Protokoll der 1039. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1039. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1039
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1039. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember 2023
I n h a l t :
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
E i n z i g e r P u n k t d e r T a g e s o r d n u n g :
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum
Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
(Nachtragshaushaltsgesetz 2023) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG –
(Drucksache 630/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . . . . . . . . . 413*
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . 411
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
A m t i e r e n d e r S c h r i f t f ü h r e r :
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
B r a n d e n b u r g :
Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Minister für
Wirtschaft, Arbeit und Energie
B r e m e n :
Sascha Aulepp, Senatorin für Kinder und Bildung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
H e s s e n :
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen
beim Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
R h e i n l a n d - P f a l z :
Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
S a a r l a n d :
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
Jakob von Weizsäcker, Minister der Finanzen und für
Wissenschaft
S a c h s e n :
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Carsten Schneider, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
1039. Sitzung
Berlin, den 7. Dezember 2023
Beginn: 09.32 Uhr
Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1039. Sitzung des Bundesrates.
Gleich zu Beginn des neuen Geschäftsjahres sind wir
heute zu einer Sondersitzung zusammengekommen, um
den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2023 zu beraten.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil
vom 15. November 2023 das Zweite
Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Mit dem uns heute zur
Beratung vorliegenden Gesetzentwurf der
Bundesregierung sollen die Ausgaben aus dem laufenden Etat 2023
auf eine neue Grundlage gestellt werden.
Die Bundesregierung hat um Einberufung einer
Sitzung gebeten, da ein Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr angestrebt wird.
Bevor wir in die Beratung der Vorlage eintreten, habe
ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates
bekannt zu geben.
Aus der Brandenburger Landesregierung und damit
aus dem Bundesrat ist am 21. November 2023 Herr
Minister Guido B e e r m a n n ausgeschieden. Wir danken
Herrn Beermann für die Zusammenarbeit und wünschen
ihm für die Zukunft alles Gute.
Am 28. November hat die Landesregierung als
Nachfolger Herrn Minister Rainer G e n i l k e zum
stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. – Herzlichen
Glückwunsch! Auf gute Zusammenarbeit!
Zudem beglückwünsche ich unseren Kollegen, Herrn
Staatsminister Dr. Florian H e r r m a n n aus Bayern,
ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag. – Die
besten Wünsche!
Geburtstag ist ein gutes Stichwort – das Protokoll sieht
es nicht vor, ich darf mich aber darüber hinwegsetzen –:
Ich möchte ganz herzlich unserer Direktorin, Ute
R e t t l e r , zum heutigen Geburtstag gratulieren. –
Liebe Ute, ich durfte dir schon einen Blumenstrauß
überreichen. Noch mal hier vor dem Plenum die besten
Wünsche für dich, vor allem Gesundheit und weiter viel Kraft
und Nerven für die Organisation des Bundesrates! Auf
weitere gute Zusammenarbeit! Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Was kann es Schöneres geben als eine Sondersitzung
des Bundesrates zum Geburtstag! Allerdings können wir
versprechen, dass sie sicherlich kurz wird und dann
hoffentlich noch Zeit ist, mit Familie und Freunden den
Geburtstag zu verbringen.
Ich komme jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit einem Punkt vor.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Ich rufe TOP 1 auf:
TOP 1
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines
Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
(Drucksache 630/23)
Es gibt eine Wortmeldung: Der Parlamentarische
Staatssekretär Dr. Toncar vom Bundesministerium der
Finanzen hat um das Wort gebeten. – Lieber Herr
Dr. Toncar, Sie haben das Wort.
Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bekanntlich hat das
Bundesverfassungsgericht am 15. November in einem
ausführlich begründeten Urteil erstmals Stellung zur
Anwendung der sogenannten Schuldenbremse in der
Rechtslage seit dem Jahr 2010 genommen, und zwar
unter besonderer Schwerpunktsetzung auf den
Notlagentatbestand und seine geschriebenen und ungeschriebenen
Voraussetzungen. Das hat zur Folge, dass wir auf
Bundesebene, aber auch in einigen Bundesländern noch im
Jahr 2023 Maßnahmen ergreifen müssen, die dafür
sorgen, dass die politischen Beschlüsse, also die
Maßnahmen, die in diesem Jahr veranlasst worden sind, und
deren Finanzierung, auf eine rechtlich tragfähige
Grundlage gestellt werden, die die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Das ist in einem
Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit. Es ist aber auch
eine Notwendigkeit, das dort in der gebotenen Zügigkeit
zu tun, wo noch die Möglichkeit besteht, zu korrigieren
und zu handeln.
