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Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

lobbyregister / register_entry 25.02.2022 · Original ↗

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Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation Als Bundesverband steht die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) für 28 Mitgliedsverbände von Krankenhausträgern: 16 Landesverbände, 12 Spitzenverbände. Mit dieser Trägervielfalt repräsentiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft die gesamte Breite der Krankenhausinteressen. Die DKG unterstützt die Krankenhäuser in der Bundespolitik. Sie setzt sich als Dachverband der Krankenhausträger für die Interessen und Belange der Krankenhäuser ein. Als Stimme der Krankenhäuser vertritt die DKG die Krankenhäuser bei allen gesundheitspolitischen Entscheidungen, daher sind die sorgfältige Analyse der aktuellen Gesundheitspolitik und die Öffentlichkeitsarbeit weitere zentrale Aufgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Um die Rahmenbedingungen für Krankenhäuser zu verbessern, stehen wir im ständigen Dialog mit allen politischen Ebenen. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Abende, Informationsveranstaltungen und Empfänge durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete, sowie Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir die Öffentlichkeit und auch die Politik allgemein zu krankenhausspezifischen Themen. Auf europäischer und internationaler Ebene vertritt die DKG die deutschen Krankenhäuser in der International Hospital Federation (IHF) und im Europäischen Krankenhausverband (European Hospital and Healthcare Federation/HOPE). Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Pflege Regelungsvorhaben: - Aufnahme neuer & Änderung bestehender Regelungen zur Sicherstellung stationärer Versorgung im KHVVG: Aus Sicht der DKG wird die Krankenhausreform nicht nur die Krankenhausfinanzierung sondern auch die Krankenhausplanung nachhaltig verändern. Die DKG verfolgt das Ziel, im Rahmen ihrer Interessenvertretung sicherzustellen, dass die notwendige Strukturreform Länderbefugnisse und damit Sicherstellungsaspekte achtet. Überdies wird das Ziel der Sicherstellung einer adäquaten Leistungserbringung und Krankenhausfinanzierung nach dem neuen System der Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen verfolgt. - Änderung bzw. Ergänzung der EU-Verordnung (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation - MDR): Die DKG verfolgt das Ziel, die EU-Verordnung (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation - MDR) zu ändern bzw. neue Regelungen darin aufzunehmen, um die Sicherstellung einer adäquaten Versorgung von Patienten mit dringend benötigten Medizinprodukten sicherzustellen. - Änderung des Pflegepersonalgesetzes, um die Heilkundeübertragung an Pflegepersonal krankenhauskonforme umzusetzen.: Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege zusätzliche Aufgaben (Heilkundeübertragung) erhalten, auch bereits im Rahmen der Pflegeausbildung. Auch für Bestandsbeschäftigte soll es Lösungen geben. Des Weiteren ist geplant, eine berufsständische Vertretung der Pflege auf Bundesebene (z.B. Bundespflegekammer) einzurichten, die u.a. für die Muster-Weiterbildungsordnung und Berufsordnung zuständig sein soll. Aus Sicht der DKG ist die vorgesehene Aufwertung der Pflege zu begrüßen. Wir fordern und fördern schon seit langer Zeit Delegation und Substitution von ärztlichen Aufgaben auf die Pflege. Die DKG wird im Rahmen ihrer Interessenvertretung sicherzustellen versuchen, die krankenhauskonforme Umsetzung der Heilkundeübertragung sicherzustellen. - Änderung und Ergänzung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GSVG): Der Gesetzgeber verfolgt insbesondere das Ziel einer Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Aus Krankenhaussicht stehen die Regelungen zum G-BA sowie zum Entfall des Zusatzentgeltes für Covid-Testungen im Fokus. Die DKG begrüßt die Erweiterungen zu den Stellungnahmerechten der Fachgesellschaften sowie die Aufnahme von Regelungen zu hybriden und digitalen Sitzungen in die Geschäftsordnung. Ergänzend setzt sich die DKG dafür ein, die Refinanzierung der Personalkosten für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch eine Anpassung der BPflV gesetzlich zu regeln. - Änderung und Ergänzung des Medizinforschungsgesetzes (MFG): Das MFG verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu verbessern. Die DKG begrüßt den geplanten Bürokratieabbau, die Beschleunigung von Verfahren und die