben unserer Demokratie zentral. Die
Schaffung von vermeintlich guten
Wettbewerbsbedingungen allein reicht deshalb nicht aus, um eine möglichst
große Vielfalt an Themen und Meinungen sowie die
Erreichbarkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu
sichern. Ohne eine Bereichsausnahme, die die
Kulturhoheit der Mitgliedstaaten berücksichtigt, lässt die
Verordnung keinerlei Gestaltungsspielraum. Mit der geplanten
Neuregelung besteht zudem die Gefahr,
Konzentrationstendenzen im Mediensektor weiter zu verstärken und
damit mediale Vielfalt auf allen Ebenen zu gefährden.
Aus diesen Gründen, meine Damen und Herren,
können wir den EMFA so, wie er geplant ist, nicht mittragen.
Was bedeutet das konkret? Erstens, dass wir das
Gesprächsangebot von EU-Kommissarin und
Vizepräsidentin Jourová annehmen, um im Dialog gemeinsam eine
gute Lösung zu finden. Erste Gespräche – dafür sind wir
dankbar – haben bereits stattgefunden. Wir stellen fest,
dass man sich mit unseren Argumenten auseinandersetzt.
Zweitens bedeutet es, dass wir heute hier im Bundesrat
unmissverständlich Stellung beziehen. Ich begrüße in
diesem Zusammenhang die Empfehlungen der
Ausschüsse und unsere Subsidiaritätsrüge.
Jetzt geht es darum, dass der Bund diese Position der
Länder auch berücksichtigt. Leider gibt es derzeit in
dieser Frage Abstimmungsschwierigkeiten zwischen
Bund und Ländern. Die von uns beim Bundeskanzler
beantragte Verhandlungsführung ist ungeklärt. Warum
der Bund diese Entscheidung bis heute nicht getroffen
hat, ist eigentlich nicht nachvollziehbar, denn es gibt
kaum einen politischen Bereich, in dem die
Kompetenzabgrenzung so klar geregelt ist wie im Kultur- und
Medienbereich. Solange diese noch nicht an die Länder
übertragen ist, hat der Bund zumindest den festgeschriebenen
Maßstäben einer maßgeblichen Berücksichtigung der
Länderposition zu entsprechen. Klar ist: Je geschlossener
Bund und Länder zusammen auftreten, desto eher können
wir auf EU-Ebene etwas erreichen. Lassen Sie uns
deshalb im Sinne einer pluralistischen und unabhängigen
Medienlandschaft gemeinsam dafür sorgen, dass die
Webfehler aus dem Kommissionsentwurf beseitigt
werden! – Vielen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Schenk! – Ich darf nun aufrufen: Herrn Minister
Liminski, Nordrhein-Westfalen.
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine freie
Presse ist – ich zitiere – „ein Wesenselement des
freiheitlichen Staates“. Sie ist „für die moderne Demokratie
unentbehrlich“. Das hat das Bundesverfassungsgericht
vor über 50 Jahren im sogenannten „Spiegel“-Urteil
betont. Heute gilt mehr denn je: In der Pandemie und im
Krieg erleben wir, dass ein hochwertiges, freies, breites
Medienangebot das stärkste Mittel gegen Desinformation
und Verschwörungserzählungen ist. Deshalb möchte ich
für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens zu Beginn
klarstellen: Mit unserer heutigen Zustimmung zur
Subsidiaritätsrüge kritisieren wir den Weg, den die
Europäische Kommission geht. Das ändert aber nichts daran,
dass wir das Ziel der Kommission teilen. Medienfreiheit
und Medienvielfalt sind in allen Mitgliedstaaten der EU
unverzichtbar.
Was wir hier in Deutschland für selbstverständlich
halten, ist leider in einigen Mitgliedstaaten, so ist die
Realität, keine Selbstverständlichkeit mehr. Im aktuellen
Rechtsstaatlichkeitsbericht, den wir kürzlich hier am
Rande des Bundesrats mit dem zuständigen EU-
Kommissar beraten haben, wird das sehr deutlich
herausgestellt. Staatliche Einflussnahme durch Finanzströme,
Intransparenz bei Medienbeteiligungen, schwierige
Arbeitsbedingungen für Journalisten – das sind Probleme,
die wir klar ansprechen müssen, auch gegenüber unseren
Partnern in Europa. Wir brauchen eine Debatte darüber,
wie wir Medienfreiheit in ganz Europa stärken und
sicherstellen können.
Der EMFA ist dafür allerdings nicht der richtige Weg.
Er gefährdet bei bester Absicht für die Medienfreiheit
andere Errungenschaften, die unsere föderale Demokratie
ausmachen. Die Kulturhoheit und damit auch die
Zuständigkeit für die Sicherung der Medienvielfalt liegt
eindeutig bei den Mitgliedstaaten und hier in Deutschland bei
den Ländern. Um es daher klar zu sagen: Die EU hat für
die vorgeschlagenen Regelungen keine ausreichende
Rechtsgrundlage. Deshalb ist die Subsidiaritätsrüge, die
wir heute gemeinsam beschließen wollen, richtig.
Ich will dabei sagen, dass Nordrhein-Westfalen mit
diesem Instrument keineswegs leichtfertig umgeht. Für
uns ist ein vereintes Europa integraler Bestandteil unserer
Identität. Wir leben jeden Tag die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit in Europa, und Artikel 1 unserer
Landesverfassung gibt uns den Auftrag, zur Verwirklichung
eines vereinten Europas beizutragen. Aber in unserer
Verfassung steht auch, dass es ein Europa mit dem
Grundsatz der Subsidiarität sein soll, dem wir verpflichtet
sind. Wenn nach rechtlichen Maßstäben und sorgfältiger
Prüfung klar ist, dass die Subsidiarität nicht gewahrt ist,
dann gehört es auch zum Rechtsstaatsprinzip, zum
entsprechenden Instrument zu greifen, um das klar
herauszuarbeiten. Man darf mit der Subsidiaritätsrüge keine
Politik gegen Europa machen, aber man wendet sie an,
wenn die rechtlichen Voraussetzungen es erfordern. Es
geht dabei keineswegs um formale oder formelle
Kompetenzstreitigkeiten, es geht uns um die dahinterliegenden
Inhalte.
Wir sehen die Gefahr, dass der EMFA zum Bumerang
wird, der die Prinzipien antastet, die er eigentlich
schützen will. Denn es geht um grundlegende Prinzipien der
Medienaufsicht, das wurde gerade eben schon gesagt:
Staatsferne, Unabhängigkeit, Vielfalt. Wenn die
Kommission sich selbst in der Rolle sieht, den EMFA zu
vollziehen und zu beaufsichtigen, dann ist das mit unseren
Vorstellungen einer dezentralen und unabhängigen
Medienaufsicht hier in Deutschland nicht vereinbar. Das
dezentrale und staatsferne System der Medienaufsicht
gewährleistet Grundrechtsschutz durch Organisation. So
haben wir das in Deutschland über viele Jahre und
Jahrzehnte entwickelt und ausgestaltet.
Zweitens. Föderalismus sichert Vielfalt.
Medienregulierung hat auch regionale und lokale Bedürfnisse im
Blick, wenn sie föderal ausgestaltet ist.
Drittens. Die EU-Kommission – das wurde bereits
gesagt – hat auf Medien offenkundig einen sehr einseitigen
wirtschaftlichen Blick. Sie ordnet die Medien in den
Binnenmarkt ein. Das ist einerseits richtig, aber es ist
auch nur ein Teilaspekt. Wir sind der Auffassung, dass
die kulturelle Dimension dieses Themenbereichs nicht
hinter wirtschaftliche Aspekte zurücktreten darf.
Wenn wir uns also heute mit der Subsidiaritätsrüge
noch einmal klar zur Verantwortung der Länder für die
Medienpolitik bekennen, dann müssen wir diese
Verantwortung auch wahrnehmen, notfalls bis zuletzt. Ich bin
daher sehr dankbar, dass sich die Länder in der
Rundfunkkommission, in der CdS-Konferenz, aber auch in
anderen Gremien klar dazu bekennen, dass sie diesen
Weg bis zuletzt gehen wollen. Ich glaube auch, es ist an
dieser Stelle notwendig. Wir leisten heute unseren
Beitrag dazu, unserer Verantwortung nachzukommen.
Ich will abschließend sagen: Wenn es um die
Vertretung unserer föderalen Ordnung gegenüber der
Europäischen Union geht, würden wir uns als Länder wünschen,
dass wir dabei den Bund an unserer Seite wissen –
ehrlich gesagt, etwas kraftvoller als das bisher der Fall ist.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, private Medien und
unser dezentrales System der Medienaufsicht sind ein
starkes Stück unserer Demokratie. Das müssen wir
bewahren und weiterentwickeln, gemeinsam, Bund und
Länder. – Herzlichen Dank!
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Minister Liminski!
Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben:
Herr Senator Geisel (Berlin) und Frau Staatsministerin
Puttrich (Hessen).
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf:
Ziffern 7, 9 und 12 gemeinsam! Ich bitte um das
Handzeichen. – 54 Stimmen; Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich darf den Tagesordnungspunkt 23 schließen.
Ich rufe die Grüne Liste auf. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe
ich die in dem Umdruck 10/20222 zusammengefassten
Beratungsgegenstände auf. Es sind die
Tagesordnungspunkte:
3, 5 bis 9, 13, 18, 20, 24, 27 bis 30 und 33 bis 37.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Es ist so beschlossen.
Eine Erklärung zu Protokoll3 haben abgegeben: zu
Punkt 6 Herr Senator Geisel (Berlin) und Herr Minister
Professor Dr. Hoff (Thüringen), zu Punkt 28 Frau
Staatsministerin Puttrich (Hessen).
Ende des Tagesordnungspunkts.
Dann rufe ich auf: den Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen
fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung
weiterer steuerlicher Regelungen
(Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) (Drucksache 576/22)
1 Anlagen 1 und 2
2 Anlage 3
3 Anlagen 4 bis 6
Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht
erkennen.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer ist für Ziffer 1? – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben nun noch über die Entschließung
abzustimmen.
Ich frage daher: Wer ist für Ziffer 3 der
Ausschussempfehlungen? – Deutliche Mehrheit.
Zu Ziffer 7 ist um getrennte Abstimmung gebeten
worden.
Zunächst bitte Ihr Handzeichen für die Sätze 1 bis 3
der Ziffer 7! – Minderheit.
Wer ist für den Rest der Ziffer 7? – Minderheit.
Nun bitte ich noch um das Handzeichen für die Ziffern
2, 4, 5 und 6 gemeinsam! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich darf den Tagesordnungspunkt 10 aufrufen:
TOP 10
Neunzehntes Gesetz zur Änderung des
Atomgesetzes (19. AtGÄndG) (Drucksache 579/22)
Gibt es Wortmeldungen? – Es sind mir keine
angezeigt.
Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben.
Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses liegen nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich darf den Tagesordnungspunkt 11 aufrufen:
TOP 11
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
(Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)
(Drucksache 580/22)
Dazu hat sich zu Wort gemeldet: der Parlamentarische
Staatssekretär Wenzel, Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz. – Sie haben das Wort.
