Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 213/26 (Beschluss)
08.05.26
Beschluss
des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen
Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung
steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der
Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen,
dem vom Deutschen Bundestag am 26. März 2026 verabschiedeten Gesetz gemäß
Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zu (Beschlussdrucksache)