Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.
Text
Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) e.V. ist die unabhängige, bundesweit tätige, branchenübergreifende und personenbezogene Vereinigung für Arbeitsrechtler in Unternehmen. Die Reputation der Fachdisziplin Arbeitsrecht, die Förderung der Arbeitsrechtler in Unternehmen als eine der wichtigsten Expertengruppen der deutschen Wirtschaft sowie ein homogener Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch - etwa in Regional- und Themengruppen - bilden die Schwerpunkte der Tätigkeit des im April 2013 in Heidelberg gegründeten Verbandes.
Infolge des Austausches unter Betriebspraktikern werden auch solche Themen und Bereiche im Arbeitsrecht diskutiert, welche eine Neuregelung des Gesetzgebers vermuten lassen. Ferner werden aktuelle Gesetzgebungsverfahren diskutiert und deren anstehende Umsetzung auf Praxistauglichkeit und Gesetzestechnik im Rahmen der regelmäßigen Verbandsveranstaltungen diskutiert. Der BVAU ist daraufhin bemüht, diese Diskussionsergebnisse seiner Mitglieder im direkten Dialog an Institutionen der Gesetzgebung (Ministerien, Ausschüsse etc.) zu übermitteln. Es werden - insbesondere wenn von diesen Institutionen oder einzelnen Akteuren angefordert - unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete, Ausschussmitglieder und deren Mitarbeiter übermittelt.
Interessenbereiche: Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rechtspolitik
Regelungsvorhaben:
- Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes: Vorangestellt werden soll dieser Stellungnahme, dass der BVAU durchgängig auf für den
betrieblichen Praktiker relevante Sachverhalte Bezug nimmt und eine politische
Stellungnahme wo möglich meidet („Handlungsempfehlungen aus Praktikersicht“). Im Fokus
der Stellungnahme gegenüber Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion stand daher nicht eine prinzipiell-dogmatische Betrachtung, sondern die Fragestellung der Umsetzbarkeit, Praktikabilität, Aufwand und Kosten des vorgelegten Referentenentwurfs.
Relationen
Keine Relationen.