Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V.
Text
Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen BDU e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Unternehmensberatung ist ein Beruf, der keiner spezifischen gesetzlichen Regulierung unterliegt. Daher gibt es nur sehr wenige berufsrechtliche Punkte. Der BDU setzt sich aber für eine sachgerechte Abgrenzung zwischen umsetzungsorientierten Consultingdienstleistungen zur Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit ein. Im übrigen ist der BDU ein Zusammenschluss von Beratungsunternehmen, die vor ihrer Aufnahme in den Verband geprüft wurden. Diese Beratungsunternehmen vertreten verschiedenste Branchen von Endkunden. Um hier Neutralität zu wahren, vertritt der BDU keine Interessen aus diesen Branchen oder allgemein politische Interessen. Der Verband versteht sich aber als kritischer und neutraler Begleiter von "Politik". Seine Mitgliedsunternehmen können "der Politik" neutral und sachverständig aus der Wirtschaft berichten, ohne dass damit Interessen, auch nicht von Endkunden, verbunden sind. Zum Zwecke der Interessenvertretung werden fallweise Gespräche mit Abgeordneten des Bundestags geführt. Zum Zwecke der allgemeinen Information von Abgeordneten über die Aufgaben und den Mehrwert der Branche, unabhängig von Gesetzgebungsvorhaben, werden Gespräche geführt.
Interessenbereiche: Handel und Dienstleistungen; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen
Regelungsvorhaben:
- Reform des Arbeitszeitgesetzes: Das Arbeitszeitgesetz soll gemäß koalitionsvertrag novelliert werden. Ziel aus Sicht des BDU muss es sein, mehr Flexibilität von Beschäftigten zu erreichen, unter Beachtung der Anforderungen des Arbeitsschutzes.
Relationen
Keine Relationen.