Rede von Tobias Matthias Peterka (AfD) – Gesetzes zur Strafschärfung bei Rückfall
Teil von Protokoll der 72. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 13: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafschärfung bei Rückfall.
Text
Rede von Tobias Matthias Peterka (AfD) – Gesetzes zur Strafschärfung bei Rückfall
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Vorliegender Gesetzentwurf soll die Strafschärfung bei Rückfall wieder einführen; denn nachdem wir in Deutschland Jahrhunderte – mit mehreren Staatsformen und schlimmen Rückschlägen – gebraucht haben, um einen anerkannten Rechtsstaat zu erreichen, sind wir dabei, alles wieder – freiwillig – aus dem Fenster zu werfen. Jeder, der nicht beide Augen zukneift, kann dies live verfolgen. Es wäre auch viel zu sagen zu dem Dunkelfeld, in welchem sich auch das Zivilrecht und das öffentliche Recht in diesem Land bewegen, die oft nur noch ein Schulterzucken wert sind. Aber hier soll es jetzt um das Strafrecht gehen, um die Strafzumessung.
Wieder eingeführt werden soll in verfeinerter Form der § 48 StGB, übrigens damals auf den Weg gebracht von der sozial-liberalen Koalition – nur falls hier nachher wieder der ganz billige historische Holzhammer auf den Weg gebracht werden soll.
Relationen
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