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Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages

dip / plenarprotokoll 13.03.2019 · WP 19 · 19/85 · Original ↗
190 Reden und Erklärungen – die Suche findet sie einzeln
  1. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  2. Rede von Johannes Huber (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  3. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  4. Rede von Johannes Huber (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  5. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  6. Rede von Dr. Silke Launert (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
  7. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  8. Rede von Katja Suding (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  9. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  10. Rede von Katja Suding (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  11. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  12. Rede von Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  13. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  14. Rede von Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  15. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  16. Rede von Grigorios Aggelidis (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  17. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  18. Rede von Daniel Föst (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  19. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  20. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  21. Rede von Paul Lehrieder (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
  22. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  23. Rede von Stefan Schwartze (SPD) – Befragung der Bundesregierung
  24. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  25. Rede von Stefan Schwartze (SPD) – Befragung der Bundesregierung
  26. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  27. Rede von Leni Breymaier (SPD) – Befragung der Bundesregierung
  28. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  29. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  30. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  31. Rede von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  32. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  33. Rede von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  34. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  35. Rede von Frank Pasemann (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  36. Rede von Frank Pasemann (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  37. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  38. Rede von Susann Rüthrich (SPD) – Befragung der Bundesregierung
  39. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  40. Rede von Sylvia Pantel (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
  41. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  42. Rede von Sylvia Pantel (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
  43. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  44. Rede von Nicole Bauer (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  45. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  46. Rede von Nicole Bauer (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  47. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  48. Rede von Gülistan Yüksel (SPD) – Befragung der Bundesregierung
  49. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  50. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  51. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  52. Rede von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  53. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  54. Rede von Dr. Hendrik Hoppenstedt (Staatsminister bei der Bundeskanzlerin) – Befragung der Bundesregierung
  55. Rede von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  56. Rede von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  57. Rede von Dr. Hendrik Hoppenstedt (Staatsminister bei der Bundeskanzlerin) – Befragung der Bundesregierung
  58. Rede von Nicole Höchst (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  59. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  60. Rede von Nicole Höchst (AfD) – Befragung der Bundesregierung
  61. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  62. Rede von Paul Lehrieder (CDU/CSU) – Befragung der Bundesregierung
  63. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  64. Rede von Daniel Föst (FDP) – Befragung der Bundesregierung
  65. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  66. Rede von Cornelia Möhring (DIE LINKE) – Befragung der Bundesregierung
  67. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  68. Rede von Anette Kramme (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales) – Befragung der Bundesregierung
  69. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  70. Rede von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  71. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  72. Rede von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Befragung der Bundesregierung
  73. Rede von Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) – Befragung der Bundesregierung
  74. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  75. Rede von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  76. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  77. Rede von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  78. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  79. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  80. Rede von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  81. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  82. Rede von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  83. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  84. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  85. Rede von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  86. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  87. Rede von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  88. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  89. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  90. Rede von Torsten Herbst (FDP) – Fragestunde
  91. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  92. Rede von Torsten Herbst (FDP) – Fragestunde
  93. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  94. Rede von Oliver Luksic (FDP) – Fragestunde
  95. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  96. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  97. Rede von Carina Konrad (FDP) – Fragestunde
  98. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  99. Rede von Carina Konrad (FDP) – Fragestunde
  100. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  101. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  102. Rede von Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  103. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  104. Rede von Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  105. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  106. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  107. Rede von Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  108. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  109. Rede von Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  110. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  111. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  112. Rede von Bernd Reuther (FDP) – Fragestunde
  113. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  114. Rede von Bernd Reuther (FDP) – Fragestunde
  115. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  116. Rede von Marja-Liisa Völlers (SPD) – Fragestunde
  117. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  118. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  119. Rede von Bernd Reuther (FDP) – Fragestunde
  120. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  121. Rede von Bernd Reuther (FDP) – Fragestunde
  122. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  123. Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Fragestunde
  124. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  125. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  126. Rede von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  127. Rede von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  128. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  129. Rede von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  130. Rede von Steffen Bilger (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) – Fragestunde
  131. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  132. Rede von Carina Konrad (FDP) – Fragestunde
  133. Rede von Carina Konrad (FDP) – Fragestunde
  134. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  135. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  136. Rede von Oliver Luksic (FDP) – Fragestunde
  137. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  138. Rede von Oliver Luksic (FDP) – Fragestunde
  139. Rede von Oliver Luksic (FDP) – Fragestunde
  140. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  141. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  142. Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Fragestunde
  143. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  144. Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Fragestunde
  145. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  146. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  147. Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Fragestunde
  148. Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Fragestunde
  149. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  150. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  151. Rede von Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) – Fragestunde
  152. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  153. Rede von Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) – Fragestunde
  154. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  155. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  156. Rede von Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) – Fragestunde
  157. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  158. Rede von Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) – Fragestunde
  159. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  160. Rede von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Fragestunde
  161. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  162. Rede von Carina Konrad (FDP) – Fragestunde
  163. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  164. Rede von Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Fragestunde
  165. Rede von Rita Schwarzelühr-Sutter (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) – Fragestunde
  166. Rede von Michael Stübgen (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft) – Fragestunde
  167. Rede von Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  168. Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  169. Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  170. Rede von Joana Cotar (AfD) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  171. Rede von Christian Lange (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  172. Rede von Manuel Höferlin (FDP) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  173. Rede von Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  174. Rede von Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  175. Rede von Ansgar Heveling (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  176. Rede von Tobias Matthias Peterka (AfD) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  177. Rede von Martin Rabanus (SPD) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  178. Rede von Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  179. Rede von Tankred Schipanski (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  180. Rede von Dr. Nina Scheer (SPD) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  181. Rede von Alexander Hoffmann (CDU/CSU) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  182. Rede von Dr. Jens Zimmermann (SPD) – Aktuelle Stunde: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit
  183. Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)
  184. Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)
  185. Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)
  186. Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)
  187. Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)
  188. Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)
  189. Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)
  190. Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8181)

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Protokoll der 85. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages Plenarprotokoll 19/85 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 85. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. März 2019 Inhalt: Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Johannes Huber (AfD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Johannes Huber (AfD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Dr. Silke Launert (CDU/CSU) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Katja Suding (FDP) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Katja Suding (FDP) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Grigorios Aggelidis (FDP) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Daniel Föst (FDP) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Paul Lehrieder (CDU/CSU) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Stefan Schwartze (SPD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Stefan Schwartze (SPD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Leni Breymaier (SPD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Frank Pasemann (AfD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Susann Rüthrich (SPD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Sylvia Pantel (CDU/CSU) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Sylvia Pantel (CDU/CSU) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Nicole Bauer (FDP) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Nicole Bauer (FDP) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Gülistan Yüksel (SPD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Dr. Hendrik Hoppenstedt,  Staatsminister BK Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Hendrik Hoppenstedt,  Staatsminister BK Nicole Höchst (AfD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Nicole Höchst (AfD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Paul Lehrieder (CDU/CSU) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Daniel Föst (FDP) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Cornelia Möhring (DIE LINKE) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Cornelia Möhring (DIE LINKE) Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin BMFSFJ Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 19/8181 Mündliche Frage 5 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 6 Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erhaltungsrückstand im Schienennetz des Bundes Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Zusatzfragen Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 9 Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nutzen-Kosten-Verhältnis der Metropolenbahn München–Prag Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Zusatzfragen Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 10 Torsten Herbst (FDP) Stellplätze für Lkw an deutschen Bundesautobahnen Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Zusatzfragen Torsten Herbst (FDP) Oliver Luksic (FDP) Mündliche Frage 11 Carina Konrad (FDP) Lockerung der Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Erntetransporte Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Zusatzfragen Carina Konrad (FDP) Mündliche Frage 12 Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gespräche mit Herstellern von Lkw-Abbiegeassistenzsystemen Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Zusatzfragen Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 13 Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einführung eines Zusatzzeichens „Frauenparkplatz“ Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Zusatzfragen Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 14 Bernd Reuther (FDP) Umsetzung von auf dem Luftverkehrsgipfel im Oktober 2018 beschlossenen Maßnahmen Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Zusatzfragen Bernd Reuther (FDP) Marja-Liisa Völlers (SPD) Mündliche Frage 15 Bernd Reuther (FDP) Prognose der Bundesregierung zu Flugverspätungen im Sommer 2019 Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Zusatzfragen Bernd Reuther (FDP) Dr. Rainer Kraft (AfD) Mündliche Frage 16 Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Förderung des geplanten Containerhafens in Bohmte Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Zusatzfragen Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mündliche Frage 19 Carina Konrad (FDP) Berufliche Qualifikation für die Besetzung einer Stelle eines Unterabteilungsleiters im Bereich Naturschutz im Bundesumweltministerium Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Zusatzfragen Carina Konrad (FDP) Mündliche Frage 22 Oliver Luksic (FDP) Überprüfung der Messstationen zur Begutachtung der Luftreinhaltung Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Zusatzfragen Oliver Luksic (FDP) Mündliche Frage 24 Dr. Rainer Kraft (AfD) Erreichung des Emissionsreduktionsziels für 2020 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Zusatzfragen Dr. Rainer Kraft (AfD) Mündliche Frage 25 Dr. Rainer Kraft (AfD) Kenntnis der Bundesregierung über Vorwürfe gegen den WWF Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Zusatzfragen Dr. Rainer Kraft (AfD) Mündliche Frage 28 Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) Gestaltung von Ministerentscheidungen zur Tötung von Wölfen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Zusatzfragen Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) Mündliche Frage 29 Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) Geplante Regelungen zur Tötung von Wölfen Antworten Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL Zusatzfragen Dr. Gero Clemens Hocker (FDP) Dr. Rainer Kraft (AfD) Carina Konrad (FDP) Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/ CSU) Joana Cotar (AfD) Christian Lange, Parl. Staatssekretär  BMJV Manuel Höferlin (FDP) Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ansgar Heveling (CDU/CSU) Tobias Matthias Peterka (AfD) Martin Rabanus (SPD) Anke Domscheit-Berg (DIE LINKE) Tankred Schipanski (CDU/CSU) Dr. Nina Scheer (SPD) Alexander Hoffmann (CDU/CSU) Dr. Jens Zimmermann (SPD) Nächste Sitzung Anlage 1 Entschuldigte Abgeordnete Anlage 2 Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde Mündliche Frage 1 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Bereich Carsharing Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 2 Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Förderung der Elektromobilität und alternativer Antriebstechniken Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 3 Daniela Kluckert (FDP) Zulassung von lenkerlosen Elektrokleinstfahrzeugen Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 4 Daniela Kluckert (FDP) Regelungen für neue Technologien im Bereich der Mikromobilität Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 7 Dr. Christian Jung (FDP) Umbau sanierter Brücken aufgrund nachträglicher Elektrifizierungen von Eisenbahntrassen Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 8 Dr. Christian Jung (FDP) Haltung der Bundesregierung zur Förderung der Entwicklung von Tram-Train- bzw. Cargo-Tram-Systemen Antwort Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär BMVI Mündliche Frage 18 Torsten Herbst (FDP) Notwendigkeit einer grünen Umweltplakette für Elektroautos Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Mündliche Frage 20 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Importe von Forschungsreaktorbrennelementen mit hochangereichertem Uran Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Mündliche Frage 21 Judith Skudelny (FDP) Ökobilanzielle Vergleiche von Verpackungen und Einkaufstaschen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Mündliche Frage 23 Dr. Lukas Köhler (FDP) Auswirkungen der Anrechenbarkeit synthetischer Kraftstoffe auf die CO 2 -Flottengrenzwerte für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Mündliche Frage 26 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abstieg Deutschlands im Klimaschutz-Index im Jahr 2019 Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Mündliche Frage 27 Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verändertes Flugverhalten von Zugvögeln Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMU Mündliche Frage 30 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schülerproteste „Fridays for Future - Gemeinsam gegen die Klimakrise“ Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMBF Mündliche Frage 31 Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Globale Schülerstreiks für Klimaschutz im März 2019 Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMBF Mündliche Frage 32 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Überwindung einer wachsenden Wissenschaftsskepsis Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMBF Mündliche Frage 33 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erhöhung der Bundesmittel für Forschung und Entwicklung Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMBF Mündliche Frage 34 Andrej Hunko (DIE LINKE) Kenntnis der Bundesregierung über die Förderung der Umgestaltung der Stepan-Pandera-Straße in Lwiw Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ Mündliche Frage 35 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Nominierung von David Malpass als Weltbankpräsidentschaftskandidat Antwort Norbert Barthle, Parl. Staatssekretär BMZ Mündliche Frage 36 Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK Mündliche Frage 37 und 38 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Übertragungsrechte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Europaspiele im Juni 2019 in Minsk Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK Mündliche Frage 39 Fabio De Masi (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu Äußerungen der Vizepräsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Cum/Ex-Geschäften während ihrer Tätigkeit bei der DekaBank Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF Mündliche Frage 40 Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einführung einer Digitalsteuer auf nationale Umsätze internationaler IT-Unternehmen Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF Mündliche Frage 41 Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) EU-weite Besteuerung des Luftverkehrs Antwort Christine Lambrecht, Parl. Staatssekretärin BMF Mündliche Frage 42 Benjamin Strasser (FDP) Einsatz von Tasern durch Bundespolizei und Zoll Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI Mündliche Frage 43 Martina Renner (DIE LINKE) Ermittlungen im Nachgang des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz zu Reisen eines Unterstützers des Attentäters nach Frankreich Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI Mündliche Frage 44 Stephan Brandner (AfD) Sogenannte Winterflüchtlinge in Deutschland Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI Mündliche Frage 45 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Registrierung von Asylsuchenden aus der Türkei im Jahr 2019 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI Mündliche Frage 46 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Einsatz von Ermittlern des Bundeskriminalamts in Syrien Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI Mündliche Frage 47 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Anerkennung von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsstaaten in den letzten drei Jahren Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI Mündliche Frage 48 Gökay Akbulut (DIE LINKE) Nachweis von Kampfhandlungen vermeintlicher Dschihadisten für eine Terrormiliz Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär  BMI Mündliche Frage 49 Gökay Akbulut (DIE LINKE) Einsatz der Bundesregierung für eine Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen zwischen der türkischen Regierung und der Arbeiterpartei Kurdistans Antwort Niels Annen, Staatsminister AA Mündliche Frage 50 Helin Evrim Sommer (DIE LINKE) Inhaftierung deutscher Staatsangehöriger in der Türkei Antwort Niels Annen, Staatsminister AA Mündliche Frage 51 Helin Evrim Sommer (DIE LINKE) Bilaterale Regierungskonsultationen zwischen Deutschland und Namibia zum Völkermord an den Herero und Nama Antwort Niels Annen, Staatsminister AA Mündliche Frage 52 Andrej Hunko (DIE LINKE) Bundesmittel für die humanitäre Hilfe in Venezuela Antwort Niels Annen, Staatsminister AA Mündliche Frage 53 Heike Hänsel (DIE LINKE) Haltung der Bundesregierung zu Wirtschaftssanktionen der USA gegen Venezuela Antwort Niels Annen, Staatsminister AA Mündliche Frage 54 Heike Hänsel (DIE LINKE) Lieferung von US-Hilfsgütern an Venezuela Antwort Niels Annen, Staatsminister AA Mündliche Frage 55 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zu einem Entwurf für ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten Antwort Niels Annen, Staatsminister AA Mündliche Frage 56 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit eines möglichen Gebietsaustauschs zwischen Serbien und dem Kosovo mit europäischen Werten Antwort Niels Annen, Staatsminister AA Mündliche Frage 57 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mögliche Verfolgung von Hindus und Sikhs in Afghanistan durch nichtstaatliche Akteure Antwort Niels Annen, Staatsminister AA Mündliche Frage 59 Zaklin Nastic (DIE LINKE) Reaktion der Bundesregierung auf den Umgang Frankreichs mit der Gelbwesten-Bewegung Antwort Niels Annen, Staatsminister AA Mündliche Frage 60 Zaklin Nastic (DIE LINKE) Einsatz deutscher Rüstungsgüter im Jemen-Krieg Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi Mündliche Frage 61 Oliver Luksic (FDP) Haltung der Bundesregierung zu einem offenen Brief bezüglich der von der Kohlekommission geplanten Hilfeleistungen für das Saarland Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi Mündliche Frage 62 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stromversorgung mit erneuerbaren Energien im Jahr 2050 Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi Mündliche Frage 63 Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klimalangfriststrategie der EU in Bezug auf erneuerbare Energien Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi Mündliche Frage 64 Dr. Dirk Spaniel (AfD) Höhe der durch die erneuerbaren Energien bereitgestellten Grundlast Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi Mündliche Frage 65 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Analysemöglichkeiten für hochangereichertes Uran Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi Mündliche Frage 66 Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abbauregularien beim Tiefseebergbau Antwort Oliver Wittke, Parl. Staatssekretär BMWi Mündliche Frage 67 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abschaffung der Umlage der Grundsteuer auf Mieter Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin  BMJV Mündliche Frage 68 Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Übernahme der Kosten eines zum Immobilienerwerb beauftragten Maklers Antwort Rita Hagl-Kehl, Parl. Staatssekretärin  BMJV Mündliche Frage 69 Konstantin Kuhle (FDP) Alternativen zum Einsatz sogenannter Uploadfilter Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär  BMJV Mündliche Frage 70 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Nicht abgerufene Bundesmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den Jahren 2016 bis 2018 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS Mündliche Frage 71 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Nicht abgerufene Bundesmittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit je Bundesland im Jahr 2018 Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS Mündliche Frage 72 Dr. Marcus Faber (FDP) Entscheidungsgrundlagen für eine bestmögliche Einsatzbereitschaft der Bundeswehr Antwort Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMVg Mündliche Frage 73 Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auswirkungen der sogenannten Grünen Revolution auf die Bekämpfung des Hungers Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär   BMEL Mündliche Frage 74 Dr. Kirsten Kappert-Gonther    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) EU-Zulassungsverfahren von Cannabidiol Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL Mündliche Frage 75 Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bedrohung der weltweiten Lebensmittelproduktion durch das Artensterben Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL Mündliche Frage 76 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gespräche zur Düngeverordnung im Januar 2019 zu einer Mitteilung der Bundesregierung an die Europäische Kommission Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL Mündliche Frage 77 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gespräche im Januar 2019 über Möglichkeiten zur Reduktion der Düngung in roten Gebieten Antwort Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär  BMEL Mündliche Frage 78 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Begrenzung der Eigenanteile von Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG Mündliche Frage 79 Pia Zimmermann (DIE LINKE) Ausgleich steigender Kosten bei der Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse Antwort Sabine Weiss, Parl. Staatssekretärin BMG Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bitte nehmen Sie Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Wir werden heute zum ersten Mal die Regierungsbefragung nach der geänderten Geschäftsordnung durchführen. Die Regierungsbefragung wird demnach auf eine Stunde verlängert und auch thematisch neu ausgerichtet. Der Fokus liegt nicht mehr vorrangig auf der letzten Kabinettssitzung der Bundesregierung, sondern auf dem oder der von der Bundesregierung gemeldeten Bundesminister oder Bundesministerin. Im ersten Abschnitt werden Fragen zu seinem bzw. ihrem Bericht und Geschäftsbereich aufgerufen. Im zweiten Abschnitt können Fragen zu anderen Bereichen gestellt werden. Fragesteller zu beiden Abschnitten können wie gewohnt zunächst bei der Schriftführerin zu meiner Linken angemeldet werden. Für Frage und Antwort stehen jeweils bis zu einer Minute – bis zu einer Minute, es darf gerne kürzer sein – zur Verfügung. Der Fragesteller kann eine Nachfrage stellen; Nachfrage und Antwort sollen nicht länger als 30 Sekunden dauern. Um Fragen thematisch im Zusammenhang zu behandeln, werde ich dann – nach Frage, Nachfrage und jeweiligen Antworten – fragen, ob es zu diesem Thema weitere Fragen gibt. Wenn ein Themenbereich einigermaßen abgeschlossen ist, rufe ich den nächsten angemeldeten Fragesteller auf. Zur Beantwortung erhält vorrangig die gemeldete Bundesministerin oder der gemeldete Bundesminister das Wort. Bitte richten Sie sich darauf ein. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass heute die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Franziska Giffey, zur Verfügung steht. Frau Bundesministerin, wenn Sie mögen, haben Sie zu einleitenden Bemerkungen bis zu fünf Minuten das Wort. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, ich nutze die Gelegenheit gern zu einleitenden Worten. Es ist ja eine besondere Woche. Es ist die Woche, in der die Bundesregierung ein Jahr im Amt ist. Am 14. März letzten Jahres habe ich mein Amt als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angetreten. Deshalb ist heute auch ein guter Tag, um zurückzublicken, aber auch nach vorne zu schauen. Für mich war das erste Amtsjahr geprägt von einem übergeordneten Ziel: die Familien in Deutschland zu stärken und dafür auch die entsprechenden Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen. Das erste große Gesetzesvorhaben, das Gute-Kita-Gesetz, das hier in diesem Haus am 14. Dezember verabschiedet worden ist, war das große Anliegen, das das letzte Jahr prägte. Der Bund gibt 5,5 Milliarden Euro in die Förderung der frühkindlichen Bildung in Deutschland – für mehr Qualität und weniger Gebühren. Wir wollen jetzt an die Umsetzung gehen. Wir sind mit allen 16 Bundesländern im Gespräch. Natürlich braucht es für diese Umsetzung gute Fachkräfte. Deshalb werden wir in diesem Jahr für die Erzieherinnen und Erzieher eine Fachkräfteoffensive starten, mit der der Bund das Bemühen der Länder zusätzlich unterstützt. Genauso geht es weiter in Bezug auf die sozialen Berufe. Wir haben im letzten Jahr das Thema Pflege angepackt mit der Konzertierten Aktion Pflege, gemeinsam mit Arbeitsminister Heil und Gesundheitsminister Spahn. Wir wollen auch dort die Arbeitsbedingungen, die Bezahlung, die Ausbildungsbedingungen verbessern. Ich freue mich, dass ab dem nächsten Jahr das Schulgeld in diesem Bereich komplett abgeschafft wird und eine Ausbildungsvergütung in der Pflege eingeführt wird. Wir stärken die Familien, indem wir das Starke-Familien-Gesetz auf den Weg bringen: gegen Kinderarmut, für Familien mit geringem Einkommen und für mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das kostenlose Mittagessen gehört dazu, aber auch viele andere Leistungen, die 4 Millionen Kindern in Deutschland zugutekommen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei Ihnen, den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, für die Unterstützung und die Verhandlungen bedanken. So kann in der nächsten Woche die zweite und dritte Lesung stattfinden. Wenn wir über Familien reden, reden wir natürlich auch über das Thema Frauen. Wir wollen Frauen stärken – ob in Führungspositionen, ob in sozialen Berufen oder ob es sich um Frauen handelt, die unter häuslicher Gewalt leiden und in einer schwierigen Lage Unterstützung brauchen. Deshalb haben wir im letzten Jahr den Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen ins Leben gerufen. Wir werden in diesem Jahr ein Aktionsprogramm starten, um die Frauenhäuser und Beratungsstellen in Deutschland zu stärken. Ein letzter Punkt für den Erstimpuls sei mir gestattet: Natürlich braucht es für all das eine demokratische Gesellschaft, eine Demokratie, die einen respektvollen Umgang miteinander ermöglicht, und deshalb haben wir unser Bundesprogramm „Demokratie leben!“ entfristet. Wir machen weiter damit. Wir wollen die Partnerschaften für Demokratie vor Ort stärken – die 16 Landesdemokratiezentren und auch viele, viele Projekte der Zivilgesellschaft –, und wir wollen ihnen sagen: Ihr erhaltet verlässliche Unterstützung auf Dauer. Meine Damen und Herren, heute erleben wir auch gelebte Demokratie; denn die Regierungsbefragung ist nichts anderes. Ich freue mich auf Ihre Fragen, auf unseren Austausch, und ich möchte mich bedanken für Ihre Unterstützung bei unseren Gesetzesvorhaben im letzten Jahr, auch beim Haushalt. – Vielen Dank. Jetzt bin ich gespannt auf Ihre Fragen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU] und Daniel Föst [FDP]) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Vielen Dank, Frau Bundesministerin. – Im Sinne der gelebten Demokratie stellt die erste Frage Johannes Huber, AfD. Johannes Huber (AfD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie waren zu Gast bei der Talkshow „Anne Will“ am 3. Februar 2019 und haben von Versorgungslücken in der Abtreibung gesprochen. Was Sie aber nicht erklärt haben, war, was Sie damit gemeint haben. Deswegen möchte ich Sie einmal fragen: Was haben Sie mit Versorgungslücken in der Abtreibung genau gemeint, und sind Sie auch der Meinung, dass der Staat die Aufgabe hat, eine Regelung zu schaffen, die dahin geht, dass es sogar ein Recht auf Abtreibung gibt? Sind Sie also der Meinung, dass es auch ein Recht auf Abtreibung gibt? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe nicht von einer Versorgungslücke bei der Abtreibung gesprochen, sondern davon, dass wir ein Recht auf Informationen für die Frauen und auch ausreichende Beratungsstellen sowie Ärztinnen und Ärzte brauchen, die leicht zugänglich sind für die Frauen und bei denen sie Hilfe bekommen, wenn sie in einer besonderen Notsituation sind. Da sehen wir ganz deutlich, dass das in Deutschland sehr unterschiedlich ist, wie es Ärztinnen und Ärzte überhaupt mit dieser Frage halten und wie Frauen darüber informiert werden. Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Situation der Frauen genau in dieser Frage verbessern soll. Wir wollen Frauen, die sich in einer Notsituation befinden, überall Unterstützung zukommen lassen. Deshalb haben wir auch davon gesprochen, dass nicht nur die Informationsmöglichkeit da sein soll, sondern natürlich auch die Möglichkeit für jede Frau, Beratung, Unterstützung und medizinische Hilfe in einer solchen Situation zu erhalten. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Huber, Sie haben eine Nachfrage. Johannes Huber (AfD): Vielen Dank. – Ich möchte trotzdem noch einmal nachfragen, wie Sie es denn mit dem Artikel 2 Grundgesetz, mit dem Lebensrecht, halten? 1993 gab es vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil, das besagte, dass das Lebensrecht eben nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet ist, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner bloßen Existenz zusteht. Im Sinne von Versorgungslücken: Wie halten Sie es hier mit dem Grundgesetzartikel 2? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir haben hier eine Rechtsgüterabwägung – die hat das Bundesverfassungsgericht auch vorgenommen – zwischen dem Recht und dem Schutz des ungeborenen Lebens, aber auch dem Recht der Frau, über ihren Körper zu entscheiden und in einer Schwangerschaftsnotlage, in einem Schwangerschaftskonflikt entsprechende Informationen und Hilfe zu bekommen. Es geht hier um beides. Es geht auch um das Recht der Frauen, diese Entscheidung zu treffen, und dafür gibt es rechtliche Reglungen, und zwar in Verbindung zu genau der Abwägung, die das Bundesverfassungsgericht vorgenommen hat. Genau in diesem Sinne haben wir auch die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auf den Weg gebracht. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Das ist offenbar nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage die Kollege Dr. Silke Launert, CDU/CSU. Dr. Silke Launert (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich wohne in dem Wahlkreis, in dem das Zentrum Bayern Familie und Soziales angesiedelt ist, die Stelle in Bayern, die das Elterngeld auszahlt. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen, dass man die Berechnungen nach wie vor als sehr kompliziert empfindet. Daher meine Frage: Ist im Ministerium geplant, die Berechnung der Grundlage zu vereinfachen und sie mit anderen familienpolitischen Leistungen abzustimmen? – Vielen Dank. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir haben grundsätzlich die Zielsetzung, eine bessere Übersicht über unsere Familienleistungen zu schaffen: Wir bieten auf unserer Homepage www.familienportal.de alle Informationen über die familienpolitischen Leistungen an. Es gibt das Infotool Familie, mit dem man sich individuell ausrechnen lassen kann, wie hoch eine Leistung ist. Und wir bringen im Moment das Elterngeld Digital auf den Weg. Mit allen Bundesländern sind wir darüber im Austausch und im Gespräch. Da geht es natürlich auch darum, wie bei einem Onlineantrag über Elterngeld Digital die Daten, die eine Familie in den Antrag einträgt, direkt übermittelt werden können, wie das – etwa mit einer elektronischen Signatur – funktionieren kann. Wir gehen davon aus, dass damit auch die Elterngeldstellen entlastet werden. Wir arbeiten sehr intensiv daran. Berlin und Sachsen sind die ersten Modellländer. Wir hoffen, dass perspektivisch alle Bundesländer beim Elterngeld Digital dabei sind, weil wir davon ausgehen, dass sich dann die Situation für die Eltern aufgrund einer schnelleren Berechnung und Abwicklung verbessern wird. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Dazu keine weiteren Fragen? – Dann stellt die nächste Frage Katja Suding, FDP. Katja Suding (FDP): Vielen Dank. – Frau Ministerin Giffey, ich habe mich wirklich sehr gefreut, dass Sie am letzten Wochenende eine Reform des Unterhalts- und Umgangsrechts gefordert haben. Ich glaube, das ist ein längst überfälliger Schritt. Wir fordern das schon seit langem. Sie haben damit – genauso wie wir – erkannt, dass das Lebensmodell „getrennt leben, aber gemeinsam erziehen“ durchaus vorkommt, und auch immer häufiger vorkommt. Sie möchten jetzt die Elternteile – meist sind es die Väter –, bei denen die Kinder auch nach einer Trennung sehr viel Zeit verbringen und die sich intensiv in die Erziehung einbringen, jetzt besserstellen. Ich möchte gerne wissen, ob Sie dabei an eine schlichte Aufteilung des Unterhalts und des Umgangs denken oder ob Sie da auch noch andere Wege finden wollen. Ich würde zudem gerne wissen, wie Sie bei dieser Frage, für die ja eigentlich das Justizministerium zuständig ist, mit Ihrer Kollegin aus dem Justizministerium zusammenarbeiten. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zunächst einmal ist für uns ganz entscheidend: Wie ist es um das Kindeswohl bestellt? Das steht für uns an erster Stelle. Wir erleben, dass Kinder sich sehr häufig wünschen, dass beide Elternteile für sie da sind. Wir sehen, dass es gesellschaftliche Realität ist, dass sich viel mehr Eltern auch nach einer Trennung gemeinsam um die Kinder kümmern. Es ist natürlich eine schwierige Frage, wie man das angemessen berücksichtigt, wie das aktuelle Recht, das noch auf eine Situation ausgerichtet ist, in der einer betreut und einer zahlt, an diese neue Entwicklung angepasst werden kann. Dabei müssen wir uns mehrere Dinge anschauen. Wir haben dafür einen Arbeitsprozess gestartet, gemeinsam mit dem Justizministerium. Ich finde es wichtig, dass wir hier nicht vorschnell Festlegungen vornehmen, sondern sagen: Wir haben hier eine Veränderung in der Gesellschaft, und um diese zu bewältigen, müssen verschiedene Wege gegangen werden. – Uns geht es darum, die Situation für Alleinerziehende zu verbessern. Jede fünfte Familie in Deutschland hat ein alleinerziehendes Elternteil, und es geht darum, diesen Eltern Steine aus dem Weg zu räumen. Das kann an unterschiedlichen Stellen passieren, im Steuerrecht wie im Umgangsrecht. Man muss sich das genau anschauen. Wir werden das in aller Sorgfalt tun, um Müttern und Vätern und vor allen Dingen den Kindern gleichermaßen gerecht zu werden. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Ihre Nachfrage. Katja Suding (FDP): Vielen Dank. – Dann sind Sie offenbar mit Ihren Überlegungen noch nicht ganz so weit. Ich habe schon vor ein paar Tagen deutlich gemacht, dass ich finde, dass das, was Sie sich im Umgangsrecht und im Unterhaltsrecht vorstellen, nur ein erster Schritt sein kann. Ich glaube, dass wir auch bei den Regelungen zum Ehegattenunterhalt und zur alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils, was die Angelegenheiten des täglichen Lebens, den melderechtlichen Wohnsitz, örtliche Gerichtszuständigkeiten und rentenrechtliche Kindererziehungszeiten angeht, etwas tun müssen. All das müsste man sich angucken, wenn man es wirklich ernst meint, dass man – so wie Sie es gesagt haben – möglichst viel Flexibilität bei den verschiedenen Betreuungsmodellen ermöglichen will. Haben Sie schon erste Überlegungen in diese Richtung gemacht? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Es ist ganz klar, dass eine rechtliche Änderung allein nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt. Unser Wunsch ist, dass wir ein hohes Maß an Flexibilität und eine Betrachtung des Einzelfalls ermöglichen. Jede Familie, die in so einer Lage ist, muss für sich einen entsprechenden Weg finden. Es geht tatsächlich darum, sich mehrere Rechtsbereiche anzuschauen – genau das müssen wir tun –: das Melderecht, das Steuerrecht, das Umgangsrecht. Deshalb ist es nicht gut, jetzt zu schnell zu sagen: So und so wird es gemacht. – Wir haben deshalb eine Arbeitsgruppe gegründet, die mehrere Ministerien einbezieht. Das Familienministerium ist selbstverständlich dabei. Die Federführung liegt beim Justizministerium. Mit dem Starke-Familien-Gesetz, das wir jetzt auf den Weg bringen, wird ein entscheidender Schritt gemacht, um Alleinerziehende zu unterstützen; denn der Unterhaltsvorschuss oder der Unterhalt werden dann nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Alleinerziehende werden dann erstmals Unterhalt plus Kinderzuschlag plus Wohngeld plus Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Wenn dann noch die Befreiung von der Kitagebühr dazukommt, kann das mehrere Hundert Euro mehr ausmachen. Das ist ein riesengroßer Schritt, um Alleinerziehende zu unterstützen – ein Teilaspekt unserer Bemühungen, viele andere müssen folgen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU]) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Eigentlich wollten wir uns bei Zusatzfragen und -antworten auf jeweils 30 Sekunden beschränken. Aber am Anfang machen wir notfalls kleine Ausnahmen. – Gibt es zu diesem Bereich noch Fragen? – Bitte sehr, Frau Dörner. Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Ministerin, auch ich möchte Sie auf Ihr Interview vom vergangenen Wochenende ansprechen. Wir wissen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder eine besonders hohe Armutsquote, ein besonders hohes Armutsrisiko haben. Wir wissen auch, dass rund 90 Prozent der Alleinerziehenden weiblich sind. Wie wollen Sie sichergehen, dass im Rahmen einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts die Alleinerziehenden nicht noch weiter in die Armut getrieben werden? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich bedanke mich für Ihre Frage. – Das ist für uns ein ganz wesentlicher Aspekt, weil wir natürlich – das ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden – gerade bei den Alleinerziehenden einen großen Schwerpunkt setzen, um Unterstützung zu geben. Ich habe gerade ausgeführt: Das Starke-Familien-Gesetz, das nächste Woche in diesem Hohen Haus in zweiter und dritter Lesung beraten wird, ist dafür ein ganz wesentlicher Schritt; denn wenn der Unterhalt oder der Unterhaltsvorschuss nicht mehr wie bisher voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird und Alleinerziehende dann den Kinderzuschlag erhalten können, haben sie damit, dass sie den Kinderzuschlag erhalten, auch ein Anrecht auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sprich: Schülerfahrkarte, Schulverpflegung, Lernförderung, Schulstarterpaket plus die Befreiung von den Kitagebühren. Das ist dann eine erhebliche Erleichterung. Das ist unser Fokus. Darauf wollen wir setzen. Wir wollen Alleinerziehende ganz klar unterstützen, auch in Bezug auf die Verfügbarkeit des finanziellen Familienbudgets. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Weitere Fragen? (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nachfrage!) – Nein, Frau Dörner, Sie können nach unseren Regeln keine weitere Nachfrage stellen, aber Ihre Kollegin. – Frau Keul, bitte. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann nutze ich die Gelegenheit, um an die Frage meiner Kollegin Dörner anzuknüpfen; denn die Antwort ist eigentlich noch nicht gegeben. In Ihrem Interview hieß es, dass die Unterhaltspflichtigen künftig nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen brauchen, wenn sie viel Umgang mit dem Kind haben und das Kind betreuen. Das hat die Unterhaltsberechtigten natürlich stark verunsichert. Von daher die Frage: Distanzieren Sie sich davon? Die Lösung kann ja nicht sein, dass wir den einen etwas nehmen, um es den anderen zu geben. Es gäbe auch die Möglichkeit, die getrennte Familie insgesamt zu unterstützen. Es versteht bis heute ja keiner, warum Ehegattenunterhalt steuerlich absetzbar ist und Kindesunterhalt nicht. Haben Sie vielleicht einen Vorschlag, wie Unterhaltspflichtige entlastet werden könnten, ohne dass es die Unterhaltsberechtigten verunsichert? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich würde Ihnen die Lektüre des Interviews im Original empfehlen. Ich habe nicht behauptet, dass irgendjemandem etwas genommen wird. Ich habe lediglich die Situation beschrieben, dass es immer mehr Väter gibt, die für ihre Kinder sorgen und einen Teil der Erziehung übernehmen. Diese Väter, die zu einem hohen Anteil mitbetreuen, müssen trotzdem 100 Prozent Unterhalt zahlen. Das ist Fakt. Das ist gesellschaftliche Realität. Wenn wir uns Gedanken darüber machen, wie wir diese Realität und das Recht besser in Einklang bringen können, müssen wir uns die Realität anschauen und überlegen, wie man das regeln kann. Genau das ist unsere Aufgabe, die jetzt vor uns liegt. Es geht nicht darum, Mütter schlechterzustellen, sondern es geht darum, einen gerechten Weg zu finden, der sowohl für Mütter als auch für Väter, die sich nach einer Trennung gemeinsam um ihre Kinder kümmern wollen, besser ist als der, der ihnen jetzt offensteht. Genau darüber sprechen wir, und das werden wir gemeinsam mit den anderen beteiligten Ressorts besprechen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Herr Aggelidis, FDP. Grigorios Aggelidis (FDP): Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben ja mehrmals darauf hingewiesen, dass die Alleinerziehenden durch die Reform deutlich bessergestellt werden. Mich würde interessieren, wie Sie es rechtfertigen – seitens unserer Fraktion wurde zu diesem Thema schon eine Kleine Anfrage gestellt –, dass Alleinerziehende in Summe sogar weniger Geld bekommen – wenn ich Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag berücksichtige –, wenn die Kinder älter werden? Dabei weiß doch jeder – das ist die Lebensrealität –, dass Jugendliche am Ende des Tages nicht weniger Geld brauchen als kleinere Kinder, sondern eher mehr. Wie wollen Sie dieses Problem in Zukunft auflösen? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Mit den im Starke-Familien-Gesetz vorgesehenen Änderungen gehen wir genau diese Frage an. Bisher ist es so, dass der Unterhalt bzw. der Unterhaltsvorschuss voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird und die Familien dadurch weniger Geld zur Verfügung haben. Das wird geändert. Nach der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird der Unterhaltsvorschuss nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dadurch werden mehr Alleinerziehende den Kinderzuschlag bekommen, und das ist eine gute Entwicklung. Das gilt ganz genauso für die älteren Kinder. Im Übrigen hat die Unterhaltsrechtsänderung im Jahr 2017 – Einbeziehung der 12- bis 18-jährigen Kinder in den Kreis der Anspruchsberechtigten – bewirkt, dass sich die Zahl derjenigen, die einen Unterhaltsvorschuss bekommen, verdoppelt hat. Dadurch werden mehr Familien mit Kindern, die in einer Armutssituation leben, unterstützt und wird ihre Lage verbessert. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Herr Kollege Föst, FDP. Daniel Föst (FDP): Vielen Dank. – Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich muss noch einmal auf das Armutsrisiko für Alleinerziehende zurückkommen, das Frau Kollegin Dörner schon angesprochen hat. Wir müssen in diesem Bereich ohne Zweifel noch viel tun, weil das Armutsrisiko für Alleinerziehende so groß ist wie in nur ganz wenigen anderen Gruppen. Wir fragen uns: Könnte neben Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wo wir auch noch viel zu tun haben, nicht auch ein neuer familienrechtlicher Regelungsrahmen, der dabei hilft, dass die Kinder auch nach der Trennung weiter gemeinsam erzogen werden können, dieses Armutsrisiko von Alleinerziehenden nicht reduzieren? Deswegen halten wir das Leitbild Wechselmodell, wie es der Europarat vorschlägt und wie es einige europäische Nachbarländer pflegen, für sinnvoll. Wie stehen Sie zum Leitbild Wechselmodell? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Grundsätzlich setzen wir in der Familienpolitik auf die Unterstützung durch Partnerschaftlichkeit, sowohl, wenn die Familie nicht getrennt ist, als auch nach einer Trennung. Die Kinder wünschen sich auch, dass beide Elternteile für sie da sind. Das wissen wir aus vielen Befragungen. Dennoch ist das Wechselmodell, für das Sie sehr werben, nicht in allen Fällen das Nonplusultra. Es gibt Familien, in denen das sehr gut funktioniert; aber in anderen ist das hochproblematisch. Deshalb sagen wir: Wir wollen nicht ein bestimmtes Modell staatlich verordnen, nach dem sich alle zu richten haben, sondern wir wollen den Familien möglichst viel Flexibilität bieten, das Modell zu wählen, das sie brauchen, um auch nach einer Trennung gut miteinander leben zu können. Deshalb müssen für Eltern, die gemeinsam getrennt erziehen, Steine aus dem Weg geräumt und Hürden abgebaut werden. Darauf muss unser Fokus liegen, aber nicht auf dem Vorschreiben eines Modells. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Norbert Müller, Die Linke. (Daniel Föst [FDP]: Entschuldigung, kann ich jetzt noch eine Nachfrage stellen?) – Nein, Sie haben nach den Regeln nicht das Recht zu einer Zusatzfrage, sondern nur der Ursprungsfragesteller. Da wir so viele Fragen haben, muss ich ein bisschen restriktiv sein. Norbert Müller hat noch eine Frage, dann kommt Paul Lehrieder, und dann kommen wir zum nächsten Thema. – Herr Müller. Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie die Nachfrage zulassen. – Frau Ministerin, wir hatten am Montag im Ausschuss eine interessante Anhörung zum Starke-Familien-Gesetz, auf das Sie jetzt mehrfach abgestellt haben. Bisher ist es so, dass der Kinderzuschlag von 30 Prozent der Anspruchsberechtigten in Anspruch genommen wird. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf das ambitionierte Ziel, dass diese Quote auf 35 Prozent steigt; das heißt, dass weiterhin zwei Drittel der Anspruchsberechtigten planmäßig den Kinderzuschlag gar nicht nutzen sollen. Das ist ein sehr unbefriedigender Zustand. Deswegen frage ich Sie, welche weiteren Maßnahmen Ihr Haus und die Bundesregierung insgesamt bis Ende der Wahlperiode ergreifen werden, um Kinderarmut – auch von Alleinerziehenden – zurückzudrängen und die Inanspruchnahme des Kinderzuschlages an die Quote von 100 Prozent der Anspruchsberechtigten heranzuführen. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Müller, ich möchte vehement widersprechen, wenn Sie hier sagen, wir hätten planmäßig eine geringere Inanspruchnahme. Wir wollen natürlich, dass alle, die einen Rechtsanspruch haben, ihn auch wahrnehmen. Im Gesetzentwurf ist von 35 Prozent die Rede, weil wir uns an die bisherige Inanspruchnahmequote anzulehnen haben. Natürlich werden wir uns mit allen Mitteln, mit jeglicher Form von Öffentlichkeitsarbeit, mit Elternbegleiterarbeit usw., dafür einsetzen, dass diese Quote steigt. Wir müssen aber auch sehen, dass wir den Kreis der Anspruchsberechtigten, die künftig von diesem Kinderzuschlag profitieren, erweitern: von 800 000 auf 2 Millionen Kinder. Die sehr vielen, die im Moment bei 0 Prozent sind, wollen wir natürlich erst einmal mindestens auf diese 35 Prozent bringen. Viel mehr Kinder, die in verdeckter Armut leben, sollen auch die Chance haben, daran teilzuhaben. Selbstverständlich geht es darum, dass wir höher kommen. Sie wissen, wie das bei gesetzlichen Leistungen ist: Wenn die Inanspruchnahme höher ist, dann wird das auch jedem Kind gewährt werden. Das haben wir ganz klar kalkuliert. Wir werden – auch im Sommer, wenn es losgeht – mehrere Maßnahmen starten, um diese Leistung bekannt zu machen, sodass wirklich alle diejenigen, die das Recht darauf haben, sie auch nutzen können. Die Einführung des Kinderzuschlags Digital wird ebenfalls ein Beitrag dazu sein. Ich wünsche mir, dass alle Familien in der Zukunft tatsächlich auch per Smartphone ihre Leistungen beantragen können. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Paul Lehrieder, CDU/CSU. Paul Lehrieder (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Ministerin, ich darf noch einmal auf das Unterhaltsvorschussgesetz zurückkommen, das Sie vorhin bereits angesprochen haben. Wir haben seinen Geltungsbereich in der letzten Legislaturperiode bis zum 18. Lebensjahr ausweiten können. Das war sicher der richtige Weg. Gleichzeitig stellen wir aber mittlerweile fest, dass die Rückholquote der verauslagten Gelder in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist. Gibt es im Familienministerium Erkenntnisse, woran das liegt – Privatinsolvenzen der betroffenen Unterhaltspflichtigen können es in der jetzigen Zeit eigentlich weniger sein –, und gibt es Bestrebungen, die Rückholquote in den nächsten Jahren zu verbessern? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, vielen Dank. – Natürlich gibt es Bestrebungen, die Rückholquote zu verbessern. Ich will das auch noch einmal erläutern und einordnen. Wir müssen in dieser Situation zunächst einmal unterscheiden zwischen Vätern, die zahlungsunfähig sind, also selber nicht genügend Einkommen haben, um den Unterhalt zu bezahlen, und Vätern, die zahlungsunwillig sind. Im Moment wird die Rückholquote quer über alle Väter berechnet. Sie erkennen daran also nicht, wie hoch der rückholbare Teil denn überhaupt ist. Deshalb sind für uns Zahlen wichtig – wir werden sie im Sommer vorlegen –, die hier differenzieren und sagen, wer zahlungsunfähig ist, also gar nicht zahlen kann, und wer zahlungsunwillig ist. Auf dieser Grundlage müssen wir uns dann die Rückholquote anschauen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich im letzten Jahr durch die Gesetzesänderung die Zahl der Fälle von Kindern von 400 000 auf 800 000 verdoppelt hat. Die Jugendämter haben im letzten Jahr außerordentlich gute Arbeit geleistet und es geschafft, dass die Eltern für alle anspruchsberechtigten Kinder die Leistungen auch bekommen haben. Jetzt, wo die Fallzahlen wieder ein Stück weit gemäßigter steigen bzw. alle Fälle aufgenommen worden sind, geht es darum, das auch entsprechend anzugehen. Wir sind mit den Ländern dazu im Gespräch. Es ist ganz klar, dass wir Personal in den Jugendämtern brauchen – dafür müssen die Länder und Kommunen sorgen –, damit die Rückholquote gesteigert werden kann. Von Bundesseite werden wir sie dabei unterstützen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Jetzt erteile ich zu einem anderen Thema dem Kollegen Stefan Schwartze das Recht zur nächsten Frage. Stefan Schwartze (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie sind in Ihrer Einleitung auf das Gute-Kita-Gesetz eingegangen. Bei der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes sind wir ja auf eine sehr gute Kooperation mit den Ländern angewiesen: sowohl was Verbesserungen der Qualität angeht als auch, wenn Länder die Entscheidung treffen, damit Gebührenfreiheit möglich zu machen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie laufen die Gespräche mit den Ländern? Wo läuft es besonders gut? Wann können wir mit den ersten Verträgen mit einzelnen Bundesländern rechnen, damit wir hier auch möglichst schnell in die Umsetzung hineinkommen? