Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Text
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
[Bundesrat zu Drucksache 764/25
15.01.26
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ISSN 0720-2946
Berichtigung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 15. Januar 2026 zu dem o.g.
Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt:
Der mit Schreiben vom 19. Dezember 2025 durch den Bundeskanzler dem
Präsidenten des Bundesrates zugeleitete Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze enthält
folgende offenbare Unrichtigkeiten:
An verschiedenen Stellen im Regelungsteil des Entwurfs ist ein Platzhalter
eingefügt, der auf den Inkrafttretens-Artikel verweist. Dieser Artikel ist mit
Nummer 11 angegeben. Tatsächlich regelt aber Artikel 12 und nicht Artikel 11 das
Inkrafttreten. Diese Nummer 11 ist in den jeweiligen Platzhaltern daher durch
Nummer 12 zu ersetzen.
Die Platzhalter befinden sich in den Regelungen in Artikel 1 § 65a SGB II,
Artikel 2 § 460 SGB III sowie in Artikel 11 § 104 Absatz 17 Aufenthaltsgesetz
und § 27a Deutschsprachförderverordnung.]
Relationen
- part_of_vorgang → Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Gesetzentwurf)