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr
1 Anlage 7
geehrte Damen und Herren! Im Februar hat Russland die
Ukraine angegriffen. Etwa zwei Wochen danach haben
sich die Staats- und Regierungschefs in Versailles bei
Paris getroffen, den REPowerEU-Plan auf den Weg
gebracht und damit unter anderem die Forderung
verbunden, die Energieeffizienz und die Einsparung von Energie
massiv zu beschleunigen und voranzubringen. Wir haben
in den letzten Monaten gesehen, dass unsere Bürgerinnen
und Bürger, aber auch die Unternehmen maßgeblich
Energie eingespart haben. Aufgrund der erheblichen
Kosten, die durch die gestiegenen Preise für fossile
Brennstoffe zur Wirkung kamen, konnte dadurch eine
Entlastung erreicht werden, die substanziell ist. Weitere
Entlastungen auf der finanziellen Seite ergeben sich
durch die Gas- und Strompreisbremse, die gerade in die
Umsetzung gehen und auf der Empfehlung der
Kommission basieren.
Es ist aber notwendig, unseren Gebäudebestand über
diese kurzfristig erforderlichen Maßnahmen hinaus
grundlegend zu sanieren, da damit ein hoher Kostenanteil
verbunden ist. Das ist ein Thema von hoher sozialer
Relevanz, aber es hat auch eine gewaltige klimapolitische
Wirkung, wenn wir es schaffen, unseren Gebäudebestand
gut zu sanieren.
Bislang hatten in der Regel die Mieter die CO2-Preise
aus dem Emissionshandelssystem der Europäischen
Union und auch aus dem Bundesemissionshandelsgesetz zu
tragen. Mit diesem Gesetz, dem
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, wird jetzt eine faire Regelung getroffen.
Anhand des Zustandes des Gebäudes und aufgrund des
Einflusses, den die Vermieterinnen oder Vermieter auf
das Gebäude haben, erfolgt eine Aufteilung. Wenn man
also ein schlecht saniertes Gebäude hat, kann die
Mieterin oder der Mieter wenig am Energieverbrauch machen,
und am Ende trifft die Rechnung dann auch die Mieterin
oder den Mieter. Insofern wird ein Anreiz gegeben, dass
Vermieter investieren, frühzeitig die Gebäudesubstanz
angehen, die Energieeffizienz verbessern und dadurch
einerseits den Wert ihres Gebäudes steigern, aber
andererseits natürlich auch die Mieter entlasten. Das Ganze ist
in diesem Gesetz sehr sinnvoll geregelt.
Es gab einen intensiven Dialog dazu, auch im
Bundestag. Wir haben am Ende eine sehr bürokratiearme Lösung
gefunden, um das umzusetzen. Im Rahmen der
Heizkostenabrechnung soll das vorgenommen werden. Die
Vermieter erhalten über die Brennstoffrechnung alle Daten
für die Berechnung an die Hand. Daher ist das wirklich
ein sehr wesentlicher Fortschritt, der auch einen sehr
positiven Einfluss auf die Sanierung unserer
Gebäudesubstanz haben wird.
Wenn Deutschland die Ziele im Gebäudebereich, die
es über das Pariser Abkommen eingegangen ist und
heruntergebrochen über unser Klimaschutzgesetz, erreichen
will, dann müssen wir vor allen Dingen im
Gebäudebestand viel erreichen. Zu 90 Prozent geht es um Sanierung,
nur zu 10 Prozent etwa um energieeffizienten Neubau.
Insofern freue ich mich sehr, dass wir das heute auf den
Weg bringen.
Am 1. Januar soll das Gesetz in Kraft treten.
Wirtschafts-, Bau- und Justizministerium haben damit auch
einen entscheidenden Baustein zur Umsetzung des
Vorhabens der Regierung geleistet und werden so den
Klimaschutz im Gebäudebereich erfolgreich vorantreiben.
Für die Vermieterinnen und Vermieter und die
Mieterinnen und Mieter haben wir eine sehr pragmatische und
rechtssichere Lösung gefunden. Das Gesetz verspricht
auch eine kurzfristige Entlastung der Mieter. Ich freue
mich, wenn wir heute im Bundesrat dafür eine
Zustimmung bekommen. – Ich danke Ihnen herzlich fürs
Zuhören.
Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Staatssekretär Wenzel!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Beschlussfassung über das Gesetz,
zu der Ihnen die Ausschussempfehlungen vorliegen.
Da weder Landesanträge noch
Ausschussempfehlungen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Es bleibt abzustimmen über die vom Umweltausschuss
empfohlene Entschließung. Aus den
Ausschussempfehlungen bin ich gebeten, einzeln abstimmen zu lassen:
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Minderheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 13! – Minderheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung
gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:
TOP 12
Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur
Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz)
(Drucksache 581/22)
Mir liegt eine Reihe von Wortmeldungen vor. Ich
beginne mit Herrn Senator Geisel, Berlin.
Andreas Geisel (Berlin): Herr Präsident! Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und
Herren! Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz startet eine
Wohngeldreform, die seit Jahrzehnten die umfassendste
ist. Sie kommt zum richtigen Zeitpunkt, denn jetzt stehen
die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land unter
erheblichem Kostendruck. Die Bundesregierung reagiert
mit der Strompreisbremse, mit dem Gaspreisdeckel.
Heute ist aber in verschiedenen Medien zu lesen, dass
pünktlich zum Start der Strompreisbremse noch einmal mit
erheblichen Strompreissteigerungen umzugehen ist.
Insofern sind die Entlastungspakete, die die Bundesregierung
geschnürt hat, und die verschiedenen komplementär
gestarteten Entlastungspakete verschiedener
Bundesländer absolut richtig und notwendig. Wir müssen bei
Härtefällen ausgleichen, um den Bürgerinnen und Bürgern
deutlich das Signal zu geben, dass wir ihnen in dieser
Situation, in diesem Winter in das nächste Jahr hinein die
entsprechenden Entlastungen in Aussicht stellen.
Dringendst notwendig ist das für die Menschen in unseren
Ländern, die besonders wenig Geld verdienen, also
Anspruch auf Wohngeld haben.
Die Erweiterung des Berechtigtenkreises auf 2
Millionen Menschen in der Bundesrepublik ist ganz erheblich.
Richtig ist, dass eine solche Größenordnung, praktisch
eine Verdreifachung des Berechtigtenkreises, die
Bundesländer, die für die Auszahlung des Wohngeldes
zuständig sind, erheblich unter Druck setzt. Der Zeitraum
zwischen der Beschlussfassung des Gesetzes im
Bundestag und der Gültigkeit dieser Reform zum 1. Januar 2023
ist ambitioniert. Die Bauministerinnen und Bauminister
der Länder haben auf der Bauministerkonferenz in
Stuttgart vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass
entsprechende Voraussetzungen in den Bundesländern
geschaffen werden müssen. Beispielsweise muss in
erheblichem Umfang Personal eingestellt werden. In Berlin
waren bisher etwa 100 Mitarbeitende mit der Bewilligung
von Wohngeld beschäftigt. Wir arbeiten im Moment
daran, 200 weitere Mitarbeitende einzustellen, um die
Größenordnung, die da auf uns zukommt, tatsächlich
bewältigen zu können. Der Zeitraum der Einstellung
dieser neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird
allerdings einige Monate in Anspruch nehmen. Das heißt, wir
sind in einer besonderen Drucksituation.
Wir müssen uns auch IT-seitig darauf vorbereiten, um
diese Anträge dann innerhalb entsprechend kurzer
Zeiträume digital bearbeiten zu können. Das ist eine
Gemeinschaftsaufgabe mit dem Bund, sage ich mal an dieser
Stelle, weil wir auch dafür sorgen müssen, beispielsweise
über Wohngeldrechner, die wir auf Homepages im
Internet präsentieren, dass sich möglicherweise
antragsberechtigte Menschen im Vorfeld anhand dieser Rechner
informieren können, ob sie tatsächlich wohngeldberechtigt
sind. Das Ziel dieser Aktion besteht darin, die Anzahl der
Anträge gegebenenfalls zu reduzieren. Das wäre sehr gut
vom Bund. Wir wünschen uns, dass auch
Informationsmaterialien, Hotlines und IT-seitige Unterstützung
vonseiten des Bundes kommen, um entsprechend zu
informieren und Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld beraten
zu können.
Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und
Ländern. Auch wenn sie zum richtigen Zeitpunkt kommt, ist
klar, dass die Bundesländer zum Start dieser Reform am
1. Januar 2023 nicht in der Lage sein werden, bereits in
vollem Umfang Anträge zur Verfügung zu stellen oder
schon auszahlen zu können. Wir würden uns deshalb,
weil wir das als Gemeinschaftsaufgabe sehen, auch nicht
freuen, wenn dann Reaktionen kommen, die besagen,
dass die Bundesländer nicht in der Lage seien, die
Bearbeitung dieser Anträge zu schaffen. Auch wir
Bundesländer müssen uns vorbereiten. Es gibt in Deutschland, ich
glaube, drei oder vier verschiedene IT-Systeme zur
Bearbeitung dieser Wohngeld-Anträge. Es gibt auch
Bundesländer, die das im Moment noch nicht digital bearbeiten.
Das heißt, wir wären im Vorfeld der nächsten Reform,
die dann vielleicht in einigen Jahren kommt, schon gut
beraten, zur Digitalisierung dieser Leistung in der
Konferenz der Bauministerinnen und Bauminister eine
Abstimmung vorzunehmen, um unsere IT-Technik
anzugleichen. Ich glaube, das ist Voraussetzung dafür, dass
wir solche Aufgaben auch administrativ gut bewältigen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller
Belastung, die das für unsere Verwaltungen bedeutet, bei aller
Beanspruchung, die das für die Administration bedeutet,
darf nicht in den Hintergrund geraten, dass dies eine der
wichtigsten und umfassendsten Reformen des
Wohngeldes ist, die die Bundesrepublik je gesehen hat. Bei aller
Beanspruchung, die das für unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bedeutet, muss klar sein: Diese Reform ist
gut. Eine Verdreifachung der Anspruchsberechtigten
bedeutet, dass wir vielen Menschen mit niedrigen
Einkommen Hilfe leisten können und dass jetzt der richtige
Zeitpunkt dafür ist. Deshalb unterstützt das Land Berlin
ganz ausdrücklich das Wohngeld-Plus-Gesetz – bei aller
Arbeitsleistung, die das für uns bedeuten wird. Wir
arbeiten intensiv daran, im Laufe der ersten Monate des Jahres
2023 die Antragsbearbeitung zu gewährleisten und so
schnell wie möglich, mit der Auszahlung des
Wohngeldes zu beginnen. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Herr Kollege Geisel! Ich darf Ihnen auch ganz
herzlich danken, dass Sie die Redezeit nach der
Geschäftsordnung fast eingehalten haben. – Das ist eine gute
Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass wir eigentlich eine
vereinbarte Redezeit von 5 Minuten haben.
Ich darf Sie gleichzeitig darauf hinweisen, dass
inzwischen der Beschluss des Deutschen Bundestages
eingetroffen ist. Er wurde auf Ihren Plätzen ausgeteilt. Das ist
der VA-Rückläufer zum TOP 41, zum Bürgergeld. Ich
darf Ihnen sagen, dass Tagesordnungspunkt 41 nach dem
laufenden TOP 12 aufgerufen und behandelt wird.
Als Nächstes spricht Herr Staatsminister Dr.
