Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
Text
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl)
Tätigkeit: Berufsverband
Durch direkte Anschreiben, Stellungnahmen, Positionspapiere und berufspolitisch ausgerichtete „Get-Together“ (Telefonate, Gespräche, parlamentarisches Frühstück/Abende usw.) wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Bundesgesundheitsausschuss), und Bundesministerien (Bundesgesundheitsministerium) gesucht. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Sichtbarkeit der Logopädie als wichtigen Bestandteil der medizinisch-therapeutischen Patientenversorgung in Deutschland nachhaltig und verstetigend sichtbar zu machen. Mit seiner fachlichen Expertise bringt sich der dbl als Fach- und Berufsverband aktiv in gesetzgeberischen Prozessen ein, um die beruflichen Rahmenbedingungen sowohl für die in Ausbildung Stehenden als auch für die in der Logopädie Tätigen grundlegend und fortlaufend weiterzuentwickeln und somit die Entwicklung der Profession voranzubringen und zukunftsfähig zu halten. Der Verband nutzt die Interessenvertretung dazu, die Bedarfe und Bedürfnisse einer modernen Patientenversorgung mit logopädischen Therapien sicherzustellen, an internationale, evidenzbasierte Standards anzuknüpfen und die Standards auszubauen. Der Verband setzt sich für Maßnahmen ein, die die Attraktivität des Berufes stärken und dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Neben dem jährlichen Verbandskongress werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesgesundheitsministeriums eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Rechte von Menschen mit Behinderung; Pflege; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Gesundheitsversorgung; Berufliche Bildung; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kinder- und Jugendpolitik; Pflegeversicherung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Krankenversicherung
Regelungsvorhaben:
- KHVVG, Einbeziehung der Logopäd*innen in Leistungsgruppen, Vorhaltepauschalen sowie im Ausschuss: Der dbl fordert, dass im Zuge der Krankenhausreform und den hierin vorgesehenen Leistungsgruppen und den sich hieraus ergebenden Vorhaltepauschalen neben ärztlichem Personal und Pflegepersonal auch die weiteren in Kliniken tätigen Heilberufe (hier: der Logopädinnen und Logopäden) einbezogen werden. Dies erfordert auch ihre Beteiligung an der Fortentwicklung der Leistungsgruppen in den hierfür vorgesehenen Gremien.
- GVSG, Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Reform des G-BA, Prüfvereinbarungen: Der dbl fordert:
Durch die Prüfvereinbarungen gemäß § 106b Absatz 2 SGB V darf der Leistungsumfang der Heilmittelrichtlinie in § 92 Absatz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 SGB V nicht eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Vorgaben zur Art, Menge und Umfang in den Heilmittelvereinbarungen nach § 84 SGB V auf Landesebene.
- Einziehung der gesetzlichen Zuzahlungen gemäß § 43c SGB V durch Leistungserbringer: Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen, 43c Abs 1, Satz 1 SGB V. Der dbl fordert, die Leistungserbringer von dieser bürokratischen Verpflichtung zu befreien. Die Eigenanteile sind von den jeweiligen Kostenträgern selbst zu verwalten und zu vereinnahmen. Ebenso fordert der dbl, die Angemessenheit der Höhe der Eigenbeteiligung und den Nutzen sowie die potentiell damit verbundenen Risiken, Patienten von notwendigen Therapien abzuhalten, zu überprüfen.
- Direktzugang zur logopädischen Versorgung für Patientinnen und Patienten: Der dbl fordert die Einführung des Direktzuganges und Abschaffung des Arztvorbehaltes in der Erbringung logopädischer Leistungen. Gemäß SGB V (u.a. §§ 15 und 28) besteht für die Erlaubnis zur Leistungserbringung von Logopädinnen und Logopäden der sog. Arzt- bzw. Zahnarztvorbehalt. Ähnliches ergibt sich auch aus dem HeilpraktikerG. Dies bewirkt, dass logopädische Therapieleistungen nur aufgrund einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verordnung oder einer Verordnung eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin erbracht werden dürfen (sog. veranlasste Leistungen).
- Berufsgesetznovellierung im Bereich Logopädie/Sprachtherapie: Der dbl fordert die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung als einzige Ausbildungsform in der Logopädie/Sprachtherapie und damit die Vollakademisierung. Dieser Forderung soll durch eine Berufsgesetznovellierung im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie nachgekommen werden. Das seit 1980 bestehende Logopädengesetz (LogopG) entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen des Berufsfeldes. Die Berufslandschaft der Heilberufe in der Logopädie/Sprachtherapie ist zersplittert und gekennzeichnet durch ein Nebeneinander von berufsfachschulischer und hochschulischer Ausbildung mit 12 unterschiedlichen Ausbildungsprofilen (SGB V §124 Abs. 1 Nr. 1).
- Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG): Wir fordern gemeinsam mit anderen Fachverbänden, dass die angekündigten Änderungen am WissZeitVG die Besonderheiten der Kleinen Fächer berücksichtigen und keinen Schaden verursachen. Insbesondere soll die Drittmittelbefristung als eigenständiger Befristungsgrund klar erhalten bleiben und von der Qualifizierungsbefristung getrennt werden. Außerdem darf die Höchstbefristungsdauer von 6+6 Jahren nicht weiter verkürzt werden, da dies den Druck erhöht und Fachkräfte aus dem System drängt.
Zusätzlich braucht es bundesweit einheitliche Regelungen zu HiWi-Verträgen, Elternzeit und familienbezogenen Verlängerungen. Nur so bleiben die Kleinen Fächer als wichtiger Teil der deutschen Wissenschaftslandschaft langfristig handlungs- und zukunftsfähig.
- Forderungen und Ziele des dbl in der Dysphagieversorgung: Selbstständige Durchführung der flexiblen endoskopischen Evaluation des Schluckakts (FEES) durch zugelassene Logopädinnen – sowohl im stationären als auch im ambulanten Setting.
- Änderungen einzelner Regelungen des Beitragsstabilisierungsgesetzes (BStabG): Für den Heilmittelbereich wird insbesondere die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung zusätzlich zu einem Abschlag von 1 % für die Jahre 2027 bis 2029 abgelehnt. Die Analyse des dem Gesetzentwurf zugrundeliegenden Berichts der Finanzkommission Gesundheit zeigt, dass sowohl die Beschreibung des Problems als auch die daraus abgeleiteten Maßnahmen in wesentlichen Punkten nicht tragfähig sind und bei deren Umsetzung zurück zu einer strukturell unausgewogenen Belastung und Unterfinanzierung des Heilmittelbereichs führen. Der Gesetzgeber sollte bei der Bewertung der Maßnahmen deshalb die Versorgungsrealität im Blick behalten und die heute schon bestehenden Ungleichgewichte nicht zusätzlich verstärken.
- Maßgebliche Heilmittelverbände in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Es wird angestrebt, dass der deutsche Bundesverband für Logopädie und die übrigen Maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer nach § 125 SGB V Sitz und Stimme im Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten.
- Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, SCQEG: Einbeziehung der Logopädie in der Sprachförderung/Sprachstandserhebung
Relationen
Keine Relationen.