Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e.V.
Text
Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Zweck des Vereins ist es gem. § 2 der Satzung, "die berufsspezifischen Interessen der klassisch homöopathisch therapierenden Tierhomöopathinnen und Tierhomöopathen zu wahren, zu vertreten und zu fördern. Er setzt sich auch für die staatliche Anerkennung des Berufs Klassischer
Tierhomöopathinnen und Tierhomöopathen ein und fördert die klassische Homöopathie im Sinne Samuel Hahnemanns. Hierfür macht es sich der Verein u. a. zur Aufgabe, Qualifikationskriterien für die tierhomöopathische Ausbildung zu schaffen. Das geschieht insbesondere durch: Kontakte und Informationsaustausch mit nationalen und internationalen berufspolitischen Interessenvertretungen der für den Vereinszweck maßgeblichen Art; die berufspolitische Interessenvertretung gegenüber den zuständigen Institutionen mit allen rechtlichen, fachlichen und standespolitischen Fragen. Der BKTD nimmt die Interessen des Berufsstandes gegenüber der Bundesregierung, der EU und allen Bundes- und Landesbehörden wahr und vertritt die Belange seiner Mitglieder. Er setzt sich für eine angemessene Leistungserstattung tierhomöopathischer Behandlungen ein. Er sammelt und wertet alle für klassisch homöopathisch therapierende Tierhomöopathinnen und Tierhomöopathen relevanten Informationen auf Landes-, Bundes-, europäischer und internationaler Ebene aus. Der Verband veröffentlicht eigene Angebote sowie Angebote seiner Mitglieder über Homöopathie-spezifische Fachfortbildungen/Seminare sowie Fortbildungen zu klinischen, berufspolitischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Themen oder spricht Empfehlungen hierfür aus."
Der/Die Tierheilpraktiker/in bietet dem/der Tierhalter/in komplementäre und alternative Behandlungs- und Präventionskonzepte am Tier. Die Mitglieder des BkTD e.V. sind spezialisiert auf die Therapiemethode klassische Tierhomöopathie. Der/Die Tierheilpraktiker/in leistet durch die Anwendung von naturheilkundlichen Therapien für eine Vielzahl von Tierhalterinnen und Tierhaltern wertvolle und gewünschte Dienste. Diese Dienste werden in zunehmendem Maß genutzt und tragen zur nachhaltigen Verbesserung der Gesundheit und der Haltung von Tieren bei. Das eigenständige Behandlungsspektrum des/der Tierheilpraktiker/in liefert im Bedarfsfall eine sinnvolle Ergänzung zur Arbeit anderer Berufsgruppen der Tiergesundheit.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Tierschutz; EU-Gesetzgebung; Berufliche Bildung; Land- und Forstwirtschaft; Parlamentarisches Verfahren; Verbraucherschutz; Hochschulbildung; Handel und Dienstleistungen; Lebensmittelsicherheit; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Anerkennung nicht-tierärztlicher Tiertherapeutenberufe: Anerkennung nicht-tierärztlicher Tiertherapeutenberufe
Erhalt der therapeutischen Vielfalt und Komplementärmedizin am Tier
Erhalt der Möglichkeiten zum Einsatz von Homöopathie am Tier
Einheitliche qualitätsorientierte Prüfungsordnung für nicht-tierärztliche Tiertherapeutenberufe
Relationen
Keine Relationen.