Herrmann aus Bayern.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg gleich
klarzustellen: Der Freistaat Bayern wird dem Gesetz
zustimmen. Bayern wird der Wohngeldreform
zustimmen, weil sie bessere Leistungen für
Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger bringt und uns das
schon lange ein Anliegen ist. Gerade jetzt angesichts
stark steigender allgemeiner Lebenshaltungskosten und
drastischer Preissteigerungen bei den Energiekosten sind
viele Haushalte dringend auf Entlastungen bei ihren
Wohnkosten angewiesen. Die im vorliegenden
Wohngeld-Plus-Gesetz vorgesehene Verbesserung der
Leistungen an Haushalte mit geringen Einkommen und die
Ausweitung des Empfängerkreises sind in der Sache daher
grundsätzlich sehr zu begrüßen.
Die Bundesregierung selbst bezeichnet den Entwurf
als historische Wohngeldreform. Der Herr Kollege hat
das gerade auch so dargestellt: die größte
Wohngeldreform seit Langem. Das ist sie auch, aber gleichzeitig
befürchte ich, dass es ein historisch großes
Bürokratiemonster ist, das hiermit in die Umsetzung kommt.
Haushalte mit geringen Einkommen sind darauf angewiesen,
dass das verbesserte Wohngeld schnell ankommt. Was
aber niemand braucht, sind ein achtseitiger
Wohngeldantrag und überlastete Wohngeldbehörden, die der zu
erwartenden Antragsflut nicht Herr werden können.
Schon jetzt steht fest, dass die Komplexität des
Wohngeldrechts sowie die kurze Zeit, die zwischen dem
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und dem
Inkrafttreten, schon zum 1. Januar 2023, liegt, in der Praxis zu
Problemen führen werden. Durch die bayerischen
Kommunen ging daher, ähnlich wie Sie, Herr Geisel, das für
Berlin ausgeführt haben, ein Aufschrei. Die Kommunen
haben uns mitgeteilt, dass eine Umsetzung zum 1. Januar
utopisch sei. Bereits der Vollzug des derzeitigen
Wohngelds ist kompliziert. Der Bund reformiert jetzt leider an
den Verwaltungsabläufen und Verwaltungsrealitäten
vorbei und übersieht dabei völlig, dass Bearbeitung und
Auszahlung bei einer Verdreifachung der
Empfängerhaushalte mit dem bestehenden Personal beim besten
Willen – und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
besten Willens – nicht zu schaffen sind, und zwar weder
in Bayern noch in Berlin noch in allen anderen
Bundesländern. Neues Personal muss erst gefunden und in die
komplexe Materie des Wohngeldrechts eingearbeitet
werden. Die EDV muss an die Neuerungen angepasst
werden.
Nun ist es so, dass das alles nicht überraschend auf uns
einstürzt, denn diese Fragen sind alle nicht neu. Um das
Wohngeld rasch auszahlen zu können, haben sich die
Länder unter anderem über den Bundesrat für massive
Vereinfachungen starkgemacht. „Kraftvoll entlasten, aber
richtig!“ sollte die Devise in diesen herausfordernden
Zeiten lauten. Zum Beispiel gab es Forderungen zur
Vereinfachung der Einkommensermittlung oder den
Appell, eine Regelung für eine pauschale Vorauszahlung
aufzunehmen. Eine solche könnte den Interessen der
Betroffenen Rechnung tragen, ohne zugleich zu einer
Verdoppelung des Aufwands in den Behörden zu führen.
Auch nicht neu ist aber, dass sich die Bundesregierung
leider, Frau Bundesministerin, als weitgehend
beratungsresistent erwiesen hat. Es ist das gleiche Schema wie
immer: Die Bundesregierung – oder ich sage: der Bund –
schreibt einen halbgaren Gesetzentwurf, und die Länder
sollen es dann im Vollzug irgendwie hinbekommen.
Noch im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz mit
Herrn Bundeskanzler vom 2. November konnten die
Länder Verbesserungen erwarten. Diese sind aber leider
weitgehend ausgeblieben. Möglicherweise ist das aber
nicht überraschend, denn die Bearbeitung sämtlicher
Anträge erfolgt eben nicht im Bundeskanzleramt, nicht
im Bundesministerium, nicht durch den Bund, sondern
vor Ort in den Ländern beziehungsweise natürlich in den
Kommunen.
Angesichts historischer Herausforderungen und guter
konstruktiver Mitarbeit der Länder ist das, für mich
jedenfalls, ein Zeichen wirklich unverständlicher Ignoranz
gegenüber den praktischen Abläufen. Deshalb müsste
man das Gesetz eigentlich ablehnen, aber natürlich geht
das nicht, denn inhaltlich ist es ja richtig. Inhaltlich
begrüßen wir es, deshalb werden wir zustimmen. Es zeigt
sich aber eben: Gut gemeint ist häufig das Gegenteil von
gut gemacht, vor allem dann, wenn Ärger mit Ansage
droht. Denn die Wohngeldempfängerinnen und
Wohngeldempfänger haben ja einen Anspruch darauf,
möglichst zügig und unkompliziert diese wichtige soziale
Leistung des Staates zu erhalten. Der enorme
Mehraufwand und die geringe Vorbereitung und Einstellung auf
diesen Mehraufwand werden automatisch dazu führen,
dass es Ärger gibt, dass die Bürgerinnen und Bürger
damit unzufrieden sind, und das ist dann natürlich
kontraproduktiv. Das ist einfach so, und da kann man dann
sagen: Diese Verwaltungsabläufe sind spießig. Denkt halt
an das, um was es eigentlich geht! – Aber wenn eben im
Ablauf das eigentliche politische Ziel konterkariert wird,
sollte man sich klar machen, dass diese
Verwaltungsabläufe wichtig sind. Wir haben das bei Corona mehrfach
erlebt, als inhaltlich gut gemeinte Vorschläge vom Bund
kamen, die aber von vornherein nicht administrierbar
waren. Den Ärger haben dann wir, und den Ärger haben
in diesem Fall vor allem die Menschen, bei denen das
Geld nicht zügig ankommt. Deshalb einfach die
dringende Bitte in Richtung Bund, ganz generell, aber auch
bezüglich dieser Wohngeldfragen, den Vollzug, die
Administration, die Administrierbarkeit von Regelungen
stärker in den Fokus zu nehmen! Das würde das Miteinander
von Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessern.
Dem Gesetz werden wir aber, wie schon gesagt, heute
zustimmen.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Es geht weiter mit Frau Ministerin Bernhardt aus
Mecklenburg-Vorpommern.
Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg-
Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über die Reform
des Wohngeldgesetzes, ein wichtiger Schritt für die
Menschen in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern,
gerade für Menschen mit kleinen Einkommen wie
Rentnerinnen und Rentner, Familien. Ich möchte Ihnen einmal
für Mecklenburg-Vorpommern deutlich machen, weshalb
wir diesem Gesetz zustimmen werden.
In Mecklenburg-Vorpommern sind bis jetzt
21 600 Haushalte wohngeldberechtigt. Nach der
Wohngeldreform – das haben wir gerade gehört – werden es
dreimal so viele sein: 60 000 Haushalte in Mecklenburg-
Vorpommern, die von dieser Wohngeld-Plus-Reform
profitieren werden. Das sind konkrete Hilfen für
Rentnerinnen und Rentner, für Familien mit kleinen
Einkommen, um über den Winter zu kommen. Deshalb begrüßen
wir die Ausweitung des Berechtigtenkreises genauso wie
wir begrüßen, dass es künftig eine monatliche
Heizkostenpauschale geben wird und dass eine
Klimakomponente die Kostensteigerungen durch energetische Sanierung
abfedern wird. Deshalb sagen wir: Es ist eine wichtige
und richtige Reform, denn für sehr viele Menschen,
gerade mit kleineren Einkommen, sind die Wohnkosten kaum
noch zu schultern. Wir erleben alle, wie die Preise für
Energie steigen, und vor allem in Großstädten leiden
viele Menschen schon seit Längerem unter den hohen
Mietpreisen. Deshalb bin ich froh, dass wir uns heute mit
dem Wohngeld-Plus-Gesetz, aber auch mit weiteren
Mietthemen beschäftigen.
Die Erhöhung des Wohngeldes ist nötig, um eine
Überlastung durch Wohnkosten zu mindern
beziehungsweise möglichst zu verhindern. Jetzt wird das Wohngeld
in einer Höhe angeboten, die den gestiegenen Kosten
Rechnung trägt. Wir haben einmal beispielhaft für
Mecklenburg-Vorpommern ausgerechnet, dass sich das
Wohngeld für eine alleinlebende Rentnerin mit einer kleinen
Rente von 1 000 Euro brutto und Mietkosten von
380 Euro kalt von 78 Euro auf 229 Euro erhöhen wird.
Das ist eine Verdreifachung der Unterstützung, gerade
für Rentnerinnen wie diese.
Was bedeutet das für Familien? Auch hier haben wir
ein Beispiel angestellt: Eine Familie mit zwei Kindern,
die in Rostock oder in Greifswald wohnt, ein
gemeinsames Monatseinkommen von 3 400 Euro brutto hat und
eine Kaltmiete von 700 Euro bezahlt, hat bisher kein
Wohngeld bekommen. Ab dem nächsten Jahr hat sie aber
ein Anrecht auf 339 Euro im Monat. Auch hier: eine
deutliche Entlastung der Familien mit kleinen
Einkommen.
Das Wohngeld ist aus unserer Sicht ein wichtiges
Zeichen in die richtige Richtung für die Menschen, wie
gesagt, vor allem für Rentnerinnen und Rentner und für
Familien mit kleinen Einkommen. Und ja, es ist mit
finanziellen Aufwendungen für die Länder verbunden. Wir
rechnen damit, dass wir uns als Land Mecklenburg-
Vorpommern mit 61 Millionen Euro an den Mehrkosten
beteiligen. Dies stemmen wir gern gemeinsam mit dem
Bund für die Menschen, die ich gerade erwähnt habe.
Und ja, das bedeutet auch mehr Aufwand vor Ort. Der
Bundesrat hat die Bundesregierung deshalb um
Vereinfachung des Wohngeldrechts gebeten. Ich freue mich, dass
die Bundesregierung dieser Bitte nachgekommen ist. Und
ja, es ist anspruchsvoll, dass das Gesetz zum 1. Januar
2023 in Kraft treten soll. Es wird ruckeln in den
Gemeinden, aber ich bin mir sicher, dass wir diese
Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen
gemeinsam schaffen werden, um die Bürgerinnen und
Bürger zum 1. Januar 2023 zu unterstützen.
Wir werden als Land unsere Kommunen auch bei der
digitalen Bewältigung der Wohngeldreform unterstützen.
Das machen wir aus Überzeugung. Es ist eine wichtige
Reform für die Familien, die bisher 40 Prozent der
Wohngeldbeziehenden ausmachten, und es ist ein
wichtiges Zeichen für die älteren Menschen, die bisher 48
Prozent der Wohngeldbeziehenden ausmachten. Denn wir
stehen vor einem Winter, der geprägt ist von Härten, und
ich finde, wir müssen dafür Sorge tragen, dass wirklich
alle das Wohnen weiter bezahlen können. Deshalb
unterstützt Mecklenburg-Vorpommern gerne das Wohngeld-
Plus-Gesetz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank Ihnen! – Als Nächstes spricht Frau Ministerin
Dr. Hüskens aus Sachsen-Anhalt.