Insofern darf ich mich kollegialiter zunächst einmal
ganz herzlich bei Ihnen bedanken, dass wir die heutige
Sondersitzung durchführen können. Das ist notwendig.
Aber ich weiß, dass das auch mit Planungsänderungen
verbunden ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt Rechtsklarheit
geschaffen, indem es ausführliche Erläuterungen zum
Notlagentatbestand, zu ungeschriebenen
Voraussetzungen wie dem Veranlassungszusammenhang sowie zur
Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit gemacht hat.
Geregelt worden ist insbesondere die Notwendigkeit eines
jährlichen neuen Notlagenbeschlusses und einer
jährlichen neuen Veranschlagung und eines Verbots der
überjährigen Nutzbarmachung von Notlagenkrediten. Das
bedeutet, dass wir Aussagen haben, wie das
Bundesverfassungsgericht sich den praktischen Übergang von einer
Notlage in eine fiskalische Normallage künftig vorstellt.
Das in vielen Fällen im Bund und in den Ländern
gewählte Modell, Rücklagen vorzuhalten, um diesen
Übergang ökonomisch abzufedern, finanziell abzufedern, ist
in dieser Form nicht mehr durchführbar. Vielmehr hat das
Gericht uns angehalten, die Notlage fortzuschreiben, aber
uns gleichzeitig auf deren Auslaufen und auf deren
Überflüssigkeit einzustellen, also bereits während der
laufenden Notlage Vorsorge dafür zu treffen, dass wir uns
finanziell anpassen und das zunehmend in unsere reguläre
Haushaltsplanung einrechnen.
Das ist ein anderer Weg als der, den wir ursprünglich
gewählt haben, aber es ist der, der jetzt verbindlich für
uns alle gilt. Deswegen werden wir mit dem vorliegenden
Gesetz die in diesem Jahr bezahlten und gewährten
Hilfen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, im Besonderen
natürlich für die Strom- und Gaspreisbremse, aber – auch
sehr wichtig – auch die Hilfen für die Krankenhäuser in
den Ländern und Kommunen und für andere Härtefälle
mit diesem Nachtragshaushalt auf eine rechtlich
tragfähige Grundlage stellen. Gleiches gilt für die Unterstützung
von Betroffenen der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal in
Rheinland-Pfalz, in Nordrhein-Westfalen, in Bayern und
in Sachsen. Seinerzeit wurden, ohne dass ein neuer
Notlagenbeschluss gefällt wurde, vorhandene Mittel, die
wegen der Coronapandemie zur Verfügung standen, in
ein Sondervermögen für das Ahrtal umgebucht und sind
seitdem dort vorhanden.
Das ist mit dem jetzigen Urteil so nicht mehr
aufrechtzuerhalten, sodass wir die Mittel, die wir dieses Jahr für
die Bewältigung der Folgen dieser Katastrophe
verausgabt haben, neu ausbringen, veranschlagen und auch
rechtlich absichern müssen; denn wir stehen zu den
Zusagen – das will ich ausdrücklich sagen –, die der Bund
mit Blick auf die Folgen der Flutkatastrophe abgegeben
hat. Wir werden mit dem Nachtragshaushaltsgesetz auch
dafür sorgen, dass die für Anfang 2024 zunächst
vorgesehenen Zuweisungen an den Gesundheitsfonds für die
Härtefälle bei den Krankenhäusern wegen der
gestiegenen Energiekosten noch dieses Jahr geleistet werden
können, sodass wir durch dieses
Nachtragshaushaltsgesetz auch an verschiedenen Stellen, so meine ich,
Planungssicherheit gegenüber Ländern und Kommunen
herstellen.
In der Sache war und bleibt es richtig, dass die
Bundesregierung – und auch die Vorgängerregierungen – in
der Krise entschlossen gehandelt hat. Insbesondere darf
nicht vergessen werden, wo wir auf dem Energiemarkt
und bei den Energiepreisen vor einem Jahr tatsächlich
standen und welche Befürchtungen wir damals haben
mussten, was die Kosten für die Abschirmung der Bürger
und der Betriebe von diesen Belastungen angeht. Das war
die Situation, in der der Deutsche Bundestag 2022 die
Notsituation festgestellt und mit dem WSF einen
finanzpolitisch und ökonomisch wirksamen Rettungsschirm
aufgespannt hat. Wir wissen aber, dass man damals
verfassungsrechtlich den falschen Weg beschritten hat. Das
hätten wir rückblickend anders gemacht.