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir haben planmäßig mit den entsprechenden Vertragsverhandlungen begonnen. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Der 1. Januar 2019 ist auch der Stichtag, zu dem Maßnahmen in den Ländern laufen können. Das heißt: Ab diesem Jahr können Maßnahmen aus dem Gute-Kita-Gesetz finanziert werden. Wir führen im Moment mit allen 16 Ländern Vertragsverhandlungen. Es geht um beides, mehr Qualität und weniger Gebühren. Wir sehen, dass in ganz vielen Ländern jetzt sehr intensiv darüber gesprochen wird, welche Handlungsfelder im Bereich der Qualität mit den Geldern bedient werden. Wir sind guter Dinge, dass wir die Vertragsverhandlungen nun auch zügig beenden können. Von daher rechnen wir damit, dass sie Mitte dieses Jahres abgeschlossen sind und dann auch die Mittelverwendung läuft. Die Länder können schon jetzt für Maßnahmen in Vorleistung treten, die zum 1. Januar 2019 zusätzlich begonnen haben. Insofern sehen wir es sehr positiv, dass wir unsere Maßnahmen jetzt auch so umsetzen können, wie wir sie geplant haben, und dass wir in den Handlungsfeldern, die nach den Vor-Ort-Bedarfen in den Ländern für erforderlich gehalten werden, tatsächlich auch eine spürbare Verbesserung erreichen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Keine Nachfragen? (Stefan Schwartze [SPD]: Doch!) Bitte, Herr Schwartze. Stefan Schwartze (SPD): Ich habe noch eine Nachfrage. Sie haben in diesem Zusammenhang gerade auch die Überlegung einer Fachkräfteoffensive für den Kitabereich angesprochen. Wir alle wissen: Eine gute Qualität, eine gute Betreuung vor Ort kann man nur umsetzen, wenn auch das nötige Personal da ist. Und wir wissen alle, da gibt es überall im Moment auch Schwierigkeiten. Vielleicht können Sie uns noch einmal die Eckpunkte für diese Fachkräfteoffensive darlegen. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Grundsätzlich ist es so: Der Bund kann hier nur zusätzlich etwas geben; für die Ausbildung und für die Beschäftigung der Erzieherinnen und Erzieher sind die Länder und Kommunen verantwortlich. Aber wir haben gesagt: Begleitend und zusätzlich zum Gute-Kita-Gesetz, mit dem die Länder auch etwas tun können im Wege der Fachkräfteausbildung und -fortbildung, wollen wir vom Bund diese Fachkräfteoffensive starten. Wir werden zum Sommer loslegen mit der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung mit einer Gesamtzahl von 5 000 Ausbildungsplätzen, die vom Bund finanziert werden. Wir werden jetzt zum neuen Ausbildungsjahr starten. Wir wollen entsprechend dafür sorgen, dass auch die Praxisanleitung und die Perspektiven durch Weiterqualifizierung, durch Umschulung von Personal, was schon da ist, unterstützt werden, damit wir eben einen Anreiz geben. Wenn die Ausbildung vergütet wird – das sieht man überall da, wo das schon gemacht wird, ganz deutlich –, interessieren sich mehr Männer dafür, und gibt es generell mehr Bewerber als Plätze. Das wollen wir ausnutzen. Wir wollen die Länder unterstützen. Wir hoffen natürlich, dass die Länder – die ersten Signale gibt es – dort auch entsprechend einsteigen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Sie haben eine Nachfrage? – Bitte, Frau Breymaier. Leni Breymaier (SPD): Danke schön. – Frau Ministerin, wo wir gerade beim Gute-Kita-Gesetz sind: Ich komme aus Baden-Württemberg. Wir wissen ja, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg sich mit der Gebührenfreiheit total schwertut. Insofern geht bei der weiteren Beobachtung der Vertragsverhandlungen mein Blick auch auf dieses Thema. Meine Frage an Sie ist: Bekommt der Bundestag die Verträge, die mit den einzelnen Bundesländern ausgehandelt sind, vor dem Abschluss zur Verfügung gestellt? Wo ich jetzt noch ein paar Sekunden Zeit übrig habe, wollte ich mich bei Ihnen noch bedanken für ein total engagiertes erstes Jahr als Ministerin. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. – Es ist so, dass wir mit den einzelnen Bundesländern in Vertragsverhandlungen sind. Diese Vertragsverhandlungen laufen zwischen dem Bundesministerium und den jeweiligen Landesregierungen. Da haben wir nicht noch mal einen Mitwirkungsaspekt seitens des Bundestages. Aber wir werden die Vertragsunterzeichnung öffentlich machen, und ich werde auch in jedes Bundesland reisen. Wir werden eine offizielle Unterzeichnung haben, auch einen Vor-Ort-Besuch, bei dem sich die Länder mit ihren beispielhaften Modellprojekten im Bereich der frühkindlichen Bildung präsentieren können. Wir werden die Verträge also öffentlich machen, sodass jeder sie einsehen kann und auch die Landespolitiker und die Praktiker vor Ort sehen können: Was ist da vereinbart worden, und inwieweit halten sich auch alle daran, und wird das wirklich umgesetzt? – Also, wir werden sehr, sehr transparent damit umgehen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Jetzt Frau Zimmermann. Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Danke schön, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe eine Frage zur Istanbul-Konvention. In einer Kleinen Anfrage, die unsere Fraktion gestellt hat, haben Sie uns mitgeteilt, dass für die Umsetzung der Konvention keine Pläne für die Einrichtung einer Koordinierungs- bzw. Monitoringstelle vorhanden sind. Ich habe dahin gehend eine Frage: Können Sie uns mitteilen, warum dort keine Pläne für eine Einrichtung dieser Stellen vorhanden sind, wo es doch durch die Konvention dringend erforderlich ist? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielleicht noch mal für all diejenigen, denen die Istanbul-Konvention nicht sofort geläufig ist: Die Istanbul-Konvention ist eine Konvention, die vereinbart wurde zum intensiven, engagierten Vorgehen gegen Gewalt an Frauen, übrigens auch an Männern, gegen jede Form von häuslicher Gewalt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist an diesem Thema intensiv dran; Abteilung 4 – Gleichstellung – macht das. Wir sind täglich, in unserem ganz normalen Geschäft, mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention beschäftigt. Wir haben den runden Tisch gegen häusliche Gewalt an Frauen mit Bund, Ländern und Gemeinden gestartet, 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses. Wir werden dieses Aktionsprogramm entsprechend auflegen und auch darüber reden, welche rechtlichen Veränderungen es geben kann im Hinblick auf einen Anspruch auf Unterstützung und Hilfe, Beratungsstellen, Unterbringung im Frauenhaus, aber auch mit Blick auf die Zeit danach. Ich kann Ihnen sagen: Eine spezielle Monitoringstelle haben wir deshalb bislang nicht eingerichtet, weil das eine Querschnittsaufgabe ist, die bei uns im Ministerium als Teil unseres täglichen Geschäfts umgesetzt wird. Wir sind da dran; deswegen konzentrieren wir uns auf diese Arbeit in diesem Sinne. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Eine Nachfrage? Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Ja. – Für solche Stellen haben Sie anscheinend überhaupt kein Geld eingestellt. Ich denke, gerade bei der Fülle an Aufgaben, die Sie jetzt angesprochen haben, wäre es aber wichtig, dort für eine gewisse Koordinierung zu sorgen. Das gilt natürlich auch für eine Koordinierung im Land. Wenn es dort entsprechende Initiativen gibt, müssen sie auch koordiniert und vernetzt werden können. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Dank des Parlaments ist es gelungen, 6 Millionen Euro für den Start des Bundesprogramms gegen Gewalt an Frauen in den Etat einzustellen. Diese 6 Millionen Euro werden unter anderem verwendet, um eine Regie- bzw. Koordinierungsstelle aufzubauen. Das wird der erste Punkt sein. Dabei geht es genau darum, mit den Bundesländern abzusprechen: Wo sind Fachberatungsstellen? Wo sind Frauenhausplätze? Wo braucht es entsprechende Strukturen? Wie kann das alles künftig koordiniert werden? Für das nächste Jahr haben wir für dieses Programm 30 Millionen Euro vorgesehen, und ich denke, hier sind sehr wohl Koordinierung und auch Monitoring möglich. Das ist auch Kern der Planungen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Frau Kollegin Möhring? – Das hat sich erledigt, gut. Die nächste Frage stellt Ulle Schauws, Bündnis 90/Die Grünen. Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu dem Kompromiss zu § 219a, den die Koalition hier gefunden hat. In diesem Zusammenhang ist von einer Studie im Auftrag des Gesundheitsministeriums die Rede gewesen, die 5 Millionen Euro kosten soll. Diese Studie ist die teuerste Studie, die das Gesundheitsministerium seit langem in Auftrag gegeben hat. Ich habe dazu folgende Fragen: Sind Sie als BMFSFJ in die Erstellung dieser Studie mit eingebunden? Warum kostet sie nicht 500 000 Euro oder 6 Millionen Euro? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Diese Studie ist ein Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums und wird dort erstellt. Die Verantwortung liegt also bei diesem Ressort. Das ist Teil des Kompromisses zu § 219a. Wir als Familienministerium sind in die Koordination und Konzeption dieser Studie nicht eingebunden, aber ich denke natürlich, dass wir uns im Verlauf dazu äußern werden. Das ist aber, wie gesagt, ein Projekt des Gesundheitsministeriums. Ich habe mich zu dieser Studie schon geäußert. Wir – das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – halten sie nicht für erforderlich, weil es für diesen Fall schon zahlreiche Studien gibt. Jedes Ressort kann aber in eigener Verantwortung eine Studie in Auftrag geben, und das ist ein Projekt des Gesundheitsministeriums, worauf wir uns verständigt haben. Insofern ist die Studie auch dort verortet. Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe eine Nachfrage. – Auch wenn Sie sagen, dass das in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums angesiedelt ist, ist es natürlich eine Gesamtaufgabe der Bundesregierung, Studien für die Bereiche zu erstellen, in denen man Erkenntnisdefizite hat. Auf der Seite familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird festgestellt, dass das Post-Abortion-Syndrom, um das es hier unter anderem geht, nicht festgestellt werden konnte. Das heißt, auf einer Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung steht die Aussage, dass das Syndrom, das durch eine 5-Millionen-Euro-Studie untersucht werden soll, nicht festgestellt werden kann. Diesen Widerspruch würde ich gerne von Ihnen aufgelöst wissen. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Konzeption der Studie ist im Moment ja noch in Arbeit. Diese Frage ist natürlich durch das Gesundheitsministerium zu beantworten. Wir haben Kenntnis davon, dass die Fragen, mit denen sich die Studie auseinandersetzen soll, darüber hinausgehen. Ich denke, dass man das dann anhand der Konzeption der Studie bewerten muss. Damit wurde ja noch nicht begonnen. Ich würde an dieser Stelle gerne die Kollegin Weiss bitten, auch etwas dazu zu sagen, weil das ja ausschließlich im Ressort des Gesundheitsministers verortet ist. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Ich werbe dafür, dass wir jetzt zur nächsten Frage kommen; sonst kommen wir völlig vom Zeitplan ab. Der Gesundheitsminister wird für die Bundesregierung demnächst zur Beantwortung von Fragen hier anwesend sein; denn die Bundesregierung hat uns mitgeteilt, dass die Minister in der amtlichen Reihenfolge der Bundesministerien für Regierungsbefragungen zur Verfügung stehen werden. Ihre Nachfrage wurde beantwortet. Die Frage ist jetzt nur, ob die Frau Kollegin Weiss die Nachfrage auch noch beantworten soll. (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich würde sagen: Ja!) Die Zeit ist allerdings vorbei. Seien Sie mir nicht böse, dass ich jetzt gerne die nächste Frage aufrufen würde. Vorab möchte ich sagen, dass jetzt schon fast 40 Minuten der Regierungsbefragung vorüber sind, sodass ich Fragen zu allen Bereichen zulasse. Ich gucke in Richtung der AfD-Fraktion und frage, ob Herr Pasemann oder Herr Brandner die nächste Frage stellt. – Herr Pasemann. Frank Pasemann (AfD): Frau Ministerin Giffey, die AfD-Fraktion freut sich, dass Sie wieder da sind und Ihr kleines Praktikum bei der Berliner Müllabfuhr gut überstanden haben. Ich hoffe, Sie haben da Erkenntnisse gewonnen. Meine persönliche Meinung: Dieser orangene Einteiler stand Ihnen ausgezeichnet. Aber zur Frage. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Es geht nicht ohne dummes Zeug! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir machen auch keine Witze über graue Anzüge der Kollegen! – Weitere Zurufe von der LINKEN) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Na ja. – Herr Kollege Pasemann, Sie haben das Wort. Frank Pasemann (AfD): Danke schön. – Seit 2014 gibt es im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln die sogenannte Extremismusklausel nicht mehr. Die Überprüfung, ob sich ein Förderantrag auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befindet oder nicht, ist von Frau Ministerin Schwesig damals abgeschafft worden. Wir als AfD-Fraktion haben damit ein kleines Problem und würden irgendwann gerne eine Wiedereinführung beantragen oder diese wenigstens beraten wollen. Mich interessiert Ihre Meinung dazu. Wie steht die verantwortliche Ministerin dazu? – Danke. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Was Sie ansprechen, ist das Programm „Demokratie leben!“, unser wichtigstes Bundesprogramm für die Unterstützung der Zivilgesellschaft in der Förderung von Demokratie, in der Frage von politischer Bildung und von Jugendarbeit. Dabei geht es darum, dass wir Organisationen den Rücken stärken, die sich genau für den Erhalt der Demokratie einsetzen. Natürlich ist es wichtig, dass wir ausschließlich Projekte fördern, die auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Diese Extremismusklausel, die jeden Träger eines Projektes unter den Generalverdacht stellt, sich gegen die Demokratie zu verhalten, war in der Umsetzung nicht förderlich, weil sie eben einen Vertrauensverlust bedeutet hat und nicht zielführend für das war, worum es auch Ihnen geht, nämlich diejenigen von Förderung auszuschließen, die sich eben nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung befinden. Das können wir durch ganz andere Mechanismen absichern. Wir haben eine ganz klare Verfahrensvereinbarung. Wenn ein Träger im Verdacht steht, sich nicht an die Grundsätze der Demokratie zu halten, verwehren wir die Förderung oder, sollte er bereits eine Förderung bekommen, stoppen wir die Förderung. Es wird geprüft, was an diesem Vorwurf dran ist. Dafür gibt es ein festes Verfahren, abgestimmt mit dem Bundesinnenministerium. Das hat sich bewährt. Deshalb ist meine Position dazu ganz klar: Ich möchte nicht, dass wir all die Träger, mit denen wir gut zusammenarbeiten, unter einen Generalverdacht stellen, sondern ich möchte, dass wir die Menschen, die sich in Deutschland für die Demokratieförderung einsetzen, unterstützen. Und das machen wir auch. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Räuspern ist auch für Regierungsmitglieder das Zeichen, dass die Redezeit von 60 Sekunden lange überschritten ist. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Entschuldigung, Herr Präsident. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Bitte, gerne. – Keine Zusatzfrage? – Dann hat Frau Kollegin Rüthrich dazu eine Frage. Susann Rüthrich (SPD): Sehr geehrte Ministerin, auch mir persönlich liegt die Demokratieförderung sehr am Herzen. Das liegt nicht nur daran, dass ich bei mir zu Hause in Sachsen sehr oft sehe, wie nötig diese Förderung in vielen Teilen noch ist, sondern auch daran, dass ich natürlich weiß, wie wichtig und wie gut die Arbeit der vielen Aktiven ist, die im Moment überall unterwegs sind. Wir begehen ja gerade die Internationalen Wochen gegen Rassismus. Ich möchte Sie gerne fragen: Wo legen Sie Ihre Schwerpunkte bei der Förderung in den Kommunen, in den Bundesländern, auf Bundesebene? Wo sehen Sie vor allem die aktuellen Herausforderungen? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir haben im letzten Jahr die Entscheidung getroffen, das Programm „Demokratie leben!“ zu entfristen. Es wird in diesem Jahr also nicht auslaufen, sondern es geht weiter. Das ist ein wichtiges Signal an die Zivilgesellschaft, die sich in diesem Bereich engagiert. Wir haben 16 Landes-Demokratiezentren. Wir haben die 300 lokalen Partnerschaften für Demokratie, viele davon auch in Sachsen, aber auch Modellprojekte, die wir unterstützen und fördern. Wir wollen, dass diese Projekte weitergehen können. Wir werden deshalb eine neue Förderrichtlinie auf den Weg bringen, in der es erstens um die Demokratiestärkung geht, in der es zweitens um die Förderung der Vielfalt geht und in der es zum Dritten um die Vorbeugung von Extremismus geht. Das sind die großen Schwerpunkte. Wir werden Ende des Jahres dafür die neue Förderrichtlinie vorlegen und bereiten sie im Moment vor. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Sylvia Pantel, CDU/CSU. Sylvia Pantel (CDU/CSU): Frau Ministerin, wir hatten gerade heute Morgen ein Gespräch mit der Amadeu-Antonio-Stiftung über das Programm „Demokratie leben!“. Die Dame, die uns Auskunft gab, wurde nur für den Bereich des Rechtsextremismus bezahlt. Wir hatten eigentlich gedacht, dass der Ansatz umfassender ist. Ob Islamismus, linke Gewalt oder rechte Gewalt, das alles gehört zusammen. Rechtsextremismus darf nicht allein behandelt werden. In einer Broschüre wird sogar so getan, als ob Rechtsextremismus das einzige Problem sei. Es kann doch nicht sein, dass man nur Leute hat, die für Rechtsextremismus zuständig sind, und den Fokus nicht erweitert. Wäre es nicht sinnvoller, zu schauen, was allen Formen von Extremismus gemein ist und wie man gemeinsam gegen diese extremistischen Formen in der Gesellschaft vorgehen kann? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich will darauf im Sinne des Gesamtprogramms „Demokratie leben!“ antworten. Das Programm richtet sich gegen jede Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir fördern Träger unterschiedlicher Richtungen, die verschiedene Schwerpunkte haben. Ich will ganz klar sagen: Wir haben eine Reihe von Trägern, die sich in den letzten Jahren gegen Linksextremismus gewandt haben. Jedes einzelne Projekt, das sich bei uns beworben hat, konnte bei der Förderung berücksichtigt werden. Wir unterstützen auch übergreifende Ansätze. Dennoch gibt es Organisationen, die einen bestimmten Schwerpunkt haben, wie das bei der Amadeu-Antonio-Stiftung der Fall ist. Hier liegt der Schwerpunkt sicherlich bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Es geht aber auch um andere Formen und vor allen Dingen darum, die Demokratieförderung zu unterstützen. In diesem Sinne hat diese Stiftung eine Förderung erhalten. Sylvia Pantel (CDU/CSU): Ich möchte dazu nachfragen. Heute Morgen wurde uns gesagt, dass man nur für Rechtsextremismus zuständig sei und dass man sich nicht mit anderen Formen von Extremismus befassen dürfe; das sei der Auftrag. Ich finde aber, man muss das übergeordnet betrachten. Die unterschiedlichen Formen von Extremismus weisen viele Schnittstellen auf. Das muss schon beim Ansatz berücksichtigt werden, und gegen diese unterschiedlichen Formen muss gemeinsam vorgegangen werden. Man darf nicht einteilen in linksextremistisch, rechtsextremistisch und islamistisch. Vielmehr muss man das alles gemeinsam betrachten. