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Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve

dip / drucksache 27.04.2026 · WP 21 · 201/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 201/1/26 27.04.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - U - Wi zu Punkt ... der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve COM(2026) 153 final A Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der Kommission, flexibler auf künftige Marktspannungen reagieren zu wollen, äußert jedoch Bedenken gegen das vorgeschlagene Instrumentarium sowie gegen singuläre Maßnahmen noch vor dem für Juli 2026 erwarteten Gesamtpaket zur Reform des Europäischen Emissionshandelssystems. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass mit dem Wegfall des Gültigkeitsverfalls für überschüssige Zertifikate ein wesentliches Element der strukturellen Mengensteuerung entfallen soll. Zertifikate würden demnach zeitlich unbegrenzt in der Marktstabilitätsreserve verbleiben. Damit würde sie stärker zu einem reinen Pufferinstrument werden, während ihre verknappende Wirkung deutlich reduziert würde. Der Bundesrat befürchtet, dass der Wegfall des Gültigkeitsverfalls zu einer geringeren CO2-Preisdynamik führen und damit Investitionsanreize für Dekarbonisierungsmaßnahmen schwächen könnte. Der Bundesrat befürchtet zudem, dass sich durch den Wegfall des Gültigkeitsverfalls größere Zertifikatsbestände in der Marktstabilitätsreserve ansammeln würden, die im Falle von späteren Freigaben zu zusätzlichen Marktvolatilitäten führen könnten. Der Bundesrat hält es für ungeeignet, dass der Vorschlag noch vor Abschluss der Evaluierung des Europäischen Emissionshandelssystems und vor dem für Juli 2026 angekündigten Gesamtpaket für dessen Reform vorgelegt wurde. Der Vorschlag kann somit nicht von den Ergebnissen der Evaluierung profitieren und sorgt als zusätzlicher und einzelner Regelungsvorschlag für vermeidbaren Zusatzaufwand. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den Beratungen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass der Vorschlag Teil des angekündigten Gesamtpakets wird, und darauf hinzuwirken, dass Anpassungen grundsätzlich wieder im Rahmen größerer und gesamthafter Novellen vorgenommen werden. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission. B Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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