Krankenhausgesellschaft Sachsen
Text
Krankenhausgesellschaft Sachsen
Tätigkeit: Berufsverband
Die Krankenhausgesellschaft Sachsen engagiert sich satzungsgemäß für die Förderung einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Dabei wirkt sie auf "eine der Würde des Menschen verpflichtete, humane, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und finanziell abgesicherte Versorgung durch eigenverantwortlich tätige Krankenhäuser mit pluraler Trägerstruktur hin".
Im Mittelpunkt der Aufgaben steht die Mitwirkung bei der Vertretung der Krankenhäuser und damit der stationär behandelten Patientinnen und Patienten gegenüber den staatlichen und anderen Institutionen im Gesundheitswesen: durch Mitarbeit in entsprechenden Gremien und Arbeitsgruppen, die Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen zu krankenhausrelevanten Fragen, die Beratung und Unterstützung der Mitgliedskrankenhäuser, die Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches im Bereich des Krankenhauswesens.
Die Krankenhausgesellschaft Sachsen vertritt die Interessen der ihr angeschlossenen sächsischen Krankenhäuser gegenüber staatlichen und anderen Institutionen:
Dafür werden Stellungnahmen bei Anhörungen und beabsichtigten Gesetzänderungen auf der Landes- und Bundesebene abgegeben. Zudem werden Empfehlungen und Mustervereinbarungen abgeschlossen. Darüber hinaus wird der Gedankenaustausch mit den Beteiligten im Gesundheitswesen zu allen krankenhausrelevanten gesundheits- und sozialpolitischen, sowie betriebswirtschaftlichen Problemstellungen angeregt und gefördert.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Ablehnung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes: Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet für die Krankenhäuser in Sachsen und bundesweit weitreichende Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert.
- Änderung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes zur Schaffung von Planungssicherheit und Entbürokratisierung: Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer adäquaten Krankenhausversorgung.
- Einsatz für eine praxistaugliche Anpassung der Krankenhausreform über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG): Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der KGS sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
Relationen
Keine Relationen.