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wohngeld-Plus-
Gesetz ist richtig und wichtig, gerade in der aktuellen
Situation. Das sage ich, obwohl ich persönlich immer ein
bisschen Störgefühl habe, wenn wir uns dafür feiern, dass
mehr Menschen von Transferleistungen abhängig sind.
Denn eigentlich sollte es unsere Aufgabe als Politik sein,
dafür zu sorgen, dass die Menschen von ihrem selbst
Erwirtschafteten auch wirklich leben können. Aktuell ist
aber eine Situation, in der wir das angesichts der
gestiegenen Lebenshaltungskosten meiner Meinung nach so
machen müssen. Gleichzeitig bleibt es nicht nur bei einer
schlichten Erhöhung der Unterstützungsleistungen. Das
Gesetz ist eine grundsätzliche Reform des Wohngeldes,
und mit den Heizkostenzuschüssen und der
Klimakomponente machen wir das Wohngeld fit für die
Herausforderungen, die in den kommenden Jahren vor uns liegen.
Meine Damen und Herren, für Sachsen-Anhalt und
insbesondere für die Kommunen in unserem
Bundesland – ich glaube, nicht nur in unserem Bundesland – ist
das neue Gesetz aber eine enorme Herausforderung.
Gerade die signifikante Erweiterung des möglichen
Empfängerkreises wird in den Kommunen zu deutlichen
Mehrbelastungen führen. Die Personalgewinnung läuft
zwar überall auf hohen Touren, aber ich höre doch, dass
eine Reihe von Kommunen erhebliche Probleme hat, das
auch umzusetzen. Deshalb wäre aus unserer Sicht eine
deutliche Vereinfachung des Verfahrens und eigentlich
jeder sinnvolle Verzicht auf Verfahrensschritte hilfreich
gewesen. Ich bin der Auffassung: Da hat das Gesetz noch
deutlich Luft nach oben.
Ich möchte das an einem Beispiel klarmachen.
Nehmen wir mal die Einführung der Bagatellgrenze für
Rückforderungen. Zunächst einmal ist es gut, dass es
diese gibt. Aber wenn wir die Summe von 50 Euro
betrachten, wäre aus meiner Sicht ein mutigerer Schritt
richtig gewesen. Wir sollten deshalb, davon bin ich
überzeugt, den Mut haben, nicht nur diesen Punkt im Gesetz
zeitnah zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.
Die Luft nach oben bei der Entbürokratisierung, die
Probleme bei der Personalgewinnung in den Kommunen und
auch das Wissen, dass zumindest in den Flächenländern
die Programmierungsarbeiten für die digitalen
Antragstellungen und Bearbeitungen bis zum 1. Januar 2023
nicht abgeschlossen sein werden – all das ist nichts
Neues. Darüber reden wir, auch mit dem Bund, seit Monaten.
Wenn der Bundesrat der Vorlage heute zustimmt, ist
es aus meiner Sicht deshalb umso wichtiger, dass wir in
unserer Kommunikation immer wieder auf diesen Punkt
hinweisen. Denn es sind die Kommunen und die
kommunalen Mitarbeiter, die das den Menschen, die Anträge
stellen und antragsberechtigt sind, erläutern müssen.
Wenn man mit Kommunalvertretern spricht, bekommt
man ein Gefühl für die Sorge, die diese aktuell alle
haben: dass sie hier intensive und sehr strittige
Diskussionen haben werden und dass sie diejenigen sind, die
wirklich mit den Menschen in die Diskussion gehen und
erklären müssen, warum der Staat das, was er mit dem
heutigen Gesetzentschluss verspricht, eben dann doch
nicht so umsetzen kann, wie wir das alle eigentlich von
unserer Verwaltung erwarten.
Meine Damen und Herren, für viele Menschen ist der
Beschluss zur Reform des Wohngeldes eine gute
Nachricht. Ich bin aber überzeugt, dass wir uns zeitnah erneut
damit befassen und darüber diskutieren müssen, welches
Vereinfachungspotenzial in dieser Regelung steckt, dass
wir dafür sorgen müssen, dass die Kommunen in unseren
Ländern leichter die Aufgaben erfüllen können, vor die
wir sie jetzt stellen, und dass wir in der Zwischenzeit
alles tun müssen, um immer wieder zu kommunizieren,
wie die Möglichkeiten vor Ort sind, um auch ein Stück
weit den Druck und die Last von den Kommunen zu
nehmen.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Als letzte Rednerin zu diesem
Tagesordnungspunkt spricht Frau Bundesministerin Geywitz vom
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen.
Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen: Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Damen und Herren! Viele Menschen in
Deutschland fürchten gerade, dass sie sich angesichts der stark
gestiegenen Energiepreise ihre Wohnung nicht mehr
leisten können. Deshalb ist es gut, dass Bund und Länder
in Rekordgeschwindigkeit die größte Wohngeldreform in
der Geschichte der Bundesrepublik – das ist sie in der
Tat – auf den Weg bringen. In der Vergangenheit hat die
Bauministerkonferenz genau das immer wieder
angemahnt und auch die Integration einer Heizkosten- und
Klimakomponente gefordert. Diese Forderung setzen wir
mit der Wohngeld-Plus-Reform nun um.
Ich weiß auch, dass es für die Länder ein großer
Kraftakt ist, die Hälfte der Kosten zu schultern. Hierfür
möchte ich Ihnen heute noch einmal sehr herzlich danken.
Gemeinsam können wir somit nun das Wohngeld
deutlich erhöhen, den Kreis der Anspruchsberechtigten
massiv ausweiten und die gestiegenen Heizkosten
bezuschussen. Gemeinsam können wir das Wohngeld zukunftsfest
machen.
Damit die Verwaltung entlastet wird und dadurch das
Geld schnell und unkomplizierter als bisher bei den
Menschen ankommt, haben wir in dem Gesetzentwurf eine
Reihe von Vereinfachungen vorgesehen, die im
parlamentarischen Verfahren noch weiterentwickelt wurden.
Dabei wurden auch entscheidende Änderungsvorschläge
der Länder aufgegriffen. So wurde beispielsweise die
Regelung zur vorläufigen Zahlung so verändert, dass aus
einer vorläufigen Zahlung eine endgültige Zahlung
werden kann und somit eine zweifache Befassung der
Behörde vermieden wird. Neu vorgesehen ist zudem die
Erprobung einer Bagatellgrenze bei Rückforderungen bis
zu einer Höhe von 50 Euro. Wir werden das auch
evaluieren. Darüber hinaus kann der Bewilligungszeitraum
künftig auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Und
nicht zuletzt: Viele Bürgerinnen und Bürger, die bisher
Leistungen nach SGB II oder XII beziehen, erhalten nun
Anspruch auf Wohngeld, und deshalb müssten die
Jobcenter sie dann dazu auffordern, einen Antrag auf
Wohngeld zu stellen. Um den Verwaltungsaufwand der
Wechselfälle zu vermeiden, sind diese Leistungsberechtigten
bis zum 30. Juni 2023 nicht verpflichtet, Wohngeld in
Anspruch zu nehmen. Das verschafft sowohl den
Wohngeldstellen als auch den Jobcentern Zeit.
Ich weiß, trotz alledem wird die Umsetzung der
Reform gerade zu Beginn eine große Herausforderung für
die Wohngeldstellen in den Kommunen, und ich
kommuniziere das immer deutlich mit. Ich selbst habe gerade
einige der Mitarbeitenden in den Wohngeldstellen
besucht. Ihnen gilt mein besonderer Dank. Sie leisten in
dieser schwierigen Zeit eine sehr wertvolle Arbeit.
Um die Verwaltungsprozesse in den Wohngeldstellen
weiter zu erleichtern, sollen diese künftig noch stärker
digitalisiert werden. Das Wohngeld ist eines der ersten
erfolgreich umgesetzten Digitalisierungslabore im
Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Durch
das umsetzende Land Schleswig-Holstein wurde die
Digitalisierung des Wohngeldantrages als sogenannte
„Einer für Alle“-Leistung entwickelt. Elf Länder
übernehmen in der Nachnutzungsallianz den Dienst. Ich weiß,
dass in den letzten Monaten intensiv an einer
Weiterentwicklung gearbeitet wurde. Hier danke ich dem Land
Schleswig-Holstein und allen anderen Ländern für ihr
Engagement. Der Bund wird bei der Digitalisierung
weiter unterstützen.
Das Bauministerium wird mit seinen Mitteln
möglichst umfassend über die neue Wohngeldregelung
informieren, damit die Menschen möglichst genau
Bescheid wissen, bevor sie in ihre örtliche Wohngeldstelle
gehen. Hierfür habe ich beispielsweise vergangene
Woche mit den großen Wohlfahrtsverbänden vereinbart, dass
wir deren lokale Beratungsstellen mit passgenauen
Informationsmaterialien zum Wohngeld versorgen, denn
diese haben ohnehin viel Kontakt zu potenziellen
Wohngeldanspruchsberechtigten. So können Fragen der
Bürgerinnen und Bürger geklärt werden, bevor sie bei den
Wohngeldstellen anfragen. Natürlich wollen wir auch
weiterhin gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kollegen in
den Ländern daran arbeiten, im Laufe der Umsetzung
zusätzliche untergesetzliche Vereinfachungen
voranzubringen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorgelegten
Reform können Bund und Länder gemeinsam für die
heutigen Wohngeldhaushalte die durchschnittliche
Monatsrate des Wohngeldes verdoppeln und die Zahl derer,
die es beantragen können, verdreifachen, von rund
600 000 auf rund 2 Millionen Haushalte mit insgesamt
circa 4,5 Millionen Menschen. Das ist eine gute
Nachricht für viele Alleinerziehende, Rentnerinnen und
Rentner, Familien mit geringem Einkommen, Auszubildende
sowie Menschen in Alten- und Pflegeheimen in allen
Bundesländern. Diese Unterstützung bekommen nicht
nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Hausbesitzer
in der momentanen Situation als Lastenzuschuss. Wir
helfen gemeinsam, nicht nur denjenigen, die jetzt in Not
geraten, sondern wir setzen auch ein wichtiges Zeichen
für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. – Mein
herzlicher Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Ihnen!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je
eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von
Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und
Herrn Staatsrat Dr. Joachim (Bremen).
Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die
Ausschussempfehlungen vor.
Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Ich
darf Sie fragen: Wer ist dafür? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene
Entschließung abzustimmen. Die Abstimmung soll nach
Buchstaben getrennt erfolgen.
Ich bitte um Ihr Handzeichen, zunächst für die
Buchstaben a und d! – Minderheit.
Buchstabe b! – Minderheit.
Buchstabe c! – Minderheit.
Der Bundesrat hat die Entschließung n i c h t gefasst.
Somit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angekommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 41:
TOP 41
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung
eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
(Drucksache 610/22)
Es liegen zahlreiche Wortmeldungen vor. Wir
beginnen mit Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen, der
die Berichterstattung übernommen hat.
