Verein der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts e. V.
Text
Verein der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zweck des Vereins sind die Unterstützung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben, die Förderung der Kenntnisse im Sozialrecht und im Prozessrecht sowie die Darstellung der Sozialgerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Durchführung von Vortragsreihen und Seminaren.
Interessenbereiche: Staatsorganisation
Relationen
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