Netzwerk K&R
Text
Netzwerk K&R
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Vor dem Hintergrund einer fehlenden bundesweiten Rechtspflicht zur Kennzeichnung und Registrierung wurde im Nachgang zu verschiedenen Fachveranstaltungen im Jahr 2016 das Netzwerk Kennzeichnung und Registrierung (K&R) gegründet. Die Mitglieder des Netzwerks sind u.a. Tierschutzbeauftragte der Länder, verschiedene Organisationen und Verbände, die sich im Bereich Tierschutz engagieren, das größte Heimtierregister in Deutschland sowie Experten im Bereich Tierschutzrecht. Das Netzwerk K&R setzt sich, im Sinne einer verantwortlichen Tierhaltung und des Tierschutzes, für eine bundesweit einheitliche verpflichtende K&R von Hunden und Katzen ein. Neben dieser Forderung haben die Experten des Netzwerk K&R ein Lösungsmodell entwickelt, das einer effizienten und kostengünstigen Umsetzung einer K&R-Pflicht auf nationaler Ebene dienen könnte. Durch Anschreiben von Regierungsmitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bundesministerien und Abgeordneten des Deutschen Bundestags wird das Anliegen an die Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen herangetragen. Zusätzlich wird das direkte Gespräch gesucht und es können Stellungnahmen und Positionspapiere zur Erreichung der Ziele des Netzwerk K&R zum Einsatz kommen. Auch das Lösungsmodell zur Vernetzung von Heimtierregistern wird in den oben genannten Schreiben, Positionspapieren, Stellungnahmen und Gesprächen mit beschrieben und präsentiert, um es bei Abgeordneten, Mitgliedern des Bundesregierung und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesministerien anzubringen.
Interessenbereiche: Tierschutz
Regelungsvorhaben:
- Einführung einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen: Ziel der Einflussnahme ist die Einführung einer bundesweit einheitlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen in Deutschland (insbesondere unter Bezugnahme auf den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes und die dort genannte Änderung von § 2a Absatz 1b, aber auch mit Blick auf den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit (COM(2023) 769 final)
Relationen
Keine Relationen.