Evangelische Akademien in Deutschland e. V.
Text
Evangelische Akademien in Deutschland e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Aufgabe des Verbands ist die Vertretung der Evangelischen Akademien gegenüber allen nicht auf Landesebene begrenzten kirchlichen und außerkirchlichen Stellen, insbesondere der Ökumene, der Evangelischen Kirche in Deutschland, staatlichen Einrichtungen und anderen Trägern der Erwachsenen- und Jugendbildung auf Bundesebene. Um die Rahmenbedingungen für die evangelische Akademiearbeit zu verbessern, führen wir Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags, der Bundesregierung und Mitarbeitenden von Ministerien und Behörden. Dabei geht es in erster Linie um die Belange der außerschulischen politischen Bildung. Dies betrifft die Jugend- und Erwachsenenbildung.
Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale in den für uns und unsere Mitglieder relevanten Handlungs- und Politikfeldern. Wir machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung der Akademiearbeit, insb. von Diskursarbeit und politischer Bildung. Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern.
Interessenbereiche: Wahlrecht; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Digitalisierung; Internationale Beziehungen; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; Sonstige Interessenbereiche; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Religion/Weltanschauung; Menschenrechte; Familienpolitik; Diversitätspolitik
Regelungsvorhaben:
- Aufstockung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans: Bedarfsgerechte Aufstockung des KJP insbesondere für das Handlungsfeld der politischen Jugendbildung.
- Absicherung von zivilgesellschaftlichen Engagement über das Bundesprogramm Demokratie Leben: Demokratieprojekte müssen eng mit Regelstrukturen verzahnt und diese verlässlich abgesichert werden – insbesondere durch eine bessere Ausstattung des Kinder- und Jugendplans (KJP). Nachhaltige Wirkung entsteht nur, wenn Träger ihre Projekte verlässlich planen können. Mehrjährige Perspektiven müssen auch bei einjährigen Förderbescheiden gewährleistet sein. Förderrichtlinien sollten gemeinsam mit der Zivilgesellschaft weiterentwickelt werden. Eine Reform ohne diese Expertise läuft Gefahr, an den realen Herausforderungen vorbeizugehen.
Relationen
Keine Relationen.