Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Tierschutz stärken - Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementieren
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Tierschutz stärken - Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementieren
[Bundesrat Drucksache 179/25
15.04.25
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Unterrichtung
durch die Bundesregierung
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates: Tierschutz stärken - Onlinehandel mit Wirbeltieren
stärker reglementieren
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom
10. April 2025 Folgendes mitgeteilt:
Zu der Entschließung des Bundesrates „Tierschutz stärken - Onlinehandel mit
Wirbeltieren stärker reglementieren“ (BR-Drs. 628/23 (Beschluss)) vom
2. Februar 2024 nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung:
Zu Nummer 1: Die Europäische Kommission hat im Dezember 2023 einen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates „über das
Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ vorgelegt.
Geregelt werden sollen u. a. die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten, die Haltung,
Versorgung und Pflege der Tiere sowie Bedingungen für Zucht und Abgabe
(inklusive Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen sowie
Rückverfolgbarkeit bei Online-Verkäufen).
Aktuell ist der Binnenmarkt in Bezug auf diese Punkte innerhalb der Europäischen
Union (EU) stark fragmentiert. Die Bundesregierung hat sich daher bereits in der
Vergangenheit dafür eingesetzt, dass entsprechende Regelungen, insbesondere
Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, eingeführt
und neue Instrumente zur Eindämmung des illegalen Heimtierhandels in der EU
geschaffen werden. Ob bzw. in welcher Form die Regelungen des genannten
Verordnungsvorschlags mit Bezug auf den Onlinehandel mit Wirbeltieren konkret
beschlossen werden, bleibt abzuwarten. Die Bunderegierung wird sich für eine
deutliche Verbesserung des Tierschutzes in den betreffenden Bereichen einsetzen.
siehe Drucksache 628/23 (Beschluss)
Zu Nummer 2: Die Bundesregierung begrüßt, dass eine zentrale Recherchestelle der
Länder für den Onlinehandel mit Wirbeltieren am Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtet werden soll. Die Schaffung
einer Recherchestelle wird für ein wichtiges Mittel gehalten, um illegalem
Onlinehandel mit Tieren weiter entgegenzutreten. Die Bundesregierung hat sich an
verschiedenen Stellen entsprechend hierfür eingesetzt. Eine Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Ländern, die die Grundlage für die Einrichtung, Koordinierung
und Organisation einer entsprechenden Zentralstelle zur Überwachung der im
Internet gehandelten Wirbeltiere sein wird, wurde erarbeitet.
Zu Nummer 3: Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat
bereits einen Beschluss mit der Zustimmung zu einer Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Ländern gefasst.
Zu Nummer 4: Die Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Identitätsprüfung jedes
Anbieters von Tieren im Onlinehandel wurde von der Bundesregierung umfassend
geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass eine solche Pflicht gegenüber dem
Plattformbetreiber gegen Artikel 8 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für
digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale
Dienste) verstößt. Dieser sieht vor, dass Anbietern von Vermittlungsdiensten keine
allgemeinen Verpflichtungen auferlegt werden dürfen, die von ihnen übermittelten
oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu
forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Eine an den Anbieter von
Tieren gerichtete Verpflichtung zur Hinterlegung seiner persönlichen Daten beim
Plattformbetreiber wäre hingegen nach Einschätzung der Bundesregierung mit EU-
Recht vereinbar und würde die Rückverfolgbarkeit im Onlinehandel für die
Kontrollbehörden vereinfachen. Im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes war eine
entsprechende Regelung vorgesehen. Die betreffende in den Deutschen Bundestag
eingebrachte Gesetzesvorlage konnte in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr
abgeschlossen werden und unterliegt somit der Diskontinuität.
Zu Nummer 5: Insbesondere um Rechts- und Vollzugslücken zu schließen, waren in
dem oben genannten Gesetzentwurf die Schaffung neuer Bußgeldvorschriften für
Ordnungswidrigkeiten beim Online-Handel mit Tieren sowie eine Erhöhung des
Bußgeldrahmens vorgesehen.
Zu Nummer 6: Die Einrichtung eines bundesweiten Registers über verhängte
Tierhaltungs- und Betreuungsverbote ist von der Bundesregierung in ihrer
Stellungnahme vom 29. August 2023 zu der BR-Drucksache 408/23 befürwortet worden. Der
oben genannte Gesetzentwurf sah die Schaffung einer Verordnungsermächtigung
für eine entsprechende Registerverordnung vor. Eine Erweiterung der zu
erfassenden Daten auf erteilte oder versagte Erlaubnisse wird hingegen als nicht in
Übereinstimmung mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung bewertet.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Nummer 4 verwiesen.]
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