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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Tierschutz stärken - Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementieren

dip / drucksache 15.04.2025 · WP 21 · 179/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Tierschutz stärken - Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementieren [Bundesrat Drucksache 179/25 15.04.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung B R Fu ss Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates: Tierschutz stärken - Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementieren Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 10. April 2025 Folgendes mitgeteilt: Zu der Entschließung des Bundesrates „Tierschutz stärken - Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementieren“ (BR-Drs. 628/23 (Beschluss)) vom 2. Februar 2024 nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung: Zu Nummer 1: Die Europäische Kommission hat im Dezember 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates „über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit“ vorgelegt. Geregelt werden sollen u. a. die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten, die Haltung, Versorgung und Pflege der Tiere sowie Bedingungen für Zucht und Abgabe (inklusive Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen sowie Rückverfolgbarkeit bei Online-Verkäufen). Aktuell ist der Binnenmarkt in Bezug auf diese Punkte innerhalb der Europäischen Union (EU) stark fragmentiert. Die Bundesregierung hat sich daher bereits in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass entsprechende Regelungen, insbesondere Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, eingeführt und neue Instrumente zur Eindämmung des illegalen Heimtierhandels in der EU geschaffen werden. Ob bzw. in welcher Form die Regelungen des genannten Verordnungsvorschlags mit Bezug auf den Onlinehandel mit Wirbeltieren konkret beschlossen werden, bleibt abzuwarten. Die Bunderegierung wird sich für eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes in den betreffenden Bereichen einsetzen. siehe Drucksache 628/23 (Beschluss) Zu Nummer 2: Die Bundesregierung begrüßt, dass eine zentrale Recherchestelle der Länder für den Onlinehandel mit Wirbeltieren am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtet werden soll. Die Schaffung einer Recherchestelle wird für ein wichtiges Mittel gehalten, um illegalem Onlinehandel mit Tieren weiter entgegenzutreten. Die Bundesregierung hat sich an verschiedenen Stellen entsprechend hierfür eingesetzt. Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die die Grundlage für die Einrichtung, Koordinierung und Organisation einer entsprechenden Zentralstelle zur Überwachung der im Internet gehandelten Wirbeltiere sein wird, wurde erarbeitet. Zu Nummer 3: Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat bereits einen Beschluss mit der Zustimmung zu einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gefasst. Zu Nummer 4: Die Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Identitätsprüfung jedes Anbieters von Tieren im Onlinehandel wurde von der Bundesregierung umfassend geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass eine solche Pflicht gegenüber dem Plattformbetreiber gegen Artikel 8 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) verstößt. Dieser sieht vor, dass Anbietern von Vermittlungsdiensten keine allgemeinen Verpflichtungen auferlegt werden dürfen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten. Eine an den Anbieter von Tieren gerichtete Verpflichtung zur Hinterlegung seiner persönlichen Daten beim Plattformbetreiber wäre hingegen nach Einschätzung der Bundesregierung mit EU- Recht vereinbar und würde die Rückverfolgbarkeit im Onlinehandel für die Kontrollbehörden vereinfachen. Im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes war eine entsprechende Regelung vorgesehen. Die betreffende in den Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzesvorlage konnte in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr abgeschlossen werden und unterliegt somit der Diskontinuität. Zu Nummer 5: Insbesondere um Rechts- und Vollzugslücken zu schließen, waren in dem oben genannten Gesetzentwurf die Schaffung neuer Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten beim Online-Handel mit Tieren sowie eine Erhöhung des Bußgeldrahmens vorgesehen. Zu Nummer 6: Die Einrichtung eines bundesweiten Registers über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote ist von der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme vom 29. August 2023 zu der BR-Drucksache 408/23 befürwortet worden. Der oben genannte Gesetzentwurf sah die Schaffung einer Verordnungsermächtigung für eine entsprechende Registerverordnung vor. Eine Erweiterung der zu erfassenden Daten auf erteilte oder versagte Erlaubnisse wird hingegen als nicht in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung bewertet. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Nummer 4 verwiesen.]

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