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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · 213/26 · Gesetzesbeschluss · Original ↗

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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 213/26 17.04.26 BRFuss Fz Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 26. März 2026 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 21/4980 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung – Drucksache 21/3944 – unverändert angenommen. Fristablauf: 08.05.26 Erster Durchgang: Drs. 769/25

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