Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED)
Text
Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED)
Tätigkeit: Berufsverband
Als maßgebliche Spitzenorganisation der Heilmittelerbringer für den Bereich Ergotherapie auf Bundesebene vertritt der BED e.V. die berufspolitischen, versorgungsbezogenen und selbstverwaltungsrechtlichen Interessen seiner Mitglieder sowie die Belange einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten und zukunftsfähigen ergotherapeutischen Versorgung.
Zum Zweck der Interessenvertretung führt der BED e.V. Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, Bundesministerien und Bundesverwaltung sowie mit weiteren Akteurinnen und Akteuren der Selbstverwaltung. Der Verband übermittelt Stellungnahmen, Positionspapiere, fachliche Bewertungen und konkrete Änderungsvorschläge zu Gesetzesvorhaben, Verordnungen, Richtlinien, Verträgen und weiteren Regelungsvorhaben, soweit diese die Ergotherapie, die Heilmittelversorgung, die Berufsausübung oder die Rahmenbedingungen therapeutischer Praxen betreffen.
Schwerpunkte der Interessenvertretung sind insbesondere:
1. die Sicherung und Weiterentwicklung einer flächendeckenden, wirtschaftlich tragfähigen und patientenorientierten ergotherapeutischen Versorgung,
2. die Ausgestaltung der Verträge und Vergütungsregelungen nach dem SGB V, einschließlich Blankoverordnung, telemedizinischer Leistungen, Hausbesuche, Zulassung, Abrechnung, Qualitätssicherung und Dokumentation,
3. die Weiterentwicklung des Berufsrechts, der Ausbildung, der Kompetenzprofile und der beruflichen Handlungsspielräume in der Ergotherapie,
4. die Stärkung evidenzorientierter, teilhabeorientierter und interprofessioneller Versorgungskonzepte,
5. der Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen bei gleichzeitiger Sicherung von Qualität, Transparenz und Patientenschutz,
6. die Förderung praxistauglicher Digitalisierung, interoperabler Prozesse und datenschutzkonformer digitaler Anwendungen in der Heilmittelversorgung.
Der BED e.V. bringt dabei die Perspektive ergotherapeutischer Praxen und Leistungserbringender, fachliche Versorgungserfahrungen aus der Praxis, Hinweise zu Versorgungsdefiziten sowie Vorschläge für tragfähige und umsetzbare Regelungen in politische und selbstverwaltungsbezogene Entscheidungsprozesse ein.
Die Interessenvertretung des BED e.V. folgt der Leitperspektive, die Ergotherapie dauerhaft bedarfsgerecht, wirtschaftlich tragfähig, rechtssicher und innovationsfähig auszugestalten, im Interesse der Berufsangehörigen, der Praxen sowie der Menschen, die ergotherapeutische Leistungen benötigen.
Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Krankenversicherung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflege
Regelungsvorhaben:
- Abschaffung bzw. Anpassung der Zuzahlungsbeträge im Heilmittelbereich: Abschaffung bzw. Anpassung der Zuzahlungsbeträge im Heilmittelbereich zur Abschaffung dadurch bedingter sozialer Benachteiligungen
- TI-Finanzierungsvereinbarung für Heilmittelerbringer: Die Verantwortung für die TI-Finanzierungsvereinbarung für Heilmittelerbringer muss den maßgeblichen Berufsverbänden obliegen. Derzeit besteht ein Vertrag zu Lasten Dritter!
Der Spitzenverband der Krankenkassen GKV-SV vereinbart die relevanten Rahmenbedingungen bislang mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das gilt insbesondere für die TI-Erstattungen, aber auch z.B. für die ambulante Leistungserbringung in Form von Hausbesuchen. Heilmittelerbringer benötigen unbedingt mobile TI-Anwendungen und damit auch entsprechende Erstattungen.
Die maßgeblichen Berufsverbände auf Bundesebene im Heilmittelbereich obliegt die jeweilige Interessensvertretung von Heilmittelerbringengenden, in unserem Fall von Ergotherapierenden.
Relationen
Keine Relationen.