Verzahnung strahlenschutzrechtlicher Anzeige- und Genehmigungsverfahren. Überdies setzt sich die DKG dafür ein, die umfassende Fachexpertise in den bereits etablierten Ethikkommissionen zu erhalten und einen Verlust von in Deutschland bereits vorgehaltener Expertise zu verhindern. Die DKG fordert die Erweiterung der Belieferungspflicht mit Arzneimitteln durch pharmazeutische Unternehmer auch auf Krankenhäuser und die Reduktion der Dokumentationspflicht für Krankenhäuser bei Import-Arzneimitteln im Falle von Lieferengpässen. - Änderung und Ergänzung der EU-Arzneimittelverordnung: Der Verordnungsvorschlag ist Teil der umfassendsten Reform des EU-Arzneimittelrechts seit 20 Jahren. Aus Sicht der DKG ist hierbei besonders wichtig, dass Lieferengpässe von Arzneimitteln auf allen Ebenen bekämpft werden und die Versorgung von Krankenhäusern mit dringend benötigten Arzneimitteln sichergestellt wird. - Änderung und Ergänzung der EU-Arzneimittelrichtlinie: Der Richtlinienvorschlag ist Teil der umfassendsten Reform des EU-Arzneimittelrechts seit 20 Jahren. Aus Sicht der DKG ist hierbei die Fortführung der Regelung zur Krankenhausausnahme für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP hospital exemption) besonders wichtig. Diese ermöglicht die Forschung und Entwicklung von revolutionären Therapieoptionen, insbesondere für seltene und onkologische Krankheiten, für die bisher oft keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung standen. - Regelungen zur Novellierung der Lebendorganspende im Dritten Gesetz zur Änderung des TPG: Ziel des Gesetzentwurfs ist die gesetzliche Verankerung der Überkreuzlebendnierenspende. Gleichzeitig soll die nicht gerichtete, anonyme Lebendnierenspende („altruistische Spende“) ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wird eine Stärkung des Spenderschutzes angestrebt. Die DKG unterstützt das grundsätzliche Vorhaben und begrüßt die grundlegenden Vorschläge des Referentenentwurfs. Die DKG begrüßt auch die avisierten Maßnahmen zum Spenderschutz, fordert jedoch deren kostendeckende Refinanzierung. Kritisch sieht die DKG die Möglichkeiten der Ärzte, sich über die Empfehlungen der verpflichtenden psychosozialen Beratung und die Empfehlungen bzw. Entscheidungen der Lebendspendekommission hinwegzusetzen. Etwaige Empfehlungen sollten statt dessen verbindlichen Charakter erhalten. - Schaffung bzw. Änderung von Regelungen zur Vermeidung der Klassifizierung von Ethanol als CMR-Substanz: Vermeidung einer EU-weiten Klassifizierung von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln als CMR- (karzinogene, mutagene oder reprotoxische) Substanz, um die Verfügbarkeit ethanolhaltiger Desinfektionsmittel und deren Einsatz in der Gesundheitsversorgung in bisherigem Umfang sicherzustellen. - Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen: Konsequente Deregulierung, Hinwendung zu Anreizsystemen und umfassendem Bürokratieabbau. Versorgungssicherheit schaffen und Finanzierung sicherstellen. Fachkräftesicherung erreichen. Qualitätssicherung und -verbesserung erreichen. Konsequente ambulante Öffnung von Krankenhäusern und Stärkung sektorenübergreifender Versorgung erreichen. Effizienten Personaleinsatz sicherstellen. Digitalisierung voranbringen. Notfallversorgung optimieren. Psychiatrische und psychosomatische Versorgung sicherstellen und optimieren. Arzneimittelversorgung sicherstellen und optimieren. - Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG: Das KHAG konkretisiert und ergänzt durch das KHVVG eingeführte Regelungen in der Gesundheitsversorgung. Die DKG verfolgt hier das Ziel, sicherzustellen, dass das Gesetzesvorhaben der Sicherstellung der erforderlichen Krankenhausversorgung gerecht wird, insbesondere durch Modifikationen an den Regelungen zum Klinikatlas sowie der sachgerechten Weiterentwicklung der Regelungen zum Leistungsgruppensystem, etc. - Haushaltsbegleitgesetz Krankenhaus-Soforttransformationshilfen: Das Haushaltsbegleitgesetz hat Auswirkungen auf das von der Bundesregierung geschaffene Sondervermögen. Die DKG verfolgt mit Ihrer Initiative zur Einbringung eines gesetzlichen Änderungsantrages das Ziel, eine angemessene Berücksichtigung der Krankenhäuser an den Mitteln des Sondervermögens zu erreichen. - Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung resilienter Krankenhäuser im Bündnis- und Verteidigungsfall: Insbesondere aufgrund der veränderten Sicherheitslage in Europa und Deutschland bedarf es eines resilienten Krankenhauswesens, um die stationäre Versorgung mit Gesundheitsleistungen auch im Falle von