EnBW Energie Baden-Württemberg AG
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EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Der Interessen- und Vorhabenbereich der EnBW AG umfasst über klassische Energiethemen (Strom- und Gaserzeugung, -transport, -handel und -vertrieb, Rückbau von Kernkraftwerken) hinaus auch Lösungen rund um die Schnellladeinfrastruktur für die E-Mobilität, dezentrale Energielösungen, Leistungen im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur sowie der urbanen Infrastruktur oder der öffentlichen Sicherheit.
Wir setzen uns für ein legislatives und regulatorisches Umfeld ein, das die Umsetzung unserer Strategie zu einem nachhaltigen und innovativen Infrastrukturpartner ermöglicht, um die Transformation des deutschen Energiesystems zu immer weniger CO2-Ausstoß mitgestalten zu können.
Interessenbereiche: Stadtentwicklung; Fossile Energien; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Energienetze; Erneuerbare Energien; EU-Binnenmarkt; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Ländlicher Raum; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Klimaschutz; Atomenergie; Handel und Dienstleistungen; Kommunikations- und Informationstechnik; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Verkehrsinfrastruktur; Sonstiges im Bereich "Energie"; Wettbewerbsrecht; Artenschutz/Biodiversität; Datenschutz und Informationssicherheit; Allgemeine Energiepolitik; Cybersicherheit
Regelungsvorhaben:
- Änderung des EnWG bezüglich §13: Vorschläge zur Ergänzung des EnWG, Paragraph 13 zur Sicherung der Verfügbarkeit der Netzreserve
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Die EnBW möchte mit dem vorliegenden Papier einen Diskussionsbeitrag zum Fledermausschutz an Windenergieanlagen (WEA) leisten. In den vergangenen Jahren haben sich die Abschaltvorgaben für Fledermäuse zunehmend verschärft, was zu deutlich höheren Ertragsausfällen führt. Zu großen Teilen erfolgt die Forderung nach mehr Abschaltzeiten aus Vorsorgegründen, da wissenschaftliche Erkenntnisse fehlen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
- Anpassung Ausschreibungsmodalitäten E-LKW-Schnellladenetz: Die EnBW hält den Aufbau eines E-LKW-Initialladenetzes an unbewirtschafteten Raststätten für sinnvoll. Jedoch sollte das Ausschreibungsdesign zugunsten einer marktlichen Lösungen angepasst werden. Zuvorderst plädiert die EnBW für eine freiwillige Anwendung des Durchleitungsmodells und eine marktorientierte Preisgestaltung.
- Verabschiedung eines praxisorientierten Kraftwerkssicherheitsgesetzes: Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.
- RED III-Umsetzung Offshore, Realisierungsfristen: Verlängerung der Realisierungsfrist für Offshore-Windparks nach § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate.
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie: Die EnBW begrüßt prinzipiell, dass die Bundesregierung eine kurzfristige Teilumsetzung der RED III für die Windenergie an Land und somit eine Schließung der Lücke nach Auslaufen der EU-Notfallverordnung anstrebt. Leider kann diese Regelung ohne Einbeziehung der nach dem 19.05.2024 ausgewiesenen Windenergiegebiete aus unserer Sicht nicht die gewünschte Beschleunigungswirkung erzielen.
- Partizipation von Reservekraftwerken am Markt zur Strompreisstabilisierung: Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht den Einsatz von Reserveanlagen am Markt vor, um eine Stabilisierung des Strompreises zu erreichen. Aus Sicht der Energie Baden-Württemberg sollte dieses Vorhaben nicht umgesetzt werden. Einerseits würde damit ein gravierender Markteingriff mit absehbar deutlich negativen Konsequenzen vorgenommen werden. Andererseits würden damit energiepolitische Vorhaben, wie die Kraftwerksstrategie oder die Einrichtung eines Kapazitätsmarktes, infrage gestellt. Als Konsequenz wäre die zukunftsfähige Neuausrichtung der disponiblen Erzeugung in Deutschland durch den temporären Weiterbetrieb alter Kohleanlagen gefährdet.
- RED III-Umsetzung THG-Quote im Verkehr: EnBW begrüßt den Referentenentwurf des BMUKN zur Weiterentwicklung und Stabilisierung der Treibhausgasminderungs-Quote im Verkehr. Der vorgeschlagene Instrumentenmix insbesondere hinsichtlich der Betrugsprävention, des Wegfalls der Doppelanrechnung bei fortschrittlichen Biokraftstoffen und dem Wegfall von POME als Erfüllungsoption wird unterstützt. EnBW setzt sich für Anpassungen der Regulierung bei der virtuellen Verflüssigung ein, um ein Level Playing Field mit der heimischen Biomethanproduktion zu gewährleisten.
