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Protokoll der 1028. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 25.11.2022 · WP 20 · 1028 · Original ↗

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Protokoll der 1028. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1028 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1028. Sitzung Berlin, Freitag, den 25. November 2022 I n h a l t : Begrüßung der Präsidentin des österreichischen Bundesrates, Korinna Schumann, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 461 1. Ansprache des Präsidenten . . . . . . . . . . . 461 Dr. Peter Tschentscher (Hamburg) . . . . 461 Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes . . . . . . . . . . . 463 2. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – gemäß § 12 Absatz 3 GO BR – (Drucksache 582/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 Beschluss: Minister Christian Meyer (Niedersachsen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . 465 3. Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze (Drucksache 575/22) . . . . . 470 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 3 und 4, Artikel 107 Absatz 2, Artikel 106 Absatz 5a und 6 und Artikel 109a Absatz 1 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 504* 4. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) (Drucksache 576/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471 5. Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Drucksache 552/22) . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504* 6. Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Drucksache 577/22) . . . 470 Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 505* Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 506* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504* 7. Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes (Drucksache 578/22) . . . . 470 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72 Absatz 3 Satz 2, Artikel 84 Absatz 1 Satz 3, 5 und 6, Artikel 87c, Artikel 87d Absatz 2, Artikel 87e Absatz 5 Satz 1 und Artikel 87f Absatz 1 GG . . . . . . . . . . . . 504* 8. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Strafgesetzbuches (Drucksache 553/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504* 9. Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der Entsorgungsfachbetriebeverordnung und des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 554/22) 470 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504* 10. Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) (Drucksache 579/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 507* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471 11. Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) (Drucksache 580/22) . . . . . 471 Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 471 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 472 12. Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz) (Drucksache 581/22) . . . 472 Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 472 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 473, 508* Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 474 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 475 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 508* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104a Absatz 4 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477 13. Gesetz zu den Änderungen vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (Drucksache 555/22) . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 504* 14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) – Bemessungszeitraum – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 421/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 Beschluss: Anstelle der Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG wird eine Entschließung gefasst . . . . . . . . . . . . . . . 489 15. Entschließung des Bundesrates „Für bezahlbare Mieten auch bei hoher Inflation: Ermöglichung von Mietspiegelanpassungen anhand des Mietpreisindex und Anpassung von Indexmieten“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 571/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 16. Entschließung des Bundesrates „Sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie u. a. bekämpfen – vom EuGH benannte Spielräume zur Speicherung von IP-Adressen zeitnah nutzen“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 572/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 509* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 17. Entwurf eines Gesetzes zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG) (Drucksache 505/22) . . . . 490 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 490 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . 492 Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 493 Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 494 Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . 495 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 18. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundesbaus – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 506/22) . . . 470 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 504* 19. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 541/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498 20. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (Drucksache 507/22) . . . . . . 470 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 504* 21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) (Drucksache 508/22) . 498 Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . . . 512* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 22. Gigabitstrategie der Bundesregierung (Drucksache 356/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 499 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 499 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 512* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 500 23. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU COM(2022) 457 final; Ratsdok. 12413/22 (Drucksache 514/22, zu Drucksache 514/22) 465 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 466 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 467 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 468 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469 Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 503* Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 503* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . 470 24. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise der Union zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastruktur COM(2022) 551 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 532/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 505* 25. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz COM(2022) 489 final; Ratsdok. 12863/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 488/22, zu Drucksache 488/22) 500 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 26. Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Jugendaktionsplan für das auswärtige Handeln der EU (2022– 2027) – Förderung einer echten Beteiligung und Befähigung junger Menschen im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU für nachhaltige Entwicklung, Gleichstellung und Frieden JOIN(2022) 53 final, Ratsdok. 13271/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 498/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 500 27. Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Zugang zu bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege COM(2022) 441 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 443/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 505* 28. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konferenz zur Zukunft Europas – Von der Vision zu konkreten Maßnahmen COM(2022) 404 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 282/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 506* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 505* 29. Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023) (Drucksache 509/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505* 30. Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2023 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2023 – AELV 2023) (Drucksache 510/22, zu Drucksache 510/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505* 31. Erste Verordnung zur Änderung der GAP- Direktzahlungen-Verordnung (Drucksache 530/22) in Verbindung mit 32. Erste Verordnung zur Änderung der GAP- Konditionalitäten-Verordnung (Drucksache 531/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 500 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . . 514* Beschluss zu 31: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . 500 Beschluss zu 32: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . 501 33. Verordnung über die Steuerberaterplattform und die besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer (Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung – StBPPV) (Drucksache 489/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505* 34. Neunte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung (Drucksache 512/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505* 35. Vorschlag des Bundesministers der Justiz für die Ernennung von Bundesanwältinnen und Bundesanwälten beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache 548/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 548/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . 505* 36. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 545/22) . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 505* 37. Dritte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (Drucksache 590/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505* 38. Entschließung des Bundesrates zur Ausgestaltung eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes – Antrag des Landes Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 597/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 39. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Kappung der Mietanpassungsmöglichkeiten von Indexmieten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 598/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . 489 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 490 40. Entschließung des Bundesrates – Dringender Handlungsbedarf bei der Anhebung der Schwellenwerte der Europäischen Union im Vergaberecht – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 602/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 41. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (Drucksache 610/22) . . . . . . . 477 Boris Rhein (Hessen), Berichterstatter . 477 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . 478 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 479 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 480 Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . 482 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483 Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . 485, 509* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 91e Absatz 3 und Artikel 104a Absatz 4 GG . 487 42. Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (Drucksache 600/22) 487 Winfried Hermann (Baden-Württemberg) 487 Oliver Luksic, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 43. Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 601/22, zu Drucksache 601/22) . . . . . . . 501 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25 i.V.m. Artikel 74 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 501 44. Entschließung des Bundesrates „Keine Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch die Hintertür“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 612/22) . . . . . . . . . . 501 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 501 Mitteilung: Überweisung an den Finanzausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 502 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 502 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . P e t e r T s c h e n t s c h e r , Präsident des Senats, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Vizepräsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport Daniela Behrens, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Herbert Mertin, Minister der Justiz S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Oliver Luksic, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr 1028. Sitzung Berlin, den 25. November 2022 Beginn: 09.32 Uhr Präsident Dr. Peter Tschentscher: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1028. Sitzung des Bundesrates. Zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Ehrentribüne lenken. Wir haben heute die Freude, die Präsidentin des österreichischen Bundesrates, Ihre Exzellenz Frau Korinna S c h u m a n n , mit einer hochrangigen Delegation bei uns begrüßen zu können. – Frau Präsidentin, verehrte Gäste: Herzlich willkommen! (Beifall) Unsere Häuser verbindet eine ausgezeichnete Partnerschaft sowie eine hervorragende und freundschaftliche Zusammenarbeit. Wir blicken zurück auf eine langjährige Tradition der regelmäßigen Zusammenkünfte und politischen Kontakte. Deshalb freue ich mich sehr, dass Ihr heutiger Besuch uns nach einer Corona-Pause wieder die Möglichkeit bietet, hieran anzuknüpfen. Vor dem Hintergrund der Vielzahl an Krisen, die uns erschüttern, ist eine enge Kooperation mit unseren unmittelbaren Nachbarn wichtiger denn je. Nur mit verlässlichen Partnern an unserer Seite können wir große Herausforderungen wie den Klimawandel, die Energiekrise und nicht zuletzt die Wiederherstellung des Friedens in Europa bewältigen. Die starke deutsch-österreichische Freundschaft ist ein bedeutendes Symbol für die Einigkeit und den Zusammenhalt in Europa. Exzellenz, liebe Gäste aus Österreich, in den letzten Tagen hatten Sie bereits Gelegenheit, in Hamburg und Berlin Eindrücke zu sammeln und Gespräche zu führen. Ich freue mich, dass auch wir im Laufe des Tages erneut zu einem Gedankenaustausch zusammentreffen. Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses weiterhin einen angenehmen Aufenthalt! Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 44 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Das Gesetz zum Bürgergeld – TOP 41 – kommt aus dem Vermittlungsausschuss zurück und wird heute Vormittag im Deutschen Bundestag beraten. Sobald es dort verabschiedet ist und uns hier umgedruckt und verteilt im Saal vorliegt, werden wir es aufrufen. Das sollte möglichst nach TOP 2 geschehen. Sollte das Gesetz aber noch auf sich warten lassen, gehen wir weiter in der Reihenfolge der Tagesordnung vor: Nach TOP 2 wird der Punkt 23 beraten. Nach TOP 12 wird der Punkt 42 behandelt. Nach TOP 14 wird der Punkt 39 aufgerufen. TOP 31 wird mit TOP 32 verbunden. Im Übrigen gilt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Ansprache des Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren, zum zweiten Mal seit der Wiedervereinigung und zum sechsten Mal seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg die Präsidentschaft des Bundesrates. Um Ihnen die Mentalität der hanseatischen Stadtgesellschaft zu übermitteln, kann ich sagen: Es ist uns eine Ehre. Wir leben in bewegten Zeiten, das war der Hinweis von Bodo Ramelow zu Beginn seiner Antrittsrede als Bundesratspräsident vor einem Jahr. Neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie nannte er den Klimaschutz und die digitale Modernisierung, die uns als Herkulesaufgaben viel abverlangen. Hinzu trat nur wenige Monate später der Angriffskrieg Russlands, der großes Leid über die Menschen in der Ukraine bringt. Die Aggression des russischen Präsidenten erschüttert die europäische Sicherheitsordnung und verlangt schnelle Entscheidungen für die Aufnahme von Flüchtlingen, zur Sicherstellung der Energieversorgung und zur Abwendung von Schäden durch explodierende Energiepreise. Es sind also weiterhin bewegte Zeiten, in denen wir im Bundesrat in Abstimmung mit dem Bund weitreichende Beschlüsse fassen müssen. Vier Sondersitzungen liegen in diesem Jahr bereits hinter uns. Zum Vergleich: Vor der Corona-Pandemie, 2019, 2018 und 2017, gab es keine einzige. Gelegentlich knirscht es dann auch im Getriebe des Föderalismus – nicht, weil das System schwach ist, sondern weil die Belastungen groß sind. Ich bedanke mich sehr herzlich bei Bodo Ramelow für die Arbeit in seiner Amtszeit als Bundesratspräsident und ebenso bei den Beschäftigten des Bundesrates, die unsere Arbeit im Hintergrund sehr professionell organisieren und unterstützen. (Beifall) Meine Damen und Herren, in kluger Absicht sieht das Königsteiner Abkommen von 1950 vor, dass jedes Jahr ein anderes Land den Vorsitz im Bundesrat führt, um hiermit die Gleichrangigkeit der Länder zum Ausdruck zu bringen. Im Laufe eines Durchgangs kommt dabei zugleich die Vielfalt der Länder zur Geltung, die Deutschland ausmacht. So haben zum Beispiel meine direkten Vorgänger Bodo Ramelow und Rainer