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Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V.

lobbyregister / register_entry 23.02.2022 · Original ↗

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Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V. vertritt die gemeinsamen Interessen der deutschen Heimtierbedarfsindustrie, d.h. der Hersteller von Heimtiernahrung und sonstigen Bedarfsartikeln für Heimtiere. Zu diesem Zweck nimmt der IVH insbesondere folgende Aufgaben war: Förderung der Heimtierhaltung, Mitwirkung an der Gestaltung geeigneter rechtlicher und gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen sowie Information und Beratung der Mitglieder zu branchenrelevanten Sachverhalten. Der IVH fördert insbesondere durch seine Öffentlichkeitsarbeit die tiergerechte und verantwortungsbewusste Heimtierhaltung. Im Mittelpunkt stehen dabei das Wohlbefinden des Heimtieres und seine Gesundheit. Der IVH vertritt die Gesamtinteressen des Industriezweiges Heimtierbedarf gegenüber behördlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Stellen und wirkt damit an der Gestaltung geeigneter rechtlicher und gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen mit. Im Rahmen der Interessenvertretung führt der IVH Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und Vertretern der Bundesregierung. Zudem sind Informationsveranstaltungen geplant, zu denen auch Bundestagsabgeordnete und Regierungsvertreter eingeladen werden. Der IVH erstellt und übermittelt darüber hinaus Stellungnahmen zu konkreten Regelungsvorhaben. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen Regelungsvorhaben: - Tiergerechte und praxisgerechte Novellierung des Tierschutzgesetzes: Bezüglich der Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten für Hunde und Katzen bitten wir bei deren Ausgestaltung sich auf die Tiere zu fokussieren, die auch außerhalb der Wohnung gehalten werden, wie Hunde sowie Katzen mit Freigang. Wir befürworten eine Präzisierung des sog. Qualzuchtverbots. Nach unserer Einschätzung bedarf es hier allerdings eindeutiger, bundesweit einheitlich geltender Kriterien, um beurteilen zu können, ob bestimmte Tiere einem Abbildungs- bzw. Werbeverbot unterliegen. Der IVH lehnt die Einführung einer Positivliste ab. Hiermit würde die Heimtierhaltung in Deutschland grundsätzlich verboten und nur einzelne Heimtierarten von diesem Verbot ausgenommen.

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