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Hydrogenious LOHC Technologies GmbH

lobbyregister / register_entry 04.03.2022 · Original ↗

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Hydrogenious LOHC Technologies GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Zum Zweck der Interessenvertretung setzt sich Hydrogenious LOHC für die Schaffung geeigneter politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen ein, die den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Integration innovativer Technologien wie LOHC (Liquid Organic Hydrogen Carrier) in das Energiesystem fördern. Dazu gehört insbesondere die Ausgestaltung von gesetzlichen Regelungen, Förderinstrumenten und Marktmechanismen, die den Einsatz von Wasserstoff und dessen Transport- und Speicherlösungen erleichtern. Die Interessenvertretung umfasst den fachlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und relevanten Institutionen, um die Perspektive eines Technologieanbieters für flüssige organische Wasserstoffträger in die energiepolitische Debatte einzubringen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wasserstoff/Wasserstoffträger Branche zu stärken und regulatorische Hemmnisse abzubauen. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden Positionen zu Gesetzesvorhaben und Strategien entwickelt und kommuniziert, um die Transformation der Energieversorgung weiter zu unterstützen. Darüber hinaus beteiligt sich Hydrogenious LOHC an Fachdialogen, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen, um praxisnahe Impulse für die Weiterentwicklung der Wasserstoffpolitik zu geben. Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Erneuerbare Energien; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Außenwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Energie"; Allgemeine Energiepolitik Regelungsvorhaben: - Änderungen bei der Überführung des EU-Gaspaketes in nationales Recht, Artikel 2 (28) und Erwägungsgrund (86): Hydrogenious LOHC wirbt für die korrekte Definition der LOHC Technologie bei der Überführung des EU-Gaspaketes in nationales Recht. Flüssige organische Wasserstoffträger sind keine Derivate sondern Wasserstoffträger und sollten auch dementsprechend definiert werden. Zudem sollte in Zusammenhang mit „Versorgung“ und flüssigen organischen Wasserstoffträgern die Formulierung "via" gewählt werden. - Ausweitung der zeitlichen Entfristung der Netzentgeltbefreiung auf weitere Komponenten der Wasserstoffwirtschaft: Eine mögliche zeitliche Entfristung der Netzentgeltbefreiung (EnWG §118 Abs. 6) für Elektrolyseure und dazugehörigen Nebenanlagen sollte auf weitere Komponenten der Wasserstoffwirtschaft, wie etwa (LOHC) De-/Hydrieranlagen, Verdichter, Verflüssiger, Cracker und weitere Nebenaggregate ausgeweitet werden.

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