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielen Dank. – Ich kann dazu nur sagen: Man muss unterscheiden zwischen den Programmförderschwerpunkten von „Demokratie leben!“ und dem Auftrag einer Stiftung, die gegründet wurde, weil jemand Opfer rechtsextremistischer Gewalt geworden ist. Der Fokus dieser Stiftung begründet sich durch ihren Stiftungszweck. Das ist etwas, was wir als Bundesministerium nicht vorschreiben können. Was wir tun können, ist, das Programm „Demokratie leben!“ so auszurichten, dass jede Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit angegangen wird. Das machen wir mit der neuen Förderrichtlinie. Aber es wird immer Träger geben, die aus sich heraus einen bestimmten Arbeitsschwerpunkt haben und sich mit diesem Arbeitsschwerpunkt bei uns bewerben. Davon unabhängig ist aber die breit aufgestellte Programmkonzeption für 2020, die wir im Moment erarbeiten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Zur Beruhigung der Gemüter: Frau Pantel war ohnedies die nächste Fragestellerin. Das Wort zur nächsten Frage hat jetzt Nicole Bauer, FDP. Nicole Bauer (FDP): Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mich interessiert Folgendes: Aus Ihrem Ministerium gibt es eine Vorhabenplanung für 2019, die besagt, dass es Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen geben soll. Wie ist da der aktuelle Stand? Bis wann wird uns ein schlüssiges Konzept vorgelegt, bei dem hoffentlich auch das Fachkräftethema eine Rolle spielt – das sollte nicht separat geregelt werden –, und was können Sie aktuell zu diesem wichtigen Thema hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sagen? Viele Familien warten darauf. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Thema Ganztagsbetreuung ist mir ein Herzensanliegen, und zwar nicht nur wegen meiner damaligen Beschäftigung mit sozialen Brennpunkten, sondern auch generell aus Gründen der Gerechtigkeit und der Vereinbarkeit. Dieses Thema ist zu Recht als prioritäres Schwerpunktvorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Dafür stehen 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Wir haben im letzten Jahr die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Schaffung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe ist gestartet. Wir sind im intensiven Austausch mit den Ländern und den Kommunen. Es geht einerseits um die rechtliche Verankerung im SGB VIII – darüber diskutieren wir – und andererseits um die Finanzierung. 2 Milliarden Euro werden nicht ausreichend sein, um alles abzudecken. Deshalb muss es eine gemeinsame Finanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden geben. Jeder muss seinen Beitrag dazu leisten. Wir sind im Moment dabei, auszuloten, wie das gestaltet werden kann. Wir wollen das in diesem Jahr abschließen, sodass wir dann in das Gesetzgebungsverfahren Ende dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres eintreten können. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Weitere Fragen dazu? – Frau Bauer – nach Überlegung. Nicole Bauer (FDP): Ja, nach kurzer Überlegung. – Sie haben einen Punkt noch nicht angesprochen, nämlich das Thema Fachkräftemangel. Wir behandeln es im Gute-Kita-Gesetz tatsächlich sehr ausufernd. Wie sieht es da in Grundschulen aus? Wie sorgt man aktuell vor, dass dort dieses Problem nicht wieder aufkommt? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir haben es in Deutschland generell mit dem Problem des Fachkräftemangels zu tun. Wir haben einen robusten Fachkräftemangel in Gesundheitsberufen, in Erzieherberufen und im Handwerk. Das kam gerade heute wieder in den Nachrichten; Sie werden es verfolgt haben. Das sind Themen, die alle angehen müssen. Für mich ist ganz entscheidend – auch im Hinblick auf die Tarifverhandlungen in den letzten Tagen – die Aufwertung der sozialen Berufe. Das muss unser Thema sein: die bessere Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher, eine Ausbildungsvergütung. Dafür müssen alle, die daran beteiligt sind, streiten, damit es gelingt, dass mehr junge Menschen sich für einen dieser Berufe entscheiden, dass aber auch mehr diejenigen, die Erzieher gelernt haben, in diesen Beruf zurückkommen, nachdem sie rausgegangen sind. Natürlich müssen wir es schaffen, dafür zu sorgen, dass unsere Bezahlungs-, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen so sind, dass mehr Menschen einen solchen Beruf ausüben. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Wir werden als Bund unseren Beitrag dazu leisten, und die Länder und Kommunen sind aufgefordert, das Ihrige ebenfalls zu tun. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Dazu gibt es keine weiteren Fragen. – Dann stellt Gülistan Yüksel die nächste Frage. Gülistan Yüksel (SPD): Vielen Dank. – Frau Ministerin, wir werden nächste Sitzungswoche das Starke-Familien-Gesetz in zweiter und dritter Lesung hier beraten; Sie haben es ja eben erwähnt. Ich würde gerne wissen, was das Starke-Familien-Gesetz und das Gute-Kita-Gesetz miteinander zu tun haben. Können Sie uns das kurz erläutern? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zunächst einmal geht es darum, dass wir mit beiden Gesetzen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen wollen, dass wir auch Familien unterstützen wollen, die nicht so viel Geld zur Verfügung haben, die aber wollen, dass ihre Kinder eine gute Betreuung und Förderung bekommen. Die entscheidende Verbindung dieser beiden Gesetze liegt darin, dass wir regeln, dass all diejenigen, die den Kinderzuschlag bekommen, gleichzeitig Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bekommen, sprich: Mittagessen, Schülerfahrkarte, Lernförderung und Schulstarterpaket, und dass all diejenigen, die vom Starke-Familien-Gesetz profitieren können – das sind rund 4 Millionen anspruchsberechtigte Kinder in Deutschland –, auch das Recht haben, von den Kitagebühren grundsätzlich befreit zu werden. Wir wissen, dass in einigen Bundesländern immer noch mehrere 100 Euro an Gebühren für einen Kitaplatz aufgerufen werden. Insofern bedeutet diese Regelung für Familien mit kleinen Einkommen, aber auch für diejenigen, die im Sozialleistungsbezug sind, erhebliche Erleichterungen und Verbesserungen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Dazu keine weiteren Fragen. Dann stellt Norbert Müller, Die Linke, eine Frage. Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir hatten vorhin die Themen: Starke-Familien-Gesetz, Nutzungsquoten, Kinderzuschlagreform. Der zweite Pfeiler des Starke-Familien-Gesetzes ist ja eine Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes, was anders gelagert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 geurteilt, dass ein Mindestmaß an Teilhabe gewährleistet sein muss. Daraufhin erfand eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat – wir waren daran nicht beteiligt – das BuT, um das zu gewährleisten. Jetzt sind die Nutzungsquoten im BuT häufig weit unter einem Drittel: bei der Lernförderung 8 Prozent, bei der Schülerbeförderung 20 Prozent, beim Mittagessen inzwischen unter 30 Prozent. Das ist ja ziemlich desaströs. Teilen Sie die Einschätzung, dass das BuT selbst damit verfassungswidrig ist? Denn das Existenzminimum eines Kindes – und das ist integraler Bestandteil – wird überhaupt nicht gewährleistet, wenn eine übergroße Mehrheit – teilweise über 90 Prozent der Berechtigten – das BuT gar nicht in Anspruch nimmt oder nicht in Anspruch nehmen kann, weil es zu kompliziert, bürokratisch und schwierig ist? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Es ist definitiv ein Thema, dass nicht genügend Menschen es in Anspruch nehmen. Auf kommunalpolitischer Ebene – dort habe ich Erfahrung – hieß es immer so schön „der unsägliche 1 Euro“; gemeint war der 1 Euro für das Mittagessen. Viele haben ihn eben nicht aufgebracht. Damit verbunden war unheimlich viel Verwaltungsaufwand, und am Ende stehen die Kinder trotzdem in der Schlange, haben nichts gegessen, und man richtet sich im Rathaus auf den Härtefall ein. Das ist nicht in Ordnung. Deshalb ist der Wegfall dieses Eigenanteils für die Schülerkarte und auch für das Schulessen eine wesentliche Erleichterung – sowohl in der Abrechnung als auch hinsichtlich der Frage: Wie viele können das in Anspruch nehmen? Unser Ziel muss sein, Familien in Deutschland besser darüber aufzuklären, dass sie einen Anspruch haben. Wir finanzieren unsere Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter weiter, die genau darauf geschult werden, dass sie Familien sagen, welche Möglichkeiten es gibt. Wir müssen die Antragsverfahren vereinfachen. Dafür sind Regelungen im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes vorgesehen. Wir werden einen großen Fokus darauf legen, dass mehr Kinder und Eltern sowohl das Bildungs- und Teilhabepaket als auch den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Dafür brauchen wir eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Und das bedeutet: Wir müssen auch mit einer einfachen Sprache, mit einfach verständlichen Antragsformularen arbeiten, weil das ansonsten nicht funktionieren wird. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Herr Müller. Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Frau Ministerin, die Ziele teilen wir ja. Und dass der 1 Euro wegfällt, finden wir als Fraktion gut. Der entscheidende Punkt ist doch das, was Sie gerade dargestellt haben. Was Sie tun wollen, um die Nutzungsquoten zu erhöhen, sind Dinge, die es jetzt schon gibt und die offenbar nicht funktionieren, und Dinge, die eher unter politische Prosa fallen. Mich würde interessieren, welche konkreten Maßnahmen bis zum Ende der Wahlperiode über das sogenannte Starke-Familien-Gesetz hinaus ergriffen werden, damit diese katastrophalen Inanspruchnahmequoten, die teilweise im einstelligen Prozentbereich liegen, gesteigert werden. Die Sicherstellung des Existenzminimums eines Kindes – darauf haben sie einen Anspruch – ist nicht nice to have. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich finde, es ist keine Prosa, wenn man versucht, Maßnahmen in die Wege zu leiten, die die Dinge verständlicher machen und die Multiplikatoren, die mit den Familien arbeiten, in die Lage versetzen, über existierende Leistungen Bescheid zu wissen. Wir werden dafür mehrere konkrete Dinge tun, zum Beispiel die Möglichkeit bieten, Sammelabrechnungen für eine ganze Klasse zu beantragen, sodass das nicht einzeln gemacht werden muss. Es geht auch um die Fragen: Welche digitalen Medien können genutzt werden, um das zu unterstützen? Wie kann man diese bestehenden Verfahren vereinfachen? Es geht weiterhin darum, den Bekanntheitsgrad zu erhöhen; denn es ist erst mal wichtig, dass Menschen wissen, dass sie dieses Recht überhaupt haben. Meine Erfahrung ist immer wieder, dass sie das häufig eben nicht wissen. Das abzustellen, darauf muss unser Fokus liegen. Wir verwenden auch nicht den Langtitel des Starke-Familien-Gesetzes – er hat 23 Worte; ich weiß nicht, ob ich noch Zeit habe, ihn zu nennen –: Das ist das „Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Das ist schön, das ist rechtskonform, aber es ist nicht das, was Familien und Eltern sich merken. Deshalb wollen wir daran etwas ändern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Eigentlich, Frau Ministerin, hatten Sie nur 30 Sekunden. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Entschuldigung, Herr Präsident. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Deswegen wäre die Kurzform ausreichend gewesen. (Heiterkeit bei der SPD) Jetzt stellt Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen, die nächste Frage. Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, im Februar habe ich der Bundesregierung eine schriftliche Frage gestellt. Dabei ging es um den ehemaligen Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter Fritsche. Herr Fritsche arbeitet seit kurzem als Berater für das FPÖ-geführte österreichische Innenministerium. Er soll dort den österreichischen Geheimdienst unter anderem bei der Informationsbeschaffung im präventiven Staatsschutz beraten. In der Antwort auf meine schriftliche Frage heißt es, dass man durch Fritsches Tätigkeit keine dienstlichen Interessen verletzt sieht. Seine Arbeit wurde in diesem Sinne auch formal genehmigt. Das bedeutet, dass Herr Fritsche für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig ist und somit einem Vertreter einer rechtsextremen Partei zuarbeitet, der das österreichische Innenministerium leitet. Halten Sie es vor diesem Hintergrund im Sinne dienstlicher Interessen nicht für hochproblematisch, dass Herr Fritsche Kenntnis über sehr viele deutsche Staatsgeheimnisse hat und über geheimstes Wissen deutscher Sicherheitsbehörden verfügt? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Frau Abgeordnete, ich kenne Herrn Fritsche nicht persönlich. Er ist auch nicht im Bundesfamilienministerium beschäftigt. Ich nehme aber ganz stark an, dass das zuständige Ressort Vorkehrungen getroffen hat, damit sich die Befürchtungen, die Sie hegen, nicht bestätigen. Ich würde aber, um eine adäquate Beantwortung zu ermöglichen, das Bundesinnenministerium bzw. das Kanzleramt bitten, hierzu eine Stellungnahme zu geben. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Ich fürchte, Herr Hoppenstedt, da müssen Sie schon selber ran. Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Herr Präsident, das fürchte ich auch. – Frau Kollegin, Sie haben ja eine schriftliche Anfrage gestellt. Ich möchte noch einmal betonen, dass die Antwort, die Sie erhalten haben, in der Sache richtig und korrekt ist. Deswegen würde ich mich gerne darauf beschränken, die Antwort, die wir Ihnen schriftlich haben zukommen lassen, an dieser Stelle noch einmal zu bestätigen. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Mihalic. Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, Herr Hoppenstedt, es wird Sie nicht wundern, dass ich dazu eine Nachfrage habe, weil sich meine Frage gerade auf die Antwort, die Sie gegeben haben, bezieht. Sie sagen ja, Sie sehen durch diese Tätigkeit keine dienstlichen Interessen verletzt. Ich möchte Sie auf einen Umstand aufmerksam machen: Im Sommer 2018 haben beim österreichischen Verfassungsschutz Razzien stattgefunden. Dabei ist auch der FPÖ-Innenminister Kickl sehr unter Druck geraten. Diese Razzien wurden im Nachhinein von einem Gericht in überwiegendem Maße als unrechtmäßig erachtet. Viele westliche Nachrichtendienste haben daraufhin betont, dass sie den Informationsaustausch mit Österreich einstellen. Auch deutsche Nachrichtendienste sollen das erwogen haben. So geht es zumindest aus einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 28. August 2018 hervor. Wenn Sie all das zusammenrechnen, also diese Vorgänge in Österreich, eine rechtsextreme Partei an der Spitze des Innenministeriums in Österreich und den Umstand, dass ein Geheimnisträger, der wahrscheinlich über kaum mehr Geheimnisse verfügt, für dieses Innenministerium tätig ist, (Manfred Grund [CDU/CSU]: 30 Sekunden waren vereinbart! Wir sind nicht in der Aktuellen Stunde!) sehen Sie dann keine dienstlichen Interessen verletzt, – Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Frau Kollegin! Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – ich komme zum Schluss, Herr Präsident – Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Ja, bitte. Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – oder halten Sie es nicht für zwingend erforderlich, diese Tätigkeit zu versagen, (Zuruf von der AfD) um die vitalsten Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu schützen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin: Frau Kollegin, ich möchte kurz darauf hinweisen, dass wir in allen Belangen mit der Republik Österreich vertrauensvoll und gut zusammenarbeiten (Beifall bei der CDU/CSU und der AfD – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da klatscht die AfD! Ist das nicht vielleicht ein bisschen bedenklich?) und dass wir selbstverständlich in allen Bereichen, also auch auf den sicherheitsrelevanten Feldern, darauf achten, dass auch die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gewahrt bleiben. Insoweit bleibt es dabei, dass keine überzeugenden Gründe für eine Versagung der Gestattung in Bezug auf den ehemaligen Kollegen Fritsche ins Feld zu führen sind. Insoweit bleibt es auch bei meiner schriftlichen Antwort, die Sie erhalten haben. Präsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr, Herr Staatsminister. – Die nächste Frage stellt Nicole Höchst, AfD. Nicole Höchst (AfD): Vielen Dank für das Wort. – Frau Ministerin, mein Stichwort lautet „Fehlerquote von Jugendämtern“. Diese wird bei der Jugendfürsorge mit bis zu einem Fünftel angesetzt. Man findet sogar Schätzungen, die von einer Fehlerquote von bis zu 25 Prozent ausgehen. Im Streitfall werden bekanntermaßen Gutachter eingesetzt und hinzugezogen. Jetzt beklagen viele traumatisierte Betroffene, dass diese kein einheitliches Vorgehen vorgeschrieben haben, und ein besonderer Kritikpunkt ist immer wieder die nicht stattfindende Anhörung. Ist der Bundesregierung dieses Problem bekannt? Wie stehen Sie dazu? Planen Sie Maßnahmen, die die bundesweite Vereinheitlichung bewirken und diese Fehlerquote senken? – Danke. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Jugendamt erbringt eine Vielzahl von Leistungen. Es wäre schön, wenn Sie konkretisieren könnten, bei welcher Leistung Sie diese Fehlerquote sehen. Die Zuständigkeit für die Jugendämter obliegt den Ländern und Kommunen. In unsere Zuständigkeit fällt der Rechtsrahmen, das Kinder- und Jugendhilferecht, das Sozialgesetzbuch VIII, das wir im Moment modernisieren. Im Moment findet ein großer Beteiligungsprozess statt, in den sich Fachkollegen, aber auch Betroffene unter www.mitreden-mitgestalten.de einbringen können. Dort finden sie Informationen. Wir sind gerade intensiv in der Diskussion. Es geht um vier große Bereiche: Kinderschutz, Pflegekinderfamilien, sozialräumliche Fragen von Kinder- und Jugendarbeit und Inklusion. All solche Fragen können dort geäußert werden. Ansonsten verweise ich auf die Landes- und kommunale Zuständigkeit für die Jugendämter. Vizepräsidentin Petra Pau: Haben Sie noch eine Nachfrage? Nicole Höchst (AfD): Ja, bitte. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Nicole Höchst (AfD): Es geht konkret um die Inobhutnahmen, die unberechtigt waren, wie sich im Nachhinein herausstellte. Wir haben schon landes- und kommunalweit herauszufinden versucht, wer dafür zuständig ist. Die Zuständigkeiten gehen immer an die Landräte usw. usf. Die Quintessenz all dieser Gespräche, auch mit Betroffenen, ist, dass es überhaupt gar keine einheitliche Vorgehensweise gibt und dass diese Anhörungen sehr häufig ausfallen. Das nur zur Klarifizierung. Das andere ist: Ich möchte diesen Zeitrahmen für das, was Sie mit „Da ist etwas im Schwunge“ angekündigt haben, etwas konkreter fassen können. Welchen konkreten Zeitrahmen setzen Sie dafür an? – Vielen Dank. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sie meinen die Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts? Nicole Höchst (AfD): Richtig. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Wir haben im Kinder- und Jugendhilferecht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, mit dem schon in der vergangenen Legislatur begonnen wurde. Im November des letzten Jahres haben wir einen neuen Beteiligungsprozess aufgesetzt. Wir werden uns ein Jahr dafür Zeit nehmen und die Ergebnisse – wir haben eine sehr umfangreiche Beteiligung von Praktikern, von Wissenschaftlern, von Menschen, die auch in den Jugendämtern arbeiten – als Basis für das Gesetzgebungsverfahren nutzen. Wie gesagt, da wird das Thema Pflegekinderwesen, aber auch die Frage des Kinderschutzes und Kindeswohls eine ganz wesentliche Rolle spielen. Diese Dinge werden dort auch berücksichtigt. Wir werden dann im nächsten Jahr in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen. Vizepräsidentin Petra Pau: Gibt es weitere Nachfragen zu dieser Frage? – Das ist nicht der Fall. – Dann hat der Kollege Paul Lehrieder das Wort. Paul Lehrieder (CDU/CSU): Frau Ministerin, ich möchte auf eine andere Studie zu sprechen kommen. Der Bundestag hat Ende der letzten Legislaturperiode einstimmig eine Studie auf den Weg gebracht – ich möchte mich dafür bedanken, dass das Familienministerium, aber auch das Gesundheitsministerium, liebe Sabine Weiss, die Mittel dafür zur Verfügung gestellt haben – zur Beleuchtung der Situation von Kindern mit psychisch belasteten Eltern. Wir reden über eine Zahl von etwa 3 bis 4 Millionen Kindern in Deutschland, die diesbezüglich Hilfe brauchen. Es geht um das Zusammenwirken von Psychiatern, die die Eltern behandeln, und Kinderärzten, die die Kinder behandeln, aber auch der Jugendämter, die mit ins Boot geholt werden sollen. Wir haben vor wenigen Wochen im Familienausschuss einen Zwischenbericht von Frau Decarli, die diese Studie begleitet, gehört. Gibt es einen Zeitplan, bis wann die Ergebnisse dieser Studie vorliegen sollen? Im ursprünglichen Antrag stand auf Wunsch der Grünen: 30. Juni 2018. Das ist durch diese gründliche Regierungsbildung Anfang dieser Legislaturperiode nicht möglich gewesen. Gibt es einen Zeitplan, bis wann mit der Fertigstellung dieser Studie zu rechnen ist, und gibt es schon erste Zwischenergebnisse, Frau Ministerin? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zunächst einmal will ich sagen, dass die Frage, wie man Kinder psychisch kranker Eltern besonders unterstützen kann, für uns eine sehr wesentliche Frage ist, da sie häufig im Zusammenhang steht mit einer Suchterkrankung der Eltern, mit Drogenabhängigkeit. Deshalb arbeiten wir mit Blick auf Drogen- und Suchtmittelabhängigkeit mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung zusammen. Wir arbeiten auch mit dem Gesundheitsministerium zusammen. Die Ergebnisse dieser Studie wurden in der Tat noch nicht vorgestellt. Wir hoffen, dass das im Sommer der Fall sein wird. Wir werden daraus dann auch konkrete Maßnahmen ableiten, um Kinder, die in solch einer besonderen Situation sind, zusätzlich zu unterstützen. Ich würde Sie gerne auf dem Weg unserer Ausschuss- und sonstigen Parlamentsarbeit auf dem Laufenden halten. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben keine Nachfrage? – Hat jemand anderes eine Nachfrage zu dieser Frage? – Das ist nicht der Fall. – Dann stellt die nächste Frage der Kollege Daniel Föst. Daniel Föst (FDP): Vielen Dank. – Ich weiß, es ist im politischen Framing mittlerweile so üblich, dass man denjenigen, die ein Leitbild fordern, nachsagt, sie wollten Zwang. Ich kann Sie aber beruhigen: Weder der Europäische Rat noch unsere europäischen Nachbarn noch die FDP möchten mit einem Leitbild Zwang ausüben. Dem widerspricht ja auch das Kindeswohl, das über allem steht. Da machen wir einen Haken ran. Was uns, was mich umtreibt, ist unser Regelungsrahmen im Familienrecht. Er erscheint im europäischen Vergleich sehr streitanfällig. Wie stehen Sie dazu, dass wir die Mediation stärken, vielleicht sogar auch außerhalb des rechtlichen Systems, außerhalb der Justiz? Denn wenn man erst mal im Gerichtssaal steht, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, und die Familien, insbesondere das Kind, leiden. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Also, ich kann nur jedes Bemühen, das es im Rahmen einer guten Eltern- oder Familienberatung schafft zu verhindern, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, positiv bewerten. Natürlich müssen Eltern in dieser besonderen Lage, in einer Trennungssituation Unterstützung erfahren; deshalb ist das auch ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen. Es geht nicht nur um die Förderung der Partnerschaftlichkeit in einer Familie; vielmehr geht es beim Thema „gemeinsam getrennt erziehen“ um die Frage, wie man beratend, ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung, dazu beitragen kann, dorthin zukommen. Das sind Fragen, mit denen wir uns auch beschäftigen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben keine Nachfrage? – Gibt aus dem Plenum eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. – Die nächste Frage stellt Leni Breymaier. – Das hat sich erledigt. – Dann stellt die nächste Frage Susann Rüthrich. – Das hat sich auch erledigt. – Dann ist Cornelia Möhring die Nächste. Cornelia Möhring (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Ministerin, im Koalitionsvertrag wurde eine Reform des sozialen Entschädigungsrechtes angekündigt. Auch wenn das Vorhaben schwerpunktmäßig im Ministerium Ihres Kollegen Hubertus Heil angesiedelt ist, ist Ihr Ministerium doch stark daran beteiligt. Können Sie uns bitte Auskunft geben, wie der Stand dieser Reform ist und wann sich das Kabinett damit beschäftigen wird? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Sehr gerne, Frau Abgeordnete. Ich würde dann gleich auch noch an die Parlamentarische Staatssekretärin übergeben. Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium läuft sehr gut. Aus unserer Sicht stellt sich bei der Beschäftigung mit dem Thema besonders die Frage: Wie können wir Menschen, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind, die Opfer sind, unterstützen? Wir haben dazu eine umfängliche Stellungnahme für das Gesetzgebungsverfahren abgegeben. Diese ist dort auch eingeflossen. Insofern finden wir, dass das auf einem sehr guten Weg ist, und hoffen, dass wir in diesem Jahr auch dort entsprechend weiterkommen. Vielleicht kann ich an das zuständige Ressort weitergeben, damit Details ausgeführt werden können. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer Nachfrage. Cornelia Möhring (DIE LINKE): Danke. – Ich hätte jetzt auch nach Details, also nach den konkreteren Planungen, gefragt. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales: Das bedeutet, dass Sie gerne etwas über den Zeitplan wissen möchten. – Diesen kann ich Ihnen auswendig nicht nennen. Meines Wissens ist es so, dass zu der Thematik weiterhin Gespräche geführt werden. Ich habe aber auswendig keinen Zeitplan vor Augen und kann Ihnen dazu an dieser Stelle nichts sagen. Wir können Ihnen diesen, soweit er existent ist, aber gerne nachreichen. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat Norbert Müller das Wort. Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es gab ja Anfang des Jahres dazu eine Verbändeanhörung im BMAS. Es müsste jetzt ja sozusagen noch etwas passieren. Mich würde Folgendes konkret interessieren: Sie, Frau Ministerin, haben selber angedeutet, dass es im Sozialen Entschädigungsrecht gerade um die Opfer sexuellen Missbrauchs geht. Bisher sind die Regelungen ja so, dass jemand nicht nur nachweisen muss, Opfer geworden zu sein. Vielmehr muss er auch nachweisen, dass dieser Missbrauch später zu einer gesundheitlichen Schädigung geführt hat. Das ist in der Regel für die, die es trifft, gar nicht leistbar. Deswegen möchte ich gerne wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, diesen Missstand durch Beweislastumkehr zeitnah abzustellen, und ob wir uns darauf verlassen können, dass dazu in absehbarer Zeit etwas ins Kabinett kommt. Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Vielleicht sage erst ich kurz etwas dazu. – Für uns war das in unseren Stellungnahmen dazu, aber auch in Absprache mit dem Betroffenenrat und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ein ganz wesentliches Thema. Wir haben gesagt, dass diese doppelte Kausalität, die dort nachgewiesen werden muss, ein großes Problem ist. Wenn jemand einen Beinbruch erleidet, ist immer klar, was Folge und was Ursache ist. Bei einem sexuellen Missbrauch ist das weitaus komplizierter. Es war für uns ein wesentlicher Punkt, in unserer Stellungnahme zu sagen: Wir wollen die Hürden für eine Entschädigung herabsetzen, indem wir eben diese doppelte Kausalität abschwächen und es damit schaffen, dass diejenigen, die davon betroffen sind, nicht zweimal einen Nachweis erbringen müssen. – Das haben wir in das Gesetzgebungsverfahren auch eingebracht. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Frau Ministerin. – Die letzte Frage stellt Dr. Kirsten Kappert-Gonther. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie wissen wahrscheinlich, dass zwei Drittel der Beschäftigten der Krankenkassen weiblich sind, in den Vorständen aber nur 0 bis 21 Prozent Frauen vertreten sind. Es ist in den Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens generell so, dass die Expertise von Frauen in den Vorständen viel zu wenig abgebildet wird. Ich frage Sie: Teilen Sie die Auffassung, dass es dringend notwendig ist, dass sich auch im Gesundheitswesen auf der Leitungsebene die spezifische Sicht von Frauen abbildet? Was werden Sie politisch dafür tun? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Thema „Frauen in Führungspositionen“ ist in unserem Ministerium ja grundsätzlich im Bereich der Gleichstellung ein sehr wichtiges Schwerpunktthema. 2015 ist das Führungspositionen-Gleichberechtigungsgesetz mit einer Quote in den Aufsichtsräten der deutschen Unternehmen erlassen worden. Seit der Einführung dieses Gesetzes gilt die Quote von 30 Prozent. Wir sehen, dass die Realität in den Vorständen der Unternehmen anders ist. Das gilt auch für die Gesundheitsunternehmen. In Deutschland liegt der Anteil von Frauen in den Vorständen bei 6 Prozent. Männer sind zu 94 Prozent vertreten. Das gilt für alle großen Unternehmen in der Gesundheitsbranche und in vielen anderen auch. Wir erachten es für sehr nötig, dass in allen Bereichen, im Übrigen auch in den Bundesbehörden, das Thema „Frauen in Führungspositionen“ stärker angegangen wird. Wir werden zum Thema „Frauen in Führungspositionen“ eine entsprechende Änderung im Handelsgesetzbuch für die Unternehmen, aber auch im Bundesgleichstellungsgesetz voranbringen. Selbstverständlich unterstütze ich das Bemühen, auch im Gesundheitsbereich mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Das ist eine zeitgemäße Frage. Dabei geht es darum, die gesamtgesellschaftliche Realität abzubilden und unterschiedliche Positionen einzubeziehen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben noch eine Nachfrage? Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ja, ich habe noch eine Konkretisierungsfrage. Wir Grünen haben ja einen Antrag eingebracht, der vorsieht, in diesem Bereich auch zu quotieren. Dieser wird breit unterstützt von Spitzenfrauen im Gesundheitswesen. Wie stehen Sie zu dieser Frage der Quotierung in den Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens? Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Ich finde, man muss sich das genau ansehen und abwägen. Ich würde darüber auch gerne mit denjenigen sprechen, die betroffen sind. Ich nehme das, was heute gesagt wurde, einfach mal mit. Ich glaube, Quotenregelungen sind nur ein Teil der Lösung; denn wir sehen, dass sich an bestimmten Stellen – das war bei den Aufsichtsräten 2015 der Fall – erst durch die Einführung einer Quote etwas getan hat. Insofern ist das ein Aspekt. Ich denke, es geht aber um viel mehr: Es geht um eine klischeefreie Berufswahl. Es geht um die Förderung von Frauen, auch am Beginn ihrer Karriere. Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht um Rollenbilder, die wir verändern müssen. Es ist ein Gesamtpaket, das es braucht, damit mehr Frauen in Führungspositionen kommen können. Für genau dieses Gesamtpaket – Vereinbarkeit, Vorbilder, entsprechende Förderung von Frauen in Führungspositionen – arbeiten wir auch. Das müssen wir angehen. Ich denke, das trifft für den Gesundheitsbereich ganz genauso zu. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Frau Ministerin, und natürlich auch Dank an alle anderen Beteiligten, die hier geantwortet haben. – Ich beende die Befragung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 19/8181 Die mündlichen Fragen auf Drucksache 19/8181 werden in der üblichen Reihenfolge aufgerufen. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger bereit. Die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Stephan Kühn sowie 3 und 4 der Abgeordneten Daniela Kluckert sollen schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Matthias Gastel auf: Weshalb hält es die Bundesregierung trotz der geäußerten Sicherheitsbedenken in Bezug auf die Verkehrssicherheit (unter anderem „Der Tagesspiegel“ vom 26. Februar 2019) für vertretbar, Elektrokleinstfahrzeuge (mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 12 km/h) auf Gehwegen zuzulassen, und wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die Aussage der Versicherungswirtschaft, die Höhe der zukünftigen Haftpflichtversicherungen für E-Kleinstfahrzeuge hänge maßgeblich vom Unfallrisiko ab und dieses sei auf Gehwegen am höchsten („Der Tagesspiegel“ vom 3. März 2019)? Ich bitte um die Herstellung der notwendigen Aufmerksamkeit, wozu auch die Dämpfung des Geräuschpegels aus der AfD-Fraktion gehört. Bitte, Herr Staatssekretär. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Kollege Gastel, wir haben ja heute Morgen im Ausschuss schon ausführlich über die Themen rund um die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sprechen können. Ich beantworte trotzdem gerne Ihre Frage, und zwar wie folgt: Der Entwurf der Verordnung zu Elektrokleinstfahrzeugen stellt einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Einführung neuer Mobilitätslösungen und der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer dar. Durch die Begrenzung der Maximalgeschwindigkeit und die Aufstellung von Mindestanforderungen für die Verkehrssicherheit werden Risiken minimiert. Zudem stellt die Einführung der Pflicht einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ein adäquates Qualitätsniveau sicher, beispielsweise für Bremse und Licht. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Zunächst möchte ich vorwegschicken, dass wir sehr froh sind, dass es endlich einen Verordnungsentwurf zur Zulassung von Kleinstfahrzeugen gibt, weil wir darin nicht nur eine Chance für den städtischen Verkehr sehen, sondern auch dafür, dass die sogenannte letzte Meile eben nicht mit dem Auto, sondern mit einem alternativen Verkehrsmittel ohne Luftverschmutzung und Lärmbelästigung zurückgelegt werden kann. Wir sind auch froh, dass es keine Mofaführerscheinpflicht mehr gibt, sehen aber sehr kritisch, dass die langsameren dieser Fahrzeuge auf die Gehwege kommen sollen. Das halten wir nicht für ausgewogen; denn für diejenigen, die zu Fuß unterwegs sind, bringt das schlicht und ergreifend einfach nur einen Nachteil mit sich. Ich möchte gerne wissen, wie Sie einerseits mögliche Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr und den neuen Elektrokleinstfahrzeugen lösen wollen und wie Sie andererseits die Situation in Bezug auf Tempo 30 sehen. Viele dieser Kleinstfahrzeuge werden auf der Fahrbahn fahren. Kommunen können aber dort, wo es sich um Bundes- und Landesstraßen handelt, nur sehr restriktiv Tempo 30 verhängen. Wollen Sie den Kommunen ermöglichen, die Ausgestaltung von Bereichen mit Tempo 30 großzügiger vorzunehmen, damit die Fahrbahnen sicherer werden, auch für die Elektrokleinstfahrzeugnutzer? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Gastel, ich will auch vonseiten des Ministeriums unterstreichen, dass wir sehr froh sind, dass wir jetzt diese Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung auf den Weg bringen können. Sie soll ja im Mai in Kraft treten. Das bedeutet, dass ab dem Sommer diese Fahrzeuge auch auf die Straße kommen können. Manche sind ja schon auf den Straßen unterwegs, obwohl es dafür bisher noch keinen rechtlichen Rahmen gibt. Den rechtlichen Rahmen müssen wir jetzt schaffen. Wir wissen auch, dass es viele verschiedene berechtigte Interessen gibt. Wir müssen die schwierige Aufgabe lösen, diese verschiedenen berechtigten Interessen in Einklang zu bringen. Ich denke, dass es uns gelungen ist, einen ausgewogenen Entwurf vorzulegen. Wir haben zugesagt, dass wir evaluieren werden. Wir werden uns genau anschauen: Wie entwickelt sich diese neue Mobilitätsform? Sollten wir sehen, dass es tatsächlich zu Problemen bei der Verkehrssicherheit kommt, dann werden wir natürlich Änderungen vornehmen. Aber wir denken, dass es angemessen ist, diese Elektrokleinstfahrzeuge mit bis zu 12 km/h auch auf Gehwegen zuzulassen. Auch jetzt kann man schon mit einem nicht elektrisch angetriebenen Tretroller auf dem Gehweg unterwegs sein. Wie gesagt, wir werden uns in der Evaluierung genau anschauen, wie es sich tatsächlich entwickelt. Wir haben bei Tempo 30 keine Änderungen geplant. Es gab in der Vergangenheit einige Veränderungen, die es den Kommunen bereits ermöglichen, Tempo 30 relativ weitgehend anzuordnen. Hier planen wir keine weiteren Veränderungen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatssekretär, Sie haben von Ausgewogenheit gesprochen. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit hätten wir uns vorgestellt, dass auch der Bund Vorsorge leistet und die Möglichkeiten schafft, Verkehrsräume neu aufzuteilen. Es ist schon heute so, dass Gehwege und Radwege häufig zu schmal sind. Jetzt kommen die Kleinstfahrzeuge, die wir vom Grundsatz her begrüßen, noch hinzu. Das heißt, es muss darum gehen, Verkehrsräume für den Fußverkehr, den Radverkehr und die Elektrokleinstfahrzeuge neu aufzuteilen. Diesen Mut vermissen wir. Wir fordern ihn aber auch von der Bundesregierung ein. Meine Frage ist aber eine andere: Ich möchte gerne wissen, wie die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in öffentlichen Verkehrsmitteln konkret ermöglicht werden soll. Sie haben heute Morgen im Ausschuss darauf hingewiesen, dass die Verordnung im Sommer kommen soll, also später als eigentlich angekündigt. Zuletzt war vom Frühjahr die Rede. Da es sich um Kraftfahrzeuge handelt, ist die Frage zu klären, wie die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln rechtssicher ausgestaltet wird, und zwar bundeseinheitlich. Dazu möchte ich von Ihnen gerne etwas hören. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ganz wichtig war uns, die Möglichkeiten durch die Elektrokleinstfahrzeuge nutzen zu können; denn wir sehen eine große Bedeutung insbesondere für die letzte Meile. Es wird eine ganz neue Mobilitätsform sein. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass es große Chancen gibt, sich einen wichtigen Anteil des Marktes zu erobern und eine Verbesserung der Mobilität zu erreichen. Wir wollen insbesondere ermöglichen, dass viele innovative Unternehmen, viele Start-ups ihr Geschäftsmodell, das sie entwickelt haben, auch in Deutschland auf die Straße bringen können. Wir erleben große Veränderungen im Bereich der Mobilität. Das fängt beispielsweise damit an, dass wir jedes Jahr Hunderttausende mehr Pedelecs, Elektrofahrräder und Zweiräder auf unseren Straßen haben. Auch das ist eine neue Situation verglichen mit dem Radverkehr von früher. Jetzt kommen die Elektrokleinstfahrzeuge hinzu. Wir haben viele weitere Mobilitätsformen, die sich auch entwickeln. Wir müssen immer darauf achten, dass der Rahmen so gestaltet wird, dass wir weiterhin eine hohe Verkehrssicherheit haben. Das steht für uns mit Mittelpunkt. Wir werden sehr darauf achten, wenn die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung jetzt in Kraft tritt und diese Fahrzeuge tatsächlich auf die Straße kommen. Wenn es darum geht, die neue Mobilitätsform nutzen zu können, ist insbesondere wegen der letzten Meile wichtig, dass die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln sichergestellt ist. Das ist nicht ganz einfach, weil die Länder die Zuständigkeit dafür haben. Wir sind aber in einem guten Austausch mit den Ländern. Wir werden alles dafür tun, dass sichergestellt ist, dass diese Fahrzeuge kostenlos und problemlos mitgenommen werden können. Vizepräsidentin Petra Pau: Bevor wir fortfahren, mache ich darauf aufmerksam, dass wir uns für die Beantwortung der mündlichen Fragen darauf verständigt haben und das auch schon sehr lange erfolgreich üben, dass die erste Antwort maximal zwei Minuten umfasst, die Nachfragen jeweils eine Minute und die Antworten auch eine Minute umfassen. Wir haben zur Hilfe und Orientierung das optische Signal. Sobald dieses Signal rot ist, ist diese Zeit definitiv abgelaufen. Ich bitte sowohl die Fragesteller als auch die Antwortenden für den weiteren Verlauf darauf zu achten, damit wir heute möglichst viele Fragen beantworten können. Wir kommen jetzt zur Frage 6 des Abgeordneten Matthias Gastel: Was sind die Gründe dafür, dass die Bundesregierung trotz lang andauernder Verhandlungen mit der DB Netz AG zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III bis heute den Sanierungsstau/Erhaltungsrückstand im Schienennetz des Bundes nicht beziffern kann (siehe Bundestagsdrucksache 19/7970), und bis wann will die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag aussagekräftige und belastbare Unterlagen zuleiten, in denen der Erhaltungsrückstand im Bundesschienenwegenetz genau beziffert wird (die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft geht von einem Sanierungsstau/Erhaltungsrückstand im Schienennetz des Bundes – siehe „Handelsblatt“ vom 4. März 2019 – von 57 Milliarden Euro aus)? Bitte, Herr Staatssekretär. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Danke, Frau Präsidentin. – Ich werde mich bemühen, Ihren Hinweis bei dieser und den folgenden elf Fragen zu berücksichtigen. Kollege Gastel fragt nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung. Dies ist im Schienenbereich ein wichtiges Thema. Für die Ermittlung der Planungskosten und für den Ersatzinvestitionsbedarf wurde wie bei der LuFV II, der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, bereits vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gutachter beauftragt. Dieser ermittelt den bestehenden Nachholbedarf, dessen Ursachen und gibt Empfehlungen zu dessen Abbau. Die Ermittlungen dazu dauern noch an. Vizepräsidentin Petra Pau: Ihre erste Nachfrage? Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Bilger, es ist schwer nachzuvollziehen, dass die Bundesregierung seit auf jeden Fall mehr als einem Jahr – den genauen Zeitpunkt weiß ich nicht – mit der Deutschen Bahn darüber verhandelt, wie viel Geld die Deutsche Bahn in den nächsten fünf Jahren für den Erhalt der Substanz bekommen soll, Sie aber noch nicht einmal kurz vor Abschluss der Verhandlungen wissen, wie hoch der Bedarf ist. Das kann man glauben oder nicht. Ich gehöre da eher zu denjenigen, die nicht glauben, dass Sie das nicht wissen. Umso bedauerlicher finde ich, dass Sie nicht sagen, wie hoch der Nachholbedarf tatsächlich ist. Meine Frage ist Folgende: Können Sie bestätigen, dass die Eckpunkte für den Haushaltsplan 2020 ein Plus von 1 Milliarde Euro pro Jahr für die Erhaltungsmaßnahmen nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vorsehen und dass Sie eine Prioritätenliste haben, wonach zusätzliche Mittel im Bahnbereich in erster Linie für Maßnahmen nach der LuFV zur Verfügung gestellt werden sollen, an zweiter Stelle als zusätzliche Bedarfsplanmittel, also Neubau, und erst danach Elektrifizierung und andere Maßnahmen wie beispielsweise Digitalisierung kommen? Können Sie dies bestätigen? Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Gastel, ich bitte Sie wirklich, mir zu glauben, dass das Gutachten noch nicht vorliegt. Da gab es Verzögerungen, weil Unterlagen zu spät eingegangen sind. Wir alle, die sich mit der Bahnpolitik beschäftigen, kennen ja in etwa den Bedarf. Jetzt brauchen wir aber wirklich noch dieses Gutachten. Wir wollen die Verhandlungen zur LuFV bis Mai abschließen und gehen auch davon aus, dass das Gutachten zeitnah vorliegen wird. In der Tat sind wir gerade in den Verhandlungen – zunächst einmal auf Ebene der Regierung – für den kommenden Haushalt. Wir haben als Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen erheblichen Mehrbedarf angemeldet. Wir sind das Ressort innerhalb der Bundesregierung mit den höchsten Investitionen. Wir freuen uns natürlich auch über jegliche Unterstützung aus dem Bundestag, weil wir uns, glaube ich, in vielen Bereichen auch einig sind, dass mehr Mittel in unserem Zuständigkeitsbereich nötig sind. Ich kann Ihnen jetzt keine Zusagen zu dem machen, was zurzeit regierungsintern in der Absprache ist. Aber natürlich brauchen wir mehr Geld für die Schiene. Wir haben aber auch klare Zusagen im Koalitionsvertrag gemacht, und zwar nicht nur für das, was die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Schienenbereich ausmacht, sondern beispielsweise auch für Elektrifizierung. Da haben wir ein Programm aufgelegt, genauso für die Digitalisierung der Schiene. Das alles hat für uns große Bedeutung. Deswegen kämpfen wir für entsprechende Mittel. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir hoffen sehr, dass Sie Abstand nehmen von dem, was in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen war, nämlich ein weiterer starker Mittelaufwuchs für den Straßenneubau und bestenfalls eine Stagnation für die Schienenmittel. Das wäre sicherlich nicht zukunftsfähig. Wir hoffen, dass es hier auf jeden Fall eine deutlich spürbare Trendumkehr geben wird. Meine Frage bezieht sich auf einen Teilaspekt, einen aus meiner Sicht wichtigen Teilaspekt, der auch mit der LuFV zusammenhängt, und zwar den Bereich der Barrierefreiheit in den Bahnhöfen. Bisher gab es pro Jahr 3 bis 4 Milliarden Euro an LuFV-Mitteln für die Infrastruktur. Davon wurden im Durchschnitt etwa 55 Millionen Euro für die Barrierefreiheit ausgegeben. Im Jahr 2017 war es deutlich mehr. Meine Frage ist: Werden Sie konkrete Vorgaben für die Sanierung von Bahnhöfen in Bezug auf Barrierefreiheit machen? Gibt es konkrete Ziele, die Sie in Angriff nehmen, oder gibt es konkrete Qualitätskennziffern, die Sie neu in die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III aufnehmen, um das Thema Barrierefreiheit im Bereich der Bahn voranzubringen? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Gastel, wir sehen Nachholbedarf im Bereich der Infrastruktur bei den verschiedenen Verkehrsträgern. Deswegen kämpfen wir in allen Bereichen dafür, dass wir die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Wir haben die Situation im Straßenbereich deutlich verbessern können: durch den Finanzierungskreislauf Straße, durch die Erhöhung der Lkw-Maut, durch die Einführung der Infrastrukturabgabe oder Pkw-Maut ab 2020. Also: Die Straße ist uns genauso wichtig wie die Schiene. Die Schiene benötigt natürlich auch die notwendige Finanzausstattung, und dafür werden wir uns in den Verhandlungen, wie gesagt, auch sehr einsetzen, genauso wie im Bereich der Wasserstraße. Barrierefreiheit ist uns Verkehrspolitikern allesamt ein wichtiges Anliegen. Die LuFV befindet sich zurzeit in der Verhandlung. Wie gesagt, wir werden versuchen, diese Verhandlungen bis Mai abzuschließen, und dann natürlich auch den Deutschen Bundestag umfassend unterrichten. So lange muss ich Sie noch um Geduld im Hinblick auf die genauen Inhalte bitten. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke, Herr Staatssekretär. – Die Fragen 7 und 8 des Abgeordneten Dr. Christian Jung sollen schriftlich beantwortet werden. Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf: Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis erzielt nach Kenntnis der Bundesregierung die im November 2018 in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene hochgestufte Metropolenbahn München/Nürnberg–Regensburg–Furth i. W.–Prag bei gleichförmigem Ausbau sowohl auf deutscher als auch auf tschechischer Seite, und welches Nutzen-Kosten-Verhältnis erreicht ein Ausbau der Metropolenbahn ausschließlich auf deutscher Seite bis zur Landesgrenze? Bitte. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Schmidt, im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 wurde die Elektrifizierung der Strecke Nürnberg–Furth im Wald–Schwandorf–Regensburg mit einer Geschwindigkeitserhöhung auf 160 km/h im Abschnitt Schwandorf–Furth im Wald bzw. auf 110 km/h im Abschnitt von Furth im Wald bis zur Grenze Deutschland/Tschechien bewertet. Unter der Annahme, dass in Tschechien die Strecke Grenze Deutschland/Tschechien–Ceska Kubice–Pilsen–Prag durchgehend elektrifiziert und für 120 bzw. 160 km/h ertüchtigt ist, erreicht der Ausbau auf deutscher Seite ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,2. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Meine Nachfrage wäre, wie denn die Gespräche mit Tschechien laufen. Herr Ferlemann hatte in der vergangenen Fragestunde erklärt, dass es noch keine Gespräche gibt. Das soll heißen, dass man Tschechien in der Lieferschuld sieht. Ich habe allerdings andere Informationen, wonach Tschechien mit dem Ausbau beginnen möchte und bislang darauf gewartet hat, dass Deutschland endlich in die Puschen kommt und die Strecke bis zur Staatsgrenze ausbaut. Meine Frage lautet konkret: Wie ist da der Stand der Dinge, und wann fanden die letzten Gespräche mit Tschechien zum Ausbau statt? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wir sind permanent im Austausch mit der tschechischen Seite. Das gilt für Herrn Minister Scheuer, der sich mit seinem Kollegen Tok dazu getroffen hat, genauso wie für mich selbst. Ich hatte Anfang Januar ein Gespräch mit dem Staatssekretärskollegen Cocek. Natürlich ist auch die Fachebene darüber immer wieder im Austausch. Ich kann nicht bestätigen, dass es auf tschechischer Seite Unzufriedenheit mit dem deutschen Vorgehen gibt. Vielmehr hat mir der Staatssekretärskollege noch einmal deutlich gesagt, dass die tschechische Seite genauso an der Realisierung dieses Projekts interessiert ist wie wir. Von konkreteren Schritten kann ich Ihnen – im Vergleich zu den Fragestunden vom Januar und Februar, in denen wir uns auch schon über dieses Thema unterhalten haben – allerdings nicht berichten. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das provoziert mich jetzt schon zu einer weiteren Nachfrage. Ich habe das Ganze in der Historie so wahrgenommen – und dazu gibt es ja auch eine ganze Reihe von Veröffentlichungen –, dass Tschechien in den vergangenen Jahren immer auf das Okay von deutscher Seite gewartet hat. Mir liegen Informationen vor, wonach mit dem Bau auf tschechischer Seite schon 2021 begonnen werden sollte. Nun endlich gab es im November letzten Jahres die Hochstufung des Projekts auf deutscher Seite. Allerdings hat man mir erklärt: Wir warten noch auf Informationen von tschechischer Seite, um überhaupt den Planungsauftrag auf deutscher Seite erteilen zu können. Also noch einmal ganz konkret die Nachfrage: Wann genau fand die letzte Konsultation statt, was genau wurde dort vereinbart, und wann kann ich damit rechnen, dass der Planungsstart vonseiten der Bundesregierung genehmigt wird? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Vielen Dank für Ihren Einsatz für dieses Projekt. Uns ist dieses Projekt auch sehr wichtig. Deswegen ist es ja auch in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgestiegen. Ich habe Ihnen ja – wie auch schon Kollege Ferlemann – berichtet, dass es einen permanenten Austausch mit der tschechischen Seite zu ganz verschiedenen Verkehrsprojekten gibt. Dazu gehört auch immer dieses Projekt. Wir haben jetzt auf unserer Seite die notwendigen Schritte unternommen, indem ein Gutachten erstellt wurde, das die Wirtschaftlichkeit ergeben hat und zur Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans geführt hat. Das bedeutet für uns den Auftrag, dieses Projekt umzusetzen. Allerdings erreichen wir die Wirtschaftlichkeit dieses Projektes nur, wenn auch die tschechische Seite ihre Ausbaumaßnahmen vornimmt. Auf tschechischer Seite wie auch auf deutscher Seite muss natürlich immer erst entschieden werden, wo die Prioritäten liegen. Wir setzen sehr darauf, dass auch die tschechische Seite diesem Projekt eine hohe Priorität einräumt, und werden da auch weiter mit der tschechischen Seite im Gespräch bleiben. Vizepräsidentin Petra Pau: Danke. – Wir kommen zur Frage 10 des Abgeordneten Torsten Herbst: Wie viele Stellplätze für Lkw fehlen nach Auffassung der Bundesregierung entlang der Bundesautobahnen in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und hat die Bundesregierung, wie in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 138 auf Bundestagsdrucksache 19/5282 angekündigt, auf der Datenbasis der deutschlandweiten Zählung der abgestellten Lkw durch die Auftragsverwaltungen der Länder die bis 2030 zu erwartenden parkplatzsuchenden Lkw ermittelt? Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Herbst, detaillierte Informationen zur aktuellen Parkkapazität der Rastanlagen, Grenzzollanlagen sowie Autohöfe und großen Serviceeinrichtungen entlang der Autobahnen werden erst mit der Auswertung der Bestandserhebung 2018 vorliegen. Ergebnisse der Bestandserhebung werden nun erst im Frühjahr 2019 erwartet. Auf Grundlage des Berichtes zur Lkw-Parksituation und der Verflechtungsprognose 2030 des Bundesverkehrswegeplans wird eine Parkbedarfsprognose mit dem Zeithorizont 2030 erstellt. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Torsten Herbst (FDP): Sie haben gerade ausgeführt, dass die Auswertung bis zum Frühjahr 2019 erfolgt sein soll. Wir sind jetzt schon im März, das heißt, allzu viele Tage hat das Frühjahr nicht mehr. Gehen Sie davon aus, dass die Informationen zum 31. März vorliegen? Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Herbst, ich habe an diesem Beispiel gelernt, dass man mit Zeitprognosen immer sehr aufpassen muss. Wir hatten Ihnen zuerst gesagt, dass die Auswertung bis Dezember 2018 vorliegt. Die Angabe „Frühjahr“ – ich habe mich noch einmal vergewissert – sollte nun wirklich passen. Wir bedauern die Verzögerung sehr. Auch wir warten darauf, dass wir die Ergebnisse endlich bekommen. Die Digitalisierung in der Verwaltung hat hier nicht so ganz funktioniert. Wir sind auf die Zuarbeit der Länder angewiesen. Die Länder haben ihren Beitrag auch geleistet, aber wir mussten bei einer Überprüfung der erhobenen Daten feststellen, dass diese nicht ausreichend sind. Wir mussten also noch einmal nachfassen. Deswegen kam diese ärgerliche Verzögerung zustande. Aber, wie gesagt: Auch wir warten dringend auf die Daten aus der Erhebung. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zu einer zweiten Nachfrage. Torsten Herbst (FDP): Ich möchte fragen, wie Sie grundsätzlich den Aufwand für den physischen Ausbau, also die Schaffung von Parkflächen, und das digitale Parkplatzmanagement einschätzen. Das ist zum Teil eine Lenkungsfrage. Angebote müssen erkennbar sein. Es gibt auch schon entsprechende Modellversuche. Wie sind die bisherigen Erfahrungen und Planungen der Bundesregierung hierzu? Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich bin allen dankbar, die sich für dieses Thema einsetzen, und zwar auch, wenn es ganz konkret um den Ausbau vor Ort geht; denn der wird – wie ich selbst aus vielen Projekten weiß – immer schwieriger. Wir stehen vor einer großen Herausforderung. Wir müssen von einem hohen Wachstum im Güterverkehrsbereich ausgehen. Wir haben es in den letzten zehn Jahren geschafft, die Parkkapazitäten um 50 Prozent zu erhöhen. Das ist schon eine gewaltige Leistung, aber sie reicht nicht aus. Sie haben die beiden Lösungsansätze angesprochen. Zum einen kann man noch mehr Stellplätze bauen – das machen wir, und auch in den kommenden Jahren wollen wir 1 000 Stellplätze pro Jahr zusätzlich schaffen –, zum anderen kann man die Chancen der Digitalisierung nutzen; denn so können wir den Parkraum deutlich besser und effektiver nutzen, als wir es bisher tun. Es gibt erste spannende Projekte, die wir auf weiteren Stellflächen in die Anwendung bringen wollen. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat der Kollege Luksic das Wort. Oliver Luksic (FDP): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Staatssekretär Bilger, auf europäischer Ebene wurde eine Studie vorgestellt, in der es vor allem um das Thema „sichere Parkplätze“ geht. Das ist in der Logistikkette ein sehr wichtiges Anliegen, weil es nicht nur um die Sicherheit der Fahrer geht, sondern auch um die der Ware; es gibt immer mehr Diebstähle. Die Mitgliedstaaten sind jetzt aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, zum Beispiel die Nutzung integrierter Verkehrssysteme. Deswegen geht es in meiner Frage nicht nur darum, was im Bereich des quantitativen Ausbaus gemacht wird, sondern auch darum, was unternommen wird, um mehr sichere Parkplätze zu errichten. Wie gesagt: Es gibt einen entsprechenden Rechtsakt auf europäischer Ebene. Wie ist der Stand der Umsetzung? Bei diesem Thema hakt es meines Erachtens sehr stark. Gerade im Logistiksektor ist das zu Recht ein sehr großes Anliegen. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Luksic, wir hatten erst Ende Februar die Nationale Konferenz Güterverkehr und Logistik, auf der das auch Thema war. Ich konnte dort als Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik unser „Innovationsprogramm Logistik 2030“ bzw. den aktuellen Arbeitsstand vorstellen. Ich habe auch darum gebeten, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren. Wir können mit innovativen Lösungen für deutliche Verbesserungen sorgen. Wir müssen uns aber auch um das Thema „Sicherheit und Ladungsdiebstähle“ kümmern; denn zum Teil geht es bei einer einzigen Straftat um Millionenbeträge, die durch Schäden entstehen. Das Thema wird auch aus der Logistikbranche immer wieder an uns herangetragen. Ich freue mich, wenn wir im Zuge der Ausschussbefassung über dieses Thema sprechen können. Vizepräsidentin Petra Pau: Ich rufe die Frage 11 der Abgeordneten Carina Konrad auf: Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass einzelne Länder, wie beispielsweise Rheinland-Pfalz, das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw für Erntetransporte landwirtschaftlicher Güter gelockert haben, und ist hierzu bereits eine Regelung auf Bundesebene in Planung ( www.topagrar.com/management-und-politik/news/wissing-erntetransporteauch-an-sonn-und-feiertagen-erlaubt-9574427.html )? Bitte, Herr Staatssekretär. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Frau Kollegin Konrad, nach § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt unter anderem nicht für dort genannte Transporte zeitkritischer oder verderblicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Liste der ausgenommenen Produkte wird ständig überprüft, zum Beispiel aufgrund neuer Konservierungsmethoden oder rechtlicher Vorgaben zu den Beförderungsfahrzeugen. Eine Arbeitsgruppe ist bereits mit der Aktualisierung dieser Liste befasst. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Länder und der Bundesregierung. Die Länder haben im Vorgriff auf zu erwartende Änderungen bereits regional und zeitlich begrenzte zusätzliche Ausnahmevorschriften nach § 46 Absatz 2 der StVO erlassen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Carina Konrad (FDP): Vielen Dank, Herr Staatssekretär für die Beantwortung meiner Frage. – Ich freue mich über die Erkenntnis der Bundesregierung, dass nicht selten der Erfolg der landwirtschaftlichen Betriebe davon abhängt, dass die Ernte, für die man das ganze Jahr arbeitet, sicher und zeitnah eingebracht werden kann. Das Wetter nimmt oft keine Rücksicht auf Arbeitstage, wie wir es gewöhnt sind. Meine Frage: Wie schätzen Sie die von Land zu Land unterschiedlichen Regelungen ein? Führen sie in Ihren Augen zu Wettbewerbsverzerrungen? Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Bundesländer haben im Rahmen dessen, was der Bund vorgibt, die Möglichkeit, über die Straßenverkehrs-Ordnung Regelungen zu treffen. Wir müssen allerdings schon immer wieder darauf hinweisen, dass es in der Straßenverkehrs-Ordnung natürlich vor allem um Aspekte der Verkehrssicherheit geht. Das ist auch für den Bereich der Landwirtschaft ein wichtiges Thema; beispielsweise darf der Ausflugsverkehr nicht gefährdet werden. Diese Rahmenbedingungen müssen alle Bundesländer beachten. Regional müssen ganz unterschiedliche landwirtschaftliche Produkte transportiert werden, auch Produkte mit unterschiedlicher Verderblichkeit, sodass unterschiedlich bewertet werden muss, wie schnell die Lebensmittel abtransportiert werden müssen. Von daher stellen wir regionale Unterschiede fest. Ich könnte Ihnen jetzt aber nicht sagen, dass wir in der Genehmigungspraxis große Unterschiede zwischen den Bundesländern feststellen. Aus meiner Sicht sind diese Unterschiede eher auf regionale Unterschiede in der Landwirtschaft zurückzuführen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Carina Konrad (FDP): Ja, noch eine zweite Nachfrage: Was tun Sie seitens der Bundesregierung denn ganz konkret, damit diese regionalen Unterschiede, die Sie gerade beschrieben haben, aufgelöst werden und es hier zu einer Vereinheitlichung kommt? Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Ich glaube, wir müssen die regionalen Unterschiede in der Landwirtschaft, die zu unterschiedlichen Bedürfnissen und unterschiedlichen Ausnahmegenehmigungen führen, nicht auflösen. Wir haben der Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, sich mit der Frage zu befassen, für welche Produkte es Ausnahmegenehmigungen geben soll. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe können die zuständigen obersten Landesbehörden Abweichungen zulassen. Wir haben allerdings darauf hingewiesen, dass die Regelungen restriktiv zu handhaben sind und es wirklich nur um den Transport von zeitkritischen oder verderblichen Produkten gehen darf. Im Übrigen muss man darauf hinweisen, dass ohnehin die Möglichkeit besteht, die Lebensmittelerzeugnisse mit kleineren Fahrzeugen zu transportieren. Vizepräsidentin Petra Pau: Damit kommen wir zur Frage 12 des Abgeordneten Stefan Gelbhaar: Welche konkreten Ergebnisse erbrachte die Besprechung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Herstellern von Lkw-Abbiegeassistenzsystemen, die laut Informationen des BMVI in der 35. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am 22. Februar 2019 stattfand, und wie viele Abbiegeassistenzsysteme werden nach Schätzung der Bundesregierung in den kommenden Wochen mit dem Ziel, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten, geprüft werden können? Bitte, Herr Staatssekretär. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Gelbhaar, an dem Informationsaustausch, zu dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für den 22. Februar dieses Jahres eingeladen hatte, nahmen Vertreter von Abbiegeassistenzsystemherstellern, Fahrzeugherstellern, Technischen Diensten und Technischen Prüfstellen sowie Verbändevertreter teil. Alle Teilnehmer der Veranstaltung haben erklärt, dass sie die Aktion weiterhin unterstützen werden. Alle Hersteller von Abbiegeassistenten wollen eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen. Stand 22. Februar 2019 hatten bereits sechs der neun anwesenden Hersteller Kontakt zu den Technischen Diensten aufgenommen und teilweise Prüfungen absolviert oder Prüftermine vereinbart. Die Technischen Prüfstellen können bei Vorlage eines Gutachtens auch Einzelabnahmen von Nachrüstsystemen mit geringem Aufwand vornehmen. Alle an diesem Treffen Beteiligten begrüßten die Durchführung von Anbauabnahmen für Nachrüstsysteme, um deren Funktionalität sicherzustellen. Die Anbauabnahme stellt zudem die in der Förderrichtlinie vorgesehene technische Abnahme des Einbaus dar, die für die Bemessung des Bewilligungszeitraums wichtig ist. Bei dem Treffen wurde vereinbart, dass es einen weiteren Informationsaustausch binnen drei Monaten geben wird. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Noch einmal konkret: Ab wann sind die Abbiegeassistenzsysteme insoweit verfügbar, dass sie eingebaut werden können, ohne dass es Einzelprüfungen durch die Bundesländer oder andere bedarf? Vielleicht noch eine Zusatzfrage. Sie wissen ja, dass wir die Abbiegeassistenzsysteme für ein wesentliches Tool halten, um in den Städten für ein Mehr an Verkehrssicherheit sorgen zu können. Deshalb haben wir ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Wir wollen herausfinden, wie wir die Betreiber von Lkw-Transportunternehmen dazu verpflichten können, solche Assistenzsysteme an ihren Lkws anzubringen, um den Verkehr in den Städten sicherer zu machen. Dazu würde ich Sie gerne etwas fragen. Das Gutachten kommt zu der Auffassung: Das geht. Ihr Haus hat in einer Stellungnahme gesagt: „Ja, das könnte sein“, sich zumindest nicht dagegen positioniert. Was passiert nun? Ermöglichen Sie das? Passen Sie die Straßenverkehrs-Ordnung an, damit die Kommunen es leichter haben, oder verzögern Sie das? Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Das waren zwei Fragen. Zum einen: Wann können wir wirklich mit den Abbiegeassistenzsystemen rechnen? Das ist ja auch für unsere Förderung relevant. Wie wahrscheinlich jeder weiß, haben wir ein Förderprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro aufgelegt, das innerhalb von vier Tagen mit Anträgen ausgebucht war. Alle, die sich dort beworben haben, warten jetzt darauf, dass wir diese Förderung auch auszahlen können. Dafür brauchen wir aber erst die Prüfung dieser Systeme. Wir rechnen damit, dass die ersten geprüften Systeme noch in diesem Monat zur Verfügung stehen. Alle Beteiligten, die zu prüfen haben, und genauso unsere Stellen wie das Kraftfahrt-Bundesamt werden sich alle Mühe geben, damit das sehr schnell laufen wird. Wir erwarten also noch in diesem Monat die ersten geprüften Systeme. Es ist auch dringend nötig, dass sie zur Verfügung stehen, weil diese Unfälle, die quasi wöchentlich passieren und großes Leid verursachen, endlich aufhören müssen. Dafür wollen wir alles tun. Jetzt habe ich noch vier Sekunden für die Beantwortung der zweiten Frage. Wie Sie bereits gesagt haben, haben wir Stellung zu dem Gutachten, das Sie in Auftrag gegeben hatten, genommen. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es leider nicht europarechtskonform wäre, eine deutsche, eine nationale Regelung vorzunehmen, die Sie angeregt haben. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann haben Sie eine andere Stellungnahme gelesen als ich; aber gut. Das werden wir vielleicht im Ausschuss noch einmal nachbearbeiten müssen. Ich möchte aber noch auf eine Passage, die mich massiv irritiert hat, in dieser Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums hinweisen. Obwohl sich diese Stellungnahme auf das Gutachten beziehen soll, äußert sie sich unter Punkt D zu den Radfahrenden, die in solche Unfälle verwickelt werden, wirft die Frage auf, ob nicht die Radfahrer selbst ihr Verhalten ändern müssten, und kommt dann zu der Fragestellung, ob Radfahrer, wenn sie rechts überholen, nicht irgendwie mit schuld sind, weil sie den Abstand nicht einhalten. Das fand ich einen interessanten Hinweis auf die Denkweise des Bundesverkehrsministeriums, weil erstens Radstreifen, Radwege und Schutzstreifen dort anscheinend nicht bekannt sind und weil zweitens da mal wieder eine Schuldverlagerung auf den Radfahrer bzw. die Radfahrerin vorgenommen wird. Ich möchte Sie bitten, das jetzt doch einmal richtigzustellen. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Diesen Vorwurf finde ich nicht ganz fair, Herr Kollege Gelbhaar. Denn Sie hatten uns um eine Stellungnahme zu Ihrem juristischen Gutachten gebeten. Wir haben Ihnen eine Stellungnahme, die sich mit den rechtlichen Aspekten befasst, zu Ihrem Gutachten gegeben. Da jetzt etwas hineinzuinterpretieren, was sicher nicht ein Anliegen der Fachbeamten war, die sich damit auseinandergesetzt haben, finde ich dann nicht ganz in Ordnung. Das will ich also zurückweisen. Letztendlich ging es in dem Gutachten ja um die Frage, ob wir national eigene Regeln einführen können, die dazu verpflichten, Abbiegeassistenzsysteme einzubauen. Ihr Lösungsweg war dann, Regelungen vorzusehen, dass nach der Straßenverkehrs-Ordnung Fahrzeuge ohne Abbiegeassistenzsysteme nicht in die Städte einfahren dürfen. (Oliver Luksic [FDP]: Europarechtlicher Sonderweg!) Zu unserem Bedauern – das muss ich wirklich sagen; denn hier ist ja auch einmal ein gemeinsamer Antrag der verschiedenen Fraktionen verabschiedet worden, in dem wir gebeten wurden, zu prüfen, ob es eine nationale Möglichkeit gibt – sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es gegen EU-Recht verstoßen würde, wenn Deutschland entgegen den europäischen Vorgaben selbst mit einer entsprechenden Regelung tätig werden würde. Wir können das aber gerne noch einmal im Ausschuss vertiefen. Vizepräsidentin Petra Pau: Dann rufe ich die Frage 13 des Abgeordneten Stefan Gelbhaar auf: Plant die Bundesregierung, ein Zusatzzeichen „Frauenparkplatz“ zum besonderen Schutz von Frauen einzuführen, um Kommunen zu ermöglichen, solche Parkplätze rechtssicher einrichten oder erhalten zu können, und, wenn nein, warum nicht? Bitte, Herr Staatssekretär. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Gelbhaar, die Straßenverkehrs-Ordnung – damit kommen wir noch einmal zu diesem Thema – ist als besonderes Polizei- und Ordnungsrecht privilegienfeindlich. Bevorrechtigungen können nur zum Zwecke des Nachteilsausgleichs vorgenommen werden, zum Beispiel im Fall der Gewährung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, welche unter Verkehrssicherheitsaspekten eine sichere Verkehrsteilnahme dieser Personengruppen erst ermöglicht. Wollte man nun allen Personengruppen, die ein Interesse an der Nutzung von Parksonderrechten anmelden – und da haben wir einige, die immer wieder auf uns zukommen –, zudem die Benutzung von speziell für sie reserviertem Parkraum zubilligen, würde sich der Kreis der Berechtigten um ein Vielfaches erhöhen. Die Konsequenz wäre, dass das Parkraumangebot zulasten derjenigen, die am dringendsten auf diese Erleichterungen angewiesen sind, verringert würde. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Zusatzfrage. Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist eine interessante Interpretation. Wir stellen diese Frage natürlich nicht ohne Grund. Sie wissen, dass nach einem Gerichtsurteil die Einrichtung solcher Frauenparkplätze grundsätzlich möglich ist; man braucht dafür nur eine formale, eine formelle, eine gesetzliche Grundlage. Hier kommt die Bundesregierung ins Spiel; denn Sie sind diejenigen, die mit der Straßenverkehrs-Ordnung genau diese Parkplätze schaffen und ausweisen können. Dadurch wird das Parkplatzangebot auch nicht irgendwie verringert; denn in der Tat werden nur Parkplätze zum Beispiel in einer sicheren Entfernung zu einem Eingang in einem Einkaufszentrum, zu einem Bahnhof oder wozu auch immer gewährleistet. Das heißt, es geht um originäre Sicherheit, und diese Sicherheitsfrage ist ja schon viel beschrieben worden. Deswegen finde ich Ihre Antwort an der Stelle erstaunlich. Ich würde Sie doch noch einmal bitten, mir zu erläutern, warum das, was viele Private auf ihrem Gelände machen können und was viele Kommunen machen wollen, von der Bundesregierung nicht gefördert wird. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Wir fördern durchaus, wenn Frauenparkplätze eingerichtet werden. Wie Sie richtig sagen: Auf privaten Flächen in Einkaufszentren, in Parkhäusern gehören sie mittlerweile dazu. Sie sind natürlich aus Sicherheitsgründen auch absolut erforderlich. Sie haben uns hier aber die Frage gestellt, ob wir ein Zusatzzeichen „Frauenparkplatz“ einführen wollen, und da sind wir – aus den Gründen, die ich Ihnen genannt habe – zu dem Ergebnis gekommen, dass das aus unserer Sicht nicht richtig wäre. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann muss ich noch einmal nachfragen: Das heißt, im Einkaufszentrum sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und findet, dass die Privaten das auch alles richtig machen, weil es ja private Räume sind? Aber für den öffentlichen Raum, wo wir eine gesetzliche Grundlage dafür brauchen, dass Kommunen solche Frauenparkplätze ausweisen können, sagen Sie: „Für den öffentlichen Raum sind wir zwar zuständig, aber da finden wir es nicht gut“? Wenn hingegen private Betreiber bei privaten Parkplätzen Frauenparkplätze ausweisen, sagt die Bundesregierung: „Das ist nicht nur gut – das unterstützen wir, weil das die Sicherheit auch erfordert“? Ich sehe da einen Widerspruch. Aber vielleicht lösen Sie den für mich auf. Vizepräsidentin Petra Pau: Bitte, Herr Staatssekretär. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Es kommen immer wieder die verschiedensten Kollegen, auch aus dem Deutschen Bundestag, auf mich oder auf uns als Ministerium zu und schlagen vor, dass wir, ähnlich wie es bei Behindertenparkplätzen der Fall ist, solche Möglichkeiten einräumen, und zwar nicht nur für Frauen, sondern zum Beispiel auch für Kranke, für Begleiter von Kranken, für Menschen mit anderen Formen von Behinderung als die, die zum Parken auf einem Behindertenparkplatz berechtigen, für Schwangere und, und, und. Es gibt also sehr viele Vorschläge, und man muss auch sagen: Es hat natürlich seine Berechtigung, dass so ein Vorschlag gemacht wird; er ist im Interesse einer Gruppe, die Gründe für diese Bevorrechtung vorbringt. Aber wir müssen sehen, dass der Parkraum nun einmal begrenzt ist. Wenn wir solche Ausnahmen zusätzlich zulassen würden im öffentlichen Parkraum, würden diese in Konkurrenz treten insbesondere zu den Parkplätzen, die für Menschen mit Behinderung eingerichtet wurden. Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen damit zur Frage 14 des Abgeordneten Bernd Reuther: Welche der 25 Maßnahmen, die auf dem Luftverkehrsgipfel vom 5. Oktober 2018 in Hamburg beschlossen wurden, wurden bereits umgesetzt, und wo sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf? Bitte, Herr Staatssekretär. Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Reuther, wie immer muss ich darauf hinweisen, dass die Veranstaltung, die am 5. Oktober 2018 in Hamburg stattgefunden hat, kein Luftverkehrsgipfel war, sondern ein hochrangiges Treffen „Fortschrittstreiber Luftfahrt: Ein Schwerpunkt der deutschen Verkehrspolitik – Zuverlässigkeit des Luftverkehrs stärken“. 24 Maßnahmen wurden dort beschlossen. Jetzt gibt es ein Folgetreffen am 28. März 2019 mit denselben Beteiligten. Bei diesem Treffen soll dann über den Stand der Umsetzung gesprochen werden. Danach wird es einen Bericht geben, den wir selbstverständlich auch dem Verkehrsausschuss zukommen lassen werden. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur ersten Nachfrage. Bernd Reuther (FDP): Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, ich bin überzeugt davon, dass Ihnen bereits jetzt Erkenntnisse über den Erfolg einzelner Maßnahmen vorliegen. Eine zentrale Maßnahme betrifft ja die Deutsche Flugsicherung, bei der es in der Vergangenheit Planungsdefizite gab. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes kommt jetzt auch noch Misswirtschaft hinzu. Wie bewertet die Bundesregierung das? Und wie bewertet die Bundesregierung die Auslandsaktivitäten der Deutschen Flugsicherung? Haben diese Einfluss auf die Defizite im Inland? Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Herr Kollege Reuther, jetzt hatte doch der Verkehrsausschuss heute beschlossen, dass darüber diese Woche gar nicht gesprochen werden soll. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP) Aber, nun gut, dafür gibt es die Fragestunde. Die Deutsche Flugsicherung leistet sehr gute Arbeit. Es gibt allerdings in der Tat ein paar Probleme, die wir natürlich auch sehen. Um eines wollen wir uns im europäischen Kontext kümmern; denn die Deutsche Flugsicherung muss sich bei ihren Planungen nach den Prognosen richten, wie sich der Luftverkehr entwickelt, und diese Planungen werden auf europäischer Ebene für einen zu langen Zeitraum gemacht. Das hat dazu geführt, dass wir jetzt in einer Situation mit zu wenigen Lotsen für den gestiegenen Luftverkehr sind. Daran arbeiten wir; es wird auch in Hamburg wieder ein Thema sein. Dann hatten Sie noch das Thema Auslandsaktivitäten angesprochen. Die Deutsche Flugsicherung ist durch die Reformen, die in den vergangenen Jahren gemacht wurden, so aufgestellt worden, dass so etwas auch möglich ist. Natürlich darf das nicht zulasten der Arbeit der Deutschen Flugsicherung für den deutschen Luftraum bzw. ihren Zuständigkeitsbereich hier führen. Aber dafür haben wir auch keine Anhaltspunkte. Wenn deutsche Kompetenz dazu genutzt werden kann, die Flugsicherung in anderen Ländern der Welt besser zu machen, dann können wir das nur unterstützen. Vizepräsidentin Petra Pau: Sie haben das Wort zur zweiten Nachfrage. Bernd Reuther (FDP): Vielen Dank. – Ich möchte noch einen anderen wesentlichen Punkt dieses Maßnahmenpakets des Nichtgipfels, des hochrangigen Gesprächs, ansprechen. Die Bundesregierung will dafür Sorge tragen, dass gerade im innerdeutschen Bereich mehr Verkehr auf die Schiene verlagert wird. Gibt es aufseiten der Bundesregierung bereits Erkenntnisse darüber, wie erfolgreich diese Maßnahme ist? Kann man quantifizieren, wie viele Passagiere bis jetzt bereits vom Flieger auf die Schiene umgestiegen sind? Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Die Zahlen habe ich jetzt leider nicht ganz im Kopf, und ich kann Sie nur auf das Beispiel der Neubaustrecke München –Berlin verweisen, das Sie kennen und wo wir wirklich einen großartigen Erfolg haben. Sehr viele Menschen – mehr als 2 Millionen Fahrgäste – sind umgestiegen und nutzen jetzt nicht mehr das Flugzeug, sondern diese Schnellbahnverbindung. Das zeigt, dass es Sinn macht, Schnellbahnstrecken in Deutschland auszubauen, um den Passagieren, die bisher den Luftverkehr genutzt haben, ein attraktives Angebot zu machen. Ich hatte aus Ihrer Fraktion auch eine Anfrage dazu – ich glaube, sie kam vom Kollegen Klinge –, wie wir die Zufahrt zu unseren Flughäfen mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch besser gestalten können. In diesem Zusammenhang konnte ich ausführlich Stellung dazu nehmen, wie die Anbindung einzelner wichtiger Flughäfen in Deutschland mit öffentlichen Verkehrsmitteln verbessert wird. Auch das ist uns in diesem Kontext ein wichtiges Anliegen. Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer weiteren Nachfrage hat nun die Kollegin Völlers das Wort. Marja-Liisa Völlers (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie haben gerade eben auf die Bahnstrecke München – Berlin und auf die Erfolge bei der Reduktion der Fluggastzahlen, die sich daraus ergeben, rekurriert. Gibt es Bestrebungen des BMVI, andere Bahnstrecken – namentlich: Ruhrgebiet – Berlin – ebenso auszubauen – ich denke beispielsweise auch an einen kompletten Neubau innerhalb von Trassenkorridoren –, um eben auch an dieser Stelle den Luftverkehr durch den Bahnverkehr zu ersetzen? Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ve

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