Die unmittelbare Konsequenz ist, dass der WSF schon
zum Ende dieses Jahres auslaufen wird. Daran führt aus
unserer Sicht und nach unserer Analyse des Urteils kein
Weg vorbei. Dass diese Mittel 2024 nicht mehr zur
Verfügung stehen, ist die direkte Folge davon, dass
notlagenkreditfinanzierte Rücklagen nicht überjährig
verwendet werden dürfen. Das hat nichts mit der notwendigen
Ausbuchung von 60 Milliarden Euro aus dem KTF im
zweiten Nachtragshaushalt 2021 zu tun. Das kompensiert
nichts dergleichen, sondern ist eine direkte Folge des
strikten Verbots der Überjährigkeit bei Notlagenkrediten
im WSF.
Wir haben dafür als Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag einen neuen Notlagenbeschluss nach
Artikel 115 Absatz 2 für das Jahr 2023, gegenständlich
begrenzt auf die Folgen der Energiekrise im Jahr 2023 und
der Flutkatastrophe im Ahrtal und in anderen Regionen
Deutschlands, vorgeschlagen. Das wird im Deutschen
Bundestag noch diskutiert, aber die Signale sind so, dass
das vermutlich befürwortet wird. Die Sachverständigen,
die der Bundestag angehört hat, haben übrigens dazu
ausgeführt, dass es ein verfassungsrechtliches Gebot ist,
dass man zur Verfügung stehende Maßnahmen zur
Heilung eines drohenden Rechtsverstoßes ergreift. Das wäre
im Falle des Notlagenbeschlusses so.
Neben der Absicherung des WSF und der Hilfen für
die Menschen in den von der Flutkatastrophe betroffenen
Gebieten und der Bereinigung der KTF-Rücklage sieht
dieser Nachtragshaushalt – das sei noch erwähnt –
Anpassungen technischer Art vor: Steuereinnahmen,
Zinsausgaben, Minderausgaben, die sich abzeichnen, und
auch eine Neuberechnung der Konjunkturkomponente,
die zu einem deutlich geringeren
Verschuldungsspielraum für den Bund im laufenden Jahr führt, was mit dem
stark gestiegenen nominalen Bruttoinlandsprodukt
zusammenhängt. Die Neuverschuldung im Kernhaushalt
wird also gegenüber dem bisher gültigen Haushaltsplan
um etwa 18 Milliarden Euro sinken.
Für die Zukunft werden wir alle in unseren
verschiedenen Aufgabenbereichen unsere Haushaltspraxis auf den
Prüfstand stellen und anpassen müssen. Wir werden den
Bundeshaushalt 2024 neu betrachten müssen, weil das
Urteil auch dort die Spielräume gegenüber den bisherigen
Planungen nochmals einengt, und wir werden den
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds
anpassen. Das werden harte Verhandlungen werden. Es wird
ganz sicher für den Wirtschaftsplan auch bedeutende
Veränderungen geben müssen, denn die 60 Milliarden
Euro waren für die nächsten Jahre ja zur Verausgabung
eingeplant. Das wird also nicht ohne Einschränkungen
funktionieren können, aber wir werden diese
Entscheidungen mit Sorgfalt treffen und uns natürlich genau
überlegen, was unter den gegebenen Möglichkeiten prioritär
ist.
Ich denke, wir haben mit diesem Nachtragshaushalt
das Mögliche getan, um den Haushalt 2023 des Bundes
auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu
stellen. Mit den Möglichkeiten, die wir haben, haben wir
damit auch die Maßnahmen abgesichert, die ergriffen
worden sind und von denen in den Ländern und in den
Kommunen viele Menschen sehr profitiert haben.
Insofern wäre ich für eine wohlwollende Kommentierung und
Begleitung dieses Prozesses Ihrerseits sehr dankbar.
Generell gilt – und das soll, Frau Präsidentin, meine
abschließende Bemerkung sein –: Die Staatsfinanzen der
Bundesrepublik Deutschland sind gesund. Wir haben
gesamtstaatlich Ende dieses Jahres absehbar eine
Schuldenquote von etwa 64,5 Prozent im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt. Das ist nach den drei Jahren, die wir
hinter uns haben, alles andere als selbstverständlich und
im internationalen Vergleich außerordentlich positiv. Wir
haben seit zwei Jahren eine sinkende
Staatsschuldenquote, und wir sind das letzte G-7-Land, das durchweg ein
Triple-A-Rating hat. Alle anderen haben bei mindestens
einer Ratingagentur eine schlechtere Note. Deswegen
müssen wir immer wieder betonen, dass wir kein
generelles Problem bei den Staatsfinanzen in Deutschland haben,
dass wir gesund aufgestellt sind. Nichtsdestotrotz ist der
Übergang von der Notlage in die Normallage nach den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auszuführen.