Haseloff in ihrer Zeit als Bundesratspräsident zu verschiedenen Anlässen deutlich gemacht, welchen Beitrag zur Geschichte und Kultur Deutschlands die traditionsreichen Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt geleistet haben. Dass wir uns der gemeinsamen Kultur und Geschichte vergewissern, die uns weit über die deutsche Sprache hinaus miteinander verbinden, ist ein wichtiges Fundament für den Zusammenhalt in Deutschland, von Ost und West, von der Nordsee bis zum Bodensee. Nur, was kann Hamburg dazu beitragen? Eine alte Stadtrepublik, deren Hauptanliegen in ihrer jahrhundertelangen Geschichte vor allem darin bestand, sich herauszuhalten aus den Konflikten und der wechselvollen Geschichte Deutschlands und Europas. Kein Kaiser oder König, nicht einmal ein Herzog hat je von Hamburg aus regiert. Auch die Reformation wurde nicht bei uns erdacht. Was also könnten wir einbringen in ein gemeinsames Bewusstsein, das uns stärkt in einer Welt, die sich schnell verändert und viele Risiken in der Zukunft erkennen lässt? Bei allem hanseatischen Understatement darf ich erwähnen, dass Hamburg die größte Stadt Europas ist, die nie selbst Hauptstadt oder Sitz der Nationalregierung ihres Landes war. Die Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung, für Wachstum und Wohlstand, für ein gutes Leben aller Bürgerinnen und Bürger war stets die Bereitschaft, mit der Zeit zu gehen, immer wieder neue Wege einzuschlagen und Bündnisse zu schließen mit guten Partnern nah und fern, zum Beispiel im Bund der Hanse, die gleichsam ein historisches Vorbild für heutige Freihandelsabkommen darstellt. Darauf kommt es gerade in Zeiten von Krisen und Umbrüchen an: neue Wege zu gehen, neue Chancen zu erkennen und zu ergreifen. „Horizonte öffnen“ lautet deshalb das Motto unserer Bundesratspräsidentschaft und des Tags der Deutschen Einheit, den wir im kommenden Jahr in Hamburg feiern wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Fortschritt und Veränderung brauchen Kraft und Motivation, und das hat auch etwas mit Psychologie und einem positiven Mindset zu tun. Hamburg wurde gerade zum vierten Mal in Folge als smarteste Stadt Deutschlands ausgezeichnet. Ja, die Digitalisierung ist etwas Positives. Sie schafft völlig neue Möglichkeiten in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft. Sie macht das Leben einfacher und setzt Ressourcen frei, die wir in anderen Bereichen dringend benötigen. Digitalisierung ist keine Last, sondern Befreiung. Dasselbe gilt für den Klimaschutz, der oft mit schlimmen Negativszenarien in Verbindung gebracht wird. Auch hier sollten wir den Blick auf die Chancen richten. Der Einsatz moderner klimafreundlicher Technologien macht das Leben besser. Der Verkehr in den Städten wird leiser, die Luft wird sauberer, unsere Industrie wettbewerbsfähiger und unser Land unabhängiger, wenn es uns gelingt, die Dekarbonisierung über technologische Innovationen zu erreichen. Umschalten statt Abschalten ist das Ziel. Ich will dabei die Kosten, die soziale Dimension und die wirtschaftlichen Komplikationen dieser großen Transformationsprozesse nicht relativieren. Dafür brauchen wir Pläne und starke Bündnisse. Aber die Triebkraft, die Motivation, die gesellschaftliche Unterstützung für diese Kraftanstrengungen ergeben sich nicht aus den Problemen, sondern aus den Chancen. Windräder, die sich in Hamburg drehen und Strom produzieren für Elektrobusse, die nahezu geräuschlos durch die Stadt fahren und die Menschen an ihr Ziel bringen, und in Zukunft für nur 49 Euro im Monat – das sind die Bilder, die schon heute Realität sind und die Vorbilder sein können für die Zukunft eines klimaneutralen Lebens und Wirtschaftens. „Mut verbindet“ war das Motto der Bundesratspräsidentschaft von Schleswig-Holstein 2018, und darum geht es weiterhin: um Mut und Zuversicht, dass wir in Deutschland als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, dass wir mit unserer wirtschaftlichen Kraft, mit wissenschaftlicher und technologischer Exzellenz die großen Transformationsprozesse hinbekommen und sogar anführen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir auf die Antrittsreden der Bundesratspräsidenten der letzten Jahre zurückblicken, dann zeigt sich ein gemeinsamer Tenor: der Appell an den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den wir gerade in diesen bewegten Zeiten dringend benötigen. „Wir Miteinander“ war das Motto von Brandenburg 2019, „Gemeinsam Zukunft formen“ die Botschaft aus Sachsen-Anhalt 2020 und „Zusammen wachsen“ der Appell von Thüringen im vergangenen Jahr. Dem schließe ich mich gerne an. Die Beratungen im Bundesrat und in unseren Ausschüssen sind stark geprägt von dem Willen, Konsens herzustellen und Kompromisse zu finden. Das gilt seitens des Bundesrates, sehr geehrter Herr Kanzleramtsminister, auch im Verhältnis zum Bund. Ein aktuelles Beispiel ist die Beratung zum Bürgergeld, dessen grundlegende Ausrichtung mit dem Schwerpunkt auf Ausbildung und Qualifizierung eine breite Zustimmung findet. Deshalb war es jetzt auch wichtig, in den strittigen Nebenfragen Lösungen zu finden und den Weg frei zu machen für sozial- und arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Ich freue mich, wenn die Empfehlung des Vermittlungsausschusses heute eine breite Unterstützung erfährt in Bundestag und Bundesrat. Die Debatten hier im Plenum sind selten der Stoff, aus dem Brennpunkte und Schlagzeilen gemacht werden, aber es lohnt sich immer, hinzuhören. Eine wohltuende Sachlichkeit bestimmt den Diskurs, der sich abhebt von der zunehmend konfrontativen Diskussion in der Öffentlichkeit und den sozialen Netzwerken. Wir sollten diesen Stil weiter pflegen – gleichsam als Gegenbewegung zum Trend der Aufregung und Eskalation. Vielleicht gelingt es uns in Zukunft sogar noch besser, den Austausch der Argumente hier im Plenum zu fördern, indem wir häufiger spontane Wortmeldungen zulassen und aufnehmen, die unsere Geschäftsordnung durchaus zulässt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte einen letzten Punkt ansprechen, der auch etwas zu tun hat mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und unseren Werten von Demokratie, Toleranz und Freiheit. Die Vielfalt Deutschlands besteht nicht nur in der Vielfalt der Landschaften, der regionalen Prägungen und unterschiedlichen Mentalitäten in Ost und West, Nord und Süd. Wir leben in einer globalisierten Welt. Der internationale Austausch ist wichtig für die Wissenschaft und Kultur, für unsere Wirtschaft. Aus schwerwiegenden Gründen kommen Flüchtlinge zu uns, und viele bleiben auf Dauer. Sie bringen sich ein, schließen Freundschaften und erhalten berufliche Perspektiven in Unternehmen, die neue Kräfte gut gebrauchen können. In Hamburg leben Menschen aus 180 Nationen zusammen, mit den unterschiedlichsten Sprachen, Kulturen und Religionen. Ein Drittel der Hamburgerinnen und Hamburger haben einen Migrationshintergrund, das heißt, sie selbst oder ihre Eltern sind nicht in Deutschland geboren. Bundesweit ist es jede und jeder vierte Deutsche. Diese Vielfalt der Lebenserfahrungen der Menschen unseres Landes ist eine Stärke und eine Bereicherung. Wir können als Personen des öffentlichen Lebens auch hier Zeichen setzen. Im Frühjahr war ich gemeinsam mit unserer Bischöfin und dem Landesrabbiner der jüdischen Gemeinde als Gast auf einem Iftar-Fest, dem Fastenbrechen islamischer Gemeinden. Und ich kann Ihnen sagen, es war ein schönes Fest mit guten Gesprächen, neuen Ideen und einer klaren Botschaft: Wir halten zusammen, wir sind eine Gemeinschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die aktuellen Probleme erscheinen uns immer als die größten. Doch krisenhafte Zeiten mit großen Bedrohungen und Risiken gibt es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht zum ersten Mal. Ich erinnere mich an meine Zeit als Schüler Ende der siebziger, Anfang der achtziger Jahre mit einem Höhepunkt des Kalten Krieges und der atomaren Hochrüstung auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs. Im Westen Deutschlands erreichten Arbeitslosigkeit und Inflation Rekordwerte. Es gab Ölkrisen und Terroranschläge der RAF. In dieser ebenfalls bewegten Zeit sagte Bundeskanzler Helmut Schmidt in einer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag: „Wir sind nicht Objekte der Geschichte. Wir sind handlungsfähig – und wir sind handlungswillig.“ Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Mut, dieser Zuversicht und Tatkraft können wir auch heute „Horizonte öffnen“. Wir haben alles, um unseren Kurs selbst zu bestimmen: Stärke und Ideen aus der Vielfalt unseres Landes, die Potenziale des technischen und sozialen Fortschritts und gute Partner in der Welt. – Herzlichen Dank! (Beifall) Jetzt haben wir eine Wortmeldung des Herrn Bundesministers Schmidt, Bundeskanzleramt. Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin Schumann! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Peter Tschentscher, ich gratuliere sehr herzlich zum Amtsantritt als neuer Bundesratspräsident. Ich tue das im Namen der gesamten Bundesregierung und ausdrücklich auch im Namen des Bundeskanzlers. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in den nächsten zwölf Monaten. Wenn einer kommt, geht meist auch einer. Mit dem Amtsantritt des Ersten Bürgermeisters der Freien und Hansestadt Hamburg endet die Amtszeit des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen als Bundesratspräsident. – Ihnen, lieber Bodo Ramelow, danke ich sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen zwölf Jahren. (Heiterkeit) – Zwölf Monaten, um Gottes willen! Das wäre was gewesen. Er hätte es sicher gern gemacht. Sie sind ins Amt gekommen, als die alte Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Merkel noch geschäftsführend im Amt war und haben dann ab Dezember die Regierungsaufnahme der neuen Bundesregierung unter Bundeskanzler Scholz begleitet. Sie waren also der erste Bundesratspräsident in 16 Jahren, der zwei unterschiedliche Bundeskanzler im Amt erlebt hat. Wirklich Geschichte geschrieben haben Sie aber natürlich vor allem als erster Präsident dieses Hauses, der der Partei Die Linke angehört. Und wenn ich es richtig wahrnehme, dann haben alle Mitglieder dieses Hauses Ihre Amtsführung sehr geschätzt. Ich kann das für die Bundesregierung ebenfalls sagen. Sie haben den Bundesrat als Verfassungsorgan und gleichzeitig die Vielfalt der 16 Länder überparteilich und hervorragend repräsentiert. In sehr bewegten Zeiten haben Sie mit Ihrer integrierenden Art geführt und dabei das Motto der thüringischen Präsidentschaft „Zusammen wachsen, um zusammenzuwachsen“ auch ganz persönlich mit Leben gefüllt. In Ihrer Antrittsrede im November des vergangenen Jahres haben Sie darauf hingewiesen, dass dieses Motto daran appelliert, das Verbindende und nicht das Trennende in den Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns zu stellen, Solidarität und Zusammenhalt in Stadt und Land praktisch erfahrbar zu machen und dazu beizutragen, die vor uns liegenden Herausforderungen zu meistern, um gemeinsam stärker zu werden. Mein Eindruck ist, dass das gelungen ist. Dafür, lieber Bodo Ramelow, ganz herzlichen Dank! Meine Damen und Herren, ich will nicht verhehlen, dass es eine besondere Freude ist, heute hier im Bundesrat erstmalig als Vertreter der Bundesregierung zu sprechen. Dass meine Premiere ausgerechnet mit dem Amtsantritt des Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg als Bundesratspräsident zusammenfällt, ist für mich als Hamburger natürlich eine besonders schöne Sache. Da ich, wie einige wissen, meine Heimatstadt sieben Jahre lang als Bevollmächtigter beim Bund vertreten habe und hier in diesem Rund zwischen Bremen und Hessen Platz nehmen durfte, freut es mich sehr, nun ein paar Worte zum Amtsantritt von Peter Tschentscher sagen zu dürfen. Lieber Peter Tschentscher, als gebürtiger Bremer, der in Niedersachsen aufgewachsen ist und als Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg wirkt, bringen Sie schon mal eine unmittelbare Verbindung zu drei der 16 Länder mit, und ich bin mir sicher, dass Sie in Ihrem Amt als Präsident des Bundesrats auch alle anderen Länder bestens repräsentieren werden. Für Ihre Präsidentschaft wünsche ich Ihnen immer eine glückliche Hand. „Horizonte öffnen“, dieses Motto der Hamburger Präsidentschaft steht für Neugier, für Offenheit, für einen strategischen und auch – wir haben es eben gehört – zuversichtlichen Blick nach vorn. Sie, Herr Präsident, haben gerade darauf hingewiesen, dass sich die Triebkraft, die Motivation, die breite gesellschaftliche Unterstützung für die derzeit nötigen Kraftanstrengungen nicht aus den Problemen ergeben, sondern aus den Chancen. Diese in Ihrem Motto zum Ausdruck kommende Zuversicht und dieser Optimismus sind gerade in diesen Zeiten besonders wichtig. Sie werden in der Bundesregierung einen Partner finden, der ebenfalls mit Zuversicht und Optimismus an die Bewältigung der Herausforderungen geht. Meine Damen und Herren, das konstruktive Miteinander von Bund, Ländern und Kommunen ist immer wieder Gegenstand von Reden zur Übergabe der Bundesratspräsidentschaft. Ganz zu Recht, denn dieses Miteinander macht unseren Föderalismus stark – ein Föderalismus, der auch unser Land stark macht. Dabei spielt der Bundesrat natürlich eine zentrale Rolle, nicht nur, um die Länder untereinander zu koordinieren, sondern auch, um die Interessen zwischen Bund und Ländern auszugleichen. Der Bundeskanzler hat es in seiner Antrittsrede Anfang Februar hier von dieser Stelle aus gesagt: Der Bundesrat ist die Herzkammer des Föderalismus in Deutschland. Der neue Bundesratspräsident hat in seiner Rede davon gesprochen, dass es gelegentlich auch knirsche im Gebälk des Föderalismus, weil die Belastungen, unter denen gearbeitet wird, so groß sind. Ich will jetzt nicht beide Bilder vermengen und ausgehend von der Herzkammer und dem Knirschen im Gebälk dann von irgendwelchen Herzrhythmusstörungen sprechen, sondern ich will eine Sache im aktuellen Miteinander zwischen Bund und Ländern erwähnen, die uns nach acht Jahren Großer Koalition auf Bundesebene vielleicht gelegentlich wieder in Erinnerung gerufen werden muss. Während der Großen Koalition waren 14 der 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder parteipolitisch mit einem der beiden Koalitionspartner im Bund verbunden. Um es einmal ganz praktisch zu sagen und auf den anderen Ort zu verweisen, an dem neben dem Bundesrat immer wieder die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern organisiert wird, die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler beziehungsweise der Bundeskanzlerin: Da nahmen auf der einen Seite die damals sieben Ministerpräsidenten von CDU und CSU und auf der anderen Seite ihre sieben Kolleginnen und Kollegen der SPD an den Vorbesprechungen der B- beziehungsweise A-Seite mit der Bundeskanzlerin beziehungsweise dem Vizekanzler teil. Und Bodo Ramelow war gern gesehener Gast in den A-Runden, so wie Winfried Kretschmann gern gesehener Gast bei der B-Runde war – und das sind sie natürlich jeweils auch heute. Damit hatten alle 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen unmittelbaren und direkten Austausch mit der Kanzlerin beziehungsweise dem Vizekanzler im Vorfeld der dann formalen Beratungen und Besprechungen. Und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien haben das Gleiche mit dem Chef des Bundeskanzleramtes und dem A-Koordinator in der Bundesregierung gemacht. Durch die neue Koalition im Bund hat sich die Art und Weise der Vorbereitung dieser MPKs nun deutlich verändert. Aber wenn wir uns zurückerinnern, ist das eigentlich nichts Ungewöhnliches. So war es ja auch 1998 bis 2005 und dann 2009 bis 2013 schon einmal in jeweils wechselnden Rollen. Im Bundesrat kennen wir das seit einigen Jahren, diese Herausforderung, Mehrheiten über Parteigrenzen hinweg zu finden. Und wir erleben ja die Ausdifferenzierung der Parteienlandschaft in der großen Vielfalt an Regierungskonstellationen in den Ländern. Aktuell sind es zwölf verschiedene Konstellationen in 16 Ländern. Wie im Bund ist auch in den Ländern die Zeit der Großen Koalitionen derzeit zu Ende. Abstimmungen der politischen Entscheidungen und Mehrheitsfindung sind sowohl im jeweiligen Land als auch hier im Bundesrat über die Ländergrenzen hinweg immer wieder in dieser ganzen Vielfalt eine besondere Herausforderung. Dennoch gelingt Ihnen das sowohl in den Ländern als auch hier im Bundesrat immer wieder. Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir das auch im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern hinbekommen. Auch nach der langen Zeit der Großen Koalition im Bund werden Bund und Länder in dieser neuen Konstellation gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Mir persönlich ist der enge Draht des Bundeskanzleramtes und der Bundesregierung zu den Ländern sehr wichtig. Es gibt in Ihrem Kreis ja die eine oder den anderen, der oder die früher selbst schon einmal im Bund tätig war, und es gibt einen Bundeskanzler, der sieben Jahre lang einer der Ihren war. Das Verständnis füreinander und für die jeweilige Situation sollte uns helfen, auch in Zukunft die schwierigen Fragen gemeinschaftlich zu lösen. Ich finde, dass uns das in den vergangenen Monaten ganz gut gelungen ist. Zu Beginn der Legislaturperiode im Bund stand die Bekämpfung der Corona-Pandemie im Mittelpunkt. Wir haben die Omikron-Welle im letzten Winter gemeinsam gut überstanden und im Sommer in sehr intensivem Austausch ein Infektionsschutzgesetz erarbeitet, das den Ländern nun für diesen Winter die Möglichkeit gibt, auf eine sich ändernde Lage je nach Betroffenheit angemessen zu reagieren. Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar beschäftigt uns jetzt eine nächste, die viel größere Krise. Jetzt geht es um die Unterbringung und Versorgung der Vertriebenen aus der Ukraine. Es geht darum, uns bei der Energieversorgung in Rekordzeit unabhängig von Russland zu machen, und es geht darum, den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie den Unternehmen zur Seite zu stehen bei den hohen Energiekosten und bei der Inflation. Bei all diesen sehr konkreten und zum Teil kurzfristig zu lösenden Aufgaben bleibt die Transformation unseres Landes hin zu einer klimaneutralen Industriegesellschaft die drängende Herausforderung. Wir alle wissen, dass derzeit gigantische Kraftanstrengungen dafür nötig sind. Und diese gigantischen Kraftanstrengungen werden in den Kommunen, in den Ländern und im Bund gleichermaßen unternommen. So bereiten wir unser Land gemeinsam auf die Zukunft und die sich verändernde Welt vor. Jetzt, zu Beginn des Winters, können wir sagen, dass wir unser Land gemeinsam winterfest gemacht haben. Die Gasspeicher sind voll, und die in Rekordzeit angeschlossen Flüssiggasterminals werden in Kürze die ersten Gaslieferungen nach Deutschland sehen. Gemeinsam haben wir beispiellose Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Jetzt folgen die Gesetzentwürfe für die Strom- und Gaspreisbremse, über die wir an anderer Stelle intensiv gesprochen haben. Gemeinsam haben wir außerdem große Sozialreformen auf den Weg gebracht, nicht zuletzt mit dem Bürgergeld, das heute hier im Bundesrat nach einer konstruktiven Beratung im Vermittlungsausschuss beschlossen werden soll. Für dieses konstruktive Miteinander danke ich Ihnen sehr herzlich. Wir zeigen durch unser Handeln, dass sich der russische Präsident auch hier geirrt hat: Der „kollektive Westen“, wie er uns nennt, ist nicht schwach. Im Gegenteil: Wir stehen in Krisen zusammen, wir sind in der Lage, schnell und entschlossen zu handeln. Unsere Demokratie lebt, unser Föderalismus funktioniert. – Vielen Dank! (Beifall) Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, lieber Wolfgang Schmidt! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Drucksache 582/22) Wortmeldungen gibt es dazu nicht. Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Herrn Minister Christian M e y e r (Niedersachsen) zum Vorsitzenden des Ausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23: TOP 23 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU COM(2022) 457 final; Ratsdok. 12413/22 (Drucksache 514/22, zu Drucksache 514/22) Hierzu liegen uns Wortmeldungen vor. Zunächst Frau Ministerpräsidentin Dreyer, Rheinland-Pfalz! Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gratuliere Herrn Tschentscher zur Präsidentschaft. Es hat mich jetzt etwas kalt erwischt, ich war ganz auf das Thema Bürgergeld eingestellt. Aber jetzt rede ich auch gern zum EMFA, das wollte ich ohnehin. Der EMFA, liebe Kollegen und Kolleginnen, ist ein sehr wichtiger europäischer Akt. Der Bundesrat hat sich entschieden, heute die Subsidiaritätsrüge zu ziehen. Das ist auch richtig so. In einer Zeit, in der Krise das neue Normal ist, ist es umso wichtiger, dass wir vertrauensvolle Informationen haben und unabhängige Berichterstattung. Diese ist wichtiger als jemals zuvor. Das bietet selbstverständlich nur eine pluralistische Medienlandschaft in Deutschland. Unser starker privater und öffentlicher Rundfunk und unsere vielfältigen Zeitungen und Zeitschriften versorgen unsere Bürger und Bürgerinnen mit zahlreichen medialen Angeboten auf unterschiedlichsten, vielen Verbreitungswegen. Und das ist wichtig, das ist notwendig, denn Medienpolitik ist eben aus meiner Sicht unbedingt auch Demokratiepolitik. Freie und unabhängige Medien sind unabdingbar für den demokratischen Meinungsbildungsprozess. Sie sind Grundlage für Vielfalt und einen offenen gesellschaftlichen Diskurs sowie wichtig im Kampf gegen Desinformation und Propaganda. Wir als Länder tragen eine gemeinsame Verantwortung dafür, dass wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Wir haben viele Diskussionen darüber, aber insgesamt kann man doch durchaus sagen, dass unser Mediensystem in Deutschland sehr gut aufgestellt ist. Als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder sage ich auch ein bisschen mit Stolz, dass Deutschland hier an manchen Stellen wirklich Vorreiter ist. Mit dem 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag haben wir Leitplanken geschaffen, die Meinungsvielfalt und kommunikative Chancengleichheit fördern, Qualitätsjournalismus sichtbar machen und journalistische Standards auch im Netz stärken. Wir haben europaweit, wenn nicht weltweit, die vielfältigste und pluralistischste Medienlandschaft überhaupt. Leider sind freie und unabhängige Medien in vielen Teilen der Welt und auch in einigen europäischen Ländern alles andere als selbstverständlich. Deshalb müssen wir diese Freiheit immer wieder aufs Neue verteidigen, auch innerhalb Europas. Der Bundesrat teilt das Ziel, vielfältige und unabhängige Medien in Europa zu gewährleisten und zu bewahren. Aus einem legitimen Ziel folgt aber noch lange keine korrespondierende Ermächtigung der Europäischen Union, dies im Wege einer Verordnung zu regeln. Die hierzu angestrebte Harmonisierung und vor allem Zentralisierung, die mit dem Verordnungsvorschlag vorgenommen werden soll, ist aus unserer Sicht nicht die richtige Lösung. Wir hatten das Vergnügen, bei der Content Convention in Mainz die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Věra Jourová, zu treffen, die ja für die Werte zuständig ist. Ihr Anliegen nachzuvollziehen fällt nicht schwer, denn sie sagt natürlich: Ich bin für Werte zuständig in der Kommission, und ich sehe, was in Europa stattfindet, dass es Mitgliedstaaten gibt, wo es keinen freien Journalismus mehr gibt, wo es keine Medienvielfalt mehr gibt, und es gibt einen dringenden Handlungsbedarf innerhalb Europas. – Die Lösung, die vorgelegt wurde, kann allerdings nicht in unserem Interesse sein, denn wir wollen mit unserer Medienfreiheit und -vielfalt auf einem hohen Standard bleiben, und wir wollen nicht der Gefahr ausgesetzt sein, dass wir uns anpassen müssen – und zwar nach unten. Die Bedrohungen für die Medienfreiheit sind vielfältig und – ich habe es eben gesagt – beispielsweise in politischer Einflussnahme, Polarisierung, wirtschaftlichem Druck begründet. Mit dem Verordnungsvorschlag können diese Missstände aus unserer Sicht in einigen Mitgliedstaaten kaum rückgängig gemacht werden. Gleichzeitig sehen wir aber die sehr realistische Gefahr, dass existierende, gut funktionierende Medienregelungen beschädigt werden können. „One size fits all“, sagt man gern auf der europäischen Ebene. Das funktioniert wahrscheinlich bei technischer Harmonisierung und auch oft, wenn es etwa um Frequenzen geht, aber eben nicht bei Kultur und bei Medien. Eine rein binnenmarktbezogene und wirtschaftliche Betrachtungsweise des Mediensektors wird den Medien und ihren Inhalten nicht gerecht. Deshalb wurden die Kulturhoheit und die Medienregulierung bewusst in die Hände der Mitgliedstaaten gegeben. Medien sind kein reines Wirtschaftsgut. Dies gilt es zu berücksichtigen. Die Stärke Europas liegt in seiner kulturellen Vielfalt auf der Basis gemeinsamer Regeln und Werte. Diese gemeinsamen Regeln und Werte müssen wir überall in Europa einfordern, gleichzeitig müssen wir aber auch die kulturelle Vielfalt unseres Kontinents pflegen und fördern. Bei aller Harmonisierung wollen wir die föderale und die dezentrale Medienaufsicht, die Systeme der freiwilligen Selbstkontrolle und die medienpolitischen Reformen, die wir in Deutschland schon angegangen sind, fortführen. Ja, wir müssen sie sogar sichern. Wir haben bisher immer sehr konstruktiv an medienspezifischen Regelungen auf europäischer Ebene mitgewirkt – wie beispielsweise bei der AVMD-Richtlinie – und sie in nationales Recht, angepasst an das deutsche System, umgesetzt. Die AVMD-Richtlinie enthält beispielsweise schon jetzt die Verpflichtung, dass in den Mitgliedstaaten unabhängige und angemessen finanzierte Medienaufsichtsbehörden und -stellen existieren müssen. Solche Vorschriften dienen gerade der Freiheit und Unabhängigkeit der Medien und achten gleichzeitig die aus Vielfaltsgesichtspunkten so wichtige Regelungshoheit der Mitgliedstaaten im Bereich der Medienregulierung. In Deutschland hat beispielsweise „Russia Today“ eben keine Lizenz erhalten, weil es als propagandistischer Staatssender eingestuft wurde. Das zeigt doch, dass Medienregulierung in Deutschland funktioniert. Es wäre schön, wenn alle 27 Mitgliedstaaten diese Richtlinie entsprechend umgesetzt hätten. Darüber zu wachen, dass diese Regeln in jedem Mitgliedstaat in der EU umgesetzt und eingehalten werden, ist eben Aufgabe der Kommission, die als Hüterin der Verträge zuständig ist. Ich vermisse aber, dass Missstände in einzelnen Mitgliedstaaten von ihr mit den bestehenden Instrumenten entsprechend aufgezeigt werden. Nun schlägt die Kommission mit dem vorliegenden Verordnungsvorschlag eine neue Aufsichtsstruktur im Medienbereich vor, bei der sie selbst eine bedeutende Rolle einnimmt. Diese faktische Zentralisierung der Medienaufsicht auf europäischer Ebene über ein der europäischen Kommission zugeordnetes Gremium ist aufgrund der fehlenden Staatsferne jedoch nach deutschem Verfassungsrecht nicht zulässig und auch nach dem Unionsrecht unverhältnismäßig. Kurzum: Die Kommission schwingt sich nicht nur zum Mediengesetzgeber auf, sondern will gleichzeitig auch noch die Medienaufsicht übernehmen. Daher entscheiden wir heute im Bundesrat darüber, zum European Media Freedom Act gegenüber der Europäischen Kommission eine Subsidiaritätsrüge auszusprechen. Wir tun dies ausdrücklich nicht, weil wir die mit dem Entwurf verfolgten Ziele nicht unterstützen. Ich denke, ich habe das ausführlich dargestellt. Wir tun es in erster Linie deshalb, weil das von der Kommission gewählte Mittel der unmittelbar geltenden Verordnung in nationale Hoheitsrechte eingreift und nicht mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Einklang steht. Deshalb erscheint die Form einer Richtlinie, die eine nationale Ausgestaltung vorsieht, das geeignete Instrument. Davon bin ich überzeugt. Wenn die Europäische Kommission etwas bewegen möchte, dann könnte ein Vorgehen ähnlich wie bei der AVMD-Richtlinie stattfinden, sodass dann auch die nationalen Medienlandschaften entsprechend ihrer Gegebenheiten ausgestaltet werden können. Daher werbe ich um die Unterstützung der Subsidiaritätsrüge sowie der Stellungnahme zum European Media Freedom Act. – Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Dreyer! – Das Wort erhält nun Herr Bürgermeister Bovenschulte, Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat am 16. September dieses Jahres ihren Entwurf eines europäischen Medienfreiheitsgesetzes vorgelegt. Um es gleich vorweg zu sagen: Bremen unterstützt ausdrücklich die Ziele, die die Europäische Kommission damit verfolgt, nämlich, die Presse-, die Medien- und die Rundfunkfreiheit in Europa und seinen Mitgliedstaaten zu stärken. Das ist mit Blick auf einige Mitgliedstaaten wirklich bitter notwendig; da kann ich mich den Ausführungen der Kollegin Dreyer nur anschließen. Wir glauben allerdings, dass das gewählte Instrument das falsche ist und der beschrittene Weg in die Irre führt. Der Bundesrat hat deshalb frühzeitig die Bundesregierung aufgefordert, den Ländern die Verhandlungsführung im Rat zu übertragen. Die Kommission geht davon aus, dass das zentrale und im Prinzip auch einzige Instrument zur Sicherung der Medienfreiheit die Gewährleistung weitgehender Marktfreiheit für Medienunternehmen ist. Dementsprechend bestimmt die Zentralnorm des Artikels 4, Absatz 1 des Entwurfs, dass alle Medien das Recht haben, ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Binnenmarkt grundsätzlich ungehindert auszuüben. Damit sind auch solche Medien gemeint, die primär lokal und regional ausgerichtet sind, und auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die als Marktteilnehmer im Binnenmarkt und damit erstmals rein wirtschaftlich betrachtet werden. Der Vorschlag der Kommission hätte damit gravierende Auswirkungen auf die regionale Verankerung von Medienvielfalt im deutschen Mediensystem, denn die deutsche duale Rundfunkordnung, in der marktwirtschaftliche und öffentlichrechtliche Prinzipien genauso sorgfältig wie regionale, nationale und europäische Perspektiven austariert werden, würde in ein Mediensystem überführt, das allein auf einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt ausgerichtet wäre. Meine Damen und Herren, der Medienmarkt ist aber kein Markt wie jeder andere, denn ein vielfältiges Medienangebot ist essenziell für unsere freiheitliche Demokratie. Ein föderal organisierter Staat wie Deutschland muss die verschiedenen Meinungen und politischen Strömungen in ihrer gesamten Breite nicht nur auf der nationalen, sondern auch auf der subnationalen Ebene darstellen. Für europaweit agierende Medienkonzerne ist es kaum relevant, aber die auf die Länder ausgerichteten öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten sowie die zahlreichen regionalen und lokalen Presseorgane und Medien in Deutschland sind entscheidend für eine funktionierende föderal organisierte Demokratie. Das ist heute genauso der Fall, wie es zur Zeit der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland der Fall war. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine Grundversorgung zu gewährleisten, ist ein zentraler Baustein der dualen Rundfunkordnung in Deutschland. Wenn das Europäische Medienfreiheitsgesetz in seinem Entwurf jetzt eine abschließende marktwirtschaftliche Regelung festschreibt, dann nimmt das auf diese föderale Struktur Deutschlands nicht ausreichend Rücksicht – eine föderale Struktur, die sich eben auch im dualen Mediensystem widerspiegelt. Die vorgesehene Verordnung würde damit die Kultur- und Medienhoheit verletzen, die nach den europäischen Verträgen den Mitgliedstaaten und in Deutschland den Ländern zugewiesen ist. Es ist daher wichtig und richtig, wenn der Bundesrat ausdrücklich, klar und unmissverständlich hervorhebt: Das Europäische Medienfreiheitsgesetz kann nicht auf die Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 114 AEUV gestützt werden. Bremen, wie alle anderen Länder auch, will in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine möglichst große Medienvielfalt erhalten. Was passiert, wenn man die Medien ausschließlich nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten organisiert, kann man in vielen Staaten weltweit und auch in Europa beobachten. Um es deutlich zu sagen: Frei wirkende Marktkräfte führen für sich genommen nicht automatisch zu mehr Meinungsfreiheit, sondern bergen die Gefahr fortschreitender Medienkonzentration in sich und damit eine Verfestigung privater Meinungsmacht, die am Ende ebenso demokratiegefährdend sein kann wie staatliche Zensur. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag vom 18. Juli 2018 ausdrücklich festgehalten, auch mit Blick auf die fortschreitenden Digitalisierungstendenzen der Medien. Diese, so das Verfassungsgericht – Zitat –, „begünstigen Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen bei Anbietern, Verbreitern und Vermittlern von Inhalten“. Das Problem ist also nicht die Gewährleistung freier wirtschaftlicher Betätigung von Medienunternehmen, sondern die Absolutsetzung dieses Prozesses, was gerade durch die duale Rundfunkordnung vermieden wird. Meine Damen und Herren, die Länder haben mit dem Medienstaatsvertrag die duale Rundfunkordnung, bestehend aus privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern, zukunftsfest gemacht und sie auf Plattformen und Intermediäre erstreckt. Es ist nicht die Aufgabe der Europäischen Kommission, diese und weitere Leitentscheidungen unter Verweis auf den Binnenmarkt zurückzudrängen. Hinweisen möchte ich abschließend noch auf ein weiteres Problem des Vorschlags der Kommission, zu dem sich Malu Dreyer schon eingehend geäußert hat: Bei der Medienaufsicht auf europäischer Ebene wird dem Gebot der Staatsferne nicht hinreichend Rechnung getragen. Die wichtige Wächteraufgabe sollte keinem Gremium mit staatlichen Vertretern zugewiesen werden. Fazit: Die Länder sprechen sich nicht gegen zielgerichtete und wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung der Medienfreiheit auf europäischer Ebene aus. Im Gegenteil: Wir haben bereits im bilateralen Austausch mit der Kommission zahlreiche Änderungsvorschläge unterbreitet, die das Europäische Medienfreiheitsgesetz fortentwickeln würden. Es wäre im Interesse aller, wenn die Kommission auf diese Vorschläge einginge, und – diese Bemerkung sei mir abschließend erlaubt – ich würde mich freuen, wenn der Bund in Zukunft die Länder bei der Wahrung ihrer grundgesetzlich gesicherten Aufgabe umfassend unterstützen würde. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege Bovenschulte! – Ich darf jetzt aufrufen: Herrn Staatsminister Schenk aus Sachsen. Oliver Schenk (Sachsen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eher die Ausnahme, dass wir im Bundesrat über Medienpolitik diskutieren. Doch die Tatsache, dass wir heute gleich mehrere Debattenbeiträge zum European Media Freedom Act haben, zeigt, dass es sich dabei offensichtlich nicht um eine Randnotiz europäischer Politik handelt. Im Gegenteil: Es gibt nicht nur unter uns Ländern große politische Bedenken, sondern auch in der gesamten Medienbranche große Sorgen über den Entwurf, den die Kommission uns im September vorgelegt hat. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt – meine Vorrednerin und mein Vorredner haben es angesprochen –: Die Absicht der Europäischen Kommission, vielfältige und unabhängige Medien in ganz Europa zu gewährleisten, ist auch unser Anliegen. Das ist völlig unstrittig. Mit ihrem konkreten Vorschlag schießt die EU- Kommission jedoch deutlich über das Ziel hinaus. Die Kompetenz für die Medienregulierung und -aufsicht obliegt den Mitgliedstaaten und in Deutschland uns Ländern. Der Vorschlag der Kommission beinhaltet jedoch kompetenzüberschreitende Eingriffe in den Kernbereich der nationalen Medienordnungen. Wir haben in Deutschland eine sehr wohl austarierte dezentrale Rundfunkordnung mit unabhängiger Aufsicht, ein System, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat und zum Kern der Länderkompetenzen gehört. Deshalb ist es gut, dass wir hier heute dazu sprechen. Ich finde, wir Länder können das auch sehr selbstbewusst tun, denn in den letzten Jahren haben wir mehrere wegweisende Entscheidungen getroffen. Wir haben sie für eine Branche getroffen, die sich wie viele andere in einer starken, vor allem digitalen Transformation befindet. Wir haben eine europa- und weltweit viel beachtete Regulierung von Onlineplattformen auf den Weg gebracht. Wir arbeiten daran, einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz auf den Weg zu bringen. Und wir kümmern uns um Fragen der regionalen Vielfalt von Medien. Das zeigt: An allen Themen der Medienpolitik sind wir sehr nah dran. Leider beinhaltet der Vorschlag der Kommission, der uns jetzt vorliegt, aber nichts anderes als die Aushebelung dieses bewährten Systems, unter anderem durch eine neue Aufsichtsstruktur, in der das sogenannte Board als eine Art europäische Superbehörde fungieren soll. Diese soll bei wichtigen Entscheidungen an die Zustimmung der EU-Kommission gebunden sein. Das ist nicht das, was wir in Deutschland unter staatsfern organisierter Aufsicht verstehen. Im Gegenteil: Damit schafft sich die Kommission einen Steuerungsmechanismus für Fragen der Medienregulierung, der unmittelbar in die Hoheit der Länder eingreift. Das ist ein übergroßer Eingriff in die Kompetenz der Mitgliedstaaten und konterkariert sämtliche Aufsichtsstrukturen in den Ländern, indem diese dem Board untergeordnet werden. Wer den Spruch „Einheit in Vielfalt“ ernst meint, sichert nicht nur eine pluralistische Medienlandschaft, sondern respektiert auch die föderalen Strukturen in Europa. Der europäische Föderalismus hat sich schließlich bewährt. Es ist unsere Aufgabe, ihn mit allen rechtlichen Mitteln zu verteidigen. Meine Damen und Herren, es ist sicherlich eine gute Idee der Kommission, neben Rundfunk und Presse auch Onlinemedien, insbesondere beim Thema Transparenz, verstärkt in den Blick zu nehmen. Allerdings: Alle Mediengattungen gleichzubehandeln, ohne auf einen grenzüberschreitenden Bezug abzustellen, geht über das Ziel des europäischen Binnenmarktes hinaus. Hier ist eine differenzierte Betrachtungsweise notwendig. Ich denke dabei insbesondere an den Hörfunk und die Presse, die regional und lokal geprägt sind. Der Fokus des Verordnungsentwurfs auf eine wirtschaftliche Betrachtung der Medien und ihrer Akteure ist nicht sachgerecht, denn Medien sind in erster Linie Kulturgut und kein Wirtschaftsgut. Deshalb muss man sie differenzierter betrachten. Zum Beispiel trägt unsere vielfältige Situation von Hörfunk, Presse und Fernsehen in allen Regionen wesentlich zur Stärkung demokratischer Prozesse bei. Sie sind für das Überleben unserer Demokratie zentral. Die Schaffung von vermeintlich guten Wettbewerbsbedingungen allein reicht deshalb nicht aus, um eine möglichst große Vielfalt an Themen und Meinungen sowie die Erreichbarkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Ohne eine Bereichsausnahme, die die Kulturhoheit der Mitgliedstaaten berücksichtigt, lässt die Verordnung keinerlei Gestaltungsspielraum. Mit der geplanten Neuregelung besteht zudem die Gefahr, Konzentrationstendenzen im Mediensektor weiter zu verstärken und damit mediale Vielfalt auf allen Ebenen zu gefährden. Aus diesen Gründen, meine Damen und Herren, können wir den EMFA so, wie er geplant ist, nicht mittragen. Was bedeutet das konkret? Erstens, dass wir das Gesprächsangebot von EU-Kommissarin und Vizepräsidentin Jourová annehmen, um im Dialog gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Erste Gespräche – dafür sind wir dankbar – haben bereits stattgefunden. Wir stellen fest, dass man sich mit unseren Argumenten auseinandersetzt. Zweitens bedeutet es, dass wir heute hier im Bundesrat unmissverständlich Stellung beziehen. Ich begrüße in diesem Zusammenhang die Empfehlungen der Ausschüsse und unsere Subsidiaritätsrüge. Jetzt geht es darum, dass der Bund diese Position der Länder auch berücksichtigt. Leider gibt es derzeit in dieser Frage Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Bund und Ländern. Die von uns beim Bundeskanzler beantragte Verhandlungsführung ist ungeklärt. Warum der Bund diese Entscheidung bis heute nicht getroffen hat, ist eigentlich nicht nachvollziehbar, denn es gibt kaum einen politischen Bereich, in dem die Kompetenzabgrenzung so klar geregelt ist wie im Kultur- und Medienbereich. Solange diese noch nicht an die Länder übertragen ist, hat der Bund zumindest den festgeschriebenen Maßstäben einer maßgeblichen Berücksichtigung der Länderposition zu entsprechen. Klar ist: Je geschlossener Bund und Länder zusammen auftreten, desto eher können wir auf EU-Ebene etwas erreichen. Lassen Sie uns deshalb im Sinne einer pluralistischen und unabhängigen Medienlandschaft gemeinsam dafür sorgen, dass die Webfehler aus dem Kommissionsentwurf beseitigt werden! – Vielen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Schenk! – Ich darf nun aufrufen: Herrn Minister Liminski, Nordrhein-Westfalen. Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine freie Presse ist – ich zitiere – „ein Wesenselement des freiheitlichen Staates“. Sie ist „für die moderne Demokratie unentbehrlich“. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor über 50 Jahren im sogenannten „Spiegel“-Urteil betont. Heute gilt mehr denn je: In der Pandemie und im Krieg erleben wir, dass ein hochwertiges, freies, breites Medienangebot das stärkste Mittel gegen Desinformation und Verschwörungserzählungen ist. Deshalb möchte ich für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens zu Beginn klarstellen: Mit unserer heutigen Zustimmung zur Subsidiaritätsrüge kritisieren wir den Weg, den die Europäische Kommission geht. Das ändert aber nichts daran, dass wir das Ziel der Kommission teilen. Medienfreiheit und Medienvielfalt sind in allen Mitgliedstaaten der EU unverzichtbar. Was wir hier in Deutschland für selbstverständlich halten, ist leider in einigen Mitgliedstaaten, so ist die Realität, keine Selbstverständlichkeit mehr. Im aktuellen Rechtsstaatlichkeitsbericht, den wir kürzlich hier am Rande des Bundesrats mit dem zuständigen EU- Kommissar beraten haben, wird das sehr deutlich herausgestellt. Staatliche Einflussnahme durch Finanzströme, Intransparenz bei Medienbeteiligungen, schwierige Arbeitsbedingungen für Journalisten – das sind Probleme, die wir klar ansprechen müssen, auch gegenüber unseren Partnern in Europa. Wir brauchen eine Debatte darüber, wie wir Medienfreiheit in ganz Europa stärken und sicherstellen können. Der EMFA ist dafür allerdings nicht der richtige Weg. Er gefährdet bei bester Absicht für die Medienfreiheit andere Errungenschaften, die unsere föderale Demokratie ausmachen. Die Kulturhoheit und damit auch die Zuständigkeit für die Sicherung der Medienvielfalt liegt eindeutig bei den Mitgliedstaaten und hier in Deutschland bei den Ländern. Um es daher klar zu sagen: Die EU hat für die vorgeschlagenen Regelungen keine ausreichende Rechtsgrundlage. Deshalb ist die Subsidiaritätsrüge, die wir heute gemeinsam beschließen wollen, richtig. Ich will dabei sagen, dass Nordrhein-Westfalen mit diesem Instrument keineswegs leichtfertig umgeht. Für uns ist ein vereintes Europa integraler Bestandteil unserer Identität. Wir leben jeden Tag die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa, und Artikel 1 unserer Landesverfassung gibt uns den Auftrag, zur Verwirklichung eines vereinten Europas beizutragen. Aber in unserer Verfassung steht auch, dass es ein Europa mit dem Grundsatz der Subsidiarität sein soll, dem wir verpflichtet sind. Wenn nach rechtlichen Maßstäben und sorgfältiger Prüfung klar ist, dass die Subsidiarität nicht gewahrt ist, dann gehört es auch zum Rechtsstaatsprinzip, zum entsprechenden Instrument zu greifen, um das klar herauszuarbeiten. Man darf mit der Subsidiaritätsrüge keine Politik gegen Europa machen, aber man wendet sie an, wenn die rechtlichen Voraussetzungen es erfordern. Es geht dabei keineswegs um formale oder formelle Kompetenzstreitigkeiten, es geht uns um die dahinterliegenden Inhalte. Wir sehen die Gefahr, dass der EMFA zum Bumerang wird, der die Prinzipien antastet, die er eigentlich schützen will. Denn es geht um grundlegende Prinzipien der Medienaufsicht, das wurde gerade eben schon gesagt: Staatsferne, Unabhängigkeit, Vielfalt. Wenn die Kommission sich selbst in der Rolle sieht, den EMFA zu vollziehen und zu beaufsichtigen, dann ist das mit unseren Vorstellungen einer dezentralen und unabhängigen Medienaufsicht hier in Deutschland nicht vereinbar. Das dezentrale und staatsferne System der Medienaufsicht gewährleistet Grundrechtsschutz durch Organisation. So haben wir das in Deutschland über viele Jahre und Jahrzehnte entwickelt und ausgestaltet. Zweitens. Föderalismus sichert Vielfalt. Medienregulierung hat auch regionale und lokale Bedürfnisse im Blick, wenn sie föderal ausgestaltet ist. Drittens. Die EU-Kommission – das wurde bereits gesagt – hat auf Medien offenkundig einen sehr einseitigen wirtschaftlichen Blick. Sie ordnet die Medien in den Binnenmarkt ein. Das ist einerseits richtig, aber es ist auch nur ein Teilaspekt. Wir sind der Auffassung, dass die kulturelle Dimension dieses Themenbereichs nicht hinter wirtschaftliche Aspekte zurücktreten darf. Wenn wir uns also heute mit der Subsidiaritätsrüge noch einmal klar zur Verantwortung der Länder für die Medienpolitik bekennen, dann müssen wir diese Verantwortung auch wahrnehmen, notfalls bis zuletzt. Ich bin daher sehr dankbar, dass sich die Länder in der Rundfunkkommission, in der CdS-Konferenz, aber auch in anderen Gremien klar dazu bekennen, dass sie diesen Weg bis zuletzt gehen wollen. Ich glaube auch, es ist an dieser Stelle notwendig. Wir leisten heute unseren Beitrag dazu, unserer Verantwortung nachzukommen. Ich will abschließend sagen: Wenn es um die Vertretung unserer föderalen Ordnung gegenüber der Europäischen Union geht, würden wir uns als Länder wünschen, dass wir dabei den Bund an unserer Seite wissen – ehrlich gesagt, etwas kraftvoller als das bisher der Fall ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, private Medien und unser dezentrales System der Medienaufsicht sind ein starkes Stück unserer Demokratie. Das müssen wir bewahren und weiterentwickeln, gemeinsam, Bund und Länder. – Herzlichen Dank! Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Liminski! Je eine Erklärung zu Protokoll1 haben abgegeben: Herr Senator Geisel (Berlin) und Frau Staatsministerin Puttrich (Hessen). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Hieraus rufe ich auf: Ziffern 7, 9 und 12 gemeinsam! Ich bitte um das Handzeichen. – 54 Stimmen; Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Ich darf den Tagesordnungspunkt 23 schließen. Ich rufe die Grüne Liste auf. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 10/20222 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind die Tagesordnungspunkte: 3, 5 bis 9, 13, 18, 20, 24, 27 bis 30 und 33 bis 37. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Es ist so beschlossen. Eine Erklärung zu Protokoll3 haben abgegeben: zu Punkt 6 Herr Senator Geisel (Berlin) und Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen), zu Punkt 28 Frau Staatsministerin Puttrich (Hessen). Ende des Tagesordnungspunkts. Dann rufe ich auf: den Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – InflAusG) (Drucksache 576/22) 1 Anlagen 1 und 2 2 Anlage 3 3 Anlagen 4 bis 6 Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer ist für Ziffer 1? – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben nun noch über die Entschließung abzustimmen. Ich frage daher: Wer ist für Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen? – Deutliche Mehrheit. Zu Ziffer 7 ist um getrennte Abstimmung gebeten worden. Zunächst bitte Ihr Handzeichen für die Sätze 1 bis 3 der Ziffer 7! – Minderheit. Wer ist für den Rest der Ziffer 7? – Minderheit. Nun bitte ich noch um das Handzeichen für die Ziffern 2, 4, 5 und 6 gemeinsam! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich darf den Tagesordnungspunkt 10 aufrufen: TOP 10 Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG) (Drucksache 579/22) Gibt es Wortmeldungen? – Es sind mir keine angezeigt. Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) abgegeben. Empfehlungen oder Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich darf den Tagesordnungspunkt 11 aufrufen: TOP 11 Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG) (Drucksache 580/22) Dazu hat sich zu Wort gemeldet: der Parlamentarische Staatssekretär Wenzel, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. – Sie haben das Wort. Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr 1 Anlage 7 geehrte Damen und Herren! Im Februar hat Russland die Ukraine angegriffen. Etwa zwei Wochen danach haben sich die Staats- und Regierungschefs in Versailles bei Paris getroffen, den REPowerEU-Plan auf den Weg gebracht und damit unter anderem die Forderung verbunden, die Energieeffizienz und die Einsparung von Energie massiv zu beschleunigen und voranzubringen. Wir haben in den letzten Monaten gesehen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Unternehmen maßgeblich Energie eingespart haben. Aufgrund der erheblichen Kosten, die durch die gestiegenen Preise für fossile Brennstoffe zur Wirkung kamen, konnte dadurch eine Entlastung erreicht werden, die substanziell ist. Weitere Entlastungen auf der finanziellen Seite ergeben sich durch die Gas- und Strompreisbremse, die gerade in die Umsetzung gehen und auf der Empfehlung der Kommission basieren. Es ist aber notwendig, unseren Gebäudebestand über diese kurzfristig erforderlichen Maßnahmen hinaus grundlegend zu sanieren, da damit ein hoher Kostenanteil verbunden ist. Das ist ein Thema von hoher sozialer Relevanz, aber es hat auch eine gewaltige klimapolitische Wirkung, wenn wir es schaffen, unseren Gebäudebestand gut zu sanieren. Bislang hatten in der Regel die Mieter die CO2-Preise aus dem Emissionshandelssystem der Europäischen Union und auch aus dem Bundesemissionshandelsgesetz zu tragen. Mit diesem Gesetz, dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, wird jetzt eine faire Regelung getroffen. Anhand des Zustandes des Gebäudes und aufgrund des Einflusses, den die Vermieterinnen oder Vermieter auf das Gebäude haben, erfolgt eine Aufteilung. Wenn man also ein schlecht saniertes Gebäude hat, kann die Mieterin oder der Mieter wenig am Energieverbrauch machen, und am Ende trifft die Rechnung dann auch die Mieterin oder den Mieter. Insofern wird ein Anreiz gegeben, dass Vermieter investieren, frühzeitig die Gebäudesubstanz angehen, die Energieeffizienz verbessern und dadurch einerseits den Wert ihres Gebäudes steigern, aber andererseits natürlich auch die Mieter entlasten. Das Ganze ist in diesem Gesetz sehr sinnvoll geregelt. Es gab einen intensiven Dialog dazu, auch im Bundestag. Wir haben am Ende eine sehr bürokratiearme Lösung gefunden, um das umzusetzen. Im Rahmen der Heizkostenabrechnung soll das vorgenommen werden. Die Vermieter erhalten über die Brennstoffrechnung alle Daten für die Berechnung an die Hand. Daher ist das wirklich ein sehr wesentlicher Fortschritt, der auch einen sehr positiven Einfluss auf die Sanierung unserer Gebäudesubstanz haben wird. Wenn Deutschland die Ziele im Gebäudebereich, die es über das Pariser Abkommen eingegangen ist und heruntergebrochen über unser Klimaschutzgesetz, erreichen will, dann müssen wir vor allen Dingen im Gebäudebestand viel erreichen. Zu 90 Prozent geht es um Sanierung, nur zu 10 Prozent etwa um energieeffizienten Neubau. Insofern freue ich mich sehr, dass wir das heute auf den Weg bringen. Am 1. Januar soll das Gesetz in Kraft treten. Wirtschafts-, Bau- und Justizministerium haben damit auch einen entscheidenden Baustein zur Umsetzung des Vorhabens der Regierung geleistet und werden so den Klimaschutz im Gebäudebereich erfolgreich vorantreiben. Für die Vermieterinnen und Vermieter und die Mieterinnen und Mieter haben wir eine sehr pragmatische und rechtssichere Lösung gefunden. Das Gesetz verspricht auch eine kurzfristige Entlastung der Mieter. Ich freue mich, wenn wir heute im Bundesrat dafür eine Zustimmung bekommen. – Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören. Vizepräsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Wenzel! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Beschlussfassung über das Gesetz, zu der Ihnen die Ausschussempfehlungen vorliegen. Da weder Landesanträge noch Ausschussempfehlungen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Es bleibt abzustimmen über die vom Umweltausschuss empfohlene Entschließung. Aus den Ausschussempfehlungen bin ich gebeten, einzeln abstimmen zu lassen: Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Minderheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Minderheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat auch eine Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: TOP 12 Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz) (Drucksache 581/22) Mir liegt eine Reihe von Wortmeldungen vor. Ich beginne mit Herrn Senator Geisel, Berlin. Andreas Geisel (Berlin): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz startet eine Wohngeldreform, die seit Jahrzehnten die umfassendste ist. Sie kommt zum richtigen Zeitpunkt, denn jetzt stehen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land unter erheblichem Kostendruck. Die Bundesregierung reagiert mit der Strompreisbremse, mit dem Gaspreisdeckel. Heute ist aber in verschiedenen Medien zu lesen, dass pünktlich zum Start der Strompreisbremse noch einmal mit erheblichen Strompreissteigerungen umzugehen ist. Insofern sind die Entlastungspakete, die die Bundesregierung geschnürt hat, und die verschiedenen komplementär gestarteten Entlastungspakete verschiedener Bundesländer absolut richtig und notwendig. Wir müssen bei Härtefällen ausgleichen, um den Bürgerinnen und Bürgern deutlich das Signal zu geben, dass wir ihnen in dieser Situation, in diesem Winter in das nächste Jahr hinein die entsprechenden Entlastungen in Aussicht stellen. Dringendst notwendig ist das für die Menschen in unseren Ländern, die besonders wenig Geld verdienen, also Anspruch auf Wohngeld haben. Die Erweiterung des Berechtigtenkreises auf 2 Millionen Menschen in der Bundesrepublik ist ganz erheblich. Richtig ist, dass eine solche Größenordnung, praktisch eine Verdreifachung des Berechtigtenkreises, die Bundesländer, die für die Auszahlung des Wohngeldes zuständig sind, erheblich unter Druck setzt. Der Zeitraum zwischen der Beschlussfassung des Gesetzes im Bundestag und der Gültigkeit dieser Reform zum 1. Januar 2023 ist ambitioniert. Die Bauministerinnen und Bauminister der Länder haben auf der Bauministerkonferenz in Stuttgart vor einigen Wochen darauf hingewiesen, dass entsprechende Voraussetzungen in den Bundesländern geschaffen werden müssen. Beispielsweise muss in erheblichem Umfang Personal eingestellt werden. In Berlin waren bisher etwa 100 Mitarbeitende mit der Bewilligung von Wohngeld beschäftigt. Wir arbeiten im Moment daran, 200 weitere Mitarbeitende einzustellen, um die Größenordnung, die da auf uns zukommt, tatsächlich bewältigen zu können. Der Zeitraum der Einstellung dieser neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird allerdings einige Monate in Anspruch nehmen. Das heißt, wir sind in einer besonderen Drucksituation. Wir müssen uns auch IT-seitig darauf vorbereiten, um diese Anträge dann innerhalb entsprechend kurzer Zeiträume digital bearbeiten zu können. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe mit dem Bund, sage ich mal an dieser Stelle, weil wir auch dafür sorgen müssen, beispielsweise über Wohngeldrechner, die wir auf Homepages im Internet präsentieren, dass sich möglicherweise antragsberechtigte Menschen im Vorfeld anhand dieser Rechner informieren können, ob sie tatsächlich wohngeldberechtigt sind. Das Ziel dieser Aktion besteht darin, die Anzahl der Anträge gegebenenfalls zu reduzieren. Das wäre sehr gut vom Bund. Wir wünschen uns, dass auch Informationsmaterialien, Hotlines und IT-seitige Unterstützung vonseiten des Bundes kommen, um entsprechend zu informieren und Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld beraten zu können. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern. Auch wenn sie zum richtigen Zeitpunkt kommt, ist klar, dass die Bundesländer zum Start dieser Reform am 1. Januar 2023 nicht in der Lage sein werden, bereits in vollem Umfang Anträge zur Verfügung zu stellen oder schon auszahlen zu können. Wir würden uns deshalb, weil wir das als Gemeinschaftsaufgabe sehen, auch nicht freuen, wenn dann Reaktionen kommen, die besagen, dass die Bundesländer nicht in der Lage seien, die Bearbeitung dieser Anträge zu schaffen. Auch wir Bundesländer müssen uns vorbereiten. Es gibt in Deutschland, ich glaube, drei oder vier verschiedene IT-Systeme zur Bearbeitung dieser Wohngeld-Anträge. Es gibt auch Bundesländer, die das im Moment noch nicht digital bearbeiten. Das heißt, wir wären im Vorfeld der nächsten Reform, die dann vielleicht in einigen Jahren kommt, schon gut beraten, zur Digitalisierung dieser Leistung in der Konferenz der Bauministerinnen und Bauminister eine Abstimmung vorzunehmen, um unsere IT-Technik anzugleichen. Ich glaube, das ist Voraussetzung dafür, dass wir solche Aufgaben auch administrativ gut bewältigen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Belastung, die das für unsere Verwaltungen bedeutet, bei aller Beanspruchung, die das für die Administration bedeutet, darf nicht in den Hintergrund geraten, dass dies eine der wichtigsten und umfassendsten Reformen des Wohngeldes ist, die die Bundesrepublik je gesehen hat. Bei aller Beanspruchung, die das für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet, muss klar sein: Diese Reform ist gut. Eine Verdreifachung der Anspruchsberechtigten bedeutet, dass wir vielen Menschen mit niedrigen Einkommen Hilfe leisten können und dass jetzt der richtige Zeitpunkt dafür ist. Deshalb unterstützt das Land Berlin ganz ausdrücklich das Wohngeld-Plus-Gesetz – bei aller Arbeitsleistung, die das für uns bedeuten wird. Wir arbeiten intensiv daran, im Laufe der ersten Monate des Jahres 2023 die Antragsbearbeitung zu gewährleisten und so schnell wie möglich, mit der Auszahlung des Wohngeldes zu beginnen. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Herr Kollege Geisel! Ich darf Ihnen auch ganz herzlich danken, dass Sie die Redezeit nach der Geschäftsordnung fast eingehalten haben. – Das ist eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass wir eigentlich eine vereinbarte Redezeit von 5 Minuten haben. Ich darf Sie gleichzeitig darauf hinweisen, dass inzwischen der Beschluss des Deutschen Bundestages eingetroffen ist. Er wurde auf Ihren Plätzen ausgeteilt. Das ist der VA-Rückläufer zum TOP 41, zum Bürgergeld. Ich darf Ihnen sagen, dass Tagesordnungspunkt 41 nach dem laufenden TOP 12 aufgerufen und behandelt wird. Als Nächstes spricht Herr Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg gleich klarzustellen: Der Freistaat Bayern wird dem Gesetz zustimmen. Bayern wird der Wohngeldreform zustimmen, weil sie bessere Leistungen für Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger bringt und uns das schon lange ein Anliegen ist. Gerade jetzt angesichts stark steigender allgemeiner Lebenshaltungskosten und drastischer Preissteigerungen bei den Energiekosten sind viele Haushalte dringend auf Entlastungen bei ihren Wohnkosten angewiesen. Die im vorliegenden Wohngeld-Plus-Gesetz vorgesehene Verbesserung der Leistungen an Haushalte mit geringen Einkommen und die Ausweitung des Empfängerkreises sind in der Sache daher grundsätzlich sehr zu begrüßen. Die Bundesregierung selbst bezeichnet den Entwurf als historische Wohngeldreform. Der Herr Kollege hat das gerade auch so dargestellt: die größte Wohngeldreform seit Langem. Das ist sie auch, aber gleichzeitig befürchte ich, dass es ein historisch großes Bürokratiemonster ist, das hiermit in die Umsetzung kommt. Haushalte mit geringen Einkommen sind darauf angewiesen, dass das verbesserte Wohngeld schnell ankommt. Was aber niemand braucht, sind ein achtseitiger Wohngeldantrag und überlastete Wohngeldbehörden, die der zu erwartenden Antragsflut nicht Herr werden können. Schon jetzt steht fest, dass die Komplexität des Wohngeldrechts sowie die kurze Zeit, die zwischen dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten, schon zum 1. Januar 2023, liegt, in der Praxis zu Problemen führen werden. Durch die bayerischen Kommunen ging daher, ähnlich wie Sie, Herr Geisel, das für Berlin ausgeführt haben, ein Aufschrei. Die Kommunen haben uns mitgeteilt, dass eine Umsetzung zum 1. Januar utopisch sei. Bereits der Vollzug des derzeitigen Wohngelds ist kompliziert. Der Bund reformiert jetzt leider an den Verwaltungsabläufen und Verwaltungsrealitäten vorbei und übersieht dabei völlig, dass Bearbeitung und Auszahlung bei einer Verdreifachung der Empfängerhaushalte mit dem bestehenden Personal beim besten Willen – und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind besten Willens – nicht zu schaffen sind, und zwar weder in Bayern noch in Berlin noch in allen anderen Bundesländern. Neues Personal muss erst gefunden und in die komplexe Materie des Wohngeldrechts eingearbeitet werden. Die EDV muss an die Neuerungen angepasst werden. Nun ist es so, dass das alles nicht überraschend auf uns einstürzt, denn diese Fragen sind alle nicht neu. Um das Wohngeld rasch auszahlen zu können, haben sich die Länder unter anderem über den Bundesrat für massive Vereinfachungen starkgemacht. „Kraftvoll entlasten, aber richtig!“ sollte die Devise in diesen herausfordernden Zeiten lauten. Zum Beispiel gab es Forderungen zur Vereinfachung der Einkommensermittlung oder den Appell, eine Regelung für eine pauschale Vorauszahlung aufzunehmen. Eine solche könnte den Interessen der Betroffenen Rechnung tragen, ohne zugleich zu einer Verdoppelung des Aufwands in den Behörden zu führen. Auch nicht neu ist aber, dass sich die Bundesregierung leider, Frau Bundesministerin, als weitgehend beratungsresistent erwiesen hat. Es ist das gleiche Schema wie immer: Die Bundesregierung – oder ich sage: der Bund – schreibt einen halbgaren Gesetzentwurf, und die Länder sollen es dann im Vollzug irgendwie hinbekommen. Noch im Nachgang zur Ministerpräsidentenkonferenz mit Herrn Bundeskanzler vom 2. November konnten die Länder Verbesserungen erwarten. Diese sind aber leider weitgehend ausgeblieben. Möglicherweise ist das aber nicht überraschend, denn die Bearbeitung sämtlicher Anträge erfolgt eben nicht im Bundeskanzleramt, nicht im Bundesministerium, nicht durch den Bund, sondern vor Ort in den Ländern beziehungsweise natürlich in den Kommunen. Angesichts historischer Herausforderungen und guter konstruktiver Mitarbeit der Länder ist das, für mich jedenfalls, ein Zeichen wirklich unverständlicher Ignoranz gegenüber den praktischen Abläufen. Deshalb müsste man das Gesetz eigentlich ablehnen, aber natürlich geht das nicht, denn inhaltlich ist es ja richtig. Inhaltlich begrüßen wir es, deshalb werden wir zustimmen. Es zeigt sich aber eben: Gut gemeint ist häufig das Gegenteil von gut gemacht, vor allem dann, wenn Ärger mit Ansage droht. Denn die Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger haben ja einen Anspruch darauf, möglichst zügig und unkompliziert diese wichtige soziale Leistung des Staates zu erhalten. Der enorme Mehraufwand und die geringe Vorbereitung und Einstellung auf diesen Mehraufwand werden automatisch dazu führen, dass es Ärger gibt, dass die Bürgerinnen und Bürger damit unzufrieden sind, und das ist dann natürlich kontraproduktiv. Das ist einfach so, und da kann man dann sagen: Diese Verwaltungsabläufe sind spießig. Denkt halt an das, um was es eigentlich geht! – Aber wenn eben im Ablauf das eigentliche politische Ziel konterkariert wird, sollte man sich klar machen, dass diese Verwaltungsabläufe wichtig sind. Wir haben das bei Corona mehrfach erlebt, als inhaltlich gut gemeinte Vorschläge vom Bund kamen, die aber von vornherein nicht administrierbar waren. Den Ärger haben dann wir, und den Ärger haben in diesem Fall vor allem die Menschen, bei denen das Geld nicht zügig ankommt. Deshalb einfach die dringende Bitte in Richtung Bund, ganz generell, aber auch bezüglich dieser Wohngeldfragen, den Vollzug, die Administration, die Administrierbarkeit von Regelungen stärker in den Fokus zu nehmen! Das würde das Miteinander von Bund, Ländern und Kommunen deutlich verbessern. Dem Gesetz werden wir aber, wie schon gesagt, heute zustimmen. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Es geht weiter mit Frau Ministerin Bernhardt aus Mecklenburg-Vorpommern. Jacqueline Bernhardt (Mecklenburg- Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über die Reform des Wohngeldgesetzes, ein wichtiger Schritt für die Menschen in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern, gerade für Menschen mit kleinen Einkommen wie Rentnerinnen und Rentner, Familien. Ich möchte Ihnen einmal für Mecklenburg-Vorpommern deutlich machen, weshalb wir diesem Gesetz zustimmen werden. In Mecklenburg-Vorpommern sind bis jetzt 21 600 Haushalte wohngeldberechtigt. Nach der Wohngeldreform – das haben wir gerade gehört – werden es dreimal so viele sein: 60 000 Haushalte in Mecklenburg- Vorpommern, die von dieser Wohngeld-Plus-Reform profitieren werden. Das sind konkrete Hilfen für Rentnerinnen und Rentner, für Familien mit kleinen Einkommen, um über den Winter zu kommen. Deshalb begrüßen wir die Ausweitung des Berechtigtenkreises genauso wie wir begrüßen, dass es künftig eine monatliche Heizkostenpauschale geben wird und dass eine Klimakomponente die Kostensteigerungen durch energetische Sanierung abfedern wird. Deshalb sagen wir: Es ist eine wichtige und richtige Reform, denn für sehr viele Menschen, gerade mit kleineren Einkommen, sind die Wohnkosten kaum noch zu schultern. Wir erleben alle, wie die Preise für Energie steigen, und vor allem in Großstädten leiden viele Menschen schon seit Längerem unter den hohen Mietpreisen. Deshalb bin ich froh, dass wir uns heute mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz, aber auch mit weiteren Mietthemen beschäftigen. Die Erhöhung des Wohngeldes ist nötig, um eine Überlastung durch Wohnkosten zu mindern beziehungsweise möglichst zu verhindern. Jetzt wird das Wohngeld in einer Höhe angeboten, die den gestiegenen Kosten Rechnung trägt. Wir haben einmal beispielhaft für Mecklenburg-Vorpommern ausgerechnet, dass sich das Wohngeld für eine alleinlebende Rentnerin mit einer kleinen Rente von 1 000 Euro brutto und Mietkosten von 380 Euro kalt von 78 Euro auf 229 Euro erhöhen wird. Das ist eine Verdreifachung der Unterstützung, gerade für Rentnerinnen wie diese. Was bedeutet das für Familien? Auch hier haben wir ein Beispiel angestellt: Eine Familie mit zwei Kindern, die in Rostock oder in Greifswald wohnt, ein gemeinsames Monatseinkommen von 3 400 Euro brutto hat und eine Kaltmiete von 700 Euro bezahlt, hat bisher kein Wohngeld bekommen. Ab dem nächsten Jahr hat sie aber ein Anrecht auf 339 Euro im Monat. Auch hier: eine deutliche Entlastung der Familien mit kleinen Einkommen. Das Wohngeld ist aus unserer Sicht ein wichtiges Zeichen in die richtige Richtung für die Menschen, wie gesagt, vor allem für Rentnerinnen und Rentner und für Familien mit kleinen Einkommen. Und ja, es ist mit finanziellen Aufwendungen für die Länder verbunden. Wir rechnen damit, dass wir uns als Land Mecklenburg- Vorpommern mit 61 Millionen Euro an den Mehrkosten beteiligen. Dies stemmen wir gern gemeinsam mit dem Bund für die Menschen, die ich gerade erwähnt habe. Und ja, das bedeutet auch mehr Aufwand vor Ort. Der Bundesrat hat die Bundesregierung deshalb um Vereinfachung des Wohngeldrechts gebeten. Ich freue mich, dass die Bundesregierung dieser Bitte nachgekommen ist. Und ja, es ist anspruchsvoll, dass das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Es wird ruckeln in den Gemeinden, aber ich bin mir sicher, dass wir diese Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam schaffen werden, um die Bürgerinnen und Bürger zum 1. Januar 2023 zu unterstützen. Wir werden als Land unsere Kommunen auch bei der digitalen Bewältigung der Wohngeldreform unterstützen. Das machen wir aus Überzeugung. Es ist eine wichtige Reform für die Familien, die bisher 40 Prozent der Wohngeldbeziehenden ausmachten, und es ist ein wichtiges Zeichen für die älteren Menschen, die bisher 48 Prozent der Wohngeldbeziehenden ausmachten. Denn wir stehen vor einem Winter, der geprägt ist von Härten, und ich finde, wir müssen dafür Sorge tragen, dass wirklich alle das Wohnen weiter bezahlen können. Deshalb unterstützt Mecklenburg-Vorpommern gerne das Wohngeld- Plus-Gesetz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank Ihnen! – Als Nächstes spricht Frau Ministerin Dr. Hüskens aus Sachsen-Anhalt. Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wohngeld-Plus- Gesetz ist richtig und wichtig, gerade in der aktuellen Situation. Das sage ich, obwohl ich persönlich immer ein bisschen Störgefühl habe, wenn wir uns dafür feiern, dass mehr Menschen von Transferleistungen abhängig sind. Denn eigentlich sollte es unsere Aufgabe als Politik sein, dafür zu sorgen, dass die Menschen von ihrem selbst Erwirtschafteten auch wirklich leben können. Aktuell ist aber eine Situation, in der wir das angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten meiner Meinung nach so machen müssen. Gleichzeitig bleibt es nicht nur bei einer schlichten Erhöhung der Unterstützungsleistungen. Das Gesetz ist eine grundsätzliche Reform des Wohngeldes, und mit den Heizkostenzuschüssen und der Klimakomponente machen wir das Wohngeld fit für die Herausforderungen, die in den kommenden Jahren vor uns liegen. Meine Damen und Herren, für Sachsen-Anhalt und insbesondere für die Kommunen in unserem Bundesland – ich glaube, nicht nur in unserem Bundesland – ist das neue Gesetz aber eine enorme Herausforderung. Gerade die signifikante Erweiterung des möglichen Empfängerkreises wird in den Kommunen zu deutlichen Mehrbelastungen führen. Die Personalgewinnung läuft zwar überall auf hohen Touren, aber ich höre doch, dass eine Reihe von Kommunen erhebliche Probleme hat, das auch umzusetzen. Deshalb wäre aus unserer Sicht eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens und eigentlich jeder sinnvolle Verzicht auf Verfahrensschritte hilfreich gewesen. Ich bin der Auffassung: Da hat das Gesetz noch deutlich Luft nach oben. Ich möchte das an einem Beispiel klarmachen. Nehmen wir mal die Einführung der Bagatellgrenze für Rückforderungen. Zunächst einmal ist es gut, dass es diese gibt. Aber wenn wir die Summe von 50 Euro betrachten, wäre aus meiner Sicht ein mutigerer Schritt richtig gewesen. Wir sollten deshalb, davon bin ich überzeugt, den Mut haben, nicht nur diesen Punkt im Gesetz zeitnah zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Die Luft nach oben bei der Entbürokratisierung, die Probleme bei der Personalgewinnung in den Kommunen und auch das Wissen, dass zumindest in den Flächenländern die Programmierungsarbeiten für die digitalen Antragstellungen und Bearbeitungen bis zum 1. Januar 2023 nicht abgeschlossen sein werden – all das ist nichts Neues. Darüber reden wir, auch mit dem Bund, seit Monaten. Wenn der Bundesrat der Vorlage heute zustimmt, ist es aus meiner Sicht deshalb umso wichtiger, dass wir in unserer Kommunikation immer wieder auf diesen Punkt hinweisen. Denn es sind die Kommunen und die kommunalen Mitarbeiter, die das den Menschen, die Anträge stellen und antragsberechtigt sind, erläutern müssen. Wenn man mit Kommunalvertretern spricht, bekommt man ein Gefühl für die Sorge, die diese aktuell alle haben: dass sie hier intensive und sehr strittige Diskussionen haben werden und dass sie diejenigen sind, die wirklich mit den Menschen in die Diskussion gehen und erklären müssen, warum der Staat das, was er mit dem heutigen Gesetzentschluss verspricht, eben dann doch nicht so umsetzen kann, wie wir das alle eigentlich von unserer Verwaltung erwarten. Meine Damen und Herren, für viele Menschen ist der Beschluss zur Reform des Wohngeldes eine gute Nachricht. Ich bin aber überzeugt, dass wir uns zeitnah erneut damit befassen und darüber diskutieren müssen, welches Vereinfachungspotenzial in dieser Regelung steckt, dass wir dafür sorgen müssen, dass die Kommunen in unseren Ländern leichter die Aufgaben erfüllen können, vor die wir sie jetzt stellen, und dass wir in der Zwischenzeit alles tun müssen, um immer wieder zu kommunizieren, wie die Möglichkeiten vor Ort sind, um auch ein Stück weit den Druck und die Last von den Kommunen zu nehmen. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt spricht Frau Bundesministerin Geywitz vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele Menschen in Deutschland fürchten gerade, dass sie sich angesichts der stark gestiegenen Energiepreise ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Deshalb ist es gut, dass Bund und Länder in Rekordgeschwindigkeit die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik – das ist sie in der Tat – auf den Weg bringen. In der Vergangenheit hat die Bauministerkonferenz genau das immer wieder angemahnt und auch die Integration einer Heizkosten- und Klimakomponente gefordert. Diese Forderung setzen wir mit der Wohngeld-Plus-Reform nun um. Ich weiß auch, dass es für die Länder ein großer Kraftakt ist, die Hälfte der Kosten zu schultern. Hierfür möchte ich Ihnen heute noch einmal sehr herzlich danken. Gemeinsam können wir somit nun das Wohngeld deutlich erhöhen, den Kreis der Anspruchsberechtigten massiv ausweiten und die gestiegenen Heizkosten bezuschussen. Gemeinsam können wir das Wohngeld zukunftsfest machen. Damit die Verwaltung entlastet wird und dadurch das Geld schnell und unkomplizierter als bisher bei den Menschen ankommt, haben wir in dem Gesetzentwurf eine Reihe von Vereinfachungen vorgesehen, die im parlamentarischen Verfahren noch weiterentwickelt wurden. Dabei wurden auch entscheidende Änderungsvorschläge der Länder aufgegriffen. So wurde beispielsweise die Regelung zur vorläufigen Zahlung so verändert, dass aus einer vorläufigen Zahlung eine endgültige Zahlung werden kann und somit eine zweifache Befassung der Behörde vermieden wird. Neu vorgesehen ist zudem die Erprobung einer Bagatellgrenze bei Rückforderungen bis zu einer Höhe von 50 Euro. Wir werden das auch evaluieren. Darüber hinaus kann der Bewilligungszeitraum künftig auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Und nicht zuletzt: Viele Bürgerinnen und Bürger, die bisher Leistungen nach SGB II oder XII beziehen, erhalten nun Anspruch auf Wohngeld, und deshalb müssten die Jobcenter sie dann dazu auffordern, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Um den Verwaltungsaufwand der Wechselfälle zu vermeiden, sind diese Leistungsberechtigten bis zum 30. Juni 2023 nicht verpflichtet, Wohngeld in Anspruch zu nehmen. Das verschafft sowohl den Wohngeldstellen als auch den Jobcentern Zeit. Ich weiß, trotz alledem wird die Umsetzung der Reform gerade zu Beginn eine große Herausforderung für die Wohngeldstellen in den Kommunen, und ich kommuniziere das immer deutlich mit. Ich selbst habe gerade einige der Mitarbeitenden in den Wohngeldstellen besucht. Ihnen gilt mein besonderer Dank. Sie leisten in dieser schwierigen Zeit eine sehr wertvolle Arbeit. Um die Verwaltungsprozesse in den Wohngeldstellen weiter zu erleichtern, sollen diese künftig noch stärker digitalisiert werden. Das Wohngeld ist eines der ersten erfolgreich umgesetzten Digitalisierungslabore im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Durch das umsetzende Land Schleswig-Holstein wurde die Digitalisierung des Wohngeldantrages als sogenannte „Einer für Alle“-Leistung entwickelt. Elf Länder übernehmen in der Nachnutzungsallianz den Dienst. Ich weiß, dass in den letzten Monaten intensiv an einer Weiterentwicklung gearbeitet wurde. Hier danke ich dem Land Schleswig-Holstein und allen anderen Ländern für ihr Engagement. Der Bund wird bei der Digitalisierung weiter unterstützen. Das Bauministerium wird mit seinen Mitteln möglichst umfassend über die neue Wohngeldregelung informieren, damit die Menschen möglichst genau Bescheid wissen, bevor sie in ihre örtliche Wohngeldstelle gehen. Hierfür habe ich beispielsweise vergangene Woche mit den großen Wohlfahrtsverbänden vereinbart, dass wir deren lokale Beratungsstellen mit passgenauen Informationsmaterialien zum Wohngeld versorgen, denn diese haben ohnehin viel Kontakt zu potenziellen Wohngeldanspruchsberechtigten. So können Fragen der Bürgerinnen und Bürger geklärt werden, bevor sie bei den Wohngeldstellen anfragen. Natürlich wollen wir auch weiterhin gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kollegen in den Ländern daran arbeiten, im Laufe der Umsetzung zusätzliche untergesetzliche Vereinfachungen voranzubringen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorgelegten Reform können Bund und Länder gemeinsam für die heutigen Wohngeldhaushalte die durchschnittliche Monatsrate des Wohngeldes verdoppeln und die Zahl derer, die es beantragen können, verdreifachen, von rund 600 000 auf rund 2 Millionen Haushalte mit insgesamt circa 4,5 Millionen Menschen. Das ist eine gute Nachricht für viele Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner, Familien mit geringem Einkommen, Auszubildende sowie Menschen in Alten- und Pflegeheimen in allen Bundesländern. Diese Unterstützung bekommen nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Hausbesitzer in der momentanen Situation als Lastenzuschuss. Wir helfen gemeinsam, nicht nur denjenigen, die jetzt in Not geraten, sondern wir setzen auch ein wichtiges Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. – Mein herzlicher Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Ihnen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) und Herrn Staatsrat Dr. Joachim (Bremen). Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen vor. Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Ich darf Sie fragen: Wer ist dafür? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben noch über die in Ziffer 2 empfohlene Entschließung abzustimmen. Die Abstimmung soll nach Buchstaben getrennt erfolgen. Ich bitte um Ihr Handzeichen, zunächst für die Buchstaben a und d! – Minderheit. Buchstabe b! – Minderheit. Buchstabe c! – Minderheit. Der Bundesrat hat die Entschließung n i c h t gefasst. Somit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 41: TOP 41 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (Drucksache 610/22) Es liegen zahlreiche Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit Ministerpräsident Boris Rhein aus Hessen, der die Berichterstattung übernommen hat. Boris Rhein (Hessen), Berichterstatter: Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in der Tat die ehrenvolle Aufgabe, Ihnen heute das Ergebnis des ersten Vermittlungsverfahrens der laufenden Legislaturperiode darzulegen. Ich erlaube mir, vorweg deutlich zu sagen: Dieses schnelle und über die Parteigrenzen hinweg gefundene Ergebnis macht vor allem eines sehr klar: Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hat nichts mit Blockade zu tun. Der Vermittlungsausschuss ist ein wichtiges Instrument des Föderalismus. Er sichert den Föderalismus, und unser Grundgesetz macht ja auch unmissverständlich deutlich: Gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern, gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesrat, dann müssen sie im Wege einer Vermittlung geklärt werden. Die Auflösung von Meinungsverschiedenheiten im Wege eines 1 Anlagen 8 und 9 Kompromisses ist alles andere als etwas Negatives; es ist etwas Positives. Und es zeigt sich auch hier erneut, dass der Föderalismus die politischen Prozesse nicht ausbremst, sondern dass der Föderalismus die politischen Prozesse sehr sinnvoll bereichert. Dass das Vermittlungsverfahren zu konstruktiven Lösungen führt, hat der Vermittlungsausschuss vorgestern erneut bewiesen. Zu den konkreten Vermittlungsergebnissen möchte ich berichten: Der Deutsche Bundestag hat das Bürgergeldgesetz in seiner Sitzung am 10. November 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. November 2022 dem Gesetz nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat am selben Tag den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss hat sich am 23. November 2022 konstituiert und die Annahme des Gesetzes in einer geänderten Fassung empfohlen. Der Deutsche Bundestag hat dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze gemäß den Empfehlungen des Vermittlungsausschusses heute zugestimmt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die heute vom Bundesrat beratene Empfehlung des Vermittlungsausschusses sieht folgende Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 vor: Die sogenannte Karenzzeit, in der die Kosten für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen werden, wird auf ein Jahr begrenzt. Der Bundestagsbeschluss hatte zwei Jahre vorgesehen. Die Schonvermögen in der Karenzzeit werden angepasst. Vermögen wird dann nicht berücksichtigt, wenn es in der Summe 40 000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15 000 Euro für jede weitere mit dieser in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Person nicht überschreitet. Der Bundestagsbeschluss hatte 60 000 beziehungsweise 30 000 Euro vorgesehen. Und es gibt eine neue Härtefallregelung bei selbst genutztem Wohneigentum: Nach dem Gesetz zählt ein selbst genutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern zum Schonvermögen. Bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede weitere Person um 20 Quadratmeter, und gemäß der Empfehlung des Vermittlungsausschusses können auch größere Häuser beziehungsweise Wohnungen zum Schonvermögen gerechnet werden, wenn andernfalls eine besondere Härte bestehen würde. Schließlich wird die vom Bundestag beschlossene sechsmonatige Vertrauenszeit, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt werden können, gestrichen. Sanktionen sind weiterhin ab dem ersten Tag des Bürgergeldbezuges möglich. Die Leistungsminderungen werden neu geregelt und künftig in Form eines Stufenmodells Anwendung finden. Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten Pflichtverletzung für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine persönliche Anmerkung zum Vermittlungsverfahren: Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem nun im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Vorschlag. Trotz mitunter weit auseinandergehender Vorstellungen und trotz anfangs doch teilweise sehr heftiger Diskussionen und öffentlich geführter Auseinandersetzungen ist es uns gelungen, einen guten und einen unterschiedliche Interessen berücksichtigenden Kompromiss zu erarbeiten. Ich bin mir sehr sicher: Er wird für viele Menschen in Deutschland ab dem neuen Jahr eine spürbare Verbesserung bringen. Ich finde es besonders erfreulich, wie schnell dieses Vermittlungsverfahren beginnen konnte. Das Interesse, zügig zu einer Einigung zu kommen, war auf allen Seiten sehr deutlich zu spüren, war auf allen Seiten vorhanden, und es war der Wunsch der Länder, dass der Bundesrat sehr zügig in seiner Sondersitzung über das Gesetz abstimmt, um so den Weg zu einem schnellen Vermittlungsverfahren freizumachen. Das war aus meiner Sicht die erste Voraussetzung dafür, dass bereits heute dieser Einigungsvorschlag zur Abstimmung steht. Deswegen will ich danken: Ich will den beiden Vorsitzenden, Frau Kollegin Schwesig und Herrn Abgeordneten Hoppenstedt, danken, aber auch den anderen Mitgliedern des Vermittlungsausschusses für eine sehr engagierte, aber auch sehr konstruktive Zusammenarbeit, die einen Beschlussvorschlag in einer – man kann das, glaube ich, wirklich so sagen – rekordverdächtigen Zeit ermöglicht hat. Das ist nicht selbstverständlich. Der Vermittlungsausschuss hat bewiesen, dass er ein bewährtes Gremium für die Einigung bei Meinungsverschiedenheiten ist. Noch viel wichtiger ist, dass das zeigt: Die Politik und die politischen Institutionen in Deutschland sind auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig, und sie geben Menschen in schwierigen Zeiten, in unsicheren Zeiten Sicherheit. Das ist ein hoher gesamtgesellschaftlicher Wert. Insoweit mein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank, Herr Ministerpräsident Rhein! – Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet für die Aussprache: Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff aus Sachsen-Anhalt. Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir erleben eine Sternstunde der Demokratie. Das, was wir in den letzten Tagen gemeinsam durchexerziert haben und wofür wir gemeinsam Verantwortung übernommen haben, ist genau das, was im deutschen politischen System, das auf Ausgleich und auf Kompromissbereitschaft setzt, vorgesehen ist, um Polarisierung in der Gesellschaft zu vermeiden. Ich sage das deswegen so allgemein am Anfang meiner kurzen Ausführungen, weil ich glaube, dass unsere Entscheidung, in der Sondersitzung hier im Bundesrat dem Gesetz, das aus dem Bundestag gekommen ist, mehrheitlich nicht zuzustimmen, richtig war. Die schnelle Reaktion des Bundesministers in Richtung der Ländervertreterinnen und Ländervertreter zeigte, dass auch die Bundesregierung erkannt hat, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung den ersten Ansatz, der vorgelegt wurde, so nicht gut findet, sondern ihn für verbesserungsbedürftig hält. Die Erfahrungen über die vielen Jahre zeigen ja, dass der Herr Bundesminister durchaus das Geschäft des Arbeitsmarktes versteht. Ich gehöre zu den älteren Jahrgängen, die noch die Hartz-I- bis Hartz-IV-Gesetzgebung miterlebt und in den damaligen Ausschüssen mitgearbeitet haben. Ich kann nur sagen, dass wir aus den Erfahrungen der letzten fast 20 Jahre auf diesem Gebiet gelernt haben, erstens, dass es gut ist, weiterhin das Prinzip „Fördern und Fordern“ an die Spitze unserer Philosophie zu stellen, zweitens, dass es richtig ist, dass entsprechende Strukturveränderungen und Ressourcenaufstockungen notwendig sind, wenn man Erfolg haben will mit einem gesetzgeberischen Ansatz, und drittens, dass wir einen aktuellen Handlungsbedarf haben, der sozusagen nicht nur in der Optik begründet ist. Damit meine ich: Alle litten darunter, dass sich eine Gesetzesbezeichnung über die Jahre hinweg eingebrannt hat, die nirgendwo in einem Gesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Bezeichnungen „Hartz I“, „Hartz II“, „Hartz III“, „Hartz IV“ gibt es nirgendwo, außer wenn man die Zeitung aufschlägt oder Nachrichten hört beziehungsweise sich mit Bürgerinnen und Bürgern unterhält. Deswegen ist es richtig, wenn wir jetzt auch von der Rhetorik her vom „Bürgergeld“ sprechen. Wir sollten aber nicht den falschen Eindruck vermitteln, dass das ein voraussetzungsloses Einkommen ist, was man unabhängig davon, ob man mitwirkt oder nicht, bekommt. Das, denke ich, haben wir – Kollege Rhein hat es ja hier vorgestellt – sehr deutlich im Kompromissvorschlag mit abgebildet. Unterm Strich heißt das ganz konkret: Der Inflationsausgleich findet zum 1. Januar statt. Mit den Leistungshöhen in der Grundsicherung kann keiner mehr auskommen. Wir wissen, dass in der gesamten Gesellschaft die Belastungen derzeit sehr groß sind. Darüber hinaus sind nach wie vor die Möglichkeiten gegeben, dass aktive Arbeitsmarktpolitik auch aus den Behörden heraus, aus den Jobcentern heraus, aus den ARGEn heraus möglich ist und letztendlich das Vermittlungsgeschäft unter Bezugnahme auf die Arbeitgeberseite erfolgreich sein kann. Wir wissen aber auch, dass wir neue Ansätze benötigen, wenn wir sehen, was sich in den letzten 20 Jahren, in denen wir in Deutschland faktisch zu einer Vollbeschäftigung gekommen sind, innerhalb des Bestandes der Arbeitslosen abbildet: ein deutlich höherer Anteil Nichtqualifizierter, ein deutlich höherer Anteil von Menschen nichtdeutscher Herkunft, die hier bei uns Schutz und Zukunft gesucht haben. Hier müssen wir uns mehr einfallen lassen als bisher, wenn es darum geht, die Sprachkompetenzen und die Qualifikationen so für unseren Arbeitsmarkt auszugestalten, dass die Absorptionsfähigkeit des Arbeitsmarktes, die ja da ist, entsprechend greifen kann, und diesen Menschen, vor allen Dingen den Kindern, die in den Familien groß werden, eine Perspektive zu eröffnen. Das alles ist sozusagen mit einer neuen Qualität zu versehen, die wir gemeinsam gestalten müssen. Ich bitte darum – ich hatte es im Vermittlungsausschuss schon gesagt; der ist allerdings nicht öffentlich, und die Protokolle sind viele Jahre geheim, sodass ich es an dieser Stelle noch mal zu Protokoll geben möchte –: Wir brauchen eine ständige Evaluierung. Da sind wir uns einig, Hubertus Heil. Wir brauchen gegebenenfalls ein Nachführen bestimmter Instrumente. Die Verwaltungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern müssen in der Lage sein – nicht nur softwareseitig, sondern auch im Hinblick auf die Qualifikation, durch Schulungen und Ähnliches –, dieses gesamte Paket zu bewältigen. Dazu muss es eine stufenweise Einführung bestimmter Instrumente geben, und wir brauchen auch Geld dafür. Das wird nicht mit einer Reduzierung im Bundeshaushalt einhergehen können. Vielmehr brauchen wir Ressourcen, damit das mit neuer Qualität gelingen kann. Wir werden uns in regelmäßigen Abständen hier im Hohen Haus damit beschäftigen müssen, inwieweit dieser neue Ansatz des Bürgergeldes funktioniert. Ich sage dafür ausdrücklich Kooperationsbereitschaft zu. Wir wollen fachlich an diesem Gesamtpaket weiter mitarbeiten. Sachsen-Anhalt stimmt zu. Das Ergebnis im Vermittlungsausschuss lässt hoffen, dass wir hier heute zu einer guten Entscheidung kommen und die Bundesregierung damit das Instrument hat, mit ihren nachgeordneten Behörden erfolgreich für den deutschen Arbeitsmarkt zu wirken. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank Ihnen! – Weiter geht es – nächste Wortmeldung – mit Frau Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Ich will ich mich dem Kollegen Rhein und dem Kollegen Haseloff erst mal anschließen und mich ganz herzlich bei all denjenigen bedanken – der Kollegin Schwesig, Herrn Hoppenstedt –, die im Vermittlungsausschuss und in der technischen Arbeitsgruppe mitgewirkt haben und diesen Kompromiss sehr gut vorbereitet haben. Vielen herzlichen Dank! Natürlich auch dem Bundesarbeitsminister vielen herzlichen Dank! Ich finde es wichtig, Herr Haseloff und Herr Rhein, dass Sie den Punkt noch mal angesprochen haben, dass es eigentlich das Normale in einer Demokratie ist, dass man unterschiedliche Positionen haben kann – die Opposition hat das häufiger bezogen auf die Regierungsmeinung –, und dass wir ein gutes Verfahren haben in Deutschland, um am Ende doch zu Kompromissen zu kommen, wo fast alle sagen: Damit können wir gut weiterarbeiten und unsere Gesellschaft gut gestalten. – Ich glaube tatsächlich, die Botschaft ist am heutigen Tag sehr wichtig, weil Debatte nicht mehr besonders gut anerkannt ist in der Öffentlichkeit. Dann heißt es immer gleich: Die streiten schon wieder. – Aber der Streit, die Debatte, die gehört zur Demokratie dazu. Dieses kurze Tagen miteinander, dieses effiziente Tagen miteinander macht doch deutlich, dass wir, der Bundestag, der Bundesrat, gemeinsam mit der Bundesregierung in der Lage sind, in einer sehr kurzen Zeit zu einer sehr guten Lösung zu kommen. Allein das ist ein Punkt, der wirklich erwähnenswert ist nach außen. Streit und Debatte gehören dazu – konstruktiver Streit. Das Wichtige ist, dass man sehr kurzfristig zu gemeinsamen Lösung kommt, denn wir sind alle hier, egal welcher Partei wir angehören, welches Land wir vertreten, um etwas Gutes zu bewirken für die Menschen. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir mit dem Bürgergeldgesetz jetzt die größte Sozialreform seit vielen Jahren beschließen, und zwar zugunsten der Menschen, die Unterstützung brauchen. Es sind um die 5 Millionen, die unmittelbar davon profitieren. Das sind Menschen, die keinen Job haben, die arbeitslos sind, aber auch Menschen, die alleinerziehend sind, die in ihrem Leben schon viel erlebt haben und plötzlich in sehr ungute Situationen geraten sind. In Corona-Zeiten – jeder erinnert sich daran – haben wir von morgens bis abends über die Soloselbstständigen gesprochen, die von heute auf morgen ihr Geschäftsmodell verloren haben. Wir könnten viele andere Beispiele nennen. Für diese Menschen ist es wichtig, dass wir wirklich einen Schritt machen in unserem Sozialsystem. Ich sage auch sehr deutlich, dass ich der Auffassung bin, dass dieses Gesetz unseren Sozialstaat wieder auf die Höhe der Zeit bringt. Denn das, was vorher war, stammt aus einer anderen Zeit. Heute sind wir mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Ich will ein paar nennen: Transformation, Digitalisierung, natürlich die ganzen Krisen, demografischer Wandel, vor allem Dekarbonisierung. Das bedeutet, dass wir heute in einer Zeit leben, in der überall die Fachkräfte fehlen und Menschen, die eine gute Ausbildung haben, wo vor 20 Jahren überall noch Arbeitsplätze gefehlt haben. Darüber hinaus geht es auch darum, dass viele verunsichert sind in der Krise. Das Bürgergeld ist also auch so etwas wie die sozialpolitische Antwort auf die Herausforderungen der heutigen Zeit, und es beinhaltet tatsächlich ein neues, modernes Verständnis von Sozialstaat. Was passiert jetzt eigentlich genau? Was ist wichtig? Wir haben alle, denke ich, unsere Punkte, die wir besonders relevant finden. Ich möchte zwei Punkte nennen, die ich ganz besonders relevant finde: Zum einen richten wir die Arbeitsvermittlung neu aus. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Das bedeutet: Menschen, die in der Arbeitslosigkeit sind, werden nicht als Allererstes vermittelt in irgendeinen Job, der vielleicht drei Monate anhält und übermorgen wieder weg ist und wo man wenig Geld verdient, sondern es gibt jetzt das Recht und die Möglichkeit, sich zu qualifizieren, sich nachzuqualifizieren, sogar eine Ausbildung zu machen. Liebe Kolleginnen und Kolleginnen, das ist für mich das Allerwichtigste. Das Beispiel habe ich schon mal genannt, aber damit kann jeder etwas anfangen: Bei der großen Schlecker-Pleite gab es viele Frauen, die damals gesagt haben: Wir würden jetzt gerne die Chance ergreifen, noch mal eine Ausbildung zu machen, zum Beispiel zur Krankenschwester. – Das im existierenden System hinzubekommen, war damals ein ziemliches Problem. Heute sind wir auf genau diese Leute angewiesen, weil wir Fachkräfte suchen. Nach dem neuen Bürgergeldgesetz gibt es das Recht, den Anspruch, dass man die Menschen bewegen kann und unterstützen kann hin zu Qualifizierung und Ausbildung. Das ist ein wichtiger Beitrag, um Menschen, die in einer schwierigen Lage sind, auf Augenhöhe zu begegnen. Gleichzeitig bedeutet das aber auch einen Nutzen, denn wir müssen auf dem Arbeitsmarkt das ganze Potenzial nutzen, das wir haben. Immerhin zwei Drittel der langzeitarbeitslosen Menschen haben keine abgeschlossene Ausbildung. Was immer in deren Leben passiert ist: Wir sollten die Chance nutzen, mit ihnen auf Augenhöhe zu sprechen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, dass sie am Ende eine Weiterbildung, eine Ausbildung machen oder was auch immer. Wir haben übrigens in Rheinland-Pfalz sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Westpfalz-Initiative ist anders finanziert gewesen. Da ging es um Menschen, die es über Generationen versäumt haben, dass ihre Kinder eine Ausbildung machen, dass sie vorankommen. Mit Coaching, mit anderen Dingen haben wir es geschafft, diese Menschen auf den Weg der Ausbildung und der Arbeit zu bringen. Ich stelle mir vor, dass dies mit dem Bürgergeld jetzt genauso passiert. Das Zweite, was ich besonders wichtig finde, ist, dass das Bürgergeld eine Erneuerung des Sicherheitsversprechens des Sozialstaates ist. Das ist in der heutigen Zeit wirklich extrem wichtig. Menschen, die vom Weg abgekommen oder unverschuldet in eine Situation geraten sind, die sie letztendlich zu Bürgergeldbeziehern macht, brauchen das Wissen, dass es einen starken Staat gibt, dass die bisherige Lebensleistung anerkannt und respektiert wird und dass sie mit Weitsicht unterstützt werden. Was heißt das? Das heißt, dass es diese Karenzzeit gibt, dass man nicht von heute auf morgen seine Wohnung verliert und auch nicht sein Vermögen. Und ehrlich: Es war ein bisschen unschön in der vorhergehenden Debatte, wo ja versucht wurde, die Ärmsten gegen die Armen auszuspielen. Es ist ziemlich selten, dass Menschen in dieser Lage über Vermögen verfügen, wie sie durch die Zeitungen gegangen sind. Das kann man, glaube ich, einfach vergessen. Ich finde es nicht besonders attraktiv, Menschen immer wieder zu sagen: „Sorgt für euer Alter vor, auch wenn ihr wenig Geld verdient“, um ihnen dann zu sagen, wenn sie in eine schlimme Situation geraten, dass man ihnen genau diese Vorsorge wieder nimmt. Das ist jetzt ausgeschlossen mit dem Bürgergeldgesetz. Dass was fürs Alter zurückgelegt wird, das geht. Auch die Härtefallregelung, die Herr Rhein dargestellt hat, ist sehr wichtig. In unserem Bundesland leben zum Beispiel in ländlichen Regionen Menschen in größeren Häusern. Auch sie sind nicht davor gefeit, dass sie mal in eine schwierige Situation kommen. Dort direkt einen Wohnersatz zu bekommen in ganz kurzer Zeit, ist eben ein Problem. Dass man im Zweifel mit einer Härtefallregel darauf reagiert, finde ich sehr gut. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, verspreche ich mir vom Bürgergeldgesetz tatsächlich einen Kulturwandel, tatsächlich ein modernes Staatsverständnis, das wir in der Sozialpolitik dann auch leben können. Ich bin sicher: Wir brauchen gerade in der heutigen Zeit die Solidarität aller. Der Staat ist deshalb stark, weil er nicht nur drei Entlastungspakete für die Mitte der Gesellschaft auf den Weg bringt und weil er das Wohngeld, wie wir eben gehört haben, auf den Weg bringt, von dem so viele Menschen profitieren werden, sondern weil er auch sagt: Die Ärmsten in unserer Gesellschaft können sich darauf verlassen, dass wir sie unterstützen. – Vielen Dank an alle, die mitgewirkt haben! Ich freue mich, wenn wir dieses Gesetz hier heute verabschieden. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Ich danke Ihnen. Die Zuschauerinnen und Zuschauer haben heute die Gelegenheit, bei einer besonderen Debatte dabei zu sein. Das ist nicht jedes Mal so. Ich darf als Nächstes aufrufen: Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vermittlungsausschuss hat ein Ergebnis vorgelegt. Mit diesem Ergebnis konnten große Mehrheiten im Bundestag und können hoffentlich heute alle hier im Bundesrat zustimmen. Damit ist klar: Hartz IV geht, und das Bürgergeld kommt. Das ist gut und richtig so, denn wir haben es bei dieser Bürgergeldreform mit einer Sozialstaatsreform zu tun, die die Ausrichtung im Bereich der sozialen Sicherheit neu justiert. In den letzten Wochen ist über Detailfragen diskutiert worden – Herr Rhein hat aus dem Vermittlungsverfahren berichtet –, aber der Kern dieser Reform ist aus meiner Sicht ein bisschen verloren gegangen. Denn Kern dieser Reform ist, dass unser Staat, der laut Grundgesetz ein demokratischer und sozialer Staat ist, noch einmal hinschaut, gerade auch in Krisenzeiten, die wir mit der Pandemie und aktuell mit der Energiekrise erleben, ob die Frage der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit richtig austariert ist. Es liegt ja in der Natur der Sache, dass die verschiedenen politischen Akteure, auch aus verschiedenen Parteien, verschiedene Blickwinkel haben und auch verschiedene Meinungen und Vorstellungen zu der Frage: Was bedeutet soziale Gerechtigkeit, und was bedeutet soziale Sicherheit? Das ist gut und macht eine Demokratie aus; das haben wir heute hier gehört, und das will ich als jemand, der zumindest 15 Jahre lang diese Demokratieform nicht erleben durfte, noch einmal ausdrücklich unterstreichen. Ich bedaure es sehr, dass wir mittlerweile oft Schwarz- Weiß-Diskussionen haben und eigentlich nicht das unterstreichen, was in unserer Demokratie möglich ist: die Vielfalt der Positionen. Daher sollten wir vielleicht den Rat, den Rita Süssmuth schon von ihrem Vater mitbekommen hat – das hat sie bei uns in Mecklenburg- Vorpommern anlässlich der Feierlichkeiten zu 25 Jahren Landesverfassung berichtet –, beherzigen: Wenn du in ein Gespräch gehst, gehe auch mal davon aus, dass der andere recht haben könnte. – Ich finde, dass uns das in den letzten Tagen besser gelungen ist als zu Beginn der Debatte. Denn natürlich ist eine vielfältige Debatte richtig, aber wir müssen immer darauf achten, gerade wenn es um das sensible Thema „soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit“ geht, dass diese Debatte nicht vergiftet geführt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Debatte ist leider vergiftet geführt worden. Sie ist deshalb vergiftet geführt worden, weil auf einmal die Behauptung im Raum stand, dass es mit dieser Bürgergeldreform passieren könnte, dass Arbeit sich nicht mehr lohnt. Ich glaube, wir sind uns hier alle, egal welche Landesregierung, egal welche politische Prägung, einig, dass sich in einem sozialen Staat Arbeit lohnen muss. Das findet auch statt. Das hätte stattgefunden mit dem Ursprungsentwurf aus dem Bundestag und findet jetzt auch statt mit den Veränderungen. Deswegen will ich zuallererst gar nicht über das Bürgergeld sprechen, sondern noch mal darauf hinweisen, dass wir heute im Bundesrat genau das tun: Wir bringen weitere Verbesserungen auf den Weg, damit sich Arbeit in unserem Land lohnt. Nach der Anhebung des Mindestlohns haben wir heute mit dem Inflationsausgleichsgesetz, dessen Name zu meinem Bedauern sehr technisch klingt und bei dem sich kein Mensch so richtig vorstellen kann, was dahintersteckt, dafür gesorgt, dass es nicht nur steuerliche Erleichterungen gibt, sondern auch das Kindergeld auf 250 Euro steigt, der Kinderzuschlag auf 250 Euro. Das bedeutet, dass gerade Familien, Mütter und Väter, die kleine Einkommen haben, für ihre Kinder nicht nur 250 Euro Kindergeld, sondern auch plus 250 Euro Kinderzuschlag, also 500 Euro, erhalten können. Wir haben gerade mit der Wohngeldreform dafür gesorgt, dass Rentnerinnen und Rentner, aber gerade auch Menschen, die arbeiten und kleine Einkommen haben, wesentlich mehr Wohngeld bekommen können. Genau diese Kombination aus Mindestlohn und viel besseren Tariflöhnen und dieser zusätzlichen Unterstützung durch Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld führt dazu, dass Menschen mit geringerem Einkommen, also vor allem Einkommen bis und um 2 000 Euro herum, jetzt in einer Form durch Bund und Länder – denn das kostet uns gemeinsam ja auch viel Geld – unterstützt werden, wie es das bisher in dieser kurzen Zeit gar nicht gab. Mir ist es wichtig, in dieser Debatte diesen Punkt mit dem Bürgergeld zu verknüpfen, weil die Debatte in den letzten Wochen doch ein bisschen vergiftet war: dass alleine die Anhebung des Regelsatzes und die Neuausrichtung des Bürgergeldes dazu führen könnte, dass sich Arbeit nicht mehr lohne. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das stimmt nicht. Zumindest wir sollten uns nicht an dieser Debatte beteiligen, weil wir sonst das, was wir zusammen hier im Bundesrat auf den Weg bringen und was wir Länder ja auch in vielen Bereichen mitfinanzieren, selbst infrage stellen und weil es auch die Gesellschaft spaltet. In der Personengruppe derjenigen, die arbeiten und geringe Einkommen haben – übrigens betrifft das insbesondere alleinerziehende Frauen, die nur Teilzeit arbeiten – und sogar in Hartz IV und zukünftig im Bürgergeldsystem durch Aufstockung sind, haben es viele schwer. Da hat der soziale Staat die Aufgabe, zu unterstützen. Das tun wir mit mehreren Instrumenten, die wir heute auf den Weg gebracht haben; das habe ich eben angesprochen. Dann gibt es natürlich auch Menschen, die aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht arbeiten können, weil sie vielleicht akut krank geworden sind. Wir haben heute den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Das ist ein typisches Beispiel. Wer mit Frauen, die sich aus Gewaltspiralen, häuslicher Gewalt befreit haben, gesprochen hat, weiß, dass da rauszukommen auch bedeutet, neue soziale Situationen zu haben. Eine Frau, die Kinder hat und die häusliche Gewalt von ihrem Mann erlebt hat und bisher in einem Haushalt gelebt hat, der finanziell gut aufgestellt war, weil sie sich um die Familie gekümmert und er vielleicht ein gutes Einkommen nach Hause gebracht hat, und sich dann aus dieser Gewaltspirale befreit, muss in der ersten Zeit, bis sie selbst wieder auf eigenen Füßen stehen kann, von Sozialleistungen leben. Ich könnte viele weitere Beispiele nennen. Deswegen wäre es vielleicht gut, dass wir in dieser Debatte nicht mehr auf der einen Seite so tun, als ob dort in diesem System, bisher Hartz IV und zukünftig Bürgergeld, nur Leute sind, die nicht arbeiten wollen. Auf der anderen Seite sollten wir aber auch nicht so tun, als ob es eine Zumutung wäre, wenn man in einem solchen System der sozialen Absicherung auch Regeln und Bedingungen aufstellt. Ich glaube, es geht um eine gute Balance. Mit der Bürgergeldreform machen wir genau das. Kern dieser Reform ist, zukünftig auf Kooperation zu setzen, auf Weiterbildung, auf Qualifikation, auf Chancen anstatt auf Druck und Bestrafung. Das machen wir vor allem, indem der Vermittlungsvorrang entfällt. Das heißt, es geht zukünftig stärker um die Qualifikation und Weiterbildung, um den Menschen Möglichkeiten zu geben, dauerhaft im Arbeitsmarkt zu bleiben. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Wirtschaft, die ja Fachkräfte braucht. Der zweite Punkt – es ist angesprochen worden –: Wir setzen viel stärkere Anreize. Wenn ein junger Mensch, der in einer Familie aufgewachsen ist, wo Eltern bisher Hartz IV bekamen, jetzt eine eigene Ausbildung macht, wird sein Ausbildungsgehalt nicht mehr so stark heruntergekürzt. Das ist ein neuer Anreiz, ein Anreiz für Ausbildung und Arbeit. Das sind alleine zwei Beispiele. Natürlich führt die Regelsatzerhöhung dazu, dass es in diesen Krisenzeiten eine bessere soziale Absicherung gibt. Ich finde es auch wichtig als Signal an die arbeitende Mitte, dass sie weiß, dass, wenn sie in eine Notsituation gerät – in der Corona-Pandemie haben einige, die sich das nie haben vorstellen können, erlebt, wie schnell das gehen kann; dieselbe Angst herrscht jetzt in der Energiekrise –, unsere Botschaft, die Botschaft dieses Sozialstaates ist: Wer in eine Notsituation gerät, dem wird akut geholfen durch Sozialleistungen, aber der muss nicht sofort alles abgeben, was er sich in den letzten Jahren erarbeitet hat, denn er hat ja schließlich auch beigetragen zu diesem Sozialsystem. Ich finde, dass die Bürgergeldreform genau diese Balance hält: Weiterbildung, Qualifikation, neue Anreize für Weiterbildung, aber auch für Ausbildung und gleichzeitig eine bessere soziale Sicherung. Das ist eine gute Reform, die sich sozusagen einbettet in die anderen Maßnahmen, die wir gerade ganz aktuell für viele Menschen machen, die kein Bürgergeld bekommen, die Einkommen haben, aber kleine Einkommen. Das gehört zusammen. Ich finde, das gehört auch in der Kommunikation zusammen, um zu verhindern, dass die Menschen, die sich anstrengen, denen es nicht so gut geht, das Gefühl haben: Für andere wird mehr gemacht. – Das ist nicht gut für unseren Sozialstaat. Wir sollten zusehen, dass da nicht der Spaltung das Wort geredet wird, sondern wir sollten auf Zusammenhalt setzen. Das machen wir heute, gerade an diesem Tag, mit diesen verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben. Deswegen stimmt auch unser Land der Bürgergeldreform zu. Wir wollen uns noch mal ganz herzlich bedanken beim Bundesarbeitsminister für die guten Beratungen im Vermittlungsausschuss und auch für die Protokollerklärung, denn für unser Bundesland war vor allem die Protokollerklärung zur weißen Ware wichtig. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, und ich werbe natürlich dafür, dass wir das heute in großer, breiter Mehrheit tun. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Schwesig! – Jetzt erhält das Wort Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut aus Baden-Württemberg. Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden- Württemberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bürgergeld ist so gut wie unter Dach und Fach, und das ist gut so. Das ist gut so, weil die Grundsicherungsempfänger die damit verbundene Erhöhung der Regelsätze angesichts der Inflation dringend benötigen. Das ist gut so, weil damit neue Anreize für Weiterbildung und Qualifikation geschaffen werden. Das nutzt sowohl den Arbeitsuchenden als auch dem Arbeitsmarkt. Das ist gut so, weil damit die Hinzuverdienstmöglichkeiten vorsichtig verbessert werden – so möchte ich es mal bezeichnen; denn ich meine, da wäre noch mehr drin gewesen. Das Bürgergeld kommt, und was jetzt nach den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses kommt, ist besser als das, was die Ampel zunächst auf den Tisch dieses Hauses gelegt hat. Es ist besser, weil wir es gemeinsam geschafft haben, das Prinzip des Förderns und Forderns zu erhalten, und zwar nicht irgendwann, sondern ab Tag eins der Beziehung zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Jobcenter. Es ist besser, weil es mit dem dann geltenden Sanktionssystem auch künftig wichtige Leitplanken für diejenigen gibt, die es ohne Druck aus eigener Kraft nicht schaffen, oder diejenigen, die ohne Druck nicht bereit sind, mit dem Jobcenter zu kooperieren. Es ist besser, weil beim Schonvermögen und bei den Wohnkosten Lösungen gefunden wurden, die auch denen, die arbeiten und mitunter weniger haben, vermittelbar sind, ohne den sozialen Frieden zu gefährden. Vor zwei Wochen habe ich genau an dieser Stelle für einen Kompromiss geworben. Sie sehen mich heute an derselben Stelle zufrieden, dass uns dieser Kompromiss gelungen ist. Beide Seiten mussten lange Wege gehen, und beide Seiten mussten über ihren Schatten springen. Dass beide Seiten das getan haben, zeigt, dass sachorientierte Politik eine Chance in unserem Land hat und dass die Menschen darauf vertrauen können, dass die Politik in Deutschland aus Verantwortung handelt und nicht nur aus politischem Kalkül. Dennoch müssen wir uns, glaube ich, nicht alle lieb haben. Ich sage es offen: Es gab auch einige Punkte in dieser Debatte, die mich irritiert haben. Ich will zwei herausgreifen. Mich hat zum einen als Mitglied des Bundesrates irritiert, dass es manche Stimmen aus der Regierungskoalition gab, die es offenbar fast als Zumutung empfunden haben, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Ich erinnere da gerne an den früheren Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck, der gesagt hat: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineinkommt. – Das Struck’sche Gesetz sagt nicht mehr und nicht weniger, als dass Kompromisse im politischen Geschäft Normalität sind und sein sollten. Dazu gehört sicherlich die Diskussion im Vermittlungsausschuss. Mich hat zum anderen als Wirtschafts- und Arbeitsministerin irritiert, dass im Zusammenhang mit der Reform Gerechtigkeit fast ausschließlich aus der Perspektive derer definiert wurde, die Unterstützung bekommen sollen. Diese Perspektive ist notwendig, ja, aber sie ist nicht hinreichend. Ich möchte es mal so formulieren: Gerechtigkeit ist unteilbar. Wenn wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft erhalten wollen, dann müssen wir immer auch die Perspektive derer miteinbeziehen, die für diese Unterstützung mit Steuern und Abgaben bezahlen und auf Wohlstand, jedenfalls mittelbar, verzichten sollen. Auch dies ist Teil einer verantwortlichen Perspektive. So viel zu meinen Irritationen. Sie sehen die Vielschichtigkeit der Debatte. Zum Schluss möchte ich noch einmal nach vorn schauen. Das Bürgergeld mag gesetzgeberisch so gut wie unter Dach und Fach sein. Der Weg, der zu gehen ist, bis es bei den Menschen ankommt, ist noch weit. Dabei dürfte die Regelsatzerhöhung noch das einfachste sein. Schwieriger wird es danach. Deshalb möchte ich hier heute noch zwei Aspekte ansprechen. Erstens. Es sind die Jobcenter, die diese Reform umsetzen und schultern müssen, und es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Jobcentern, auf die nach der Integration der Geflüchteten aus der Ukraine noch einmal viel und wahrscheinlich noch viel mehr Arbeit zukommt. Deshalb mein dringender Appell an Sie, lieber Herr Bundesminister Heil: Nehmen Sie das, was die Jobcenter Ihnen zurückmelden, ernst. Nehmen Sie Hinweise und Bedarfe, die von den Jobcentern gemeldet werden, nicht als Kritik, sondern als konstruktive Unterstützung, damit die Reform möglichst gut bei den Menschen ankommt. Dabei geht es natürlich auch um Geld. Mittelkürzungen, wie sie ja zunächst angedacht wurden, wären jedenfalls das absolut falsche Signal gewesen. Im Gegenteil: Ich glaube, wir müssen gegebenenfalls bereit sein, nachzuarbeiten, wenn die Arbeitsbelastung zu groß wird oder wenn die Betreuung der Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergelds durch die Umstellungen zwischendrin zu sehr leidet. Zweitens. Bisher ist die Reform nicht viel mehr als eine in ein Gesetz gegossene Idee. Wir werden erst nach und nach sehen, ob diese Idee auch in der Wirklichkeit trägt. Umso mehr ist es in den nächsten Monaten und Jahren unsere Pflicht, Anspruch und Wirklichkeit immer wieder ins Verhältnis zu setzen. Das heißt für mich – Herr Ministerpräsident Haseloff hat es angesprochen –: Wir brauchen ein enges Monitoring des Bürgergelds über das BMAS, die BA oder das IAB. Ich biete Ihnen schon jetzt an, dass wir, Bund und Länder gemeinsam, in der ASMK eine periodische Bestandsaufnahme, eine unvoreingenommene Überprüfung und kritische Begleitung der Reform etablieren, nicht mit dem Ziel, das Haar in der Suppe zu finden, sondern im Sinne eines konstruktiven fachlichen Controllings in der Umsetzung. Die Inhalte, aber auch die Frage, wie mit den Menschen in der Praxis umgegangen wird – das ist das, was bei den Menschen in unserem Land ankommt. Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie diese Idee aufgreifen. – Vielen Dank! Präsident Dr. Peter Tschentscher: Vielen Dank, Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut! – Das Wort erhält jetzt Herr Minister Hoff, Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Innerhalb von zwei Wochen diskutiert der Bundesrat das zweite Mal über das Bürgergeldgesetz. Ich möchte in meinen Ausführungen – ich habe wie Kollegin Hoffmeister- Kraut und wie Kollegin Schwesig am Montag der vergangenen Woche auch zu diesem Gesetz gesprochen – einen Blick zurück und einen Blick nach vorn werfen. Ich habe in meiner Rede am vorvergangenen Montag von diesem Pult aus in Richtung derjenigen Länder, in denen die CDU und die CSU regieren, kritisiert, dass die Kritik der Unionsparteien sowohl in der Sache wissenschaftliche Fakten ignoriert hat als auch dazu angetan war, gesellschaftlich zu spalten. Frau Kollegin Schwesig hat das hier zutreffend als eine „vergiftete Debatte“ bezeichnet. Die Unionsparteien haben im Vorfeld des Vermittlungsausschusses das Bild eines trägen Hilfesuchenden gezeichnet und plädierten, um den Vorsitzenden des Paritätischen Gesamtverbands, Dr. Ulrich Schneider, zu zitieren, für eine anachronistische „Rohrstockpädagogik“. Ich will es an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen: Die Differenzierung zwischen Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern auf der einen Seite und denjenigen, die durch Erwerbsarbeit eine ausgedrückte Lebensleistung haben, geht an der Lebensrealität Hunderttausender Menschen vorbei, die, weil sie zu niedrige Löhne haben, obwohl sie einen Job haben, in Armut leben, aufstocken müssen und deshalb Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen. Insofern ist diese Differenzierung aus meiner Sicht dazu angetan, gesellschaftlich spaltend zu wirken. Denn die Realität ist doch, dass über lange Jahre Niedriglohnstrategien und die Untergrabung des Tarifsystems dazu beigetragen haben, dass Menschen in Armut leben. Dies haben wir hier im Bundesrat zur Debatte gestellt, und zur Stärkung des Tarifsystems hat es aus dem Bundesrat heraus auch Initiativen gegeben. Diese Menschen arbeiten zwar jahrelang, sind aber doch mit der Angst konfrontiert, im Alter in Armut leben zu müssen. Ich erinnere mich sehr gut, wie lange die Einführung des Mindestlohns umkämpft war, und immer noch wird gegen Erhöhungen des Mindestlohns gewettert. Ich habe hier am vorvergangenen Montag die Behauptung des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag beispielhaft für eine Form der vergifteten Debatte zitiert. Der CDU-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag stellte die Behauptung auf, durch die Erhöhung des Regelsatzes und durch das Schonvermögen, das die Ampel in ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgeschlagen hatte, würden künftig Sozialleistungsbezieher mit einem Maserati durch die Gegend fahren. Ich finde, er ignoriert die tatsächliche Armutssituation der privaten Haushalte in Deutschland. Wenn der CDU- Fraktionsvorsitzende in der Debatte des Thüringer Landtags sozusagen an die Ampel gerichtet aus Dostojewskis „Die Brüder Karamasow“ zitiert mit den Worten: „Am Ende werden sie uns ihre Freiheit zu Füßen legen und zu uns sagen: Macht uns zu euren Sklaven, aber füttert uns“, dann ist das eine beispiellose Entgleisung in einer politischen Debatte über die Reform des Sozialstaates und nicht das, was in unserem Land tatsächlich notwendig ist, damit Menschen keine Angst vor Armut haben müssen. Ich habe in der Debatte im Thüringer Landtag dann auch aus „Die Brüder Karamasow“ zitiert. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: „Ich habe mich wohl schon tausendmal über diese Fähigkeit des Menschen gewundert, das höchste Ideal neben der niedrigsten Gemeinheit in seiner Seele hegen zu können, und beides mit vollkommener Aufrichtigkeit.“ Kurzum: Das sich in der Ablehnung des Bürgergeldes von konservativer Seite offenbarende Menschenbild aus Kontrolle, Gängelung und dem Kleinhalten der Benachteiligten durch Sanktionen muss man aus meiner Sicht ablehnen. Es ist hier in der Debatte häufig von zwei Seiten gesprochen worden. Es gibt an dieser Stelle, glaube ich, noch eine weitere Position, die man hier ganz klar äußern muss. Sehr geehrte Damen und Herren, der Union war es im Vorfeld des Vermittlungsausschusses sehr wichtig, dass das Wohnungsmoratorium von 24 Monaten auf 12 Monate verkürzt wird. Ich habe in der Debatte am vorvergangenen Montag gesagt, dass ich dafür wenig Verständnis habe. Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit.

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

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