NKG - Niedersächsische Krankenhausgesellschaft
Text
NKG - Niedersächsische Krankenhausgesellschaft
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Die Gesellschaft hat den Zweck, die gemeinsamen Interessen der Krankenhäuser in Niedersachsen und der Körperschaften, Organisationen und Verbände des Krankenhauswesens in Niedersachsen wahrzunehmen und Erfahrungen auf dem Gebiete des Krankenhauswesens auszutauschen.
Sie unterstützt die Krankenhäuser in Niedersachsen und die Körperschaften, Organisationen und Verbände des Krankenhauswesen in Niedersachsen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und auf dem Gebiet des Krankenhauswesens. Im Zusammenwirken mit staatlichen und sonstigen Institutionen des Gesundheitswesens sorgt sie für die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
Relationen
Keine Relationen.