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Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)

Vorgang 306348 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 07.03.2024 · DIP ↗

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Anpassung des Wirtschaftspläne der Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF), Wirtschaftsstabilitätsfonds &ndash; Teilbereich Energie (WSF Energie) und &quot;Aufbauhilfe 2021&quot; an das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021; Verringerung des Gesamthaushalts auf 461,212 Mrd Euro, der Sondervermögen &quot;Aufbauhilfe 2021&quot; auf 1,600 Mrd Euro, KTF auf 40,769 Mrd Euro und WSF Energie auf 43,200 Mrd Euro sowie der Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts auf 27,412 Mrd Euro, Überschreitung der Regelgrenze der zulässigen Nettokreditaufnahme nach Art. 115 GG um 44,8 Mrd Euro aufgrund der mit einzubeziehenden Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen; Senkung der Investitionen auf 61,125 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 356,323 Mrd Euro;<br /> Änderung §§ 1 und 2 Haushaltsgesetz 2023<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 betr. Nichtigerklärung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 wegen Verletzung der Verfassungsgebote der Jährlichkeit und Jährigkeit durch zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation vom tatsächlichen Einsatz der dadurch bedingten Kreditermächtigungen (2 BvF 1/22)

Zeitachse

  1. 07.12.2023 plenarprotokoll 1039 Protokoll der 1039. Sitzung des Bundesrates
  2. 15.12.2023 plenarprotokoll 2. Beratung 20/145 Protokoll der 145. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages (mitberaten)

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.