Boris Rhein (Hessen), Berichterstatter: Verehrte
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich habe in der Tat die ehrenvolle Aufgabe, Ihnen
heute das Ergebnis des ersten Vermittlungsverfahrens der
laufenden Legislaturperiode darzulegen. Ich erlaube mir,
vorweg deutlich zu sagen: Dieses schnelle und über die
Parteigrenzen hinweg gefundene Ergebnis macht vor
allem eines sehr klar: Die Anrufung des
Vermittlungsausschusses hat nichts mit Blockade zu tun. Der
Vermittlungsausschuss ist ein wichtiges Instrument des
Föderalismus. Er sichert den Föderalismus, und unser
Grundgesetz macht ja auch unmissverständlich deutlich: Gibt es
Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern,
gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen den
Verfassungsorganen Bundestag und Bundesrat, dann müssen sie
im Wege einer Vermittlung geklärt werden. Die
Auflösung von Meinungsverschiedenheiten im Wege eines
1 Anlagen 8 und 9
Kompromisses ist alles andere als etwas Negatives; es ist
etwas Positives. Und es zeigt sich auch hier erneut, dass
der Föderalismus die politischen Prozesse nicht
ausbremst, sondern dass der Föderalismus die politischen
Prozesse sehr sinnvoll bereichert. Dass das
Vermittlungsverfahren zu konstruktiven Lösungen führt, hat der
Vermittlungsausschuss vorgestern erneut bewiesen.
Zu den konkreten Vermittlungsergebnissen möchte ich
berichten: Der Deutsche Bundestag hat das
Bürgergeldgesetz in seiner Sitzung am 10. November 2022
beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am
14. November 2022 dem Gesetz nicht zugestimmt. Die
Bundesregierung hat am selben Tag den
Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat sich
am 23. November 2022 konstituiert und die Annahme des
Gesetzes in einer geänderten Fassung empfohlen. Der
Deutsche Bundestag hat dem Zwölften Gesetz zur
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze gemäß den Empfehlungen des
Vermittlungsausschusses heute zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die heute
vom Bundesrat beratene Empfehlung des
Vermittlungsausschusses sieht folgende Änderungen gegenüber dem
ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Deutschen
Bundestages vom 10. November 2022 vor:
Die sogenannte Karenzzeit, in der die Kosten für die
Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in
angemessener Höhe anerkannt und übernommen werden,
wird auf ein Jahr begrenzt. Der Bundestagsbeschluss
hatte zwei Jahre vorgesehen.
Die Schonvermögen in der Karenzzeit werden
angepasst. Vermögen wird dann nicht berücksichtigt, wenn es
in der Summe 40 000 Euro für die leistungsberechtigte
Person und 15 000 Euro für jede weitere mit dieser in
einer Bedarfsgemeinschaft lebende Person nicht
überschreitet. Der Bundestagsbeschluss hatte 60 000
beziehungsweise 30 000 Euro vorgesehen. Und es gibt eine
neue Härtefallregelung bei selbst genutztem
Wohneigentum: Nach dem Gesetz zählt ein selbst genutztes Haus
mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder
eine selbst genutzte Eigentumswohnung von bis zu 130
Quadratmetern zum Schonvermögen. Bei mehr als vier
Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede
weitere Person um 20 Quadratmeter, und gemäß der
Empfehlung des Vermittlungsausschusses können auch
größere Häuser beziehungsweise Wohnungen zum
Schonvermögen gerechnet werden, wenn andernfalls eine
besondere Härte bestehen würde.
Schließlich wird die vom Bundestag beschlossene
sechsmonatige Vertrauenszeit, in der auch bei
Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt werden können,
gestrichen. Sanktionen sind weiterhin ab dem ersten Tag
des Bürgergeldbezuges möglich. Die
Leistungsminderungen werden neu geregelt und künftig in Form eines
Stufenmodells Anwendung finden. Bei der ersten
Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat
um 10 Prozent, bei der zweiten Pflichtverletzung für zwei
Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei
Monate um 30 Prozent.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau
Präsidentin, erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine
persönliche Anmerkung zum Vermittlungsverfahren: Ich
bitte Sie um Zustimmung zu dem nun im
Vermittlungsausschuss erarbeiteten Vorschlag. Trotz mitunter weit
auseinandergehender Vorstellungen und trotz anfangs
doch teilweise sehr heftiger Diskussionen und öffentlich
geführter Auseinandersetzungen ist es uns gelungen,
einen guten und einen unterschiedliche Interessen
berücksichtigenden Kompromiss zu erarbeiten. Ich bin mir
sehr sicher: Er wird für viele Menschen in Deutschland
ab dem neuen Jahr eine spürbare Verbesserung bringen.
Ich finde es besonders erfreulich, wie schnell dieses
Vermittlungsverfahren beginnen konnte. Das Interesse,
zügig zu einer Einigung zu kommen, war auf allen Seiten
sehr deutlich zu spüren, war auf allen Seiten vorhanden,
und es war der Wunsch der Länder, dass der Bundesrat
sehr zügig in seiner Sondersitzung über das Gesetz
abstimmt, um so den Weg zu einem schnellen
Vermittlungsverfahren freizumachen. Das war aus meiner Sicht
die erste Voraussetzung dafür, dass bereits heute dieser
Einigungsvorschlag zur Abstimmung steht. Deswegen
will ich danken: Ich will den beiden Vorsitzenden, Frau
Kollegin Schwesig und Herrn Abgeordneten
Hoppenstedt, danken, aber auch den anderen Mitgliedern des
Vermittlungsausschusses für eine sehr engagierte, aber
auch sehr konstruktive Zusammenarbeit, die einen
Beschlussvorschlag in einer – man kann das, glaube ich,
wirklich so sagen – rekordverdächtigen Zeit ermöglicht
hat. Das ist nicht selbstverständlich. Der
Vermittlungsausschuss hat bewiesen, dass er ein bewährtes Gremium
für die Einigung bei Meinungsverschiedenheiten ist.
Noch viel wichtiger ist, dass das zeigt: Die Politik und
die politischen Institutionen in Deutschland sind auch in
schwierigen Zeiten handlungsfähig, und sie geben
Menschen in schwierigen Zeiten, in unsicheren Zeiten
Sicherheit. Das ist ein hoher gesamtgesellschaftlicher Wert.
Insoweit mein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank, Herr Ministerpräsident Rhein! – Als Nächstes hat
sich zu Wort gemeldet für die Aussprache: Herr
Ministerpräsident Dr. Haseloff aus Sachsen-Anhalt.
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir erleben eine
Sternstunde der Demokratie. Das, was wir in den letzten Tagen
gemeinsam durchexerziert haben und wofür wir
gemeinsam Verantwortung übernommen haben, ist genau das,
was im deutschen politischen System, das auf Ausgleich
und auf Kompromissbereitschaft setzt, vorgesehen ist,
um Polarisierung in der Gesellschaft zu vermeiden. Ich
sage das deswegen so allgemein am Anfang meiner
kurzen Ausführungen, weil ich glaube, dass unsere
Entscheidung, in der Sondersitzung hier im Bundesrat dem
Gesetz, das aus dem Bundestag gekommen ist,
mehrheitlich nicht zuzustimmen, richtig war. Die schnelle
Reaktion des Bundesministers in Richtung der
Ländervertreterinnen und Ländervertreter zeigte, dass auch die
Bundesregierung erkannt hat, dass die Mehrheit der deutschen
Bevölkerung den ersten Ansatz, der vorgelegt wurde, so
nicht gut findet, sondern ihn für verbesserungsbedürftig
hält.
Die Erfahrungen über die vielen Jahre zeigen ja, dass
der Herr Bundesminister durchaus das Geschäft des
Arbeitsmarktes versteht. Ich gehöre zu den älteren
Jahrgängen, die noch die Hartz-I- bis Hartz-IV-Gesetzgebung
miterlebt und in den damaligen Ausschüssen
mitgearbeitet haben. Ich kann nur sagen, dass wir aus den
Erfahrungen der letzten fast 20 Jahre auf diesem Gebiet gelernt
haben, erstens, dass es gut ist, weiterhin das Prinzip
„Fördern und Fordern“ an die Spitze unserer Philosophie
zu stellen, zweitens, dass es richtig ist, dass
entsprechende Strukturveränderungen und Ressourcenaufstockungen
notwendig sind, wenn man Erfolg haben will mit einem
gesetzgeberischen Ansatz, und drittens, dass wir einen
aktuellen Handlungsbedarf haben, der sozusagen nicht
nur in der Optik begründet ist. Damit meine ich: Alle
litten darunter, dass sich eine Gesetzesbezeichnung über
die Jahre hinweg eingebrannt hat, die nirgendwo in einem
Gesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Bezeichnungen
„Hartz I“, „Hartz II“, „Hartz III“, „Hartz IV“ gibt es
nirgendwo, außer wenn man die Zeitung aufschlägt oder
Nachrichten hört beziehungsweise sich mit Bürgerinnen
und Bürgern unterhält. Deswegen ist es richtig, wenn wir
jetzt auch von der Rhetorik her vom „Bürgergeld“
sprechen. Wir sollten aber nicht den falschen Eindruck
vermitteln, dass das ein voraussetzungsloses Einkommen ist,
was man unabhängig davon, ob man mitwirkt oder nicht,
bekommt. Das, denke ich, haben wir – Kollege Rhein hat
es ja hier vorgestellt – sehr deutlich im
Kompromissvorschlag mit abgebildet.
Unterm Strich heißt das ganz konkret: Der
Inflationsausgleich findet zum 1. Januar statt. Mit den
Leistungshöhen in der Grundsicherung kann keiner mehr
auskommen. Wir wissen, dass in der gesamten Gesellschaft die
Belastungen derzeit sehr groß sind. Darüber hinaus sind
nach wie vor die Möglichkeiten gegeben, dass aktive
Arbeitsmarktpolitik auch aus den Behörden heraus, aus
den Jobcentern heraus, aus den ARGEn heraus möglich
ist und letztendlich das Vermittlungsgeschäft unter
Bezugnahme auf die Arbeitgeberseite erfolgreich sein kann.
Wir wissen aber auch, dass wir neue Ansätze benötigen,
wenn wir sehen, was sich in den letzten 20 Jahren, in
denen wir in Deutschland faktisch zu einer
Vollbeschäftigung gekommen sind, innerhalb des Bestandes der
Arbeitslosen abbildet: ein deutlich höherer Anteil
Nichtqualifizierter, ein deutlich höherer Anteil von Menschen
nichtdeutscher Herkunft, die hier bei uns Schutz und
Zukunft gesucht haben. Hier müssen wir uns mehr
einfallen lassen als bisher, wenn es darum geht, die
Sprachkompetenzen und die Qualifikationen so für unseren
Arbeitsmarkt auszugestalten, dass die
Absorptionsfähigkeit des Arbeitsmarktes, die ja da ist, entsprechend
greifen kann, und diesen Menschen, vor allen Dingen den
Kindern, die in den Familien groß werden, eine
Perspektive zu eröffnen. Das alles ist sozusagen mit einer neuen
Qualität zu versehen, die wir gemeinsam gestalten
müssen.
Ich bitte darum – ich hatte es im
Vermittlungsausschuss schon gesagt; der ist allerdings nicht öffentlich,
und die Protokolle sind viele Jahre geheim, sodass ich es
an dieser Stelle noch mal zu Protokoll geben möchte –:
Wir brauchen eine ständige Evaluierung. Da sind wir uns
einig, Hubertus Heil. Wir brauchen gegebenenfalls ein
Nachführen bestimmter Instrumente. Die Verwaltungen,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern
müssen in der Lage sein – nicht nur softwareseitig,
sondern auch im Hinblick auf die Qualifikation, durch
Schulungen und Ähnliches –, dieses gesamte Paket zu
bewältigen. Dazu muss es eine stufenweise Einführung
bestimmter Instrumente geben, und wir brauchen auch Geld
dafür. Das wird nicht mit einer Reduzierung im
Bundeshaushalt einhergehen können. Vielmehr brauchen wir
Ressourcen, damit das mit neuer Qualität gelingen kann.