Das stellt uns vor die verantwortungsvolle Aufgabe, neue
Prioritäten zu diskutieren. Das ist der Auftrag des Urteils,
und den nehmen wir ernst. – Ich bedanke mich sehr für
Ihre Aufmerksamkeit.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Dr. Toncar!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Herr
Staatsminister Dr. Herrmann hat eine Erklärung zu
Protokoll1 gegeben.
Wir kommen zur Abstimmung.
Der Finanzausschuss empfiehlt, gegen den
Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Wer dieser
Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Stellungnahme
n i c h t beschlossen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wir haben damit die Tagesordnung der heutigen
Sitzung erledigt.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 15. Dezember 2023, 9.30 Uhr.
Ich wünsche Ihnen noch eine gute Woche und vor
allem einen schönen zweiten Advent!
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 09.44 Uhr)
1 Anlage 1
Bundesrat – 1039. Sitzung – 7. Dezember 2023 413*
Anlage 1
Erklärung
von Staatsminister Dr. Florian Herrmann
(Bayern)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
1. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil
vom 15. November 2023 entschieden, dass das
Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes
mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse
unvereinbar und nichtig ist. Der Freistaat Bayern stellt
fest, dass es damit für Rechtssicherheit und
Rechtsklarheit bei der Anwendung der Haushaltsregeln zur
Schuldenbremse gesorgt hat. Diese Grundsätze sind
sowohl vom Bund als auch von den Ländern zu
beachten und stellen beide Ebenen vor neue
Herausforderungen.
2. Der Freistaat Bayern stellt fest, dass die
Grundsatzentscheidung über das Sondervermögen „Klima- und
Transformationsfonds“ hinaus auch Auswirkungen
auf weitere kreditfinanzierte Sondervermögen des
Bundes, insbesondere den
Wirtschaftsstabilisierungsfonds, entfaltet. Mit dem vorgelegten Entwurf eines
Nachtragshaushalts für 2023 soll der
Bundeshaushalt 2023 verfassungskonform aufgestellt werden.
Trotz der ausführlichen Begründung birgt diese
Vorgehensweise aus Sicht des Freistaats Bayern
finanzverfassungsrechtliche Risiken.
3. Der Freistaat Bayern weist darauf hin, dass bereits
gegenwärtig insbesondere die vom
Bundesministerium der Finanzen verhängten Ausgabensperren im
Klima- und Transformationsfonds und im
Wirtschaftsstabilisierungsfonds auch auf die öffentlichen
Finanzen von Ländern und Kommunen erheblich
ausstrahlen. Zudem besteht bei den Unternehmen
durch Handeln der Bundesregierung eine große
Verunsicherung mit der Folge, dass dringend
erforderliche Zukunftsinvestitionen ausbleiben könnten. Auch
bei den Bürgerinnen und Bürgern besteht die Sorge,
dass die Förderinstrumente zukünftig nicht mehr
oder nicht in dem ursprünglich vorgesehenen
Umfang zur Verfügung stehen werden.
4. Im Sinne der Verlässlichkeit staatlichen Handelns für
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind
aus Sicht des Freistaats Bayern sämtliche
verfassungsrechtliche Vorgaben mit Blick auf das
kommende Haushaltsjahr 2024 zeitnah umzusetzen.
Dahin gehend erwartet der Freistaat Bayern, dass die
Bundesregierung trotz der zu erwartenden
besonderen Herausforderungen einen Haushalt 2024 im
Rahmen der grundgesetzlich verankerten
Kreditaufnahmeobergrenzen vorlegt.
5. Dazu gehört nach Auffassung des Freistaats Bayern,
dass die Bundesregierung die Haushaltsplanung
2024 sorgfältig auf ihren Konsolidierungsbedarf
überprüft. In dieser Hinsicht sollten gerade
kostenintensive strukturelle Belastungen auf den Prüfstand
gestellt und, wo sinnvoll, zurückgestellt oder
aufgegeben werden. Bei der Ausgabenpriorisierung muss
der Fokus auf solche Investitionen gerichtet werden,
die nachhaltige Wachstumsimpulse setzen. Etwaige
Ausgabenkürzungen und Konsolidierungen des
Bundeshaushalts dürfen nicht weiter zulasten der Länder
und Kommunen erfolgen. Bereits abgegebene
Verpflichtungen und Zusagen sind zwingend
einzuhalten.]
Relationen
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)
- part_of_vorgang → Glückwünsche zum Geburtstag
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))