Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (KGNW)
Text
Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (KGNW)
Tätigkeit: Berufsverband
Die KGNW ist der Zusammenschluss der Träger von Krankenhäusern und ihrer Spitzenverbände im Land Nordrhein-Westfalen und nimmt die allgemeinen und wirtschaftlichen Interessen der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen wahr.
Die KGNW hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) auf eine der Würde des Menschen verpflichtete, humane, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und finanziell abgesicherte Versorgung durch eigenverantwortlich tätige Krankenhäuser mit pluraler Trägerstruktur hinzuwirken;
b) die Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, die gemeinsamen Interessen der angeschlossenen Krankenhäuser zu vertreten sowie den Austausch von Erfahrungen und Informationen auf dem Gebiete des Krankenhauswesens zu fördern;
c) Stellungnahmen zu Krankenhausfragen zu erarbeiten und gegenüber Parlamenten, Regierungen, Behörden und anderen Institutionen abzugeben;
d) Parlamente, Regierungen, Behörden und andere Institutionen bei der Vorbereitung und Durchführung von das Krankenhauswesen betreffenden Rechtsvorschriften zu beraten;
e) Mitwirkungsrechte und -pflichten wahrzunehmen;
f) die Mitglieder über Entwicklungen und Entscheidungen im Krankenhauswesen zu informieren und sie in Grundsatzfragen zu beraten;
g) die Fortbildung von Mitarbeitern der Krankenhäuser zu unterstützen.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung
Regelungsvorhaben:
- Krankenhausreform, Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), Berücksichtigung der Interessen der Krankenhäuser in NRW: Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer adäquaten Krankenhausversorgung
- Krankenhaustransparenzgesetz, Berücksichtigung der Interessen der Krankenhäuser in NRW: Während die Krankenhäuser das vorgegebene Ziel der Verbesserung der Qualitätsberichterstattung und Erhöhung der Transparenz unterstützen, lehnen sie das Gesetz in der vorgeschlagenen Form in Gänze ab. Es stellt keine Neu- oder Weiterentwicklung der Qualitätsberichterstattung dar und wird negative, behindernde Auswirkungen auf das bestehende System der Qualitätssicherung und -verbesserung des G-BA haben. Die Vorschläge einer Qualitätsdarstellung bezogen auf fiktive Krankenhausversorgungsstufen stellen eine Zweckentfremdung der Qualitätsberichtserstattung sowie einen Eingriff in die Krankenhausplanungshoheit der Länder dar. Patienten werden durch die neue Darstellungsform nicht in ihren qualitätsorientierten Auswahlentscheidungen gefördert.
- Medizinforschungsgesetz - keine zusätzlichen Bürokratielasten zu Lasten der Patientinnen und Patienten; Ablehnung des Änderungsantrags 7: Fachärztinnen und -ärzte in den Krankenhäusern sollen künftig verpflichtet werden, ihre in den einzelnen Leistungsgruppen aufgewandte Arbeitszeit minutiös zu dokumentieren und je Quartal darüber zu berichten. Zu den schon heute bestehenden Bürokratielasten kommt eine weitere enorme Belastung hinzu. Dadurch wird wertvolle Zeit für die ärztliche und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten blockiert. Diese Anforderung wurde schon im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes als praxisfern und übertrieben verworfen. Die KGNW spricht sich gegen die zuzusätzlichen und überflüssigen Bürokratielasten zu Lasten der Patientinnen und Patienten und für die Ablehung des Änderungsantrags 7 der Fraktionen der SPD, Bü90/Die Grünen, FDP aus.
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