Wir werden uns in regelmäßigen Abständen hier im
Hohen Haus damit beschäftigen müssen, inwieweit dieser
neue Ansatz des Bürgergeldes funktioniert. Ich sage
dafür ausdrücklich Kooperationsbereitschaft zu. Wir
wollen fachlich an diesem Gesamtpaket weiter
mitarbeiten.
Sachsen-Anhalt stimmt zu. Das Ergebnis im
Vermittlungsausschuss lässt hoffen, dass wir hier heute zu einer
guten Entscheidung kommen und die Bundesregierung
damit das Instrument hat, mit ihren nachgeordneten
Behörden erfolgreich für den deutschen Arbeitsmarkt zu
wirken. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank Ihnen! – Weiter geht es – nächste Wortmeldung –
mit Frau Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Liebe Frau
Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Ich will ich
mich dem Kollegen Rhein und dem Kollegen Haseloff
erst mal anschließen und mich ganz herzlich bei all
denjenigen bedanken – der Kollegin Schwesig, Herrn
Hoppenstedt –, die im Vermittlungsausschuss und in der
technischen Arbeitsgruppe mitgewirkt haben und diesen
Kompromiss sehr gut vorbereitet haben. Vielen
herzlichen Dank! Natürlich auch dem Bundesarbeitsminister
vielen herzlichen Dank!
Ich finde es wichtig, Herr Haseloff und Herr Rhein,
dass Sie den Punkt noch mal angesprochen haben, dass es
eigentlich das Normale in einer Demokratie ist, dass man
unterschiedliche Positionen haben kann – die Opposition
hat das häufiger bezogen auf die Regierungsmeinung –,
und dass wir ein gutes Verfahren haben in Deutschland,
um am Ende doch zu Kompromissen zu kommen, wo fast
alle sagen: Damit können wir gut weiterarbeiten und
unsere Gesellschaft gut gestalten. – Ich glaube
tatsächlich, die Botschaft ist am heutigen Tag sehr wichtig, weil
Debatte nicht mehr besonders gut anerkannt ist in der
Öffentlichkeit. Dann heißt es immer gleich: Die streiten
schon wieder. – Aber der Streit, die Debatte, die gehört
zur Demokratie dazu. Dieses kurze Tagen miteinander,
dieses effiziente Tagen miteinander macht doch deutlich,
dass wir, der Bundestag, der Bundesrat, gemeinsam mit
der Bundesregierung in der Lage sind, in einer sehr
kurzen Zeit zu einer sehr guten Lösung zu kommen. Allein
das ist ein Punkt, der wirklich erwähnenswert ist nach
außen. Streit und Debatte gehören dazu – konstruktiver
Streit. Das Wichtige ist, dass man sehr kurzfristig zu
gemeinsamen Lösung kommt, denn wir sind alle hier,
egal welcher Partei wir angehören, welches Land wir
vertreten, um etwas Gutes zu bewirken für die Menschen.
Deshalb bin ich sehr froh, dass wir mit dem
Bürgergeldgesetz jetzt die größte Sozialreform seit vielen Jahren
beschließen, und zwar zugunsten der Menschen, die
Unterstützung brauchen.
Es sind um die 5 Millionen, die unmittelbar davon
profitieren. Das sind Menschen, die keinen Job haben, die
arbeitslos sind, aber auch Menschen, die alleinerziehend
sind, die in ihrem Leben schon viel erlebt haben und
plötzlich in sehr ungute Situationen geraten sind. In
Corona-Zeiten – jeder erinnert sich daran – haben wir
von morgens bis abends über die Soloselbstständigen
gesprochen, die von heute auf morgen ihr
Geschäftsmodell verloren haben. Wir könnten viele andere Beispiele
nennen. Für diese Menschen ist es wichtig, dass wir
wirklich einen Schritt machen in unserem Sozialsystem. Ich
sage auch sehr deutlich, dass ich der Auffassung bin, dass
dieses Gesetz unseren Sozialstaat wieder auf die Höhe
der Zeit bringt. Denn das, was vorher war, stammt aus
einer anderen Zeit.
Heute sind wir mit neuen Herausforderungen
konfrontiert. Ich will ein paar nennen: Transformation,
Digitalisierung, natürlich die ganzen Krisen, demografischer
Wandel, vor allem Dekarbonisierung. Das bedeutet, dass
wir heute in einer Zeit leben, in der überall die Fachkräfte
fehlen und Menschen, die eine gute Ausbildung haben,
wo vor 20 Jahren überall noch Arbeitsplätze gefehlt
haben. Darüber hinaus geht es auch darum, dass viele
verunsichert sind in der Krise. Das Bürgergeld ist also auch
so etwas wie die sozialpolitische Antwort auf die
Herausforderungen der heutigen Zeit, und es beinhaltet
tatsächlich ein neues, modernes Verständnis von Sozialstaat.
Was passiert jetzt eigentlich genau? Was ist wichtig?
Wir haben alle, denke ich, unsere Punkte, die wir
besonders relevant finden. Ich möchte zwei Punkte nennen, die
ich ganz besonders relevant finde:
Zum einen richten wir die Arbeitsvermittlung neu aus.
Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft.
Das bedeutet: Menschen, die in der Arbeitslosigkeit sind,
werden nicht als Allererstes vermittelt in irgendeinen Job,
der vielleicht drei Monate anhält und übermorgen wieder
weg ist und wo man wenig Geld verdient, sondern es gibt
jetzt das Recht und die Möglichkeit, sich zu qualifizieren,
sich nachzuqualifizieren, sogar eine Ausbildung zu
machen. Liebe Kolleginnen und Kolleginnen, das ist für
mich das Allerwichtigste. Das Beispiel habe ich schon
mal genannt, aber damit kann jeder etwas anfangen: Bei
der großen Schlecker-Pleite gab es viele Frauen, die
damals gesagt haben: Wir würden jetzt gerne die Chance
ergreifen, noch mal eine Ausbildung zu machen, zum
Beispiel zur Krankenschwester. – Das im existierenden
System hinzubekommen, war damals ein ziemliches
Problem. Heute sind wir auf genau diese Leute
angewiesen, weil wir Fachkräfte suchen. Nach dem neuen
Bürgergeldgesetz gibt es das Recht, den Anspruch, dass man
die Menschen bewegen kann und unterstützen kann hin
zu Qualifizierung und Ausbildung. Das ist ein wichtiger
Beitrag, um Menschen, die in einer schwierigen Lage
sind, auf Augenhöhe zu begegnen. Gleichzeitig bedeutet
das aber auch einen Nutzen, denn wir müssen auf dem
Arbeitsmarkt das ganze Potenzial nutzen, das wir haben.
Immerhin zwei Drittel der langzeitarbeitslosen Menschen
haben keine abgeschlossene Ausbildung. Was immer in
deren Leben passiert ist: Wir sollten die Chance nutzen,
mit ihnen auf Augenhöhe zu sprechen und ihnen die
Möglichkeit einzuräumen, dass sie am Ende eine
Weiterbildung, eine Ausbildung machen oder was auch immer.
Wir haben übrigens in Rheinland-Pfalz sehr gute
Erfahrungen gemacht. Die Westpfalz-Initiative ist anders
finanziert gewesen. Da ging es um Menschen, die es über
Generationen versäumt haben, dass ihre Kinder eine
Ausbildung machen, dass sie vorankommen. Mit
Coaching, mit anderen Dingen haben wir es geschafft,
diese Menschen auf den Weg der Ausbildung und der
Arbeit zu bringen. Ich stelle mir vor, dass dies mit dem
Bürgergeld jetzt genauso passiert.
Das Zweite, was ich besonders wichtig finde, ist, dass
das Bürgergeld eine Erneuerung des
Sicherheitsversprechens des Sozialstaates ist. Das ist in der heutigen Zeit
wirklich extrem wichtig. Menschen, die vom Weg
abgekommen oder unverschuldet in eine Situation geraten
sind, die sie letztendlich zu Bürgergeldbeziehern macht,
brauchen das Wissen, dass es einen starken Staat gibt,
dass die bisherige Lebensleistung anerkannt und
respektiert wird und dass sie mit Weitsicht unterstützt werden.
Was heißt das? Das heißt, dass es diese Karenzzeit
gibt, dass man nicht von heute auf morgen seine
Wohnung verliert und auch nicht sein Vermögen. Und ehrlich:
Es war ein bisschen unschön in der vorhergehenden
Debatte, wo ja versucht wurde, die Ärmsten gegen die
Armen auszuspielen. Es ist ziemlich selten, dass Menschen
in dieser Lage über Vermögen verfügen, wie sie durch
die Zeitungen gegangen sind. Das kann man, glaube ich,
einfach vergessen. Ich finde es nicht besonders attraktiv,
Menschen immer wieder zu sagen: „Sorgt für euer Alter
vor, auch wenn ihr wenig Geld verdient“, um ihnen dann
zu sagen, wenn sie in eine schlimme Situation geraten,
dass man ihnen genau diese Vorsorge wieder nimmt. Das
ist jetzt ausgeschlossen mit dem Bürgergeldgesetz. Dass
was fürs Alter zurückgelegt wird, das geht. Auch die
Härtefallregelung, die Herr Rhein dargestellt hat, ist sehr
wichtig. In unserem Bundesland leben zum Beispiel in
ländlichen Regionen Menschen in größeren Häusern.
Auch sie sind nicht davor gefeit, dass sie mal in eine
schwierige Situation kommen. Dort direkt einen
Wohnersatz zu bekommen in ganz kurzer Zeit, ist eben ein
Problem. Dass man im Zweifel mit einer Härtefallregel darauf
reagiert, finde ich sehr gut.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, verspreche
ich mir vom Bürgergeldgesetz tatsächlich einen
Kulturwandel, tatsächlich ein modernes Staatsverständnis, das
wir in der Sozialpolitik dann auch leben können. Ich bin
sicher: Wir brauchen gerade in der heutigen Zeit die
Solidarität aller. Der Staat ist deshalb stark, weil er nicht
nur drei Entlastungspakete für die Mitte der Gesellschaft
auf den Weg bringt und weil er das Wohngeld, wie wir
eben gehört haben, auf den Weg bringt, von dem so viele
Menschen profitieren werden, sondern weil er auch sagt:
Die Ärmsten in unserer Gesellschaft können sich darauf
verlassen, dass wir sie unterstützen. – Vielen Dank an
alle, die mitgewirkt haben! Ich freue mich, wenn wir
dieses Gesetz hier heute verabschieden.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Ich
danke Ihnen.
Die Zuschauerinnen und Zuschauer haben heute die
Gelegenheit, bei einer besonderen Debatte dabei zu sein.
Das ist nicht jedes Mal so.
Ich darf als Nächstes aufrufen: Frau
Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Der Vermittlungsausschuss hat ein Ergebnis
vorgelegt. Mit diesem Ergebnis konnten große
Mehrheiten im Bundestag und können hoffentlich heute alle hier
im Bundesrat zustimmen. Damit ist klar: Hartz IV geht,
und das Bürgergeld kommt. Das ist gut und richtig so,
denn wir haben es bei dieser Bürgergeldreform mit einer
Sozialstaatsreform zu tun, die die Ausrichtung im
Bereich der sozialen Sicherheit neu justiert.
