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Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland (DAKU)

lobbyregister / register_entry 01.06.2022 · Original ↗

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Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland (DAKU) Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Der Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland (DAKU) engagiert sich für die Interessen der rund 20.500 Förder- und Freundeskreise in Deutschland und seiner Mitglieder, um ihre Arbeit zu stärken. Grundlagen der Arbeit des Verbands sind die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit zwischen den Kulturfördervereinen und mit ihren Partnern bzw. Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um die Rahmenbedingungen für die größtenteils ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder in Kulturfördervereinen zu verbessern, führen wir den fraktionsübergreifenden Dialog. Mithilfe von Impuls- und Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen, Zukunftsthemen und Potenziale von Kulturfördervereinen und geben Handlungsempfehlungen für gesetzliche Regelungen zur Förderung ihres Engagements. Hierbei wirken wir eng mit anderen Verbänden und Organisationen zivilgesellschaftlichen Engagements zusammen. Die Kulturfördervereine vernetzen wir mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu unterstützen. Hierzu werden bei Bedarf Fachveranstaltungen organisiert, aber auch Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Interessenbereiche: Sonstige Interessenbereiche; Kultur Regelungsvorhaben: - Vereinfachung im Zuwendungs- und Haushaltsrecht: Im Rahmen des von der Koalition geplanten Zukunftspaket "Ehrenamt" beteiligte sich der DAKU an der Entwicklung eines Papiers, das in einer Arbeitsgruppe des Bündnis für Gemeinnützigkeit entwickelt wurde. Es setzt sich für Vereinfachungen im Haushalts- und Zuwendungsrecht für gemeinnützige Organisationen ein. Damit soll ein Beitrag zur Bürokratieentlastung für gemeinnützige Organisationen geleistet werden. - Änderungsgesetz zum Errichtungsgesetz der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Die Gesetzesänderung setzt konsequent um, dass die mit dieser Legislaturperiode begonnene Zuständigkeit für Engagementpolitik erstmals direkt im Bundeskanzleramt liegt und ein Ausschuss für Sport und Ehrenamt im Bundestag existiert. Der DAKU wurde um eine Stellungnahme hierzu gebeten.

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