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Next Kraftwerke

lobbyregister / register_entry 29.05.2024 · Original ↗

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Next Kraftwerke Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Zum Zwecke der Interessenvertretung erfolgen Kontaktaufnahmen zu VertreterInnen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich verschiedener Themenfelder, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit als auch das effiziente Gelingen der Energiewende von Bedeutung sind. Dabei geht es um Probleme bei Regelungen zur Direktvermarktung und Systemintegration von Erneuerbaren Energien und Speichern. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Hürden im alltäglichen Geschäft in der Praxis zu vermitteln und Impulse sowie Änderungsvorschläge zu realistischeren Vorgaben für die praktische Umsetzung zu geben. Interessenbereiche: Erneuerbare Energien; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - Änderungen im EEG: Änderungen im EEG zur Verbesserung der Regelungen zur Direktvermarktung und Anforderungen zu Speichern - Strommarktdesign der Zukunft: Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem: Das BMWK hat Vorschläge sowohl für Anpassungen bestehender als auch für die Einführung neuer Regelungen im Hinblick auf das künftige Strommarktdesign vorgelegt. Next Kraftwerke setzt sich dabei für eine Weiterentwicklung ein, die mit überschaubarem Aufwand und geringer Komplexität einhergeht, aber dennoch den Ausbau erneuerbarer Energien fördert und Betreibern langfristige Investitionssicherheit bietet. Darüber hinaus plädiert Next Kraftwerke für einen technologieoffenen Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten sowie die Optimierung des Redispatch 2.0, bevor neue Technologien integriert werden. Schließlich sieht Next Kraftwerke Verbesserungsmöglichkeiten bei der Vermarktung von Speichern, die ebenfalls adressiert werden sollten. - EEG 2027: Wir bringen folgende Zielsetzungen zur Weiterentwicklung des EEG ein: 1. Marktprämie mit Refinanzierungsbeitrag: 2. Änderungen Biomasse/Biogas: Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Biogasanlagen, Abschaffung der Betriebsviertelstundenregelung, Umstellung der Ausschreibungen auf Höchstbemessungsleistung sowie Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz von Batteriespeichern zur Flexibilisierung. 3. Redispatch-Vorbehalt: 4. Vorgaben verpflichtende Fernsteuerbarkeit: 5. Fernsteuerbarkeit für Anlagen > 100 kW (MessbG): - Neuregelungen des Netzpaket: Next Kraftwerke setzt sich dafür ein, dass ein potentieller Redispatch-Vorbehalt nicht zu einem de facto Verbot von Neuanlagen in bestimmten Regionen führt. Unter Berücksichtigung, dass die Redispatch 2.0 Abruf- und Abrechnungsprozesse auf Seiten der ANBs flächendeckend nicht gut funktionieren, sollte ein Fokus auf einfache und transparente Prozesse gelegt werden.

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