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Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde

dip / rede 13.03.2019 · WP 19 · Original ↗

Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde Herr Kollege, nach dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vom 12. März 2018 sollen Wölfe, die Weidezäune überwunden haben oder für Menschen gefährlich werden, entnommen werden können. Die hierfür erforderlichen Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den streng geschützten Wolf sind in § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diskutieren derzeit intensiv, welche Änderungen und ergänzenden Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz zum Umgang mit dem Wolf aufgenommen werden sollen. Die Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen. Maßgeblich zu beachten sind dabei die Vorgaben der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

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