Cyberangriffen und Sabotageakten, dem Bündnis- sowie dem Verteidigungsfall weiterhin sicherzustellen. Hierzu sind umfassende Investitionen erforderlich, die zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen anfallen würden. Dazu gehören u.a. bauliche Anpassungen und der Ausbau geschützter Räume, eine sichere Energieversorgung, IT- und Kommunikationssicherheit sowie der Schutz der Infrastruktur und der Aufbau von Personalreserven. Diesem erforderlichen Investitionsbedarf kann nur mit der Schaffung einer zusätzlichen gesetzlichen Finanzierungsgrundlage sachgerecht begegnet werden. - Klarstellung der Umsatzsteuerfreiheit bei Entgelten für eine Wahlleistung Unterkunft: Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie die damit eng verbundenen Umsätze der öffentlichen Krankenhäuser sind von der Umsatzsteuer befreit. Seit jeher umfasst die Umsatzsteuerfreiheit die damit eng verbundenen Umsätze der wahlärztlichen Leistungen sowie der Entgelte für Unterkunftswahlleistungen. Gleichwohl besteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit zur Umsetzung dieses Grundsatzes. Zur grundsätzlichen Klärung dieser Frage wird ein direkter Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen angeregt. - Betragssatzstabilitätsgesetz und Finanzkommission Gesundheit: Kürzungen bei der Krankenhausfinanzierung verhindern und Patientenversorgung sichern.: Gegenstand der Interessenvertretung ist das Regelungsvorhaben der Bundesregierung zur weitgehenden Umsetzung der Empfehlungen der FinanzKommission im Krankenhausbereich. Betroffen sind insbesondere vorgesehene Kürzungsmaßnahmen in der Krankenhausfinanzierung mit Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Kliniken, die Sicherstellung der Patientenversorgung, die Beschäftigten in den Krankenhäusern sowie freigemeinnützige Krankenhausträger. Ziel der Interessenvertretung ist es, diese Kürzungsmaßnahmen zu verhindern beziehungsweise abzumildern, auf eine realitätsgerechte Folgenabschätzung hinzuwirken & gesetzliche Regelungen zu erreichen, die die tatsächliche finanzielle Lage der Krankenhäuser sowie die Erfordernisse einer verlässlichen medizinischen Versorgung angemessen berücksichtigen. - Gesetz zur Reform der Notfallversorgung: Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen. - Gesetzliche Klarstellung zu AOP- und Hybrid-DRG-Leistungen in süV unabhängig vom stationären Versorgungsauftrag.: Ziel des Regelungsvorhabens ist die gesetzliche Klarstellung und Anpassung der Voraussetzungen für die Erbringung und Abrechnung von ambulanten Operationen nach § 115b SGB V sowie Hybrid-DRG-Leistungen nach § 115f SGB V in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Insbesondere soll geregelt werden, dass diese Leistungen auch unabhängig vom stationären Versorgungsauftrag erbracht werden können, sofern die Qualitätsanforderungen des vertragsärztlichen Bereichs eingehalten werden. Zudem sollen Nachweis- und Planungsfragen gesetzlich eindeutig ausgestaltet werden, um Ambulantisierungspotenziale zu sichern. - Bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für praktikable und rechtssichere Alternativen zur Eins-zu-eins-Überwachung fixierter Patienten.: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Schaffung eines möglichst bundeseinheitlichen verfahrensrechtlichen Rahmens für die rechtssichere und praktikable Ausgestaltung der Überwachung von Patientinnen und Patienten bei 5- oder 7-Punkt-Fixierungen im Krankenhaus. Vor dem Hintergrund anhaltender Personalknappheit sollen ergänzend zur Eins-zu-eins-Betreuung geeignete technische Unterstützungsinstrumente, etwa alarmgestützte oder KI-basierte Systeme, rechtlich geprüft und modellhaft erprobt werden können. Damit sollen Patientensicherheit, Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit für Mitarbeitende und Einrichtungen verbessert werden. - Die DKG plädiert für die Weiterentwicklung der retrospektiven statt die Einführung einer prospektiven Qualitätsprüfung.: Die DKG nimmt Stellung zu dem Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zur Neugestaltung der Qualitätsprüfung nach § 137 Abs. 3 SGB V und lehnt insbesondere eine prospektive Prüfung mit leistungsbeschränkender Wirkung ab. Stattdessen spricht sie sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden retrospektiven Qualitätsprüfung, den Abbau von Doppelprüfungen und nicht evidenzbasierten Anforderungen, eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Rechtsfolgen sowie eine stärkere Transparenz und Bürokratieentlastung aus.

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