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Bund Deutscher Heilpraktiker e. V.

lobbyregister / register_entry 28.02.2022 · Original ↗

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Bund Deutscher Heilpraktiker e. V. Tätigkeit: Berufsverband Der Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. ist ein Berufsverband der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und vertritt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder. Diese umfassen überwiegend praktizierende Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter. Darüber hinaus gehören dem Verband auch einzelne nicht praktizierende oder im Ruhestand befindliche Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker an. Der Verband beobachtet und begleitet gesetzliche und untergesetzliche Regelungen, die die Berufsausübung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern unmittelbar oder mittelbar betreffen. Hierzu zählt insbesondere das Heilpraktikerrecht sowie weitere für den Gesundheitsbereich relevante Regelungen auf Bundes- und gegebenenfalls europäischer Ebene. Im Rahmen seiner Interessenvertretung steht der Verband im Austausch mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Beschäftigten der Bundesministerien sowie weiteren relevanten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern. Ziel ist es, über die berufliche Praxis, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen geplanter oder bestehender Regelungen auf den Berufsstand zu informieren sowie fachliche Expertise einzubringen. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere Regelungen im Bereich des Gesundheitswesens, darunter das Heilpraktikergesetz, mögliche zukünftige heilberufsrechtliche Regelungen, Berufsgesetze anderer Gesundheitsberufe, das Psychotherapeutengesetz, das Patientenrechtegesetz, das Infektionsschutzrecht, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht sowie weitere gesundheitsrechtliche Vorschriften. Darüber hinaus verfolgt der Verband Entwicklungen zu Berufsbildern und gesetzlichen Regelungen anderer Gesundheitsberufe. Der Verband bringt fachliche Stellungnahmen und Praxiserfahrungen in politische und gesetzgeberische Prozesse ein und steht als Ansprechpartner für Fragen zur Berufsausübung und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Heilpraktikerberufs zur Verfügung. Interessenbereiche: Gesundheitsförderung; Berufliche Bildung; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflege; Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Beibehaltung bestehender rechtlicher Regelungen zum bestehenden Heilpraktikergesetz: Ziel: Erhalt der Ausbildung, der eigenverantwortlichen Heilkundeausübung, sektoralen Erlaubnis für Psychotherapie-Heilpraktiker, Qualitätssicherung, Methodenfreiheit aller Heilpraktikerberufe

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