Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 213/26
17.04.26 BRFuss
Fz
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen
Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung
steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der
Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 26. März 2026 aufgrund
der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses
– Drucksache 21/4980 – den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen
Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung
steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der
Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
– Drucksache 21/3944 –
unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.05.26
Erster Durchgang: Drs. 769/25
Relationen
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