Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.
Text
Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Hocker, nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes können die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden von den Verboten des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes im Einzelfall bestimmte Ausnahmen zulassen. Die Landesregierungen können solche Ausnahmen auch allgemein durch Rechtsverordnung zulassen. Ausnahmen im Einzelfall sind durch Verwaltungsakt zu erlassen.
Die aktuellen Ausnahmegenehmigungen für die zielgerichtete Entnahme je eines Wolfes aus der Natur in den Landkreisen Nienburg und Heidekreis sowie in der Region Hannover sind Ausnahmen im Einzelfall, die durch Verwaltungsakt erlassen worden sind. Ein solcher Verwaltungsakt kann von anerkannten Umweltverbänden angefochten werden, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Darüber hinaus kann vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden. Der Rechtsschutz muss aus europa- und völkerrechtlichen Gründen effektiv sein. Deswegen kann die Beantragung eines vorläufigen Rechtsschutzes gegen Verwaltungsakte durch Gesetz nicht ausgeschlossen werden.
Relationen
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