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Protokoll der 1039. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 07.12.2023 · WP 20 · 1039 · Original ↗

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Protokoll der 1039. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1039 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1039. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2023 I n h a l t : Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 E i n z i g e r P u n k t d e r T a g e s o r d n u n g : Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 630/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . 413* Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . 411 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r : Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen B r a n d e n b u r g : Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie B r e m e n : Sascha Aulepp, Senatorin für Kinder und Bildung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister H e s s e n : Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales R h e i n l a n d - P f a l z : Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität S a a r l a n d : Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Jakob von Weizsäcker, Minister der Finanzen und für Wissenschaft S a c h s e n : Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Carsten Schneider, Staatsminister beim Bundeskanzler Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen 1039. Sitzung Berlin, den 7. Dezember 2023 Beginn: 09.32 Uhr Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1039. Sitzung des Bundesrates. Gleich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres sind wir heute zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2023 zu beraten. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Mit dem uns heute zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die Ausgaben aus dem laufenden Etat 2023 auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die Bundesregierung hat um Einberufung einer Sitzung gebeten, da ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr angestrebt wird. Bevor wir in die Beratung der Vorlage eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben. Aus der Brandenburger Landesregierung und damit aus dem Bundesrat ist am 21. November 2023 Herr Minister Guido B e e r m a n n ausgeschieden. Wir danken Herrn Beermann für die Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Am 28. November hat die Landesregierung als Nachfolger Herrn Minister Rainer G e n i l k e zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. – Herzlichen Glückwunsch! Auf gute Zusammenarbeit! Zudem beglückwünsche ich unseren Kollegen, Herrn Staatsminister Dr. Florian H e r r m a n n aus Bayern, ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag. – Die besten Wünsche! Geburtstag ist ein gutes Stichwort – das Protokoll sieht es nicht vor, ich darf mich aber darüber hinwegsetzen –: Ich möchte ganz herzlich unserer Direktorin, Ute R e t t l e r , zum heutigen Geburtstag gratulieren. – Liebe Ute, ich durfte dir schon einen Blumenstrauß überreichen. Noch mal hier vor dem Plenum die besten Wünsche für dich, vor allem Gesundheit und weiter viel Kraft und Nerven für die Organisation des Bundesrates! Auf weitere gute Zusammenarbeit! Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Was kann es Schöneres geben als eine Sondersitzung des Bundesrates zum Geburtstag! Allerdings können wir versprechen, dass sie sicherlich kurz wird und dann hoffentlich noch Zeit ist, mit Familie und Freunden den Geburtstag zu verbringen. Ich komme jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit einem Punkt vor. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Ich rufe TOP 1 auf: TOP 1 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023) (Drucksache 630/23) Es gibt eine Wortmeldung: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Toncar vom Bundesministerium der Finanzen hat um das Wort gebeten. – Lieber Herr Dr. Toncar, Sie haben das Wort. Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht am 15. November in einem ausführlich begründeten Urteil erstmals Stellung zur Anwendung der sogenannten Schuldenbremse in der Rechtslage seit dem Jahr 2010 genommen, und zwar unter besonderer Schwerpunktsetzung auf den Notlagentatbestand und seine geschriebenen und ungeschriebenen Voraussetzungen. Das hat zur Folge, dass wir auf Bundesebene, aber auch in einigen Bundesländern noch im Jahr 2023 Maßnahmen ergreifen müssen, die dafür sorgen, dass die politischen Beschlüsse, also die Maßnahmen, die in diesem Jahr veranlasst worden sind, und deren Finanzierung, auf eine rechtlich tragfähige Grundlage gestellt werden, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Das ist in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit. Es ist aber auch eine Notwendigkeit, das dort in der gebotenen Zügigkeit zu tun, wo noch die Möglichkeit besteht, zu korrigieren und zu handeln. Insofern darf ich mich kollegialiter zunächst einmal ganz herzlich bei Ihnen bedanken, dass wir die heutige Sondersitzung durchführen können. Das ist notwendig. Aber ich weiß, dass das auch mit Planungsänderungen verbunden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt Rechtsklarheit geschaffen, indem es ausführliche Erläuterungen zum Notlagentatbestand, zu ungeschriebenen Voraussetzungen wie dem Veranlassungszusammenhang sowie zur Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit gemacht hat. Geregelt worden ist insbesondere die Notwendigkeit eines jährlichen neuen Notlagenbeschlusses und einer jährlichen neuen Veranschlagung und eines Verbots der überjährigen Nutzbarmachung von Notlagenkrediten. Das bedeutet, dass wir Aussagen haben, wie das Bundesverfassungsgericht sich den praktischen Übergang von einer Notlage in eine fiskalische Normallage künftig vorstellt. Das in vielen Fällen im Bund und in den Ländern gewählte Modell, Rücklagen vorzuhalten, um diesen Übergang ökonomisch abzufedern, finanziell abzufedern, ist in dieser Form nicht mehr durchführbar. Vielmehr hat das Gericht uns angehalten, die Notlage fortzuschreiben, aber uns gleichzeitig auf deren Auslaufen und auf deren Überflüssigkeit einzustellen, also bereits während der laufenden Notlage Vorsorge dafür zu treffen, dass wir uns finanziell anpassen und das zunehmend in unsere reguläre Haushaltsplanung einrechnen. Das ist ein anderer Weg als der, den wir ursprünglich gewählt haben, aber es ist der, der jetzt verbindlich für uns alle gilt. Deswegen werden wir mit dem vorliegenden Gesetz die in diesem Jahr bezahlten und gewährten Hilfen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, im Besonderen natürlich für die Strom- und Gaspreisbremse, aber – auch sehr wichtig – auch die Hilfen für die Krankenhäuser in den Ländern und Kommunen und für andere Härtefälle mit diesem Nachtragshaushalt auf eine rechtlich tragfähige Grundlage stellen. Gleiches gilt für die Unterstützung von Betroffenen der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal in Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen, in Bayern und in Sachsen. Seinerzeit wurden, ohne dass ein neuer Notlagenbeschluss gefällt wurde, vorhandene Mittel, die wegen der Coronapandemie zur Verfügung standen, in ein Sondervermögen für das Ahrtal umgebucht und sind seitdem dort vorhanden. Das ist mit dem jetzigen Urteil so nicht mehr aufrechtzuerhalten, sodass wir die Mittel, die wir dieses Jahr für die Bewältigung der Folgen dieser Katastrophe verausgabt haben, neu ausbringen, veranschlagen und auch rechtlich absichern müssen; denn wir stehen zu den Zusagen – das will ich ausdrücklich sagen –, die der Bund mit Blick auf die Folgen der Flutkatastrophe abgegeben hat. Wir werden mit dem Nachtragshaushaltsgesetz auch dafür sorgen, dass die für Anfang 2024 zunächst vorgesehenen Zuweisungen an den Gesundheitsfonds für die Härtefälle bei den Krankenhäusern wegen der gestiegenen Energiekosten noch dieses Jahr geleistet werden können, sodass wir durch dieses Nachtragshaushaltsgesetz auch an verschiedenen Stellen, so meine ich, Planungssicherheit gegenüber Ländern und Kommunen herstellen. In der Sache war und bleibt es richtig, dass die Bundesregierung – und auch die Vorgängerregierungen – in der Krise entschlossen gehandelt hat. Insbesondere darf nicht vergessen werden, wo wir auf dem Energiemarkt und bei den Energiepreisen vor einem Jahr tatsächlich standen und welche Befürchtungen