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TenneT TSO GmbH

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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TenneT TSO GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen TenneT Germany ist der größte Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland. Das Unternehmen betreibt kritische Infrastruktur für den Zugang zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und bezahlbaren Stromversorgung. TenneT Germany ist einer der größten Investoren in Stromnetze an Land und auf See in Deutschland. An der nordwesteuropäischen Energiedrehscheibe gelegen, verbindet TenneT Germany Nord und Süd, Offshore und Onshore, Deutschland und Europa. Mit seinen über 5.000 Mitarbeitenden baut, betreibt und wartet das Unternehmen Deutschlands größtes Übertragungsnetz, das sich auf über 14.700 km erstreckt und mehr als ein Drittel der gesamten Offshore-Windkapazität der Europäischen Union anbindet. Unser Wachstum wird durch eine sich schnell entwickelnde Stromnachfrage angetrieben, die eine flexible und wachsende Netzarchitektur erfordert. TenneT Germany ist Teil der TenneT Group, dem europäischen Marktführer im grenzüberschreitenden Netzausbau und Pionier bei der Anbindung des europäischen Festlands an eine der weltweit größten erneuerbaren Energiequellen, die Nordsee. Die TenneT TSO GmbH ist ein Übertragungsnetzbetreiber. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes, die Stabilität des Stromsystems, die Funktionsfähigkeit sowie Weiterentwicklung des Strommarktes, die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Abrechnung und Abwicklung von Umlagen auf den Strompreis wie z.B. nach dem EEG, dem KWKG, §19 StromNEV oder die Offshore-Netzumlage. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und auf einen stabilen und wirtschaftlichen Betrieb sowie auf den zügigen Aus- und Umbau des für die Energiewende erforderlichen Strom-Übertragungsnetzes hinzuwirken. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Frühstücke und Abende sowie Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und an die Ministerien sowie die Abgeordneten übermittelt. Interessenbereiche: Immissionsschutz; Fossile Energien; Allgemeine Energiepolitik; Datenschutz und Informationssicherheit; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Artenschutz/Biodiversität; Digitalisierung; Energienetze; Industriepolitik; EU-Binnenmarkt; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Erneuerbare Energien; EU-Gesetzgebung Regelungsvorhaben: - Aufnahme der von der BNetzA bestätigten Maßnahmen des NEP 2037/2045 (2023) in den Bundesbedarfsplan: Überführung der von der BNetzA im Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 (2023) bestätigten Drehstrom- und Gleichstrom-Maßnahmen als Vorhaben in den Bundesbedarfsplan (als Anhang zum Bundesbedarfsplangesetz) einschließlich Berücksichtigung der aus Unternehmenssicht erforderlichen Netzverknüpfungspunkte sowie Kennzeichnung der Genehmigungshoheit (Bund oder Länder) und der Vorhaben mit (Teil-)Erdverkabelung - Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz: Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG. - Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit: Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes. - Integration neuer Verbraucher wie Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten ins Stromnetz: Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die effiziente Integration neuer Verbraucher wie Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie und Kleinstflexibilitäten (Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge) in das Stromnetz sowie deren Steuerung in Absprache mit Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern (Redispatch 2.0, Redispatch 3.0); Ziel ist die Nutzung des Potenzials der vorhandenen (Kleinst-)Flexibilitäten für den Strommarkt, um die Kosten des zukünftig weitgehend auf fluktuierenden erneuerbaren Energien basierenden Stromsystems möglichst gering zu halten und z.B. Kosten für Engpassmanagement wie Redispatch vermeiden bzw. reduzieren zu können. - Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse: Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt. Mit eingeschlossen ist der seit 2025 gezahlte jährliche Zuschuss zu den ÜNB-Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt einschließlich dessen Abwicklung und Ausweisung durch die ÜNB in den Übertragungsnetzentgelten. - Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen: Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein. - Effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen gewährleisten: Die sich verändernde Sicherheitslage macht eine effektive Cybersicherheit insbesondere der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Hierbei braucht es ein Gleichgewicht zwischen neuen Anforderungen und einem bürokratiesparsamen Rahmen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung von Transparenzpflichten im Kontext des Schutzes kritischer Infrastrukturen. - Systemdienlicher Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur: Die regionale Verortung von Elektrolyseanlagen ist mit Blick auf den notwendigen Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes von zentraler Bedeutung. Eine regulatorische Steuerung der regionalen Verortung ist für netz- und systemdienliche Standorte erforderlich. Dies ließe sich ließe sich u.a. gezielt im Rahmen von Fördermechanismus umsetzen. - Optimierung von Flächenzuschnitten, Netzinfrastruktur und Prozessen beim Ausbau von Offshore Wind in der AWZ: Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten. - Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen: Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können. - Digitalisierung der Energiewirtschaft: Forderung nach klaren Aussagen in der Gesetzgebung bezüglich der Nutzung von Datenräumen, um Daten souverän zu verwalten und diskriminierungsfrei zugänglich zu machen - in Anlehnung an die EU-Gesetzgebung - Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz: Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt. - Optimierung der Network-Codes: Optimierung der einheitlichen EU-Mindestanforderungen für den Netzzugang und Netzbetrieb. Diese europäischen Netzkodizes und Leitlinien bilden die technischen Voraussetzungen für einen effizienten und offenen EU-Binnenmarkt im Stromsektor.

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