Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften
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Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften
Tätigkeit: Berufsverband
Die Gemeinschaft von Berufs- und Fachverbänden der Heilpraktikerschaft vertritt die Interessen der Mitglieder unserer über 40 teilnehmenden Verbände gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung.
Die Interessenvertretung umfasst insbesondere die Kontaktaufnahme zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie zu Beschäftigten der Bundesministerien, vor allem im Geschäftsbereich Gesundheit, mit dem Ziel, über den Heilpraktikerberuf, dessen rechtliche Rahmenbedingungen sowie die praktische Berufsausübung zu informieren.
Darüber hinaus werden fachliche Einschätzungen und konzeptionelle Beiträge erarbeitet und in politische Entscheidungsprozesse eingebracht. Dies erfolgt unter anderem durch unsere fachbezogenen Gremien sowie durch die Erstellung und Übermittlung von Stellungnahmen.
Inhaltlich beziehen sich die Tätigkeiten beispielsweise auf Fragen der Berufsausübung, der Qualitätssicherung, des Patientenschutzes sowie auf Rahmenbedingungen der therapeutischen Tätigkeit im Heilpraktikerberuf und im Gesundheitswesen insgesamt. Dazu zählen insbesondere Regelungen im Bereich des Heilpraktikerrechts sowie angrenzender Rechtsgebiete des Gesundheits- und Medizinrechts.
Interessenbereiche: Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Berufliche Bildung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Beibehaltung bestehender rechtlicher Regelungen zum bestehenden Heilpraktikergesetz: Begleitende Interessenvertretung im Hinblick auf das geltende Heilpraktikergesetz mit dem Ziel, bei etwaigen zukünftigen gesetzgeberischen Überlegungen oder Prüfprozessen frühzeitig einbezogen zu werden. In Gesprächen mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, deren Büros, Fraktionen sowie dem zuständigen Bundesministerium wird die Bedeutung der bestehenden Regelungen für Ausbildung, eigenverantwortliche Heilkundeausübung, sektorale Erlaubnisse im Bereich Psychotherapie, Qualitätssicherung sowie Methodenfreiheit dargestellt. Eine konkrete Änderung der geltenden Rechtslage wird derzeit nicht angestrebt.
Relationen
Keine Relationen.