wir damals haben mussten, was die Kosten für die Abschirmung der Bürger und der Betriebe von diesen Belastungen angeht. Das war die Situation, in der der Deutsche Bundestag 2022 die Notsituation festgestellt und mit dem WSF einen finanzpolitisch und ökonomisch wirksamen Rettungsschirm aufgespannt hat. Wir wissen aber, dass man damals verfassungsrechtlich den falschen Weg beschritten hat. Das hätten wir rückblickend anders gemacht. Die unmittelbare Konsequenz ist, dass der WSF schon zum Ende dieses Jahres auslaufen wird. Daran führt aus unserer Sicht und nach unserer Analyse des Urteils kein Weg vorbei. Dass diese Mittel 2024 nicht mehr zur Verfügung stehen, ist die direkte Folge davon, dass notlagenkreditfinanzierte Rücklagen nicht überjährig verwendet werden dürfen. Das hat nichts mit der notwendigen Ausbuchung von 60 Milliarden Euro aus dem KTF im zweiten Nachtragshaushalt 2021 zu tun. Das kompensiert nichts dergleichen, sondern ist eine direkte Folge des strikten Verbots der Überjährigkeit bei Notlagenkrediten im WSF. Wir haben dafür als Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen neuen Notlagenbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 für das Jahr 2023, gegenständlich begrenzt auf die Folgen der Energiekrise im Jahr 2023 und der Flutkatastrophe im Ahrtal und in anderen Regionen Deutschlands, vorgeschlagen. Das wird im Deutschen Bundestag noch diskutiert, aber die Signale sind so, dass das vermutlich befürwortet wird. Die Sachverständigen, die der Bundestag angehört hat, haben übrigens dazu ausgeführt, dass es ein verfassungsrechtliches Gebot ist, dass man zur Verfügung stehende Maßnahmen zur Heilung eines drohenden Rechtsverstoßes ergreift. Das wäre im Falle des Notlagenbeschlusses so. Neben der Absicherung des WSF und der Hilfen für die Menschen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten und der Bereinigung der KTF-Rücklage sieht dieser Nachtragshaushalt – das sei noch erwähnt – Anpassungen technischer Art vor: Steuereinnahmen, Zinsausgaben, Minderausgaben, die sich abzeichnen, und auch eine Neuberechnung der Konjunkturkomponente, die zu einem deutlich geringeren Verschuldungsspielraum für den Bund im laufenden Jahr führt, was mit dem stark gestiegenen nominalen Bruttoinlandsprodukt zusammenhängt. Die Neuverschuldung im Kernhaushalt wird also gegenüber dem bisher gültigen Haushaltsplan um etwa 18 Milliarden Euro sinken. Für die Zukunft werden wir alle in unseren verschiedenen Aufgabenbereichen unsere Haushaltspraxis auf den Prüfstand stellen und anpassen müssen. Wir werden den Bundeshaushalt 2024 neu betrachten müssen, weil das Urteil auch dort die Spielräume gegenüber den bisherigen Planungen nochmals einengt, und wir werden den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds anpassen. Das werden harte Verhandlungen werden. Es wird ganz sicher für den Wirtschaftsplan auch bedeutende Veränderungen geben müssen, denn die 60 Milliarden Euro waren für die nächsten Jahre ja zur Verausgabung eingeplant. Das wird also nicht ohne Einschränkungen funktionieren können, aber wir werden diese Entscheidungen mit Sorgfalt treffen und uns natürlich genau überlegen, was unter den gegebenen Möglichkeiten prioritär ist. Ich denke, wir haben mit diesem Nachtragshaushalt das Mögliche getan, um den Haushalt 2023 des Bundes auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen. Mit den Möglichkeiten, die wir haben, haben wir damit auch die Maßnahmen abgesichert, die ergriffen worden sind und von denen in den Ländern und in den Kommunen viele Menschen sehr profitiert haben. Insofern wäre ich für eine wohlwollende Kommentierung und Begleitung dieses Prozesses Ihrerseits sehr dankbar. Generell gilt – und das soll, Frau Präsidentin, meine abschließende Bemerkung sein –: Die Staatsfinanzen der Bundesrepublik Deutschland sind gesund. Wir haben gesamtstaatlich Ende dieses Jahres absehbar eine Schuldenquote von etwa 64,5 Prozent im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt. Das ist nach den drei Jahren, die wir hinter uns haben, alles andere als selbstverständlich und im internationalen Vergleich außerordentlich positiv. Wir haben seit zwei Jahren eine sinkende Staatsschuldenquote, und wir sind das letzte G-7-Land, das durchweg ein Triple-A-Rating hat. Alle anderen haben bei mindestens einer Ratingagentur eine schlechtere Note. Deswegen müssen wir immer wieder betonen, dass wir kein generelles Problem bei den Staatsfinanzen in Deutschland haben, dass wir gesund aufgestellt sind. Nichtsdestotrotz ist der Übergang von der Notlage in die Normallage nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auszuführen. Das stellt uns vor die verantwortungsvolle Aufgabe, neue Prioritäten zu diskutieren. Das ist der Auftrag des Urteils, und den nehmen wir ernst. – Ich bedanke mich sehr für Ihre Aufmerksamkeit. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Dr. Toncar! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Herr Staatsminister Dr. Herrmann hat eine Erklärung zu Protokoll1 gegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Der Finanzausschuss empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Stellungnahme n i c h t beschlossen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben damit die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 15. Dezember 2023, 9.30 Uhr. Ich wünsche Ihnen noch eine gute Woche und vor allem einen schönen zweiten Advent! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 09.44 Uhr) 1 Anlage 1 Bundesrat – 1039. Sitzung – 7. Dezember 2023 413* Anlage 1 Erklärung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Bayern) zu Punkt 1 der Tagesordnung 1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse unvereinbar und nichtig ist. Der Freistaat Bayern stellt fest, dass es damit für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der Anwendung der Haushaltsregeln zur Schuldenbremse gesorgt hat. Diese Grundsätze sind sowohl vom Bund als auch von den Ländern zu beachten und stellen beide Ebenen vor neue Herausforderungen. 2. Der Freistaat Bayern stellt fest, dass die Grundsatzentscheidung über das Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ hinaus auch Auswirkungen auf weitere kreditfinanzierte Sondervermögen des Bundes, insbesondere den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, entfaltet. Mit dem vorgelegten Entwurf eines Nachtragshaushalts für 2023 soll der Bundeshaushalt 2023 verfassungskonform aufgestellt werden. Trotz der ausführlichen Begründung birgt diese Vorgehensweise aus Sicht des Freistaats Bayern finanzverfassungsrechtliche Risiken. 3. Der Freistaat Bayern weist darauf hin, dass bereits gegenwärtig insbesondere die vom Bundesministerium der Finanzen verhängten Ausgabensperren im Klima- und Transformationsfonds und im Wirtschaftsstabilisierungsfonds auch auf die öffentlichen Finanzen von Ländern und Kommunen erheblich ausstrahlen. Zudem besteht bei den Unternehmen durch Handeln der Bundesregierung eine große Verunsicherung mit der Folge, dass dringend erforderliche Zukunftsinvestitionen ausbleiben könnten. Auch bei den Bürgerinnen und Bürgern besteht die Sorge, dass die Förderinstrumente zukünftig nicht mehr oder nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang zur Verfügung stehen werden. 4. Im Sinne der Verlässlichkeit staatlichen Handelns für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind aus Sicht des Freistaats Bayern sämtliche verfassungsrechtliche Vorgaben mit Blick auf das kommende Haushaltsjahr 2024 zeitnah umzusetzen. Dahin gehend erwartet der Freistaat Bayern, dass die Bundesregierung trotz der zu erwartenden besonderen Herausforderungen einen Haushalt 2024 im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Kreditaufnahmeobergrenzen vorlegt. 5. Dazu gehört nach Auffassung des Freistaats Bayern, dass die Bundesregierung die Haushaltsplanung 2024 sorgfältig auf ihren Konsolidierungsbedarf überprüft. In dieser Hinsicht sollten gerade kostenintensive strukturelle Belastungen auf den Prüfstand gestellt und, wo sinnvoll, zurückgestellt oder aufgegeben werden. Bei der Ausgabenpriorisierung muss der Fokus auf solche Investitionen gerichtet werden, die nachhaltige Wachstumsimpulse setzen. Etwaige Ausgabenkürzungen und Konsolidierungen des Bundeshaushalts dürfen nicht weiter zulasten der Länder und Kommunen erfolgen. Bereits abgegebene Verpflichtungen und Zusagen sind zwingend einzuhalten.]

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