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Aktionsbündnis Patientensicherheit

lobbyregister / register_entry 02.03.2022 · Original ↗

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Aktionsbündnis Patientensicherheit Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Durch Positionspapiere, Stellungnahmen und Beiträgen zu Anhörungen und Ausschüssen wird der Diskurs mit Politikern gesucht, um gesundheitspolitische Themen im Sinne der Patientensicherheit zu gestalten. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege Regelungsvorhaben: - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes: Im Sinne der Patientensicherheit wird das Medizinforschungsgesetz befürwortet. Hervorgehoben werden Investigative Initiated Studies (IIT) und das Konzept einer Positivliste, die gefördert und im Entwurf substanziell verankert werden sollten. - Stellugnahme zum Krankenhaustransparenzgesetz: Im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes fordert das APS für eine höhere Patientensicherheit transparent veröffentlichte Daten aus PREMS (Patient Reported Experience Measures), ein nationales "Never-Event-Register", eine verpflichtende Implementierung von Patientensicherheits-Verantwortlichen und eine neue Haftungsregelung bei Behandlungsfehlern. - MPBetreibV - Dritte Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften: Für die Patientensicherheit sollten in der MPBetreibV § 4 Abs. 1 und „Regeln der Technik“ nicht entfallen. Die in § 4 Abs. 2 beschriebene Einweisung in Produkte muss dokumentierungspflichtig bleiben. - Beschleunigung der Digitalisierung: Das APS fordert belastbare Zahlengrundlagen für eine transparente ökonomische Projektkalkula- tion. Eine verpflichtenden und sektorengleichen Qualitätssicherung muss für eine verbesserte Versorgungsqualität politisch verankert werden. - Stellungnahme zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Der Entwurf wird grundsätzlich befürwortet, da die Daten im eMP in Notlagen aller Art prozessvereinfachend, zeitsparend, und dadurch lebensrettend sein können. - Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung: Das APS befürwortet ausdrücklich die vermehrte Integration von Lehrpraxen in die Ausbildung von Medizinstudierenden, betont aber gleichzeitig die Berücksichtigung aller Versorgungsbereiche, d.h. haus- und fachärztlich sowie die Notwendigkeit der angemessenen Vergütung bei entsprechender Qualifikation und deren erbrachten Nachweisen. - Novellierung des Patientenrechtegesetzes: Die Novellierung des Patientenrechtegesetzes muss eine aktive Rolle und Einbeziehung der Patientenperspektive im Behandlungsverlauf stärken und die Behandelten in der Wahrnehmung ihrer Rechte weiter ermächtigen. Das Gesetz muss verpflichtende Regelungen einführen, mit denen Behandlungsfehler zukünftig strukturell reduziert werden. - Stellungnahme zum Krankenhausreformplan: Die Reformpläne sind grundsätzlich gute Voraussetzungen für die Erhöhung der Patientensicherheit. Versorgungsprozesse müssen jedoch transparenter werden, so dass deren Qualität laufend überprüft werden können. - Versorgung mit Medizinprodukten: Das APS fordert, dass bisherige Qualitätsstandards erhalten bleiben, eine sichere Versorgung mit Medizinprodukten gewährleistet ist und keine Reduktion der Qualitätssicherung eine Antwort auf Wettbewerbsprobleme innerhalb des nationalen und internationalen Gesundheitsmarktes ist. - Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit: Der Entwurf wird in großen Teilen kritisch gesehen. Hervorzuheben ist, dass die Digitalisierungsstrategie keine klare Linie verfolgt und die Idee, Aufgabenportfolios über Verordnungsermächtigungen flexibel anzupassen, im Sinne davon, dass Leistungsspektren parlamentarisch legitimiert sein müssen, nicht umgesetzt werden kann. - Forderungssammlung zur Verbesserung der Sepsis-Versorgung in Deutschland: Das Positionspapier soll einen Beitrag zur Verbesserung der Sepsis-Versorgung in Deutschland leisten. Drei Handlungsfelder (Befähigung des Gesundheitspersonals, Diagnostik und Einheitlichkeit bei der (digitalen) Erhebung und Nutzung von Daten) wurden identifiziert und entsprechende Forderungen zur Verbesserung formuliert. - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung: Die Ursachen der Probleme und Probleme in der Akut- und Notfallsversorgung selbst müssen klar benannt werden, um diese Probleme durch eine Gesetzesänderung lösen zu können. Auch Ziele müssen klar formuliert und messbar umgesetzt werden. - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit: Das GHG wird vom APS grundsätzlich positiv gewertet. Vier konkrete Punkte werden ergänzt: Sichere Datenübertragung, Faktor geschlechtsspezifische Medizin, Gesundheitsförderung durch KK (mit Verweis auf §25b SGB V-E) und Vorsorge Bonus. Zudem darf der Präventionsgedanke nicht alleinig mit Statinen verankert werden, sondern auch andere präventive Behandlungsmöglichkeiten nach neuestem Wissensstand müssen eingeschlossen werden. - Stellungnahme zum Apothekenreform: Das APS fordert die parlamentarische Ebene auf, im Kontext des ApoRG Stellung zu beziehen und hierbei die Patientensicherheit als ebendiese unverhandelbare Leitplanke anzuerkennen.

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