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Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ist die Holdinggesellschaft des Asklepios-Konzerns. Asklepios ist ein nicht börsennotiertes Familienunternehmen und der größte privatwirtschaftliche Klinikbetreiber in Europa. Asklepios wurde im Jahr 1985 gegründet und ist heute mit rund 160 Gesundheitseinrichtungen und rund 49.000 Mitarbeiter einer der größten privaten Klinikbetreiber in Deutschland. Asklepios deckt das gesamte Versorgungsspektrum medizinischer Leistungen ab: Neben der Maximal-, Grund-, Regel- und Schwerpunktversorgung sind Fachkrankenhäuser mit besonderen Spezialgebieten weit über die jeweilige Versorgungsregion hinaus tätig. Als Träger von Rehakliniken hat Asklepios außerdem die Möglichkeit, die gesamte stationäre Versorgung aus einer Hand zu gewährleisten. Ambulante Unterstützung finden die Patienten von Asklepios in einer Vielzahl von Medizinischen Versorgungszentren. Insbesondere aufgrund der Tätigkeit von Asklepios in einem stark gesetzlich regulierten wirtschaftlichen Bereich sind die Entscheidungsträger des Konzerns häufig mit politischen Fragenstellungen und gesetzlichen Neuerungen konfrontiert. In diesem Kontext bestehen Kontakte des Unternehmens zu Mitgliedern der Bundesregierung, insbesondere des Gesundheitsministeriums sowie zu einzelnen Abgeordneten und Fraktionen/Gruppen des Bundestages. Über diese werden für das Unternehmen wichtige Fragestellungen adressiert. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit" Regelungsvorhaben: - Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz: Vermeidung übermäßiger bürokratischer Vorhaben. Durch die Einführung der Krankenhaus-Level durch den Bund verlieren die Länder ihre Hoheit der Krankenhausplanung. Diese Einteilung der Kliniken nach Leistungsgruppen „durch die Hintertür“ soll vermieden werden. Den Ländern soll die Planungshoheit nicht genommen werden. Die Qualität des Informationsportals selbst soll verbessert werden. Außerdem erfolgt der Hinweis darauf, dass die Liquiditätshilfen nur ein Vorziehen von bereits bestehenden finanziellen Ansprüchen der Krankenhäuser an die Krankenkassen sind, die die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sind. Dies ist so nicht auskömmlich. Es müssen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und zusätzliche gesetzliche Regelungen geschaffen werden. - Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerung eingeführt werden. Es muss ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein. - GKV - BStabG - Änderung des Referentenentwurfs durch Briefe der Kliniken der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA: Interessenvertretung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Ziel der Interessenvertretung ist es, die Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen auf die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beitragsentwicklung sowie die Versorgungssicherheit darzustellen und sachgerechte Rahmenbedingungen für Versicherte, Arbeitgeber, Krankenkassen und Leistungserbringer zu erreichen.

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