- Verbraucherschutz und Netzanschluss im EnWG: Verbesserung des Gesetzentwurfes hinsichtlich Verbraucherschutz und Netzanschluss
- Außenbereichsprivilegierung Batteriespeicher: Änderung des Baugesetzbuches zur Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich. Die Privilegierung soll nun mit der Novelle des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) wieder eingeschränkt werden, nachdem Sie gerade erst im Rahmen der EnWG-Novelle von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde
- Die Vorgaben in Artikel 7 des Verordnungsentwurfs sollten angepasst werden, um Beschränkungen für LNG-Spotmarkt-Käufe zu vermeiden.: Die Vorgaben in Artikel 7 des Verordnungsentwurfs sollten angepasst werden, um Beschränkungen für LNG-Spotmarkt-Käufe zu vermeiden. Es geht einerseits um die Kriterien der Liste mit ausgenommenen Ländern. Andererseits geht es um ein Entfallen der ex-ante-5-Tages-Frist bzw. um eine behördliche Rückmeldepflicht.
- Energiewirtschaftsgesetz EnWG: Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie.
- Clean Corporate Vehicles: Die EU Kommission hat einen Vorschlag zur Erhöhung der Anzahl von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in unternehmerischen Fahrzeugflotten vorgelegt. Das BMWE befragt hierzu auf nationaler Ebene betroffene Stakeholder. Die EnBW befürwortet das Regelungsvorhaben der EU Kommission im Sinne der Antriebswende.
- Änderung des BNatSchG im Rahmen des InfZuG: Bei Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch solche Energieinfrastrukturvorhaben, die im überragenden öffentlichen Interesse sind (z.B. Windenergieprojekte), sollen Vorhabenträger künftig die Wahlfreiheit zwischen Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen und Ersatzzahlungen haben.
- Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See: Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Nutzung der Windenergie auf See insbesondere unter Berücksichtigung des Naturschutzes, der Schifffahrt sowie der Offshore-Anbindungsleitungen auszubauen.
- Änderung des Telekommunikationsgesetzes: Die EnBW setzt sich für praxisnahe und effiziente Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes ein. Insbesondere plädiert sie dafür die vorgeschlagenen Regelungen zum Stromnetzanschluss von Mobilfunkmasten aus dem TKG-E herauszunehmen und sie im EnWG zu belassen. Positiv hervorzuheben sind die angedachten Regelungen zur Gebäude-Inhaus-Verlegung sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Anpassungen im Wegerecht. Die Transparenzregeln im Gigabit-Grundbuch sollten im Sinne des Schutzes kritischer Infrastrukturen reduziert werden.
- Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets: Anpassung der Inhalte des Netzanschlusspakets "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens" (Arbeitsentwurf, Stand 30.01.2026):
Ausgewogene Ausgestaltung der Belange von Netzbetreiber und Netzanschlusspetenten im Hinblick auf Entschädigungen für Engpass-Abregelungen, FCA und die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzbetriebsmitteln sowie bessere Synchronisierung mit der Neuregelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes - lfd. Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur).
- Anpassungen bei Umsetzung von EU-Vorgaben zur Energieeffizienz: Die Anpassungen im Energieeffizienzgesetz haben das Ziel die EU-Vorgaben ohne darüber hinausgehende Ergänzungen ins nationale Recht umzusetzen. Die EnBW befürwortet die Rücknahme des Goldplatings. Gleichzeitig plädieren wir für eine besondere Beachtung von Regelungen für Tier-4-Rechenzentren. Die Vorgaben zum öffentlichen Vergaberecht gehen über die EU-Vorgaben hinaus und sollten entsprechend angepasst werden.
- Änderung des Bundesbedarfsplangesetz: Der Entwurf enthält die Maßnahmen aus dem Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 und umfasst 39 Wechselstrommaßnahmen, drei Interkonnektoren, die beiden Gleichstromleitungen DC42 und DC42plus von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg beziehungsweise Bayern sowie eine Offshore-Anbindungsleitung. Für diese Netzausbauvorhaben werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes können die Netzausbauvorhaben in die Planungs- und Genehmigungsphase übergehen.
- Änderung des Gebäudeenergiegesetzes: Mit diesem Gesetz wird das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst, womit die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig können auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wobei Sorge getragen wird, dass diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil von kohlendioxid-neutralen Brennstoffen nutzen. Es sollen zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 1 : 1 in nationales Recht umgesetzt werden.
- Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten: Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten soll der Bau von "Langzeitkapazitäten", "Erzeugungskapazitäten" und "Kapazitäten" angereizt werden. Der Gesetzesentwurf regelt unter anderem Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumia; Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen; Aggregation, Reduzierte Leistung und Referenzwert sowie Präqualifizierung. Die EnBW bringt sich in den Prozess ein, um eine praktikable Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen und hat so bspw. Vorschläge zur Erbringung von Momentanreserve oder für Standortdefinitionen eingebracht.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: Mit dem o.g. Gesetz wird eine „kleine” Wärmeplanung zur Prozesserleichterung in kleinen Kommunen eingeführt. Die EnBW unterbreitet Vorschläge im Sinne einer praktikableren Umsetzung, wie z.B. dass die Novelle auch gezielt genutzt werden sollte, um die Beteiligung der Energiewirtschaft nicht nur beizubehalten, sondern ausdrücklich zu stärken und rechtlich klar abzusichern.
- Anpassungen am Baurecht: Die Anpassungen im Bau- und Raumordnungsrecht sollen den Ausbau verschiedener Infrastrukturen, von Erneuerbaren Energien, Speichern, Ladeinfrastruktur sowie Rechenzentren beschleunigen. Die EnBW setzt sich für die Beschleunigung der angesprochenen Verfahren ein.
- Transparenz bei Ladepreisen: Im Rahmen der AFIR Revision soll u.a. die Transparenz von vertragsbasiertem Laden angepasst werden. In Vorbereitung der deutschen Positionierung werden zentrale Stakeholder zur unserer Markteinschätzung befragt. Die EnBW sieht bereits ein sehr hohes Transparenzniveau bei den Ladepreisen und spricht sich gegen weitere regulatorische Eingriffe aus.
- Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets: Mit ihrem Gesetzentwurf will die Regierung das Gasleitungsnetz in Deutschland EU-konform umbauen bzw. modernisieren und die Infrastruktur für Wasserstoff neu regeln sowie die Zertifizierung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und H2 korrekt setzen.
- Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG 2027): Windenergie an Land, Referenzertragsmodell, Ausbauziele, Planung und Genehmigung, Gesetz für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Rückbau von Kernkraftwerken: Weiterentwicklung der Regulatorik für einen sicheren und effizienten Rückbau der Kernkraftwerke.
- Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich im räumlichen Zusammenhang mit einer Umspannanlage: Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie
(EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749
in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz
in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
- Virtuelle langfristige Stromlieferverträge und Umsetzung der Simplification agenda (vPPAs) in der Finanzmarktregulierung: Das EU MISP (Market Integration and Supervision Package) ist ein umfassendes Gesetzgebungsvorhaben der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2025, das darauf abzielt, die bislang stark fragmentierten europäischen Kapitalmärkte stärker zu integrieren und effizienter zu machen. Es ist ein zentraler Baustein der sogenannten Savings and Investments Union. Die EU Verordnung EMIR (European Market Infrastructure Regulation) hingegen ist eine bereits seit 2012 geltende spezifische Finanzmarktregulierung, die sich auf den Handel mit Derivaten konzentriert und als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 eingeführt wurde. Ihr Hauptziel besteht darin, die Transparenz und Stabilität der Derivatemärkte zu erhöhen und systemische Risiken zu reduzieren.
- EU-Zölle auf grüne Ammoniakimporte: Es geht um die permanente Abschaffung von EU-Importzöllen auf grüne Ammoniakimporte in Höhe von 5,5 %.
- Konstruktives Begleiten des Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor: Im Rahmen des Masterplans Wasserstoff des Bundesverkehrsministeriums werden verschiedene Maßnahmen gefordert, um das Potenzial von Wasserstoff im Schwerlastverkehr besser heben zu können. Dabei geht es um die Förderung von Infrastruktur für Tanken sowie Importieren von Wasserstoff und Garantieinstrumente für Investitionsentscheidungen in Wasserstoffprojekte.
- EU Industrial Accelerator Act, Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe: Der Industrial Accelerator Act (IAA) verfolgt das Ziel, die europäische Wertschöpfung zu stärken, strategische Abhängigkeiten zu reduzieren, die Resilienz strategischer Lieferketten zu erhöhen und darüber hinaus die energieintensive (europäische) Industrie zu dekarbonisieren. Zentrales Instrument zur Umsetzung der Ziele des IAA soll die öffentliche Auftragsvergabe darstellen. Durch Vorgaben für die öffentliche Beschaffung sollen Leitmärkte bzw. eine regulierte Nachfrage geschaffen werden.
- Gesetz zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (WindseeG): Gegenstand der Interessenvertretung ist das parlamentarische und ministerielle Verfahren zur Änderung des Gesetzes zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) sowie der damit verbundenen energiewirtschaftsrechtlichen Regelungen. Die Interessenvertretung bezieht sich insbesondere auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ausschreibungen, Flächenentwicklung, Offshore-Netzanbindung, internationale Offshore-Kooperationsprojekte, Überbauung von Windparkflächen, Wasserstoffinfrastruktur auf See sowie weitere Vorgaben zur Planung, Genehmigung und Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus in Deutschland.
- Bundeszuschuss Übertragungsnetzentgelte: Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029. Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen zur Gewährung, Finanzierung und Abwicklung des Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten, einschließlich der Voraussetzungen, des Umfangs, der zeitlichen Ausgestaltung sowie der Berücksichtigung der Zuschüsse im Rahmen der Netzentgeltbildung. Zudem wird die Ausgestaltung der Folgeregelungen für Netzbetreiber, Netznutzer und die regulatorische Umsetzung im Energiewirtschaftsrecht begleitet.
- Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/799 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts: Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie geht es um die Stärkung der Anerkennung des vertraglichen Liquidationsnetting im Bereich der Energiemärkte sowie für Energiemarkt-Zertifikate.
- Erhöhung Schutz kritischer Infrastrukturen: EnBW setzt sich für die Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen ein. Die zum KRITIS Dachgesetz nachgelagerten Verordnungen müssen schnell implementiert werden. Wichtig ist dabei eine praxisnahe Ausgestaltung und klare Zuständigkeiten bei den staatlich verantwortlichen Stellen.
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