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BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.

lobbyregister / register_entry 17.04.2023 · Original ↗

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BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste e. V. (BKS) vertritt die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen auf vielfältige Weise. Erstens betreibt der Verband politisches Lobbying und nimmt aktiv an der politischen Meinungsbildung teil. Er setzt sich auf Bundes- und Landesebene gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie öffentlichen Institutionen für die Belange der privaten Rettungsdienstanbieter ein. Dies geschieht unter anderem durch das Einreichen von Stellungnahmen, Positionspapieren und die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren, beispielsweise beim Bundesgesundheitsministerium. Zweitens fördert der BKS die Zusammenarbeit seiner Mitglieder. Der Verband organisiert regelmäßige Austauschformate, in denen sich Unternehmen aus den Bereichen Rettungsdienst, Sanitätsdienst und Katastrophenschutz vernetzen können. Darüber hinaus arbeitet der Verband mit Landes- und Regionalverbänden zusammen, wie etwa in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, um eine dezentrale und effektive Interessenvertretung zu gewährleisten. Drittens engagiert sich der Verband im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie in der Öffentlichkeitsarbeit. Er beteiligt sich an der Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsprogrammen für Mitarbeitende im Rettungsdienst. Zudem fördert er die Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe und Sanitätsdienst, um die allgemeine Notfallkompetenz zu stärken. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der BKS seine Interessenvertretung durch politische Einflussnahme, die Förderung des fachlichen Austauschs und gezielte Bildungsmaßnahmen betreibt. Dadurch positioniert sich der Verband als eine zentrale Stimme für eigenständige Rettungsdienste in Deutschland und trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung des Sektors bei. Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung der Interessen eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutzorganisationen auf Bundesebene zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Zu diesem Zweck arbeitet der Verein mit anderen Organisationen und Einrichtungen sowie den zuständigen staatlichen Behörden zusammen und wirkt in den entsprechenden Gremien mit. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die fachliche, personelle wie auch materielle Unterstützung der ordentlichen Mitglieder auf allen Gebieten des Rettungs- und Sanitätswesens. Der Verein wirkt am Katastrophenschutz auf Bundesebene mit und beteiligt sich an internationalen Hilfseinsätzen, unterstützt bei Bedarf mit seinen Unterstützungseinheiten den Sanitätsdienst der Bundeswehr auch bei bewaffneten Konflikten, hilft Opfern und Betroffenen bei Großschadensereignissen und Naturkatastrophen. Näheres hierzu regelt die vom Präsidium zu erlassende Durchführungsverordnung. Er unterstützt seine ordentlichen Mitglieder auch bei ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz auf Landesebene. Er wirkt ferner an der Breitenausbildung der Bevölkerung sowie an der Aus- und Fortbildung des Personals im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz mit. Der Verein fördert die Zusammenarbeit seiner Mitglieder in allen Bereichen des Rettungs- und Sanitätswesens sowie des Katastrophenschutzes. Der Verein fördert die gewerblichen und sonstigen selbständigen beruflichen Interessen im Bereich Notfallrettung, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Sanitätsdienst, Erste Hilfe, Katastrophenschutz, soziale Dienste nebst der Schulung in diesem Bereich, sowie die Interessen seiner Mitglieder und der Mitglieder seiner Landesverbände auch durch Rechtsverfolgung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Unfallversicherung; Krankenversicherung; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Gesundheitsförderung; Pflege; Sonstige Interessenbereiche; Personenverkehr; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" Regelungsvorhaben: - Reform der Notfall- und Akutversorgung: Die Reform der Notfallversorgung soll auch den qualifizierten Krankentransport berücksichtigen und klare Finanzierungsregelungen schaffen. Dies ist insbesondere für Anbieter außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes nötig.

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