Initiative "Konzernmacht beschränken"
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Initiative "Konzernmacht beschränken"
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit politischen Entscheidungsträger:innen geführt, u.a. in Bundesministerien, im Bundestag sowie in nachgeordneten Bundesbehörden wie dem Bundeskartellamt. Weiterhin werden schriftliche Stellungnahmen verfasst und den jeweils zuständigen Stellen zugeleitet. Zuletzt werden einzelne Abgeordnete über die Arbeit und Inhalte der Initiativen Konzernmacht beschränken informiert. Die Initiative Konzernmacht beschränken setzt sich dafür ein, das Kartellrecht zu verschärfen, um die Marktmacht von Konzernen und ihre schädlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie das demokratische Gemeinwesen insgesamt zu begrenzen. Die Interessenvertretungstätigkeit wird dabei jeweils von den an der Initiative beteiligten Organisationen wahrgenommen. Die Initiative verfügt über keine eigenen Finanzmittel oder eigenes Personal.
Interessenbereiche: Wettbewerbsrecht
Regelungsvorhaben:
- Modernisierung des Wettbewerbsrechts: Das Bundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz plant eine Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Initiative Konzernmacht beschränken hat dazu Vorschläge zur Fusionskontrolle und Ministererlaubnis, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz eingebracht (siehe BMWK-Webseite: Öffentliche Konsultation zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts).
Relationen
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