Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V.
Text
Physio Deutschland - Deutscher Verband für Physiotherapie e. V.
Tätigkeit: Berufsverband
Es werden die Interessen der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (sowohl angestellt als auch freiberuflich; sowohl Praktizierende, als auch Auszubildende/ Studierende) in Deutschland vertreten.
Dabei wirkt Physio-Deutschland bei allen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen der Physiotherapie politisch mit und bringt die Perspektiven der Berufsgruppe in politische Entscheidungsprozesse ein. Hierzu pflegt der Verband den fachlichen Austausch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, den jeweiligen Bundesministerien und Behörden sowie weiteren relevanten Institutionen und Organisationen.
Darüber hinaus unterhält der Verband internationale Kontakte zu Fachorganisationen und Interessenträgern im In- und Ausland. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen werden in die fachliche und politische Diskussion eingebracht, um den Wissenstransfer zu fördern und internationale Entwicklungen für die nationale Interessenvertretung nutzbar zu machen.
Interessenbereiche: Hochschulbildung; Rente/Alterssicherung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Berufliche Bildung; Gesundheitsversorgung; Gesundheitsförderung
Regelungsvorhaben:
- Gleichstellung von Leistungserbringenden bei der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung: Ziel ist die Gleichstellung von Leistungserbringenden nach § 124 Abs. 5 SGB V bei der Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung gem. § 125a SGB V.
§ 124 Abs. 5 SGB V soll dahingehend ergänzt werden, so dass neben dem Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V auch der Vertrag nach § 125a Abs. 1 SGB V Anwendung findet.
- Akademisierung der Physiotherapie: Reformierung des Berufsbildes Physiotherapie durch die langfristige Etablierung einer Vollakademisierung.
- Aktivrente auch für Selbstständige: Wir fordern eine Korrektur des Gesetzesvorhabens dahingehend, dass der Steuerfreibetrag auch für selbstständig tätige Physiotherapeutinnen und -therapeuten berücksichtigt, zumindest für jene, die eigene Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
- Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen: Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs bei § 9a EStG auf Mitglieder von Berufsverbänden.
Relationen
Keine Relationen.