Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
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Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 201/1/26
27.04.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - U - Wi
zu Punkt ... der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814
hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der
Marktstabilitätsreserve
COM(2026) 153 final
A
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Kommission,
flexibler auf künftige Marktspannungen reagieren zu wollen, äußert jedoch Bedenken
gegen das vorgeschlagene Instrumentarium sowie gegen singuläre Maßnahmen
noch vor dem für Juli 2026 erwarteten Gesamtpaket zur Reform des
Europäischen Emissionshandelssystems.
Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass mit dem Wegfall des Gültigkeitsverfalls für
überschüssige Zertifikate ein wesentliches Element der strukturellen
Mengensteuerung entfallen soll. Zertifikate würden demnach zeitlich unbegrenzt in der
Marktstabilitätsreserve verbleiben. Damit würde sie stärker zu einem reinen
Pufferinstrument werden, während ihre verknappende Wirkung deutlich
reduziert würde.
Der Bundesrat befürchtet, dass der Wegfall des Gültigkeitsverfalls zu einer
geringeren CO2-Preisdynamik führen und damit Investitionsanreize für
Dekarbonisierungsmaßnahmen schwächen könnte.
Der Bundesrat befürchtet zudem, dass sich durch den Wegfall des
Gültigkeitsverfalls größere Zertifikatsbestände in der Marktstabilitätsreserve ansammeln
würden, die im Falle von späteren Freigaben zu zusätzlichen Marktvolatilitäten
führen könnten.
Der Bundesrat hält es für ungeeignet, dass der Vorschlag noch vor Abschluss
der Evaluierung des Europäischen Emissionshandelssystems und vor dem für
Juli 2026 angekündigten Gesamtpaket für dessen Reform vorgelegt wurde. Der
Vorschlag kann somit nicht von den Ergebnissen der Evaluierung profitieren
und sorgt als zusätzlicher und einzelner Regelungsvorschlag für vermeidbaren
Zusatzaufwand. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den
Beratungen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass der Vorschlag Teil des
angekündigten Gesamtpakets wird, und darauf hinzuwirken, dass Anpassungen
grundsätzlich wieder im Rahmen größerer und gesamthafter Novellen
vorgenommen werden.
Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.
B
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigk (Empfehlungen der Ausschüsse)