In den letzten Wochen ist über Detailfragen diskutiert
worden – Herr Rhein hat aus dem Vermittlungsverfahren
berichtet –, aber der Kern dieser Reform ist aus meiner
Sicht ein bisschen verloren gegangen. Denn Kern dieser
Reform ist, dass unser Staat, der laut Grundgesetz ein
demokratischer und sozialer Staat ist, noch einmal
hinschaut, gerade auch in Krisenzeiten, die wir mit der
Pandemie und aktuell mit der Energiekrise erleben, ob die
Frage der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen
Sicherheit richtig austariert ist. Es liegt ja in der Natur der
Sache, dass die verschiedenen politischen Akteure, auch aus
verschiedenen Parteien, verschiedene Blickwinkel haben
und auch verschiedene Meinungen und Vorstellungen zu
der Frage: Was bedeutet soziale Gerechtigkeit, und was
bedeutet soziale Sicherheit? Das ist gut und macht eine
Demokratie aus; das haben wir heute hier gehört, und das
will ich als jemand, der zumindest 15 Jahre lang diese
Demokratieform nicht erleben durfte, noch einmal
ausdrücklich unterstreichen.
Ich bedaure es sehr, dass wir mittlerweile oft Schwarz-
Weiß-Diskussionen haben und eigentlich nicht das
unterstreichen, was in unserer Demokratie möglich ist: die
Vielfalt der Positionen. Daher sollten wir vielleicht den
Rat, den Rita Süssmuth schon von ihrem Vater
mitbekommen hat – das hat sie bei uns in Mecklenburg-
Vorpommern anlässlich der Feierlichkeiten zu 25 Jahren
Landesverfassung berichtet –, beherzigen: Wenn du in
ein Gespräch gehst, gehe auch mal davon aus, dass der
andere recht haben könnte. – Ich finde, dass uns das in
den letzten Tagen besser gelungen ist als zu Beginn der
Debatte. Denn natürlich ist eine vielfältige Debatte
richtig, aber wir müssen immer darauf achten, gerade wenn
es um das sensible Thema „soziale Sicherheit und soziale
Gerechtigkeit“ geht, dass diese Debatte nicht vergiftet
geführt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Debatte ist
leider vergiftet geführt worden. Sie ist deshalb vergiftet
geführt worden, weil auf einmal die Behauptung im
Raum stand, dass es mit dieser Bürgergeldreform
passieren könnte, dass Arbeit sich nicht mehr lohnt. Ich glaube,
wir sind uns hier alle, egal welche Landesregierung, egal
welche politische Prägung, einig, dass sich in einem
sozialen Staat Arbeit lohnen muss. Das findet auch statt.
Das hätte stattgefunden mit dem Ursprungsentwurf aus
dem Bundestag und findet jetzt auch statt mit den
Veränderungen. Deswegen will ich zuallererst gar nicht über
das Bürgergeld sprechen, sondern noch mal darauf
hinweisen, dass wir heute im Bundesrat genau das tun: Wir
bringen weitere Verbesserungen auf den Weg, damit sich
Arbeit in unserem Land lohnt.
Nach der Anhebung des Mindestlohns haben wir heute
mit dem Inflationsausgleichsgesetz, dessen Name zu
meinem Bedauern sehr technisch klingt und bei dem sich
kein Mensch so richtig vorstellen kann, was
dahintersteckt, dafür gesorgt, dass es nicht nur steuerliche
Erleichterungen gibt, sondern auch das Kindergeld auf
250 Euro steigt, der Kinderzuschlag auf 250 Euro. Das
bedeutet, dass gerade Familien, Mütter und Väter, die
kleine Einkommen haben, für ihre Kinder nicht nur
250 Euro Kindergeld, sondern auch plus 250 Euro
Kinderzuschlag, also 500 Euro, erhalten können. Wir haben
gerade mit der Wohngeldreform dafür gesorgt, dass
Rentnerinnen und Rentner, aber gerade auch Menschen,
die arbeiten und kleine Einkommen haben, wesentlich
mehr Wohngeld bekommen können. Genau diese
Kombination aus Mindestlohn und viel besseren Tariflöhnen
und dieser zusätzlichen Unterstützung durch Kindergeld,
Kinderzuschlag und Wohngeld führt dazu, dass
Menschen mit geringerem Einkommen, also vor allem
Einkommen bis und um 2 000 Euro herum, jetzt in einer
Form durch Bund und Länder – denn das kostet uns
gemeinsam ja auch viel Geld – unterstützt werden, wie es
das bisher in dieser kurzen Zeit gar nicht gab.
Mir ist es wichtig, in dieser Debatte diesen Punkt mit
dem Bürgergeld zu verknüpfen, weil die Debatte in den
letzten Wochen doch ein bisschen vergiftet war: dass
alleine die Anhebung des Regelsatzes und die
Neuausrichtung des Bürgergeldes dazu führen könnte, dass sich
Arbeit nicht mehr lohne. Liebe Kolleginnen und
Kollegen, das stimmt nicht. Zumindest wir sollten uns nicht an
dieser Debatte beteiligen, weil wir sonst das, was wir
zusammen hier im Bundesrat auf den Weg bringen und
was wir Länder ja auch in vielen Bereichen
mitfinanzieren, selbst infrage stellen und weil es auch die
Gesellschaft spaltet. In der Personengruppe derjenigen, die
arbeiten und geringe Einkommen haben – übrigens
betrifft das insbesondere alleinerziehende Frauen, die nur
Teilzeit arbeiten – und sogar in Hartz IV und zukünftig
im Bürgergeldsystem durch Aufstockung sind, haben es
viele schwer. Da hat der soziale Staat die Aufgabe, zu
unterstützen. Das tun wir mit mehreren Instrumenten, die
wir heute auf den Weg gebracht haben; das habe ich eben
angesprochen.
Dann gibt es natürlich auch Menschen, die aus
verschiedenen Gründen zurzeit nicht arbeiten können, weil
sie vielleicht akut krank geworden sind. Wir haben heute
den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Das ist
ein typisches Beispiel. Wer mit Frauen, die sich aus
Gewaltspiralen, häuslicher Gewalt befreit haben, gesprochen
hat, weiß, dass da rauszukommen auch bedeutet, neue
soziale Situationen zu haben. Eine Frau, die Kinder hat
und die häusliche Gewalt von ihrem Mann erlebt hat und
bisher in einem Haushalt gelebt hat, der finanziell gut
aufgestellt war, weil sie sich um die Familie gekümmert
und er vielleicht ein gutes Einkommen nach Hause
gebracht hat, und sich dann aus dieser Gewaltspirale befreit,
muss in der ersten Zeit, bis sie selbst wieder auf eigenen
Füßen stehen kann, von Sozialleistungen leben. Ich
könnte viele weitere Beispiele nennen. Deswegen wäre es
vielleicht gut, dass wir in dieser Debatte nicht mehr auf
der einen Seite so tun, als ob dort in diesem System,
bisher Hartz IV und zukünftig Bürgergeld, nur Leute
sind, die nicht arbeiten wollen. Auf der anderen Seite
sollten wir aber auch nicht so tun, als ob es eine
Zumutung wäre, wenn man in einem solchen System der
sozialen Absicherung auch Regeln und Bedingungen aufstellt.
Ich glaube, es geht um eine gute Balance.
Mit der Bürgergeldreform machen wir genau das.
Kern dieser Reform ist, zukünftig auf Kooperation zu
setzen, auf Weiterbildung, auf Qualifikation, auf Chancen
anstatt auf Druck und Bestrafung. Das machen wir vor
allem, indem der Vermittlungsvorrang entfällt. Das heißt,
es geht zukünftig stärker um die Qualifikation und
Weiterbildung, um den Menschen Möglichkeiten zu geben,
dauerhaft im Arbeitsmarkt zu bleiben. Ich glaube, das ist
auch im Sinne der Wirtschaft, die ja Fachkräfte braucht.
Der zweite Punkt – es ist angesprochen worden –: Wir
setzen viel stärkere Anreize. Wenn ein junger Mensch,
der in einer Familie aufgewachsen ist, wo Eltern bisher
Hartz IV bekamen, jetzt eine eigene Ausbildung macht,
wird sein Ausbildungsgehalt nicht mehr so stark
heruntergekürzt. Das ist ein neuer Anreiz, ein Anreiz für
Ausbildung und Arbeit. Das sind alleine zwei Beispiele.
Natürlich führt die Regelsatzerhöhung dazu, dass es in
diesen Krisenzeiten eine bessere soziale Absicherung
gibt. Ich finde es auch wichtig als Signal an die
arbeitende Mitte, dass sie weiß, dass, wenn sie in eine
Notsituation gerät – in der Corona-Pandemie haben einige, die sich
das nie haben vorstellen können, erlebt, wie schnell das
gehen kann; dieselbe Angst herrscht jetzt in der
Energiekrise –, unsere Botschaft, die Botschaft dieses
Sozialstaates ist: Wer in eine Notsituation gerät, dem wird akut
geholfen durch Sozialleistungen, aber der muss nicht
sofort alles abgeben, was er sich in den letzten Jahren
erarbeitet hat, denn er hat ja schließlich auch beigetragen
zu diesem Sozialsystem.
Ich finde, dass die Bürgergeldreform genau diese
Balance hält: Weiterbildung, Qualifikation, neue Anreize
für Weiterbildung, aber auch für Ausbildung und
gleichzeitig eine bessere soziale Sicherung. Das ist eine gute
Reform, die sich sozusagen einbettet in die anderen
Maßnahmen, die wir gerade ganz aktuell für viele Menschen
machen, die kein Bürgergeld bekommen, die Einkommen
haben, aber kleine Einkommen. Das gehört zusammen.
Ich finde, das gehört auch in der Kommunikation
zusammen, um zu verhindern, dass die Menschen, die sich
anstrengen, denen es nicht so gut geht, das Gefühl haben:
Für andere wird mehr gemacht. – Das ist nicht gut für
unseren Sozialstaat. Wir sollten zusehen, dass da nicht
der Spaltung das Wort geredet wird, sondern wir sollten
auf Zusammenhalt setzen. Das machen wir heute, gerade
an diesem Tag, mit diesen verschiedenen
Gesetzgebungsvorhaben. Deswegen stimmt auch unser Land der
Bürgergeldreform zu.
Wir wollen uns noch mal ganz herzlich bedanken beim
Bundesarbeitsminister für die guten Beratungen im
Vermittlungsausschuss und auch für die Protokollerklärung,
denn für unser Bundesland war vor allem die
Protokollerklärung zur weißen Ware wichtig. Wir werden dem
Gesetzentwurf zustimmen, und ich werbe natürlich dafür,
dass wir das heute in großer, breiter Mehrheit tun. –
Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Schwesig! – Jetzt erhält das Wort Frau Ministerin
Hoffmeister-Kraut aus Baden-Württemberg.
