Asklepios Kliniken Management GmbH
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Asklepios Kliniken Management GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Gegenstand des Unternehmens ist in erster Linie die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, der Holding-Gesellschaft des Asklepios-Konzerns.
Die Konzerngeschäftsführung des Asklepios-Konzerns führt bei passenden und sich bietenden Gelegenheiten, insbesondere auf Veranstaltungen Dritter und eigenen Veranstaltungen Gespräche mit Vertretern verschiedener Bundesministerien insbesondere des Gesundheitsministeriums sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu einer Vielzahl von Themen, die den Gesundheitssektor, insbesondere das Krankenhauswesen betreffen. Beispiele für die Themen sind eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser sowie der Bürokratieabbau und die Personalsituation insbesondere bei den Pflegekräften. Zweck der Interessenvertretung ist es, die Sicht der Praxis zu vermitteln und Impulse zur Verbesserung der Lage der Krankenhäuser in Deutschland zu geben.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Vermeidung übermäßiger bürokratischer Vorgaben; keine Einteilung der Kliniken nach Leistungsgruppen durch die Hintertür: Übermäßige geplante bürokratische Vorgaben sollen vermieden werden. Durch die Einführung
der Krankenhaus-Level verlieren die Länder ihre Planungshoheit. Diese Einteilung der Kliniken
nach Leistungsgruppen „durch die Hintertür“ soll vermieden werden. Den Ländern soll die
Planungshoheit nicht genommen werden. Die Qualität des Informationsportals muss verbessert
werden. Mit den im Gesetz vorgesehenen Liquiditätshilfen für Krankenhäuser werden bereits bestehende finanzielle Ansprüchen der Krankenhäuser im Hinblick auf Pflegekosten an die Krankenkassen lediglich vorgezogen. Dies ist so nicht auskömmlich. Es müssen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden und zusätzliche gesetzliche Regelungen geschaffen werden für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser.
- Anpassung Finanzierungssystem; insb. Refinanzierung Kostensteigerungen für 2022 und 2023 u. Inflationsausgleich; Streichung unnötiger Vorgaben: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die
Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerungen sowie ein Inflationsausgleich
eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des
Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der
Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein. Qualitäts- und Personalvorgaben sind zu starr. Durch neue Vorhaltevergütungen, die weiterhin fallzahlabhängig sind, kommt es zu einer Zunahme von Bürokratie und Fehlanreizen. Eine Auswirkungsanalyse / Folgenabschätzung fehlt.
Relationen
Keine Relationen.