Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
Text
Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
In Niedersachsen gehören dem „Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband
Niedersachsen e.V.“ (im Folgenden: LTV Nds.) insgesamt 84 Mitgliedsvereine an in denen
rund 23.000 Mitgliedern organisiert sind . Der LTV Nds. vertritt die verfassungsrechtlich
verankerten Tierschutzinteressen und die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den gewählten Vertretern in den Bundes- und Landesparlamenten und den ihnen nachgeordneten amtlichen Organen und eingerichteten Gremien sowie zuständigen Behörden und sonstigen Institutionen. Darüber hinaus nimmt er seine Aufgaben im Rahmen des „Gesetzes über die Mitwirkungs- und Klageberechtigung von Tierschutzorganisationen“ in Niedersachsen wahr.
Im Rahmen seiner Lobbyarbeit setzt sich der LTV Nds. für die Weiterentwicklung des Tierschutzrechtes in Deutschland ein und stellt zu diesem Zweck seine Expertise zur Verfügung.
Interessenbereiche: Land- und Forstwirtschaft; Lebens- und Genussmittelindustrie; Fischerei/Aquakultur; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Lebensmittelsicherheit; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Klimaschutz; Öffentliches Recht; Bauwesen und Bauwirtschaft; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Ländlicher Raum
Regelungsvorhaben:
- Änderung der Tierschutzgesetzgebung des Bundes: Der Deutsche Tierschutzbund mit seinen Landestierschutzverbänden strebt die Anpassung sämtlicher Tierschutzgesetzgebung an das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz an. Dies umfasst sämtliche Regelungen der landwirtschaftlichen Tierhaltung, der Haltung von Heimtieren, der Durchführung von Tierversuchen, dem Umgang mit Wildtieren sowie Fragen des praktischen Tierschutzes, also der Tierschutzvereine und Tierheime in Deutschland. Sämtliche politische Aktivitäten des Verbandes streben eine Verbesserung der Tierschutzgesetzgebung zum Wohl der Tiere an, speziell eine Novellierung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnungen (bestehend oder noch zu erlassen).
- Novellierung Tierschutzgesetz: Ergänzende Reglungen zum Schutz von Tieren
- Aufrechterhaltung des Schutzstatus des Wolfes: Beibehaltung des aktuellen Schutzstatus für den Wolf in Deutschland
- Novellierung des Tierschutzgesetzes; Beratungen im Deutschen Bundestag: Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von Hunden und Katzen,
Aufnahme der geplanten Verbrauchsstiftung für Tierschutzvereine,
Katzenkastrationsverprflichtung,
Sachkundenachweise für alle Tierhalter,
Verbot der Privathaltung exotischer Tiere ,
Verbot der Käfig- und Anbindehaltung sowie der Haltung in Kastenständen sowie der Haltung auf Vollspaltenböden,
Verbot nicht-kurativer Eingriffe an Tieren,
Verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachthöfen und
regelmäßige Sichtung des Videomaterials,
Vollständiges und zeitnahes Verbot der Zurschaustellung von Tieren in Zirkussen.
Aufnahme einer Ausstiegsstrategie aus dem Tierversuch, sofortiges Verbot von schwer
belastenden Versuchen, Umschichtung der Fördermittel zu Gunsten der
tierversuchsfreien Forschung.
- Tierheimfinanzierung: Tierheime und ähnlicher Einrichtungen als „Kritische Infrastruktur“ für das
staatliche Gemeinwesen
Relationen
Keine Relationen.