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-
Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Das Bürgergeld ist so gut wie unter
Dach und Fach, und das ist gut so. Das ist gut so, weil die
Grundsicherungsempfänger die damit verbundene
Erhöhung der Regelsätze angesichts der Inflation dringend
benötigen. Das ist gut so, weil damit neue Anreize für
Weiterbildung und Qualifikation geschaffen werden. Das
nutzt sowohl den Arbeitsuchenden als auch dem
Arbeitsmarkt. Das ist gut so, weil damit die
Hinzuverdienstmöglichkeiten vorsichtig verbessert werden – so
möchte ich es mal bezeichnen; denn ich meine, da wäre
noch mehr drin gewesen.
Das Bürgergeld kommt, und was jetzt nach den
Verhandlungen des Vermittlungsausschusses kommt, ist
besser als das, was die Ampel zunächst auf den Tisch
dieses Hauses gelegt hat. Es ist besser, weil wir es
gemeinsam geschafft haben, das Prinzip des Förderns und
Forderns zu erhalten, und zwar nicht irgendwann,
sondern ab Tag eins der Beziehung zwischen dem
Kunden/der Kundin und dem Jobcenter. Es ist besser, weil es
mit dem dann geltenden Sanktionssystem auch künftig
wichtige Leitplanken für diejenigen gibt, die es ohne
Druck aus eigener Kraft nicht schaffen, oder diejenigen,
die ohne Druck nicht bereit sind, mit dem Jobcenter zu
kooperieren. Es ist besser, weil beim Schonvermögen und
bei den Wohnkosten Lösungen gefunden wurden, die
auch denen, die arbeiten und mitunter weniger haben,
vermittelbar sind, ohne den sozialen Frieden zu
gefährden.
Vor zwei Wochen habe ich genau an dieser Stelle für
einen Kompromiss geworben. Sie sehen mich heute an
derselben Stelle zufrieden, dass uns dieser Kompromiss
gelungen ist. Beide Seiten mussten lange Wege gehen,
und beide Seiten mussten über ihren Schatten springen.
Dass beide Seiten das getan haben, zeigt, dass
sachorientierte Politik eine Chance in unserem Land hat und dass
die Menschen darauf vertrauen können, dass die Politik
in Deutschland aus Verantwortung handelt und nicht nur
aus politischem Kalkül. Dennoch müssen wir uns, glaube
ich, nicht alle lieb haben. Ich sage es offen: Es gab auch
einige Punkte in dieser Debatte, die mich irritiert haben.
Ich will zwei herausgreifen.
Mich hat zum einen als Mitglied des Bundesrates
irritiert, dass es manche Stimmen aus der
Regierungskoalition gab, die es offenbar fast als Zumutung empfunden
haben, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wurde.
Ich erinnere da gerne an den früheren Vorsitzenden der
SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck, der gesagt hat:
Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es
hineinkommt. – Das Struck’sche Gesetz sagt nicht mehr und
nicht weniger, als dass Kompromisse im politischen
Geschäft Normalität sind und sein sollten. Dazu gehört
sicherlich die Diskussion im Vermittlungsausschuss.
Mich hat zum anderen als Wirtschafts- und
Arbeitsministerin irritiert, dass im Zusammenhang mit der Reform
Gerechtigkeit fast ausschließlich aus der Perspektive
derer definiert wurde, die Unterstützung bekommen
sollen. Diese Perspektive ist notwendig, ja, aber sie ist nicht
hinreichend. Ich möchte es mal so formulieren:
Gerechtigkeit ist unteilbar. Wenn wir den Zusammenhalt in
unserer Gesellschaft erhalten wollen, dann müssen wir
immer auch die Perspektive derer miteinbeziehen, die für
diese Unterstützung mit Steuern und Abgaben bezahlen
und auf Wohlstand, jedenfalls mittelbar, verzichten
sollen. Auch dies ist Teil einer verantwortlichen
Perspektive.
So viel zu meinen Irritationen. Sie sehen die
Vielschichtigkeit der Debatte.
Zum Schluss möchte ich noch einmal nach vorn
schauen. Das Bürgergeld mag gesetzgeberisch so gut wie
unter Dach und Fach sein. Der Weg, der zu gehen ist, bis
es bei den Menschen ankommt, ist noch weit. Dabei
dürfte die Regelsatzerhöhung noch das einfachste sein.
Schwieriger wird es danach. Deshalb möchte ich hier
heute noch zwei Aspekte ansprechen.
Erstens. Es sind die Jobcenter, die diese Reform
umsetzen und schultern müssen, und es sind die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Jobcentern, auf die
nach der Integration der Geflüchteten aus der Ukraine
noch einmal viel und wahrscheinlich noch viel mehr
Arbeit zukommt. Deshalb mein dringender Appell an Sie,
lieber Herr Bundesminister Heil: Nehmen Sie das, was
die Jobcenter Ihnen zurückmelden, ernst. Nehmen Sie
Hinweise und Bedarfe, die von den Jobcentern gemeldet
werden, nicht als Kritik, sondern als konstruktive
Unterstützung, damit die Reform möglichst gut bei den
Menschen ankommt. Dabei geht es natürlich auch um Geld.
Mittelkürzungen, wie sie ja zunächst angedacht wurden,
wären jedenfalls das absolut falsche Signal gewesen. Im
Gegenteil: Ich glaube, wir müssen gegebenenfalls bereit
sein, nachzuarbeiten, wenn die Arbeitsbelastung zu groß
wird oder wenn die Betreuung der Empfängerinnen und
Empfänger des Bürgergelds durch die Umstellungen
zwischendrin zu sehr leidet.
Zweitens. Bisher ist die Reform nicht viel mehr als
eine in ein Gesetz gegossene Idee. Wir werden erst nach
und nach sehen, ob diese Idee auch in der Wirklichkeit
trägt. Umso mehr ist es in den nächsten Monaten und
Jahren unsere Pflicht, Anspruch und Wirklichkeit immer
wieder ins Verhältnis zu setzen. Das heißt für mich –
Herr Ministerpräsident Haseloff hat es angesprochen –:
Wir brauchen ein enges Monitoring des Bürgergelds über
das BMAS, die BA oder das IAB. Ich biete Ihnen schon
jetzt an, dass wir, Bund und Länder gemeinsam, in der
ASMK eine periodische Bestandsaufnahme, eine
unvoreingenommene Überprüfung und kritische Begleitung der
Reform etablieren, nicht mit dem Ziel, das Haar in der
Suppe zu finden, sondern im Sinne eines konstruktiven
fachlichen Controllings in der Umsetzung. Die Inhalte,
aber auch die Frage, wie mit den Menschen in der Praxis
umgegangen wird – das ist das, was bei den Menschen in
unserem Land ankommt. Ich wäre sehr dankbar, wenn
Sie diese Idee aufgreifen. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank,
Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut! – Das Wort erhält
jetzt Herr Minister Hoff, Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Innerhalb von zwei Wochen diskutiert der Bundesrat das
zweite Mal über das Bürgergeldgesetz. Ich möchte in meinen
Ausführungen – ich habe wie Kollegin Hoffmeister-
Kraut und wie Kollegin Schwesig am Montag der
vergangenen Woche auch zu diesem Gesetz gesprochen –
einen Blick zurück und einen Blick nach vorn werfen. Ich
habe in meiner Rede am vorvergangenen Montag von
diesem Pult aus in Richtung derjenigen Länder, in denen
die CDU und die CSU regieren, kritisiert, dass die Kritik
der Unionsparteien sowohl in der Sache
wissenschaftliche Fakten ignoriert hat als auch dazu angetan war,
gesellschaftlich zu spalten. Frau Kollegin Schwesig hat das
hier zutreffend als eine „vergiftete Debatte“ bezeichnet.
Die Unionsparteien haben im Vorfeld des
Vermittlungsausschusses das Bild eines trägen Hilfesuchenden
gezeichnet und plädierten, um den Vorsitzenden des
Paritätischen Gesamtverbands, Dr. Ulrich Schneider, zu
zitieren, für eine anachronistische „Rohrstockpädagogik“.
Ich will es an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich
sagen: Die Differenzierung zwischen
Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern auf der einen Seite und
denjenigen, die durch Erwerbsarbeit eine ausgedrückte
Lebensleistung haben, geht an der Lebensrealität
Hunderttausender Menschen vorbei, die, weil sie zu niedrige
Löhne haben, obwohl sie einen Job haben, in Armut
leben, aufstocken müssen und deshalb Sozialleistungen in
Anspruch nehmen müssen. Insofern ist diese
Differenzierung aus meiner Sicht dazu angetan, gesellschaftlich
spaltend zu wirken. Denn die Realität ist doch, dass über
lange Jahre Niedriglohnstrategien und die Untergrabung
des Tarifsystems dazu beigetragen haben, dass Menschen
in Armut leben. Dies haben wir hier im Bundesrat zur
Debatte gestellt, und zur Stärkung des Tarifsystems hat es
aus dem Bundesrat heraus auch Initiativen gegeben.
Diese Menschen arbeiten zwar jahrelang, sind aber doch mit
der Angst konfrontiert, im Alter in Armut leben zu
müssen. Ich erinnere mich sehr gut, wie lange die Einführung
des Mindestlohns umkämpft war, und immer noch wird
gegen Erhöhungen des Mindestlohns gewettert.
Ich habe hier am vorvergangenen Montag die
Behauptung des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Thüringer
Landtag beispielhaft für eine Form der vergifteten Debatte
zitiert. Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Thüringer
Landtag stellte die Behauptung auf, durch die Erhöhung
des Regelsatzes und durch das Schonvermögen, das die
Ampel in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf
vorgeschlagen hatte, würden künftig Sozialleistungsbezieher
mit einem Maserati durch die Gegend fahren. Ich finde,
er ignoriert die tatsächliche Armutssituation der privaten
Haushalte in Deutschland. Wenn der CDU-
Fraktionsvorsitzende in der Debatte des Thüringer
Landtags sozusagen an die Ampel gerichtet aus Dostojewskis
„Die Brüder Karamasow“ zitiert mit den Worten: „Am
Ende werden sie uns ihre Freiheit zu Füßen legen und zu
uns sagen: Macht uns zu euren Sklaven, aber füttert uns“,
dann ist das eine beispiellose Entgleisung in einer
politischen Debatte über die Reform des Sozialstaates und
nicht das, was in unserem Land tatsächlich notwendig ist,
damit Menschen keine Angst vor Armut haben müssen.
Ich habe in der Debatte im Thüringer Landtag dann
auch aus „Die Brüder Karamasow“ zitiert. Ich darf mit
Erlaubnis des Präsidenten zitieren: „Ich habe mich wohl
schon tausendmal über diese Fähigkeit des Menschen
gewundert, das höchste Ideal neben der niedrigsten
Gemeinheit in seiner Seele hegen zu können, und beides mit
vollkommener Aufrichtigkeit.“ Kurzum: Das sich in der
Ablehnung des Bürgergeldes von konservativer Seite
offenbarende Menschenbild aus Kontrolle, Gängelung
und dem Kleinhalten der Benachteiligten durch
Sanktionen muss man aus meiner Sicht ablehnen. Es ist hier in
der Debatte häufig von zwei Seiten gesprochen worden.
Es gibt an dieser Stelle, glaube ich, noch eine weitere
Position, die man hier ganz klar äußern muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Union war es im
Vorfeld des Vermittlungsausschusses sehr wichtig, dass
das Wohnungsmoratorium von 24 Monaten auf 12
Monate verkürzt wird. Ich habe in der Debatte am
vorvergangenen Montag gesagt, dass ich dafür wenig Verständnis
habe. Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer
Zeit.
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
- part_of_vorgang → Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede)